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Ingo Flemming

CDU 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Thumm, weil Sie gefragt haben: Wenn wir als CDU von einem maßvollen Ausbau der Windenergie sprechen, dann meinen wir genau das, was die Regionalen Planungsverbände – mit deren Ergebnissen Sie hier gerade herumgefuchtelt haben – tun, und zwar die Mindestanforderungen der Bundesgesetzgebung zu erfüllen. Es geht um die 1,3-%-Ausweisung als Flächenziel, die bis zum 31.12.2027 gefordert ist, weil ansonsten der tatsächlich ungezügelte Ausbau der Windenergie droht. (Sebastian Wippel, AfD: Aber nicht dort, wo der Ministerpräsident seinen Wohnsitz hat! – Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Deshalb halte ich das für einen maßvollen Umgang. – Nein, ich lasse jetzt keine Zwischenfrage zu. Ich will noch mal auf zwei, drei Punkte eingehen, die Sie in Ihrem Entschließungsantrag, den Sie bereits eingebracht haben, vorschlagen. Dieser Entschließungsantrag wird eventuell nicht zum Zuge kommen; das hängt vom Abstimmungsergebnis zum vorliegenden Gesetzentwurf ab. Aber weil Sie ihn schon eingebracht haben, will ich noch auf zwei Dinge hinweisen: Dieser Entschließungsantrag wäre nicht zustimmungsfähig, weil er im ersten Punkt feststellen soll, dass man Windenergieanlagen auch verhindern kann. Ich denke, das ist eine Wahrheit, die man nicht durch den Landtag feststellen lassen muss. Dann fordern Sie den Landtag auf, die Staatsregierung zu beauftragen, einer Bundesratsinitiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf die Untersagung von Genehmigungen für Windenergieanlagen beizutreten. Nach meiner Kenntnis ist diese Initiative im Bundesrat von der Tagesordnung genommen worden, weil es rechtliche Fragestellungen dazu gab, da etliche Dinge nicht geklärt sind. Allein das würde reichen, um dort – zumindest jetzt – gar nicht beizutreten. Als Nächstes ist es so: Es läuft auf eine Initiative hinaus, das Baugesetzbuch zu ändern. Auch das hat etwas mit diesem Von-der-Tagesordnung-Nehmen zu tun, da das Baugesetzbuch und das Raumordnungsgesetz momentan sowieso geändert werden. Das sind aus meiner Sicht also nur Feigenblätter. Wenn Sie dann in dem einen Punkt Ihres Entschließungsantrags die Staatsregierung auffordern, den unteren Bauaufsichtsbehörden anzuordnen, keine Windenergiegenehmigungen mehr zu erteilen, dann ist das eine Aufforderung zum glatten Rechtsbruch. Zum glatten Rechtsbruch! (Thomas Thumm, AfD: Brandenburg macht‘s!) Jetzt kommen Sie mit dem Argument – das haben Sie gerade schon gebracht –: Brandenburg hat es Ende Januar beschlossen und in Kraft getreten ist es im Februar. Dazu sage ich Ihnen: Nordrhein-Westfalen hat das schon zweimal probiert und ist beim eigenen Oberverwaltungsgericht in Münster zweimal vor die Wand gelaufen. Ich prognostiziere: Das wird in Brandenburg ganz genauso passieren. Deshalb macht es für Sachsen keinen Sinn, jetzt auch vor die Wand zu laufen. Deshalb ist auch dieser Entschließungsantrag, wenn er denn überhaupt hier zur Thematik werden würde, wieder nur der blanke Populismus. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU – Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegen Flemming von der CDU-Fraktion in dieser zweiten Rederunde. Herr Kollege Thumm, wenn es Ihr Begehr nach einer Kurzintervention ist: Pro Tagesordnungspunkt gibt es zwei und die haben Sie aufgebraucht. Wir setzen jetzt bei Bedarf mit der zweiten Rederunde fort. Als Nächstes hätte das BSW noch einmal die Möglichkeit. – Herr Böhme ergreift diese und schreitet zum Mikrofon. Bitte, Herr Kollege.

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