Prof. Constanze Geiert
Grundsätzlich würde ich nichts mehr dazu sagen, aber erstens ist nicht nur das Tätigwerden dort drin, sondern das Handeln gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, das heißt, wir haben schon einmal zwei Tatbestandsvoraussetzungen, die man miteinander koppeln muss, und erst dann kann man entscheiden, ob das, was da getan wird, tatsächlich ein Tätigwerden gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bedeutet. Was Sie wieder tun, was Sie ständig tun und was ich letztens schon kritisiert habe, ist das Säen von Missbrauchsvorwürfen gegen unsere staatlichen Behörden. Sie behaupten, jemand würde – (Sebastian Wippel, AfD: Weil wir das jeden Tag erleben!) – darf ich bitte ausreden? – als Mitarbeiter dieses Staates, als Richter – denn das OLG entscheidet – oder als Justizmitarbeiter diese Tatbestandsvoraussetzung missbrauchen, um einseitig Menschen vom Referendariat auszuschließen. Das hat niemand vor, und das hat bis dato niemand getan. (Sebastian Wippel, AfD: Wir erleben ähnliche Fälle!) Nennen Sie mir ein Beispiel, wo Sie der Meinung sind, dass missbräuchlich jemand vom Referendariat in Sachsen ausgeschlossen worden ist. Das ist doch Quatsch! (Beifall CDU und SPD)
