Tom Unger
Vielen Dank, Herr Präsident, dass ich auf diese Kurzintervention von Kollegen Lippmann reagieren kann. Auch wenn Sie Wolfgang Schäuble oder mir Verfassungsbruch in den Mund legen, habe ich das aber so dezidiert nicht gesagt. Ich habe lediglich gesagt, dass aus unserer Sicht möglicherweise verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, die ich im Sozialausschuss vorgetragen habe. Zum Bestimmtheitsgebot haben Sie hier nichts vorgetragen. Von daher glaube ich, dass es legitim ist, dass man darüber spricht, wenn man möglicherweise Bedenken hat. Diese Bedenken habe ich für meine Fraktion sehr klar artikuliert. Aus unserer Sicht – das haben Sie selbst eingeräumt – gibt es aktuell schon entsprechende Beteiligungsformate. Die Kommunen können schon jetzt entsprechende Beteiligungssatzungen erlassen, wovon einige auch Gebrauch gemacht haben (Zuruf Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) Deswegen sehen wir keine Notwendigkeit, neue Gesetze aufs Gleis zu setzen, die entsprechende Verpflichtungen vorsehen. Das habe ich mit meinem Redebeitrag zum Ausdruck gebracht. Wenn Sie uns jetzt noch weitere Dinge bezüglich des kommunalen Freiheitsgesetzes vorwerfen: Wir wären dazu bereit gewesen, das auszudiskutieren, die Hand war ausgestreckt. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sie wollten das jetzt zur Abstimmung bringen. Es wäre eine Möglichkeit gewesen, diese Datenerhebungsgrundlage darin mit zu verankern. Sie haben den Gesetzentwurf jetzt ins Plenum eingebracht, einer Abstimmung zugeführt. Dazu haben wir unterschiedliche Perspektiven. Ich akzeptiere die Auffassung der Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN, bitte aber auch darum, die Rechtsauffassung aus ordnungs- und kommunalpolitischer Sicht meiner Fraktion zu verstehen. Darüber hinaus handelt es sich in diesem Fall um eine politische Debatte und vielleicht werden wir uns mit dem Thema im Laufe der Legislatur noch an der einen oder anderen Stelle beschäftigen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU – Rico Gebhardt, Die Linke: Dann ist es nicht mehr verfassungswidrig? –
