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Plenarprotokoll 18/97

13.11.2025 · 390 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (40)SPD (37)AfD (35)GRÜNE (30)FDP (27)fraktionslos (13)

Hendrik Hering

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zur 97. Plenarsitzung begrüßen. Entschuldigt sind für die heutige Sitzung Vizepräsident Lammert, die Abgeordneten Rauschkolb und Ziegler, Ministerpräsident Schweitzer ab 15.30 Uhr, Staatsministerin Eder, Staatssekretär Dr. Alt ab 18 Uhr und die Staatssekretäre Becht, Dr. Frey und Dr. Rose. Dr. Oliver Kusch darf heute seinen 58. Geburtstag mit uns feiern. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Das Weinpräsent wird im Laufe der Sitzung geliefert. Wir beginnen mit Punkt 14 a) der Tagesordnung: Erster Teil der AKTUELLEN DEBATTE Gewalt, Bedrohung, Angst an Schulen: Was läuft falsch im rheinland-pfälzischen Schulsystem? auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13399 – Für die antragstellende Fraktion spricht deren Vorsitzender Schnieder.

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Gordon Schnieder CDU

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beleidigungen, Bedrohungen, sexualisierte Anfeindungen, Beleidigungen gegenüber Juden, wie uns die Jüdische Gemeinde noch in der letzten Woche erzählt hat, Gewalt, Messer, Böller, 121 Anzeigen bei der Karolina-Burger-Realschule in den letzten drei Jahren, 18 Feueralarme allein im letzten Jahr: Das ist die traurige Wirklichkeit an unseren Schulen, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Viel zu häufig passiert nichts, weil den Lehrkräften keine echte Handhabe gegeben wird, weil die Lehrkräfte selbst Angst haben, weil sie selbst bedroht werden und Angst vor Repressalien haben. So vieles läuft falsch, und das nicht erst seit gestern. Lehrkräfte, Eltern und Kinder schlagen Alarm. Sie fühlen sich von der Landesregierung alleingelassen. Das ist die bittere Wahrheit. Wir reden nicht über Einzelfälle. Wir reden über ein System, das Warnsignale über Jahre ignoriert hat. (Beifall der CDU) Der scheidende Rektor in Oggersheim spricht von dramatischen Zuständen wie nie zuvor. Die Lehrkräfte reden mit uns. Ich habe unzählige eigene Gespräche geführt. Sie müssen gar nicht nachtelefonieren lassen, ob die das tun. Statt Maulkörbe zu verteilen, würden Sie besser endlich Hilfestellung geben, die ankommt und die auch etwas bringt. (Beifall der CDU) Was tut die Landesregierung wirklich? Zu wenig, zu spät und mit der Aufforderung zum Stillschweigen, selbst durch den Einsatz von Pressesprechern in einem laufenden Interview mit dem Schulleiter beim SWR. (Abg. Marcus Klein, CDU: Peinlich! Peinlich!) Herr Minister Teuber, Sie haben in einer der vergangenen Plenarsitzungen nach meiner Rede angekündigt, jetzt Dinge ändern zu wollen. Sie gaben den Hinweis, dass in den letzten Jahren vieles falsch gelaufen sei. Bei diesem Thema heute funktioniert die Abwälzung der Verantwortung auf Ihre Vorgängerinnen nicht mehr. (Beifall der CDU) Die Hilferufe liegen seit Monaten auf Ihrem Tisch. Passiert ist nichts. Sie sind erst vor Ort gefahren, als die Presse berichtet hat. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja!) Während Lehrkräfte verzweifeln, reisen Sie durch die Welt, machen TikTok-Videos und posten Selfies. Rheinland-Pfalz braucht keinen Bildungs-Influencer, wir brauchen einen Bildungsminister, der endlich handelt. (Beifall der CDU) Gehen Sie als studierter Lehrer doch mal 14 Tage in eine solche Schule. Sie sehen dann ungeschönt aus erster Hand, mit welchen Problemen die Lehrkräfte zu kämpfen haben; denn unsere bildungspolitischen Probleme wachsen in ungeahnte Höhen: Zu viele Kinder, die bei der Einschulung nicht grundschulreif sind. Eine Sitzenbleiberquote in der Grundschule, die seit Jahren massiv und dramatisch ansteigt. Zu viele Jugendliche, die ohne Ausbildungsreife aus der Schule kommen. Zu viele Jugendliche ohne Abschluss. Gewaltanstiege in unseren Schulen und vieles mehr. 35 Jahre verantwortet die SPD die Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz. (Abg. Joachim Paul, AfD: Und Ihr wollt es wieder! Sie wollen nichts ändern!) Sie tragen die alleinige Verantwortung für diesen Absturz in der Bildung. Wir sind Absturzland Nr. 1 in Deutschland, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Schauen wir nur in die letzten 25 Jahre. Von Frau Ahnen über Frau Dr. Hubig zu Herrn Teuber – diese Zeit hat uns in absolutes unteres Mittelmaß im deutschen Vergleich gebracht. Bildungsmonitor, IQB-Studie: Überall rauschen wir nach unten. Das ist SPD pur, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Heiterkeit und Zurufe von der SPD: Ohne Applaus! Da könnte Applaus kommen!) – Da kann man nur weinen. Das hat etwas mit sozialer Gerechtigkeit zu tun. Sie lassen die ganzen Kinder auf der Strecke, in der ganzen Zeit. Da braucht man nicht zu applaudieren, da muss man weinen. (Beifall der CDU) DIE RHEINPFALZ hat es doch auf den Punkt gebracht: „Bildung ist Ländersache. Seit 1991 regiert die SPD in Rheinland-Pfalz. […] (Zuruf von der CDU: Totalversagen!) Und dann sagt DIE RHEINPFALZ noch weiter: Wer jetzt nichts tut, wer die läuft Gefahr, sich an der heranwachsenden Generation zu versündigen“. So ist es, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Was läuft noch falsch? Sie kommen Ihrer Fürsorgepflicht den Lehrerinnen und Lehrern gegenüber nicht nach. Es liegen doch unzählige Überlastungsanzeigen vor, um die sich ganz offensichtlich niemand kümmert. Nicht in der ADD, nicht im Ministerium. Auch hier fühlen sich Lehrkräfte und Schulen alleingelassen. Man muss dieses System schon als dysfunktional beschreiben. (Beifall der CDU) Migration und Integration werden lieber schöngeredet, anstatt sie zu gestalten. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Aha!) Aber Integration ist keine Einbahnstraße. Wer dauerhaft hier lebt, lernt Deutsch, akzeptiert Regeln, respektiert auch weibliche Lehrkräfte. Das ist nicht Diskriminierung, das ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Vielen Dank. (Anhaltend Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Maier.

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Florian Maier SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU in Rheinland-Pfalz hat in ihrer Geschichte doch einige anerkannte Persönlichkeiten hervorgebracht. Politiker wie Bernhard Vogel oder Helmut Kohl standen immer auch für Maß, für Verantwortung und für staatspolitische Vernunft. (Abg. Marcus Klein, CDU: Damals war das noch so!) Herr Schnieder, aber nach dieser Rede und nach dem reißerischen Titel, den Sie für diese Aktuelle Debatte gewählt haben, ist eines völlig klar: Sie stehen nicht mehr in dieser Tradition. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Marcus Klein CDU

Im Gegenteil!) Nein, das war einfach nicht das Niveau einer anerkannten Persönlichkeit. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist ja wirklich Unsinn!) Das war das Niveau eines banalen Schlagzeilenpolitikers. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Martin Haller SPD

So ist das!) Es ist doch so, beim Lesen des Titels der Debatte kann man nicht mehr unterscheiden, ob er von der CDU oder von der AfD formuliert wurde. (Beifall der SPD, bei der AfD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Widerspruch der CDU – Zuruf aus dem Hause: Applaus von der AfD! – Unruhe im Hause) Herr Schnieder, Sie vereinfachen, Sie pauschalisieren, und Sie wollen die Menschen in Rheinland-Pfalz verunsichern. Das zeigt, Sie haben nicht das Format, um Ministerpräsident dieses Landes zu werden. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP – Zurufe von der CDU –

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Gordon Schnieder CDU

Habt Ihr den General wieder ausgetauscht?) Ja, selbstverständlich, auch in Rheinland-Pfalz gibt es Schulen, die mehr Probleme haben als andere. Es ist absolut inakzeptabel, wenn Lehrer bedroht, wenn Mitschüler eingeschüchtert werden. Da darf es keine Nachsicht geben. (Zuruf von der CDU: Jetzt! Jetzt!) Aber es ist auch inakzeptabel, wenn das Problem absichtlich noch größer gemacht wird, als es eigentlich ist. (Zuruf von der AfD: Ja, ja! –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Ihr wollt es doch gar nicht wahrhaben!) Schon am 8. November hat DIE RHEINPFALZ geschrieben, es ist eben nicht so, dass die Polizei 121-mal an der Karolina-Burger-Realschule in Ludwigshafen war. (Unruhe der SPD und der CDU – Glocke des Präsidenten) Trotzdem steht diese falsche Zahl noch heute auf der Homepage der CDU Rheinland-Pfalz in der Pressemitteilung ihres Generalsekretärs. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP – Zurufe von der SPD) Die Falschmeldung ist auch noch auf seinem Social-Media-Account zu finden. (Zuruf von der SPD: Fake News!) Herr Schnieder, Kritik ist in Ordnung, aber Sie müssen sich irgendwann entscheiden, ob die CDU in Rheinland-Pfalz weiterhin glaubwürdige politische Kraft der Mitte ist (Zuruf aus dem Hause: Nein!) oder ob Sie den Weg des Populismus gehen. (Beifall der SPD, bei der FDP sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie wenigstens falsche Fakten von Ihrer Homepage nehmen, so viel dürfen wir von Ihnen erwarten. (Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU: Kommen Sie mal zum Thema! –

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Michael Frisch fraktionslos

Ja, zur Sache!) Wozu wir übrigens überhaupt nichts gehört haben in den letzten Monaten, überhaupt nichts Neues, sind Vorschläge der CDU, wie weiterführende Schulen unterstützt werden könnten. Kein Antrag und auch heute relativ dünn. Um Schulen in schwierigen Lagen gerecht zu werden, ist es wichtig, dass jede Schule das bekommt, was sie am meisten braucht. Genau damit werden wir uns auch heute noch auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschäftigen. Wir werden uns vorliegende Daten nutzen, um Schulen mit ihren jeweiligen Chancen (Abg. Jennifer Groß, CDU: Zum Thema! – Vereinzelt Unruhe im Hause) und Herausforderungen zielgerichtet zu unterstützen. Aber für alles ist am Ende das Land auch nicht verantwortlich. Um fehlende Kitaplätze und schlecht ausgestattete Schulen in Ludwigshafen hätte sich die zuständige CDU-Dezernentin Frau Reifenberg schon längst kümmern müssen. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD) Es war ganz interessant, was der künftige Dezernent, auch CDU-Mitglied, Herr Pletscher, gegenüber dem SWR angekündigt hat. Der hat gesagt, jetzt wird er erst einmal anfangen, endlich Schulen zu sanieren und Kitas auszubauen. (Zurufe von der SPD) Wenn so etwas ein eigenes Parteimitglied über das andere sagt, ist es eigentlich ein Offenbarungseid. (Abg. Martin Haller, SPD: Lars ist ein guter Mann! – Zuruf aus dem Hause: Hören Sie mal die Rede von Ihrem Bildungsminister!) Wir jedenfalls sind unserem Bildungsminister dankbar, dass er direkt nach dem Aufkommen der Vorwürfe an die Schule in Ludwigshafen gefahren ist, um mit den Betroffenen zu sprechen. (Zurufe von der CDU: Wann war denn das? Fünf Monate später!) Das ist dann am Ende auch viel wertvoller, als wenn man eine Stadt und ihre Schulen konsequent schlechtredet. (Abg. Marion Schneid, CDU: Und welche Maßnahme kommt da raus?) Herr Schnieder, es ist auch komplett unpassend für jemanden, von dem wir zwar alle, wie wir hier sitzen, wenn wir ehrlich sind, wissen, dass er es nicht werden wird, der aber überall herumläuft und erzählt, dass er gern Ministerpräsident werden will. (Anhaltend starker Beifall der SPD und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Heiterkeit bei der SPD – Heiterkeit und Zuruf des Abg. Dr. Bollinger, AfD: Der war gut!)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler. (Abg. Benedikt Oster, SPD: So geht seriöse Politik! Sehr gut! Fakten, Fakten! – Heiterkeit und Zuruf des Abg. Dr. Bollinger, AfD: Guter Witz!)

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich am Anfang zu sagen: Der Vorfall an der Ludwigshafener Realschule ist natürlich vollkommen inakzeptabel, und das kann keiner wollen. Man muss sich genau anschauen, wie die Hintergründe sind, wie die Probleme sind, welche Krisenkonzepte die Schule hat (Abg. Joachim Paul, AfD: „Krisenkonzepte“!) und ob das dort entsprechend funktioniert hat oder ob man Lehren daraus ziehen muss. Aber als wir den Titel der Aktuellen Debatte der CDU gesehen haben, habe ich gesagt: Was wollen die denn jetzt damit erreichen? Was wollen die denn damit gewinnen? Herr Schnieder, ich habe eben kurz überlegt, das war schon eine – so sage ich es jetzt einmal – ausreichende Generalprobe für Ihre Parteitagsrede am Samstag. Aber es war eben keinerlei Vorschlag für die Verbesserung unseres Bildungssystems in Rheinland-Pfalz, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, genau!) und es war schon gar nicht irgendein Lösungsvorschlag erkennbar für soziale Probleme, die wir natürlich in Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz haben und an denen wir arbeiten sollten. Das wird der Verantwortung, nach der man da strebt, in keiner Weise gerecht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Wenn man einen Fall hochzieht, sich hinstellt und sagt, das sei die Realität an unseren Schulen, an allen unseren Schulen, immer und zu jeder Zeit, und dabei ignoriert, dass uns das Polizeipräsidium Rheinpfalz am 8. November mitgeteilt hat, aus unserer Sicht ist diese Schule kein Hotspot, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) dann bedeutet das nicht, dass es nicht Dinge gibt, die man in der Sozial-, Jugend- und Bildungspolitik verbessern kann. Aber dann muss man die Analyse ehrlich betreiben. Meine Damen und Herren, es ist nicht schön, aber natürlich gibt es an Schulen und gab es schon immer Polizeieinsätze. Die Frage ist, was das bedeutet. Wissen Sie, was das Fatalste wäre, liebe CDU? Das Fatalste wäre, dass wegen dieser Debatte Schulen nicht mehr mit den Kontaktbeamten der Polizei kooperieren und Polizistinnen und Polizisten nicht mehr präventiv kommen, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) weil sie befürchten, dass ihr Ruf beschädigt wird, sie in die Medien kommen und Eltern vielleicht ihre Kinder nicht mehr an diesen Schulen anmelden. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Was ist das für eine Verschwörungstheorie? – Zurufe von der CDU) Das darf nicht passieren, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) weil das am Ende vielleicht für die schnelle Schlagzeile taugt, aber kein einziges Problem löst, (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) neue Probleme schafft und die eigentliche Herausforderung für unsere Kinder, Jugendlichen, kommenden Generationen und die Kollegien nicht im Ansatz anpackt. Deswegen sollten wir über die Fakten sprechen. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Ja, es gibt Probleme auch mit Kindern, die einen Migrationshintergrund haben, oder mit Kindern, die zu uns geflohen sind, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) weil es traumatische Situationen gab und gibt, es teilweise patriarchalische und gewaltverherrlichende Rollenbilder in der Familie gibt. Die gibt es. Man muss aber zur Kenntnis nehmen, nach der Polizeilichen Kriminalstatistik ist der Anteil der nicht deutschen Kinder und Jugendlichen, die an Schulen mit entsprechenden Straftaten in den letzten Jahren registriert wurden, zurückgegangen. Deswegen ist diese pauschale Vermengung von Gewalt von Kindern und Jugendlichen und Migration faktisch falsch und wird uns am Ende keine Lösungen präsentieren. Meine Damen und Herren, wir sollten uns vielleicht an Dingen orientieren, die schon Erfolg hatten. Die Älteren erinnern sich vielleicht an die Debatte um die Rütli-Schule in Neukölln. Schauen Sie sich an, was man da in den letzten zwei Jahrzehnten gemacht hat. Man hat aus dieser Schule einen Campus gemacht, einen Ganztagsbetrieb. Man hat Jugend- und Sozialpolitik mit hineingenommen. Man hat dort Hausaufgabenhilfe, Lernhilfe, Berufswerkstatt, Gesundheitsdienst, Jugendfreizeitzentrum und eine Kita angesiedelt. Das bedeutet, ein Schlüssel für ein besseres Bildungsklima und am Ende weniger Gewalt an unseren Schulen ist eine aktive Kinder- und Jugendpolitik, (Abg. Marcus Klein, CDU: Das war alles nicht in RheinlandPfalz!) die vor Ort von den Kommunen mitgestaltet werden will und muss. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die Programme laufen können und unsere Kommunen in der Lage dazu sind. Herr Schnieder, wenn Sie mit einem Finger auf die Landesregierung zeigen, dann zeigen drei Finger auf die CDU-geführte Bundesregierung. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste begrüßen. Das sind zunächst Schülerinnen und Schüler des Otto-Schott-Gymnasiums aus Mainz, die 11. Jahrgangsstufe, Leistungskurs Sozialkunde. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Es sind Studierende des Journalistischen Seminars der Johannes GutenbergUniversität Mainz. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Weiterhin sind es Schülerinnen und Schüler des Nordpfalzgymnasiums aus Kirchheimbolanden, die 10. Klasse. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Es ist noch gar nicht so lange her, da haben wir als AfD-Fraktion im Plenum den Gewaltexzess in Kusel thematisiert. Der Fall Kusel machte deutlich, dass insbesondere die anarchische Einwanderungspolitik auch abseits der Großstädte zu Verwerfungen führt. Besonders brisant: Schüler holten sich für ihre Schlägereien personelle Unterstützung von außerhalb der Schule. Hier geht es nicht um irgendwelche Raufereien, die hat es tatsächlich schon immer gegeben. Hier geht es darum, dass Gruppen außerhalb der Schule gewalttätig Einfluss nehmen und ein Klima der Angst schüren, (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) das so stark ist, dass viele Schüler Angst haben, in die Schule zu gehen und auszusagen. Das betrifft auch Lehrer und Eltern. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) – Ja, Sie regen sich auf. Sie regen sich zu Recht auf. Sie haben 34 Jahre lang versagt. (Beifall der AfD) Seit einigen Tagen steht nun die Karolina-Burger-Realschule plus in Ludwigshafen, der Stadt, die keine Wahl hat, mit einem Migrationsanteil von über 90 %, im Blickpunkt: Polizeieinsätze, massive Gewalt, tägliche Eskalationen, systematische Gewalt. Wörtlich heißt es in einem Artikel von FOCUS Online: „Überflutete Toiletten, verschmutzte Wände und sogar Kellerräume, die von Schülern als Ersatztoiletten genutzt werden, beschreibt das Kollegium in seinem Schreiben. Lehrer meiden teils bestimmte Gänge und Kellerräume, weil diese mit Urinlachen bedeckt seien.“ Das ist nicht aus einem Dritte-Welt-Land. Das ist aus Deutschland, einem Land mit einer Bildungspolitik, die Linke umgestaltet haben. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ist dafür der Bildungsminister verantwortlich? Da ist der Schulträger zuständig!) FOCUS bezeichnet diese Schule als einen „Ort der Angst“. Da kann man nicht sagen, das macht der Schulträger. Da muss man meines Erachtens jetzt eine Art Katastrophenschutz leisten vom Ministerium aus. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Der Schulträger!) Die Probleme sind seit Jahren bekannt. Erst im Mai wurde eine Lehrerin von einer Schülerin mit einem Messer bedroht. Zur Chefsache machte Bildungsminister Teuber die untragbaren Zustände an dieser Schule jedoch nicht. Es musste über ein halbes Jahr vergehen, bis der Minister der Schule einen Besuch abstattete. Es gibt offenkundig zwei Schulsysteme, das eine Schulsystem, in dem der Bildungsminister schlafwandelt und TikTok-Videos macht, und das andere Schulsystem, aus dem wir Informationen bekommen von Eltern und Schülern, skandalöse Informationen. Für Herrn Teuber hatte die Abschaffung der Spontantests und Überlegungen, wonach sich Schüler erst dann zu einer Prüfung melden, wenn sie meinen, den Stoff verstanden zu haben, eine höhere Priorität als die Sicherheit der Lehrer und Schüler. Was läuft also falsch im Schulsystem, fragt die CDU-Fraktion, die hier noch 130 Tage Alibi-Wahlkampf machen will. Seit 35 Jahren bestimmt die SPD in Rheinland-Pfalz die Bildungspolitik. Der Niveauverlust, der Absturz ist signifikant und beträchtlich. Jeder Bildungstest, jede Bildungserhebung ist in diesem Land zum Tiefschlag geworden und ist immer wieder Thema im Bildungsausschuss – ohne Folgen. Sie wollen daran festhalten. Sie haben die Ministersessel schon verteilt. Sie wollen keine Änderung, auch nicht in der Bildungspolitik. Das ist auch kein Wunder, wenn man glaubt, dass der Angstraum Schule aus unangekündigten Tests besteht. Die Bildungspolitiker der SPD leben in ihrer eigenen Welt. In der realen Welt ist es so, dass der Angstraum Schule auf psychischer und physischer Gewalt, Bedrohungen und Körperverletzungen gründet und leider System hat. Es geht nicht um einige Raufereien, es geht um systematische Gewalt, die außer Kontrolle geraten ist. Das muss man erkennen, und man muss alles tun, um diese Angsträume aufzulösen, auch mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Das muss man künftig prüfen. Offenkundig fehlt es den Lehrern an Rückendeckung, wenn hart durchgegriffen wird. Das muss sich ändern. Die Lehrer dürfen nicht alleingelassen werden und haben in einem Schreiben an das Ministerium Klarheit gezeigt. Zu hinterfragen sind die Maßnahmen zur Gewaltprävention. Minister Teuber wird im Protokoll der Sitzung des Bildungsausschusses vom 22. Mai 2 025 te wie ,Schule gegen Rassismus, Schule mit Courage’ und andere an den Schulen etabliert worden, die dazu beitrügen, dass die Gewalt nicht weiter ansteige. […] Das Bildungsministerium unterstütze darüber hinaus das Thema ,Demokratietage und demokratische Schulstruktur’.“ Ein Programm, ein Projekt jagt das andere, die Gewalt steigt an, Sie haben kein Instrumentarium, was taugt, sondern Sie streuen den Menschen auch im Bildungsausschuss Sand in die Augen mit Ihren Projekten, die nichts bringen. Das ist alles völlig weltfremd. Wir können nur sagen, wir müssen jetzt ein Konzept entwerfen, damit die Zustände an der Karolina-Burger-Realschule nicht nur nicht weiter sichtbar werden, sondern damit dort Abhilfe geschaffen wird, (Glocke des Präsidenten) nicht durch runde Tische, sondern durch eckige Maßnahmen. Mehr in der zweiten Runde. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben ganz viel gehört. Wir haben zum Beispiel etwas über Gewaltexzesse gehört, und als Beispiel wurden uns verstopfte Toiletten genannt. Das ist ein bisschen sinnbildlich für das, was wir in dieser Debatte erleben. Hier wird etwas an gewissen Stellen aufgebauscht, was zwar zu Recht kritisiert wird, aber auf einem anderen Niveau stattfindet, weil man gerade mit dem Brennglas draufhält und sagt, schau mal, was da alles schiefgelaufen ist. Aber den Alltag und warum das so ist, schauen wir relativ wenig an. Im Gegensatz zu den allermeisten, die hier in der Runde sitzen, habe ich in den letzten elf Jahren an einer Realschule plus unterrichtet. Ich habe das tagtäglich selbst miterlebt. Ich habe viele von den Kritikpunkten miterlebt. Ich habe miterlebt, dass das alles in Relation zum normalen Alltag nicht irgendwelche Exzesse sind, sondern das Ganze passiert unter anderem. Aber da gibt es entsprechende Maßnahmen, und über die müssen wir reden, wenn wir über Pädagogik sprechen. Wir haben ein großes Problem in Schulen. Wir haben dort zwei Aufträge: Wir haben einen Bildungs- und wir haben einen Erziehungsauftrag. Der Bildungsauftrag wird gerade in die Debatte mit reingestreut, obwohl er mit dem Thema formal, wenn wir uns die Überschrift anschauen, nichts zu tun hat. Das ist ein Gespräch, das müssen wir an anderer Stelle führen, wenn wir über Leistungen und Ergebnisse sprechen. Aber wir wollen über Gewalt an Schulen sprechen. Hier geht es um pädagogische Konsequenz. Jeder, der pädagogisch ausgebildet ist, lernt direkt am Anfang, dass Konsequenz die entscheidende Maßnahme ist. (Beifall und Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU: Wenn er etwas Richtiges sagt, dürft Ihr ruhig mal klatschen!) Wir kennen aus der Pädagogik, aus der Erziehung ein einfaches Prinzip, das aus der psychologischen Forschung kommt, das nennt sich operante Konditionierung. Wenn ich ein Verhalten habe, das ich gerne habe, dann bestätige, verstärke ich das, indem ich es belohne. Wenn ich ein unerwünschtes Verhalten habe, dann versuche ich, das zu verringern, indem ich es bestrafe. Das ist die Grundlage von Erziehung, wie sie seit Jahrtausenden in der Menschheit funktioniert. Hier müssen wir uns eines klarmachen: Ein Kind ist kein kleinwüchsiger Erwachsener, der einfach genauso behandelt werden kann, sondern es ist ein Mensch, der Führung und Erziehung braucht, damit er seinen Weg in die Erwachsenenwelt finden kann. (Beifall der FDP, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Kinder lernen durch Vorbild, aber auch durch gezielte Erziehungsmaßnahmen. Wenn wir in die Schule schauen, was im Alltag passiert, dann sehen wir in der Regel ganz häufig Lehrkräfte, die das gerne machen wollen, die aber aus verschiedensten Gründen nicht dazu kommen. Ein Problem ist, dass es einen großen Haufen von Aufgaben gibt, für die gar nicht die Zeit da ist, um in ausreichendem Maße erzieherisch wirksam zu werden, weil man ansonsten den Unterricht sein lassen muss oder gar nicht allen gerecht werden kann. Hier gibt es schon unterstützende Maßnahmen, wenn wir daran denken, dass wir zum Beispiel Schulen unterstützen mit dem Startchancen-Programm, die besondere Schwierigkeiten haben oder die Bedingungen besonders schwer sind. Da wollen wir unterstützen und helfen. Wenn wir uns den Forderungskatalog aus Ludwigshafen anschauen, dann ist es so, dass man mit mehr Lehrkräften in der Klasse effektiver wirken kann. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Wenn Sie eine schwierige Klasse haben, und Sie sind zu zweit – jemand kann sich um den pädagogischen Teil kümmern, jemand kann sich um den unterrichtlichen Teil kümmern –, dann sind sie effizienter darin. Wir müssen uns klarmachen, so viele Lehrkräfte und so viel Geld haben wir nicht, um das in jeder Klasse und überall zu machen. Das heißt, wir müssen unsere Ressourcen sinnvoll einsetzen. Auf der anderen Seite ist es eine Frage – das haben wir heute auch schon ein paar Mal gehört –, welche Erfahrungen macht eine Lehrkraft, wenn sie pädagogisch wirksam handeln will. Wenn ich das Gefühl habe, ich treffe eine pädagogische Entscheidung und werde dann wieder zurückgepfiffen, habe ich ein großes Problem, wirksam bzw. konsequent zu sein. (Beifall der FDP, der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER) Deswegen müssen wir uns die Struktur anschauen, wie es dazu kommt. Da sind einfache Schuldzuweisungen nicht richtig am Platz. Ganz häufig ist es so, wenn man das mit den Schulleitungen und mit der ADD bespricht, dass man sich in ein Korsett gezwungen fühlt, in dem man eigentlich gar keine große alternative Handlungsweise hat, manchmal, weil das Juristische höher gewertet wird als das Pädagogische, weil wir so tun, als wenn kleine Menschen – Kinder – Erwachsene wären, die irgendwo vor Gericht stünden. Das aber tun sie nicht. Wir sind nicht vor Gericht. Wir sind in einem Erziehungsprozess. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei der CDU sowie der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser Erziehungsprozess braucht Konsequenz, braucht Unterstützung, Unterstützung von den Schulleitungen, Unterstützung aus der ADD und entsprechend aus dem Ministerium, die wir eigentlich haben, das muss man ehrlicherweise sagen, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) und hier verstehe ich die Kritik nicht. Wir haben gerade eben gehört, dass alles so schlimm sei, aber ich habe bis jetzt relativ wenige Verbesserungsvorschläge für den Alltag gehört. Ich habe vor allem gehört, das ist so, das ist schlimm, das darf nicht sein. Alles gut, aber der Verbesserungsvorschlag, der fehlt mir noch. Ich habe noch nicht gesehen, wo hier irgendetwas an Besserung ansteht. Mehr in der zweiten Runde. (Glocke des Präsidenten – Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Wahlkampf wirft seine Schatten voraus, und man könnte deshalb ironisch anmerken, dass, wie Kollege Maier uns darauf hinwies, die CDU in den Gewässern der Rechtspopulisten fischen will, um Wähler bei der Stange zu halten. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei der AfD sowie des Abg. Dirk Herber, CDU) Doch Ironie und Populismus sind bei diesem Thema fehl am Platz. (Unruhe im Hause) Wir müssen viel offensiver über Fehlentwicklungen an unseren Schulen sprechen, aber vor allem müssen wir handeln. Da hat der Kollege der FDP recht. Insofern bin ich den Kolleginnen und Kollegen der Union für ihren Beitrag sehr dankbar; (Zurufe von der CDU: Ah!) denn die Vorfälle an der Karolina-Burger-Realschule plus sind höchstwahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten –

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Torsten Welling CDU

Die Redezeit ist beendet! – Heiterkeit bei der CDU und bei der AfD)

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Hendrik Hering

Nein, Ihr Stören will ich beenden, nicht seine Rede. Machen Sie weiter, Herr Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: – Okay. Auch ich habe den Eindruck, dass die Ampelfraktionen nur noch in neuen pädagogischen Konzepten und dem Ausbau der digitalen Überwachung für Lernende und Lehrende den Königsweg zur Lösung aller Probleme sehen. Ich habe mich bereits dazu geäußert. Manchmal frage ich mich, ob die Mehrheit in diesem Hohen Haus in einer anderen Welt lebt oder die Debatte über die nicht selten grenzwertigen Zustände an vielen Schulen einfach nicht führen will, weil das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wie dem auch sei, es ist nicht nur in Rheinland-Pfalz müßig, nach Schuldigen zu suchen. Das hilft uns nicht weiter. Das weitere Auseinanderdriften der Gesellschaft – ich werde später noch darauf zurückkommen – (Abg. Michael Hüttner, SPD: Später?) ist maßgeblich auf eine desaströse Politik auf Bundesebene in den vergangenen Jahren zurückzuführen. Das müssen jetzt Kinder, Eltern, Pädagogen und überforderte Verwaltungen auf lokaler Ebene ausbaden. Für diese Politik war und ist auch die Union verantwortlich, oder haben Sie schon vergessen, wer „Wir schaffen das!“ gesagt hat, ohne gegenzusteuern? (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Lehrer von heute sind auch Sozialarbeiter, Therapeuten und Deeskalationsexperten. Vor allem in sogenannten sozialen Brennpunkten wird ihr tägliches Engagement immer gefährlicher. Man wundert sich, dass nicht mehr Lehrerinnen und Lehrer das Handtuch werfen. Das Gegenteil ist der Fall. Ohne großes Murren versucht man, rotgrün-gelbe Inklusionsfantasien in einem nicht existierenden Bullerbü umzusetzen, obwohl eigentlich das Personal dazu fehlt. Den hoffnungslos überforderten Lehrern an dieser Stelle meinen außerordentlichen Dank. Von individueller Förderung kann doch in der Praxis keine Rede mehr sein. Viele Kinder sind heute nicht schulfähig, und wöchentlich kommen neue dazu. Als wir vor diesem Hintergrund in der letzten Plenarsitzung eine Vorschule für alle gefordert haben, wie es in mehreren europäischen Ländern Standard ist, wurden wir gnadenlos abgewatscht. (Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Ich kann mich noch gut an die Worte von Daniel Köbler erinnern. Jetzt werden Sie für Ihre Arroganz mit knallharten Fakten abgestraft, die die CDU soeben präsentiert hat. (Heiterkeit bei der AfD) Mehr dazu in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Frisch.

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Michael Frisch fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist gut, dass die CDU-Fraktion diese Aktuelle Debatte eingebracht hat; denn in der Tat läuft vieles falsch im rheinland-pfälzischen Schulsystem. Die erschreckenden Vorfälle in Ludwigshafen sind nur ein Beispiel dafür. Die Zahl der Gewalttaten unter Schülern sowie gegen Lehrkräfte steigt. Mehr als die Hälfte der Schulleitungen berichtet laut VBE von einer Zunahme psychischer und physischer Gewalt. Auch die jüngsten Bildungsstudien zeichnen ein ernüchterndes Bild. Im IQBBildungstrend 2024 verfehlten über 37 % aller Neuntklässler in RheinlandPfalz den Mindeststandard in Mathematik. Gegenüber dem schon wenig schmeichelhaften Ergebnis von 2018 ist das eine weitere Verschlechterung um zehn Prozentpunkte oder fast 30 %. Nur 2 % der getesteten Schüler verfügt über eine flexible mathematische Kompetenz. Auch in den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Chemie und Physik liegt Rheinland-Pfalz bei den Kompetenzen ausnahmslos unter dem ohnehin schon niedrigen Bundesdurchschnitt. Was tut die Landesregierung? Sie bemüht die gleichen Narrative wie immer. Sie verweist auf die bereits ergriffenen und noch geplanten Maßnahmen, die erst einmal ihre Wirkung entfalten müssten, und verspricht, demnächst werde alles besser. Genauso, wie es bereits Frau Hubig in der Plenardebatte zur IQB-Studie 2 018 Maßnahmen] werden greifen. Sie werden das beim nächsten Bildungstrend sehen.“ Leider sehen wir das Gegenteil. Nichts ist besser geworden, wohl aber vieles schlechter. Dabei liegen die Ursachen für die Misere auf der Hand: negative Einflüsse eines übermäßigen Medienkonsums, sprachliche Defizite auch infolge der Masseneinwanderung, leistungsmäßig und kulturell heterogene Klassen, in denen vorgegebene Lernziele nicht mehr zu realisieren und individuelle Förderungen kaum noch möglich sind, von fachfremden Lehrkräften erteilter Unterricht, stetige Absenkung der Leistungsanforderungen, Degradierung des Lehrers zum Lernbegleiter, wuchernde Bürokratie, Kompetenzorientierung statt soliden Fachwissens. Hinzu kommen Defizite in der familiären Sozialisation und Veränderungen im gesellschaftlichen Wertegefüge mit der Folge, dass grundlegende Regeln des Zusammenlebens offensichtlich nicht mehr selbstverständlich sind. Meine Damen und Herren, wir haben kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Handlungsdefizit. Die von Herrn Teuber jetzt vorgeschlagene datengestützte Schulentwicklung wird daher an all dem nichts ändern. Sie sorgt für noch mehr Bürokratie und Belastung unserer Lehrer, beseitigt aber kein einziges der beschriebenen Probleme. Meine Damen und Herren, 34 Jahre rote Bildungspolitik haben zu diesem Desaster geführt. Es wird höchste Zeit, die Verantwortung für die Zukunft unserer Kinder in andere Hände zu legen. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Dr. Herbert Drumm und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Dr. Alscher. (Zuruf von der SPD: Und parteilos!)

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Dr. Bernhard Alscher fraktionslos

– Beides. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn man es mir nicht immer anmerkt, ich komme auch aus einem Bildungshaushalt. Ich möchte zwei Punkte ansprechen, über die wir relativ einfach hinweggegangen sind. Das ist Infrastruktur, Toilettenbaumaßnahmen. Vernünftige Schule kann man nur dann machen, und man kann nur dann etwas lernen, wenn das in Ordnung ist. Es gibt viele Kommunen, die das Geld dafür nicht haben. Wenn einmal etwas zerstört ist oder schlecht aussieht, ist es einfach, es weiter zu zerstören. Das ist der eine Punkt, und der andere Punkt ist, denke ich – ich bin enttäuscht über diese Debatte –, dass wir auch die Eltern mit ins Boot holen müssen, und zwar müssen die aktiv mit hineingeholt werden. Es gibt Möglichkeiten und Sanktionen, wenn Schüler nicht in die Schule kommen. Da wird einfach nicht reagiert. Es ist schlimm, dass wir an der Schule die Grenze machen, zwar darüber sprechen, was dann passieren könnte, aber es wird einfach nicht befolgt. Wenn wir die Eltern nicht dazu bringen, dass sie sich mehr – das geht nicht immer so einfach mit Worten – um ihre Kinder kümmern, dann kommen wir nicht weiter; denn die Schulen sind in der jetzigen Form einfach überfordert. Danke schön. (Beifall der Abg. Dr. Herbert Drumm, Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Bildungsminister Teuber.

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Sven Teuber

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zwölf Polizeieinsätze im Jahr 2024 an der Karolina-Burger-Realschule plus. Das sind zwölf zu viel. Jede einzelne Tat ist eine zu viel. Das gilt an dieser Schule wie an allen anderen, übrigens nicht nur an Schulen, sondern in unserem gesamten gesellschaftlichen Kontext. Deswegen war es richtig, dass mit Tag eins der Tat Ende Mai auch gleich Maßnahmen ergriffen wurden, die Aufsichtsbehörde und Schulpsychologie vor Ort waren, um direkt zu unterstützen an Tag eins, also unser Staat tatsächlich klar gezeigt hat, dass Opferschutz vor Täterschutz geht. In diesem Sinne ist es ganz entscheidend, dass wir uns miteinander darüber austauschen, dass Schule ein Abbild der Gesellschaft ist und wir uns darum kümmern müssen, wie wir Menschen in unserer Gesellschaft davor schützen, seien es die Lehrerinnen und Lehrer, seien es die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, seien es die Sanitäterinnen und Sanitäter, sei es die Pflegekraft, wer auch immer in diesem Land, von anderen Gewalt, Ausgrenzung und Hass zu erfahren. Wer diese erfährt, muss auf der anderen Seite einen funktionierenden Staat sehen, der ganz klare Kante zeigt, sie als Opfer schützt und alle Maßnahmen einleitet, die uns möglich sind, um das auch nachzuhalten, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP) Deswegen war es richtig, dass wir von Tag eins an da waren. Deswegen ist es aber auch richtig, dass wir nicht dramatisieren, um diese einzelnen Fälle in einen populistischen Kontext für diejenigen zu bringen, die sagen, das liege alles nur an Migration; (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Nicht nur!) denn in den Gesprächen, die ich vor Ort geführt habe, wurde immer wieder betont, es liege nicht an Migration, und es sei ihnen ein ganz wichtiges Anliegen, weder in der Zeitung noch in den Medien immer diesen Eindruck von Menschen erweckt zu bekommen, sondern sich tatsächlich mit den Problemen in der Gesellschaft auseinanderzusetzen, die dahin gehen, dass Entgrenzung und Gewaltüberschreitungen häufiger stattfinden, als wir das in vielen Bereichen erleben wollen. An einigen Stellen brauchen wir aber, wie es Herr Thoma gesagt hat, juristische Entscheidungen und auch eine andere Pädagogik, um das eine mit dem anderen zu bedingen. Ich will das deutlich machen. Wir waren von Tag eins an da und haben auch eigene Maßnahmen ergriffen, um unsere Abläufe zu überprüfen. Mit der zuständigen Aufsichtsbehörde wurden Maßnahmen ergriffen, um zu schauen, wie wer zuständig ist und wie wer wann informiert und wie man in die Kommunikation geht. Ja, es ist in den Jahren zuvor nicht alles richtig gelaufen. Das muss man selbstkritisch sagen. Gleichwohl sagen jetzt die vor Ort Handelnden, dass mit den jetzigen Strukturen und den weiter angepassten eine andere Kommunikation seit dieser Tat im Mai eingetreten ist. Übrigens im Bildungsausschuss nicht ein Antrag der Opposition dazu seit Mai. Sie sind darauf gekommen, als ich da war. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP) In diesem Sinne ist es richtig, wir müssen unsere Strukturen stetig überprüfen, und das tun wir im laufenden Prozess. Ich bin aber auch dem Schulaufsichtsbeamten vor Ort sehr dankbar, dass er in die Kommunikation geht. Wir haben vor Ort in den Gesprächen, die ich über vier Stunden geführt habe, gemeinsam konkret vereinbart, wie wir in die Weiterentwicklung gehen. Es gibt aber weder Maulkörbe noch irgendwelche anderen Dinge. Wenn Sie davon sprechen, dass der Schulleiter nichts gesagt hat, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Und keine Mauer gebaut!) dann lag es daran, dass er bewusst selbst entschieden hat, nichts sagen zu wollen. (Abg. Marcus Klein, CDU: Das stimmt doch nicht!) In den Gesprächen mit allen Verbänden, dem Hauptpersonalrat ist es allen wichtig, dass wir interne Maßnahmen einlegen, in diesen Diskussionen offen und ehrlich miteinander umgehen, aber auch alle gemeinsam, Verbände, Hauptpersonalrat, das Ziel haben – ich glaube, das eint uns hier –, solche Probleme offen und ehrlich zu analysieren und Maßnahmen zu ergreifen. Ich will Ihnen noch weitere Beispiele bringen, die dazu beitragen, das zu tun. Erstens war ich dankbar, dass Frau Dr. Reifenberg an dem Gespräch am Anfang teilgenommen hat, (Abg. Marion Schneid, CDU: Am Anfang!) ja, als es um die Schulträgersachen geht. Da war ich dankbar. In dem Zusammenhang haben wir miteinander die Analyse – da bin ich unserem Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer dankbar – und arbeiten daran, dass Ungleiches auch ungleich behandelt wird. Das heißt, wir haben an dieser Schule schon mehr Schulsozialarbeit als an anderen gemacht. Wir haben einen Aufwuchs an Schulsozialarbeit in den letzten Jahren im Landeshaushalt von rund 7,5 Millionen Euro auf knapp 12 Millionen Euro. Wir haben in diesem Sinne tatsächlich weitere Maßnahmen, um gezielt zu erreichen, dass auch diese Schulen, die besonders von diesen gesellschaftlichen Herausforderungen betroffen sind, besondere Maßnahmen bekommen. Auch deswegen ist diese Schule im Startchancen-Programm, das die letzte Bundesregierung mit den Landesregierungen auf den Weg gebracht hat. Da sind jetzt Maßnahmen in der Entwicklung für einen Umgang mit herausfordernden Schülerinnen und Schülern, die weit weniger als 10 % ausmachen. Wir reden also über die 10 %, die es ausmacht. In diesem Sinne müssen wir unsere Kolleginnen und Kollegen stärken, aber das geht nicht nur an der Schule. Wenn wir uns das hier so billig machen, dass wir immer wieder nur auf die Schule schauen, an der Einzelfälle sind – in diesem Fall an der Karolina-Burger-Realschule plus – und nicht die Antwort geben, dass der Sozialraum, die Gesamtgesellschaft hinschauen und alle Bereiche aktivieren muss, um kein Kind nie, aber wenn, dann nie zu früh, von Bildungsteilhabe auszugrenzen. Wir brauchen von Beginn an eine frühkindliche Bildung, die garantiert ist und 100 % der Kinder erreicht. Wir brauchen eine Erreichbarkeit von allen Kindern und Familien. Wir brauchen mehr Bindungs- und Beziehungsarbeit, weil wir dadurch Wahrscheinlichkeiten reduzieren, dass tatsächlich Gewalttaten entstehen und Hass und Hetze aus weniger Bindung und Identifik ation mit unserer Gesellschaft und mit den Menschen, die für den Staat stehen. Wir brauchen funktionierende Schulgebäude, wir brauchen ein adäquates Lernumfeld. Wir brauchen einen Sozialraum, der zeigt, dass der Staat präsent ist. Ich bin meinem Kollegen Michael Ebling dankbar, dass wir uns im Austausch mit der Polizei an Schwerpunkten orientiert immer wieder darüber unterhalten: Wie kann man hier den funktionierenden, handelnden Staat darstellen? Es braucht die Kommune, das Land, den Bund. Es hilft nichts, Schuldzuweisungen zu machen. Es hilft nur, präsent zu sein, Maßnahmen zu haben, in dem Sinne von Beginn an jedes Kind im Blick zu haben und ganzheitlich zu fördern und zu unterstützen. Angst zu schüren, führt zu noch mehr Gewalt, weil dann aus Angst Irrationalität und einfache Lösungen, die an der Stelle keinem helfen, entstehen. Ich bin allen dankbar, die sich um diese Probleme kümmern. Ich will auch deutlich sagen, jeder hat zu 100 % unsere Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Es sind das Landeskommando Rheinland-Pfalz mit dem Kommandeur Oberst Trautermann, der Bund Deutscher EinsatzVeteranen, der Bund Deutscher Fallschirmjäger und der Förderverein Saarlandbrigade sowie Mitglieder des VDK. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Aufgrund der Redezeit der Landesregierung verlängert sich die Redezeit der Fraktionen jeweils um 1 Minute. Wir beginnen mit Abgeordnetem Schnieder für die CDU-Fraktion.

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Gordon Schnieder CDU

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn man den SPD-Kollegen gehört hat, dann war das ganz nach dem Motto „Die Schul-Titanic sinkt, das SPD-Orchester spielt munter weiter“. Mehr kann man dazu nicht mehr sagen. (Beifall der CDU) Herr Minister Teuber, Sie haben es bis heute versäumt zu sagen, was an Tag eins passiert ist. Es ist doch nicht Aufgabe einer Opposition, die davon nichts weiß, das im Ausschuss zu thematisieren. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Gar nichts weiß!) Es wäre Ihre Berichtspflicht gewesen, da reinzugehen. Dass der Schulleiter nichts sagen wollte und die Pressesprecherin reingegangen ist, konnte man beim SWR genau verfolgen. Erzählen wir doch hier nichts Falsches, bitte. (Beifall der CDU –

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Marcus Klein CDU

Genau!) Meine Damen und Herren, es ist eben kein Einzelfall. Sie können es zehn Mal behaupten, es ist nicht so. Es melden sich massenhaft Lehrerinnen und Lehrer aus dem ganzen Land und berichten von ähnlichen Zuständen. Es ist kein Einzelfall. Wir haben ein flächendeckendes Problem. (Beifall der CDU) Lieber Herr Thoma, ich komme gerne gleich Ihrer Bitte nach, auch Vorschläge zu machen, aber fürs Regieren werden noch Sie bezahlt. Daher müssten die Vorschläge kommen. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, was können wir tun? Rechtsstaat an Schulen durchsetzen mit klaren Hausordnungen und mit konsequenten Sanktionen bei Gewalt. Man muss alle Ideen zulassen, die es dabei gibt. Da geht es um funktionierende Alarmtechnik. Da geht es auch um Videoüberwachung im rechtlichen Rahmen. Da geht es auch um alternative Beschulungsangebote für massiv störende Schüler. Auch die Möglichkeit der kurzzeitigen Aussetzung der Schulpflicht muss in den Raum gestellt werden. Auch die Frage: Brauchen wir vielleicht Schulverträge an staatlichen Schulen? Es darf hier keine Denkverbote geben. (Beifall der CDU) Machen Sie Integration verbindlich: verbindliche Sprachtests, verbindliche Sprachförderung, und nicht erst ab dem Jahr 2028, sondern ab jetzt DeutschIntensivklassen. (Beifall der CDU) Deutsch-Intensivklassen mit verpflichtender Mitarbeit der Eltern: Wer sich dann dauerhaft verweigert, muss mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Weitere Stärkung der Brennpunktschulen, kleinere Klassen, mehr Lehrer, mehr Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und multiprofessionelle Teams, und nicht zuletzt muss sich in der Schulabteilung der ADD dringend etwas ändern. Wer Missstände meldet, braucht Schutz und keinen Maulkorb. Die Aufsicht hat den Schulen zu dienen und nicht der Vertuschung von Problemen, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Schulen müssen wieder Orte des Lernens, der Neugier und des Respekts werden. Dafür werden wir sorgen, indem wir die Probleme benennen und dann auch tatsächlich lösen. Wir müssen zurück zu einer Schule, die endlich wieder hält, was sie verspricht. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Es spricht für die SPD-Fraktion Abgeordneter Maier.

