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Wolfram Günther

GRÜNE 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht erst einmal an die AfD und ihren Ausführungen zur Heimatliebe. Ich glaube, diesbezüglich müssen Sie sich um uns GRÜNE keine Sorgen machen. Das Problem ist eher der Missbrauch dieses Begriffs. Wenn Sie von Heimatliebe sprechen, dann heißt es immer Menschen auszuschließen, zu bedrohen – ob das nun Menschen sind, die zugewandert sind, ob es um Frauenrechte geht, ob es um queere Menschen geht. Es geht Ihnen immer um Menschenfeindlichkeit. Deswegen weise ich den Missbrauch dieses Begriffs von Heimat auch zurück. Seien Sie versichert: Bei uns BÜNDNISGRÜNEN finden Sie Heimatliebe, die einschließend ist, nämlich Schutz unserer Heimat sowie Schutz und die Einladung an alle Menschen, die hier leben, sich dafür zu engagieren. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Herr Kollege Böhme von der BSW-Fraktion, machen Sie sich um Toni Hofreiter mal keine Sorgen, also wie die Reaktion auf geopolitische Realitäten von einem aggressiven Angriffsstaat, dem imperialistischen Russland, mit dem Naturschutz unter einen Hut zu bringen sei. Der ist promovierter Biologe, kennt sich mit Arten unverändert sehr gut aus und engagiert sich dort auch. Jetzt bestand der Wunsch der Kollegen von der CDU-Fraktion, ein paar Dinge etwas konkreter zu benennen. Das wichtigste Instrument der EU, um dieser Biodiversitätskrise etwas entgegenzusetzen, ist die Wiederherstellungsverordnung. Dabei ist es ein Problem, wenn unser zuständiger Umweltminister immer mit dem Plädoyer für Geld und Bürokratie verspricht, auf Bundes- und EUEbene aktiv zu sein und gegen die Umsetzung dieser Wiederherstellungsverordnung vorzugehen. Es ist auch gefährlich, wenn auf EU-Ebene unter dem schönen Begriff „Omnibusverfahren“ gerade dafür gesorgt wird, an ganz vielen Stellen Standards und Beteiligungsrechte abzubauen, zum Beispiel, wenn es im Bund – es wurde schon der „Bauturbo“ genannt – mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz wieder darum geht, Standards und Beteiligungsrechte abzubauen. In Sachsen haben wir genau dasselbe Thema gerade beim Straßengesetz. Dabei merkt man schon, dass es sich an allen Stellen ganz schön bündelt. Es geht eben auch – von Herrn Hartmann angesprochen –, die Wasserrahmenrichtlinie als eine Grundlage infrage zu stellen. Also, es wird gerade wirklich gefährlich mit dem gesetzlichen Schutz. Gleichzeitig wird am Geldhahn gedreht. Hierbei gibt es wesentliche Töpfe, etwa wenn wir als größten Flächennutzer die Landwirtschaft für Umwelt- und Klimamaßnahmen ins Boot nehmen. Das läuft über die gemeinsame Agrarpolitik. Die Diskussion über die zweite Säule der Finanzierung in der EU läuft gerade dazu, dass sich die Mitgliedsstaaten zu 40 bis 60 % selber beteiligen sollen. Dieses Prinzip würde zum Aus dieser Säule im Naturschutz führen. Das Gleiche ist es mit den schon diskutierten Mitteln vom Bund aus den GAK-Mitteln. Auch dazu höre ich leider nicht allzu viel von unserem Umweltminister. Dort reihen sich die Dinge aus dem letzten Doppelhaushalt ein: Mittel gestrichen, Auenentwicklung – einer unserer wichtigsten Lebensadern – im Prinzip faktisch weg, keine Handlungsfähigkeit mehr durch die LTV. Ich bin gespannt, was in diesem Haushalt passiert. Auch die Mittel für die Kommunen, die durch die Unterhaltungsmaßnahmen die Gewässer renaturieren wollen, wurden gestrichen. Es ging um die Gelder für die Stellungnahmen arbeitender Verbände, die gestrichen werden sollen. Das haben wir GRÜNE wieder hineinbekommen. Ich nenne die Diskussion über die Naturschutzstationen. Es ging überhaupt um die Budgets für Naturschutzprojekte und die Mittel für Naturschutzstationen und Naturparks. Es ist keineswegs sicher, dass im nächsten Doppelhaushalt hierzu auskömmliche Ansätze enthalten sind. Das ist auch ein Grund, warum wir heute diese Aktuelle Debatte angesetzt haben. Das ist kein Nice-to-have, wie hier schon gesagt wurde, sondern das sind genau die Instrumente, damit wir dieser dramatischen Situation, die wir am Anfang geschildert haben, irgendetwas entgegensetzen können. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Zum Thema Verbandsklagerechte: Bitte, liebe CDU-Fraktion, hören Sie doch einmal auf mit dem Märchen, dass die Verbände den Ausbau unserer Infrastruktur aufhalten würden. Wir haben es einmal für Sachsen ganz konkret abgefragt – das sind ganz frische Zahlen –: In den letzten zehn Jahren sind etwa 10 000 Stellungnahmen geschrieben worden, und – die Zahl kam heute auch schon einmal – bundesweit gab es im Jahr 66 bis 69 Klagen, davon gut die Hälfte erfolgreich. „Erfolgreich“ heißt: Es sind rechtliche Fehler gemacht worden. Für Sachsen gibt es gar keine Zahlen. Auch das haben wir abgefragt. Wir wissen gar nicht, wie viel wir jährlich dazu beitragen. Also, das ist kein Thema. Die Verbände beteiligen sich, (Beifall BÜNDNISGRÜNE) verbessern die Planungen, halten aber keine Projekte auf. Ich würde mir dort ein klares Plädoyer wünschen, auch von unserem Umweltminister, und zwar in Form einer Unterstützung, auch einer Aussage zum Haushalt und nicht, wenn es um Artenschutz geht, immer zu sagen: Wir haben Probleme mit dem Wolf, am besten auch noch mit dem Biber und dem Silberreiher. Wir prüfen als Staat gerade die Auflösung unserer Landesstiftung Natur und Umwelt – dies wurde im Kabinett beschlossen; das ist einer der wichtigsten Akteure im Naturschutzbereich – oder auch die „Erfolgsmeldung“ des Ministers für das Biosphärenreservat Lausitzer Heide- und Teichlandschaft, dass man dort Naturschutzbedingungen und Standards wieder heruntergefahren hat. Ich nenne weiterhin die Aufhebung der Verwaltungsvorschrift „Integrative naturgemäße Waldbewirtschaftung“, in der es genau darum geht, Waldbewirtschaftung und Naturschutz unter einen Hut zu bringen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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