Lutz Richter
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man sich die politische Stimmung im Land anschaut, dann ist eines offensichtlich. Das Vertrauen der Menschen in die Politik ist beschädigt. Viele Bürgerinnen und Bürger haben das Gefühl, dass Entscheidungen nicht mehr mit ihnen, sondern über sie hinweg getroffen werden, dass ihre Sorgen zwar gehört werden, aber am Ende keine Rolle spielen. Genau vor diesem Hintergrund diskutieren wir heute über Bürgerbeteiligung. Das ist kein Nebenthema, es ist Kernthema unserer Demokratie. Denn eine Demokratie lebt nicht nur von Wahlen alle paar Jahre. Sie lebt davon, dass Menschen sich ernsthaft einbringen können und dass ihre Meinung Gewicht hat. Insofern sage ich ganz klar: Der Ansatz, Bürgerbeteiligung zu stärken, ist absolut richtig. Wir als BSW stehen dafür, dass die Menschen wieder stärker in politische Entscheidungen einbezogen werden. (Beifall BSW) Aber, meine Damen und Herren, entscheidend ist nicht das Schlagwort Beteiligung. Entscheidend ist, ob Beteiligung ernst gemeint oder nur ein Feigenblatt ist. Genau hier beginnt die eigentliche Debatte. Schauen wir uns den Gesetzentwurf an: Die BÜNDNISGRÜNEN sagen, wir brauchen mehr dialogische Beteiligung, wir brauchen mehr Bürgerräte, wir brauchen neue Formate. Das klingt erst einmal gut. Aber wenn man genauer hinschaut, dann stellt man sich eine zentrale Frage: Warum fordern die Menschen eigentlich mehr Beteiligung? Doch nicht, weil sie unbedingt in einem Bürgerrat sitzen wollen, sondern weil sie das Gefühl haben, dass ihre Stimme in der bestehenden Politik nicht mehr gehört wird. Dieses Problem löst man nicht einfach mit neuen Formaten. Dieses Problem löst man, indem Politik wieder mehr zuhört, indem Politik wieder näher an der Lebensrealität der Menschen ist und indem Entscheidungen nachvollziehbar und vor allem gerecht sind. Dennoch: Der Gesetzentwurf enthält Punkte, die wir ausdrücklich unterstützen. Denn er erleichtert es, Menschen zufällig auszuwählen, also nicht nur die üblichen Verdächtigen zu beteiligen. Das ist gerade schon gesagt worden und es ist ein sehr wichtiger Punkt. Denn wir alle wissen, dass die klassischen Beteiligungsformate vor allem diejenigen erreichen, die ohnehin schon aktiv sind. Die Mehrheit der Bevölkerung, die arbeitet, Kinder großzieht und ihren Alltag organisiert, kommt darin oft gar nicht vor. Wenn wir also ernsthaft Beteiligung wollen, dann müssen wir auch diese Menschen erreichen. Insofern ist die Idee der Zufallsauswahl aus unserer Sicht richtig und unterstützenswert. Aber – und das ist entscheidend – wir dürfen uns nichts vormachen: Ein Bürgerrat ist kein Abbild der Gesellschaft. Das wurde auch in der Anhörung sehr deutlich gemacht. Er kann Impulse weitergeben, er kann Perspektiven erweitern, aber er kann niemals die demokratische Legitimation eines Parlaments ersetzen. Genau deshalb ist für uns ein Punkt zentral: Die Ergebnisse solcher Beteiligungsverfahren dürfen nicht bindend sein. Die Verantwortung muss bei den gewählten Vertreterinnen und Vertretern bleiben. Alles andere wäre aus unserer Sicht ein gefährlicher Irrweg. Meine Damen und Herren! Wenn wir über Bürgerbeteiligung reden, dann müssen wir auch über die Grenzen reden. Eine dieser Grenzen ist der Versuch, politische Verantwortung abzuschieben. Es darf nicht passieren, dass Regierungen unpopuläre Entscheidungen vorbereiten und dann sagen: „Die Bürger haben uns das so empfohlen“. Das wäre dann keine Stärkung der Demokratie, es wäre eine Auslagerung von Verantwortung. Das lehnen wir als BSW