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Florian Maier SPD

Herr Schnieder, ich bin froh, dass Sie die Gelegenheit genutzt haben und wenigstens ein, zwei Vorschläge machen konnten, was Sie gerne in weiterführenden Schulen geändert hätten. Die meisten Dinge, die Sie vorgeschlagen haben, sind alternative Beschulungsangebote, Betretungsverbote, wenn ich es richtig verstanden habe. Sie haben relativ schnell gesprochen, alles runtergezählt, ohne zu erklären, was Sie damit erreichen wollen. (Unruhe bei der CDU) Es ist auch die Frage, warum Sie das in den letzten Jahren, seit ich hier im Parlament bin, eigentlich nie beantragt haben. Ich kenne diese Anträge nicht, auch Dinge wie frühere Sprachförderung und so. (Abg. Jennifer Groß, CDU: Das ist einfach lächerlich!) Es ist die Frage, ob das an der Karolina-Burger-Realschule plus geholfen hätte, Schulen in schwieriger Lage zu unterstützen. (Unruhe bei der CDU) Ich hoffe, Sie haben den Antrag heute Nachmittag gelesen, bei dem es genau auch um solche Dinge geht. Ich hoffe, Sie kennen auch das Startchancen-Programm. Das haben Sie immerhin sehr begrüßt; es geht auch genau darum, dass wir nicht mehr alle Schulen gleichbehandeln, sondern wir uns genau anschauen, welche Schulen welche Herausforderungen haben und wir sie ganz gezielt unterstützen. Unverschämt wird es, wenn Sie Landesbeamte angreifen und sagen, die Schulaufsicht wäre eigentlich nur dazu da, irgendwie im Auftrag des Bildungsministeriums Probleme zu vertuschen. (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist der Wahnsinn!) Das unterstreicht eigentlich nur das, was ich schon anfangs gesagt habe: Es fehlt einfach das Format. Sie wollen doch Vorgesetzter von genau diesen Beamtinnen und Beamten werden. Man kann sich überhaupt nicht vorstellen, wie das stattfinden soll. (Zurufe der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Martin Haller, SPD) Sie sollten sich in Zukunft wirklich überlegen, was Sie im Plenum erzählen. (Beifall der SPD)

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Hendrik Hering

Mir liegt eine Wortmeldung von Abgeordnetem Paul für die AfD-Fraktion vor. Bitte.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Die Debatte hat jetzt Fahrt aufgenommen. Das ist auch richtig. Es wird immer gesagt, wir hätten keine Lösung usw. Ich glaube, unsere AfD-Fraktion hat sehr, sehr viele Bildungsanträge eingebracht, sehr, sehr viele Bildungsanträge verfolgt und gestellt und viele Initiativen aufgebracht. Herr Teuber, weil Sie oder ein Kollege von Ihnen, der das bestritten hat, eben gesprochen haben: Sie waren noch nicht einmal anwesend, als wir im Bildungsausschuss über den IQB-Bildungstrend 2024 gesprochen haben. Sie haben die Staatssekretärin vorgeschickt. Es war eine sehr intensive Diskussion. Das Bemerkenswerte waren doch 5 % . Es war eine Zahl von etwa 5 % der Schüler, die nur noch Spitzenleistungen in einem Land ohne Rohstoffe bringen. Das muss man sich einmal vorstellen. Es ist nicht nur das Thema Einwanderung. Wir haben nie gesagt, dass das Thema Einwanderung die einzige Ursache ist, aber linke Bildungspolitik, leistungsfeindliche Bildungspolitik, mehr Bürokratie und die Masseneinwanderung haben zu einem perfekten Sturm geführt, der sich jetzt im Schulsystem auswirkt. Das eine ist richtig, das andere ist auch richtig. Wenn Sie sich nach Dänemark wenden und dort die Sozialdemokraten anschauen – Ihre Parteigenossen, es handelt sich hier nicht um Rechtspopulisten –, sie sagen ganz klar, eine Schule braucht auch eine Quote von Schülern mit Migrationshintergrund. Das ist sogar das, was Frau Prien völlig zu Recht aufgeworfen hat. Wir brauchen diese Quoten. Wir brauchen eine Schule, in der man sich noch in etwas integrieren kann. Das ist in diesen Schulen in Ludwigshafen nicht mehr der Fall. Das diskutieren wir. Hier müssen wir diskutieren, weil es so wichtig ist und weil es nicht nur die Einwanderung ist. Das haben wir nie gesagt. Wir müssen auch feststellen, dass die Abschaffung der Hauptschule eine Ursache dieses Übels, eine Ursache der Fehlentwicklung ist. Darauf kann man vieles zurückführen. Von daher ist auch das, was die CDU heute hier macht, Augenwischerei. Es ist Theaterdonner. Wir haben viele Anträge und Initiativen eingebracht: Deutsch vor Regelunterricht, wir brauchen eine bürokratische Entlastung, wir brauchen Schulverwaltungsassistenten, damit sich die Lehrer wieder um die Schüler kümmern können. Seit Jahren sind wir dort initiativ geworden. Jetzt brauchen wir an diesen Schulen zwei Lehrer in der Klasse. Wir brauchen eine stärkere Polizeipräsenz. Vor allem müssen wir eines klarmachen: Wir brauchen eine andere Philosophie. Wir müssen sagen: Fördern – ja, aber wir fordern auch gute Leistungen. Wir müssen den Eltern, die offenkundig auf Bildung keinen Wert legen oder viel weniger Wert legen und vielleicht auch Migrationshintergrund haben, ganz klar sagen, wenn Ihr in Deutschland bleiben wollt, müsst Ihr Euch an dieser Stelle anpassen und dafür sorgen, dass sich auch die Kinder als Gelingensbedingung, als Integrationsförderung anpassen. Wenn das nicht erfüllt ist, muss eine Regierung ganz klar sagen – das werden Sie nicht mehr leisten können, weil Sie die Augen verschließen –, der Aufenthalt in Deutschland (Glocke des Präsidenten) – letzter Satz – ist auch an eine Integration in die Schullandschaft gebunden. Das muss klar sein. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Hendrik Hering

Es spricht Abgeordneter Thoma für die FDP-Fraktion.

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Stefan Thoma FDP

Zwei Dinge müssen wir auf jeden Fall noch deutlich besprechen. Das eine ist, was hier immer so unterschwellig und gerade ein bisschen weniger unterschwellig durchkam: Welchen Anteil hat eigentlich die Migrationsquote an diesen Problemen, die wir hier besprechen? Klar, bei Sprache spielt das eine logische, konsequente Rolle, aber wenn wir über Gewalt sprechen, dann ist es eine Illusion zu glauben, das hätte an der Stelle irgendetwas mit Migration zu tun. Aus bester Erfahrung kann ich Ihnen sagen, antisoziales Verhalten finden sie in deutschen Familien genauso wie in Migrationsfamilien. Da schenkt sich das alles nichts. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das bestreitet keiner!) Was man vor allem mitbekommt, ist, dass wir eine Korrelation dahin gehend finden, dass diejenigen, die auf Erziehung nicht so viel Wert legen, auch in der Regel Kinder haben, die nicht so erzogen sind – eine logische Verbindung, darüber braucht man gar nicht groß nachdenken. Wir haben die einfache Situation – ich habe schon einmal gesagt, wir lernen auch durch Vorbild –, wenn Eltern kein Vorbild sind, dann sind die Kinder genauso. Das ist leider so. (Abg. Martin Haller, SPD: Manchmal ist es ganz einfach! – Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Wenn wir in die große Menge der Familien schauen, dann sind die meisten Familien extrem bemüht, sind kooperativ, arbeiten mit der Schule und mit den Lehrkräften zusammen, weil sie gemeinsam ein Interesse daran haben, dass die Kinder gut ins Erwachsenleben kommen, aber wir haben nun auch Familien, die aus diversesten Gründen darauf keinen Wert legen oder ganz aktiv dagegen arbeiten mit „Lass Dir nichts gefallen“ und „Du musst dagegen kämpfen“. Wir brauchen uns nicht wundern, dass die Kinder ein entsprechendes Verhalten an den Tag legen. Die machen nämlich das, was zu Hause von ihren Eltern honoriert wird. Da haben wir dann auch als Schule ein Problem, wenn wir mit solchen Eltern zu tun haben, die gern direkt den Anwalt im Schlepptau haben und auf all ihre Rechte pochen, aber vergessen haben, dass es auch Pflichte n gibt, Erziehungspflichten und auch Pflichten für Kinder, wenn man Teil einer Erwachsenenwelt werden will. (Beifall der FDP, bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Marco Weber FDP

Sehr gut!) An der Stelle müssen wir dann auch ansetzen, um in der Schule konsequent zu arbeiten. Ich möchte einen kleinen Schwank aus meiner Arbeit erzählen. Mein Schulleiter kam einmal auf mich zu und sagte mir nach einem schwierigen Fall, den wir hatten: In der Öffentlichkeit werde ich immer hinter Dir stehen, wenn Du etwas pädagogisch entscheidest, und wenn ich Kritik daran habe, dann sage ich Dir das unter vier Augen danach. Wir können als Schule nicht nach außen inkonsequent auftreten. Genau da sind wir an dem entscheidenden Punkt. Wir müssen den Schulen die Autorität geben, die Schulautonomie haben, dass eine Schule eine pädagogische Entscheidung treffen kann, und zwar ohne Angst zu haben, dass das irgendwo einkassiert wird oder man dann allein im Regen stehen gelassen wird. Dann kann man auch entsprechend pädagogisch handeln. (Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Genau das ist das, was wir bekommen, wenn wir vernünftig und konsequent mit dem Ministerium und der ADD zusammenarbeiten. Das ist genau der entscheidende Punkt. Dann können wir das auch machen. Was ganz häufig dazu führt, dass sich Menschen nicht trauen, solche Entscheidungen zu treffen, ist, wenn sie sich unsicher sind, wenn sie nicht wissen, steht jemand hinter mir oder nicht. Dann entscheidet man sich im Zweifel lieber für die sichere Variante. Jeder, der das schon einmal erlebt hat, dass er von seinem Vorgesetzten im Regen stehen gelassen wurde, sagt dann irgendwann auch: Tut mir leid, dann mache ich es halt nicht. Ich habe keine Lust, dafür entsprechend den Kopf hinzuhalten. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Ganz genau, so sieht’s aus!) Das ist etwas, was sich leider immer weiter entwickelt. (Glocke des Präsidenten) Hier brauchen wir die Entscheidungsgewalt an den Schulen, die Schulautonomie. Eine Schule muss selbstverantwortlich Entscheidungen treffen können. Danke. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht Abgeordneter Schwab für die Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gehört, 120 Anzeigen in drei Jahren an der Karolina-Burger-Realschule. Das ist schon ein trauriger Rekord. Das ist in jeder Woche eine Anzeige. Zugegeben, ich war persönlich nicht vor Ort; denn die Zustände sind an anderen Brennpunktschulen ähnlich. Da gebe ich dem Kollegen Gordon Schnieder recht. Es kommt allerdings nicht von ungefähr, dass der Mannheimer Morgen mit – ich darf zitieren – „Generation Haftbefehl: Warum Gewalt an Ludwigshafener Schule kein Zufall ist“ auf Ursachensuche ging. Mit gutem Grund; denn auch aus meiner Sicht hätte die Landesregierung im Ausschuss proaktiv berichten müssen. Auch hier hat die CDU recht. Man kann sich nicht mit der Aussage herausreden, dass es Gewalt an Brennpunktschulen schon immer gegeben hat. Wir haben jetzt offenbar eine neue Qualität inklusive Androhung von Amokläufen, sodass Probleme immer öfter nicht mehr intern – was früher die Regel war – gelöst werden können. Mit Blick auf die Zukunft sehe ich die künftige Landesregierung und die Schulaufsicht vor gewaltigen Herausforderungen. Aussagen wie „Wir machen es dann besser“ helfen uns nicht weiter, ganz im Gegenteil. Wenn sich die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen weiter verschlechtern, wenn auch Radikalisierung und Gewaltbereitschaft zunehmen, kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung in anderen Ländern berichten, wohin so etwas führen kann. Glauben Sie mir, das wollen wir alle nicht erleben, nicht bei uns in Rheinland-Pfalz und nicht in der Bundesrepublik. Gerade auch nicht in Ludwigshafen, wo Familien zunehmend die Folgen von Wirtschaftskrisen spüren. Wenn es nicht gelingt, auch jungen Menschen aus problematischen Verhältnissen Perspektiven zu geben, übernehmen zunehmend Gangs das Kommando, mit verheerenden Folgen für unsere Realschulen plus und unsere gesamte Gesellschaft. Wir brauchen sichere Schulen ohne private Handys, eine verpflichtende Vorschule und klare Regeln im ganzen Land. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER sowie der Abg. Jennifer Groß, CDU)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht Abgeordneter Dr. Drumm, und dann Abgeordneter Köbler. – Bitte.

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Dr. Herbert Drumm fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei aller Liebe und auch im Hinblick auf den Wahlkampf, ich kann die Aufregung der CDU nicht nachvollziehen. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Was?) Es gibt solche Fälle. Es gibt eine ganze Menge solcher Fälle, aber es ist bei Weitem nicht flächendeckend. Noch enttäuschter bin ich aber von dieser Diskussion; denn niemand außer Herr Dr. Alscher hat auf die Ursache der ganzen Entwicklung hingewiesen. Diese Ursache ist eindeutig gesellschaftsbedingt. Sie liegt in den Elternhäusern; denn die Grundlagen der Erziehung müssen in den Elternhäusern gelegt werden. Wenn das nicht der Fall ist, hilft alles andere nichts. Weder Geld noch die Schulen können das geradebiegen. Da hoffe ich doch sehr, dass sich die nächste Landesregierung dessen bewusst ist und sich alle Mühe gibt, die Elternhäuser wieder in die Lage zu versetzen, dass sie ihren Erziehungsaufgaben nachkommen können. Aber ich weiß, viele Hoffnungen sind vergebens. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kollege Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erkenntnis beginnt immer mit der Betrachtung der Wirklichkeit. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Fangen Sie mal an!) Herr Schnieder, was mich wirklich dazu gebracht hat, mich noch einmal zu melden, ist, dass Sie gesagt haben, Sie wollen irgendwohin „zurück“. Bei allen Themen, die wir heute haben, müssen wir uns doch die Entwicklung anschauen. Wohin wollen Sie denn zurück? Natürlich hatten wir – ich habe es gerade gesagt – in den Nullerjahren die Diskussion um die Rütli-Schule. Wir hatten Amokläufe in Deutschland an Schulen, wir hatten auch in den 9 0ern – ich erinnere ich mich gut – Themen mit Gangkriminalität usw. Diese Probleme haben wir, ja, und diese Probleme müssen wir angehen. Wir müssen sie sozialstaatlich, jugendpolitisch, rechtsstaatlich, natürlich auch bildungspolitisch angehen. Dieses Märchen, wir müssen irgendwohin zurück, tut aber vor allem eines: Es spricht einer ganzen jungen Generation die Perspektive ab. Wir waren dieser Tage an Schulen. Ich habe selten so informierte, so neugierige, so politisch interessierte junge Menschen gesehen wie in diesem Jahr in unseren Schulen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Ich finde es auch nicht in Ordnung gegenüber dieser jungen Generation, die unsere Zukunft ist, in Europa, in Deutschland und in Rheinland-Pfalz, sie nur pauschal schlechtzureden, ihnen die Leistungsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt komplett abzusprechen. Das ist nicht der Fall. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Was diese Generation auch im Lichte von zweieinhalb Jahren Corona-Pandemie, Schulschließungen usw. leistet und an Individualität, an Zukunftsorientierung, an kritischem Hinterfragen hervorbringt, das nötigt mir den allergrößten Respekt ab. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wir sollten, wenn wir verantwortliche Politikerinnen und Politiker sind, diese Generation stark machen und nicht schlechtreden; denn das ist am Ende die Zukunft unseres Landes. An dieser jungen Generation entscheidet sich die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Schmidt.

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Martin Louis Schmidt fraktionslos

Sehr geehrter Präsident, liebe Kollegen! Ich wollte diese Worte des Kollegen Köbler doch nicht ganz am Ende stehen lassen, weil ich zwar einerseits Respekt davor habe oder es auch richtig finde, wenn man appelliert, die junge Generation, das nicht alles schlechtzureden, weil wir natürlich auch positive Dinge haben müssen, an denen wir uns orientieren können. Die Hoffnung ist auch immer da, dass sich die Zustände bessern. Es kann aber natürlich auch nicht die Lösung sein, eine Vogel-Strauß-Politik zu machen nach dem Motto „Es ist irgendwie alles gut und wird schon“. Wir haben an den Schulen ganz eklatante Probleme. Wenn ich dann höre, dass es schon immer – ich zitiere noch einmal Kollegen Köbler aus seinem ersten Beitrag – Polizeieinsätze an Schulen gab, und die Probleme an der Rütli-Schule seien gelöst worden, ist meine Ergänzung: mit sehr, sehr viel Geld, was nicht an jeder Schule zu leisten ist. Dann erinnere ich mich an meine eigene Schulzeit. Ich kann mich an der Schule, an dem Gymnasium tatsächlich an keinen einzigen Polizeieinsatz in den ganzen vielen Jahren erinnern. Vielleicht gab es mal einen oder zwei, aber ich glaube, man kann nicht ernsthaft sagen, dass wir diese Probleme jetzt vor Jahrzehnten oder auch noch vor zehn Jahren in dem Ausmaß hatten. So eine Vogel-Strauß-Politik kann man nicht betreiben. Dann muss man sich nicht wundern, wenn man das Vertrauen in der Bevölkerung verliert. Man muss die Probleme doch irgendwie angehen, und dabei kann man dann auch positive Botschaften ausstrahlen, das ist auch angemessen und richtig – aber nicht den Kopf in den Sand stecken. Danke sehr. (Beifall der Abg. Michael Frisch, Dr. Herbert Drumm und Dr. Bernhard Alscher, fraktionslos)

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Hendrik Hering

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist der erste Teil der Aktuellen Debatte beendet. Wir kommen zu Punkt 14 b) der Tagesordnung: Landesgesetz über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen (LBSKM) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13353 – Erste Beratung Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht. Es ist eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart. Zur Begründung spricht Staatsministerin Binz.

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Katharina Binz

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erst in diesem Jahr haben wir die Ergebnisse der nationalen Dunkelfeldstudie zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen zur Kenntnis nehmen müssen, die herausgebracht hat, dass in Deutschland 12,7 % aller Erwachsenen in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben. Das bedeutet, dass statistisch gesehen in jeder Klasse ein Kind sitzt, das sexualisierte Gewalt erlebt. Wir wissen, dass sexualisierte Gewalt am häufigsten zu Hause bzw. im sozialen Nahraum erlebt wird, aber natürlich auch in Institutionen, natürlich auch in Vereinen, natürlich auch auf Veranstaltungen und eigentlich in allen gesellschaftlichen Räumen. Überall sonst, wo Menschen zusammenkommen, können auch Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt werden. Die Betroffenen leiden oft lebenslang seelisch und körperlich unter den Folgen. Das Schlimme ist, sie treffen nicht selten auf wenig Verständnis und erleben sogar, dass Taten vertuscht oder verharmlost werden. Damit muss Schluss sein. Deshalb hat sich die Landesregierung den Pakt gegen sexualisierte Gewalt zur Aufgabe gemacht, dem wir uns als Landesregierung in einer ganz, ganz großen Entschlossenheit und mit einem hohen Engagement gestellt haben. In diesem Pakt gegen sexualisierte Gewalt wurden 40 Handlungsempfehlungen erarbeitet, die der Verbesserung der Prävention, der Intervention und der Nachsorge in unserer Gesellschaft sowie der Stärkung der Rechte von Betroffenen sexualisierter Gewalt dienen – 40 Handlungsempfehlungen, die dem Ministerpräsidenten und mir im vergangenen Jahr auf der Abschlussveranstaltung durch die eingesetzte Fachkommission und den Landesbetroffenenrat übergeben wurden. Eine der zentralen Forderungen, eine Forderung von 40, bei der uns aber sowohl die Fachkommission als auch der Landesbetroffenenrat gesagt haben, wenn Ihr von den 40 nur eine umsetzen könntet, dann nehmt diese eine, ist die Einrichtung einer unabhängigen Stelle, um die Umsetzung der Empfehlungen langfristig im Fokus zu halten und wichtige Veränderungen voranzutreiben. Auch die Bundesbeauftragte für Fragen des sexualisierten Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, hat an die Länder appelliert und gesagt, ich brauche ein Gegenstück auf der Landesebene, ich brauche ein Netzwerk in den Ländern, mit dem ich arbeiten kann, weil ganz viele Zuständigkeiten auf der Landesebene liegen. Es ist also eine ganz, ganz wichtige Forderung, und es ist eine ganz große Bitte, die an uns gerichtet wird. Deswegen ist es so wichtig, dass wir diese eine Forderung von den 40, die wir langfristig umsetzen werden, noch in dieser Legislaturperiode umsetzen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Deshalb freue ich mich sehr, dass heute die erste Beratung über diesen Gesetzentwurf über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten stattfinden kann. Damit wird Rheinland-Pfalz das erste Bundesland, welches eine unabhängige Beauftragtenstelle gegen sexualisierte Gewalt einrichtet. Damit setzen wir nicht nur ein wichtiges Zeichen, sondern werden auch ein Vorbild für andere Bundesländer. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Die Landesbeauftragte soll maßgeblich dazu beitragen, das Thema der sexualisierten Gewalt aus der Tabuzone herauszuholen, und sie ist natürlich auch dafür zuständig und wird dabei durch eine Geschäftsstelle unterstützt, bei der Erfüllung der Ziele des Pakts, bei der Erarbeitung von wirksamer Prävention, von flächendeckender Intervention und von kindgerechter Nachsorge mitzuhelfen. Das sind die Aufgaben, die wir an vielen, vielen Stellen noch vor uns haben. Aber das ist nur ein Teil dieses Gesetzes, das wir Ihnen heute vorlegen. Wir schaffen nicht nur die bundesweit erste Stelle einer Landesbeauftragten, sondern wir verankern gleichzeitig unseren Landesbetroffenenrat in diesem Gesetz. Das ist rechtlich, politisch und auch gesellschaftlich ein ganz wichtiges Zeichen, weil es für die Betroffenen Verbindlichkeit und Sicherheit schafft. Die Arbeit des Landesbetroffenenrats soll unabhängig von politischen Mehrheiten erfolgen, und sie begründet ein dauerhaftes Recht auf Mitwirkung; denn ohne die engagierte Arbeit der Mitglieder des Landesbetroffenenrats würden wir heute nicht dort sein, wo wir aktuell stehen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Deshalb verneige ich mich auch an dieser Stelle vor diesen Menschen, die in den letzten Jahren schon im Landesbetroffenenrat aktiv waren und den Mut gefunden haben, aus ihrer eigenen Geschichte heraus diese zu nutzen, um uns, die wir Verantwortung dafür tragen, dass in allen gesellschaftlichen Räumen Gewaltschutz und Kindesschutz im Mittelpunkt stehen, zu unterstützen und zu beraten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Aufgrund der Redezeit der Landesregierung erhöht sich die Redezeit der Fraktionen auf 5 Minuten. Das ist eine Option, sie muss nicht zwingend wahrgenommen werden. – Kollege Wäschenbach, bitte.

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Michael Wäschenbach CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! „Was lange währt, wird endlich gut“ – dieses alte Sprichwort trifft auf die heutige Debatte des neuen Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes zu. (Beifall bei der SPD) Am 9. September 2024 wurden die 40 Handlungsempfehlungen aus dem Pakt gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Ingelheim vorgestellt. Eine dieser themenübergreifenden Empfehlungen war die Errichtung einer oder eines unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs auf Landesebene. Auch Frau Kerstin Claus hat sich dort für Landesbeauftragte ausgesprochen. Seit dem 1. Juli 2025 trägt ihr seit 2010 bestehendes Amt im Bund die neue Bezeichnung Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die CDU-Fraktion hat zuletzt im Dezember 2024 in den Haushaltsberatungen in einem Begleitantrag diesen unabhängigen Beauftragten für unser Bundesland gefordert. Ein Blick in die Historie im Dokumentensystem OPAL legt offen, dass die CDU-Fraktion bereits 2020 einen unabhängigen Beauftragten für mehr Kinderschutz in Rheinland-Pfalz gefordert hat – Drucksache 17/13576 –, was damals leider von der Landesregierung und den Rednern zum Thema, Frau Ministerin Spiegel und Herrn Köbler, abgelehnt wurde. Dies ist im Plenarprotokoll und im Sprechvermerk zum Ausschuss nachzulesen. Am 14. Juni 2021 forderte die CDU-Fraktion anlässlich des Besuchs von Ministerpräsidentin Dreyer beim LKA wegen sexuellem Kindesmissbrauch, die sich aus der Vorratsdatenspeicherung ergebenden Möglichkeiten zu nutzen, und sagte: „Außerdem müssen wir alle Schnittstellen wie zum Beispiel Jugendämter stärken, die Prävention ausbauen und die beteiligten Stellen noch stärker sensibilisieren und verzahnen.“ Es ist gut, dass die Landesregierung jetzt mit dem von uns, also der CDUFraktion, bereits im vergangenen Jahr geforderten Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und Präventionspaket tätig werden will. Christian Baldauf sagte 2 021 weiter: „Vollkommen unverständlich ist allerdings, dass [die Landesregierung] nach wie vor die Einsetzung einer/eines Landesbeauftragten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Rheinland-Pfalz ablehnt. Das Am 5. Oktober 2023 hat unser Vorsitzender Gordon Schnieder eine große Pressekonferenz zur Verbesserung des Kinderschutzes gegeben, in der in einem umfassenden Maßnahmenpaket auch die Errichtung einer Stelle eines unabhängigen Beauftragten gefordert wurde. Wir begrüßen also diesen nach fünf Jahren überfälligen Schritt zur Verbesserung des Kinderschutzes heute grundsätzlich. (Beifall der CDU) In der Ausgestaltung des Gesetzes hätten wir uns etwas mehr Unabhängigkeit gewünscht. Die neue Institution wird am Tropf des Familienministeriums hängen. Das ist nicht die Unabhängigkeit, die wir wollten. Wir wünschen uns eine Anbindung ans Parlament, ähnlich der Bürgerbeauftragten oder des Datenschutzbeauftragten; (Beifall der CDU) denn Kinderschutz findet nicht nur in diesem Zuständigkeitsbereich statt. Auch das Innenministerium, das Justizministerium, das Bildungsministerium und das Gesundheitsministerium müssen operative und präventive Kinderschutzarbeit unterstützen. Ob das aus dem Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration effektiv gelingen kann, ist fraglich. In § 2 des Gesetzes wird die Bestellung der Person durch die Landesregierung und nicht durch den Landtag festgeschrieben. In Absatz 2 heißt es: Der oder die Landesbeauftragte ist „ressortübergreifend“ und „weisungsunabhängig“ tätig. Ja, verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, das wünschen wir uns, und wir werden diese Unabhängigkeit beobachten. Das Aufgabenfeld ist in § 3 klar umschrieben. In der Begründung dazu steht, dass der Aufgabenkatalog nicht abschließend ist. Das kann er auch nicht sein, weil Kinderschänder immer neue Wege finden und wir mit der Entwicklung Schritt halten müssen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für den weiteren Gesetzgebungsprozess sollten wir darüber hinaus noch einmal auf die Vermeidung von Parallelstrukturen achten. Wir haben die Ombudsstelle seit 2017 bei der Bürgerbeauftragten, die 16 Kinderschutzdienste und 24 Stellen des Kinderschutzbunds, die mit den 36 Jugendämtern schon sehr wertvolle Netzwerkarbeit vor Ort leisten. (Glocke des Präsidenten) Mit den Kosten des Gesetzes sind wir Einverstanden. Wir als CDU-Fraktion begrüßen es, und wir hoffen und warten auf die weitere Beratung und freuen uns über die weitere Verbesserung des Kindeswohls und des Kindesschutzes in diesem Land. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Das sind zunächst Schülerinnen und Schüler der Klasse 9g des Gymnasiums Theresianum in Mainz. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Dann ist der Akkordeon Club aus Ludwigshafen-Niederfeld bei uns. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Schließlich begrüßen wir Mitglieder der Jungen Liberalen aus RheinlandPfalz. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Abgeordneter Simon.

