Dr. Sven Eppinger
Wir beginnen mit dem Buchstaben B. (Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Damit ist dieser Gesetzentwurf mit 49 Jastimmen und 61 Neinstimmen abgelehnt. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs gilt der Entschließungsantrag der Fraktion AfD, Drucksache 8/6489, gemäß § 51 Abs. 3 Satz 4 der Geschäftsordnung als erledigt. Damit ist die zweite Beratung dieses Gesetzentwurfs abgeschlossen; Punkt 5 der Tagesordnung ist erledigt. Wir kommen nun zu des Entwurfs Beteiligung im Freistaat Sachsen – SächsÖBeG) Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt Alle reden über Beteiligung, aber wenn es konkret wird, wenn Verfahren geregelt, vereinfacht und rechtssicher gemacht werden sollen, dann kneifen leider CDU und SPD. Dabei erzählt gerade die Koalition sonst bei jeder passenden Gelegenheit, man müsse Verfahren vereinfachen, man müsse Kommunen entlasten, man müsse unbürokratischer werden. Genau das hätte unser Gesetzentwurf geleistet; denn er hätte eine klare gesetzliche Grundlage für dialogische Bürgerbeteiligung geschaffen, zum Beispiel Bürgerräte. Er hätte geregelt, wie Zufallsauswahl datenschutzkonform funktioniert. Er hätte Kommunen ein anwendbares Verfahren an die Hand gegeben, statt sie mit Satzungsbasteleien, Rechtsunsicherheit und Einzelfalllösungen alleinzulassen. Wer das ablehnt, erleichtert leider nichts. Wer das ablehnt, macht es für Kommunen gerade nicht einfacher, sondern schwerer. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Sehr verehrte Damen und Herren! Beteiligung ist nicht dasselbe wie eine Bürgermeistersprechstunde oder eine Veranstaltung, wie sie auch die Staatsregierung gern durchführt: eine Veranstaltung, bei der die Bürgerinnen und Bürger ihren Frust loswerden können, nach der am Ende alle erschöpft nach Hause gehen und ein paar Leute sich auf die Schulter klopfen und sagen: „Mensch, da haben wir heute ja wieder zugehört!“, das ist keine Beteiligung. Beteiligung ist mehr als Zuhören. Beteiligung heißt, Menschen in Verfahren einzubeziehen, in denen sie sich informieren können, Argumente abwägen, andere Perspektiven kennenlernen und erleben, dass ihre Stimme Teil eines echten politischen Prozesses ist. Beteiligung ist eine Selbstwirksamkeitserfahrung. Genau deshalb sind Bürgerräte sinnvoll, weil sie etwas leisten können, was wir im politischen Alltag oft zu wenig schaffen: Menschen zusammenbringen, die sich sonst nie begegnen würden – nicht nur die Lauten, nicht nur diejenigen, die sowieso gut organisiert sind, nicht nur die, die ohnehin an jeder Beteiligung teilnehmen, sondern auch diejenigen, die sonst eben nicht im Rathaus stehen, die keine Stellungnahmen schreiben und nicht jeden Abend in irgendeiner politischen Diskussionsrunde sitzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was wir hier vorschlagen, das ist keine neue Erfindung, solche Verfahren gibt es längst. Auch in Sachsen gibt es damit gute Erfahrungen. Die Stiftung Frauenkirche Dresden hat mit dem Bürgerrat „Friedensstadt Dresden“ gezeigt, was solche Formate leisten können. Zufällig ausgewählte Dresdnerinnen und Dresdner haben dort Empfehlungen erarbeitet, die anschließend an Politik und Öffentlichkeit übergeben und im Stadtrat weiterberaten wurden. So sieht Beteiligung aus, die Wirkung entfaltet. Eine Erkenntnis stand bei allen Formaten, die bisher in Sachsen und darüber hinaus stattgefunden haben, am Ende immer: Gute Beteiligung braucht ein verlässliches Verfahren. Genau deshalb ist es doch so bemerkenswert, dass wir in Sachsen auf der einen Seite längst Strukturen aufgebaut haben, die Beteiligung unterstützen: Wir haben die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung, wir haben das Erfahrungsund Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung Sachsen. Die politische Einsicht ist bei den meisten also längst da. Trotzdem ziehen auf der anderen Seite, wenn es darum geht, einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen und Kommunen bei der Umsetzung zu begleiten, CDU und SPD die Handbremse. Das passt doch nicht zusammen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was wir Stadträten und Verwaltungen gerne ersparen wollten, sind