Laura Stellbrink
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Entwurf soll eine gesetzliche Verarbeitungsgrundlage für sogenannte dialogische Beteiligungsformate geschaffen werden. Der Entwurf definiert die Öffentlichkeitsbeteiligung dabei als eine öffentliche Aufgabe im Sinne des Bundesmelderechts, wodurch den Landesbehörden, Gemeinden und Landkreisen vor allem die Auswahl zufällig ausgewählter Teilnehmerinnen und Teilnehmer erleichtert werden soll. Zudem soll sichergestellt werden, dass bei den vorgesehenen Formaten ein Querschnitt der sächsischen Bevölkerung in die entsprechenden Diskussionsprozesse einbezogen werden kann und dass an den jeweiligen Beteiligungsprozessen alle vor Ort lebenden Menschen teilnehmen können. Dies betrifft zum Beispiel auch Kinder und Jugendliche, die gemäß § 15 der Sächsischen Gemeindeordnung formalrechtlich keine Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sind. Für uns als SPD-Fraktion ist dabei vollkommen unbestritten, dass Beteiligungsformate vor Ort, in denen Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, ein wertvolles Instrument sind und einen wichtigen Beitrag zur kommunalen Beteiligungskultur leisten können. Es geht hierbei also nicht um das Ob, sondern darum, wie bestimmte Verfahren erleichtert werden können. Die Anhörung am 29.09.2025 zum Gesetzentwurf hat gezeigt, dass Kommunen bereits heute die grundsätzliche Möglichkeit haben, zufällig ausgewählte Teilnehmerinnen und Teilnehmer für Beteiligungsformate anzuschreiben. Was häufig fehlt, ist jedoch die datenschutzkonforme Nutzung der Meldedaten. Grundsätzlich könnte dies über eine Satzung in den einzelnen Kommunen gelöst werden – oder man erleichtert ihnen ihr Leben durch eine landesweite Regelung. Nun sind wir bei der Frage nach dem Wie. Wir haben uns in der Koalition darauf geeinigt, kein eigenständiges Gesetz dazu auf den Weg bringen zu wollen. Weil der vorliegende Entwurf jedoch diesen Weg beschreitet und ein eigenständiges Gesetz schaffen will, können wir uns diesem Verfahren an dieser Stelle nicht anschließen und lehnen deshalb heute den Gesetzentwurf ab, nicht jedoch das Anliegen selbst. Wir können sehr gern darüber diskutieren, wo der richtige Ort dafür sein könnte. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Frau Abg. Stellbrink. Als Nächster spricht für die Fraktion Die Linke Herr Abg. Gebhardt.
