Bernd Rudolph
Herr Löffler, dafür habe ich keine Lösung, aber ich komme in der weiteren Fortsetzung meiner Rede genau auf diesen Punkt zu sprechen. Hören Sie weiter zu und dann werden Sie es hören. Ich finde, die Kritik daran ist berechtigt. Wir als BSW sagen deshalb klar: Wir wollen, dass solche Lebensgemeinschaften künftig berücksichtigt werden; denn Familie ist heute vielfältiger, als es viele Gesetze widerspiegeln. Fürsorge darf nicht davon abhängen, ob ein Trauschein vorhanden ist oder nicht. (Beifall BSW) Aber – jetzt komme ich zum Punkt; und das sage ich auch ausdrücklich – wir können das nicht einfach durch Zuruf ändern. Erstens. Das Beamtenversorgungsrecht ist systematisch und eng mit klar definierten Rechtsbeziehungen verknüpft, (Jan Löffler, CDU: Das ist es!) insbesondere mit der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Das sind rechtlich eindeutig feststellbare Dinge. Sie schaffen Anspruchsgrundlagen. Eine langjährige Partnerschaft hingegen ist rechtlich nicht eindeutig definiert. Man muss sich die Fragen stellen: Was ist langjährig? Welche Kriterien gelten? Wie wird das nachgewiesen? Das sind zentrale Fragen der Rechtsklarheit. Zweitens. Wir bewegen uns im Rahmen unserer Verfassung. Artikel 6 Grundgesetz stellt Ehe und Familie unter besonderen Schutz. Das heißt nicht, dass andere Lebensformen ausgeschlossen sind. Aber das heißt, wenn wir neue Anspruchsgruppen schaffen wollen, dann müssen wir das sorgfältig und rechtssicher tun. Drittens. Das Beamtenrecht folgt den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Dazu gehört die Fürsorgepflicht; das aber in einem strukturierten konsistenten System. Wenn wir dieses System erweitern, müssen wir es insgesamt weiterdenken. Meine Damen und Herren! Das heißt nicht, dass es nicht geht. Das heißt nur, dass wir es richtig machen müssen. Deshalb sagen wir Ja zur Erhöhung der Unfallentschädigung und Ja zur Stärkung der Fürsorge. Wir sagen aber zugleich: Wir brauchen eine Lösung, die auch langjährige Partnerschaften berücksichtigt, und zwar mit klaren Kriterien, mit rechtlicher Sicherheit und im Einklang mit unserer Verfassung. Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über dieses Gesetz abstimmen, dann geht es nicht nur um Zahlen, sondern dann geht es auch um Verantwortung und um die Frage, was wir denjenigen schulden, die für unseren Staat, für uns alle einstehen. Es geht um die Menschen, die zurückbleiben: die Familie, die Partnerin, das Kind. Der Tod von Maximilian Stoppa hat uns gezeigt, wie schnell sich ein Leben verändert: von einem Moment auf den anderen. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Betroffenen in diesem Moment nicht auch noch mit Lücken im System konfrontiert sind. Ein Staat, der Einsatz verlangt, muss im Ernstfall auch tragen, und er muss alle tragen, die tatsächlich betroffen sind. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu und sorgen gemeinsam dafür, dass er nicht das Ende ist, sondern der Anfang einer gerechten Regelung. Vielen Dank. (Beifall BSW)
