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Petra Köpping

25.03.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gute Integrationsarbeit heißt, dass Menschen Deutsch lernen. Gute Integrationsarbeit ermöglicht Zugewanderten, möglichst schnell gute Arbeit zu finden und selbst für sich und ihre Familien zu sorgen. Gute Integrationsarbeit hilft Zugewanderten, sich schnell in unserem Alltag und unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Das ist der Anspruch der Integration. Wir als Staat und Gesellschaft helfen dabei, die größten Hürden zu überwinden. Dafür stellt der Freistaat unsere Integrationsangebote möglichst zielgenau auf. Diese Investition in unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt ist auch nötig; denn die Aufgabe ist einfach da. 2011 lebten 150 000 Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen, 2023 waren es rund 450 000 Menschen. Übrigens: 100 000 davon haben bereits eine deutsche Staatsbürgerschaft. Die Größenordnung zeigt eine Realität, der wir uns doch aktiv stellen müssen. Wir brauchen Integrationsmaßnahmen und kein allgemeines Leitbild der Eigenverantwortung. Das kürzlich vorgestellte Integrationsgutachten bescheinigt uns dabei, grundsätzlich die richtigen Instrumente aufgebaut zu haben. Keine unserer Maßnahmen ist entbehrlich. Nun wird immer wieder gesagt, wir hätten eine Art Auftragsgutachten gemacht. Man kann immer alles deformieren. Das ist eine gemeinsame Entscheidung von der Staatskanzlei und uns gewesen, damit wir genau wissen, welche Maßnahmen wirksam sind und welche man zielgenauer einsetzen muss. Das Ergebnis zeigt, dass wir bei Weitem noch nicht dort sind, wo wir hingehören. Mit unseren Angeboten der Integration verbinde ich gleichzeitig die Forderung an die Zugewanderten, genau all dies auch zu leben: Deutsch zu lernen, Arbeit zu finden, die Identifikation mit unseren Werten und dem Zusammenleben auf der Grundlage des Grundgesetzes. Integration heißt letztendlich, in der deutschen und sächsischen Gesellschaft anzukommen und sich als ein Teil von ihr zu fühlen. Integration ist dabei eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Gesellschaft sowie der Zugewanderten. Unser Integrationsgesetz fasst genau das in eine feste Form. Wir bestimmen mit dem Gesetz Ziele und sorgen für stabile Strukturen. Wir geben mit dem Gesetz Orientierung, Verbindlichkeit und feste Ansprechpartner. Das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz ist ein wichtiger Schritt auf unserem Weg zu einer Gesellschaft, die die Vielfalt ihrer Mitglieder wertschätzt und fördert. Nach Mecklenburg-Vorpommern sind wir das zweite ostdeutsche Flächenland, welches über ein Integrations- und Teilhabegesetz verfügt. Ich bin froh, dass wir über einen intensiven Prozess der Breite die integrationspolitischen Positionen in eine gesetzliche Form gießen konnten; denn damit haben wir eine gemeinsame Grundlage geschaffen, um in Sachsen Barrieren abzubauen, Vorurteile zu überwinden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Im Übrigen beginnen gerade weitere Länder – das Saarland, Niedersachsen, Bremen –, Gesetzgebungsverfahren zur Landesintegration zu erarbeiten. Das Sächsische Integrationsgesetz steht für Vielfalt, Weltoffenheit und Modernität. Auch bei der Integration von Fach- und Arbeitskräften gibt uns das Gesetz Rückenwind. Es verankert Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe mit einem hohen politischen Stellenwert und hebt die Integrationspolitik des Freistaates auf ein qualitativ höheres Niveau. Es trägt damit entscheidend dazu bei, grundlegende gesamtgesellschaftliche Fragen – wie den demografischen Wandel, von dem Sie einfach nicht reden, und den damit einhergehenden Arbeitskräftemangel – zu beantworten. Neben unseren Anstrengungen der Ausbildung und der Reaktivierung sowie dem Erhalt und der Stärkung von Arbeitskräften ist die Zuwanderung eine Säule. Gestatten Sie mir, dass ich wieder die Zahlen aus meinem Bereich nenne: Zum 