Susan Leithoff
Zunächst möchte ich einmal sehr klar sagen, dass ich der SPD sehr dankbar für dieses wirklich wichtige Thema bin. Ich finde es sehr schade, dass einzelne Fraktionen schon wieder dabei sind, es auszunutzen, um SPD-Bashing zu betreiben. Ich denke, dafür ist das Thema viel zu wichtig. Dies ist dem Hohen Hause nicht würdig. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Denn viel zu oft wird bei häuslicher und sexualisierter Gewalt weggesehen, geschwiegen oder relativiert. Genau deshalb ist es richtig und notwendig, diese Debatte hier im Landtag zu führen. Der erste Schritt wirksamen Opferschutzes ist hinzusehen. Meine Kollegin Daniela Kuge hat die gesellschaftliche und sozialpolitische Dimension deutlich benannt. Ich möchte deshalb einen Punkt rechtspolitisch vertiefen, der immer drängender wird. Gewalt gegen Frauen findet heute nicht nur im psychischen, sondern auch im digitalen Raum statt. Auch das muss mit aller Klarheit gesagt werden: Digitale Gewalt ist reale Gewalt. Wer intime Bilder verbreitet, wer Frauen gezielt online erniedrigt, wer mit künstlich erzeugten pornografischen Falschdarstellungen arbeitet, verletzt Würde, Persönlichkeitsrechte und Selbstbestimmung nicht weniger, nur weil die Tat mit einem Klick und nicht mit körperlicher Nähe erfolgt. Gerade weil digitale Gewalt lange nicht mit der notwendigen Klarheit als Unrecht wahrgenommen wurde, ist öffentliche Sichtbarkeit so wichtig. Dass der in den Medien viel diskutierte Fall Collien Fernandes – wir haben heute schon einige Male darüber gesprochen – noch einmal zuspitzt und ins Scheinwerferlicht gerückt wurde, ist dabei von großer Bedeutung. Öffentlichkeit schafft Aufmerksamkeit für ein Problem, das viele Betroffene schon sehr lange erleben. Ja, wir sollten ebenso klar benennen, dass es auch vor diesem prominenten Fall bereits andere Opfer mit ganz ähnlichen Geschichten gab. Das waren Frauen, deren Bilder manipuliert, deren Identität missbraucht und deren Intimsphäre digital zerstört wurde, ohne dass ihr Fall in die Schlagzeilen gebracht wurde. Auch über diese Opfer müssen wir sprechen, auch für sie muss unser Recht wirksam sein. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Genau hier liegt der rechtspolitische Handlungsauftrag. Frau Jost, das ist nicht linker Radikalfeminismus, wie Sie es dargestellt haben; denn digitale Gewalt ist keine Randerscheinung mehr. Unser geltendes Recht schützt bislang nicht in jeder Konstellation wirksam und lückenlos, wie es angesichts der offensichtlichen und auch weniger offensichtlichen Fälle notwendig wäre. Gerade bei bildbasierter sexualisierter Gewalt und bei täuschend echt wirkenden Deepfakes bestehen Schutzlücken in den bisherigen Normen des Straf- und Persönlichkeitsrechts, die wir ernst nehmen müssen. Dass inzwischen auch das Bundesjustizministerium – nicht zuletzt infolge der Berichterstattung zum Fall Collien Fernandes – bei pornografischen Deepfakes und bildbasierter sexualisierter Gewalt gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, ist deshalb ausdrücklich zu begrüßen. Entscheidend wird aber sein, dass daraus auch gute Gesetzgebung wird; denn nicht jede gut gemeinte Forderung ist schon eine gute Gesetzgebung. Gerade im Strafrecht brauchen wir hinreichend bestimmte, tatbestandlich trennscharfe und systematisch stimmige Regelungen, die verfassungsrechtlich tragen und in der Praxis für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte handhabbar sind. Wir brauchen wirksamen Schutz, aber kein ausuferndes Strafrecht. Wir brauchen klare Konsequenzen für Täter, aber keine symbolische Gesetzgebung, die am Ende mehr Schlagzeile als Substanz mit sich bringt. Der Unterschied liegt deshalb nicht im Problembewusstsein, der Unterschied liegt in der Qualität der Lösung. Unsere Linie als CDU ist klar: Ja, wir nehmen häusliche, sexualisierte und digitale Gewalt gleichermaßen ernst. Ja, wir wollen reale Strafbarkeitslücken schließen. Aber wir wollen das rechtsstaatlich sauber, handwerklich präzise und für die Betroffenen tatsächlich wirksam tun. Opferschutz erschöpft sich nicht im Strafgesetzbuch allein. Er braucht Schutzangebote. Dazu haben wir heute schon einiges gehört. Aber er braucht auch funktionierende Justizstrukturen, schnelle Löschungsmöglichkeiten, verlässliche Beweissicherung und Verfahren, in denen Betroffene nicht ein zweites Mal alleingelassen werden. Die Scham muss die Seite wechseln, ja. Doch der Anspruch dieser Debatte muss sein, dass aus Aufmerksamkeit wirksamer Schutz wird, und zwar durch einen Staat, der hinsieht, durch ein Recht, das schützt und durch Gesetze, die auch neuen Formen der Gewalt wirksam begegnen. Dafür müssen wir jetzt sorgen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die CDU-Fraktion Frau Abg. Leithoff. Es folgt für die AfDFraktion in der zweiten Runde Frau Kollegin Jost; bitte.
