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Valentin Lippmann

GRÜNE 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wohl selten traf auf einen Gesetzentwurf die Beschreibung „Gesetzgebung aus Notwehr“ zu wie auf den heutigen Gesetzentwurf zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes. Dieser Gesetzentwurf hat genau ein Ziel: zu verhindern, dass Verfassungsfeinde in Sachsen in den Juristischen Vorbereitungsdienst gelangen können. Er soll unmissverständlich verhindern, dass Sachsen zu einem Refugium für rechtsextreme Rechtsreferendare wird. Das ist richtig, das ist wichtig und das ist gut für unsere freiheitliche Demokratie. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU und Die Linke) Denn die Lage hat sich fundamental geändert, seitdem wir in der letzten Legislaturperiode das Juristenausbildungsgesetz beschlossen haben. Anders als der Sächsische Landtag und in einer weiteren, in der Literatur sehr umstrittenen Engführung durch den sächsischen Verfassungsgerichtshof, sehen andere Bundesländer den Spielraum weit größer, wenn es darum geht, den Staatsdienst und damit auch den Juristischen Vorbereitungsdienst von Verfassungsfeinden freizuhalten. Wie groß mittlerweile das Auseinandergehen der faktischen Rechtslage zwischen den Bundesländern ist, hat jüngst die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen gezeigt, welches grundsätzlich zwar dem Bundesverwaltungsgericht folgend eine Ablehnung eines Bewerbers für zulässig hielt, sich aber durch die Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs zur aktuellen Fassung des Juristenausbildungsgesetzes gebunden sah. Spätestens seit dem Tag ist klar, dass wir als Gesetzgeber handeln müssen. Frau Kollegin Biebrach, es ist nicht unredlich, Gesetze nach verfassungsgerichtlichen Entscheidungen zu ändern, wenn man der Überzeugung ist, dass die Notwendigkeit hierzu besteht. Auch Verfassungsrechtsprechung ist, wenn sie sich auf konkrete Gesetze bezieht, nicht in die Ewigkeit manifestiert (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD: Bitte! Genau! Richtig!) und der Landtag ist in der Lage, Änderungen vorzunehmen. Werte Kolleginnen und Kollegen, eines ist klar: Die Rechtspflege ist kein neutraler Raum. Sie lebt davon, dass diejenigen, die in ihr wirken, fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Der Juristische Vorbereitungsdienst ist kein gewöhnlicher Ausbildungsweg: Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare wirken aktiv an Gerichten, in Staatsanwaltschaften und Behörden mit. Sie erhalten Einblicke in teils sensible Verfahren. Sie nehmen durchaus Einfluss auf Abläufe und sie repräsentieren schlicht den Staat. Deshalb darf man an sie auch einen anderen Maßstab hinsichtlich einer hinreichenden Verfassungstreue anlegen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Sachsen hat in den vergangenen Jahren immer wieder mit rechtsextremen Strukturen zu kämpfen gehabt, auch im staatlichen Bereich. Es darf schlicht nicht sein, dass unser Freistaat ein möglicher Rückzugsraum, geschweige denn ein Refugium für Personen wird – oder gar nur als solcher wahrgenommen wird – , die sich aktiv gegen unsere Verfassung betätigen. Deshalb ist es wichtig, hierbei Grenzen zu ziehen, und deshalb ist es richtig, dass die Koalition diesen Gesetzentwurf eingebracht hat, dem wir zustimmen werden. Der Gesetzentwurf formuliert diese Grenze aus unserer Sicht sehr klug: Eben nicht die bloße Gesinnung, nicht die private Überzeugung ist entscheidend, sondern das aktive Tätigwerden gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Es war gerade wieder eine Situation, in der wirklich viel vom Pferd dazu erzählt wurde, was angeblich in den letzten Jahren als verfassungsfeindlich eingestuft wurde. Um es einmal einzuordnen: Nein, es sind keine Impfgegner pauschal zu Verfassungsfeinden