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André Barth

AfD 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Sie haben gesagt: Wir stimmen diesem Planungsentwurf nur zu, weil wir ansonsten Wildwuchs befürchten. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Aber tatsächlich stehen viele Mitglieder in unserem Planungsverband – es sind bis zu acht Unterzeichner, wie ich gehört habe – überhaupt nicht zu den Planungen, die uns jetzt vorgelegt worden sind. (Beifall AfD) Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Herr Barth, was wir nicht tun können, ist, einfach nichts zu tun. Wir müssen den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Wir haben das auf diese 1,3 % angepasst, unter anderem wegen des Planungsverbandes Oberes Elbtal-Osterzgebirge – so heißt er, glaube ich. Wir haben es angepasst, weil es eine Klage gab und drohte, dass uns die Zeit davonläuft. Deshalb haben wir gesagt, dass wir auf 1,3 % gehen. Was wir nicht tun können, ist, 0 % zu machen. Dass wir am Ende auf jeden Fall Gebiete ausweisen müssen, ist völlig klar und völlig sachgerecht. (André Barth, AfD: Ihre Partei kann aber im Bund das Bundesgesetz ändern!) Außerdem gibt es, nachdem die Pläne vorliegen, eine öffentliche Auslage, bei der man sich beteiligen und Einwände vorbringen kann. Es gibt geregelte Verfahren in dieser Demokratie. Diese kann man ganz normal nutzen, um zu schauen, ob es eine sachgerechte Planung vor Ort gibt. Jetzt würde ich aber ganz gern fortfahren, weil das, was hier gemacht wird – dazu komme ich am Ende noch einmal –, schlicht und ergreifend der Versuch einer völligen Verhinderung ist, und das funktioniert nicht. Das Ganze sachgerecht anzugehen, ist das eine – eine völlige Verhinderung das andere. Ich finde nur, man muss dann auch ehrlich und klar sein. Aber wie gesagt, dazu komme ich noch. Ich war beim Rückbau. Der Sachkundige Herr Dr. Kortmann von der TU Dresden hat dargelegt, dass 90 bis 98 % einer Windenergieanlage vollständig recycelt werden können: Beton, Stahl, Kupfer. Der Rückbau ist technisch gesehen die Umkehrung des Aufbaus, also kein Hexenwerk. Wir reden immer über die deutsche Ingenieurskunst; dann werden wir das wohl auch in Zukunft hinbekommen. Es ist auf jeden Fall einfacher, als die Braunkohlefolgelandschaften zu renaturieren oder vielleicht noch 100 Jahre ein Endlager für Atomenergie zu suchen. (Zuruf André Barth, AfD) Bundesrechtlich ist das alles im Baugesetzbuch geregelt. Dort sind die Rückbaupflicht und die Sicherheitsleistung abschließend normiert. Ein sächsisches Landesgesetz, das Gleiches regeln will, ist nicht nur überflüssig, sondern auch verfassungsrechtlich unzulässig. Teile des vorliegenden Gesetzentwurfs verstoßen damit gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Das ist kein Formfehler am Rand, sondern ein Webfehler im Kern. Ein Gesetz, das verfassungswidrig ist, schützt niemanden. Es schafft Rechtsunsicherheit. Ich frage außerdem: Warum gelten für Windkraftanlagen strengere Auflagen als für einen Funkmast oder eine Tierhaltungsanlage im Außenbereich? Diese stehen dort genauso, sind genauso rückbaupflichtig. Einen sachlichen Grund für diese Ungleichbehandlung gibt es nicht. Es ist die Ablehnung einer Technologie in Paragrafen gegossen. Dann noch einmal zum Repowering. Der AfD-Gesetzentwurf will künftig eine Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat. Aha. Eine Zweidrittelmehrheit kennen wir im deutschen Recht als Instrument für wichtige Entscheidungen, zum Beispiel bei einer Verfassungsänderung. Dort sind die Hürden zu Recht hoch, weil es um Grundsatzentscheidungen für das Gemeinwesen geht. Aber einen Gemeinderatsbeschluss über einen Windkraftstandort mit denselben Anforderungen zu belegen, ist unverhältnismäßig. (Zurufe AfD: Nein!) Sie haben doch auch Juristen in der AfD. (Zurufe AfD) Seit Jahrzehnten reicht die einfache Mehrheit für Bebauungspläne, für Haushalte, für weitreichende Entscheidungen aller Art. Eine Zweidrittelmehrheit würde in der Praxis bedeuten: Ein Drittel der Gemeinderäte kann alles blockieren. Das ist doch Ihr Ziel. Das ist keine Stärkung der Demokratie, das ist ihre Lähmung. (Zuruf AfD) Es zeigt kein Vertrauen in unsere gewählten Gemeinderäte. Es zeigt Misstrauen in demokratisch legitimierte Gremien. (Jörg Urban, AfD: Das ist eine Scheindebatte!) Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. Die Menschen, die sich Sorgen machen, haben mein vollstes Verständnis. Wer als Politiker diese Sorgen nicht ernst nimmt, hat seinen Job nicht verstanden. Ich denke, das haben wir hier vorn schon mehr als genug deutlich gemacht. Aber ernst genommen werden, heißt nicht, falsche Hoffnungen zu erwecken, sondern es heißt, ehrliche Antworten zu geben. Dieser Gesetzentwurf ist an entscheidenden Stellen rechtlich nicht haltbar. Er wurde in der Anhörung fachlich widerlegt. Er riskiert am Ende das genaue Gegenteil von dem, was er vorgibt zu wollen. Wenn hier Aussagen kommen, wie „vom Kopf auf die Füße stellen“ – das war der O-Ton – , dann wird vorgegeben, dass man sachgerecht und ergebnisoffen handeln möchte. In der Realität ist es eine absolut undifferenzierte, fundamentalistische Ablehnungshaltung. Es ist nichts anderes als das, denn das sind die Wirkungen. Deshalb sollte man sich Worte und Taten immer im Gleichklang anschauen. Wer die Sorgen der Menschen als Vehikel nutzt, ohne belastbare Lösungen zu liefern, der instrumentalisiert sie. Die Koalition hat sich auf einen anderen Weg begeben und vereinbart, auf dem Boden des Rechts und mit Augenmaß zu agieren. Wir arbeiten an Antworten, die halten. Wir ändern auch Beschlüsse, die wir einmal beschlossen haben, wenn wir sehen, dass Dinge nicht funktionieren – siehe zum Beispiel das 1,3-%-Ziel. Im Rahmen der geltenden Kompetenzordnung machen wir das aber mit rechtlicher Substanz und mit dem Ziel, dass Sachsen sowohl eine verlässliche Energieversorgung hat als auch dass Menschen in ihrer Wohnqualität angemessen geschützt werden. Das ist der Unterschied zwischen Schaufensterpolitik und einer Politik für die Menschen. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Panter. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Fünfte Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung, Drucksache 8/2828, Gesetzentwurf der – – Ja, bitte? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Es ist namentliche Abstimmung für die Schlussabstimmung aufgerufen!) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Danke. Ich beginne noch einmal: Aufgerufen ist das Fünfte Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung, Drucksache 8/2828, Gesetzentwurf der Fraktion AfD. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs gemeinsam ab: Überschrift, Artikel 1, Artikel 2. Wer diesen Teilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde den Teilen des Gesetzentwurfs nicht zugestimmt. Nachdem sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz für die dialogische (Sächsisches Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz Drucksache 8/2889, Gesetzentwurf der Drucksache 8/6424, für Soziales, Gesundheit und Vor der Einzelberatung erhält gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung auf Verlangen zunächst die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Abg. Pfau, das Wort, wenn sie es möchte. – Frau Pfau möchte nicht. Damit bekommen nun die Fraktionen das Wort für die allgemeine Aussprache. Reihenfolge in der ersten Runde: BÜNDNISGRÜNE, CDU, AfD, BSW, SPD, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich bitte zunächst Frau Abg. Meier von der einbringenden Fraktion BÜNDNISGRÜNE ans Pult.

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