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Petra Köpping

25.03.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Themen häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt kommen oft mit aufsehenerregenden Fällen in den Medien vor. Heute wurden die Beispiele bereits benannt: Frau Pelicot, Frau Fernandes und andere. Dennoch: Am Ende wird häusliche Gewalt noch zu oft als privates Problem wahrgenommen. Tötungen von Frauen sind oft nur sogenannte Einzelfälle. Die offiziellen Daten zeigen das Lagebild der häuslichen Gewalt im Freistaat Sachsen. Über die Polizeiliche Kriminalstatistik wird bewiesen – die Zahlen sind bereits genannt worden –, dass im Jahr 2024 10 202 Straftaten häuslicher Gewalt – im Schnitt sind das jeden Tag 28 Fälle – vorgenommen wurden. Ich nenne die Zahl deswegen noch einmal, weil sie so beeindruckend ist, und ich glaube, dass wir sie hier nicht unter den Tisch fallen lassen dürfen. Ich will mich in diesem Zusammenhang auch gleich an die AfD richten; denn in dieser Kriminalstatistik steht ebenfalls, dass in 85 % der Fälle Deutsche die Täter sind. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Eben!) Der Anstieg der Fälle bedeutet aber auch, dass die Menschen, die Frauen, öfter bereit sind, Anzeige zu erstatten. Das ist gut und richtig so. Diese Anzeigebereitschaft wächst auch mit dem Ausbau der Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen. Ein leistungsstarkes Hilfesystem für Betroffene wirft Licht in das Dunkelfeld von Gewalttaten. Zum Dunkelfeld ist heute schon viel gesagt worden. Ich will nur noch einmal sagen: Das Dunkelfeld dürfte viel größer sein, als wir es heute annehmen. Allein 96 % der Frauen – der befragten Frauen – sind schon einmal sexuell belästigt worden. Auch hier muss man klar sagen, dass bei der Anzeigetätigkeit durch unsere Hilfsangebote die Frauen zu diesen aufgerufen werden müssen und dass Frauen leider auch erlebt haben, dass ihren Anzeigen nicht nachgegangen wird. Die Anzeigetätigkeit wird dadurch beeinflusst. Auch das ist eine Tatsache, die wir berücksichtigen müssen. Der Freistaat Sachsen setzt seit 2024 mit dem Landesaktionsplan die Istanbul-Konvention um: 77 Ziele mit insgesamt 190 Maßnahmen, um die Situation der Betroffenen im Freistaat zu verbessern. Auch hier muss man ganz klar sagen, liebe Frau Voigt: Sie haben vorhin die Kommunen angesprochen. Das bedeutet, dass der Freistaat ab dem 1. Januar 2027 die finanzielle Aufgabe auch hier übernimmt. Das bedeutet eine Entlastung der Kommunen, aber für uns – und das ist angesprochen worden – die Frage, wie wir das im Haushalt lösen; das muss man ganz klar sagen. Der Meilenstein im Bereich des Gewaltschutzes ist vor allen Dingen der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen und deren betroffenen Kindern ab 2032. Das Ziel ist ein bedarfsgerechtes Hilfesystem mit Beratungsund Schutzangeboten, Prävention und struktureller Vernetzung. Die Bundesländer stellen dafür ein Netz an ausreichenden, niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechten Schutz- und Beratungsangeboten zur Verfügung. Der Bund unterstützt dies in den nächsten zehn Jahren finanziell; wir machen das also nicht alleine, sondern gemeinsam mit dem Bund. Die Länder müssen aber mit angemessener Finanzierung die erforderlichen Einrichtungen sicherstellen. Das Sächsische Gewalthilfegesetz zur Umsetzung der Vorgaben des Gewalthilfegesetzes des Bundes ist in finaler Erarbeitung. Ein wichtiger Baustein ist dabei auch der unmittelbare Schutz und die natürliche Wegweisung von Tätern aus der gemeinsamen Wohnung. Dort müssen wir noch besser werden. Das ist oft nur ein kurzfristiger Schutz, weil Mietverträge und Ähnliches dagegensprechen. Hierbei haben wir eine Aufgabe vor uns, der wir uns stellen sollten. Bei der Entscheidung ist aber auch wichtig, dass diese Maßnahmen kurzfristig mit dem Hilfesystem, also mit Beratung, Hand in Hand gehen müssen. Nur alleine die Wegweisung wird dort nicht helfen. Der aktuelle Stand in Sachsen – was die Schutzeinrichtungen betrifft – ist, dass wir 180 Plätze in 17 Kinder- und Frauenschutzeinrichtungen haben. Wenn man das mit den Wegweisungen hochrechnet, die wir in Sachsen haben, fehlen uns ungefähr 123 zusätzliche Plätze, und diese sollten wir in den nächsten Jahren schaffen. Das ist die Aufgabe, vor der wir stehen, damit Frauen tatsächlich einen Anlaufpunkt haben. (Beifall SPD und BÜNDNISGRÜNE) Wir haben gleichzeitig 14 Interventions- und Koordinierungsstellen. Wir haben zwölf Fachberatungsstellen für sexualisierte Gewalt, drei Beratungsstellen für Gewaltausübende in Chemnitz, Dresden und Leipzig, eine Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbildung, von Zwangsprostitution und für Betroffene von Gewalt im Namen der Ehre mit zwei Standorten in Dresden und Leipzig. Gewalt trifft auch Männer – das wissen wir –, wenn auch deutlich seltener. Auch deswegen ist der Schutz für sie und die Aufmerksamkeit für diese Lage wichtig. In Sachsen haben wir drei Männerschutzeinrichtungen. Ich kann mich erinnern: Als wir sie damals eingerichtet haben, waren wir die Ersten in ganz Deutschland, die dieses Thema aufgenommen haben. Der Vertrag zur vertraulichen Spurensicherung bei Vergewaltigung und häuslicher Gewalt ist mit den Krankenkassen und Leistungserbringern ausverhandelt; er tritt zum 01.04.2026 in Kraft. (Beifall SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Ich sage das deswegen, weil ich mich gut an die letzte Debatte zu diesem Thema erinnern kann, als wir noch gesagt haben: „Wir sind dabei“. Ich freue mich, dass ich jetzt verkünden kann – und das werden wir auch noch einmal laut und deutlich mit Ihnen, werte Abgeordnete, öffentlich darstellen –, dass wir es geschafft haben. Betroffene Frauen und ihre Kinder leiden unter den psychischen Folgestörungen, bei erlittener Körperverletzung an körperlichen Einschränkungen und an den ökonomischen Folgen der Gewalt – auch das ist eine Tatsache. Die Zweite Aktuelle Breite Kürzungen und weniger Schluss mit den Angriffen Antrag der Fraktion Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort, Herr Kollege Günther bitte. Sie dürfen.

Protokoll ↗