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Michael Simon SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte eingangs sagen, dass ich mich nicht auf Urheberfragen beziehen will, wer jetzt was gemacht hat. Ich glaube, wir sind uns in der Frage, über die wir heute diskutieren, einig. Es geht in dem vorliegenden Gesetzentwurf um die Einrichtung der Stelle einer oder eines Landesbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt von Kindern und Jugendlichen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, hieraus machen wir keine parteipolitische Debatte. Es ist für mich wichtig, das noch einmal voranzustellen; denn das Ziel des Gesetzentwurfs ist klar. Wir müssen Kinder und Jugendliche besser schützen, indem Prävention gestärkt, Intervention verbessert und die Aufarbeitung von sexuellen Übergriffen fachübergreifend, interdisziplinär koordiniert und verbindlich strukturiert wird; denn es ist eine traurige Erkenntnis, dass sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige, gegen Kinder und Jugendliche nach wie vor eine ganz große gesellschaftliche Herausforderung ist und bleibt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, trotz Berichten, Aufklärungsbemühungen und professioneller und hervorragender Interventionsstrukturen existieren immer noch viel zu viele Fälle, in denen die Betroffenen nicht die notwendige Unterstützung erreicht oder in denen Betroffene ein vermeintliches Tabu davon abhält, ihre Situation und ihr Trauma aus der sexuellen Gewalterfahrung offenzumachen. Das Dunkelfeld ist vermutlich hoch, und wir müssen es dringend aufhellen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Entwurf setzt deshalb auf eine unabhängige Beratungs- und Ansprechstelle im Land, die diese Aufgabe zusätzlich zu den bestehenden Hilfen übernimmt und die Zusammenarbeit verschiedener Akteurinnen und Akteure unterstützt. Vor allem, liebe Kolleginnen und Kollegen, stehen die Betroffenen im Zentrum; denn ein wesentliches Ziel des Gesetzes ist, dass der Landesbeauftragte unabhängig von Weisungen der Ministerien arbeitet. Durch eine stärkere Kooperation der zuständigen Stellen soll eine ganzheitliche Prävention und Intervention sichergestellt werden. Ich denke, das ist fachlich ein sehr hohes Gut und von zentraler Bedeutung. Eine zentrale betreuende Anlaufstelle erhöht die Sichtbarkeit des Themas, reduziert Stigmatisierung und bündelt die Anliegen von Betroffenen. Die oder der Beauftragte arbeitet eng mit bestehenden Aufarbeitungsstrukturen wie der Unabhängigen Bundesbeauftragten zusammen und trägt so zur Transparenz und Unterstützung bei. Ein unabhängiger Rat berät die Landesregierung und sorgt dafür, dass Betroffene frühzeitig Gehör finden. Die Einrichtung einer Geschäftsstelle soll die Arbeit effizient und professionell unterstützen, damit Betroffene, Angehörige und Fachkräfte unkompliziert Zugang zu Informationen, Hilfe und Vernetzung finden. Zentral ist dabei – das weiß ich aus eigener beruflicher Erfahrung in der Jugendhilfe –, dass eine sensible und respektvolle Ansprache erfolgt sowie fundiertes Fachwissen aus Wissenschaft und Praxis, damit Prävention, Intervention und Nachsorge, vor allen Dingen aber eine Nachbetreuung wirklich wirken; denn Sie können sich sicherlich vorstellen, traumatisierte Erfahrungen, die Kinder und Jugendliche gemacht haben, wirken nach, oftmals das ganze Leben. Mein Dank – das hat Ministerin Binz schon angesprochen – gilt insbesondere auch dem Landesbetroffenenrat für die wichtigen Impulse. Diese Impulse sind, glaube ich, von ganz wesentlicher Bedeutung, wenn es darum geht, den Gesetzentwurf und das Gesetz fachlich letztlich aus der Praxis heraus noch weiter zu fundieren. Es geht um einen ganz wichtigen Schritt zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen. Es geht um ein gutes Aufwachsen, um den Schutz des Kindeswohls, geprägt von einem Halt, den Jugendliche brauchen, von einer emotionalen Fundierung und von Geborgenheit. Insofern, glaube ich, haben wir dazu eine große Übereinstimmung, und ich setze voraus, dass wir dieses Interesse der Kinder und Jugendlichen alle gemeinsam vertreten. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollegin Stuppy.

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Lisett Stuppy GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht erinnern Sie sich noch an eine Kampagne der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Auf dem Bild eine erwachsene Frau, schwarz gekleidet, streng, und auf ihrem Rücken ein bunter Schulranzen. Darunter der Satz: „Werden Sie los, was Sie nicht loslässt.“ Dieses Bild geht unter die Haut, weil es so klar zeigt, was viele Betroffene erleben. Sexualisierte Gewalt hört nicht auf, wenn die Tat vorbei ist. Sie begleitet Betroffene ein Leben lang als Ballast, als Schmerz, als grausame Erinnerung und als etwas, das einfach nie richtig weggeht. Die Frau ist keineswegs allein mit ihrem Rucksack. Sexualisierte Gewalt ist keine Seltenheit. Zwei Zahlen machen das deutlich. Die erste Zahl ist 1 8.000 im Jahr 2024. 18.000 erfasste Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen gab es laut Polizeilicher Kriminalstatistik letztes Jahr in Deutschland. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Die zweite Zahl ist 1 Million. 1 Million Kinder und Jugendliche erleiden laut Schätzungen der WHO jedes Jahr sexualisierte Gewalt, und das allein in Deutschland. Das bedeutet, rein statistisch sitzen in jeder Schulklasse ein bis zwei Betroffene. Jeder Fall steht für ein Schicksal, ein individuelles Leid. Jeder einzelne Fall ist einer zu viel, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Wir als Land Rheinland-Pfalz, die Landesregierung nehmen das nicht hin. Deshalb haben wir den Pakt gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ins Leben gerufen. Rund 180 Fachkräfte haben gemeinsam daran gearbeitet. Sie haben sich mit Prävention, Intervention und Nachsorge beschäftigt. Das Ergebnis sind 40 Handlungsempfehlungen, wie wir unser Land sicherer, betroffenensensibler und kindgerechter machen. Besonders wichtig war und ist dabei die Perspektive der Betroffenen selbst; denn sie haben die Erfahrung, wo die Lücken sind, was wirklich hilft und was eben noch fehlt. Deshalb haben wir den Betroffenenrat eingerichtet. Dieser ist bundesweit der erste. Heute sprechen wir über eine vorrangige Handlungsempfehlung. Ich freue mich sehr, dass uns, Stand heute, noch in dieser Legislatur ein wichtiger Schritt gelingt. Wir schaffen eine Landesbeauftragtenstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Das ist uns als grüne Landtagsfraktion ein wirkliches Herzensanliegen, weil Kinder unsere Zukunft sind und wir Erwachsene die Aufgabe haben, sie immer zu beschützen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Die Landesbeauftragtenstelle wird klare Aufgaben haben: das Thema aus der Tabuzone zu holen, öffentlich aufzuklären, Betroffenen eine Stimme zu geben und die Maßnahmen der Landesregierung zu koordinieren – für mehr Präventionsarbeit, frühestmögliche Intervention und eine individuelle Nachsorge. (Vereinzelt Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) Entscheidend ist, die Beauftragtenstelle soll eng mit der Landesregierung zusammenarbeiten, aber trotzdem unabhängig. Die Stelle ist beim Familienministerium angesiedelt und wird ressortübergreifend und weisungsunabhängig arbeiten, und auch – das ist mir sehr wichtig – die Auswahl der Personen wird gemeinsam mit dem Betroffenenrat erfolgen. Die Landesbeauftragtenstelle ist ein bedeutender Schritt, um Kinder und Jugendliche in unserem Land besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Gleichzeitig ist es ein Schritt von vielen. Einiges ist in Planung, wie die verpflichtenden Schutzkonzepte in allen Schulen spätestens bis zum Schuljahr 2028/29. In vielen Bereichen liegt aber noch ganz viel Arbeit vor uns. Beim Kinderschutz in gerichtlichen und behördlichen Verfahren, beim Thema sexualisierte Gewalt im Netz müssen wir unbedingt besser werden, oder bei der Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften und Ehrenamtlichen. Wir haben noch einen Weg vor uns; denn jedes Kind, jeder Jugendliche hat das Recht, sicher und frei von Gewalt und Angst aufzuwachsen. Das ist Kinderrecht. Das sind wir Erwachsenen ihnen schuldig. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Kindesmissbrauch ist eines der abscheulichsten Verbrechen überhaupt. Pädokriminelle nutzen die Arg- und Wehrlosigkeit ihrer jungen Opfer bewusst aus, h äufig über ein enges Vertrauensverhältnis. Ihre widerwärtigen Taten hinterlassen tiefe Spuren an Körper und Seele. Die meisten Betroffenen leiden ein Leben lang unter den Folgen von sexueller Gewalt im Kindesalter. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig und richtig, alles dafür zu tun, um derartige Taten nach Möglichkeit zu verhindern und den Opferschutz in Rheinland-Pfalz weiter zu verbessern. Als AfD-Fraktion unterstützen wir deshalb die Schaffung eines Landesbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Dieser kann einen Beitrag dazu leisten, das öffentliche Problembewusstsein zu erhöhen, die ressortübergreifende Zusammenarbeit zu optimieren und Fachkompetenz an einer zentralen Anlaufstelle zu bündeln. Über die Höhe der Stellenbesoldung können wir uns noch einmal gesondert im Fachausschuss unterhalten. Sind 120.000 Euro zu viel, zu wenig, angemessen? Wir haben da noch einige Fragen im Ausschuss. Wo Prävention fehlschlägt, hat der Staat die Pflicht, Kinderschänder und Pädophile zum Schutz unserer Gesellschaft strafrechtlich zu verfolgen und hart zu bestrafen. Ich muss aber leider ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Es ist für uns umso befremdlicher, wenn Repräsentanten des Staates keine Berührungsängste zu Pädokriminellen zeigen und diese sogar noch öffentlich hofieren. Der Fall des wegen Kinderpornografie verurteilten Mario O., besser bekannt als Berliner Dragqueen Jurassica Parka, beweist, wie naiv der politische Umgang teilweise mit Pädokriminellen ausfällt, wenn diese aus der linken Szene stammen. Es geht auch um das Thema Kinderschutz und Frühsexualisierung. Meine Damen und Herren, nach unserem Dafürhalten ist es nicht angemessen, wenn halbnackte Frauen und Männer vor Kindergartenkindern Vorlesungen halten. Das ist aus unserer Sicht absurd und nicht förderlich für den Kinderschutz. (Beifall bei der AfD) Deshalb ist es befremdlich, dass es dann Bilder gibt, die von einigen Politikern entstehen, die sich mit solchen Leuten abbilden, die Kinderpornografie auf ihrem Rechner haben und dafür verurteilt worden sind. Als AfD-Fraktion stellen wir uns gegen eine Normalisierung davon, dass Kinder so früh sexualisiert werden. Das hat in Kitas und Schulen nichts verloren. Wenn die Landesregierung glaubwürdig gegen sexuelle Gewalt an Kindern vorgehen möchte, gehört auch dies zu einem vollständigen Bild. Insgesamt kann ich für unsere AfD-Fraktion sagen, dass wir den Gesetzgebungsvorgang unterstützen werden, aber wir möchten, dass die Sache ganzheitlich betrachtet wird und auch unangenehme Sachen, die angesprochen werden müssen, nicht ausgeblendet werden. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion hat Abgeordnete Willius-Senzer das Wort.

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Cornelia Willius-Senzer FDP

Vielen Dank, Frau Vorsitzende. – Meine Damen und Herren! Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist eine der dunkelsten Ecken unserer Gesellschaft. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe FREIE WÄHLER) Sie geschieht leider immer noch viel zu oft im Verborgenen, häufig im familiären Umfeld. Zu oft schweigen die Betroffenen aus Angst, aus Scham, aus fehlendem Vertrauen, und zu oft fühlen sich Täterinnen und Täter dort sicher, wo Schweigen herrscht. Mit dem heutigen Gesetzentwurf der Landesregierung werden wir hinsehen, wir werden zuhören, und wir werden handeln. Meine Damen und Herren, Grundlage dieses Gesetzes ist der Pakt gegen sexualisierte Gewalt, der mit breiter Beteiligung angestoßen wurde. Betroffene, Wissenschaft und Fachleute aus Praxis und Zivilgesellschaft haben konkrete Empfehlungen formuliert. Wie die Ministerin schon sagte und wie schon erwähnt, setzen wir mit dem Gesetz einen Teil der 40 Empfehlungen um. Die wichtigste ist, die Unabhängige Landesbeauftragte oder der Landesbeauftragte soll das Thema dauerhaft enttabuisieren, Aufklärung leisten und Betroffenen als Ansprechperson dienen. Eine aktuelle Dunkelfeldstudie des Kinderschutzbunds zeigt, wie dringend das nötig ist. Fast 13 %, also jedes achte Kind, hat in seiner Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlebt. Die Ministerin hat es schon erwähnt, wie auch Kollegin Stuppy es schon gesagt hat, das bedeutet, in jeder Schulklasse sitzen im Schnitt zwei betroffene Kinder. Noch viel schlimmer ist es im digitalen Raum. Unter Jugendlichen zwischen zwölf und 19 Jahren hat bereits jede und jeder Dritte sexuelle Belästigung im Internet erlebt. jugendschutz.net verzeichnete im Jahr 2024 über 17.600 Verstöße, 90 % davon im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige. Diese Zahl hat sich in den letzten Jahren mehr als verdreifacht. Da sage ich einmal in Tüttelchen, damit hatte auch die Corona-Zeit etwas zu tun. Das zeigt, Täterinnen und Täter haben längst neue Wege gefunden, und auch dort müssen wir sie stellen. Prävention und Aufklärung für Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachkräfte sind daher zentrale Aufgaben der neuen Stelle. Genauso alarmierend ist das Schweigen. Mehr als ein Drittel der Betroffenen hat in der Dunkelfeldstudie zum ersten Mal überhaupt über das Thema gesprochen. Das zeigt, wie schwer es ist, sich zu öffnen und wie groß der Bedarf an unabhängigen, vertrauenswürdigen Anlaufstellen ist. Sie oder er müssen dafür sorgen, dass Betroffene Gehör finden, dass Schutzkonzepte weiterentwickelt werden; denn oft sind es Lehrkräfte, Erzieher, Pflegekräfte, die erste Anzeichen bemerken und in diesen Momenten Unterstützung und klare Strukturen brauchen. Dafür schaffen wir sie. Uns Freien Demokraten ist dabei eines besonders wichtig: Die Unabhängigkeit dieser Stelle, liebe CDU, muss jederzeit gewährleistet bleiben. Nur wenn Betroffene Vertrauen haben, kann diese Institution ihre Aufgaben erfüllen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass der Landesbetroffenenrat als Stimme derjenigen, um die es wirklich geht, gesetzlich verankert wird. Der Rat soll Fortschritte bewerten, Kritik äußern und neue Impulse geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz holt das Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen aus dem Schatten der Täterinnen und Täter, die sich bislang so sicher gefühlt haben. Es schafft Sichtbarkeit, Schutz und eine Stimme für diejenigen, die lange keine hatten. Wir machen deutlich, Rheinland-Pfalz schaut nicht weg. Wir stehen an der Seite der Kinder, der Jugendlichen und der Betroffenen, und wir tun das mit Überzeugung, Mitgefühl und Entschlossenheit. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz unserer Kinder vor sexualisierter Gewalt ist eine der wichtigsten Aufgaben unseres Staates. Da gibt es keine zwei Meinungen. Kinder brauchen Geborgenheit, Schutz und Erwachsene, die Verantwortung übernehmen – in der Familie, der Schule, den Behörden und der Politik. Kinderschutz bedeutet, hinzuschauen, wenn andere wegsehen, und zu handeln, bevor etwas passiert. Deshalb unterstützen wir FREIE WÄHLER jedes Vorhaben, das zu mehr Prävention, Aufklärung, konsequenter Strafverfolgung und einer besseren Versorgung der Opfer danach führt. Kinderschutz braucht aber auch endlich mehr Personal in den Jugendämtern, klare Zuständigkeiten in der Praxis und eine bessere Zusammenarbeit der Behörden. Wir FREIE WÄHLER wollen, dass Rheinland-Pfalz hier mit gutem Beispiel vorangeht, mit einer besseren Vernetzung und kindgerechten Ausstattung von Polizei, Jugendhilfe, Medizin und Justiz, damit Kinder schnell und wirksam geschützt werden. Dazu gehört auch, dass Kinderpsychologen schneller verfügbar sind, ausreichend Plätze bereitstehen und eine gute Traumaversorgung nach einer Gewalttat gewährleistet ist. Wir müssen aber auch dahin kommen, dass die psychologische Betreuung von traumatisierten Kindern kein Glücksfall, sondern eine Selbstverständlichkeit wird. Dafür brauchen wir mehr Fachkräfte, aber auch mehr Forschung über die langfristigen Folgen von Gewalt, über wirksame Therapien und darüber, wie wir Kinder besser auffangen können, bevor sie zerbrechen. Der oder die künftige Beauftragte hätte aus unserer Sicht also einiges zu tun. Wir werden den Gesetzentwurf daran messen, ob er wirklich bei den Kindern ankommt und ob die Unabhängigkeit gewährleistet ist oder ob er nur ein weiteres Symbol des Ministeriums ist, das gut klingt, aber wenig verändert. Kinderschutz darf kein Aushängeschild sein, sondern muss gelebte Verantwortung bleiben. Nur so wird aus diesem guten Gedanken ein wirksames Instrument für den Schutz unserer Schwächsten in der Gesellschaft. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13353 – an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 14 c) der Tagesordnung: Zweiter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Stadtbild und Migration in Rheinland-Pfalz auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/13400 – Fraktionsvorsitzender Dr. Bollinger hat das Wort.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die jüngsten Aussagen von Bundeskanzler Friedrich Merz zur Auswirkung der ungesteuerten Migration auf das Stadtbild in Deutschland haben eine breite gesellschaftliche Debatte ausgelöst. Er hat ausgesprochen, was viele Bürger längst wahrnehmen. In zahlreichen Städten unseres Landes haben sich Zustände entwickelt, die Sicherheit, Ordnung und gesellschaftliches Miteinander erkennbar beeinträchtigen. Die Bevölkerung sieht das klar. Umfragen zeigen, eine deutliche Mehrheit der Bürger stimmt den Aussagen von Friedrich Merz zu. Sogar rund die Hälfte der SPD-Wähler – es gibt nicht mehr so viele – teilt diese Einschätzung. Der Rheinland-Pfalz-Monitor zeigt, rund die Hälfte der Bürger unseres Landes fühlt sich sogar durch Migration in einem gefährlichen Maß kulturell überfremdet. Das ist keine Randposition, keine Erfindung, sondern ein reales Empfinden breiter Teile unserer Bevölkerung. Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass unsere Bürger kein grundsätzliches Problem mit Menschen anderer Nationalität, Herkunft oder Hautfarbe haben. Wenn aber das Stadtbild immer stärker von seit 2015 eingewanderten jungen Männern dominiert wird, deren breitbeiniges Auftreten teils einer Landnahme gleicht, wenn Vollverschleierungen keine seltene Ausnahme mehr sind, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Bei den Männern!) dann fühlen sich viele Bürger unbehaglich und fragen sich, ob sie im eigenen Land noch das Sagen haben. Diese Frage stellen sich übrigens auch viele Bürger mit einem sogenannten Migrationshintergrund, die sich mit unserem Land und der hiesigen Gesellschaftsordnung identifizieren und teilweise weniger Hemmungen als Deutschstämmige haben, diesem verständlichen Missbehagen Ausdruck zu verleihen. Ihnen und uns geht es nicht um Menschen, die legal hierhergekommen sind, sich integriert haben, arbeiten, unseren Rechtsstaat achten und ihren Beitrag leisten. Diese Menschen gehören zu unserer Gesellschaft, und wir kämpfen auch für sie. (Beifall der AfD) Es geht bei dieser Debatte um diejenigen, die illegal einreisen, Straftaten begehen, Integration verweigern, Arbeit ablehnen und dauerhaft vom Sozialstaat finanziert werden wollen. Diese Unterscheidung muss endlich wieder selbstverständlich sein. Friedrich Merz hat jedoch nur die halbe Wahrheit gesagt. Er benennt Probleme im Stadtbild, die jeder sehen kann, doch er zieht daraus keine durchgreifenden Konsequenzen. Er beklagt Parallelgesellschaften, Clanstrukturen, Gruppen junger Männer, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen, aber gleichzeitig hält er nach wie vor mit der faktischen Abschiebeverweigerung und den inkonsequenten Grenzkontrollen an einer Migrationspolitik fest, die genau diese Entwicklung verursacht hat. Man muss auch daran erinnern, die CDU selbst war maßgeblich für die Grenzöffnung 2015 und die bis heute nachwirkende Massenzuwanderung, die daraus resultierte, verantwortlich, genau wie für die fortgesetzte Abschiebungsverweigerung. Die Reaktionen auf die Worte von Bundeskanzler Friedrich Merz zeigen auch, die Debatte wird nicht sachlich geführt. In Speyer beispielsweise marschierte die SPD Seite an Seite mit der linksextremistischen Antifa gegen Bundeskanzler Friedrich Merz – mit einer Gruppierung, die immer wieder durch Gewaltaufrufe, Sachbeschädigungen und Angriffe auf politische Gegner auffällt. Die SPD, die Regierungskraft sein will, demonstriert zusammen mit einer Szene, die den Rechtsstaat offen ablehnt. Wenn ausgerechnet diese SPD nun anderen Spaltung vorwirft, wirkt das doppelt unglaubwürdig. Meine Damen und Herren, die Fakten sind klar. Das Bundeskriminalamt wie auch die hiesigen Polizeilichen Kriminalstatistiken weisen einen überproportional hohen Anteil ausländischer Tatverdächtiger bei Gewalt- und Sexualdelikten auf, bei bestimmten Nationalitäten im zwei- oder gar dreistelligen Grad überrepräsentiert. In vielen Städten entstehen Parallelstrukturen, in denen die staatliche Autorität immer weniger durchgesetzt werden kann. Viele Bürger fühlen sich im öffentlichen Raum nicht mehr sicher, besonders Frauen. Andere Länder in Europa handeln hier bereits konsequent. Dänemark beispielsweise hat gezeigt, dass eine klare, verantwortungsvolle, rechtsstaatliche Migrationspolitik möglich ist: strikte Kontrolle, konsequente Rückführung, Integration mit verbindlichen Auflagen und Sanktionen statt unverbindlicher Appelle. Ein solches Programm braucht auch unser Deutschland und Rheinland-Pfalz. In der nächsten Runde werde ich Ihnen konkrete Maßnahmen darlegen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Scholz.

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Gregory Scholz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, liebe CDU, auch wenn Sie den ersten Beitrag quasi geflissentlich ignoriert und so getan haben, als hätten Sie damit nichts zu tun: Da stehen wir nun und müssen, wohlgemerkt auf Antrag der AfD, über die sogenannte Stadtbild-Debatte reden, die Ihr Bundeskanzler, die der Bundeskanzler losgetreten hat. Es wurde dabei leider offengelassen, worum es geht. Geht es um Migration? Geht es um Herkunft? Geht es um Kultur? Geht es um Aussehen? Geht es um soziales Verhalten? Ministerpräsident Schweitzer hat es richtig zusammengefasst. Wenn man als Kanzler ein solches vermeintliches oder tatsächliches Problem schildert, dann ist es auch der Job zu sagen, wen man meint, oder vielleicht noch wichtiger: Wen meint man nicht? Es spricht Bände, dass Sie gerade alle betroffen auf den Boden schauen. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Gordon Schnieder und Dirk Herber, CDU) – Blasen Sie sich nicht so auf, Herr Schnieder, (Zurufe von der CDU: Oh!) sonst fliegen Sie wieder irgendwann hier oben an der Decke. (Zuruf von der CDU –

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Gordon Schnieder CDU

Das hat Ihr Nachfolger heute Morgen für Sie schon geschafft!) Es ist nicht überraschend, dass die AfD diese Debatte ausnutzt und, wie eben gehört, auf Ausgrenzung setzt. Aber es ist schon verdammt erschreckend, dass die AfD jetzt ein Pferd reiten kann, das die CDU gesattelt hat. (Abg. Dirk Herber, CDU: General ohne Armee!) – Ja, wenigstens ein General, der in Rheinland-Pfalz ist, mein lieber Herr Kollege; (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit des Abg. Martin Haller, SPD – Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) denn wir reden in dieser Debatte nicht über Häuser oder Straßen, wir reden über Menschen. Aber Nachbarinnen und Nachbarn, Kolleginnen und Kollegen, Freundinnen und Freunde, Kinder in unseren Schulen, die Menschen in unseren Vereinen, die scheinen Ihnen hier ziemlich egal zu sein in dieser Debatte. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Ich sage Ihnen noch etwas. Wenn Fachkräfte, die wir dringend brauchen, nach so einer Debatte Angst haben, nach Rheinland-Pfalz oder nach Deutschland zu kommen, dann ist das Ihre Schuld. Sie schaden unserem Land. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU) Die SPD, die Koalition, wir stehen für etwas anderes. Das wahre Stadtbild entsteht dort, wo Kinder zusammen lernen, wo Pflegekräfte aus aller Welt Menschen würdevoll versorgen, wo Handwerkerinnen und Handwerker aus Mainz und Ärztinnen und Ärzte aus Aleppo gemeinsam Verantwortung tragen. Natürlich gibt es Herausforderungen: Integration, Bildung, sozialer Zusammenhalt. All das aber braucht Politik mit Haltung und dem Willen zum Gelingen unserer Gesellschaft. Ich sage Ihnen etwas. Für so viele Menschen in Ludwigshafen, in meinem Wahlkreis, da, wo ich herkomme, und für so viele Menschen in RheinlandPfalz, ist diese Debatte, die Sie losgetreten haben, ein Schlag ins Gesicht. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Die AfD greift diese Debatte natürlich auf. Das stärkt ihr Geschäftsmodell der Angst. Da fällt mir ein Beispiel ein, wo Menschen Angst hatten: in Gauersheim. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ach Gott! Komm, Junge!) – In Gauersheim. Sie sagen, Sie wollen mehr Sicherheit, dabei sind Sie doch selbst das Sicherheitsrisiko. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Michael Hüttner SPD

So ist es!) Und die CDU? Während Alexander Schweitzer sofort vor Ort war, hat die CDU erst einmal geschwiegen, so lange geschwiegen. Ich finde, auch das ist ein Statement. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Der sagt, er hätte alle eingeladen, und bei uns kommt keine an! Fragen Sie mal Ihren Chef! So geht man nicht miteinander um!) Für die weitere, hoffentlich differenzierte Debatte, Herr Schnieder, hätte ich eine Bitte an die CDU-Fraktion. (Zurufe von der CDU) Ich hätte da eine Bitte. – Ja, ja. Hören Sie doch mal zu. (Zuruf von der CDU: Nein, besser nicht!) Ich will eine große CDU-Frau zitieren; von denen gibt es bei Ihnen nicht so viele. Ich beschreibe meine Bitte mit den Worten der langjährigen CDU-Kanzlerin Angela Merkel, (Heiterkeit der AfD) und ich zitiere, mit Erlaubnis der Präsidentin: „Achtet auf die Sprache. Denn die Sprache ist sozusagen die Vorform des Handelns.“ Ja, ja, schreibt es Euch hinter die Ohren. Herr CDU-Fraktionsvorsitzender, schicken Sie dieses Zitat auch gerne als SMS ins Adlon nach Berlin. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielleicht hilft es etwas. Ich habe die Hoffnung auf die CDU noch nicht aufgegeben. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Ich habe die leise Hoffnung, dass sich in der CDU die Mitglieder irgendwann wieder durchsetzen, denen christliche Nächstenliebe tatsächlich noch etwas bedeutet. (Zurufe von der CDU: Ei, ei, ei! Ach Gott!) Vielen Dank. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Herber.

