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Simone Lang

SPD 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Frau Präsidentin! Ich hatte vorhin schon gesagt, Naturschutz und Klimaschutz gehören zusammen, das sind zwei Seiten derselben Zukunftsaufgabe, keine Gegensätze. Allerdings hören wir bei nahezu jeder Gelegenheit den Verweis auf die gute fachliche Praxis. Gute fachliche Praxis allein reicht nicht – das wissen wir alle –, wenn Arten verschwinden, Böden unter Druck geraten und Wasser zunehmend belastet wird. Fachliche Praxis braucht einen klaren rechtlichen Rahmen und sie braucht politische Priorität, die den Wert von Natur und Landschaft ernst nimmt. Was bedeutet das aus der Sicht der SPD? Erstens. Wir wollen einen Staat, der schneller entscheidet und dabei gründlich bleibt, das heißt weniger Doppel- und Dreifachprüfungen, klare Zuständigkeiten, digitale Abläufe und weiterhin verlässlichen Rechtsschutz sowie angemessene Beteiligung von Bürgern und Bürgerinnen und Verbänden. Zweitens. Wir wollen erneuerbare Energien mit klaren Leitplanken – Ja zu Windkraft, Ja zu Solar, Ja zu Netzen und Speichern, aber gesteuert, gebündelt und naturverträglich, mit Vorrangflächen, Repowering und intelligentem Artenschutz. Drittens. Wir wollen modernen Naturschutz, der sich auf das Wesentliche konzentriert – Schutzgebiete, Artenvielfalt, Wasser, Böden und Klima – und der praktikabel genug ist, um in der Verwaltung umgesetzt werden zu können. Möglich ist das durch eine landesweit einheitliche Rechtsanwendung. Zu guter Letzt: Der nächste Doppelhaushalt befindet sich in der Aufstellung und wir müssen darauf achten, dass der Naturschutz nicht wieder mit dem Bade ausgeschüttet wird. Das wäre meine dringende Bitte mit Blick auf den letzten Haushalt. Die SPD-Fraktion wird alle Vorschläge unterstützen, die die Verfahren klüger machen, Projekte beschleunigen und den Naturschutz in seiner Wirksamkeit stärken. Aber wir werden uns gegen jeden Versuch stellen, unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung und Modernisierung unsere natürlichen Lebensgrundlagen und die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft zu schwächen. Vielen Dank. (Beifall SPD und Stefan Hartmann, Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion sprach Frau Abg. Lang. Möchte Herr Hartmann für die Fraktion Die Linke noch mal sprechen? – Nein, das kann ich nicht erkennen. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich auch nicht erkennen. Dann bitte ich Herrn Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch, für die Staatsregierung das Wort zu ergreifen; bitte. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Naturschutz, Wasserschutz und Luftschutz sichern unsere Lebensgrundlagen und damit auch die Zukunft unserer sächsischen Heimat. Deshalb findet in Sachsen Naturschutz auch unter herausfordernden Rahmenbedingungen auf hohem Niveau weiterhin statt und deshalb setzt diese das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft mit konkreten Programmen und Maßnahmen um. Das ist mir und uns allen in der Staatsregierung sowie im nachgeordneten Bereich ein Herzensanliegen. Ein zentrales Instrument ist dabei die Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“. In den Jahren 2025 und 2026 wurden im Rahmen dieser Richterlinie rund 31 Millionen Euro verausgabt. Davon konnten 18,8 Millionen Euro für knapp tausend Naturschutzvorhaben im Land ausgegeben werden, und vor allem haben sich ganz viele Menschen daran beteiligt. Der fachliche und finanzielle Schwerpunkt liegt dabei auf den Maßnahmen der Biotopgestaltung und des Artenschutzes, etwa bei der Anlage, Pflege und Sanierung von Gehölzen und Hecken, der Sanierung von Teichen, der Renaturierung