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Jan Löffler

CDU 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Danke, Herr Präsident. – Die bisherigen Beträge stammen im Kern, wie gesagt, aus den Neunzigerjahren. Seitdem hat sich die Realität deutlich verändert, allein durch die Preissteigerungen von rund 60 %, die seitdem eingetreten sind. Gleichzeitig haben der Bund und die meisten anderen Länder ihre Regelungen bereits angepasst. Sachsen hat hier bislang hinterhergehangen. In einmaligen Unfallschäden greift die besondere Schwere der Fälle vor allem dann, wenn Beamtinnen und Beamte bei lebensbedrohlichen Diensthandlungen schwer verletzt werden oder gar ihr Leben verlieren. In diesen Situationen trägt der Staat ebendiese besondere Verantwortung gegenüber den Betroffenen zum einen und ihren Familien zum anderen. Dieser Verantwortung tragen wir nun mit dem Gesetzentwurf ganz konkret Rechnung. Die Entschädigung für Beamte selbst wird mit dem vorliegenden Gesetz von 80 000 auf 150 000 Euro angehoben. Für die engsten Hinterbliebenen wird die Leistung deutlich verbessert. Künftig erhalten Witwen, Witwer und versorgungsberechtigte Kinder jeweils 30 000 Euro pro Person bei einem Mindestgesamtbetrag von 100 000 Euro. Auch für weitere Angehörige sind die Beträge angehoben worden: für Eltern und nicht versorgungsberechtigte Kinder von 20 000 auf 40 000 Euro, für Großeltern und Enkel von 10 000 auf 20 000 Euro. Damit erreichen wir das Niveau, das bereits jetzt in den meisten anderen Bundesländern besteht, und korrigieren somit den über die Jahre angesammelten Rückstand in der sächsischen Regelung. Hier gehen wir noch einen Schritt weiter: Erstmals, um nicht wieder diesen AbgehängtenEffekt zu haben, werden wir die Beträge künftig dynamisieren, also an die allgemeine Entwicklung der Versorgungsbezüge koppeln. Das ist mehr als nur eine Anpassung im Gesetz, denn wir greifen in die Struktur des Gesetzes korrektiv ein. Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Änderungen erfolgen auch hier nicht losgelöst von der Realität. Sie stehen im Kontext eines tragischen Einzelfalls, der uns allen vor Augen geführt hat, was es bedeutet, wenn ein Mensch im Dienst für unseren Freistaat, also für uns alle, sein Leben verliert. Keine Entschädigung kann einen solchen Verlust aufwiegen, aber sie kann Ausdruck von Verlässlichkeit und Fürsorge sein. Sie gibt zumindest eine finanzielle Grundlage in einer Situation, in der alles andere ins Wanken gerät. Auch aus haushaltspolitischer Sicht ist dieser Schritt verantwortbar. Die Fallzahlen sind Gott sei Dank im Freistaat sehr gering; durchschnittlich geht es um etwa einen Fall alle zwei Jahre. Diese Tragik, ein Fall alle zwei Jahre – der definitiv ein Fall alle zwei Jahre zu viel ist –, ist damit in den Auswirkungen im sächsischen Haushalt auch überschaubar. Am Ende geht es um eine klare Erwartungshaltung: Wer im Dienst für unseren Freistaat Sachsen besondere Risiken trägt, der muss sich darauf verlassen können, dass der Staat im Ernstfall zu ihm und auch zu seiner Familie steht. Genau dieses Signal setzen wir mit dem heutigen Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Zustimmung. Vielen lieben Dank. (Beifall CDU, SPD, Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Staatsregierung)

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