31.12.2025 hatten wir 4 040 ausländische Ärzte, allein 768 Ärzte aus Syrien, um das deutlich zu sagen. Zu den Syrern sagt Ihr Herr Höcke, dass im Grunde genommen alle abgeschoben werden und zurück nach Syrien sollen. Na dann viel Spaß bei der ärztlichen Versorgung in Sachsen. (Mike Moncsek, AfD: Aber Sie verstehen das doch falsch!) Dieses Gesetz aufzuheben würde insbesondere unseren Landkreisen und kreisfreien Städten schaden. Sie sind die unteren Integrationsbehörden. Sie von der AfD reden die ganze Zeit von der Stärkung der Kommunen, aber an der Stelle ist es Ihnen egal. Das Integrationsgesetz liefert die rechtlichen Voraussetzungen, um die kommunale Integrationsarbeit zu fördern. Mit diesem Antrag lassen Sie, die AfD, die Kommunen als einen zentralen Integrationsakteur in Sachsen bei dem Thema Integration einfach im Stich. Der Freistaat tut das nicht. Er unterstützt die kommunale Integrationsarbeit, und zwar allein in diesem Jahr mit circa 18 Millionen Euro. Liebe Frau Schubert, Sie haben angemerkt, dass die Mittel im letzten Jahr nicht alle ausgegeben worden seien. Das ist richtig. Aber Sie wissen auch, dass es für die Beantragung von Fördermitteln Fristen gibt. (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE, ist im Gespräch mit Daniela Kuge, CDU) – Vielleicht hören Sie mir auch mal zu, Frau Schubert; das ist die Antwort auf Ihre Frage. (Mike Moncsek, AfD: Frau Schubert!) Nein, tut sie nicht; okay. – Deshalb ist es gut zu wissen, dass wir in diesem Jahr die Mittel ausgeben können, weil wir zusätzliche Antragsfristen geschaffen haben. Wir schauen uns natürlich an, wie dieses Gesetz wirkt. Das Gesetz selbst hat dafür einen eingebauten Prüfmechanismus. Gegenwärtig arbeitet mein Haus am Sächsischen Integrations- und Teilhabebericht. Es ist Bestandteil des Gesetzes, dass wir dies tun. Wir werden den Landtag zum Stand von Integration und Teilhabe informieren. Im Bericht wird der Stand der Integration unter besonderer Berücksichtigung der Integrationsziele und der betroffenen integrationspolitischen Maßnahmen dargestellt. Dazu gehört auch, aufzuzeigen, wo sie noch nicht gelungen ist, wo wir Dinge verbessern müssen. Es ist nicht so, dass man nur Erfolgsgeschichten erzählt, sondern ganz klar auch die Lücken und Defizite aufzeigt. Das ist unsere Grundlage, um das Gesetz im Sinne der bestmöglichen Wirkung weiterzuentwickeln. Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Köpping. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund und weiterer Vorschriften. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion AfD mit der Drucksache 8/6463 vor. Ist der Änderungsantrag eingebracht? (Jonas Dünzel, AfD: Er ist eingebracht! Ich möchte nicht, dass Herr Unger weiter erschüttert ist!) – Gut. Dann lasse ich zuerst über den Änderungsantrag abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von Stimmen dafür, aber mehr Stimmen dagegen wurde dieser Änderungsantrag abgelehnt. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs gemeinsam ab. Überschrift, Artikel 1 Aufhebung des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes, Artikel 2 Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung, Artikel 3 Änderung der Sächsischen Landkreisordnung und Artikel 4 Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wiederum vielen Stimmen dafür, aber weitaus mehr Stimmen dagegen wurde den Artikeln des Gesetzentwurfs nicht zugestimmt. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Erstes Gesetz zur Juristenausbildungsgesetzes Drucksache 8/5559, Gesetzentwurf Drucksache 8/6426, Ausschusses für Verfassung, Als Berichterstatter könnte Herr Lippmann, wenn er das denn möchte, jetzt das Wort ergreifen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) – Er möchte das nicht. Dann kommen wir zur allgemeinen Aussprache in der Reihenfolge CDU, SPD, AfD, BSW, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen in der ersten Runde mit der CDU-Fraktion, Frau Kollegin Leithoff, bitte.

Protokoll ↗