Dr. Joachim Michael Keiler
Herr Lippmann, zum Ersten: Dr. Scheffer ist nicht Mitglied der AfD. Ich weiß nicht, woher Sie das nehmen. Dr. Scheffer war für uns 2019 als Mitglied des Landeswahlausschusses benannt, mehr nicht. Zum Zweiten ist Dr. Scheffer ein sehr versierter Verwaltungsrichter, der in großem Umfang Referendare ausbildet. Insofern glaube ich, dass man mit Dr. Scheffer einen Praktiker hat, der Einblick in die praktische Ausbildung und in die Auswirkungen der Tätigkeit und des Gefährdungsvolumens eines Referendars hat. Ich weiß nicht, woher Sie das jetzt nehmen, aus dem Untersuchungsausschuss oder aus der Anhörung. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aus dem Untersuchungsausschuss!) – Aus dem Wahlprüfungsausschuss oder woher auch immer, wie dem auch sei. Es gab zwischen Dr. Scheffer und mir ein Gespräch über die Tätigkeit im Landeswahlausschuss, aber nicht punktuell inhaltlich, sondern darüber, wie dort verfahren wird. Das war es. Das habe ich im Wahlprüfungsausschuss damals durchaus eingeräumt. Daraus jetzt eine Voreingenommenheit von Dr. Scheffer zu konstruieren, halte ich für weit verfehlt. Im Übrigen konterkarieren Sie dann zum wiederholten Mal den Verfassungsgerichtshof in Sachsen, weil der uns in weiten Teilen am langen Ende recht gegeben hat bei dem ganzen Zirkus. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Am langen Ende …!) Wir haben die Listengeschichte bis Platz 30 durch das Verfassungsgericht gebracht und damit unsere Position geadelt. Im Übrigen hat der Verfassungsgerichtshof damals festgestellt, dass der erste Teil, die Nichtzulassung bis Platz 30, eklatant und extrem rechtswidrig war. Das andere war auch rechtswidrig, – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Dr. Keiler, Ihre Redezeit.
