Sophie Koch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, die Feuerwehr bildet neue Einsatzkräfte aus und unter den Bewerbern ist jemand, der überzeugter Brandstifter ist, jemand, der offen sagt: „Feuer fasziniert mich so sehr, ich würde es im Zweifel selber legen.“ Stellen Sie sich gleichzeitig noch vor, dass alle im Dorf, inklusive der Feuerwehr, darüber Bescheid wissen, dass dem so ist. Würde irgendjemand ernsthaft verlangen, dass die Feuerwehr diese Person trotzdem ausbildet? Natürlich nicht; denn seine Haltung widerspricht dem Auftrag der Feuerwehr: Brände verhindern, Brände löschen, Menschen schützen. Ähnlich verhält es sich hierbei. Der Staat bildet Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nicht nur aus, er bereitet sie auf eine Aufgabe vor, die unmittelbar mit unserem Rechtsstaat verbunden ist. Wer juristische Berufe ergreift, wirkt an der Durchsetzung des Rechts mit – vor Gericht, in der Verwaltung, in der Strafverfolgung oder als Anwältin und Anwalt. Diese Aufgaben stehen nicht im luftleeren Raum, sie beruhen auf den Grundprinzipien unseres Staates: auf Recht, auf Gleichheit vor dem Gesetz, auf der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Wer diese Grundlagen ablehnt oder aktiv bekämpft, stellt sich gegen den Kern dieser Aufgabe. Deshalb kann so eine Person nicht allen Ernstes erwarten, dass der Staat sie ausbildet, um später genau in diesem System Verantwortung zu übernehmen. Aus diesem Grund bin ich sehr dankbar für den Schulterschluss der demokratischen Fraktionen dieses Parlaments; denn gemeinsam schließen wir heute eine Lücke im bisherigen Juristenausbildungsgesetz. Bislang konnte es passieren, dass Bewerberinnen und Bewerber ihre Ausbildung in Sachsen beginnen konnten, obwohl ihnen der Zugang in anderen Bundesländern bereits verwehrt worden war, weil sie dort offenkundig gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig sind. Mit anderen Worten: Wer andernorts aufgrund extremistischer Aktivitäten abgelehnt wurde, konnte bisher versuchen, über Sachsen doch noch in die juristische Ausbildung zu gelangen, und diese Lücke schließen wir heute. Das ist ein wichtiger Schritt, und das ist ein gutes Signal. Eine wehrhafte Demokratie zeigt ihre Stärke nicht durch große Worte, sondern dadurch, dass sie ihre rechtsstaatlichen Instrumente nutzt, um ihre Grundlagen zu schützen. (Beifall SPD) Sachsen wird dadurch nicht länger als Zufluchtsort für extremistische Referendare herhalten. Wir werden gleich sehen, dass die AfD bei diesem Thema sehr wahrscheinlich auf die Barrikaden geht, und das sollte niemanden überraschen. Wenn man sich anschaut, welche Kräfte sich in ihren Reihen bewegen (Zuruf Thomas Thumm, AfD) und wie häufig dort gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung Stimmung gemacht wird, dann wird sich ihre Aufregung gleich klären. Oder um es sprichwörtlich zu sagen: Getroffene Hunde bellen. Meine Kollegin Susan Leithoff hat gerade ausgeführt: Der Gesetzentwurf, der vorliegt, ist verfassungsgemäß und verhältnismäßig. Wir orientieren uns dabei an den bestehenden Regelungen, unter anderem im Freistaat Thüringen. Dort hat der Verfassungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit bereits bestätigt. Was sich dort bewährt hat, kann auch in Sachsen gelten. Zum Schluss möchte ich noch einmal meinen Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen ausdrücklich danken; denn dieser Gesetzentwurf zeigt, dass demokratische Fraktionen gemeinsam handeln können, wenn es um den Schutz unserer rechtsstaatlichen Ordnung geht. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass an den Gerichten und in den juristischen Berufen in Sachsen weiterhin nur diejenigen ausgebildet werden, die sich unserer Gesellschaft und dem Recht verpflichtet fühlen und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, auf der es beruht. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNISGRÜNE und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Koch, und es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Keiler. Bitte schön, Sie haben das Wort.
