Gerald Eisenblätter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute zwei Anträge mit einem gemeinsamen Ziel, jungen Menschen in Sachsen den Start ins Berufsleben zu erleichtern, und zwar durch bezahlbaren und sicheren Wohnraum. Die Fraktionen BÜNDNISGRÜNE und Die Linke legen Vorschläge vor, die sich in vielen Punkten überschneiden und die wir als SPD-Fraktion begrüßen, denn die Ausgangslage ist durchaus ernst. Die Mindestausbildungsvergütung liegt seit Januar 2026 im ersten Lehrjahr bei 724 Euro im Monat. Selbst bei durchschnittlich 1 135 Euro tariflicher Ausbildungsvergütung in Ostdeutschland sind die Mieten, gerade in den Ballungsräumen, kaum zu stemmen. Für viele Auszubildende bedeutet das, dass ein Großteil des Einkommens für die Miete verwendet werden muss. Für Lebenshaltung, Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe bleibt oft zu wenig. Die Folgen kennen wir: Die jungen Menschen bleiben länger im Elternhaus, pendeln mit hohem Zeitaufwand oder verzichten ganz auf ihre Wunschausbildung, weil sie sich das Wohnen am Ausbildungsort nicht leisten können. Das ist kein Randproblem, sondern eine ganz konkrete Gefahr für die Fachkräftesicherung in Sachsen. Beide Anträge setzen hierbei aus unserer Sicht richtig an. Sie wollen strukturelle Hürden im Programm Junges Wohnen abbauen. Dafür fordern sie eine bessere Koordinierung zwischen Ministerien, Kommunen, Kammern, Gewerkschaften und Trägern. Ja, Kollegin Trompter, der LAB ist vielleicht ein Gremium. Ob dort alle relevanten Ministerien am Tisch sitzen, muss man diskutieren. Genau dafür kann die weitere Beratung dienen. Beide Anträge nehmen auch die Situation minderjähriger Auszubildender in den Blick. Richtig ist hier – davon sind wir zutiefst überzeugt –, dass die sozialpädagogische Begleitung in erster Linie Aufgabe der örtlichen Jugendhilfe ist. Das ist kommunale Pflichtaufgabe. Ein Blick auf die bestehenden Programme zeigt: Das jährliche Fördervolumen beim Programm Junges Wohnen liegt bei rund 32 Millionen Euro. Für Azubi-Wohnen stehen rund 16 bis 17 Millionen Euro bereit. Damit lassen sich aktuell vier bis fünf Projekte pro Jahr umsetzen. Das ist nicht üppig, aber immerhin ein Anfang. Für uns als SPD ist klar: Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung muss sich auch beim Wohnen widerspiegeln. Was für Studierende selbstverständlich ist – bezahlbarer Wohnraum im Wohnheim –, muss auch für Auszubildende gelten. Wir als SPD-Fraktion stehen den Anliegen beider Anträge positiv gegenüber. Wir teilen die Analysen, dass es strukturelle Probleme gibt und die Schulinfrastrukturverordnung in diesem Punkt auf den Prüfstand muss. Gleichzeitig dürfen wir die Komplexität nicht unterschätzen. Es geht um Fragen der Ausgestaltung und Nutzung von Wohnheimen und damit um die Verzahnung von betrieblicher Ausbildung und Berufsschule. Fest steht aber: Wer in Sachsen eine Ausbildung macht, darf nicht daran scheitern, dass er sich kein Dach über dem Kopf leisten kann. Das wäre nicht nur sozial ungerecht, sondern auch wirtschaftspolitisch kurzsichtig. Deshalb werben wir dafür, beide Anträge zu konsultieren, weiter vertieft in den Ausschüssen zu beraten und gemeinsam beschlussfähig zu machen. Vielen Dank. (Beifall SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die SPD-Fraktion Herr Abg. Eisenblätter. Jetzt hätte der fraktionslose Abgeordnete die Möglichkeit, zu sprechen. – Das scheint er nicht zu wollen. Gibt es weiteren Aussprachebedarf aus den Reihen der Fraktionen? – Herr Abg. Hütter, bitte, für die AfD-Fraktion.
