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Albrecht Pallas

SPD 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz sprechen, müssen wir erst einmal fünf Fakten anerkennen: Erstens. Sachsen ist ein Einwanderungsland. Zweitens. Sachsen unterstützt die Menschen, die zu uns kommen, und integriert sie, sodass sie ein vollwertiger Teil unserer Gesellschaft werden können. Drittens. Sachsen braucht auch Einwanderung, um die demografische Entwicklung in unserem Land abzufedern und unsere Wirtschaft durch die Gewinnung von Fachkräften zu stärken. Viertens. Integration braucht Zeit. Es ist kein Sprint, sondern ein Dauerlauf, und sie braucht verschiedene ineinandergreifende Maßnahmen. Fünftens. Ja, es gibt auch Probleme bei Migration und Integration, mit denen sich Bundes- und Landesregierungen sowie unsere Kommunen beschäftigen, um sie zu lösen. Das tun sie permanent. Diese Fakten kann man anerkennen und sich für Integration und Teilhabe sowie die Unterstützung der zu uns Kommenden einsetzen. So handhabt das die Koalition aus CDU und SPD und damit die Sächsische Staatsregierung. Oder man ignoriert diese Fakten, weil man, wie die Antragsteller, gar keine Integration will, sondern Menschen mit Migrationsgeschichte, auch die mit deutschem Pass, am liebsten außer Landes schaffen möchte. Das wurde auch durch die einbringenden Worte von Herrn Dünzel, auf dessen Argumente ich bis jetzt noch warte, ziemlich deutlich. Meine Damen und Herren! Die Verabschiedung des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes war ein großer Erfolg der letzten Legislaturperiode, auch wenn es nach Vorstellung der SPD-Fraktion noch konsequenter hätte gestaltet werden können. Aber es macht Integration zur gesetzlichen – wenn auch freiwilligen, dennoch zur gesetzlichen – Aufgabe von Land und Kommunen. Es ermöglicht den Menschen, die zu uns kommen, eine umfassende und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Es stärkt die Möglichkeiten zum Spracherwerb, baut die berufliche Integration aus und fördert die Vermittlung unserer Werte. Es steigert die Repräsentanz von Menschen mit Migrationshintergrund in öffentlichen Behörden und Gremien, und es definiert klar die Aufgaben der kommunalen Integrationsarbeit. Es bekräftigt, dass unser Land diese Leistungen finanziell unterstützt. All diese Maßnahmen sind dabei im ureigensten Interesse unseres Freistaates, da sie die ökonomische Grundlage und das friedvolle Miteinander in unserem Land fördern. Das Integrations- und Teilhabegesetz ist eine migrationspolitische Errungenschaft, die es nicht zu schleifen, sondern zu erhalten und auszubauen gilt. Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD deshalb vereinbart, dass wir die Attraktivität Sachsens, insbesondere für Arbeits- und Fachkräfte, stärken und geduldeten Menschen Bleibeperspektiven eröffnen wollen, indem wir das Aufnehmen von Arbeit vereinfachen, Verwaltungsprozesse beschleunigen und Ausbildung und Beschäftigung als Grundlage für eine langfristige Bleibeperspektive stärken. Diese Ziele gilt es weiterhin genauso umzusetzen wie die Förderung der vielen Haupt- und Ehrenamtlichen, die jeden Tag in Beratungsangeboten und Integrationsprojekten den zu uns Kommenden konkrete Unterstützung bieten. Das, was mit Blick nach Berlin überhaupt nicht hilft, sind die unabgesprochenen Maßnahmen von Bundesinnenminister Dobrindt, CSU. Durch das Kürzen von Plätzen in Integrations- und Sprachkursen sowie den Versuch der Austrocknung der Asylverfahrensberatung im BAMF werden gut funktionierende Strukturen bedroht und die erfolgreiche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Gesellschaft behindert. Die auf Bundesebene getroffenen Entscheidungen sollten deshalb aus unserer Perspektive zügig zurückgenommen werden, um die Integration von Migrantinnen und Migranten nicht weiter zu erschweren. Hier in Sachsen geht es zum Glück nicht wirklich um die Abschaffung des Integrations- und Teilhabegesetzes. Das wäre schädlich und absurd. Stattdessen sollten wir das Gesetz und die Integrationsstrukturen in unserem Land stärken. So sollten wir uns anschauen, welche Grenzen der Wirksamkeit des Integrationsgesetzes durch die Freiwilligkeit der Aufgabe bestehen und wie wir die kommunalen Integrationsstrukturen ausbauen und langfristig sichern können. Stattdessen will die AfD heute das Integrationsgesetz abschaffen. Damit zeigen Sie erneut, dass Sie aus ideologischer Verblendung heraus sogar in Kauf nehmen, den Freistaat Sachsen, seine Kommunen, die Unternehmen und die hier lebenden Menschen zu schädigen. (Carsten Hütter, AfD: Was?) Als SPD stehen wir für soziale Gerechtigkeit, wirtschaftlichen Aufschwung und gesellschaftlichen Zusammenhalt, gerade und auch durch die Integration und Teilhabe aller hier lebenden Menschen. Ihren Gesetzesentwurf lehnen wir als SPD-Fraktion deshalb entschieden ab. Vielen Dank. (Beifall SPD und Martin Modschiedler, CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Pallas. Als Nächstes spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Schubert.

Alle Reden von Albrecht Pallas Protokoll ↗