erklärt worden, wie Frau Biebrach gerade behauptet hat, und nein, Herr Dr. Keiler, die freiheitliche demokratische Grundordnung ist auch nicht irgendetwas, was man sich als Hirngespinst zusammengedacht hat. Da lohnt es dann vielleicht doch, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, unter anderem im letzten NPD-Verbotsverfahren, noch einmal umfänglich zu lesen. Dann werden Sie feststellen, dass das alles andere als unklar ist. Sie haben es selbst gesagt: Im Zweifel finden Sie die Ausformulierung auch noch einmal im Sächsischen Verfassungsschutzgesetz, damit auch Sie wissen, wo Ihre Parteikolleginnen und Parteikollegen sich vielleicht lieber nicht betätigen sollten, wenn sie nicht als verfassungsfeindlich eingestuft werden wollen. Da sie das aber tun, sind Sie zu Recht eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei und ich glaube, daher kommt vor allem das Weinen Ihrer Krokodilstränen, das man hier die ganze Zeit wahrnimmt. Sie haben Angst, dass es natürlich auch Personen Ihrer Partei sein werden, die möglicherweise eines Tages von dieser Regelung betroffen sein könnten. Sobald es Extremistinnen und Extremisten sind, die sich hinreichend gewichtig betätigen, ist das auch richtig und gut so, denn das ist der Sinn dieses Gesetzentwurfes. Und nein, wir sprechen nicht über Gesinnungsschnüffelei, wir sprechen über Mindestanforderungen, die man von jeder angehenden Juristin oder jedem angehenden Juristen erwarten darf: dass sie oder er eben nicht aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung arbeitet, die übrigens später Grundlage des Berufes ist. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir hätten uns vorstellen können, die Änderung mit der Festlegung eines Leitbildes für die juristische Ausbildung zu flankieren; denn die juristische Ausbildung ist mehr als die bloße Auslegung von Normen, sie vermittelt auch ein Verständnis davon, was Recht eigentlich ist: ein Instrument zum Schutz von Freiheit, von Minderheiten und unserer freiheitlichen Demokratie. Ein solches Leitbild könnte dafür durchaus eine Orientierung geben, nicht nur im Hinblick auf Fachkompetenz, sondern auch auf das Selbstverständnis derjenigen, die künftig Verantwortung in der Rechtspflege tragen. Dafür war die Zeit in diesem Normsetzungsvorhaben zu kurz, aber wir sollten es in den kommenden Monaten in Erwägung ziehen, hier vielleicht einen weiteren Schritt zu gehen. Abschließend will ich aber auch noch auf ein Problem im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf verweisen, das es definitiv zu beachten gilt. Der Gesetzentwurf formuliert: „Die Aufnahme ist zu versagen, wenn entsprechende Tatsachen vorliegen“. Das bedeutet aber auch, die Ermittlungsbehörde muss vorher die Tatsachen kennen. Aber woher soll sie es wissen? Die Frage ist nicht trivial und in diesem Gesetzentwurf leider nicht abschließend beantwortet. Das gilt insbesondere deshalb, weil sie aus unserer Lesart eine generelle Regelabfrage für Referendarinnen und Referendare beim Landesamt für Verfassungsschutz verbietet und man davon auch bitte tunlichst die Finger lassen sollte. Die Einstellungsbehörde wird also nur in medial bekannten Fällen handeln können. Das darf uns aber schlussendlich eigentlich nicht zufriedenstellen. Werte Kolleginnen und Kollegen, schlussendlich gilt aber: Der Gesetzentwurf stärkt das Vertrauen in die Justiz. Er setzt klare Erwartungen an diejenigen, die Teil der Rechtspflege werden wollen. Und er macht deutlich: Sachsen ist ein offener Rechtsstaat, aber eben kein Raum für diejenigen, die ihn aktiv bekämpfen werden. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU und SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Kollege Lippmann. Nun folgt Herr Abg. Gebhardt für die Fraktion Die Linke; bitte.

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