von Mooren sowie der Anlage, Pflege und Sanierung von Streuobstwiesen. Ergänzend dazu unterstützen wir drei Naturschutzgroßprojekte von besonderer Bedeutung für den Freistaat im Erzgebirgskreis, im Vogtlandkreis entlang des Grünen Bandes sowie in der Landeshauptstadt Dresden. Darüber hinaus wurden in den Jahren 2025/2026 rund 12 Millionen Euro für 303 weitere Naturschutzvorhaben bewilligt, die sich derzeit in Umsetzung befinden. Weitere 150 Anträge mit einem Volumen von 15 Millionen Euro liegen vor. Auch im Bereich Stadtgrün fördern wir gezielt Maßnahmen in Städten und Gemeinden über die Förderrichtlinie „Stadtgrün, Lärm, Radon 2023“ für mehr Lebensqualität und klimaangepasste Räume. In den Jahren 2025/2026 wurden 2 Millionen Euro aus Landes- und EFRE-Mitteln für insgesamt 18 Vorhaben bewilligt, die sich derzeit in der Umsetzung befinden. Wichtige Partner im Naturschutz sind die Land- und Teichwirte. Die fachliche Praxis ist dabei gesetzlich geregelt, und wir setzen uns dafür ein, dass die Agrarumweltprogramme endlich mit einem Gewinnanteil ausgestattet werden, was bis heute nicht vorgesehen war; es wurden nur die Kosten abgerechnet. Mit der Förderrichtlinie „Teichwirtschaft und Naturschutz“ honorieren wir freiwillige Maßnahmen der naturschutzgerechten Teichwirtschaft und der Teichpflege. Laut dem aktuellen Agrarbericht wurden im Antragsjahr 2024 entsprechende Maßnahmen von 77 Antragstellern bzw. Betrieben auf rund 8 300 Hektar gefördert. Mit der Förderrichtlinie „Agarumwelt- und Klimamaßnahmen“ wurden im Jahr 2024 Maßnahmen auf dem Ackerland von fast 1 000 Antragstellern und Betrieben auf rund 40 000 Hektar Grünland sowie 2 000 Betriebe auf fast 40 000 Hektar Ackerland gefördert. Mit dieser Unterstützung leisten viele Landwirtschaftsbetriebe einen ganz wesentlichen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft und zur Biodiversität; dafür gilt ihnen mein herzlicher Dank. Neben der breit angelegten Förderung umfasst der Naturschutz auch den gezielten Schutz einzelner Arten. Drei Projekte möchte ich dabei besonders herausheben. Das erste ist das Projekt für die Feldhamster. Es wurde im Oktober 2025 gestartet und läuft bis 2031. Das zweite Projekt ist das Luchsprojekt – das auch immer wieder in den Medien erscheint –, das wir bis 2027 in angepasster Form fortführen. Zugleich arbeiten wir daran, die Fortführung des Projektes über das Jahr 2027 durch Drittmittel abzusichern; ein entsprechender Liveantrag durch die Senckenberg Gesellschaft befindet sich in Vorbereitung. Das dritte Projekt betrifft den Schutz des Birkhuhns. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Landesverband Sachsen des Deutschen Verbands für Landschaftspflege wird fortgeführt. Gemeinsam stärken wir die Strukturen vor Ort und setzen Maßnahmen im Artenschutz sowie im Biotopverbund um. Eine zentrale Rolle für den Naturschutz vor Ort spielen die Naturschutzstationen sowie die jungen Naturwächter. In den Jahren 2025/2026 wurden diese jährlich mit 3,45 Millionen Euro unterstützt. Damit fördern wir sachsenweit rund 50 Naturschutzstationen sowie etwa 80 Gruppen der jungen Naturwächter mit insgesamt 900 teilnehmenden Kindern und Jugendlichen. Sie leisten einen großen Beitrag für die praktische Naturschutzarbeit und die Umweltbildung im Freistaat und vermitteln Achtung vor unserer Natur. