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Ralf Böhme

BSW 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der AfD nimmt eine grundlegende Fehlentwicklung der Energieversorgung in Deutschland und damit auch in Sachsen ins Visier. Die ursprünglich – einige von uns werden sich an die Anfangszeiten noch erinnern – sympathische Idee, die Energieversorgung in Deutschland mit innovativen Elementen wie Windenergie und Photovoltaik zu ergänzen, ist über Jahre zu einem starren Festhalten an einer ideologisch geprägten Wunschvorstellung degeneriert. Mit dem Gesetzentwurf soll der Weg geebnet werden, mit den Mitteln, die uns im Freistaat zur Verfügung stehen, das bundespolitische Chaos der Energiepolitik zumindest teilweise zu korrigieren. (Beifall BSW) Nur ein Fakt zur Illustration dazu: Seit circa zehn Jahren erleben wir einen ungebremsten Ausbau der Windenergie in Deutschland, ohne dass wir einen Zuwachs an der gewonnenen Energie beobachten können. Das heißt: Abregelungen und Ableitungen des überschüssigen Stroms in Zeiten mit viel Wind bewirken, dass der Effekt des weiteren Zubaus für unsere Energieversorgung nicht zur Verfügung steht. Das heißt momentan also: Jede zusätzlich installierte Windenergieanlage schadet unserem Energieversorgungssystem. (Beifall Thomas Thumm, AfD) Die Notwendigkeit eines Umsteuerns in der Energiepolitik wird regelmäßig auf verdruckste Art und Weise, unter anderem von der Bundeswirtschaftsministerin, Frau Reiche, eingeräumt. Die CDU ist jedoch in selbstgewählten Fesseln gefangen. Kollege Flemming musste dem meinem Empfinden nach in seinem Redebeitrag dem Tribut zollen. Betrachten wir den Antrag also inhaltlich, sehen wir als BSW-Fraktion drei zentrale Elemente, die wir nach Abwägung für richtig halten. Erstens. Der Mindestabstand von 1 000 Metern für Windenergieanlagen, dessen Einhaltung sichergestellt werden soll bzw. dessen Sicherstellung weiter verstärkt werden soll, mit dem Ziel, eine Unterschreitung in allen Fällen zu verhindern, verdient durchaus eine gesetzliche Ergänzung. Für uns wiegt der Schutz der Menschen vor Lärm, der Schutz von Natur und Tierwelt vor den Belastungen durch Windkraftanlagen sowie der Schutz vor massiven Eingriffen in das Wohnumfeld der Bevölkerung schwer. Wir stehen an der Seite der Bürgerinnen und Bürger, die sich momentan sehr intensiv in lokalen Bürgerinitiativen gegen den Wildwuchs von Windenergieanlagen in ihrer Heimat aussprechen. Eine Änderung der Mehrheitsvorgaben dient also der Erschwerung der Umgehung der Abstandsregeln und schafft Verlässlichkeit sowie Planungssicherheit für Anwohner und Kommunen. Der zweite Punkt ist eine Verschärfung der Rückbauverpflichtungen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Entwurf klare, vollständige und insolvenzgesicherte Regelungen vorsieht. Wer Windenergieanlagen baut und betreibt, hat auch für den geordneten Rückbau zu sorgen. Dies sollte durchaus mit ausgeweiteten Sicherheitsleistungen erzwungen werden. Das ist für uns eine Frage der Fairness gegenüber den betroffenen Gemeinden und den nachfolgenden Generationen. (Beifall BSW und Matthias Berger, fraktionslos) Lassen Sie es mich wiederholen: Das BSW steht einer Nutzung von Windenergie und auch von Photovoltaik nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber, aber politische Altlasten wie starre Flächenziele sowie willkürlich festgelegte Zeithorizonte für eine nicht erreichbare Klimaneutralität gehören abgeschafft. (Beifall BSW und vereinzelt AfD) Die erforderlichen technologieoffenen Lösungen für unsere Energieversorgung mit Fokus auf Grundlast sind künftig prioritär zu setzen. Ein zukunftsfähiges Energieversorgungssystem für Deutschland und für Sachsen benötigt nicht nur Erzeugung, sondern auch leistungsfähige Stromnetze und intelligente Speichertechnologien, die Angebot und Nachfrage in Einklang bringen, was momentan nicht der Fall ist. Wir müssen somit wegkommen von der reinen Mengenlogik bei der Energieerzeugung und hin zu einer Qualitätslogik. Es geht nicht darum, möglichst viele Anlagen zu bauen, sondern darum, mit möglichst wenigen und dafür potenziell leistungsstärkeren Anlagen den tatsächlichen Bedarf an Windenergie zu decken. Ich habe einige Punkte angesprochen, die im Gesetzentwurf nicht behandelt werden; denn hierbei geht es um die Sächsische Bauordnung. Diesbezüglich fällt unsere Entscheidung sehr klar aus: Eine Korrektur des Vorgehens beim Ausbau der Windkraft in Sachsen sollte vorgenommen werden. Die BSW-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Ergänzend: Mit der Vorlage des Entschließungsantrags am heutigen Morgen haben Sie uns die Chance genommen, das seriös zu bewerten, auch wenn dieser möglicherweise eine Kopie eines bereits diskutierten Antrags ist. Insofern werden wir uns wiederum bei diesem Entschließungsantrag enthalten. Vielen Dank. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Kollege Böhme für die BSW-Fraktion. Wir fahren mit der SPD fort. Es spricht Frau Kollegin Pfeil; bitte schön.

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