Rico Gebhardt
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der BÜNDNISGRÜNEN verfolgt das Ziel, die Öffentlichkeitsbeteiligung auch und insbesondere in Form von Bürgerräten zu stärken. Dieses Ziel teilen wir als Linksfraktion, auch wenn wir uns mehr vorstellen könnten, als der Gesetzentwurf unterm Strich zulässt. Es geht nicht direkt um demokratische Entscheidungsverfahren und auch nicht um eine Erhöhung der Beteiligungsergebnisse, sondern bei den sogenannten dialogischen Öffentlichkeitsbeteiligungen geht es um die Teilhabe der Bevölkerung an demokratischen Willensbildungsprozessen im Vorfeld von Entscheidungen. Beides schließt sich natürlich nicht aus. Daher verschließen wir uns auch diesem Gesetzentwurf nicht. Im Unterschied zu den vorgeschriebenen Beteiligungsformen ist die dialogische Öffentlichkeitsbeteiligung ein rein optionales Verfahren. Im Unterschied zu anderen rein optionalen Verfahren ist die Zielgruppe dabei nicht die gesamte interessierte Öffentlichkeit – wobei es typischerweise viel zu oft zur Selbstrekrutierung besonders beteiligungsfreudiger Bevölkerungsteile kommt –, sondern die Einladung erfolgt anhand einer Zufallsauswahl. Bei einer Zufallsauswahl werden soziale Lagen, Bildungsgrade, politische Interessen und Alltagsperspektiven besser gemischt. Dadurch werden mehr Personen erreicht, die sich sonst typischerweise eher nicht beteiligen. Das ist eine wünschenswerte Verbreiterung von Partizipation und eine gute Annäherung an die Repräsentativität im statistischen Sinne, wenn auch nicht zu verwechseln mit politischer Repräsentation. Der Gesetzentwurf schafft eine einheitliche Grundlage, um zum einen die Zufallsauswahl nach vorgegebenen Kriterien anhand von Melderegisterdaten zu erheben und gezielt zur Teilnahme einzuladen. Zum anderen können diese Personen bei ausbleibenden Rückmeldungen gegebenenfalls auch direkt angesprochen werden. Dieses sogenannte aufsuchende Verfahren adressiert das Problem typischerweise äußerst geringer Antwortquoten. Die Teilnahme bleibt natürlich trotzdem komplett freiwillig. Ich gebe zu, dass ich persönlich zunächst skeptisch war, was dieses aufsuchende Verfahren betrifft, aber die Anhörung im Sozialausschuss hat gezeigt, dass dazu keine negativen Erfahrungen vorliegen. Die Anhörung hat außerdem – und das hat mich noch mehr überrascht – gezeigt, dass der Gesetzentwurf auch aus kommunaler Sicht begrüßt und für geeignet gehalten wird, um Beteiligungsformate vor Ort zu stärken. Die Frage ist nun, warum die Koalition genau dazu nicht bereit ist, obwohl der Gesetzentwurf beinahe den Geist der Staatsregierung atmet. Er belastet die Haushalte nicht, er schafft weder neue Personalstellen noch legt er den Gremien, den Gemeinden oder den Landkreisen irgendwelche Pflichten auf. (Zuruf Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) Von Bürokratie gibt es auch keine Spur. Der Gesetzentwurf setzt also um, was im Koalitionsvertrag steht, nämlich Räte zu stärken. (Beifall BÜNDNISGRÜNE –
