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Rico Gebhardt

Die Linke 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrter Herr Präsident! Die von der Staatsregierung vorgeschlagene Änderung im Beamtenversorgungsgesetz verfolgt – meine Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits darauf Bezug genommen – das Ziel, die Versorgung der Beamtinnen und Beamten im Bereich der einmaligen Unfallentschädigung spürbar zu verbessern und endlich auf die Höhe der Zeit zu bringen. Das bedeutet auch, die Unfallentschädigung auf das aktuelle Bundes- und länderweite Niveau anzuheben. Leider brauchte es dazu erst eines tragischen Anlasses – die Vorredner sprachen schon davon –, nämlich des vor mehr als einem Jahr bei einem Einsatz in Lauchhammer tödlich verletzten sächsischen Polizeibeamten, damit uns allen auffällt – darauf hat gerade Herr Lippmann aufmerksam gemacht –, dass eine überfällige Anpassung der Unfallentschädigung in § 47 des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes notwendig ist. Die Gewerkschaft der Polizei Sachsen wandte sich bereits am 10. Januar 2025 mit einem offenen Brief zur Dienstunfallfürsorge für Beamtinnen und Beamte mit nicht ehelicher Familie sowohl an den Staatsminister des Innern als auch an den Staatsminister der Finanzen. In diesem offenen Brief forderte die Gewerkschaft angesichts des Todes ihres Kollegen, der in Lauchhammer Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist, nicht nur, die derzeit geltende Höhe der einmaligen Unfallentschädigung an die neuen Erfordernisse anzupassen, sondern in aller Deutlichkeit auch – Zitat – „[…] die sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung unverheirateter Familien im Versorgungsrecht im Freistaat Sachsen zu beenden, nur weil keine Ehe bestand“. So weit die Polizeigewerkschaft. Fakt ist: Mit der heutigen Annahme des Gesetzes werden für die Hinterbliebenen wichtige Entschädigungsleistungen für die im Einsatz befindlichen und besonderen Gefahren ausgesetzten Beamtinnen und Beamten nach inzwischen mehr als 25 Jahren erstmals an das derzeitige bundes- und landesweit bestehende Leistungsniveau angepasst. Diese überfällige Anpassung hat unsere Fraktion nicht nur begrüßt, sondern wir haben auch eigene Vorschläge für ergänzende, verbesserte Regelungen im Interesse der Hinterbliebenen von Beamtinnen und Beamten im Konsultationsverfahren eingebracht. Die Staatsregierung hat diese teilweise übernommen. Unser Vorschlag, die Entschädigung für die hinterbliebenen Witwen oder Witwer und versorgungsberechtigte Kinder nicht nur als eine Pauschale von 100 000 Euro zu leisten, sondern für jede hinterbliebene Person – Witwe oder Witwer, hinterbliebene Lebenspartnerin sowie jedes versorgungsberechtigte Kind – eine Entschädigung von 30 000 Euro, insgesamt mindestens jedoch 100 000 Euro zu zahlen, soll gerade hinterbliebene Familien mit mehreren Kindern besser absichern. Dieser Regelungsvorschlag ist jetzt vollständig in den vorliegenden Gesetzentwurf übernommen worden. Das zeigt, dass das oft gescholtene Konsultationsverfahren – zumindest zwischen Staatsregierung und den beteiligten Fraktionen – durchaus geeignet ist, einige Gesetzentwürfe im Interesse der Betroffenen spürbar zu verbessern. Dagegen ist für mich und meine Fraktion immer noch vollkommen unverständlich – auch Vorredner sprachen davon –, dass unsere weiteren Vorschläge im Rahmen des Gesetzesvorhabens, die Unfallentschädigung auch für hinterbliebene Partnerinnen und Partner oder von Partnerschaften ohne Trauschein gesetzlich zu regeln, keine Berücksichtigung fand. Das geht nicht nur an der Lebenswirklichkeit in Sachsen vorbei, sondern benachteiligt diese Partnerschaften ohne nachvollziehbaren Grund und schließt sie in nicht gerechtfertigter Weise von den Versorgungsleistungen der einmaligen Unfallentschädigung aus. Diese vehemente Verweigerungshaltung – auch in Teilen der Minderheitskoalition – ist umso unverständlicher, wenn man berücksichtigt, dass in den Jahren 2019 bis 2024 in gerade einmal drei Fällen Unfallentschädigung nach § 47 Abs. 1 des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes geleistet worden ist, was die Antwort auf meine Kleine Anfrage in der Drucksache 8/3960 ergab. Hier wird an der falschen Stelle gespart. Gerade im Falle des oben erwähnten gewaltsam zu Tode gekommenen sächsischen Polizisten sind die Folgen dieses gesetzgeberischen Unterlassens für seine hinterbliebene Familie zum Teil ein Skandal, was auch die Gewerkschaft der Polizei im vorgenannten offenen Brief mit deutlichen Worten kritisiert. Ich darf daraus noch einmal zitieren: „Denn obwohl der gewaltsame Tod des Kollegen die gesamte Familie auch wirtschaftlich nicht ganz unerheblich trifft, ist die Lebensgefährtin sowohl von der Versorgung mit Witwengeld als Unterhaltsbeitrag als auch von der einmaligen Unfallentschädigung ausgeschlossen.“ Für uns als Linksfraktion steht fest: Wer als Beamter oder Beamtin einen schweren Dienstunfall erleidet oder im Diensteinsatz gar zu Tode kommt, hat einen uneingeschränkten Anspruch gegenüber dem Staat darauf, dass ihre oder seine Hinterbliebenen ungeachtet der bestehenden partnerschaftlichen Verhältnisse angemessen versorgt werden. Herr Löffler, ich schicke Ihnen nachher gern einen Screenshot zu, auf dem zu erkennen ist, dass es durchaus rechtliche Regelungen gibt, wie Partnerschaften zu bewerten sind. Es gibt bereits bundesweit Regelungen dafür, die man bestimmt in Sachsen adaptieren kann. Es ist ein Gebot der Fürsorgepflicht des Freistaates Sachsen, auch dann für eine Beamtin oder einen Beamten bzw. dessen Partnerin oder Partner zu sorgen. An dieser Stelle weist das Beamtenversorgungsgesetz nach wie vor einen grundlegenden Webfehler auf, den es schnellstmöglich auszubessern gilt. Hier muss der Gesetzgeber zeitnah eine noch offene Versorgungslücke schließen. Dem heutigen Gesetzentwurf stimmen wir zu – trotz meiner Kritik –, rückwirkend zum 1. Januar 2025. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und Laura Stellbrink, SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Vielen Dank. Wir hörten Herrn Gebhardt für die Fraktion Die Linke. Als Nächstes wäre der fraktionslose Abgeordnete an der Reihe. – Er möchte offensichtlich nicht das Wort ergreifen. Wir kämen damit zu einer zweiten Rederunde, wenn gewünscht. CDU-Fraktion? – Nein. AfD-Fraktion? – Auch nicht. BSW-Fraktion? – Das kann ich auch nicht erkennen. SPD-Fraktion? – GRÜNE? – Die Linke? – Auch nicht. Dann übergebe ich jetzt der Staatsregierung das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister Piwarz.

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