Christian Piwarz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegen der von der Staatsregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes sowie die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor. Lassen Sie mich noch einmal kurz einige Eckpunkte ausführen: Der Gesetzentwurf sieht vor, die Beträge der einmaligen Unfallentschädigung in § 47 des Beamtenversorgungsgesetzes deutlich zu erhöhen. Mit der geplanten Gesetzesänderung erhalten Beamtinnen und Beamte, die bei einer lebensbedrohlichen Diensthandlung einen Dienstunfall erleiden und wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden müssen, künftig 150 000 Euro statt bisher 80 000 Euro. Wenn, wie im Januar 2025 im Fall des getöteten Polizisten geschehen, Beamtinnen und Beamte gar zu Tode kommen, erhalten die Witwe oder der Witwer und die versorgungsberechtigten Kinder statt bisher insgesamt 60 000 Euro künftig 30 000 Euro pro Person, insgesamt jedoch mindestens 100 000 Euro. Bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften erhalten die versorgungsberechtigten Kinder die Unfallentschädigung. Die geplanten Entschädigungszahlungen liegen damit im Ländervergleich im oberen Bereich. Die Unfallentschädigung soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 erhöht werden. Damit kann die Familie des im letzten Jahr so tragisch zu Tode gekommenen sächsischen Polizisten von der Anpassung profitieren. Zudem sollen die Unfallentschädigungsbeträge künftig an den allgemeinen Anpassungen von Besoldung und Versorgung teilnehmen. Damit wird der schleichenden Entwertung der Beträge vorgebeugt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den verbesserten Regelungen zur einmaligen Unfallentschädigung trägt der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Bediensteten und deren Hinterbliebenen Rechnung. Natürlich kann Geld den erlittenen Schaden oder gar den Verlust eines Menschen nicht aufwiegen. Der Freistaat ist darauf angewiesen, dass Beamtinnen und Beamte in kritischen Situationen auch Leib und Leben einsetzen. Dieser Gesetzentwurf trägt dazu bei, dass sich die Beamtinnen und Beamten und ihre Hinterbliebenen um ihre finanzielle Absicherung weniger Sorgen machen müssen. Die Staatsregierung empfiehlt Ihnen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen und ich bitte Sie daher: Unterstützen Sie dieses Gesetz! Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Piwarz. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes in der Drucksache 8/6004, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 8/6427 ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Meine Damen und Herren, da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs gemeinsam ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer diesen Teilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde den Teilen des Gesetzes zugestimmt, und zwar einstimmig. Die zweite Beratung ist damit beendet, und es folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Tagesordnungspunkt Wirtschaft in Schulen zum einer zukunftsorientierten Drucksache 8/6361, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile damit der Fraktion AfD als Einreicherin das Wort. Herr Peschel, bitte schön.
