Valentin Lippmann
Da ist es dann in Ordnung, wenn der Steuerzahler das übernimmt!) Gleichzeitig sichern wir mit dem Gesetzentwurf den Abriss der Windkraftanlagen nach Nutzungsaufgabe. Meine Damen und Herren, die kommunale Selbstverwaltung wird ebenfalls gestärkt, weil Gemeinden für das Vorhaben des Repowerings nicht mehr nur ein einfaches Mitspracherecht haben, sondern wir wollen das zukünftig im Stadtrat mit einer Zweidrittelmehrheit untermauern. Für solche Entscheidungen ist diese Zweidrittelmehrheit am Ende in der Form dienlich, dass die Akzeptanz vor Ort für Windkraftanlagen bei einer Zweidrittelmehrheit auch gestärkt wird. Das ist Basisdemokratie, die offensichtlich nur von uns, der AfD, gelebt wird. Anlagenbetreiber werden nicht länger zur Gefahr für unsere Umwelt und unsere öffentlichen Haushalte. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, unser Gesetzentwurf ist klar, konsequent und verantwortungsvoll. Wir schützen mit ihm Bürger, Umwelt, Boden, Wasser und das Gesicht unserer Heimat Sachsen. Wir schaffen Rechtssicherheit, stärken die Gemeinschaft und übernehmen Verantwortung für nachfolgende Generationen. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag möchte die AfD-Fraktion die Möglichkeit § 12 Abs. 2 Raumordnungsgesetz nutzen und zukünftig den Windkraftausbau außerhalb der Windvorrangsgebiete untersagen. Das hatten wir, die AfD-Fraktion, im Übrigen schon im September 2025 mit der Änderung zum Landesplanungsgesetz gefordert. Das können Sie in der Drucksache 8/2094 nachlesen. Es ist schon erstaunlich, dass Sie alle diesen Gesetzentwurf abgelehnt haben, mit der Begründung, das sei populistisch, er sei nicht vereinbar mit geltendem Recht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf wurde durch das Land Brandenburg von der AfD kopiert und seit 27.01.2026 ist Windkraftausbau außerhalb der Windvorranggebiete im Land Brandenburg befristet untersagt, und zwar bis die Regionalpläne mit geltenden Windvorranggebieten, spätestens zum 31.12.2027, vorliegen. Also: All das, was Sie hier machen und uns erzählen, wir hätten im Freistaat Sachsen keine Möglichkeiten, das zu tun, den Windkraftausbau zu untersagen, ist falsch. Wir haben den Gesetzentwurf hier eingebracht. Sie haben ihn abgelehnt. Das Land Brandenburg hat ihn kopiert und umgesetzt. Man kann Brandenburg und den Bürgern dort nur gratulieren, weil die Regierung dort offensichtlich die Sorgen, Ängste und Nöte der Bevölkerung ernst nimmt und sie vor dem Ausbau, dem Wildwuchs von Windkraftanlagen schützt. (Beifall AfD) Weiterhin wollen wir, dass der Freistaat Sachsen sich im Bundesrat der Gesetzesinitiative des Landes MecklenburgVorpommern anschließt, der sich im Übrigen auch Brandenburg angeschlossen hat, und diesen Gesetzesentwurf in der Bundesratsdrucksache 319/25 unterstützt. Wir brauchen endlich wieder eine vernünftige Raumordnung mit der Möglichkeit der raumordnerischen Untersagung, wenn es in die Rechte der Bürger eingreift und nicht im Sinne der Raumordnung ist. Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Thumm von der AfD, der den Gesetzentwurf seiner Fraktion begründet hat. Wir setzen jetzt mit der CDU-Fraktion fort. Ich sehe Herrn Kollegen Flemming. Bitte schön, Herr Kollege.
