Jörg Urban
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte noch einmal etwas klarstellen, Frau Geiert. Sie haben selbst gesagt, dass das Tätigwerden gegen die fdGO ein unbestimmter Rechtsbegriff sei. Das ist ein sehr unbestimmter Rechtsbegriff, denn „Tätigwerden“ geht ja wirklich vom Flyerverteilen bis zum aktiven Angriff auf Staatsorgane. Das ist ein sehr weites Feld, und dieses weite Feld gibt Ihnen als Regierung, als Behörden die Möglichkeit des Missbrauchs. Es ist ein Missbrauchspotenzial vorhanden. (Beifall AfD) Dass dieses Potenzial heute schon genutzt wird, sehen wir ja. Ihre Behörde, der Sächsische Verfassungsschutz, sagt, die AfD sei erwiesen rechtsextrem und arbeite gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Das ist eine Behauptung, gegen die wir uns über Jahre wehren müssen und die eben nicht mit einer wirklich aktiven Tätigkeit verbunden ist. Es ist eine Unterstellung. Schon heute ist diese Einstufung durch Ihre Landesbehörde der Grund dafür, dass Beamte aus unseren Reihen Probleme bekommen. Das Missbrauchspotenzial ist bei unbestimmten Rechtsbegriffen vorhanden und gerade bei dieser Diskussion um die Feindschaft zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die wir ausdrücklich verneinen, und daran, wie heute schon damit umgegangen wird, sehen wir, dass hier der Missbrauch vorgeplant wird. Genau deswegen sprechen wir uns gegen diesen Gesetzentwurf aus. (Beifall AfD)
