Jan Löffler
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Nach hitziger Debatte zum letzten Tagesordnungspunkt kommen wir jetzt zu einem ebenso wichtigen Thema. Wir beraten über die Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes, konkret über die Anpassung der einmaligen Unfallentschädigungen. (Unruhe im Saal) Der Gesetzentwurf ist klar in seiner Zielrichtung und richtig in seiner Konsequenz. Es geht um die Beamtinnen und Beamten, die in Ausübung ihres Dienstes besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Es geht um Menschen, die für unseren Staat und insbesondere für seine Bürger Verantwortung übernehmen, im Zweifel unter Einsatz ihrer Gesundheit oder gar ihres Lebens. Für genau diese Fälle sieht das Gesetz eine einmalige Unfallentschädigung vor, als pauschale Anerkennung immaterieller Schäden und als Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Die bisherigen Beträge stammen im Kern aus den späten Neunzigerjahren. Seitdem hat sich die Realität jedoch deutlich verändert. (Anhaltende Unruhe – Einige Abgeordnete haben sich von ihren Plätzen erhoben und unterhalten sich miteinander.)
