Kay Ritter
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal: Steigende Preise für Kraftstoffe, Heizenergie und Gas belasten viele Menschen in unserem Land erheblich. Sie machen sich berechtigte Sorgen beim Tanken. Seien es Pflegedienste, Logistiker, Handwerker oder Pendler. Doch auch Familien fragen sich, wie die steigenden Kosten für Heizen und Mobilität noch zu stemmen sind. Das bestreitet niemand. Aber genau deshalb müssen wir sauber unterscheiden, wo politische Verantwortung liegt und wo eben nicht. Der vorliegende Antrag vom 13.03.2026 fordert die Staatsregierung zu Maßnahmen auf, die in weiten Teilen gar nicht in der Zuständigkeit eines Bundeslandes liegen. Preisdeckel für Energie, eine Übergewinnsteuer, Änderungen im Kartellrecht oder bundesweite Ticketlösungen – all das sind eindeutig bundespolitische Themen. Hier entscheidet nicht der Freistaat Sachsen, sondern der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Bundesregierung, und genau dort wird bereits gehandelt. Ich habe zu Beginn meiner Rede bewusst das Einreichungsdatum des Antrages genannt. Am 17.03.2026, also nur wenige Tage später, hat das Bundeskabinett bereits die Formulierungshilfe zu einem Gesetzentwurf zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen: das sogenannte Kraftstoffmaßnahmenpaket. Die Debatte im Deutschen Bundestag dazu fand am 19. März statt. Konkret sieht dieses Paket drei zentrale Maßnahmen vor. Erstens, die Begrenzung von Preiserhöhungsmöglichkeiten an Tankstellen, das sogenannte österreichische Modell. Danach dürfen Tankstellen ihre Preise nur noch einmal am Tag erhöhen. Preissenkungen sind jederzeit möglich. Das sorgt für mehr Transparenz und verhindert Preissprünge innerhalb eines Tages. Zweitens, die Stärkung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Das Bundeskartellamt kann künftig einfacher gegen missbräuchlich überhöhte Preise im Großhandel vorgehen. Dazu wird im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast eingeführt. Künftig müssen marktmächtige Unternehmen selbst darlegen, wie ihre Preise zustande kommen, wenn ein Missbrauchsverdacht entsteht. Drittens werden Maßnahmen nach Sektoruntersuchungen beschleunigt. Das Bundeskartellamt kann dadurch schneller eingreifen, wenn Wettbewerbsstörungen festgestellt werden. Das ist nicht nur effektiv, sondern reduziert auch Bürokratie. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus unserer Sicht setzt dieses Maßnahmenpaket gezielt dort an, wo der Markt nicht optimal funktioniert, ohne seine grundlegenden Mechanismen außer Kraft zu setzen. Es stärkt Wettbewerb, Transparenz und staatliche Eingriffsmöglichkeiten dort, wo sie notwendig sind. Am kommenden Freitag wird sich der Bundesrat abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen. Nach meinem Kenntnisstand wird auch der Freistaat Sachsen eine Initiative einbringen, die sowohl die Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Unternehmen unmittelbar und wirksam entlastet. Dabei geht es um die temporäre Aussetzung der CO -Abgabe auf Kraftstoffe sowie um eine vorübergehende Senkung der Energiesteuer. In Rede steht ebenso eine weitere Schärfung des § 34 GWB. Diese Maßnahmen begrüßen wir als Koalition ausdrücklich, wenngleich wir große Hoffnung darauf setzen, dass die militärische Eskalation im Nahen Osten und die Blockade der Straße von Hormus in absehbarer Zeit beendet werden. Meine Damen und Herren, die beschriebenen Maßnahmen zeigen: Bund und Länder handeln bereits, und zwar schnell. Wenn man sich die Zeitschiene genau anschaut – 17. März Bundeskabinett, 19. März Bundestagsdebatte, 27. März Bundesrat –, sprechen wir hier über wenige Tage für ein Gesetz mit erheblicher Tragweite. Schneller kann ein parlamentarisches Verfahren kaum sein. Der Antrag unterstellt eine Untätigkeit, die so der Realität nicht entspricht. Viele der Forderungen befinden sich bereits in der Umsetzung oder in der parlamentarischen Beratung auf Bundesebene. Genau dorthin gehören sie, weil die Zuständigkeit dort liegt. Die Aufgabe der Staatsregierung ist es in diesem Zusammenhang vor allem, sich konstruktiv im Bundesrat einzubringen und Maßnahmen zu unterstützen, die den Menschen tatsächlich helfen. Genau das passiert. Deshalb kommen wir zu einer anderen Bewertung als der Antragsteller. Die Probleme sind real, der Handlungsbedarf ist real, aber die entscheidenden Maßnahmen werden auf Bundesebene beschlossen, und dort wird bereits gehandelt. Aus diesem Grund finden wir den Antrag in seiner Form nicht zielführend und werden ihn ablehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die CDU-Fraktion Herr Abg. Ritter. Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Kollege Schreyer; bitte.
