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Valentin Lippmann

GRÜNE 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Beamte im Dienst so schwer verletzt werden, dass sie dienstunfähig sind, oder gar zu Tode kommen, ist das immer ein besonders tragisches Ereignis; denn dies geschieht nicht nur in der Ausübung ihres Jobs, sie geben ihr Leben und ihre Gesundheit für den Dienst im Freistaat, für den Dienst am Freistaat und auch für unsere Gesellschaft. Natürlich wissen viele Beamtinnen und Beamte um die Risiken, die mit ihrer alltäglichen Arbeit einhergehen, sei es als Polizist oder Polizistin, als Vollzugsbedienstete oder als Feuerwehrmann. Aber als Freistaat stehen wir in einer besonderen Verantwortung, wenn es zu dem Fall kommt, den alle fürchten, nämlich dass ein Beamter oder eine Beamtin nicht unversehrt vom Dienst nach Hause kommt oder schlimmstenfalls gar nicht mehr nach Hause kommt. Zu den Gewissheiten, dass diese Gefahr zumindest etwas erträglicher macht, gehört, dass Beamtinnen und Beamte durch ihren Dienstherrn abgesichert sind und dies genauso für die nahen Angehörigen gilt. Neben der Hinterbliebenenversorgung spielt dabei auch die Entschädigungszahlung eine wichtige Rolle, um die es heute in diesem Gesetzentwurf geht, helfen sie doch im Falle des Falles, zumindest akut entstehende finanzielle Engpässe zu überbrücken. Dass die Entschädigungszahlung seit über 25 Jahren faktisch nicht mehr angepasst wurde, trägt der Bedeutung dieser Leistung in keiner Weise Rechnung. Dass erst der tragische Tod von Maximilian Stoppa erfolgen musste, um festzustellen, dass die gegenwärtigen Beträge nicht mal mehr im Ansatz dem Ursprungsgedanken entsprechen und wir weit hinter anderen Bundesländern und dem Bund zurückliegen, sollte uns alle zum Nachdenken bringen und dürfte, Herr Kollege Staatsminister der Finanzen, vielleicht doch für den einen oder anderen die Erkenntnis bringen, dass hinter den trockenen Zahlen von Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht stets Menschen und mitunter auch menschliche Schicksale stehen. (Staatsminister Christian Piwarz: Deshalb haben wir gehandelt, Herr Kollege!) Wir alle haben – deswegen finde ich diesen Gesetzentwurf auch richtig und wichtig – selbst nicht die Idee gehabt, in den letzten 25 Jahren die entsprechenden Beträge anzupassen. Insoweit müssen wir uns auch als Parlament an die eigene Nase fassen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen daher die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen, die Entschädigungszahlung deutlich zu erhöhen und vor allen Dingen diese zukünftig an die entsprechende Entwicklung anzupassen. Das schafft ein Stück mehr Absicherung für den Fall, den es zu vermeiden gilt: dass Beamtinnen und Beamte im Dienst für unser Land ihre Gesundheit oder gar ihr Leben geben. Ich finde die Anregung, die vonseiten des BSW, aber auch vonseiten der SPD kam, durchaus überdenkenswert, sodass man sich noch einmal grundsätzlich darüber verständigen sollte, wie man mit auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, die keine Ehe sind, hierbei umgeht. Im Sozialrecht gibt es durchaus die ein oder andere Konstellation, in der man stillschweigend von Einstandspflichten auch außerhalb der Ehe ausgeht. Es erschließt sich mir nicht, warum wir das nicht auch andersherum handhaben können. Hier ist aber auch der Bundesgesetzgeber gefragt und nicht nur das Land. Ich glaube, es ist eine Debatte, die sich lohnt; denn am Ende soll es denjenigen zugutekommen, die in einer ganz schwierigen und tragischen Situation einen Angehörigen verloren haben. Da ist die Frage nach einem Trauschein aus meiner Sicht eine nachrangige. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD)

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