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Dirk Herber CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen der SPD-Fraktion, Ihr habt echt gute Leute in der Innenpolitik, aber ich weiß nicht, warum Ihr nur noch so Wahlkämpfer hierherschickt. Das finde ich schade für das Parlament, und das finde ich dem tatsächlich nicht angemessen. (Beifall der CDU – Unruhe bei der SPD) Ich finde, das ist ganz vielen Debatten nicht angemessen. In Rheinland-Pfalz haben Menschen aus aller Welt ihren Beitrag geleistet, unsere Gesellschaft geprägt und unsere Gesellschaft bereichert. Die Vielfalt und die Integration sind tatsächlich ein gewachsener Teil unseres Allgemeinwesens. Aber gleichzeitig sehen wir – das habe ich hier schon mehrfach thematisiert –, wie wichtig es ist, das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung ernst zu nehmen; (Zuruf der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn wer sich im eigenen Quartier oder in der Innenstadt nicht sicher fühlt, wird sich zurückziehen, und wer sich aus solchen Gründen zurückzieht, verliert Vertrauen in Staat und Gesellschaft. Bundeskanzler Merz hat mit seiner Aussage zum Stadtbild eine wichtige Debatte angestoßen. Er sprach davon, dass wir im Stadtbild noch dieses Problem haben und zeigt damit nichts weniger, als dass die Alltagserfahrungen vieler Bürgerinnen und Bürger nicht ignoriert werden können. Es sind Alltagserfahrungen von 63 % der bundesdeutschen Bevölkerung, die wir nicht ignorieren sollten. Er machte deutlich, was hinter dem Begriff „Stadtbild“ an Wahrnehmungen steht. Menschen fühlen sich in manchen Stadtteilen oder an manchen Orten einfach unsicher. Diese Debatte ist also nichts Erfundenes. Sie ist Ausdruck einer Realität vieler Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Es geht hier nicht um bloße Statistiken, sondern um das, was die Menschen auf ihren Wegen durch unsere Städte tagtäglich empfinden, um ihr subjektives Gefühl. (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat er aber nicht gesagt! – Zuruf von der CDU: Doch, hat er gesagt! –

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Pia Schellhammer GRÜNE

Nein!) Dieses Gefühl ist eine politische Realität, die wir nicht ignorieren dürfen; (Beifall der CDU) denn wenn sich Menschen in ihrer eigenen Nachbarschaft, in Bussen und Bahnen unsicher fühlen, dann hat der Staat seine erste Pflicht, die Gewährleistung von Sicherheit, nicht erfüllt. (Unruhe des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU) Die Studien zeigen es deutlich: Das Sicherheitsgefühl ist nicht überall und nicht bei jedem Menschen gleich. Nachts fühlt sich nur knapp die Hälfte aller Menschen in öffentlichen Verkehrsmitteln sicher. Besonders Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund geben hier ein erhöhtes – – – (Anhaltend Unruhe zwischen dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Glocke der Präsidentin)

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Kathrin Anklam-Trapp

Noch ein bisschen Ruhe für die Debatte im Plenum, bitte.

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Dirk Herber CDU

Besonders Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund geben hier ein erhöhtes Unsicherheitsgefühl an. Wir müssen diese Ängste ernst nehmen, anstatt sie kleinzureden oder Menschen, die diese Wahrheiten aussprechen, wie es unser Bundeskanzler getan hat, zu diffamieren. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Pia Schellhammer GRÜNE

Er hat Ressentiments geschürt! Gezündelt hat er! Gezündelt!) Wer die Sorgen der Bürger als bloße Einbildung abtut, spielt den Extremisten in die Hände und untergräbt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. (Beifall der CDU) Ein subjektives Gefühl entsteht nicht in einem luftleeren Raum. Es speist sich aus dem, was die Menschen tagtäglich erleben und was sie sehen. Es speist sich aus dem Gefühl von Ordnung und Kontrolliertheit im öffentlichen Raum. Aber zur Ehrlichkeit gehört dann eben dazu, dass die ungesteuerte Migration, die zu sichtbaren Problemen führt, dieses Gefühl von Sicherheit untergräbt. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Boah! –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Das ist wirklich der Hammer!) Deshalb ist eine Politik der klaren Regeln, der Steuerung und der Begrenzung der Zuwanderung kein Populismus, sondern die Voraussetzung für den Erhalt des inneren Friedens und vor allem für eine gelingende Integration derjenigen, die bei uns bleiben dürfen. (Beifall der CDU) Wir müssen diese Urängste der Menschen vor einer Rechtslosigkeit ernst nehmen. Wir müssen ihnen mit einer starken und wehrhaften Sicherheitsarchitektur und mit einer Migrationspolitik begegnen, die vom Gedanken der Humanität, aber auch der Ordnung getragen wird. Dazu zählen für uns Christdemokraten auch die bereits von uns im Bund durchgesetzten Maßnahmen: wirksame Grenzkontrollen, konsequente Abschiebung von Straftätern und Ausreisepflichtigen sowie die Aussetzung des Familiennachzugs. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wahnsinn!) Aber auch hier im Land sind wir in der Pflicht. Wir haben als Landtagsfraktion bereits eine Vielzahl konkreter Lösungsansätze für die drängenden Fragen der Inneren Sicherheit und der Migration vorgelegt: von der Stärkung der Inneren Sicherheit durch den Einsatz intelligenter Videosicherheitstechnik bis hin zur Forderung nach einem periodischen Sicherheitsbericht als Grundlage wirksamer Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine gesellschaftspolitische Antwort! Nichts!) Da zeigen unsere Initiativen, dass wir die Herausforderungen ernst nehmen. Wir benennen den sicherheitspolitischen Handlungsbedarf ehrlich, (Beifall der CDU) einschließlich der Zusammenhänge zwischen Täterherkunft und Kriminalität. Wir setzen uns für praktische Maßnahmen in der Umsetzung ein, die zur Entlastung der Kommunen beitragen, wie zum Beispiel die Schaffung einer zentralen Ausländerbehörde. Diese Vorschläge sind kluge Hebel, mit denen wir den Menschen in unserem Land das Gefühl zurückgeben können, dass der Staat die Lage im Griff und die Kontrolle wieder zurückerlangt hat. Von diesen Maßnahmen sind wir nach wie vor überzeugt; denn sie stärken das Sicherheitsgefühl der Bürger, und sie stellen die Handlungsfähigkeit des Staates wieder her. Leider bremst uns die aktuelle Landesregierung noch aus. Aber schauen wir einmal, was wird. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe mich im Zuge dieser Debatte immer wieder gefragt: Wann ist eigentlich eine Aussage rassistisch diskriminierend? Man geht in der Rhetorik und der Soziologie ungefähr davon aus, dass eine Aussage dann rassistisch diskriminierend ist, wenn aufgrund eines subjektiven äußerlichen Merkmals eine Gesamtheit von Menschen in ein „Wir“ und ein „Die“ eingeteilt wird, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) um die konstruierten anderen auszugrenzen. Meine Damen und Herren, wenn wir diese Definition anwenden auf das Zitat von Friedrich Merz, dann sind dort leider alle Kriterien erfüllt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sie haben den Bundeskanzler als rassistisch bezeichnet!) Rassistische Diskriminierung entscheidet sich nicht unbedingt beim Sender, sondern vor allem beim Empfänger. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD – Weitere Zurufe von der AfD) Ich habe meine Töchter gefragt, auch zu doppelter Staatsbürgerschaft. (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) Sie haben auch Angst. Sie haben Angst, wenn ein Kanzler zum Thema Migration solche Äußerungen trifft. Sie haben Angst, weil sie ein Déjà-vu haben: eine Diskussion von ganz rechts außen, was das Thema Remigration von allen Migrantinnen und Migranten angeht. Davor haben sie Angst. (Abg. Joachim Paul, AfD: Totaler Quatsch!) Bei den Schulbesuchen, die wir die Tage hatten, war dieses Thema, diese diskriminierende spalterische Äußerung das Hauptthema der Kinder und Jugendlichen. Eine junge Frau hat mir sehr imponiert. Herr Kollege Herber, viele Themen, die Sie angesprochen haben, sind richtig und wichtig, darüber müssen wir reden. Diese Frau hat gesagt, wenn ich im Dunkeln durch die Stadt gehe, dann habe ich manchmal Angst. Aber sie hat hinzugefügt, das hat nichts mit dem Thema Migration oder Flüchtlinge zu tun. Sie sagte, das ist völlig egal, wo die Täter herkommen. Das Problem ist, dass es fast immer Männer sind. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Deswegen war die Debatte vorher wichtig. Deswegen ist es wichtig, dass wir Schutzkonzepte auflegen und diese Dinge thematisieren. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Aber was können wir beitragen? Was können Sie beitragen? Was könnte denn der Bundeskanzler beitragen, um unser Stadtbild noch lebenswerter und sicherer zu machen? (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Abschieben!) Ich mache Ihnen mal ein Beispiel. Ein großes Thema von Angsträumen sind Bahnhöfe und Bahnhofsvorplätze. Haben Sie sich aufgrund des Privatisierungswahns der Deutschen Bahn einen Bahnhof, einen alten Bahnhof wie in Cochem angeschaut? Das ist ein wirklicher Angstraum geworden. Das ist ein Problem, Kaputtsparen der öffentlichen Infrastruktur, Privatisierungswahn bei öffentlicher Daseinsvorsorge. Da könnte die Bundesregierung anpacken und wieder unsere Deutsche Bahn auf Vordermann bringen und damit auch unsere Bahnhöfe, unsere Bahnhofsvorplätze in unseren Innenstädten. Da könnten Sie mal richtig etwas leisten. Das muss ein Kanzler leisten, und nicht solche spalterischen Bemerkungen loslassen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Ich sage Ihnen etwas als jemand, der aus einer Stadt mit einer 2.000-jährig en Migrationsgeschichte kommt, von den Römern, von Italienern gegründet, (Zuruf des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) über all die Jahrhunderte immer von migrantischem Zustrom bereichert. Ich lebe in einer Stadt, in der vier Ehrenbürgerinnen und -bürger leben. Eine kommt aus Frankfurt, einer ist Österreicher, und die beiden anderen sind Wissenschaftler mit türkischstämmigen Wurzeln von BioNTech, die diesen Wirkstoff für die Corona-Impfung erfunden und entwickelt haben. Sie haben nicht nur viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, Deutsche, sondern die halbe Welt in der Pandemie gerettet. Das ist Migration in Mainz, in Rheinland-Pfalz und in Deutschland. Das ist eine Erfolgsgeschichte. Ich erwarte von meinem Bundeskanzler, dass ein Bundeskanzler auch diese positiven Dinge hervorhebt; denn ohne jahrhunderte-, jahrtausendelange Migration wären wir nicht die Gesellschaft, die wir sind. Ich erwarte von meinem Bundeskanzler, dass er das in das Zentrum der Debatte rückt. Das erwarten viele Tausend Menschen in diesem Land auch. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über das Thema Stadtbild und Migration reden und uns manche Worte anhören, könnte man die Vermutung aufstellen, in der Debatte sollen ein Bild erzeugt und pauschale Verknüpfungen hergestellt werden. Deshalb habe ich mich dazu entschieden, in diesem Punkt die Debatte ein bisschen zu entflechten und mehrere Faktoren und Ursachen in diesem Bereich anzusprechen. Kommen wir erst einmal zum allgemeinen Stadtbild ohne Menschen. Da ist es so, dass sich ein Stadtbild aus mehreren Punkten definiert. Wir haben Müllproblematik in manchen Kommunen. Wir haben Infrastruktur, Leerstände, vielleicht an manchen Orten Beschmutzungen. Das sind Faktoren, die ein Stadtbild an sich definieren. Hier bestehen jetzt einige Maßnahmen bezüglich Innenstädte der Zukunft, mit neuen Geschäften, konsumfreie Räume für Jugendliche, neue Läden, Freizeitangebote, ein Park oder Sonstiges, um ein Stadtbild in diesem Raum und diesen Bereich zu verbessern; denn das alles definiert ein Stadtbild im komplexen Paket. Die zweite Säule betrifft Kriminalität und diesen Begriff des Unsicherheitsgefühls. Dass es in Deutschland allgemein Kriminalität gibt, ist unumstritten. Es gibt auch ein subjektives Unsicherheitsgefühl, das real ist und beachtet werden muss. Das darf aber nicht dafür benutzt werden, um in der Debatte Ängste zu schüren, um in der Debatte dieses Unsicherheitsgefühl zu nehmen und mit pauschalen Korrelationen auf irgendjemand anderen zu zeigen und dadurch einen oder eine Schuldige für dieses Unsicherheitsgefühl zu haben. Diese pauschalen Verknüpfungen müssen wir unterlassen, wenn wir das Thema sachlich und differenziert debattieren wollen. Wir dürfen es nicht für den Wahlkampf missbrauchen. Was wären Maßnahmen in diesem Bereich? Jetzt gehen wir nach RheinlandPfalz, brechen das runter von der großen Metaebene Deutschland auf Rheinland-Pfalz. Wir sehen, wir haben mehr Polizistinnen und Polizisten als jemals zuvor. Das erhöht die Präsenz. Wir wollen in diesem Bereich weiter aufbauen und noch stärker werden. Wir haben das POG dahin gehend geändert, dass man zum Beispiel an diversen Orten mit Anlass Videoüberwachung umsetzen könnte. Das wird an manchen Orten ermöglicht und genutzt. Wir haben auf der Tagesordnung die Stärkung des kommunalen Vollzugsdienstes stehen. Das ist ein Thema, um die Position dieser Beamtinnen und Beamten in der Stadt zu verbessern. Wir haben ein großes Netz an Bezirksdiensten, die als Ansprechpartner vor Ort dienen. Wir müssen über das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden debattieren. Das gehört dazu. Das ist politisches Geschäft, völlig klar. Aber diese Punkte, die wir haben, erhöhen die Präsenz. Diese geben ein Stück weit das Gefühl, da ist jemand, der kümmert sich um mich, und der ist für mich da, wenn ich Probleme habe. Ergänzend sage ich, um auf die erste Säule zurückzukommen, brauchen wir Themen wie Infrastruktur, Beleuchtung von Parks bei Nacht. Solche Themen werden manchmal oder oft in Stadträten debattiert. Wir reden über Armutsbekämpfung. Wir reden über Drogenabhängigkeit, über Suchtberatung. Wir reden über fehlende Angebote für Jugendliche usw. Das ist essenziell. Das sprüht man erst mal nicht in dieses Thema rein, aber es gehört dazu. Dadurch kann Kriminalität entstehen im Gesamtkontext, was vielleicht mein Sicherheitsgefühl beeinträchtigt. Wenn wir die Maßnahmen nehmen, dann führt das dazu, dass RheinlandPfalz, objektiv statistisch betrachtet, eines der sichersten Bundesländer in der Republik ist, und das gehört zur Wahrheit dazu. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wenn man den Punkt Migration nimmt – das wäre jetzt die dritte Säule –, dann spiegelt sich in der Gesamtgesellschaft – das ist völlig klar – Migration in den Statistiken wider. Das ist normal. Das ist ein Fakt, den wir wahrnehmen müssen. Aber sie ist nicht der alleinige Grund dafür, dass diese Themen entstehen und bestehen. Es wird in der politischen Debatte aber sehr oft pauschalisiert. Es gibt Rechtsprechung für alle genannten Bereiche – noch zwei Sätze, Frau Präsidentin, ich habe die Uhr im Blick –, und die Rechtsprechung muss durchgesetzt werden. Die gilt aber für alle. Das ist unser Grundgesetz. Für alle, die hier sind, gilt die Rechtsprechung, die durchgesetzt werden muss. Im Bereich der Integration, um für beide Seiten Rechtssicherheit, auch für die Betroffenen, zu gewährleisten, haben wir in Rheinland-Pfalz die schnellsten Asylverfahren der ganzen Republik. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Das gehört zum Gesamtkontext dazu, der geprüft werden muss. Ich kann dann mit Kommunalen dieses Recht mit diesen Maßnahmen, die wir haben, durchsetzen, egal für welche Situation, ob das Migration ist, Infrastruktur, Polizei oder sonst etwas. Gesamtdeutsch dürfen wir uns als Staat in diesem Bereich nicht blockieren.

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Steven Wink FDP

Nöte ernst nehmen, Sorgen ernst nehmen, aber keine Ängste schüren – das gehört zum Gesamtbild. Mehr in der zweiten Runde. Danke. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Bei allem Respekt, ich finde die aufgrund der Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz losgetretene Stadtbilddebatte wenig zielführend. Es war nicht die CDU, die hier ein weiteres Fass aufgemacht hat. Die hierdurch entfachten Diskussionen haben vor allem zu einer argen Vereinfachung komplexer Zusammenhänge geführt. Man könnte mit etwas negativer Phantasie den Eindruck haben, dass die Menschen in unserem Land bewusst aufeinandergehetzt werden sollen, um von den großen Problemen unserer Zeit abzulenken, die man offensichtlich nicht mehr in den Griff bekommt. Der Reflex, Missstände in unseren Städten ausschließlich auf die Folgen der Migration zurückzuführen, wie dies von maßgeblich einer Partei immer wieder forciert wird, trägt zur Beschleunigung der Spaltung unserer Gesellschaft bei und ignoriert die Tatsache, dass die überwältigende Mehrheit unserer Mitbürger mit Migrationshintergrund ihren Beitrag leisten, um unser Land am Laufen zu halten. Ich erinnere beispielhaft an die vielen Fachkräfte im Bereich der Pflege oder in den Handwerksberufen mit ausländischem Hintergrund. Ohne sie ginge es schon lange nicht mehr. Dann gibt es noch die vielen Selbstständigen. Danke an alle, die sich trotz Migrationshintergrund oder gerade deshalb in unserer Gesellschaft mit einbringen. Trotzdem müssen wir über das Stadtbild im eigentlichen Sinn reden, über ein Stadtbild, das auch Opfer überbordender Bürokratie und Bauvorschriften geworden ist. Wir müssen über Leerstände, fehlende Gestaltungsqualität, marode Straßen, heruntergekommene Häuser, Müll, Schmutz und fi nanziell unzureichend ausgestattete Kommunen reden und natürlich über die vielen Menschen, die ganz offensichtlich nicht mehr ins System passen und in aller Öffentlichkeit in Alkohol und Drogen flüchten oder in den Einkaufsstraßen betteln müssen. Dann gibt es noch Gruppen von jungen Leuten, die scheinbar an Muskelschwund leiden, alles fallen lassen und keine Probleme mit schmutzigen Straßen haben, getreu dem Motto „Wenn wir alles verschmutzen, sichern wir die Arbeitsplätze in der Stadtreinigung“. Das ist ein Beispiel für Wohlstandsverwahrlosung vom Feinsten. Respekt vor fremdem Eigentum, Wertschätzung von Mitmenschen, Höflichkeit als Grundeinstellung – scheinbar für viele alles Fremdwörter. Wenn dann noch Vandalismus und Graffitischmierereien dazu kommen, haben wir dieses Ergebnis. Selbst neu geschaffene Flächen oder bereits sanierte Innenhöfe werden sehr schnell erneut zum Sanierungsfall. Die tägliche Praxis zeigt, dass kommunale Servicebetriebe nicht mehr hinterherkommen. Wäre es doch nur das. Immer wieder erleben wir, dass Mitglieder von Initiativen, die sich für eine Verschönerung des Stadtbilds engagieren, seitens Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung Knüppel zwischen die Beine geworfen bekommen, nicht immer aus Willkür, rein aus Angst vor Verantwortung. Sie müssen sich oft bei Kleinigkeiten mit mehreren Behörden auseinandersetzen oder Sicherheitsauflagen erfüllen, die in keinem Verhältnis stehen und nicht bezahlbar erscheinen. (Glocke der Präsidentin) Die Folge: nachlassendes Engagement und weiterer Niedergang der Bausubstanz. Hauseigentümern, die dazu beitragen wollen, das Stadtbild aufzuhübschen, geht es ganz ähnlich. Dazu später mehr. Danke schön. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Nächste Redner in der Debatte ist fraktionsloser Abgeordneter Hartenfels.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte an den Kollegen Köbler und den Kollegen Schwab anknüpfen, um wirklich über das Thema Stadtbild zu reden. Was waren denn die Todesstöße der Innenstädte und der Stadtbilder in den letzten vier Jahrzehnten? Ich will es an meiner Kreisstadt Kusel festmachen. Vor 40, 50 Jahren waren die ersten Fehlentscheidungen, dass viele Stadtparlamente sagten: Wir verlegen das Einkaufen auf die grüne Wiese. – Die Erwartungshaltung war, mit dem Pkw quasi bis ins Geschäft fahren zu können. Damit hat man viel öffentliches Leben von der Innenstadt an den Rand verlagert. Dann kam der nächste Todesstoß. Das hatte etwas mit den Bürgerinnen und Bürgern zu tun, die das Internet als Einkaufsmarkt in der Verknüpfung mit der kostenlosen Anlieferung von Produkten bis an die Haustür genutzt haben. Das hat vor allen Dingen die Familienbetriebe und den Mittelstand in den Innenstädten kaputt gewirtschaftet, kaputt gemacht. (Abg. Martin Haller, SPD: Und die Kolonialwarenläden!) Daran möchte ich einfach noch einmal erinnern bei dem Thema Stadtbild. In Kusel sind die Klamottenläden verschwunden, der Sportladen ist verschwunden, das Musikgeschäft ist verschwunden und, und, und. Das war der zweite Todesstoß für Innenstädte. Dann muss man sich nicht wundern, dass, wenn die Inhaber weg sind, wenn jedes zweite Geschäft leer steht, dann auch Verantwortung nicht mehr übernommen wird für das, was vor dem Geschäft passiert. Dann wird eben nicht mehr gereinigt, weil die Menschen nicht mehr da sind. Das wird leider mit Kommunen kombiniert, die kein Geld mehr haben, dann sozusagen in Vorleistung zu gehen. Die Kreisstadt Kusel ist ein gutes Beispiel. Wer sich die Grünanlagen anschaut, wer sich anschaut, wenn ein Mobiliar kaputt geht, wie lange es dauert, bis es erneuert wird, bis eine Glühbirne ausgetauscht wird und und, und, der erkennt, das sind die Entscheidungen, die diese Gesellschaft und die Politik leider oft falsch getroffen und die dazu geführt haben, dass die Innenstädte – ich mache das an meiner Kreisstadt fest, weil ich das dort vier Jahrzehnte beobachten konnte – so aussehen, wie sie aussehen und dort kein Leben mehr stattfindet. Das hat viel mit uns als Gesellschaft zu tun, bis in die jüngste Vergangenheit. Ich nehme ein Beispiel aus meinem Oberzentrum Kaiserslautern. Dort wurde noch vor relativ kurzer Zeit eine sogenannte Mall in der Innenstadt platziert, wieder mit dem gleichen Fehler, dass in ein Riesenbetongebäude ganz viel öffentliches Leben reingepackt worden ist, das dann nicht mehr in den Fußgängerzonen stattfindet. Mit diesem Riesenblock fehlen in der Innenstadt Sichtbarkeitsachsen, sind dunkle Ecken entstanden, und wir haben ganz viele Probleme, die ständig in Kaiserslautern diskutiert werden, dass die Mall, das Umfeld der Mall so unsicher geworden ist. Das wird dann beklagt. Das hat aber alles nichts mit Migration zu tun, sehr geehrte Damen und Herren und Kollegen, sondern damit, dass sich die Gesellschaft an vielen Stellen aus meiner Sicht im Nachhinein leider sehr, sehr falsch verhalten und die falschen Entscheidungen getroffen hat, und in der Kreisstadt Kusel können wir gerade das Gegenteil beobachten, dass sich das eine oder andere Geschäft wieder füllt mit Familien mit Migrationshintergrund, die wieder etwas anbieten, die wieder ein Lebensmittelgeschäft eröffnen oder einen Frisör anbieten und, und, und, also eher, zumindest in die Stadt Kusel, wieder positive Impulse in die Stadt tragen. Deswegen würde ich mir wünschen, dass wir die Debatte über das Thema Stadtbild versachlichen und versuchen, den einen oder anderen Lerneffekt daraus zu ziehen. Vielen Dank.

