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Petra Köpping

25.03.2026 Sitzungen 8/26

Danke. – Bereits ohne Gesetz können Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeit Satzungen für einzelne Bürgerbeteiligungsvorhaben beschließen, auch für die Vorhaben, die im vorliegenden Entwurf erwähnt werden. Damit wären sie auch bei einer Zufallsauswahl aus dem Melderegister rechtlich auf der sicheren Seite. Dass dieses Verfahren länger und vielleicht auch etwas mühsamer sein kann, will ich nicht in Abrede stellen. Aber vielleicht sind die Debatten in den Gemeinde- und Kreisräten genau die Diskussionen, die geführt werden müssen, damit es mit der Beteiligung vor Ort wirklich vorangeht. Zur Wahrheit gehört auch: Nicht jede Kommune wird Beteiligung neu erfinden. Als Staatsregierung stärken und fördern wir Bürgerbeteiligung über verschiedene Maßnahmen, die das Ziel des Gesetzentwurfs im Blick haben. Wir bieten Beschäftigten und Gemeinderäten verschiedene Formate und Fortbildungsmöglichkeiten an und versetzen sie so in die Lage, geeignete Formate zu finden und rechtssicher anzuwenden. Wir vernetzen die kommunalen Akteure in Kreis- und Gemeinderäten, in den kommunalen Verwaltungen, in den Landkreisen und in den Gemeinden, damit sie sich über ihre Erfahrungen austauschen und voneinander lernen können. Hierzu gehört beispielsweise auch, dass erfolgreich erprobte Satzungen für Bürgerräte miteinander geteilt werden und als Blaupause für andere Kommunen dienen können und nicht jede Kommune die Satzung selbst erfinden muss. Wir geben den Kommunen über vorhandene Förderinstrumente die Gelegenheit, sich in Bürgerbeteiligungsverfahren zu erproben und damit gezielt Vorhaben zu unterstützen. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Anliegen des Gesetzentwurfs teilen wir, auch wenn wir einen etwas anderen Weg wählen. Bürgerbeteiligung ist wichtig. Datenschutz ist notwendig und Rechtssicherheit erforderlich. Deshalb werden wir die Kommunen weiterhin bestmöglich bei den Beteiligungsvorhaben unterstützen und prüfen, wie diese für unsere Kommunen und den Freistaat einfacher und effizienter durchgeführt werden können. Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Frau Ministerin Köpping. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz für die dialogische Beteiligung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz – SächsÖBeG), Drucksache 8/2889, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ab, Drucksache 8/6424. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfes gemeinsam ab. Das sind: Überschrift, § 1 Zweck des Gesetzes und Befugnis zur Öffentlichkeitsbeteiligung, § 2 Verfahren, § 3 Datenverarbeitung, § 4 Einschränkung eines Grundrechts und § 5 Inkrafttreten. Wer gibt diesen Teilen die Zustimmung? Den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde den Teilen des Gesetzentwurfes nicht zugestimmt. (Zuruf AfD: Gott sei Dank!) Nachdem somit sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes Menschen mit Migrationshintergrund Drucksache 8/4030, Drucksache 8/6425, für Soziales, Gesundheit und Vor Einzelberatung erhält gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung auf Verlangen zunächst der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Unger, das Wort. Ist das gewünscht? (Tom Unger, CDU: Nein!) – Das ist nicht gewünscht. Nun kommen wir zur allgemeinen Aussprache. Die Fraktionen erhalten das Wort in folgender Reihenfolge: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter und, wenn gewünscht, die Staatsregierung. Ich bitte zunächst für die AfD Herrn Abg. Dünzel an das Pult.

Protokoll ↗