Rick Ulbricht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Günther, Sie haben vieles gesagt. Zur Situation des Waldes und der Natur war viel Wahres dabei. Wo jetzt die Säge angelegt werden soll, fehlt mir allerdings ein wenig die Klarheit. Sie müssen also eine Glaskugel besitzen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Meiner Kenntnis nach liegt momentan noch kein neuer Haushaltsentwurf der Regierung für die kommenden zwei Jahre vor. Wir wissen also noch gar nicht, wohin der Weg geht. Wenn Sie sich auf den letzten Haushalt, auf den aktuellen beziehen, dann kann man klar sagen: Ja, wir haben eine wirtschaftliche Lage, die bekanntermaßen angespannt ist. Die Ausgaben galoppieren uns davon; auch das ist bekannt. Grundsätzlich gilt, dass die staatlichen Mittel viele Politikfelder bedienen müssen. Natürlich haben die jeweiligen fachpolitischen Ressorts aus ihrer Sicht überall ihre Schwerpunkte, und jedes Thema ist wichtig: Soziales, Gesundheit, Bildung, Infrastruktur, Sicherheit und auch der Umwelt- und Naturschutz. Jeder Bereich möchte Berücksichtigung finden, und kein Bereich möchte gern Einsparungen vornehmen. Sparen ist eine Frage der gesamtstaatlichen Verantwortung. Das Umwelt- und Landwirtschaftsressort, in dessen Verantwortung der Naturschutz liegt, hat zahlreiche Aufgaben. Hier stehen wir letztlich neben Fragen der Förderung des Ehrenamtes, die Sie ja auch angesprochen haben, und des Naturschutzes genauso in der Verantwortung wie für unseren sächsischen Wald, die Sicherstellung unserer Wasserversorgung und die Finanzierung der Infrastruktur unserer Talsperren. Fakt ist aber auch: Wesentliche Säulen des sächsischen Umwelt- und Naturschutzes konnten auch in diesem Haushalt erhalten werden, ohne dafür neue Schulden aufnehmen zu müssen. Im aktuellen Doppelhaushalt stehen insgesamt 1,4 Milliarden Euro für die Agrar-, Forst- und Umweltpolitik zur Verfügung. Ja, als umweltpolitischer Sprecher meiner Fraktion, der CDU-Fraktion, habe auch ich mich dafür eingesetzt, dass beispielsweise die sächsischen Naturschutzstationen, wie etwa die Auwaldstation in Leipzig, weiterhin eine verlässliche Finanzierung bekommen. In vielen Bereichen waren bereits im ersten Regierungsentwurf keine Kürzungen vorgesehen, und der Naturschutzbereich war ganz klar mit einbezogen. Hier hat das Ressort unseres Umweltministers durchaus mit Maß und Mitte agiert. Kommen wir zum Thema Verbandsklagerecht. Ich vermute stark, darauf werden Sie auch noch eingehen, weil ich das in den Medien wahrgenommen habe und es ein Thema von Ihnen ist. Das Thema der Reduzierung des Verbandsklagerechts, gerade beim Naturschutz, ist seit Jahren und aktuell auch wieder auf Bundesebene in der Debatte. Wichtig ist, dass wir natürlich den Blick auf europäisches und internationales Recht haben. Es geht uns als CDU-Fraktion um eine Prüfung und darum, zu schauen, wie wir uns über die bisherigen rechtlichen Regelungen hinaus das Leben an der einen oder anderen Stelle schwerer machen, als es andere europäische Länder tun. Wichtig ist: Klagen von unmittelbar Betroffenen bleiben nach wie vor erhalten. Das Klagerecht von unmittelbar Betroffenen ist davon unberührt. Wir sind uns sicher alle einig, dass öffentliche Vorhaben in Deutschland in der Umsetzung zu lange brauchen. Fakt ist, dass dieses Klagerecht auch in der Vergangenheit schon große Infrastrukturund Energieprojekte verzögert hat. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass dadurch erhebliche Mehrbelastungen entstehen und die Steuerzahler zusätzlich belastet werden. Die Folgekosten trägt die Allgemeinheit, und sie sind mit ein Grund für die notwendigen Kosteneinsparungen, die wir hier in der Aktuellen Debatte diskutieren. Beispiel Waldschlößchenbrücke: (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Eine Klage des GRÜNE LIGA Sachsen e. V. führte zu erheblicher Unsicherheit, und der Abriss der Brücke stand zwischenzeitlich sogar im Raum. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Die Kosten sprangen von 110 Millionen Euro auf 180 Millionen Euro. Aber nicht nur Infrastrukturprojekte sind betroffen. Sprechen Sie einmal mit unseren Teichwirten in Sachsen. Das haben wir als CDU-Fraktion im vergangenen Sommer getan. Wir waren in Ostsachsen, in der Oberlausitz unterwegs. Dort werden Fischteichdämme durch Biber durchgraben, was die Stabilität der Dämme gefährdet und hohe Kosten für die Teichwirte verursacht. Im aktuellen Fall konnte man der Presse entnehmen, dass die Umsiedlung eines Ostbibers – aus Ostsachsen – nach Nordfrankreich geplant war. Dies hat beispielsweise auch Bayern bereits erfolgreich praktiziert. Ziel war eine nagetierfreundliche Aufnahmegesellschaft in Nordfrankreich, sozusagen ganz im Sinne des Naturschutzes und des europäischen Geistes, um eine Lösung unter Partnerländern zu finden, also eine Win-win-Situation. Ein Umweltverband hat jedoch geklagt und diese Option leider verhindert. Ist das wirklich im Sinne des Naturschutzes? Die Konsequenz ist, dass unsere Teichwirte weiterhin vor einer existenziellen Bedrohung stehen und Fragen nach Gesetzesverschärfungen weiter in den Fokus rücken. Zu weiteren Punkten werde ich in der zweiten Runde kommen. Sie wollen sich ja ebenfalls noch einmal zu Wort melden. Wir wollen an dieser Stelle auch anmerken, dass man beim Thema Verbandsklagerecht Konflikte gegebenenfalls auch auf anderem Wege lösen kann. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit.
