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Thomas Thumm

AfD 25.03.2026 Sitzungen 8/26

– Mit der Wahrheit. Die Wahrheit ist, dass in der 7. Legislaturperiode bereits das Erfordernis bestand, bis 31.12. Windenergiegebiete im Freistaat Sachsen auszuweisen – nach den Bundesgesetzen. Die Forderung lautete damals 1,3 %, und 2 % bis zum Jahr 2032. Die CDU – tollkühn wie sie ist – hat in der letzten Legislatur für 2027 die 2 % gesetzlich festgelegt, eingefordert. Nachdem die AfD-Fraktion im September des letzten Jahres einen Antrag eingebracht hat, das auf die bundesgesetzliche Vorgabe von 1,3 % bis 2027 zu reduzieren, hat die CDU das in einem eigenen Gesetzentwurf übernommen. Das ist die Wahrheit. (Peter Wilhelm Patt, CDU: Das ist falsch! – Zuruf Staatsminister Dirk Panter) – Gut, wir können ja in den Plenarprotokollen nachlesen. (Vereinzelt Beifall AfD – Zurufe) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten die Antwort von Herrn Thumm von der AfD-Fraktion. Besteht weiterer Aussprachebedarf von den einzelnen Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann hätte nun die Staatsregierung die Möglichkeit. – Herr Staatsminister Panter, bitte. Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Hier steht jetzt nicht Regina Kraushaar, die normalerweise zu diesem Thema sprechen würde. Vorhin bei der Debatte wurde es schon einmal angemahnt: Regina Kraushaar befindet sich bei der Verkehrsministerkonferenz und versucht dort, für wichtige Anliegen, für Sachsen zu streiten. Deshalb darf ich heute diese Rede für sie übernehmen und verlesen. Ich möchte damit jetzt gerne beginnen. Ich darf aber noch vorausschicken, dass wir uns als Staatsregierung hierin völlig einig sind. Deshalb könnte das, was ich hier sage, genauso gut von mir stammen. Nun zur Sache. Wer in einer sächsischen Gemeinde lebt, in der gerade ein Windpark geplant wird, der weiß, dass es viele Fragen gibt. Es sind ganz konkrete Fragen. Sie lauten: Wie nah kommt das ans Haus? Was passiert in 20 Jahren, wenn die Anlage stillsteht und der Betreiber längst nicht mehr existiert? Diese Fragen sind nicht hysterisch. Das sind vernünftige Fragen und sie verdienen vernünftige Antworten. Wir als Staatsregierung nehmen diese Sorgen sehr ernst; das sage ich nicht als Floskel. Meine Ministerkolleginnen und -kollegen kennen sie aus Bürgerversammlungen, aus Gesprächen, aus den Briefen, die uns erreichen. In der Tat war ich selbst auf dem Podium bei der Veranstaltung, die Herr Berger angesprochen hat, und zwar als Wirtschaftsund Energieminister. Dort in Naunhof konnte ich diese Anliegen mit gut 500 Menschen diskutieren. Wer diese Sorgen wirklich ernst nimmt, darf den Menschen aber keine Antworten versprechen, die beim näheren Hinsehen keine sind. Und genau das tut dieser Entwurf: Er tut so, als ob. Beginnen wir einmal mit dem Abstand. In dieser Debatte wird gerne so getan, als gäbe es in Sachsen gar nichts. Dabei haben wir bereits einen 1 000-Meter-Mindestabstand in unserer Bauordnung verankert. Was die AfD nun fordert, klingt ähnlich, ist es aber nicht. Unser Abstand gilt für Siedlungen ab fünf Wohngebäuden – das haben wir vorhin schon gehört – mit zusammenhängender Struktur. Der Entwurf will ihn auf jedes einzelne Gebäude ausdehnen, auch auf das Einzelgehöft mitten in der Feldmark oder auf illegal errichtete Gebäude im Außenbereich. Das ist keine Stärkung des Bürgerrechts, sondern es ist rechtlich nicht zulässig. Der Bund erlaubt solche Abstandsregeln nur für legal genutzte Gebäude; das haben Sachkundige in der Anhörung ganz klar festgestellt. Dazu kommt eine Konsequenz, die ich nicht verschweigen möchte: Sachsen muss nach aktueller Rechtslage 2 % seiner Fläche bis zum Jahr 2032 für Windenergieanlagen ausweisen. Das ist verbindlich und nötig. Wir haben das im letzten Jahr geändert, und zwar mit dem Ziel, das bis zum Jahr 2027 zu erreichen. Auch wenn das sehr schade für die vermeintliche Selbstwirksamkeit der AfD ist, haben wir das schon in den Koalitionsverhandlungen diskutiert. Damit war die AfD also noch gar nicht hausieren. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Wir haben das Mitte letzten Jahres auch umgesetzt. Nur wenn wir es schaffen, die Ziele des Bundes zu erreichen, die momentan gültiges Recht sind – Evaluation ja, aber sie sind gültiges Recht –, können wir als Freistaat steuern, wo Windräder entstehen dürfen und wo nicht. Verfehlen wir dieses Ziel, entfällt diese Steuerungswirkung. Das ist eine Realität, auch wenn hier von der AfD andauernd etwas anderes behauptet wird. Windkraftanlagen wären dann im gesamten sächsischen Außenbereich grundsätzlich zulässig, und zwar überall und unkontrolliert. Das 2-%-Ziel ist aber für uns auch heute schon eine Herausforderung. Die 1,3 % bis zum Jahr 2027 – da bin ich zuversichtlich – werden wir schaffen. Wer also glaubt, mit diesem Gesetzentwurf Windkraftanlagen zu verhindern, erreicht damit genau das Gegenteil; denn es werden nicht weniger Windkraftanlagen entstehen, sondern es werden unkontrolliert Windkraftanlagen überall dort entstehen, wo dem kein konkretes Hindernis entgegensteht. Statt geordneter Planung mit Mitsprache der Gemeinden gibt es Wildwuchs. (André Barth, AfD: Wo sprechen denn die Gemeinden mit, Herr Minister?) Das kann nicht im Sinne der Menschen sein, die sich Mitsprache wünschen. Das wäre ihr größter Verlust. Nun zum Rückbau. Ich weiß nicht, wo Kollege Moncsek gehört hat, dass es mit dem Rückbau nicht funktioniert. Wir waren auf der gleichen Reise. Ich habe es nicht gehört. Ich verstehe aber, warum das Thema die Menschen beschäftigt. In der Anhörung hat Herr Dr. Kortmann von der TU Dresden dargelegt, dass 90 bis 98 % – – (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Staatsminister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Ich werde versuchen, die Frage zu beantworten, wenn ich es kann. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Dann bitte an Mikrofon 7.

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