landtag.sachsen.de ↗

Thomas Löser

GRÜNE 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man zunächst einmal die Zielstellung des vorliegenden Gesetzentwurfs auf dem Papier liest, steht dort: Akzeptanz für Windenergieanlagen erhöhen. Hier könnte man ja fast meinen, die Fraktion am rechten Rand, die AfD, hätte über Nacht eine klimapolitische Erleuchtung erfahren. Aber nachdem wir der Anhörung zum Thema, die, ehrlich gesagt, eine etwas blamable Veranstaltung für die AfD war, und Ihrer Rede hier folgen durften, weiß man, dass es am Ende doch um etwas anderes geht. (Thomas Thumm, AfD: Danke!) Am Ende wollen Sie – das haben Sie bereits mehrfach gesagt – ein Stilllegungsprogramm für die sächsische Windenergie oder, wie Sie es im Entschließungsantrag formulieren, einen Ausbaustopp für Windkraftanlagen. Genau richtig, das wollen wir nicht; denn wir machen Klimaschutz und Sie machen das Gegenteil. Die Anhörung hat im Übrigen ergeben, dass dieser Gesetzentwurf kein Beitrag zur Akzeptanz von Windenergie wäre. Es ist am Ende ein Ausbaustopp – das sagen Sie auch ganz ungeniert – von Windkraft in Sachsen, und das in Zeiten, in denen die Preise für die fossilen Rohstoffe aufgrund der weltweiten Krisen durch die Decke gehen. Das muss man erst einmal draufhaben, Kollege Thumm. Nun möchte ich auf Ihre Punkte des Gesetzentwurfs im Einzelnen eingehen: Sie fordern eine insolvenzsichere Rückbauregelung. Es wurde mehrfach gesagt, dass es das bereits gibt. Die Sachverständigen haben im Landtag sehr deutlich formuliert, wie sie das finden; denn Sie wollen hiermit ein Nichtproblem regeln. Es wurde deutlich gesagt: Von einer modernen Windkraftanlage, Kollege Moncsek, sind 95 % recyclebar. Den Beton nimmt man als Rezyklat für den Straßenbau, 95 % bei den Metallen sind recyclingfähig. Jetzt weise ich einmal auf etwas hin, was mir immer wieder irgendwie komisch in der Debatte vorkommt bzw. wobei ich eine Unverhältnismäßigkeit sehe: Ein Windrad besteht übrigens nicht aus Atommüll, für den wir bis 2070 vielleicht irgendwo einmal ein sicheres Endlager finden. Es ist am Ende ein Rohstoffdepot, das man abbauen und weiterverwenden kann – ganz anders als bei den Kernkraftwerken und dem strahlenden Sondermüll. Wenn es Ihnen wirklich um Umweltschutz und Heimat ginge, wo sind denn diesbezüglich Ihre Anträge, Kollegen von der AfD? Schon heute sieht der § 35 des Baugesetzbuchs die vollständige Beseitigung von Versiegelungen infolge des Baus von Windkraftanlagen vor. Ihr Antrag ist dahin gehend weder Klimaschutz- noch Akzeptanzförderung, sondern Sie wollen mehr Bürokratie, was Sie an anderer Stelle immer beklagen. Punkt 2. Über die Abstandsregeln wurden bereits Ausführungen gemacht. Ihr Vorschlag zu einem Abstand: 1 000 Meter zu jedem einzelnen Wohngebäude statt wie bisher zu Ansammlungen von mindestens fünf Gebäuden. Dr. Sittig-Behm hat es in der Anhörung auf den Punkt gebracht: Es ist absolut unverhältnismäßig – ich übertreibe mal etwas mit seinen Worten –, jede illegale Gartenlaube rechtlich über das erfassungsrechtlich geschützte Ziel der Energiewende zu stellen. Aber klar, Sie wollen den Ausbau nicht steuern, sondern unmöglich machen. Das ist Verhinderung statt Raumplanung. Dann benennen Sie es doch wenigstens konsequent und fordern einen Abstand von 10 000 Metern. Punkt 3. Sie wollen eine Zweidrittelmehrheit für kommunale Entscheidungen. Das ist ein spannender Punkt. Sie wollen eine Zweidrittelmehrheit, die man bei wichtigen Verfassungsmehrheiten herstellt: Das heißt, in Zukunft gibt es dann auch beim Bau von Kitas oder Gewerbegebieten eine Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat. (Thomas Thumm, AfD: Das wäre rechtswidrig, wenn man das machen würde!) Ich glaube nicht, dass das der eigentliche Grund ist. Der Grund ist offensichtlich – die Sachverständigen haben es ausgesprochen –: Es geht Ihnen um eine AfD-Sperrminorität in den Räten. Sie wollen, dass eine Minderheit im Gemeinderat den Willen der Mehrheit blockieren kann. Sie wollen im Prinzip ein Vetorecht gegen den Windkraftausbau. Meine Damen und Herren! Dieser Entwurf ist fachlich unbegründet, rechtlich zweifelhaft und für den Wirtschaftsstandort Sachsen am Ende untauglich. Ich möchte auch auf den Entschließungsantrag eingehen. Es wurde von Brandenburg geredet. In Brandenburg gibt es – Sie wissen es – 4 000 Windkraftanlagen, in Sachsen 800. Das ist ein ganz anderes Verhältnis. Deshalb kommen die Brandenburger zu einer anderen Abwägung in dieser Sache. Sie benennen das so schön „Ausbaustopp für Windkraftanlagen – Heimat schützen“. Das hätten wir uns bei Braunkohle, bei Kernkraft schon lange gewünscht. Eine vertrocknete Heimat infolge der Klimaschäden nützt am Ende überhaupt nichts. Es geht darum, wie man diese erneuerbaren Energien gut aufsetzt. Kollegin Pfeil hat es erläutert. Dafür gibt es eine Menge Reglementarien, wie man das gestalten kann. Wir sind mit der Auslage der Windkraftpläne jetzt in der Diskussion. Dort setzt man an, dort kann man es regeln. Was Sie wollen, ist eine Zurückdrehen der Energiewende auf fossil. Das machen wir nicht mit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegen Löser von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Als Nächster ergreift Kollege Hartmann von der Fraktion Die Linke das Wort. Bitte, Herr Kollege.

Alle Reden von Thomas Löser Protokoll ↗