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Kathrin Anklam-Trapp

Nächste Redner in der Debatte ist fraktionsloser Abgeordneter Joa.

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Matthias Joa fraktionslos

Geehrte Präsidentin, liebe Kollegen! DIE WELT überschrieb vor wenigen Wochen einen Meinungsartikel zum Thema mit dem Satz: Stadtbild – die höfliche Umschreibung dafür, dass sich die Menschen mehr und mehr fremd in ihrer eigenen Heimat fühlen. Ich glaube, dieser Satz trifft den Sachverhalt ziemlich gut; denn die Mehrheit der Menschen in Deutschland, auch die Mehrheit der AfD-Wähler, hat kein Problem mit Migranten, die uns Know-how, Steuereinnahmen und Respekt für uns und unsere Heimat mitbringen. Keinerlei Verständnis haben sie hingegen für den Import von Menschen aus der Dritten Welt, im Regelfall aus islamischen Staaten, die weder unseren kulturellen Regeln folgen wollen noch dem Staat etwas bringen außer Ärger und Kosten. Sie fragen zu Recht: Warum soll ich für diese Personen nun dauerhaft bezahlen? Warum soll ich sie als Mitbürger oder gar als neue Landsleute akzeptieren? Weil die Politik es so will? Weil ich sonst „Nazi“ oder „Fremdenfeind“ genannt werde? Die Menschen werden sich das nicht mehr lange gefallen lassen, und zwar perspektivisch immer weniger, je mehr Jobs, je mehr Wohlstand verloren gehen und je mehr die Verteilungskonflikte eskalieren. (Zuruf von der SPD) Kein Verständnis haben sie auch für Scheinasylanten, die weder politisch verfolgt noch in persönlicher Gefahr waren, wenn sie diese mit Wohnung, Geld und Gesundheitsversorgung alimentieren müssen, während die eigenen Zukunftsaussichten schwinden. Kein Verständnis haben sie für Parteien wie die SPD, die ihren eigenen Berliner Bezirksbürgermeister abschießt, wenn er gegen Clans und Islamismus vorgehen will. Nein, viele Deutsche, übrigens auch viele langjährige Migranten, sehen und spüren genau, wie sie ihre Heimat Stück für Stück verlieren, wie ein Stück Geborgenheit, Verlässlichkeit und Zukunftshoffnung für immer verschwindet, unwiederbringlich. Ich glaube, die Politik hat immer noch nicht realisiert, wie tiefgreifend dieser Vertrauensverlust mittlerweile ist. Das Grundvertrauen zwischen Politik und Gesellschaft ist lange verloren gegangen. Dieses Band ist weitgehend zerschnitten. Hiermit verabschiedet sich letztlich auch die Solidarität im Staat selbst. Der Migrantenstaat, in dem zig Kulturkreise unabhängig ohne einigendes Band nebeneinanderher leben, das wird keine Nation mehr sein. Dieser Staat wird bestenfalls geprägt sein von Gleichgültigkeit und schlimmstenfalls von Neid, Missgunst und Hass. Es bleibt unserer Heimat nur zu wünschen, dass wir diese Zeichen endlich erkennen; denn es wird Zeit für eine politische Umkehr. Es wird Zeit für neue politische Machtoptionen, für eine grundlegende politische Erneuerung; denn der Karren steckt schon viel zu weit im Dreck, als dass er mit faulen Kompromissen nochmals aus diesem gelöst werden kann. (Beifall der Abg. Michael Frisch, fraktionslos, und Dr. Jan Bollinger, AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam Gäste begrüßen, die hier bei uns im Landtag zu Besuch sind. Unser herzliches Willkommen gilt den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Lieser! (Beifall im Hause) Ich darf nun die Landesregierung bitten, Staatsministerin Binz.

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Katharina Binz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sprache ist Macht, und Sprache ist für uns in der Politik eines unserer wichtigsten Instrumente. Dabei ist es wichtig auszusprechen, was ist, und sich ganz klar mit den Problemen auseinanderzusetzen. Wer aber politische Verantwortung trägt, der trägt auch Verantwortung für seine Sprache und dafür, wie er vor allen Dingen über Menschen spricht. Der Bundeskanzler hat mit seiner Äußerung zum Stadtbild Menschen verängstigt und viele, viele Menschen in diesem Land vor den Kopf gestoßen; denn er hat eben nicht ausgesprochen, was ist. Er hat ein Zitat in den Raum gestellt, das das allermeiste, was er sagen wollte, völlig im Unklaren gelassen hat. Dann hat er beim zweiten Versuch, als man ihn gefragt hat, was er denn gemeint hat, es noch nicht einmal für nötig befunden zu sagen, was er gemeint hat, sondern einfach nur gesagt, das sollen die Töchter erklären, was er gemeint hat. Es hat einen dritten Versuch gebraucht, einen dritten Versuch, bei dem er dann auf einer Pressekonferenz vom Blatt abgelesen hat, um zu erklären, was er mit seiner Äußerung überhaupt gemeint hat. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das ist kein verantwortungsvoller Umgang mit Sprache. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Es ist deshalb nachvollziehbar, dass so viele Menschen verärgert und verängstigt sind und sich vor den Kopf gestoßen fühlen. Rheinland-Pfalz war und ist ein vielfältiges Bundesland. Es ist eben schon auf die jahrtausendealte Geschichte hingewiesen worden. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) Man kann es nachlesen bei Carl Zuckmayer in „Des Teufels General“, wenn er über die Völkermühle Europas spricht. (Abg. Joachim Paul, AfD: Was waren das denn für Völker, mein Gott?) Man sieht es in der Geschichte unserer Industrie, unserer Wirtschaft, wie viele Menschen hier in den letzten Jahrzehnten dazu beigetragen haben, dass dieses Land heute so ist, wie es ist. Auch in meinem Stadtteil, in der Mainzer Neustadt, gibt es ganz viele Menschen, deren Familien nicht unbedingt von hier stammen. Einer von ihnen war Yilmaz Atalay. Yilmaz Atalay kam 1961 als Gastarbeiter nach Mainz, hat hier gearbeitet und war in seinem Stadtteil für viele Migrantinnen und Migranten Ansprechperson. Deshalb ist erst letzte Woche ein Teil des Rheinufers nach ihm benannt worden, das Yilmaz-Atalay-Ufer. Ich finde, das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein sehr sinnvoller Beitrag zu unserem Stadtbild. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Migration ist nämlich kein Störfaktor, sie ist Teil unserer Realität, sie war schon immer Teil unserer Realität. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte übernehmen Verantwortung in der Wirtschaft, in der Wissenschaft, im Ehrenamt. Sie zahlen Steuern. Sie bilden aus. Sie schaffen Arbeitsplätze. Das verdient Anerkennung und nicht Ausgrenzung oder Geraune. Von den rund 4,1 Millionen Menschen in Rheinland-Pfalz haben circa 26 % , das sind über 1 Million Menschen, eine Einwanderungsgeschichte. Viele von ihnen fragen sich jetzt nach der Äußerung des Kanzlers: Gehören wir denn immer noch nicht dazu? Ist immer noch wichtiger, wie wir aussehen, wenn wir durch die Straße gehen, als was wir zu dieser Gesellschaft beitragen? Diesen Fragen muss man sich ernsthaft stellen. Das wäre mein Ratschlag an den Bundeskanzler. Für uns ist das Thema Integration leitend. Wir wollen Teilhabebarrieren abbauen. Wir wollen Ausgrenzung bekämpfen. Wir arbeiten in Rheinland-Pfalz daran, dass wir eine gute Integrationsinfrastruktur haben, die resilient ist. Deshalb haben wir in den letzten Jahren hier ganz viel aufgebaut. Wir haben die Kooperationsstrategie mit den Kommunen auf den Weg gebracht. Wir bringen jetzt Integrationsmanager und -managerinnen in den Kommunen auf den Weg. Wir fördern Projekte zur Integration. Wir bauen das Thema Sprache weiter aus, nicht nur mit den landesgeförderten Sprachkursen, sondern auch mit einem Haus der Sprachmittlung, das wir in dieser Legislatur auf den Weg gebracht haben. Wir machen das mit ganz vielen Menschen zusammen in diesem Land. Erst vor zwei Wochen durfte ich den Integrationspreis verleihen. Auch das hat wieder gezeigt, wie viele Menschen in Rheinland-Pfalz daran arbeiten, dass wir gemeinsam etwas erreichen für unsere Gesellschaft, und ja, auch etwas für unser Stadtbild tun. Ob das der Fußballverein Ente Bagdad bei uns in Mainz, das Projekt Arc-EnCiel, ein Jugendprojekt auf dem Mainzer Lerchenberg ist oder die Podcast-Initiative „Motivation und Integration“ aus der Vulkaneifel: An vielen Orten in Rheinland-Pfalz arbeiten Menschen an einem gelingenden Miteinander und an Integration. Deshalb geht es natürlich auch darum, Probleme nicht unter den Teppich zu kehren. Es geht natürlich auch darum, Probleme anzugehen. Dafür muss man aber auch Lösungen aufzeigen. Auch das hat der Bundeskanzler mit seiner Äußerung nicht gemacht. Er ist im Geraune geblieben und hat nicht die Lösungen für die Probleme unserer Realität angesprochen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Lösungen gäbe es genug, beispielsweise Mittel bereitzustellen. Wir mussten wieder feststellen, dass der Bund die Mittel für die Integrations- und Sprachkurse im nächsten Jahr kürzen möchte. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Auch das ist kein guter Beitrag zu dieser Debatte. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Deshalb kann ich auch Sie von der CDU nur dazu auffordern, sich diesen Themen ernsthaft zu stellen und in Berlin dafür Werbung zu machen, dass wir gut ausgestattet werden, damit wir Integration hier in Rheinland-Pfalz noch besser gemeinsam hinbekommen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir kommen zur zweiten Runde, und der Fraktionsvorsitzende der AfD, Dr. Bollinger, hat das Wort.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Ich habe in meiner Rede sehr genau dargelegt, wer mit der Stadtbild-Debatte gemeint ist und wer nicht. Herr Abgeordneter Generalsekretär Scholz hat meiner Rede offensichtlich nicht gelauscht, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ist auch sinnlos!) sondern nur seine einstudierte Botschaft vorgetragen. Ich hoffe, dass die Hälfte der SPD-Wähler, die auch ein Problem mit der Veränderung unseres Stadtbilds durch Migration hat, dieser Rede gelauscht hat und ihre Wahlentscheidung noch einmal überdenken wird. Frau Staatsministerin Binz kann ich in einer Hinsicht zustimmen. Leider hat den Bundeskanzler Friedrich Merz tatsächlich letztlich der Mut und die Klarheit gefehlt, klar Farbe zu bekennen und das Problem beim Namen zu nennen. Damit hat er Fehlinterpretationen Raum gelassen, wie sie von der linken Seite wieder vorgetragen wurden. Diesen fehlenden Mut und diese fehlende Klarheit habe ich leider auch beim Vortrag des Kollegen Herber hier vernommen; denn, Herr Herber, das wissen Sie genau, es geht nicht nur um ein subjektives Sicherheitsgefühl. Wir haben einen Höchststand in Rheinland-Pfalz von Sexualdelikten, einen Höchststand von Vergewaltigungen. Die Kriminalität im öffentlichen Raum steigt an. Rohheitsdelikte, Gewaltverbrechen, Messerangriffe sind auf Höchstständen oder mindestens Hochständen. Sie wissen genau, dass hier auch ausländische Tatverdächtige weit überrepräsentiert sind, teilweise mit dem Faktor deutlich über 50. Das sind klare Fakten. Meine Damen und Herren, Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Wir wollen auch eine Lösungsperspektive anbieten, die Lösungen, die die CDU mittlerweile formal übernommen, aber nicht umgesetzt hat: Außengrenzen effektiv kontrollieren mit konsequenten Zurückweisungen von illegalen Einwanderern, damit auch Asylbewerbern, endlich konsequente Rückführung von nicht Bleibeberechtigten, von illegalen Einwanderern, von Kriminellen mit der Nutzung von Abschiebegewahrsam, von Abschiebehaft. Letztlich muss auch klar sein, dass Integration Leitplanken braucht. Das heißt, es muss klar sein, was wir hier als Aufnahmegesellschaft erwarten. (Glocke der Präsidentin) Sprache, Rechtsordnung und Arbeitsaufnahme sind verbindlich. Meine Damen und Herren, wir stehen dafür ein, dass Deutschland sicher, stabil und kulturell gewachsen bleibt, – –

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Kathrin Anklam-Trapp

Die Redezeit ist mit 30 Sekunden überschritten.

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Dr. Jan Bollinger AfD

– – für uns und für kommende Generationen. (Beifall bei der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Vielen Dank. – Der nächste Redner in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Scholz.

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Gregory Scholz SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will eine Sache vorwegnehmen. Herr Köbler hat es nicht so gemeint, aber ich will den Aspekt aufgreifen – ich glaube, auch für Herrn Köbler, aber ich kann nur für mich sprechen – und ganz deutlich machen, dass ich Herrn Merz nicht für einen Rassisten halte und ihm auch keinen Rassismus vorwerfe. Was ich ihm vorwerfe, ist von vielen Rednerinnen und Rednern schon gesagt worden: Er hat eine Aussage so getätigt, dass sie bewusst im Unklaren war. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Herr Kollege Herber, Sie haben viele Sachen ausgeführt, und ich glaube, wenn wir uns zusammensetzen würden, würden wir wahrscheinlich bei einigen sogar Einigkeit erzielen. Der Punkt ist aber, all das hat der Bundeskanzler nicht im Ansatz ausgeführt, sondern er hat bewusst den Nebel über dieser Debatte gelassen, um Ressentiments zu schüren, Ressentiments gegenüber Menschen. Tatsächliche Stadtbild-Debatten, Probleme, wie wir sie rund um Gebäude haben, um, ich weiß nicht, Optik oder auch ganz menschliche Schicksale, Obdachlosigkeit etc. – das ist alles gar kein Punkt, an keiner Stelle angesprochen, sondern es ist ganz bewusst offengelassen. Hier haben wir ein Problem mit Migration, was am Ende des Tages zu „Wir“ gegen „Die“ führt. Genau das ist das Problem, das ich dem Kanzler vorwerfe. Das ist das Problem, das ich Ihnen vorwerfe; denn auch da kein Wort, dass das vielleicht in eine ganz üble und falsche Richtung geht. Das sind Ressentiments, und Ressentiments sind in der Politik unverantwortlich, von einem deutschen Bundeskanzler sind sie umso unverantwortlicher. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ressentiments sind Gift, Gift für unsere Demokratie. Wir schützen unsere Demokratie mit Haltung, mit Klarheit, mit Mut und mit Lösungen, beispielsweise mit Investitionsmilliarden in die Kommunen, in denen das genau bei den Menschen ankommen wird. Sie sehen, dass sich etwas verändert, und nicht durch abstruse und fehlgeleitete Debatten. Danke schön. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Herber.

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Dirk Herber CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist müßig, aber wir geben es hier nicht auf, über Realitäten zu diskutieren, wenn Sie rechts wie links immer so viele Filter vor die Realität schieben, dass Sie überhaupt nicht in der Lage sind, diese zu erkennen. (Beifall der CDU) Ich möchte vielleicht wirklich noch einmal sagen, unser Staat hat in dieser Debatte eine doppelte Verantwortung: die Verantwortung für diejenigen, die Schutz bei uns suchen und die sich integrieren wollen, aber auch die Verantwortung für die Sicherheit und die Ängste der Menschen in unserer Heimat. Die Debatte über das Stadtbild hat eine wichtige Frage aufgeworfen: Fühlen sich die Menschen in unserem Land sicher oder nicht? Die Antwort vieler Bürger ist laut, und sie ist nicht in jeder Statistik zu finden. Sie ist in dem Gefühl einer Mutter, die ihre Tochter abends nicht allein zur S-Bahn gehen lassen möchte. Sie ist aber auch in der Erfahrung von Familien mit Migrationshintergrund, die sich in verschiedenen Vierteln unsicher fühlen. Ich habe schon mehrfach an diesem Punkt betont, dass Sicherheit die Voraussetzung für ein Leben in Freiheit ist. Jedes Mal war mir das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen ein zentrales Anliegen. Es ist neben den faktenbasierten Statistiken der Maßstab, an dem sich Politik in diesem Bereich messen lassen muss. Der Bundeskanzler hat mit seiner Aussage eine lange überfällige Debatte aufgemacht. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lösungen hat der Kanzler nicht präsentiert! Das ist das Problem!) Lassen Sie uns diese Debatte doch ideologiefrei und lösungsorientiert führen. Wenn er sie direkt bis ins letzte Essensfach gleich erklärt hätte, würden wir heute nicht mehr debattieren. Es wäre der Presse noch nicht einmal einen Satz wert gewesen. So debattieren wir in einer Art und Weise darüber, an der man Gefallen finden kann, wenn man nicht diese ideologischen Filter einbaut. (Unruhe bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie uns doch mit klugen Ideen aus diesem Parlament heraus dafür sorgen, dass das Stadtbild in Rheinland-Pfalz nicht von Unsicherheit und Angst geprägt ist, sondern dass das Stadtbild in Rheinland-Pfalz für Sicherheit, für Ordnung und für eine gelebte Gemeinschaft steht. Danke schön. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.

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Steven Wink FDP

Herr Präsident, danke schön. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch ein Thema zur Differenzierung der Debatte ansprechen. Medial und in Social Media erkennt man oft, dass diese pauschale Verknüpfung einfach hergestellt wird und auch bei vielen Politikerinnen und Politikern mit dieser Pauschalität die Korrelation einfach hergestellt wird: Sicherheit gleich Ausländer, oder auch nicht. Das ist mir zu eng, und das ist mir keine differenzierte Debatte, weil wir auch mit Gleichzeitigkeit leben. Während wir, wie bei Deutschen auch, bei Migranten Kriminalität vorfinden, was richtig ist, ist aber auch richtig, dass unser Gesundheitssystem einen riesigen Knacks bekommt, wenn man alle Syrerinnen und Philippiner nach Hause schickt. Das sind Punkte, die beide gleichzeitig richtig sind. Deswegen ist es fatal, pauschal in diese Debatte reinzugehen und so verengt und mit Scheuklappen zu debattieren. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das tut doch keiner außer Ihnen!) – Herr Dr. Bollinger, in Ihrer Partei gibt es auch von dem einen oder anderen Pauschalisierungen. Sie findet man dort auch. (Vereinzelt Beifall bei der CDU –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Da müssen Sie die Ohren aufsperren!) – Ich muss Twitter lesen, das reicht teilweise. Anregungen ernst nehmen, völlig klar, objektiv und differenziert debattieren: Das schafft nicht immer jeder, aber es ist wichtig. Keine Pauschalisierung, Fördern und Fordern für alle, für jeden, der hier in Deutschland ist, das gilt für mich genauso. Fördern und Fordern für alle, Ursachen und Faktoren benennen und entsprechende Maßnahmen vorschlagen, die sinnvoll sind und greifen: Das wäre verantwortungsvolle Politik, die alle Felder in dieser Stadtbild-Debatte berücksichtigt. Danke. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Es spricht für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Als Hauseigentümer brauchen Sie heute ein dickes Fell, vor allem wenn Sie ein Objekt in Innenstadtlage ihr Eigen nennen. Zu später Stunde werden Hauseingänge als Abort missbraucht, und je weiter die Nacht fortgeschritten ist, gesellt sich an manchen Stellen sogar noch Erbrochenes dazu. Herr Hartenfels hat die Gründe hierfür objektiv angesprochen. Man sollte eigentlich dankbar sein, wenn diese Eigentümer überhaupt noch in ihren Bestand investieren. Der Alltag zeigt jedoch, dass gerade für diese Menschen die Räder der Behörden sehr langsam und überbürokratisiert mahlen. Oftmals sind die Zuständigkeiten selbst für Amtsmitarbeiter nicht geklärt. Selbst ein einfacher Fassadenanstrich kann zu einem genehmigungsrechtlichen Abenteuer werden, sogar wenn man sich an der Farbgebung der Nachbargebäude orientieren möchte. Ich spreche hier nicht über die Besonderheiten denkmalgeschützter Häuser, nein, in diesem Fall geht es um Sanierungsgebiete mit Gestaltungssatzung. Ein absoluter Wahnsinn: Wenn man sein Haus im bereits genehmigten Farbton wie das Nachbarhaus streichen möchte, braucht es in Rheinland-Pfalz einen Bauantrag: acht Seiten mit Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Entwässerungsplan und Erschließungsweg, selbstverständlich in dreifacher Ausführung. So stellt sich der ganz normale tägliche Wahnsinn in unseren Bauabteilungen der Kreisverwaltungen dar; wohl dem, der einen flexiblen Ansprechpartner in der Verwaltung trifft. Diese werden immer seltener, weil neue Gesetze, Verordnungen oder Satzungen diese Flexibilität zunehmend unmöglich machen. Ich erinnere mich an einen weiteren Fall, der exemplarisch für viele andere ist. Da hat es in historisch gewachsenem Terrain mehrere Jahre gedauert, bis die Messpunkte neu festgelegt werden konnten, um Zuständigkeiten zu klären, Baustopp – weil niemand wusste, wer für 3 m² verantwortlich zeichnet. Die Frage ist doch: Wie können wir Bürokratie abbauen und dort, wo einiges im Argen liegt, schneller und konsequenter durchgreifen? Fazit: Wir müssen lokal handeln. Es nützt nichts oder wenig, wenn über alle verfügbaren medialen Kanäle wöchentlich eine neue oder andere Sau durchs Land getrieben wird. Einen Benefit aber hat die heutige Diskussion (Glocke des Präsidenten) – ich komme zum Schluss –: Unser Ministerpräsident kann zumindest die beiden von mir genannten Punkte zur nachhaltigen Entbürokratisierung in sein neues Entbürokratisierungsprogramm mit aufnehmen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet. Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung: Landesgesetz zu dem Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des Verfahrens zur Fortsetzung des Rundfunkbeitrages Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12819 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – Drucksache 18/13367 – Es ist eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart. Die erste Plenarberatung erfolgte am 11. September, und es wurde die Ausschussüberweisung beschlossen. Es hat ein Anhörungsverfahren stattgefunden, und die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Es spricht für die SPD-Fraktion Abgeordneter Schäffner.

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Daniel Schäffner SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie vom Präsidenten vorgetragen, beraten wir heute abschließend über das Landesgesetz zur Ratifizierung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags, wie man landläufig dazu sagt. Das Vorhaben berührt nicht nur technische und finanzielle Fragen, sondern auch grundsätzliche Fragen unseres föderalen Miteinanders und der demokratischen Mitwirkung werden aufgeworfen. Ich bin froh, dass wir im Ausschuss im Rahmen der Expertenanhörung noch einmal extra und vertieft in die Materie eingestiegen sind. Die Anhörung hat deutlich gemacht, der vorliegende Staatsvertrag ist ein Kompromiss, der im Kreis der Länder gefunden wurde nach intensiven Diskussionen mit unterschiedlichen Perspektiven, aber mit dem gemeinsamen Ziel, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu reformieren und zukunftsfest zu machen. Wir sehen diesen Kompromiss als Chance, das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags zu entpolitisieren, ohne die verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne und die parlamentarische Kontrolle aufzugeben. Die sogenannte Widerspruchslösung, die künftig greifen soll, ist kein Systembruch, sondern eine verfahrensrechtliche Weiterentwicklung im Rahmen des bewährten Modells. Das wurde auch in allen Beiträgen der Anhörung deutlich. So kritisch diese auch waren, eine bessere Lösung hatte niemand. Mit Blick auf die 3 Minuten Redezeit kann ich nur zusätzlich auf das Protokoll vom 6. November 2025 verweisen. In der dortigen Auswertung sind wir inhaltlich schon sehr tief eingestiegen. Liebe Kollegen von der CDU, macht es Euch heute bitte nicht so einfach. Nur zustimmen, wenn der Staatsvertrag perfekt ist, ist hier nicht angemessen. Ihr wisst selbst, wenn 16 Länder verhandeln, kommt ein Kompromiss heraus. Für unsere Landesregierung hat Staatssekretärin Heike Raab deutlich gemacht, wir wären gerne über das Vorliegende hinausgegangen. Dann wären die Mechanismen auch eindeutig noch effektiver. Eine sinkende Akzeptanz, wie sie von Euch angeführt wurde, in Verbindung mit diesem Staatsvertrag zu sehen, passt auch nicht. Ihr glaubt doch selbst nicht, dass es Kritiker würdigen, ob wir hier über die Höhe der Beiträge automatisch debattieren oder ob wir einfordern, was weiterhin möglich ist. Mein Vorschlag: Wir konzentrieren uns auf unsere Aufgaben, nämlich über Aufgabe und Struktur zu debattieren und den Öffentlich-Rechtlichen stetig weiterzuentwickeln. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen diesem Staatsvertrag zu in dem Bewusstsein, dass er nicht perfekt, aber notwendig ist, in dem Vertrauen, dass die Länder auch künftig gemeinsam Verantwortung übernehmen, und in der Überzeugung, dass parlamentarische Demokratie nicht durch neue Verfahren geschwächt, sondern durch klare Zuständigkeiten gestärkt wird, und als klares Zeichen, dass wir konstruktiv und bereit sind, diesen Kompromiss mitzutragen, obwohl wir uns mehr gewünscht hätten und darauf bauen, dass in Zukunft noch bessere Kompromisse im Länderkreis gefunden werden. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Kollege Bellaire.