Erfahrungen wie in Leipzig beim dortigen Bürgerrat. Weil sich die Kommune zunächst selbst eine Satzung erarbeiten musste, das Verfahren erst entwickelt werden musste, hat sich die Umsetzung zunächst verheddert. Genau deshalb legen wir diesen Gesetzentwurf vor: damit Kommunen nicht bei null anfangen müssen, damit sie nicht jedes Verfahren juristisch neu absichern müssen, damit Beteiligung nicht zur zusätzlichen Belastung wird, sondern handhabbar. Sehr verehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich vielleicht noch auf ein paar Einwände eingehen, die wir in der Anhörung und auch im Ausschuss gehört haben. Nicht nur dort, sondern auch sonst heißt es immer wieder: „Wir haben doch schon Parlamente, wozu brauchen wir denn noch einen Bürgerrat?“ Die Antwort ist ziemlich einfach: Bürgerräte ersetzen kein Parlament. Sie beschließen keine Gesetze, sie fassen keinen Haushalt, sie kontrollieren keine Regierung, sie sind kein Konkurrenzmodell zur repräsentativen Demokratie. Bürgerräte sind ein ergänzendes Instrument. Sie helfen dabei, gesellschaftliche Perspektiven sichtbar zu machen, bevor Entscheidungen fallen. Sie können Konflikte frühzeitig offenlegen. Sie können politische Entscheidungen nachvollziehbarer machen. Das hebelt parlamentarische Demokratie nicht aus, sondern unterstützt sie. Ein Parlament wird doch nicht schwächer, wenn es sich beraten lässt. Ein Parlament wird schwächer, wenn es so tut, als sei Beratung von außen eine Bedrohung. Sehr verehrte Damen und Herren! Auch die weiteren Einwände gegen unseren Gesetzentwurf haben mich, um ehrlich zu sein, nicht überzeugt. Gerade weil es um Melderegisterdaten geht, regeln wir den Umgang damit klar und eng: mit Zweckbindung, Löschungsfristen und Anonymisierung. Die Daten werden ausschließlich für das jeweilige Verfahren genutzt und anschließend gelöscht. Die Teilnahme am Bürgerrat ist selbstverständlich freiwillig. Das ist kein unkontrollierter Zugriff, sondern ein rechtssicher ausgestaltetes Verfahren. Keine Kommune – auch das noch einmal – wird durch ein solches Gesetz gezwungen, einen Bürgerrat einzurichten. Wir schaffen mit diesem Gesetz ein Angebot, kein Gebot. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was bleibt also von der Ablehnung dieses Gesetzentwurfs heute? Nicht die besseren Argumente, nicht die Unterstützung und Entlastung der Kommunen. Im Kern bleibt vor allem eines: der politische Wille, diese Form von Beteiligung nicht wirklich zu wollen. Ich habe den Eindruck, CDU und SPD loben Beteiligung gerne, solange sie folgenlos bleibt, schrecken aber zurück, sobald sie verbindlicher, strukturierter und wirksamer werden könnte. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist kurzsichtig; denn wer Beteiligung nur behauptet, aber nicht ermöglicht, der verspielt Vertrauen. Vertrauen entsteht dort, wo Menschen erleben, dass ihre Perspektiven ernst genommen werden und tatsächlich in politische Prozesse einfließen. Das sage übrigens nicht nur ich, das ist auch eine Empfehlung der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ um Thomas de Maizière, in der auch Steffen Mau mitgewirkt hat. Sie kommen zu dem klaren Schluss: Wo Vertrauen schwindet, braucht es mehr Beteiligung, auch durch Bürgerräte. Genau das würden wir mit unserem Gesetzentwurf stärken. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie entscheiden heute, dieses Werkzeug nicht einzuführen. Sie entscheiden sich dagegen, Kommunen zu entlasten. Sie entscheiden sich dagegen, Beteiligung strukturell zu stärken. Wir halten das für falsch; denn Beteiligung ist kein Risiko für die Demokratie. Beteiligung ist eine ihrer Voraussetzungen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Deshalb bleibt es dabei – auch wenn Sie diesen Gesetzentwurf heute ablehnen –: Der Bedarf schwindet nicht. Die Praxis, die Erfahrungen und auch die Erwartungen der Menschen sind vorhanden. Die Frage ist nur, ob die Politik darauf antwortet. Wir machen das, Sie nicht. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Rico Gebhardt, Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Meier. Als Nächster steht in der Rednerliste für die CDU-Fraktion Herr Abg. Unger; bitte.
