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Juliane Pfeil

SPD 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde jetzt schon mehrfach gesagt. Aber ich glaube, es gehört sich auch so, gerade in dieser Debatte, noch einmal zu betonen, dass der tragische Hintergrund dessen, warum wir heute diese Gesetzesänderung vornehmen, für uns alle ein Moment war, der uns hat innehalten lassen, der uns mehrfach darüber hat nachdenken lassen und es auch weiterhin tut, in welche Situationen wir unsere Staatsbediensteten bringen und was wir ihnen und vor allem ihren Angehörigen abverlangen. Ich bin froh, dass diese Debatte nicht dafür genutzt wird, um irgendwelche politischen Nebengefechte zu führen, sondern dass man sie ernsthaft und auch würdevoll führt, wie es gerade passiert ist. Dass die Anpassung notwendig ist, wurde relativ schnell klar, da der aktuell geltende Betrag das letzte Mal im Zuge der Euro-Einführung am 01.01.2002 aufgerundet, aber ansonsten seit dem Jahr 1999 nicht erhöht wurde. Es ist nicht nur so, dass seitdem die Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind, sondern auch die Anzahl der Übergriffe auf die Beamtinnen und Beamten, vor allem im Polizeibereich, ist gestiegen. Auch das begründet die Notwendigkeit der Änderung. Die neue sächsische Regelung liegt damit auf Augenhöhe mit dem Bund und der Mehrzahl der Länder. Besonders positiv am Gesetzentwurf ist eine Dynamisierung, die besagt, dass die Beträge künftig entsprechend den allgemeinen Anpassungen nach § 80 des Sächsischen Beamtengesetzes geregelt werden sollen. Die Erhöhung soll rückwirkend zum 01.01.2025 gelten. Auch das ist etwas, was, glaube ich, sehr gut ist; denn damit wird auch die Tochter von Maximilian Stoppa die Gelegenheit haben, von der Erhöhung zu profitieren. Kollege Rudolph hat gerade die Frage aufgeworfen – auch wir als Fraktion sehen das kritisch, wissen aber sehr wohl, dass wir das jetzt nicht an dieser einzelnen, solitären Stelle regeln können –, wie wir zukünftig mit langjährigen Lebensgefährten umgehen wollen; denn es ist auch für uns als Fraktion ein Problem, dass hier mit unterschiedlichem Maß gemessen wird, ob man eine eingetragene Lebenspartnerschaft hat, in einer Ehe lebt oder ob man in einer Lebenspartnerschaft lebt, die nicht unter diese Definition fällt, und trotzdem füreinander einsteht. So wünschen wir uns zukünftig eine Debatte darüber, wie wir diese Gruppen von Menschen, die genauso füreinander einstehen, einbeziehen können, um diesbezüglich mehr Gleichsinn zu bekommen. Ich danke für die Debatte, und wir als SPD-Fraktion stimmen natürlich der Gesetzesänderung zu. (Beifall SPD)

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