klar ab. Ein weiterer Punkt, der uns kritisch stimmt, ist das sogenannte aufsuchende Verfahren, also die Idee, dass Bürgerinnen und Bürger, die nicht reagieren, persönlich aufgesucht werden. Ich verstehe den Gedanken dahinter. Man will mehr Menschen erreichen. Man will mehr Menschen einbinden, die sonst nicht teilnehmen. Aber wir müssen hierbei sehr sensibel sein. Gerade in Ostdeutschland gibt es eine historische Erfahrung mit staatlicher Ansprache, die wir nicht ignorieren dürfen. Wenn der Staat an die Haustür kommt, dann kann das bei allem guten Willen auch als Druck empfunden werden – und Demokratie darf niemals mit Druck arbeiten. Deshalb sagen wir klar: Beteiligung muss freiwillig sein und sie muss sich auch so anfühlen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Ausgestaltung. Der Gesetzentwurf setzt stark auf Bürgerräte als Instrument, aber Beteiligung ist vielfältig. Kommunen haben unterschiedliche Bedürfnisse, unterschiedliche Strukturen und unterschiedliche Erfahrungen. Viele Kommunen in Sachsen machen bereits heute sehr gute Beteiligungsarbeit, und das ohne dieses Gesetz. Das wurde in der Anhörung deutlich gesagt. Deshalb müssen wir aufpassen, dass wir nicht am Ende durch ein gut gemeintes Gesetz die Praxis vor Ort zu sehr einengen. Was wir brauchen, ist Flexibilität und nicht Zentralisierung. Nun zur Frage der Kosten. Auch wenn im Gesetzentwurf steht, dass keine unmittelbaren Kosten entstehen – die Realität sieht am Ende doch anders aus. Beteiligung kostet Zeit, Personal und Geld; und gerade unsere Kommunen stehen ohnehin enorm unter Druck. Deshalb darf Bürgerbeteiligung nicht zu einer zusätzlichen Belastung werden, die sich am Ende niemand mehr leisten kann. Meine Damen und Herren! Trotz aller Kritikpunkte kommen wir zu einer klaren Schlussfolgerung: Dieser Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Er ist nicht der große Wurf, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das wurde auch nie behauptet!) er löst die grundlegenden Probleme unserer Demokratie nicht, aber ist ein Schritt. Ein Schritt hin zu mehr Beteiligung. Ein Schritt hin zu mehr Transparenz. Ein Schritt hin zu mehr Vertrauen und genau dieses Vertrauen müssen wir wiederaufbauen. Aber lassen Sie mich auch ganz deutlich sagen: Bürgerbeteiligung allein wird das Vertrauen nicht zurückbringen. Was die Menschen erwarten, ist etwas anderes. Sie erwarten, dass ihre Sorgen ernst genommen werden. Dass Politik nachvollziehbar wird. Dass Entscheidungen gerecht sind. Und vor allem erwarten sie, dass Politik nicht nur redet, sondern auch handelt. Deshalb ist unsere Haltung als BSW klar: Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf, weil er die Beteiligung stärkt, aber wir sagen auch: Es darf nicht darüber hinweggetäuscht werden, dass die eigentlichen Probleme noch tiefer liegen. Aus diesem Grund richten wir einen Appell an die Regierungsfraktionen: Lehnen Sie nicht reflexartig immer alles ab, was aus der Opposition kommt! Wenn es um die Frage von Demokratie geht, dann sollte es kein parteipolitisches Spiel sein, es sollte hier ausschließlich um die Sache gehen. An dieser Stelle will ich auf unseren Gesetzentwurf zur Quorensenkung bei der Volksgesetzgebung verweisen. Meine Damen und Herren, Demokratie ist kein Zustand, er ist ein Prozess. Und dieser Prozess lebt davon, dass wir ihn weiterentwickeln. In diesem Sinne: Wir stimmen als Fraktion diesem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Richter für die BSW-Fraktion. Als Nächstes hören wir für die SPD-Fraktion Frau Abg. Stellbrink.
