landtag.sachsen.de ↗

Uta Knebel

BSW 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema wird zurzeit verstärkt auf die Tagesordnung gehoben und sehr emotional diskutiert. Eine konkrete Umsetzung ist jedoch wahrscheinlich auch diesmal nicht in Sicht. Bei der Besteuerung großer Vermögen und – ganz wichtig – der Abschöpfung von Kriegs- und Krisenprofiten geht es nicht nur um Steuergerechtigkeit, sondern um nichts Geringeres als den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Eigentlich verfügen wir über ein noch bestehendes Vermögensteuergesetz. Es ruht nur, weil das Gesetz aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1995 als verfassungswidrig eingeschätzt worden ist. Es ist klar, dass die zentralen gesetzlichen Rahmenbedingungen für beispielsweise die Vermögensteuer nicht hier im Landtag beschlossen werden. Steuerrecht – insbesondere in diesem Bereich – ist maßgeblich Bundesrecht. Die Aufgabe, das Gesetz verfassungskonform umzugestalten, liegt also beim Bund. Dennoch ist es richtig und wichtig, dass wir diese Debatte führen; denn die Auswirkungen betreffen ganz konkret auch unser Bundesland Sachsen, unsere Kommunen, unsere Infrastruktur, unsere Bildungschancen der Kinder und letztlich das Vertrauen der Menschen in die Gerechtigkeit unseres Staates. Ein zentrales Argument für die Besteuerung großer Vermögen ist die Frage der sozialen Gerechtigkeit. Wir erleben seit Jahren, dass Vermögen zunehmend ungleich verteilt ist. Die Zahlen sind bekannt. Während viele Menschen hart arbeiten und dennoch kaum Rücklagen bilden können, wachsen große Vermögen oft weiter, nicht selten unabhängig von der eigenen Leistung. Eine maßvolle Besteuerung kann dazu beitragen, diese Ungleichgewichte abzumildern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Täglich wird über Haushaltslöcher berichtet. Auch die nach der Analyse des ifo Instituts zweckentfremdete Nutzung der Sonderschulden ist derzeit ein Thema. Übrigens ist dies ein ausgemachter Skandal, der wesentlich intensiver aufgearbeitet werden sollte. Die Kommunen haben große Probleme. Gerade erst gestern hat die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung über das Dresdner Haushaltsloch in dreistelliger Millionenhöhe berichtet. Es brennt an allen Ecken. Wer soll jetzt noch verstehen, dass der Staat auf die Vermögensteuer verzichtet? Im Jahr 1996, als das letzte Mal eine Vermögensteuer erhoben wurde, waren es 9 Milliarden D-Mark, die in den Haushalt eingeflossen sind. Umgerechnet wären das 4,6 Milliarden Euro gewesen. Im Jahr 2013 gab es eine Berechnung von Stefan Bach, der damals sagte, ungefähr 14 Milliarden Euro wären in diesem Jahr an Steuern angefallen. Andere gehen von 11 bis 25 Milliarden Euro Steuereinnahmen pro Jahr aus, die wir zurzeit nicht erheben – warum auch immer. Ich kenne natürlich Argumente zur möglichen Kapitalflucht. Das kann doch aber kein Grund sein, dass dieses Thema nun grundsätzlich nicht mehr angefasst wird. Die Besteuerung großer Vermögen ist auch eine Frage der Chancengleichheit. In einer offenen Gesellschaft darf nicht die Herkunft über die Zukunft entscheiden. Doch wenn Vermögen über die Generationen hinweg nahezu ungeschmälert weitergegeben wird, entstehen für eine kleine Gruppe von Menschen Vorteile, die sich verfestigen: bessere Bildung, bessere Netzwerke und bessere Startbedingungen. Eine klug ausgestaltete Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften kann dazu beitragen, diese Ungleichheit zu begrenzen und echte Aufstiegschancen für alle zu sichern. Eine Besteuerung großer Vermögen und ebenso die Besteuerung von Kriegs- oder Krisenprofiten ist für die Stabilität unserer Demokratie von zentraler Bedeutung. Sehr große Vermögen sind sehr oft mit erheblichem Einfluss verbunden, sei es durch wirtschaftliche Macht, Medien oder politische Interessenvertretung. Eine übermäßige Konzentration von Reichtum kann langfristig das Gleichgewicht demokratischer Prozesse gefährden. (Vereinzelt Beifall BSW) Eine angemessene Besteuerung kann einen Beitrag leisten, diese Konzentration zu begrenzen. Meine Damen und Herren! Bei aller Zustimmung zu diesen Argumenten dürfen wir die Gegenposition nicht ausblenden. Es gibt berechtigte Sorgen, wie die Gefahr der Kapitalabwanderung, mögliche negative Auswirkungen auf Investitionen oder die praktische Schwierigkeit, große Vermögen korrekt zu bewerten. Diese Einwände müssen ernst genommen werden, aber sie sind kein Grund, die Debatte zu beenden. Ich sehe das eher als Auftrag, die Debatte verantwortungsvoll und differenziert zu führen. Am Ende steht eine grundlegende Frage. Wie wollen wir als Gesellschaft zusammenleben? Wollen wir ein System, mit dem die Schere zwischen sehr reich und dem Rest der Gesellschaft immer weiter auseinandergeht? Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit.

Alle Reden von Uta Knebel Protokoll ↗