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Bernd Rudolph

BSW 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt Momente, die bleiben, Bilder, die sich einprägen: mehr als 1 000 Polizistinnen und Polizisten, Kameraden der Feuerwehr, Menschen aus ganz Sachsen, auch viele von uns hier, still, Schulter an Schulter, auf einem Trauermarsch durch Dresden. Ein letztes Geleit für einen Kollegen, ein junger Mann, 32 Jahre alt, Vater einer kleinen Tochter. Ein Mensch, der im Dienst war und der nicht nach Hause gekommen ist. Er wurde im Januar des vergangenen Jahres bei einem Einsatz von einem Fahrzeug erfasst und starb noch am Einsatzort. Meine Damen und Herren, das ist keine abstrakte Gefährdungslage. Das ist die Realität dieses Berufes. Dieser Fall hat uns auf schmerzlichste Weise gezeigt, was es bedeutet, wenn wir vom Einsatz für die Gesellschaft sprechen. Die Familie hat sich bewusst für eine öffentliche Trauer entschieden, damit dieses Schicksal sichtbar wird, damit wir verstehen: Hinter jeder Uniform steht ein Mensch, ein Vater, ein Partner, ein Teil der Familie. Genau an diesem Punkt beginnt unsere Verantwortung als Gesetzgeber; denn in solchen Momenten entscheidet sich, ob Fürsorge mehr ist als Worte, ob Fürsorge wirklich trägt oder ob sie Lücken hat. Deshalb will ich ganz klar sagen: Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu. (Beifall BSW) Die Erhöhung der einmaligen Unfallentschädigung ist richtig, sie ist notwendig und nach all den Jahren ohne Anpassung längst überfällig. Die bisherigen Beträge stammen im Kern aus einer Zeit, in der die Lebensrealität eine völlig andere war. Seitdem sind die Preise massiv, um rund 60 %, gestiegen. Dass wir jetzt auf ein Niveau gehen, das auch in anderen Bundesländern üblich ist, ist kein Luxus, sondern das Mindeste. Meine Damen und Herren, diese Entschädigung ist kein Bonus. Sie ist ein Zeichen dafür, dass der Staat seine Verantwortung ernst nimmt, dass er nicht nur fordert, sondern dass er auch trägt, dass er nicht nur erwartet, dass Menschen im Ernstfall ihr Leben einsetzen, sondern dass er ihre Familien im Ernstfall nicht alleinlässt. Und es ist richtig, dass diese Leistungen künftig dynamisiert werden, damit sich nicht wiederholt, was wir heute korrigieren müssen: eine schleichende Entwertung über Jahrzehnte. Aber – und das gehört zur Ehrlichkeit in dieser Debatte dazu – der Fall Maximilian Stoppa hat uns noch etwas anderes gezeigt: eine Lücke. Was ist mit denjenigen, die in langjährigen Partnerschaften und ohne Trauschein leben? Was ist mit den Menschen, die gemeinsam leben, gemeinsam wirtschaften, gemeinsam Kinder großziehen, aber rechtlich nicht verheiratet sind? Für sie ist ein solcher Verlust genauso existenziell – emotional und wirtschaftlich. Trotzdem fallen sie im geltenden Recht häufig durch das Raster. (Jan Löffler, CDU, steht am Mikrofon.) Meine Damen und Herren, es gibt eine Versorgungslücke für sogenannte unverheiratete Familien.

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