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Daniela Kuge

CDU 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde es kurz machen. Ein Punkt ist mir in diesem Antrag besonders negativ aufgefallen: Sie fordern eine verfassungskonforme Neuregelung. Ich sage es ganz deutlich: In unserem Rechtsstaat entscheiden darüber Verfassungsgerichte und nicht politische Parteien. Und ja, auch wir als CDU sind der Meinung, dass das Selbstbestimmungsgesetz noch nicht vollständig ausgereift ist. Genau deshalb haben wir dieses Thema in unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl aufgegriffen und es bis in den Koalitionsvertrag gebracht. Nun gibt es im Bund eine Evaluation des Gesetzes, die bis zum 31. Juli 2026 vorgesehen ist. Dabei wird besonders auf drei Punkte geachtet: erstens auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, zweitens auf die Fristen beim Wechsel des Geschlechtseintrags und drittens auf den wirksamen Schutz von Frauen. Sie sehen, wir arbeiten an Lösungen – faktenbasiert, mit kühlem Kopf und im Dialog mit Betroffenen. Der Antrag der AfD ist in Teilen inhaltlich falsch; das können Sie dann in meiner Rede noch nachlesen. Vielen Dank. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Kuge. Für die BSW-Fraktion folgt Frau Kollegin Biebrach. Bitte, Sie dürfen. (Zurufe: Sie hat einen Laptop! Sie bringt einen Laptop mit!)

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