Jan Löffler
Sehr geehrter Herr Rudolph, vielen Dank für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Vielen Dank auch für die Ernsthaftigkeit, mit der wir diesen Gesetzentwurf im Parlament behandeln. Mich interessiert an dem Punkt das von Ihnen gerade angesprochene Einschließen dieser Konstellationen, die weder mit Trauschein leben noch verpartnert sind und entsprechend diese gegenseitige Einstandspflicht füreinander haben. Wie möchten Sie die Abgrenzung vornehmen, ab wann man den Freund, die Freundin dort hineinnimmt? Wie stellen Sie sicher, dass das durch den Freistaat justiziabel und auch diskriminierungsfrei umgesetzt werden kann?