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Florian Bellaire CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Selten liegen politische Eigenlogik und fachliche Vernunft so weit auseinander, Gefahr von Dysfunktionalität, und die geweckten Erwartungen dürften bei Weitem übertrieben sein – das war ein kleines Best-of der Kritik zu einem Vorschlag, der in der ersten Beratung als ganz großer Wurf der Medienpolitik bezeichnet wurde, als höchste Kompromisskunst der Politik, und der in der Anhörung – man muss es so sagen – Schiffbruch erlitten hat. (Beifall der CDU) Ein Systemwechsel weg von der bisherigen Zustimmung aller Landesparlamente zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags hin zu einer Widerspruchslogik, die es künftig nicht mehr jedem Landesparlament ermöglicht, der Erhöhung von Pflichtbeiträgen für die Menschen im Land zu widersprechen. Dahinter steckt erstens eine Schwächung der parlamentarischen Mitwirkungsrechte, (Abg. Joachim Paul, AfD: So ist es!) zweitens eine Schwächung der politischen Legitimation des Rundfunkbeitrags und drittens damit einhergehend die Gefahr eines sinkenden Vertrauens in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. (Beifall der CDU) Das kann nicht unser Ziel sein, meine Damen und Herren. Genau das Gegenteil sollten wir erreichen, eine Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Prinzip an sich: Es könnte in Zukunft vielleicht funktionieren, wenn die Schwellenwerte signifikant hochgesetzt werden. Mit anderen Worten: So wie vorgeschlagen, funktioniert es nicht. Auf absehbare Zeit würden wir im alten Verfahren landen. (Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Totalverweigerer!) Rückwirkende Änderungen in einer laufenden Beitragsperiode vorzunehmen, also das Ändern der Spielregeln während des Spiels, wie es genannt wurde, scheint mit Blick auf die Verfassungsmäßigkeit hochgradig zweifelhaft. (Beifall der CDU) Eine ganz zentrale Äußerung aus der Anhörung: Der geplante Systemwechsel löst in keiner Weise die Verständigungsprobleme der Länder. Was kann einen also nach dieser Anhörung noch dazu bewegen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, angesichts dieser Kritik und auch im Wissen, dass es nicht wahrscheinlich ist, dass diese Reform zustande kommen wird, weil nicht alle Länder ihre Zustimmung bis Ende November erteilen werden? (Beifall der CDU –

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Marcus Klein CDU

Genau!) Könnte das vielleicht der Wunsch sein, dass diese Reform nicht ausgerechnet in Rheinland-Pfalz mit scheitert, dem Vorsitzland der Rundfunkkommission, (Abg. Marcus Klein, CDU: Genau!) das für den Vorschlag federführend verantwortlich ist? Das wurde in der ersten Beratung extra noch einmal herausgearbeitet. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Das wäre ein schwaches Argument, um hier Vertrauen aufs Spiel zu setzen, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU –

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Marcus Klein CDU

Sehr gut!) In der Anhörung wurde deutlich, der Schlüssel liegt weiterhin auf Ebene der Landesregierungen. Kompromisse müssen dort gefunden werden. Ja, wir sind weiter dabei, wenn wir über Verbesserungen des Verfahrens reden. Das ist dringend notwendig. Dabei sollte aber der gesamte Prozess der Beitragsfestsetzung in den Blick genommen werden. Noch ein Appell aus der Anhörung zum Schluss: Wenn wir dabei die Rolle der Parlamente nicht schwächen, ist viel gewonnen. Nichts gewonnen ist mit diesem Vorschlag. Deshalb lehnen wir ihn ab. Danke. (Beifall der CDU –

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Dr. Braun.

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da haben Sie mich jetzt doch überrascht, Herr Bellaire, dass man eine Argumentation hat, die gar nicht an der Sache orientiert ist, sondern daran, dass man befürchtet, die rheinland-pfälzische Landesregierung könnte einen Erfolg haben, und dass man aber verhindern will, dass aus Rheinland-Pfalz eine Zustimmung kommt. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zurufe von der CDU) Das ist eine Argumentation. Ich bin auch dankbar dafür, dass Sie es so eindeutig gemacht haben. Dass man sich aber in der Opposition nicht an der Sache orientiert, sondern hier die Taktik erklärt – vielleicht haben Sie Ihre Fraktionssitzung mit der Sitzung hier verwechselt, ich weiß es nicht –, (Heiterkeit des Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer und des Staatssekretärs Michael Hauer) das ist schon eine Einmaligkeit. Auch wenn ich nur das Protokoll gelesen habe, weil ich an der Anhörungssitzung verhindert war, (Zurufe von der CDU: Ah!) aber aus dem Protokoll geht doch hervor – das können Sie alle nachlesen –, dass es eben keine verfassungsrechtlichen Bedenken gab, sondern dass man sagt, das Parlament ist weiterhin mit im Boot, sogar eigentlich mehr, wenn Sie es genau betrachten, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD –

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Marcus Klein CDU

Nein!) weil ein Parlament allein natürlich eine größere Rolle als im bisherigen Verfahren hat. Meine Damen und Herren, daraus könnten Sie doch etwas machen, wenn Sie richtige Opposition wären. Anscheinend haben Sie aber Angst davor, selbst aktiv werden zu müssen. Meine Damen und Herren, wenn Sie eine klare – das glaube ich Ihnen sofort, wenn Sie das hier sagen würden – Botschaft senden wollen, wir stehen hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dann sieht die aber anders aus. Dann müssten Sie auch ein Verfahren vorschlagen, das Sie vielleicht mit Ihren anderen Ländern abgestimmt haben, zum Beispiel auch mit denen, in denen die CDU regiert. Es ist ja nicht so wie in Rheinland-Pfalz, dass Sie 35 Jahre nirgends an der Macht wären. Manche Leute wählen auch die CDU an die Macht, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ist ja verrückt! Das glaubt doch kein Mensch!) und dann könnten Sie dort nachfragen, was die denn da in ihrer Diskussion zwischen den Landesregierungen machen. Anscheinend sind Sie aber so isoliert, dass Sie noch nicht einmal das voranbringen. Meine Damen und Herren, zu dem Gesamtpaket muss man natürlich sagen, wir hätten es uns auch anders wünschen können. (Zuruf von der CDU: Aha!) Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass das Parlament wie im bisherigen Verfahren den Erhöhungen zustimmt und den Mut und den Mumm hat und sagt, jawohl, das machen wir jetzt so. Aber woher kommt es denn? (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Marcus Klein CDU

Aber darüber müssen wir doch reden!) – Wir haben doch lange genug darüber geredet. Wie lange geht denn das Verfahren schon? (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Das geht doch schon zwei Jahre, das Verfahren, meine Damen und Herren. Da hätten Sie einen Vorschlag einbringen können. (Zurufe von der CDU – Unruhe bei der SPD und bei der CDU – Glocke des Präsidenten) Deswegen, weil wir nicht mit Ihnen reden konnten, weil Sie keine Vorschläge eingebracht haben, ist dieser Kompromiss zustande gekommen, und damit müssen wir jetzt nun einmal leben. Wenn Sie dann später mit anderen Landesregierungen zusammen irgendwann einmal einen Vorschlag machen, sind wir gerne bereit, eine Verbesserung auszuarbeiten und dem Ganzen zuzustimmen. Vorab noch eine Sache gegenüber der AfD. Weil gleich Herr Paul reden wird, sage ich gleich, wenn einer nicht zur Anhörung kommt und auch keinen Vertreter schickt (Abg. Joachim Paul, AfD: Dazu sage ich was!) – dann sagen Sie mal was dazu –, scheint das Interesse gering zu sein. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau! Das Interesse an der Anhörung war gering!) Deswegen muss ich jetzt sagen, es ist mir auch relativ egal, was Sie hier vortragen. Wir stimmen der Sache zu, natürlich auch aus Überzeugung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber auch, weil ein Kompromiss manchmal sein muss und man auch eine Kompromissfähigkeit haben muss. (Glocke des Präsidenten) Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Florian Bellaire, CDU, zieht die Blaue Karte)

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Hendrik Hering

Herr Bellaire, das war den kleinen Moment zu spät. Der Redner war schon nicht mehr da. (Zuruf aus dem Hause) Jetzt redet Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Wir werden Zeugen eines bemerkenswerten Vorgangs. Die CDU ist nicht mehr bereit, schlafwandlerisch den Medienstaatsverträgen einfach so zuzustimmen. Es hat schon ein Umdenken unter der Kollegin Demuth stattgefunden. Die CDU hat begriffen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk, so wie er jetzt ist – teuer, reformunfähig, mit politischer Schlagseite –, kein Zukunftsmodell mehr darstellen kann. Wir erleben auch in den Landesparlamenten, dass die Mehrheiten, die zusammengekratzt werden müssen, immer schmaler, immer kleiner werden, weil die Bedenken, was die Zukunftsfähigkeit dieses Senderkonglomerats angeht, immer größer werden. Das ist gut so, und deswegen muss man den Kern Ihres Medienstaatsvertrags auch als das erfassen, was er ist. Sie wollen einen Automatismus der Beitragserhöhung. Sie wollen die parlamentarische Kontrolle noch einmal schwächen. Sie wollen Debatten über Intendantengehälter, über Beitragsstabilität vermeiden. Sie wollen „Weiter so“. 10 Milliarden Euro, der teuerste Staatsfunk in Europa. Das wollen Sie alles bewahren, und das möglichst geräuschlos. Das lehnen immer mehr Menschen ab, und wir natürlich auch. Wir wollen eine Strukturreform. Sie wollen dieser Strukturreform ausweichen. Wir wollen eine völlig andere Kontrolle. Die Kontrolle hat versagt. Denken Sie an die obszönen Korruptionsskandale beim rbb in Brandenburg, wo die Kontrolle komplett versagt hat, und wir haben weitere Punkte. Wir haben mittlerweile – das muss man sagen, weil wir gerade auch über Rheinland-Pfalz geredet haben – eine dermaßene Abschwächung der journalistischen Standards, dass der ZDF-Häuptling sogar zugegeben hat, dass Sendungen wie Böhmermann gar nicht journalistischen Standards unterliegen müssen. Diese Sendung, die teuer erkauft wird, ist eine – muss man sagen – Lügenfabrik, die das ZDF eingerichtet hat. Jetzt ist die Frage: Wie soll es weitergehen? Wir brauchen eine massive Reduzierung des Sendeumfangs. Wir wollen minus 70 %, minus 90 %. Wir brauchen eine andere Kontrolle. Wir müssen die Zwangsbeiträge abschaffen. Es ist auch richtig, dass Kulturstaatsminister Weimer diese Zwangsbeiträge als das benannt hat, was sie sind. Es ist ein Abzug der Kaufkraft der normalen Bevölkerung, die gar nicht mehr durchweg oder gar nicht mehr den öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumiert. Sie haben enorme Reichweitenverluste, enorme Reichweiteneinbrüche. Letzter Satz zu dieser Anhörung. Anhörungen machen Sinn, wenn Experten von der Opposition nicht einfach so ausgeschlossen werden, wie Sie das gemacht haben. Anhörungen machen auch dann Sinn, wenn die Experten – – – (Zuruf aus dem Hause) – Natürlich haben Sie das gemacht, Sie haben das mehrfach gemacht. (Abg. Daniel Schäffner, SPD: Ihre Expertin ist gar nicht erst gekommen!) Sie haben das mehrfach gemacht, um das zu verhindern. (Abg. Alexander Fuhr, SPD: Niemanden ausgeschlossen!) Anhörungen machen dann Sinn, wenn die Experten wirklich nicht nah an den Parteien oder an den Fraktionen sind, die sie berufen. (Zuruf von der SPD: Falschbehauptung! – Glocke des Präsidenten) So macht das keinen Sinn, und wir werden uns an diesem Anhörungstheater nicht mehr beteiligen. (Beifall der AfD –

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben gerade gehört, dass diese Anhörung nicht so war, wie man sich das vorgestellt hat. Die Wahrheit ist, die Anzuhörende der AfD ist schlicht und ergreifend nicht aufgetaucht, genauso wenig wie irgendein Mitglied der AfD aufgetaucht ist. (Abg. Martin Haller und Benedikt Oster, SPD: Aha!) Die haben an dem ganzen Prozess nicht teilgenommen. Was ebenso ist, wenn wir an die Debatte jetzt gerade denken: (Abg. Martin Haller, SPD: Der notorische Arbeitsverweigerer, Abgeordneter Paul!) Wir reden hier nicht über Sinn und Zweck des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Abg. Martin Haller, SPD: Man nennt ihn auch Arbeitsökonom! – Unruhe bei der AfD) Wir reden nicht über die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir reden auch nicht darüber, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Tatsachenverdreher!) welche Sendungen geeignet sind oder nicht. (Unruhe zwischen der SPD und der AfD – Glocke des Präsidenten)

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Hendrik Hering

Herr Haller und Herr Paul, Sie reden jetzt nicht quer über das ganze Parlament miteinander.

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Stefan Thoma FDP

Wir sprechen heute über die Art und Weise, wie der Rundfunkbeitrag festgesetzt wird, und dazu haben wir gerade absolut null Beitrag gehört. (Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben eben schon zu Recht gehört, es ist der Kompromiss des Kompromisses eines Kompromisses. Wir sind alle nicht glücklich mit der endgültigen Lösung, die dabei herausgekommen ist. Das kann ich offen sagen. (Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Ablehnen!) Wir hätten uns auch etwas anderes gewünscht. Die Kritik haben wir zwischendrin auch immer wieder geäußert. Ich glaube, es ist auch deutlich geworden, dass keiner zu 100 % zufrieden ist. Also müssen wir schauen, wo wir eigentlich stehen geblieben sind. Wir haben einen Punkt, da sind wir uns einig: Es kann nicht so bleiben, wie es ist. Wir brauchen eine Veränderung. Das haben die Anzuhörenden übrigens auch sehr deutlich gesagt. Wir haben auch gehört – da will ich zitieren –, es sei eine charmante Idee, die man habe, in der man Fehler sieht, aber die grundsätzlich eine Besserung darstellt. Ja, es ist Verbesserungspotenzial im Raum, zum Beispiel bei den Quoten und Quoren. Das haben wir diskutiert. Es wurden Befürchtungen geäußert – das heißt nicht, dass das passieren wird –, dass es eventuell dysfunktional sein könnte. Ich betone „könnte“, nicht ist. Wir haben gehört, dass Verbesserungspotenzial im Raum steht, und das will ich deutlich betonen. Auch wir sehen Verbesserungspotenzial, und wir wünschen uns, wenn wir jetzt eine Lösung finden, dass wir danach weiterarbeiten, dass wir auf eine Verbesserung drängen. Das mag vielleicht nicht mehr in diesem Jahr funktionieren, das kann aber in Zukunft funktionieren. Wir müssen uns also die Frage stellen: Wollen wir hier Verantwortung übernehmen, oder stecken wir den Kopf in den Sand und machen einfach gar nichts? Denn das ist die Lösung, wenn wir alles ablehnen und einfach so weitermachen. Ja, wir sind nicht glücklich damit, aber ja, wir sehen das in der Verantwortung als Schritt in die richtige Richtung. Wir wollen, dass die Parlamente beteiligt bleiben. Auch da haben wir aber in der Anhörung deutlich gehört, wir müssen uns fragen: Ist es für die Demokratie eigentlich das Schlimmere, dass einer von 15 überstimmt werden kann, oder dass 15 von einem ausgekontert werden können? Für beide Argumente gibt es natürlich Positionen. Beides ist verständlich, und natürlich wollen wir eine maximale Kontrolle der Parlamente. Aber wir werden keine 100%ige Lösung finden. Deswegen werden wir aus Verantwortung und Vernunft zustimmen, aber darauf drängen, dass wir in Zukunft daran weiterarbeiten, es verbessern und letztlich zu einem besseren Kompromiss kommen können, übrigens dann hoffentlich auch mit der Union zusammen; denn in vielen anderen Ländern, wo die Union führend ist, ist es so, dass wir dort an einem gemeinsamen Kompromiss arbeiten. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Kollegin Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle wissen, wie schwierig die Festsetzung des Rundfunkbeitrags in der Vergangenheit war. Der jetzt vorliegende Staatsvertrag soll das Verfahren vereinfachen und damit eine verlässliche, funktionsgerechte Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks sichern. Dieses Ziel ist richtig und wichtig. Doch Vereinfachung darf nicht dazu führen, dass die parlamentarische Kontrolle geschwächt wird. Der neue Automatismus, nach dem KEF-Empfehlungen künftig ohne erneuten Staatsvertrag gelten sollen, wirft Fragen auf. Auch der Wechsel mitten im laufenden KEF-Verfahren birgt Risiken. Die KEF selbst weist darauf hin, dass dadurch Vertrauen in ein bewährtes System und die Planbarkeit der Rundfunkfinanzierung gefährdet werden. Wenn Beitragserhöhungen künftig quasi automatisch in Kraft treten, ohne öffentliche Debatte und ohne klare parlamentarische Kontrolle, dann schwächen wir die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags und das Vertrauen der Bürger. Aber wollten und sollten wir nicht genau dort ansetzen? In der Anhörung wurde deutlich, dieses Gesetz ist noch nicht ausgereift. Kein einziger Sachverständiger hat ein uneingeschränkt positives Fazit gezogen. Wenn wir es jetzt dennoch unverändert auf den Weg bringen, wofür machen wir dann eigentlich diese Anhörungen? Wir FREIEN WÄHLER sagen deshalb, Reform ja, aber mit Augenmaß. Der vorliegende Gesetzentwurf hat in der Anhörung zu viele Fragen aufgeworfen und zu viel Kritik bekommen, um ihn in dieser Form anzunehmen. Wie mein Vorredner sagte, es ist der Kompromiss eines Kompromisses eines Kompromisses, den wir nicht gut finden. Wir wollen ein transparentes, nachvollziehbares Verfahren, das die Parlamente einbindet, (Glocke des Präsidenten) keine Automatik ohne demokratische Kontrolle. Nur so kann diese Reform ihrem Anspruch gerecht werden, Verfahren zu vereinfachen, ohne Vertrauen zu verspielen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Hartenfels.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es gut, dass die CDU Widerspruch anmeldet und sagt, es ist das völlig falsche Signal, gerade beim Thema Finanzen diesen Automatismus einzuführen, wo wir doch wissen, dass in der Gesellschaft eine breite Debatte dazu läuft, ob die Gebühren, die jeder abführen muss, wirklich noch angemessen sind für die Qualität, die der öffentliche Rundfunk uns bietet. (Zurufe von der SPD: Es sind Beiträge, keine Gebühren!) – Ja, Beiträge, Beiträge, die man aber abführen muss. Das wird nicht zur Diskussion gestellt, und es ist immerhin ein Betrag über 10 Milliarden Euro jedes Jahr. Das gibt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehr viel Planungssicherheit. Das ist ein Vertrauensvorschuss der Bürgerinnen und Bürger an diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und deswegen müssen wir schon auch über die Inhalte reden und auch über den Vertrauensverlust, der in einem großen Umfang stattgefunden hat. Ja, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist als vierte Gewalt sehr, sehr wichtig in einer Demokratie, und er hat eine sehr, sehr hohe Funktion. Deswegen müssen wir darüber reden, wie wir ihn auskömmlich finanzieren, welchen Reformbedarf es gibt und wo der Vertrauensverlust herkommt. Über diese Elemente müssen wir reden. Ich kann von unserer Seite aus nur sagen, der Reformbedarf ist viel, viel größer als das, was im Moment auf dem Tisch liegt. Deswegen müssen auch gerade die Parlamente darüber reden: Wollen wir nicht mehr Reformen, und muss nicht auch die Stoßrichtung eine andere sein, wenn wir diese Debatte führen? Ich möchte noch einmal daran erinnern, der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll natürlich vor allen Dingen das abdecken, was im privaten Bereich zu kurz kommt. Darauf muss der Schwerpunkt liegen. Deswegen ist es gut, dass die Reformschritte, die gemacht werden, sich auf die Zusammenlegung von Sendern, von Rundfunkanstalten konzentrieren, dass es effizienter und schlanker passieren soll, dass die Social-Media-Kanäle, die angeboten werden, in der Form vielleicht doch zu viele sind. Über das alles muss man reden, das muss man in die Reform mit einbringen. Aber man muss auch viel, viel strenger darüber nachdenken, ob wir wirklich noch die 20. Quizsendung brauchen, ob wir noch den 150. Krimi brauchen, ob wir noch dies, das und jenes brauchen, oder ob wir nicht vor allen Dingen für die politische Willensbildung einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen, der sehr seriös diese Themen aufarbeitet, in der gesamten Bandbreite, also von ganz weit links bis ganz weit rechts, von der einen Position pro bis zur anderen Position contra, seriös und vor allen Dingen fair. Dazu möchte ich noch einmal an die Themen erinnern, wo der Vertrauensverlust herkommt. Der enorme Vertrauensverlust hat bei Corona angefangen und geht weiter bei der Berichterstattung zum Thema Krieg und Frieden in der Ukraine. Er setzt sich auch gerade aktuell ganz stark fort bei der Berichterstattung deutscher Medien über das, was in den letzten Jahren im Gazastreifen passiert ist. Sie merken schon an dieser Überschrift, dass es wichtig ist, wenn wir weiter Vertrauen haben wollen, dass wir über diese Themen auch offen reden. Das fordere ich ein, auch von den Parlamenten. Davon sind wir leider weit entfernt. Nehmen wir zum Beispiel das Stichwort „Gaza“. Wer sich die Mühe macht, in die ausländische Berichterstattung hineinzuschauen, wird feststellen, wie weit die deutschen Medien von einer breiten und fairen Berichterstattung entfernt sind. Ich möchte als Betroffener auch noch einmal an die Corona-Zeit erinnern. Wir haben vorhin in der Stadtbild-Debatte von Ressentiments gesprochen und davon, wie wichtig Sprache ist und wie wichtig es eigentlich ist, (Glocke des Präsidenten) dass wir fair miteinander umgehen. In der Corona-Zeit wurde nicht nur vom politischen Raum ungeheuer viel Diffamierung über die Menschen ausgesprochen und losgetreten, die kritisch gegenüber der Impfung waren. Das Schlimme war aus meiner Sicht, dass die vierte Gewalt, weil sie sehr viel Meinungsmacht hat, nicht dämpfend gewirkt hat, sondern ins gleiche Horn mit der gleichen Brutalität gestoßen hat, um diese Ressentiments zu erzeugen. Ich möchte noch einmal daran erinnern, das waren auf einmal die „Schwurbler“, es waren die „Idioten“, es waren „Leugner“. (Glocke des Präsidenten) Es waren auf einmal Menschen, die sind doch „alle halbe Nazis“, und das sind doch „vermutlich Gewaltbereite“, nur weil es Millionen von Menschen in Deutschland gegeben hat – – –

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Hendrik Hering

Herr Hartenfels, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Ich habe mich extra bei der Verwaltung noch einmal vergewissert, dass ich meine 5 Minuten – – –

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Hendrik Hering

Wir haben 3 Minuten für die Fraktionen vereinbart. Ich lege das nicht so aus, dass Sie als Fraktionsloser mehr reden als die Fraktionen.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Dann ist es schade, dass der Präsident eine andere Position hat als – – –

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Hendrik Hering

Ja, ich habe dazu eine andere Position. (Abg. Martin Haller, SPD: Er ist der Präsident, das ist ganz einfach! Er hat den Vorsitz! –

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Benedikt Oster SPD

Er steht über allem!) Der Ältestenrat hat für diesen Tagesordnungspunkt 3 Minuten Redezeit festgelegt. Jetzt redet Staatssekretärin Raab für die Landesregierung.

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Heike Raab

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe sehr aufmerksam die Debatte verfolgt, und ich habe den Eindruck, dass wir hier nicht in der Programmkritik sind. Ich will noch einmal auf das Thema zurückkommen; denn in dem vorliegenden Achten Medienänderungsstaatsvertrag geht es ausschließlich um die Umsetzung der KEF-Empfehlung, und das zwei Jahre später, da es ein Sondervermögen gibt. Zweitens geht es darum, dass ein verändertes System, anstatt des bisherigen Modells der Zustimmung ein Widerspruchsmodell, eingeführt werden soll, das auch den Landtagen mehr Möglichkeiten gibt. An diesem Staatsvertrag, den wir gemeinsam mit 16 Ländern ausgehandelt haben – sehr verehrter Herr Bellaire, ich weiß gar nicht mehr, ob Sie noch hier sind; doch, Sie sind noch da –, haben auch sehr viele CDU-Länder mitgewirkt, und wir sind sehr dankbar, dass die CDU auch in vielen Landtagen diesem Medienänderungsstaatsvertrag schon zugestimmt hat. Wohingegen ich hier die Auffassung gewinne – auch daraus, wie Sie die Anhörung auswerten –, dass Sie bewusste Falschdarstellungen unternehmen, und damit stellen Sie sich in eine Reihe mit einer anderen Fraktion, die bisher den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus antidemokratischen Gründen bekämpft und nicht aus sachlichen Argumenten unterstützt hat. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) In der Anhörung ist auch von der von der CDU benannten Anzuhörenden und Expertin Frau Stenner dieser Kompromiss als Minimalkompromiss unter den 16 Ländern ausdrücklich als ein richtiger Schritt in die richtige Richtung bezeichnet worden. Wenn Sie gesagt haben, dass Sie die Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit anzweifeln, will ich Ihnen entgegenhalten, dass gerade das Bundesverfassungsgericht den Ländern mehrere Möglichkeiten anheimgegeben hat, um die KEF-Empfehlungen umzusetzen. Wir könnten statt des Einstimmigkeitsprinzips zu einer Mehrheitsentscheidung kommen. Wir könnten eine Vollindexierung einführen. Aber alles das erfordert natürlich zunächst einmal einen einstimmigen Beschluss, den wir mit dem hier vorliegenden Staatsvertrag – einem Kompromiss – erreicht haben. Wir als Vorsitzland der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsident Alexander Schweitzer, hätten uns mehr vorstellen können. Wir hätten uns höhere Länder-Quoren vorstellen können. Wir hätten uns auch eine flexible Quote vorstellen können. Aber – und jetzt zitiere ich noch einmal das Bundesverfassungsgericht – wir Länder sind in einer Verantwortungsgemeinschaft, und unserer Verantwortung, für eine auskömmliche Finanzierung von freien und unabhängigen Medien zu sorgen, kommen wir hiermit nach. Deshalb werbe ich für eine Zustimmung zu diesem Staatsvertrag. Das Thema des Vertrauens, das eine wichtige Währung in der Demokratie ist, kann auch durch Verlässlichkeit gegenüber unseren Medien hergestellt werden. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, für den die unveränderte Annahme empfohlen ist. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12819 – in der zweiten Beratung zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? Dann stelle ich fest, dass dem Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der Gruppe FREIE WÄHLER und der AfD zugestimmt worden ist. (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Das ist aber interessant!) Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmt, den darf ich bitten, sich von seinem Platz zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? Dann stelle ich fest, dass das Gesetz auch in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der Gruppe FREIE WÄHLER und der AfD angenommen worden ist. (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Das ist interessant! Darüber wird noch zu sprechen sein!) Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung: Landesgesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13275 – Erste Beratung Die Grundredezeit beträgt 3 Minuten. Zur Begründung durch die Landesregierung hat Staatssekretär Hauer das Wort.

