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Luise Neuhaus-Wartenberg

Die Linke 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auszubildende sind überproportional armutsgefährdet und von Wohnarmut betroffen – auch in Sachsen. Die Ausbildungsvergütungen sind niedrig, die Mindestvergütungsgrenzen viel zu gering – gleichzeitig steigen die Mietkosten, besonders in den großen Städten, aber längst nicht nur dort. Am Ende bleibt vielen jungen Menschen schlicht zu wenig zum Leben. Wir beobachten zudem mit Sorge, dass Azubis ebenso wie Studierende in Leipzig und Dresden auf völlig überteuerte Mini-Appartements angewiesen sind – oft angeboten von dubiosen Vermietern. Wer eine Ausbildung macht, darf nicht gezwungen sein, zwischen überteuertem Wohnraum und langen Pendelstrecken zu wählen. Aus diesem Grund ergibt sich ein klarer politischer Handlungsauftrag, denn wir sind auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen: auf junge Menschen, die unsere Gesellschaft am Laufen halten. Wenn wir ihnen keinen bezahlbaren Wohnraum bieten können, gefährden wir langfristig die Fachkräftebasis. Darum richten wir – wie auch die BÜNDNISGRÜNEN – mit unserem Antrag den Fokus auf die Wohnsituation von Auszubildenden in Sachsen. (Unruhe) Mit dem Bund-Länder-Programm Junges Wohnen fließen seit dem Jahr 2023 endlich Mittel nach Sachsen: rund 32 Millionen Euro pro Jahr. Zunächst waren diese Gelder ausschließlich auf Studierendenwohnheime ausgerichtet. Noch im Jahr 2023 hieß es auf eine Kleine Anfrage von meiner Kollegin Juliane Nagel stoisch, für Wohnmöglichkeiten von Azubis seien die Schulträger verantwortlich. Erst durch den Druck von Kommunen, Gewerkschaften und auch uns wurde das Programm für Azubi-Wohnungen geöffnet. Seit dem Jahr 2024 werden die Mittel hälftig aufgeteilt – das ist ein Fortschritt, aber nur ein erster Schritt. Jetzt zeigen sich die praktischen Probleme. Die Förderung erfolgt über die Schulinfrastrukturverordung. Vorgesehen sind 60 % der Gesamtbaukosten. Im Jahr 2024 lagen bereits konkrete Anträge für die Sanierung bestehender Wohnheime in Leipzig und Zittau und für zwei Neubauten in Leipzig vor. Doch die dringend notwendigen Neubauten drohen zu scheitern. Die 60-%-Förderung reicht schlicht nicht aus. Klamme Kommunen können den Eigenanteil nicht stemmen, und private Investoren kalkulieren Mieten, die den Eigenanteil erwirtschaften sollen, aber damit für Auszubildende unerschwinglich sind. Beim ersten geplanten Azubiwohnheim in Leipzig wurden Mieten von bis zu 20 Euro pro Quadratmeter berechnet. Wer soll sich das von einem Ausbildungsgehalt von 800 bis 900 Euro leisten können? Hinzu kommt: Kosten für den gemeinnützigen Betrieb oder die pädagogische Betreuung, etwa für minderjährige Auszubildende, sind nicht vorgesehen. (Anhaltende Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Diese müssten zusätzlich auf die ohnehin zu hohen Mieten umgelegt werden. Auch strukturelle Fragen sind ungeklärt: Warum werden nur Azubis berücksichtigt, die wegen der Berufsschule einpendeln? Warum sind Azubis außerhalb der dualen Ausbildung ausgeschlossen? Wie gehen wir mit minderjährigen Azubis um, und was passiert nach Ablauf der zwölfjährigen Zweckbindung der Fördermittel, insbesondere wenn private Investoren beteiligt sind? Ergo: Wenn wir bezahlbares Azubiwohnen wollen, müssten wir jetzt nachsteuern. Unser Antrag schlägt deshalb konkrete Maßnahmen vor, die auch von Gewerkschaften und Berufsbildungsträgern unterstützt werden. Zentral ist die Bildung einer interministeriellen Arbeitsgruppe. Nicht nur das Kultusministerium, sondern auch das Wirtschafts- und Arbeitsministerium, das Sozialministerium, Gewerkschaften, Kammern und kommunale Vertreterinnen und Vertreter müssen gemeinsam Lösungen entwickeln. Das Thema betrifft Arbeitsmarktpolitik, Bildungspolitik und Sozialpolitik gleichermaßen. Genau das erkennt auch die Infrastrukturministerin in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag klar und deutlich an. Ziel muss es sein, wie es die DGB-Jugend formuliert, ein durchdachtes Netz an AzubiWohnheimen zu schaffen – etwa in der Nähe großer Berufsschulzentren oder in Regionen mit vielen Ausbildungsbetrieben. Dafür braucht es mehr als die bisherigen Mittel. Das Programm Junges Wohnen muss ergänzt werden, insbesondere durch Kostenerstattung für den gemeinnützigen Betrieb und für die soziale Betreuung. Auch der Förderanteil von 60 % gehört auf den Prüfstand. Wenn wir wirklich bezahlbaren Wohnraum wollen, müssen wir stärker fördern. Unsere klare Prämisse lautet: langfristig bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende – vorzugsweise in öffentlicher, kommunaler, genossenschaftlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft, damit uns das mit den Fördermitteln errichtete Gebäude auch nach Ablauf der Zweckbindung erhalten bleibt. Kooperationen mit Ausbildungsbetrieben können zusätzliche Kapazitäten schaffen – etwa durch Mitfinanzierung gegen zeitlich begrenzte Belegungsrechte. Die Mietbelastung für Auszubildende muss sozialverträglich bleiben. Sie sollte grundsätzlich 25 % der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung nicht überschreiten. Gleichzeitig brauchen wir transparente, sozial gerechte und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren. Azubi-Wohnheime sind mehr als Schlafplätze; sie können Orte der Unterstützung und der sozialen Stabilität sein. Einsamkeit, psychische Belastung und Druck führen bei Auszubildenden zu Ausbildungsabbrüchen. Im Jahr 2024 brachen in Sachsen über 6 200 Auszubildende ihre Lehre vorzeitig ab. Rund 60 % der arbeitslosen jungen Erwachsenen zwischen 20 und 34 Jahren haben keinen Berufsabschluss. Hier können wir präventiv handeln. Gute Wohnbedingungen und eine stabilisierende Ausbildung stärken junge Menschen und sichern unsere Fachkräfte der Zukunft. Lassen Sie uns deshalb das Azubiwohnen auf feste und breite Füße stellen. Ein paar von den Abgeordneten hier im Saal trafen sich letzte Woche Montag zu diesem Thema beim DGB, der genau dazu eingeladen hat. Lassen Sie uns im Zuge dieser Diskussion auch über die Idee eines Landes-Azubiwerks sprechen – als Pendant zu den Studierendenwerken. Ein solcher Schritt könnte Strukturen schaffen, Beratung bündeln und langfristig für verlässliche Angebote sorgen. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir über die beiden Anträge in den jeweiligen Ausschüssen weiter beraten könnten. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Frau Kollegin Luise Neuhaus-Wartenberg für die Fraktion Die Linke, und es folgt die CDU-Fraktion mit Kollegin Trompter. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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