Thomas Thumm
Das kann ich Ihnen sagen: Es war ein Gesetzentwurf Ihrer Fraktion, die den Minister gestellt hat. Ich danke Ihnen dafür, dass wir das jetzt klarstellen können. Die CDU hat mit Ihrem grünen Minister und Ihrer Fraktion mit dem Gesetzentwurf die Flexibilisierungsklausel im Landesplanungsgesetz unter § 20 Abs. 3 eingeführt, zugestimmt und somit Wildwuchs in sächsischen Wäldern für Windkraftausbau ermöglicht. Das waren Sie in der letzten Regierung, die GRÜNEN und die CDU, und die SPD hat dabei mitgewirkt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU führte eine wachsweiche Abstandsregelung ein. Warum war sie wachsweich? Weil die 1 000 Meter nicht ab dem ersten Wohngebäude gelten. Es gibt zahlreiche Ausnahmetatbestände. So kann laut § 84 der Sächsischen Bauordnung durch kommunalen Stadt- und Gemeinderatsbeschluss die 1 000-Meter-Abstandsregel im Innenbereich unterschritten werden. Im Außenbereich gilt sie sowieso erst ab dem fünften Wohngebäude. Auch für das Repowering ist es bei vorliegendem kommunalen Beschluss möglich, diese 1 000- Meter-Abstandsregel zu unterschreiten. Anfragen der AfD-Fraktion haben ergeben, dass in Sachsen – das muss man sich einmal überlegen – in der Vergangenheit Windkraftanlagen 150 Meter zur Wohnbebauung entfernt gebaut worden sind. Das haben Sie alle zu verantworten, meine Damen und Herren. Das haben Sie zugelassen, weil Sie sich nicht für die Bürger dieses Landes eingesetzt haben. (Beifall AfD) Sie haben die Grundstücke der Eigentümer entwertet und die gesundheitlichen Risiken der Eigentümer nahe dieser Windkraftanlagen billigend in Kauf genommen. Es ist eine Schande, was Sie in der Vergangenheit in Bezug auf den Windkraftausbau im Freistaat Sachsen geleistet haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der von der AfD angestrebten Änderung der Sächsischen Bauordnung verfolgen wir ein klares Ziel: Wir wollen für die Errichtung von Windkraftanlagen einheitliche Schutz- und Abstandsräume zur Wohnbebauung schaffen, und das ab dem ersten Wohngebäude. Gleichzeitig stellen wir einen rechtssicheren und zukunftsfähigen Umgang für Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen in Bezug auf Errichtung, Betrieb und den für uns so wichtigen Rückbau dieser Anlagen sicher. Umweltverträglichkeit ist dabei für uns ein zentrales Anliegen. Die Windkraftlobbyvertreter hier im Sächsischen Landtag, bestehend aus CDU, SPD, Die Linke und GRÜNEN, haben mit dem aktuell geltenden Landesplanungsgesetz und dem Baugesetz dem Windkraftwildwuchs Tür und Tor geöffnet. Genau das wollen wir, die AfD, rückgängig machen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der AfD setzen wir den Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung auf einheitlich 1 000 Meter fest, und das ab dem ersten Wohngebäude, auch im Außenbereich. Damit schützen wir die Wohn- und Lebensqualität der Bürger vor Ort und bewahren sie zeitgleich vor dem Wertverlust ihrer Immobilien. Unser Gesetz stärkt die Rechtssicherheit und reduziert Planungsunsicherheiten. Der verpflichtende Rückbau, der nun im Landesgesetz Sachsen geregelt werden soll, zielt auf den vollständigen Rückbau dieser Windkraftanlagen ab, einschließlich Zuwegungen, Kabel und allem, was mit diesen Windkraftanlagen zu tun hat. Umweltschutz ist Heimatschutz, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir stärken damit den Rechtsstaat und sorgen für klare Regeln für alle Beteiligten. In Sachsen wird zukünftig gesetzlich die Pflicht für die Anlagenbetreiber normiert, dass inflationssicherer Rückbau stattzufinden hat, die Rückbaukosten, die im Genehmigungsverfahren hinterlegt werden müssen, alle fünf Jahre durch die Behörden überprüft werden und dass den Behörden die Möglichkeit gegeben wird, Nachschusspflichten für die Anlagenbetreiber einzufordern. Wir müssen in diesen volatilen Zeiten, in denen wir leben, mit den gesellschaftlichen Umbrüchen, vor denen wir stehen, sicherstellen, dass der Rückbau der Anlagen nach Betrieb nicht auf dem Rücken der Steuerzahler erfolgt. Frau Ministerin Kraushaar – sie ist nicht da, aber vielleicht ihre Referentin –, ich habe mich nach der letzten Ausschusssitzung erkundigt. Ich hatte dort eine Frage gestellt und darum gebeten, dass sie mir vor der Plenarsitzung beantwortet wird; das ist bis jetzt nicht erfolgt. Ich habe mich dann selbst auf den Weg gemacht, die untere Immissionsschutzbehörde kontaktiert und dort gezielt nachgefragt, inwieweit die Rückbauverpflichtungen und Hinterlegungspflichten im Genehmigungsverfahren inflationssicher aller fünf Jahre überprüft werden. Die Antwort war überall gleich: Das wird nicht gemacht. Deswegen fordern wir, die AfD, das endlich gesetzlich zu normieren, damit, wie gesagt, der Steuerzahler zukünftig nicht auf den Rückbaukosten dieser Windkraftanlagenbetreiber sitzen bleibt. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Staatsminister Dirk Panter: Das haben wir bei der Atomenergie verpasst! –
