Alexander Dierks
Das war Herr Kollege Urban mit einem Redebeitrag in der dritten Rederunde. Ich frage, ob es weiteren Aussprachebedarf gibt. – Das kann ich nicht erkennen. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes, Drucksache 8/5559, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa, Drucksache 8/6426. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs gemeinsam ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer gibt diesen Teilen die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Trotz einer Vielzahl von Gegenstimmen gibt es eine Mehrheit für den Gesetzentwurf. Damit ist dem Gesetzentwurf in den vorgetragenen Teilen zugestimmt. Die zweite Beratung ist damit beendet, und es folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer gibt dem Gesetzentwurf die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Sächsischen Drucksache 8/6004, Gesetzentwurf Drucksache 8/6427, Beschlussempfehlung Verlangt zunächst der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Mayer, das Wort? – Das ist nicht der Fall. Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Meine Damen und Herren! Wir starten mit der Aussprache, und für die CDU-Fraktion ergreift Herr Kollege Löffler das Wort. Bitte, Herr Kollege.
