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Valentin Lippmann

GRÜNE 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Kollege Unger. Das war ein großes Geschütz, das Sie am Ende aufgefahren haben, als Sie auch noch die Verfassungsmäßigkeit ins Feld führten. Erstens. Das ist kein grünes Ideologieprojekt; das hat Kollegin Meier schon ausgeführt. Einer der ersten Initiatoren eines Bürgerrates auf Bundesebene war übrigens der hochgeschätzte Bundestagspräsident a. D. Dr. Wolfgang Schäuble, ein bekanntermaßen versierter Jurist, dem Sie hier en passant Verfassungsbruch vorwerfen. Der hätte das aus Ihrer Sicht auch nicht gedurft. Ich bin gespannt, wo damals die Stimmen von Herrn Unger und anderen CDUlern gewesen sind, als der Bundestagspräsident Verfassungsbruch beging, indem er einen Bürgerrat einberief. Ich habe sie nicht gehört. Es scheint nun doch so zu sein, dass das irgendein vorgeschobenes Argument ist, weil Ihnen sonst nichts eingefallen ist. Zweitens. Ihr Vorwurf war, wir hätten es abgelehnt, das im kommunalen Freiheitsgesetz zu regeln. Wir wissen nicht, was in Ihrem kommunalen Freiheitsgesetz – das aus unserer Sicht eher ein kommunales Standardabbaugesetz und ein Bürgerbeteiligungsverhinderungsgesetz werden wird, wenn man dem, was von Lastern gefallen ist, glaubt – stehen soll und uns überzeugen soll, dass das der geeignete Ort ist, um am Ende für mehr Bürgerbeteiligung zu sorgen. Offensichtlich haben Sie das Gegenteil als Ziel. Drittens. Ihr Ausflug ins Melderecht sollte einer weiteren Überprüfung der Gesetzeslage standhalten. Das Sächsische Meldegesetz gibt es seit 2015 nicht mehr. Sie würden also an einem Gesetzentwurf herumoperieren wollen, der außer Kraft getreten ist, weil das Melderecht komplett – zumindest im Kerngesetz – zum Bund übergegangen ist. Vielleicht meinten Sie das Melderechtsausführungsgesetz. Das kann durchaus sein. Aber wenn Sie gerade anmahnen, wir sollen bitte bestimmter in den entsprechenden Regelungen sein, dann erwarte ich von Ihnen, Herr Kollege Unger, dass Sie ebenfalls bestimmt und klar sind in dem, was Sie von uns verlangen. Sie können von uns nicht verlangen, Dinge in einem Gesetz zu regeln, das schlicht außer Kraft getreten ist. Insgesamt hat mir Ihr Redebeitrag gezeigt, dass Ihnen eigentlich nichts einfällt. Es zwingt keiner irgendeine Kommune, obwohl Sie das eben wieder behauptet haben. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Lippmann, Ihre Redezeit.

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