Rico Gebhardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um den vorliegenden Gesetzentwurf beneiden uns die meisten anderen Bundesländer nicht, denn sie haben längst entsprechende Regelungen getroffen, zum Teil wortgleich mit den jetzt für Sachsen beabsichtigten Neuregelungen. So schließen die vorgeschlagenen Änderungen eine gravierende Schutzlücke, indem die Voraussetzung für die juristische Ausbildung auf das Niveau anderer Bundesländer gehoben wird. Man kann es auch anders formulieren: auf das Niveau der anderen Länder angepasst wird. Deswegen sind die ganzen Argumente, die Herr Keiler hier vorgetragen hat, sehr aus der Luft gegriffen. Im Ergebnis wird der Freistaat Sachsen nicht länger ein Ruhehafen für Demokratiefeinde sein, denen wir die Ausbildung sponsern, nachdem sie in anderen Bundesländern vorher zu Recht abgeblitzt sind. Künftig ist die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst in der Regel nicht erst dann zu versagen, wenn man die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft, sondern es genügt das Tätigsein gegen die Grundordnung, also konkret gegen Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit. Die Neuregelung ist konkreter Selbstschutz der Justiz gegenüber beispielsweise dem legalistischen Rechtsextremismus. Damit hat die Koalition getan, worauf ich vorher tatsächlich nicht gewettet hätte: Sie hat uns einen antifaschistischen Gesetzentwurf vorgelegt und das ist auch gut so. Natürlich führt das zu erwartbaren Einwänden seitens beispielsweise des parlamentarischen Rechtsextremismus, wir durften es ja in der langen und ausführlichen Rede des Kollegen Keiler hören. In der Anhörung des Verfassungs- und Rechtsausschusses ist jedoch deutlich geworden, dass gegen den Gesetzentwurf keine durchgreifenden Bedenken bestehen. Im Gegenteil: Die Änderungen bieten eine rechtssichere Grundlage für die Versagung der Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst. Die Spruchpraxis anderer Bundesländer lässt annehmen, dass sich diese Änderung auch in Sachsen als gerichtsfest erweisen wird. Es steht außer Frage, dass die Neuregelung einen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellt. Aber dieser Eingriff ist gerechtfertigt angesichts des überragenden Interesses, den demokratischen Rechtsstaat vor demokratiefeindlichen Infiltrationen zu schützen. Es geht um die Abwehr einer Gefahr, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz nachträglich erschüttern kann. Darüber hinaus ist die Neuregelung verhältnismäßig. Sie knüpft an individuelle Betätigungen an; es erfolgt also eine Einzelfallprüfung. Daher ist sie nicht mit den in den Siebzigerjahren durchgeführten Berufsverboten zu vergleichen, wie Frau Biebrach uns hier erzählen wollte. (Martin Braukmann, AfD, steht am Mikrofon.) Es erfolgt nämlich eine Einzelfallprüfung mit möglicher gerichtlicher Überprüfung. Es handelt sich damit nicht um ein pauschales Berufsverbot, beispielsweise für alle AfDMitglieder. Erlauben Sie mir noch ein paar kurze Anmerkungen, die uns als Linke wichtig sind. Erstens: Es wird keine Regelabfrage geben, und das braucht es auch nicht. Fälle aus jüngster Zeit waren ohnehin öffentlich bekannt. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen oder nicht?
