Stefan Hartmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn erst einmal ein Dankeschön an Herrn Günther für die umfängliche und klare Darlegung der Sachlage sowie an Frau Lang für ihre Ausführungen zum Verbandsklagerecht. Deshalb kann ich mit einer Konklusion einer jetzt nicht gehaltenen ersten Rede, in der ich das auch gesagt hätte, beginnen. Naturschutz ist kein Nice-to-have, sondern die Voraussetzung für eine lebenswerte Zukunft. Eine Politik, die kurzfristige oder Einzelinteressen gegen den fortschreitenden Verlust unserer natürlichen Ressourcen hinnimmt, ist alles andere als zukunftsgewandt. Sie ist auch nicht konservativ im Sinne von bewahrend, sie ist nur verantwortungslos. Wir stehen seit einiger Zeit vor einer gefährlichen politischen Rhetorik. Wir erleben eine Phase, in der die ökologische Transformation gegen die wirtschaftliche Stabilisierung ausgespielt wird. Diese bedenkliche Entwicklung sehen wir im Moment auf allen politischen Ebenen. Doch während die Politik eine Pause oder sogar einen Rollback einlegen möchte, macht die Natur keine Pause. Die Klimakrise und das Artensterben schreiten mit Unerbittlichkeit voran. Unter der Überschrift „Hands Off Nature“ protestiert derzeit ein breites Bündnis aus Umwelt- und Naturschutzorganisationen gegen die geplanten und von Deutschland geforderten Aufweichungen zentraler Natur- und Umweltgesetze. Unter dem Label „Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung“ werden grundlegende Schutzstandards beschnitten oder ganz entsorgt. Im Fokus stehen wesentliche Gesetze zum Schutz von Umwelt und Natur sowie zum Gesundheitsschutz, zum Beispiel die Wasserrahmenrichtlinie, die EU-Waldschutzverordnung, die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die Umweltverträglichkeitsprüfung und Regelungen zum Umgang mit Chemikalien, Pestiziden und Nitraten. Diese Gesetze wurden einst nicht aus blinder Regulierungswut geschaffen, sondern sind das Ergebnis evidenzbasierter Abwägungen und einer langfristigen Verpflichtung gegenüber kommenden Generationen. Echter Bürokratieabbau darf nicht zum Abbau von Lebensgrundlagen führen. Wir brauchen keine Pause beim Umweltschutz, sondern eine Beschleunigung ökologischer Resilienz. Wenn wir die Standards aufweichen, zerstören wir die Stabilität, die unsere Wirtschaft für die nächsten Jahrzehnte so dringend benötigt, und ein besonders kritischer Punkt ist dabei der Vorstoß zur Vereinfachung der Wasserrahmenrichtlinie, WRRL. Damit wird das Fundament unseres Wasserschutzes auf den Prüfstand gestellt. Die Wasserrahmenrichtlinie bildet seit der Jahrtausendwende das Fundament für den Schutz der europäischen Wasserressourcen – steht jedoch aufgrund einer erheblichen Umsetzungslücke zunehmend unter Druck. Obwohl das Gesetz durch das Verschlechterungsverbot und das Ziel eines guten ökologischen Zustands klare Leitplanken setzt, erreichen viele Regionen die geforderten Standards bisher nicht. In Sachsen erreichen nicht einmal 7 % der Fließgewässer einen guten ökologischen Zustand. Doch anstatt die Bemühungen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie endlich angemessen zu verstärken, will man lieber die Standards senken und damit bereits erzielte Fortschritte gefährden. Neben den ökologischen Folgen wie der Verschlechterung oder Zerstörung von Lebensräumen hätte eine Lockerung der Richtlinie direkte negative Auswirkungen auf die gesellschaftliche und wirtschaftliche Stabilität. Eine sinkende Rohwasserqualität zum Beispiel würde die Aufbereitung von Trinkwasser technisch erschweren und die Kosten für die Allgemeinheit spürbar in die Höhe treiben. Zudem würde ein geschwächter Gewässerschutz die natürliche Pufferfunktion der Ökosysteme gegenüber Extremwetterereignissen mindern. Die strengen Schutzmechanismen der Richtlinie braucht es, um die Fähigkeit von Flüssen und Auen, die Folgen von Dürren und Hochwasser effektiv abzufedern, zu erhalten oder wiederherzustellen. Das ist ein wichtiger Baustein, um die Verwundbarkeit von Siedlungsgebieten und der Landwirtschaft gegenüber dem Klimawandel deutlich zu minimieren. Letztlich würden mit einer Aufweichung der Wasserrahmenrichtlinie kurzfristige Erleichterungen durch langfristige ökologische Schäden und hohe gesellschaftliche Folgekosten teuer erkauft werden. Noch etwas zum Verbandsklagerecht: Ein Wegfall oder eine signifikante Einschränkung dieses Rechts hätte verheerende Konsequenzen. Ohne die Drohung einer gerichtlichen Überprüfung sinkt der Anreiz für Behörden, Umweltvorgaben penibel einzuhalten. Rechtsverstöße blieben folgenlos, da Einzelpersonen oft keine Klagebefugnis haben, wenn nur die Natur und nicht ihr direktes Eigentum geschädigt wird. Ohne die Korrektur durch Verbände würden kurzfristige ökonomische Interessen regelmäßig über langfristige ökologische Notwendigkeiten triumphieren, unwiederbringliche Lebensräume würden zerstört, und nicht zuletzt käme es zum Vertrauensverlust in den Rechtsstaat, wenn Bürger zusehen müssen, wie Umweltgesetze ignoriert werden. Ohne dass eine rechtliche Handhabe besteht, beschädigt dies das Vertrauen in die staatliche Ordnung. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke und SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die Fraktion Die Linke Herr Kollege Hartmann. Wir können in eine zweite Runde einsteigen. Der fraktionslose Abgeordnete signalisiert mir, dass er nicht sprechen möchte. Damit beginnen wir wieder mit der Fraktion BÜNDNISGRÜNE; Herr Kollege Günther, bitte.