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten im Jahr 2026 insgesamt 300 000 Euro zur Würdigung des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes, insbesondere für die Aufwandsentschädigung und eine begleitende Veranstaltung. Auch die anerkannten Naturschutzvereinigungen und deren virtuelles Büro wurden in den Jahren 2025/2026 mit jährlich 410 000 Euro unterstützt. Diese Beispiele zeigen: Naturschutz in Sachsen findet auch unter herausfordernden Rahmenbedingungen auf hohem Niveau statt. Ob wir dieses Niveau in den kommenden Jahren halten können, hängt maßgeblich von der finanziellen Entwicklung und den Entscheidungen dieses Hohen Hauses ab. Dabei geht es mir nicht nur um die finanzielle Absicherung des Naturschutzes, sondern auch um die Akzeptanz durch die Einbindung der verschiedenen Akteure, insbesondere der anerkannten Naturschutzvereinigungen. Deshalb ist es mir wichtig, regelmäßig vor Ort im Austausch mit Verbänden, Fachgremien und Praktikern zu stehen – sei es bei den Naturschutzverbänden, in den Fachbeiräten oder auch direkt in den Regionen. Diese Beteiligung ist für eine tragfähige und praxisnahe Umsetzung von zentraler Bedeutung und sie erfolgt sowohl im gesetzlich vorgesehenen Rahmen – etwa über den Naturschutzbeirat – als auch darüber hinaus. Bisher habe ich von diesem Austausch mit allen Verbänden einen guten Eindruck. Ziel der Beteiligung muss sein, Probleme und Herausforderungen gemeinsam sinnvoll zu lösen. Wenn hingegen trotz Handlungsdruck wichtige Verfahren verzögert oder verhindert werden, trägt das nicht zum Erfolg oder auch zur Achtung des Naturschutzes bei. Beispielthemen dazu gibt es beim Wolf und beim Biber. Es signalisiert vielmehr den Bürgern eher die Handlungsunfähigkeit in wichtigen Fragen, was die Akzeptanz des Naturschutzes bei der Bevölkerung dann insgesamt unterläuft. Das dürfte nicht in unserem Sinne sein. Vielmehr sollten wir Verständnis und Akzeptanz für den Naturschutz stärken, indem man praktische Lösungen erarbeitet und diese gemeinsam durch eine gute Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit kommuniziert. Auch solche Vorhaben werden von uns gefördert. Beispielsweise werden am 18. April in Mittweida die „Frühlingsspaziergänge“ von mir eröffnet und mit begangen. Das ist ebenso etwas, woran ganz viele teilnehmen und wir letztendlich nur die Unterstützung für die Infobroschüren etc. leisten. Das Verständnis für Naturschutz wäre zu eng, wenn man ihn nur als fachliche Aufgabe verstünde. Es ist auch eine Begeisterung von vielen, die das im Land gestalten und die letztendlich für Natur sowie das Leben mit der Natur und in der Natur auch brennen. Es ist unsere Verantwortung, diese natürlichen Grundlagen, die Lebengrundlagen zu erhalten und die Bewahrung der Schöpfung in schwierigen Zeiten, in denen immer andere Prioritäten gesetzt werden, durchzutragen. Dies sehe ich ebenso als Aufgabe von uns allen und leiste entsprechend mit dem Ministerium einen Beitrag dafür. Noch ein paar Worte zu den von Wolfram Günther angesprochenen Punkten der Wiederherstellungsverordnung und Wasserrahmenrichtlinie. Gerade diese Punkte sind mir wichtig, weil ich sie nicht einseitig stehen lassen möchte. Zunächst, so wie es die EU vorgestellt hat, sind sich alle in Deutschland einig – auch die grünen Minister –, dass es nicht ohne das Geld umsetzbar ist, das zur Verfügung gestellt werden müsste, um es verwaltungsmäßig zu leisten. Hinzu kommt der Gedanke, der sich aus den vergangenen Jahren ableitet: dass sich die Natur im Klimawandel verändert und die Vorgaben, die man sich vor 20 Jahren für den entsprechenden Wald oder die entsprechende Naturschutzfläche gegeben hat, heute nicht mehr funktionieren. Hierbei müssen wir umdenken. Das hat nichts damit zu tun, dass man alles in die Tonne treten möchte, sondern damit, dass man die Regeln der Realität anpassen muss. Das ist die Diskussion. Dritte Aktuelle Kürzungen vermeiden, große Vermögen und Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion Die Linke das Wort. Frau Abg. Schaper, bitte.

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