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Prof. Constanze Geiert

25.03.2026 Sitzungen 8/26

Erstens geht es um ein Tätigwerden gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Wenn ich allein eine Veranstaltung besuche, werde ich wahrscheinlich noch nicht tätig werden; aber das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im Einzelfall ausgelegt werden muss, und zwar so, dass jeder das auch nachvollziehen kann. (Zurufe AfD: Aha!) – Entschuldigung, das ist die klassische Arbeit eines Juristen. Er arbeitet mit unbestimmten Rechtsbegriffen, weil man nicht jeden Einzelfall in ein Gesetz hineingießen kann. (Beifall CDU) Gerade Ihre Partei ist es doch, die sagt, wir sollten Gesetze reduzieren, weil wir mit weniger Gesetzen mindestens genau das Gleiche regeln könnten. Da bin ich sogar teilweise Ihrer Meinung. Aber genau das ist so ein Gesetz, womit Juristen hervorragend arbeiten können. Tätigwerden ist im Einzelfall zu definieren. Das heißt also, ich muss Aktivitäten entfalten. Beim Flyerverteilen muss man schauen, was es für Flyer sind, in welcher Art und Weise, mit welcher Aggressivität usw. ich das tue. Das sind Einzelfallentscheidungen. Das ist der Alltag eines jeden Juristen. (Zuruf AfD: Das ist Missbrauch!) – Das ist kein Missbrauch. Das ist Alltag. (Unruhe AfD)

Protokoll ↗