landtag.sachsen.de ↗

Matthias Berger

fraktionslos 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil wir über Juristerei sprechen, vielleicht kurz eine Bemerkung zu den Ausführungen von Herrn Lippmann. Herr Lippmann, Sie begannen Ihr Referat bereits mit einem Fehler. Wir befinden uns nämlich nicht in einer Notwehrsituation. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Doch!) Diese setzt eine rechtswidrige gegenwärtige Gefahr voraus. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Sie ermöglicht dem Bürger, der keine anderen Möglichkeiten der Verteidigung hat, auf Rechtsmittel zurückzugreifen oder alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um sich zu wehren, gegebenenfalls auch unter Durchbrechung des Gewaltmonopols des Staates. Was Sie ausgeführt haben, würde ein totales Versagen des Staates voraussetzen, welches wir gerade nicht haben. Wir sind das Parlament. Das war juristisch eine 5. (Beifall AfD und BSW – Gelächter AfD – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Immerhin bin ich Volljurist, das erlaube ich mir einfach einmal. Aber das soll jetzt gar nicht das Thema sein. Das Verfassungsrecht ist nicht disponibel, darin sind sich sicher alle hier im Raum einig, keine Frage. Deshalb irritiert mich Ihre Aussage, Herr Dr. Keiler, als Sie gesagt haben, es seien ja nur 0,2 %. Aus meiner Sicht sind das genau 0,2 % zu viel im Juristischen Vorbereitungsdienst, wenn sie so wären, wie hier zugrunde gelegt. Das kann nicht sein. Aber, meine Damen und Herren, hier gilt ein ganz alter lateinischer Grundsatz, den Sie alle kennen: nulla poena sine lege. Das heißt, dass das Bestimmtheitsgebot gerade im strafrechtlichen Bereich eine ganz besondere Qualität haben sollte. Der potenzielle Täter sollte genau wissen, was verboten ist und was nicht. Hiermit begeben wir uns quasi in eine totale Grauzone, die aus meiner Sicht zu Verängstigung und Verunsicherung bei allen führt, die darüber nachdenken, in diesem Land Jurist zu werden. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Aus meiner Sicht ist das – darin gebe ich ausdrücklich recht – eine Durchbrechung des Demokratieprinzips, weil für genau solche Sachverhalte unsere Justiz zuständig ist, an die ich übrigens – vielleicht bin ich einer der wenigen – noch glaube, auch wenn ihr Ruf seit dieser verfassungsrechtlichen Schieberei erheblich gelitten hat. Ich glaube an die Juristerei, ich glaube an die Gerichte. Ich kenne dort viele und ich glaube, dass diese Kollegen oder Ex-Kollegen in der Lage wären, die Sachverhalte zu beurteilen – aber eben die Richter und nicht irgendwelche Verwaltungsangestellten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wer ist denn die Einstellungsbehörde?) – Ich rede jetzt. Und ich glaube auch, dass wir Fehler wiederholen. Wir wissen alle, dass es diese pauschale waffenrechtliche Unzuverlässigkeitsbejahung im Bereich der AfD gab. Alle AfD-Mitglieder, alle Unterstützer der AfD wurden dort im Prinzip als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft, was zu erheblichen Konsequenzen führt. Aber genau dieses Vorgehen hat jetzt einen massiven Dämpfer erfahren, als das Verwaltungsgericht in Gera dies jedenfalls für Thüringen anders gesehen hat. Es wäre spannend, wie unser Innenminister damit umgeht, weil das auch für Sachsen eine erhebliche Relevanz bei der Erteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit hat. (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD: Auch in Chemnitz und Leipzig!) Wir sollten diesen Fehler nicht wiederholen. Ich bin mir ganz sicher, meine Kollegen haben das bereits ausgeführt, das Ganze hat überhaupt keine Chance. Ich bin mir sicher, wenn der Erste hier klagt, wird das Gericht dieses Gesetz einkassieren. In diesem Sinne: Wiederholen Sie nicht Fehler, sondern setzen Sie auf die Vernunft! Es gibt Tausend andere Möglichkeiten, die Leute hier auf ihre verfassungsrechtliche Zuverlässigkeit zu prüfen. Vielen Dank. (Beifall AfD und BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach der fraktionslose Abg. Berger. Wir sind am Ende der ersten Runde. Es gibt eine Wortmeldung am Saalmikrofon 4. Herr Abg. Lippmann, bitte.

Alle Reden von Matthias Berger Protokoll ↗