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Michael Hauer

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik mit Sitz in Bayern, kurz ZLS genannt, soll geändert werden. Aufgabe der ZLS ist im Wesentlichen, dass Produkte und Anlagen sicher sind, bevor sie auf den Markt kommen und genutzt werden. Bekannt ist allen die Zulassung zum Beispiel für Prüfstellen und die Zertifizierung als GS-Kennzeichen, ferner die Benennung von sogenannten Notified Bodies nach EU-Rechtsakten. Die ZLS erlaubt damit Unternehmen, als Prüfer für die Sicherheit bestimmter Produkte und Anlagen tätig zu werden. Die Änderung des Abkommens dient der Aktualisierung des bisherigen Vertragstextes und der Übertragung neuer Aufgaben an die ZLS: die Zulassung von Prüfstellen für ortsbewegliche Tanks, zum Beispiel im Bereich der Gefahrgutbeförderung, sowie die Übernahme von Richtlinienvertretungsaufgaben im Bereich Sprengen. Dies ermöglicht es den Unternehmen, die durch die zugelassenen Stellen zertifiziert sind, auch über die Landesgrenzen hinweg aktiv sein zu können. Die zentrale Aufgabenerfüllung führt zu einer erheblichen Zeit- und Kostenersparnis und ist daher auch eine Entbürokratisierungsmaßnahme. Die Bündelung der Zuständigkeiten bei der ZLS hat sich in den letzten dreieinhalb Jahrzehnten bewährt und wird nun, wie in diesem Fall, auch stets fortentwickelt. Auch für die entsprechenden Unternehmen ist es bequem, durch die ZLS nur einen Ansprechpartner zu haben und mit nur einem Antrag eine bundesweite Zulassung zu erhalten. Ohne die ZLS wären 16 einzelne Antragstellungen notwendig. Entsprechend wäre das aus unternehmerischer Sicht unattraktiver. Dem Änderungsabkommen muss nun abschließend in sämtlichen Landtagen der Bundesländer zugestimmt werden. Änderungsabkommen haben Gesetzesrang und bedürfen daher über ein Zustimmungsgesetz der Billigung durch die jeweiligen Länderparlamente. Deshalb bitte ich Sie hiermit um Zustimmung zum Änderungsabkommen, auch als kleinen aber wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Prozesseffizienz für die Lieferketten und Unternehmen in unserem Land. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Susanne Müller, SPD)

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Hendrik Hering

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Abgeordneter Steinbach.

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Nico Steinbach SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über das Landesgesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Allein dieser Titel lässt erahnen, wir reden über eine technische Anpassung, und deswegen, glaube ich, kann ich meinen Redebeitrag recht emotionslos vortragen. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik – wir haben es gerade schon vom Staatssekretär gehört –, kurz ZLS, spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, dass Produkte und Anlagen sicher sind, bevor sie auf den Markt kommen. Sie sorgt also dafür, dass Prüfstellen und Zertifizierungsstellen nach einheitlichen und hohen Standards arbeiten. Vielen ist das GS-Zeichen zum Beispiel als Synonym für solche geprüfte Sicherheit bekannt. Mit dem vorliegenden Änderungsabkommen wird der bestehende Vertragstext aktualisiert, und die ZLS erhält neue Aufgaben. Dadurch wird sichergestellt, dass man auch künftig den Anforderungen der europäischen Rechtsakte gerecht wird, etwa bei der Benennung sogenannter Notified Bodies, also Stellen, die europaweit Prüfungen und Zertifizierung durchführen dürfen. Für Unternehmen bedeutet das mehr Rechtssicherheit und die Möglichkeit, ihre durch zugelassene Stellen zertifizierten Produkte auch über Landesgrenzen hinweg anzubieten. Da Änderungsabkommen Gesetzesrang haben, bedarf es der Zustimmung der Länderparlamente – so auch in diesem Fall. Mit dieser Anpassung stärken wir die Produkt- und Anlagensicherheit sowie den fairen Wettbewerb im Europäischen Binnenmarkt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Abgeordneter Schreiner.

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Gerd Schreiner CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das kommt, wie gesagt, alles sehr technisch daher, aber die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ist der Garant dafür, dass es läuft, dass die Räder rollen – auf der Straße und auf der Schiene – und dass damit auch der Rubel rollt, und das Ganze sicher. Wir reden hier am Pult häufiger darüber, wenn wir denken, beim Behördenhandeln läuft es nicht ganz so, und da könnte man vielleicht etwas effiziente r handeln. Hier ist es ein hervorragendes Beispiel dafür, dass Behördenhandeln regelmäßig ein Segen ist, gerade dann, wenn es gilt, Gefahrgüter durch Deutschland zu transportieren; denn 8 % der Güter, die wir in unserem Land transportieren, sind Gefahrgüter – die Hälfte auf der Straße, ein Viertel auf der Schiene, ein Viertel auf dem Wasserweg. Güter sind überall. Wenn der Vorhang nicht zugezogen wäre, könnten wir herausschauen. Es geht um die Schiffe, die auch Gefahrgüter beispielsweise nach Ludwigshafen bringen oder von Ludwigshafen Fertigprodukte sicher in alle Welt. Die Zentralstelle war schon gut. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Sie wird durch das vorliegende Gesetz und den Rechtsakt, der dahinter steht, noch besser, und sie bietet mir in der Debatte jetzt natürlich wieder die Gelegenheit – Sie haben es schon geahnt, als ich das Thema Binnenschifffahrt angesprochen habe – zu meinem ceterum censeo. Wir als CDU-Fraktion – Herr Kollege Martin hat das regelmäßig angesprochen; ich habe das regelmäßig angesprochen – wollen, dass Güter so viel wie möglich vor allen Dingen auf dem Wasserweg transportiert werden. Das ist regelmäßig der sicherste Weg. Dafür braucht es einen Ausbau des Rheins. Das ist notwendig. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Die Straße ist gut für Gefahrgüter, die Schiene im Zweifelsfall besser. Am besten ist der Wasserweg. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Schnieder! Schnieder muss liefern! – Zuruf aus dem Hause: Schnieder muss liefern!) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollege von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Verkehrsminister liefern würde, dann würden wir vielleicht im Rhein weiterkommen, lieber Kollege. (Beifall bei der CDU – Heiterkeit des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Schön, dass selbst in eine solche rein technische Debatte durch Sie ein bisschen Feuer reinkommt. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Wenn Sie einen Gasherd kaufen, dann wurde dieser mittelbar von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik zugelassen – mittelbar, weil die ZLS nicht selbst den Gasherd zulässt, sondern Stellen zertifiziert, die dies machen, nicht nur für Gasherde, sondern für ganz unterschiedliche Produkte wie Aufzüge und alle Arten von Maschinen. Das sind Prozesse, die wir als Verbraucherinnen und Verbraucher nicht sehen, aber die zum Schutz von Umwelt und Gesundheit im Hintergrund laufen und sehr wichtig sind. In Zeiten, in denen wir als Verbraucher Produkte direkt aus China einkaufen können, kommt der ZLS eine besonders wichtige Aufgabe zu. Sie ist neben dem Zoll und den Marktüberwachungsbehörden dafür zuständig, den EU-Binnenmarkt zu schützen. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll das Abkommen über die ZLS angepasst und ergänzt werden. Zudem erhält die ZLS eine neue Aufgabe. Sie soll Prüfstellen für Tanks zulassen dürfen, die nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und – wir haben es eben gehört – Binnenschifffahrt in der Binnenschifffahrt unterwegs sind. Das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die bei der ZLS genau richtig angesiedelt ist, weil sie über das notwendige Fachwissen verfügt. Das internationale Gefahrgutrecht gewährt bei der Zulassung von Prüfstellen von Tanks eine Übergangszeit, nämlich bis Ende 2032. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würde die ZLS ihre neue Aufgabe ab 2026 aufnehmen, sodass wir sechs Jahre früher dran wären. Das begrüße ich. In diesem Sinne werden wir die weiteren Beratungen positiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die AfD Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär Hauer und meine Vorredner haben sehr gut erklärt, worum es in diesem Gesetzentwurf geht. Wir haben uns das angeschaut. Das ist sinnvoll. Es geht darum, einen älteren Staatsvertrag an neue Gesetze anzupassen. Wir haben keine Einwände, was das betrifft, und würden einer Überweisung an den Ausschuss zustimmen und zustimmen. Danke schön. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Abgeordneter Weber für die FDP-Fraktion spricht.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Benedikt Oster, SPD: Schnieder muss liefern!) Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist auf den ersten Blick unspektakulär, aber er steht für etwas, das für die Freien Demokraten ganz wichtig ist: Vernunft, Kooperation, Bürokratieabbau, und das durch kluge Arbeitsteilung. Das Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, kurz ZLS, ist ein klassischer Fall von „Weniger ist mehr“ – weniger Zuständigkeitschaos, weniger Doppelarbeit und weniger Kosten, dafür mehr Effizienz, mehr Klarheit und mehr Sicherheit. Wir müssen nicht jedes Rad 16-mal neu erfinden. Ein Mal gut machen reicht. Wenn die Bundesländer ihre Kräfte bündeln, sparen wir Geld, Zeit und Bürokratie. Das ist gelebter Föderalismus mit Vernunft. Genau das ist liberale Politik. Mit dem Änderungsabkommen wird die Arbeit der ZLS aktualisiert. Wir regeln Zuständigkeiten so, dass Unternehmen und Behörden wissen, wer wofür verantwortlich ist, und das in Deutschland einheitlich. Rheinland-Pfalz zahlt dafür knapp 100.000 Euro pro Jahr – eine kleine Summe mit einem großen Nutzen; denn durch diese Zentralisierung vermeiden wir 16 parallele Verwaltungen und schaffen so echte Entlastung. Bürokratieabbau fängt nicht mit großen Worten an, sondern mit kleinen, vernünftigen Entscheidungen. Wenn wir Verfahren vereinfachen, sparen wir Zeit, und Zeit ist die wertvollste Währung, die der Staat den Menschen zurückgeben kann. Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir dem im parlamentarischen Verfahren wohlwollend begleitend unsere Aufmerksamkeit schenken. Wir freuen uns auch weiter über die Abstimmungen und die Dinge. Wir als FDP-Fraktion sind diesem Gesetzentwurf gegenüber ganz, ganz positiv aufgeschlossen. Vielen Dank. (Beifall der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Hendrik Hering

Jetzt spricht Abgeordneter Schwab für die Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Gesetze und Abkommen, die unsere Zusammenarbeit verbessern sollen und dabei für unsere Kommunen kostenneutral und ohne negative Folgen bleiben, fi nden durch uns FREIE WÄHLER grundsätzlich Unterstützung. Im konkreten Fall ist genau das der Fall. Es geht um die Verringerung von Gefahren und um redaktionelle, rechtliche Harmonisierungen. Staatssekretär Hauer hat es bestens erklärt. Insofern kann ich es kurz machen: Wir FREIEN WÄHLER werden den weiteren Schritt des Gesetzgebungsverfahrens positiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf aus dem Hause: Sehr gut!)

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Hendrik Hering

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13275 – an den Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISBLG) und des Steuerberaterversorgungsgesetzes (SBVG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13316 – Erste Beratung Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart. Für die Landesregierung wird Finanzministerin Ahnen den Gesetzentwurf begründen.

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Doris Ahnen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich in aller Kürze zu den beiden Teilen des Gesetzentwurfs etwas sagen. Der erste Teil des Gesetzentwurfs umfasst die Änderungen des ISBLG, also des Landesgesetzes über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Die Präzisierung des ISBLG erfolgt aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Durch die Änderung wird die Bearbeitung von Fördermaßnahmen bestimmter Bereiche ausschließlich der Investitions- und Strukturbank als zentrales Förderinstitut des Landes durch Gesetz zugewiesen. Hintergrund – davon werden Sie alle schon mal etwas gehört haben – ist die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz, der nach derzeitigem Stand ab 1. Januar 2027 verpflichtend anzuwenden ist. Danach gelten juristische Personen des öffentlichen Rechts nur dann nicht als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts, wenn sie auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung tätig werden und wenn dadurch keine größeren Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Die ISB ist als Anstalt des öffentlichen Rechts eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung tätig wird. Eine größere Wettbewerbsverzerrung liegt gemäß UStG nicht vor, wenn die Leistungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden. Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf die Bearbeitung von Aufgaben nach dem ISBLG ausschließlich der ISB zugewiesen. Hiermit wird die bereits derzeit gelebte Praxis lediglich gesetzlich noch einmal nachgeschärft. Bereits jetzt ist die ISB das zentrale Förderinstitut des Landes und administriert in dieser Funktion für das Land den weitaus überwiegenden Teil seiner Förderaufgaben. Zum zweiten Teil des Gesetzentwurfs: Er umfasst zwei Änderungen des Steuerberaterversorgungsgesetzes. Nach aktueller Rechtslage sind Mitglieder der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zugleich Pflichtmitglieder des Versorgungswerks, soweit sie natürliche Personen sind. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Durch eine Änderung des Steuerberatergesetzes im Jahr 2021 durch den Bundesgesetzgeber wurde unter anderem für steuerberatende Berufe die Möglichkeit erweitert, sich mit Angehörigen anderer freier Berufe zu Berufsausübungsgesellschaften zusammenschließen zu können. In diesem Fall können auch berufsfremde Personen Mitglied der Steuerberaterkammer sein. Durch die vorgeschlagene Änderung wird klargestellt, dass Pflichtmit glieder des Versorgungswerks die der Steuerberaterkammer angehörenden Mitglieder sind, soweit sie Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte sind. Berufsfremde Personen werden damit nicht Mitglieder des Versorgungswerks. Die zweite vorgeschlagene Änderung betrifft die Möglichkeit, erstmals bestellten Steuerberaterinnen oder Steuerberatern eine Reduzierung ihrer Beiträge zum Versorgungswerk zu gewähren. Bislang kann diese Beitragsreduzierung nicht über das 45. Lebensjahr hinaus gewährt werden. Diese Begrenzung ist nicht mehr zeitgemäß und soll gestrichen werden. Also: Ein sehr technischer, aber wichtiger Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Markus Stein.

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Markus Stein SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Landesregierung, der Regelungen mit Blick auf zwei wesentliche Akteure aus dem Finanzbereich in Rheinland-Pfalz betrifft. Da ist auf der einen Seite die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, kurz ISB. Auf der anderen Seite sind dies die Steuerberaterinnen und Steuerberater bei uns im Land. Die wesentlichen Inhalte hat Frau Finanzministerin Doris Ahnen soeben beschrieben, und in beiden Bereichen – die einschlägigen Abkürzungen für die Gesetzesteile lauten ISBLG und SBVG – schaffen wir Klarheit und verbessern die praktische Handhabung, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Im Bereich der Steuerberaterinnen und Steuerberater wird unter anderem klargestellt, dass nur diejenigen Mitglieder der Steuerberaterkammer Mitglied des Versorgungswerks werden, die Angehörige der steuerberatenden Berufe sind. Lassen Sie mich kurz die Gelegenheit nutzen, auch die Bedeutung der ISB noch einmal hervorzuheben; denn sie ist das zentrale Förderinstitut des Landes. In der Begründung des Gesetzentwurfs sind einige wesentliche Bereiche aufgelistet, in denen die ISB das Land unterstützt, von der Finanz- und Wirtschafts-, über die Wohnungs- und Städtebau- bis hin zur Verkehrspolitik. Rund 100 Förderprogramme wickelt die ISB für das Land ab. Die Herausforderung – das wissen wir alle – sind dabei in den vergangenen Jahren sicher nicht kleiner geworden. Umso mehr gilt mein Dank, gilt unser Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ISB. Verbunden mit diesem Dank ist das Versprechen, die ISB auch über diesen Gesetzentwurf hinaus verlässlich dabei zu unterstützen, dass die Beschäftigten ihre Aufgaben möglichst gut wahrnehmen können. Auch die Steuerberaterinnen und Steuerberater nehmen in unserem System eine wichtige Rolle ein. Gerade auch im Zuge der Grundsteuerreform waren sie für viele Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Ansprechpartner. Auch hierfür herzlichen Dank. Den vorliegenden Gesetzentwurf halten wir als SPD-Fraktion für zielführend und werden ihn natürlich positiv begleiten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Wächter.

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Karina Wächter CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über zwei Änderungen von Gesetzen. Beginnen möchte ich mit einem Blick auf die Änderung des Landesgesetzes über die Investitions- und Strukturbank. Die ISB ist das zentrale Förderungsinstitut des Landes. Sie hilft Unternehmen, Familien und Kommunen. Bisher ist es so gewesen, dass die ISB bei fast allen Förderprogrammen des Landes unterstützt oder ausgeführt hat, das aber nicht ausdrücklich per Gesetz. Das war gelebte Praxis, aber nicht schriftlich festgehalten. Die Änderung der Gesetzeslage – Frau Ahnen hat § 2b Umsatzsteuergesetz angesprochen – macht es nötig, hier Klarheit zu schaffen. Daher begrüßen wir die vorgesehenen Änderungen. Sie sorgen für Rechtssicherheit und setzen, salopp gesagt, das um, was schon in den letzten Monaten gelebte Praxis war. Kommen wir zum zweiten Teil, zum Steuerberaterversorgungsgesetz. Hier geht es um zwei Dinge. Erstens geht es darum, wer überhaupt Mitglied im Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater sein darf. Zweitens geht es um die Frage, bis zu welchem Alter man die Beitragsreduzierung bekommen kann. Durch eine Änderung im Bundesrecht war auch hier theoretisch möglich, dass berufsfremde Personen, die in einer Steuerberatungsgesellschaft Verantwortung tragen, Mitglied der Kammer werden können und damit automatisch Mitglied im Versorgungswerk. Auch hier handelt es sich um eine Klarstellung in der Sache, wonach nur Steuerberater und Steuerbevollmächtigte dem Versorgungswerk der Steuerberater angehören können. Das ist folgerichtig, sachgerecht und schützt das Prinzip der berufsständischen Versorgung. Auch die zweite Änderung in diesem Bereich, die Streichung der Altersgrenze von 45 Jahren bei Beitragsreduzierung, begrüßen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich; denn warum sollte jemand, der vielleicht mit 46 oder 48 Jahren neu in den Beruf einsteigt, nicht auch von einer reduzierten Einstiegslast profitieren können? Lebensläufe sind heute vielfältiger als früher. Da sollten wir auch im Gesetz keine unnötigen Hürden schaffen. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Steven Wink, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wir haben auch bei diesem Tagesordnungspunkt Besucher im Plenum, und ich darf Auszubildende in der Unternehmensgruppe Juchem aus Niederwörresbach und Schmelz herzlich begrüßen. Willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht deren Vorsitzende Pia Schellhammer.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Wenn in RheinlandPfalz Wohnungen neu entstehen, wenn Gründer:innen durchstarten oder Betriebe investieren, steht oft eine Adresse dahinter: unsere Investitions- und Strukturbank. Nicht nur nach der Flutkatastrophe im Ahrtal, sondern auch in der Corona-Krise war unsere Investitions- und Strukturbank da – schnell, unbürokratisch und verlässlich. Ihre Expertise und Verlässlichkeit sind im ganzen Land bekannt und werden geschätzt. Deshalb möchte ich das vorliegende Gesetz zum Anlass nehmen, den Mitarbeitenden der ISB für ihre hervorragende Arbeit, die sie für dieses Land leisten, ausdrücklich zu danken. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Es ist in dieser Debatte schon angeklungen, und es zeichnet sich ab, dass das kein kontroverser Tagesordnungspunkt wird. Das tut auch einmal gut, wir sind uns relativ einig. Wir stellen sicher, dass die ISB als zentrale Ansprechpartnerin des Landes bei der Umsetzung unserer öffentlichen Förderprogramme gilt. Ohne diese zusätzliche Exklusivregelung müssten Leistungen der ISB unter Umständen umsatzsteuerpflichtig werden. Deshalb regeln wir das. Das ist also eine wichtige Klarstellung. Ebenso – auch das wurde schon erwähnt – regeln wir im Steuerberaterversorgungsgesetz die Frage der Mitgliedschaft im Versorgungswerk. Ganz klar, im Versorgungswerk kann künftig nur jemand Mitglied sein, wer auch tatsächlich Steuerberaterin oder Steuerberater ist. Es ist also ein Gesetz, das zwei notwendige Klarstellungen – auch die Altersgrenze wurde eben erwähnt – vornimmt. Ich kann schon an dieser Stelle sagen, dass auch die Grünenfraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen wird. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Kern des Gesetzentwurfs zur ISB wirft ein Schlaglicht auf die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Diese wird seit 2017 immer wieder verschoben. Nach der jetzigen Regelung wird die Umsatzsteuer für die öffentliche Hand bei nicht hoheitlichen Leistungen oder solchen mit Wettbewerbscharakter ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten. Für private Unternehmen wird damit zumindest ein Stück weit ein Level Playing Field geschaffen. Für die öffentliche Hand ist die Umsatzbesteuerung nach § 2b Umsatzsteuergesetz offenbar eine Mammutaufgabe. Viele staatliche oder kommunale Unternehmen und Einrichtungen waren bislang noch nicht so weit, dass sie die Umsatzsteuer anwenden können. Nun schafft das Land für die ISB Klarheit, dass sie grundsätzlich nicht unter die Umsatzsteuerpflicht fällt. Zwischen 2017, dem zunächst erstmaligen Jahr der Umsatzsteuerpflicht, und heute liegen mehr als acht Jahre und mehrere Verschiebungen des Inkrafttretens. Offensichtlich hat die Landesregierung viel Zeit benötigt, um für die ISB bei § 2b Umsatzsteuergesetz zu einem Ergebnis zu gelangen. Im Steuerberaterversorgungsgesetz gilt es klarzustellen, dass nur Steuerberater und Steuerbevollmächtigte Mitglied des berufsständischen Versorgungswerks sein können, und eine altersdiskriminierende Regelung wird gestrichen. Die AfD ist gegen Altersdiskriminierung. Die AfD wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht auch hier deren Vorsitzender Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz bietet Rechtssicherheit, Klarheit, Transparenz. Es beinhaltet die Klarstellung der gelebten Praxis. Das ist wichtig, um diese auch im Gesetz klarzustellen. Die meisten zentralen Bestandteile haben wir gehört : die Präzisierung in Bezug auf die ISB in Rheinland-Pfalz, die zentrale Stelle, wenn es um die Förderung in unserem Land geht – Kollegin Schellhammer hat es angesprochen –, wir reden auch über Unternehmen, über den Wohnungsbau, über den Arbeitsmarkt. Überall gibt es Förderung der ISB. Wenn künftig bestimmte Förderaufgaben ausschließlich von der ISB wahrgenommen werden, gilt deren Tätigkeit nicht als unternehmerische Tätigkeit nach dem Umsatzsteuergesetz. Eine sehr wichtige Regel, gerade in den heutigen Zeiten. Es bleibt dennoch die Flexibilität, auch andere Stellen mit der Aufgabendurchführung für das Land zu beauftragen. Bei der Steuerberaterversorgung muss man diese Klarstellung, wer überhaupt in die Kammer eintreten darf, nicht mehr erläutern. Wichtig ist der Punkt – das ist auch für uns wichtig –, dass der demografischen Entwicklung entgegengetreten wird. Es gibt durchaus 50-Jährige, die noch die Steuerberaterprüfung schreiben und dann die Möglichkeit haben müssen, von der Beitragsabsenkung zu profitieren. Von daher ist es zu befürworten, und die FDP-Fraktion stimmt zu. Danke. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Patrick Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem Entwurf wird die Förderung angepasst. Die ISB bearbeitet die übertragenen Aufgaben grundsätzlich exklusiv. Abweichungen müssen per Rechtsverordnung benannt werden. Das sorgt für klare Zuständigkeiten und kurze Wege. Die Entgelthöhe und die Einzelheiten der Aufgabenwahrnehmung werden in öffentlich-rechtlichen Verträgen festgelegt. Zusätzlich schafft der Entwurf im Versorgungswerk Klarheit. Pflichtmitgliedschaft nur für Angehörige der steuerberatenden Berufe, und die Altersgrenze für Beitragsreduzierungen entfällt. Insgesamt bedeutet das mehr Transparenz, weniger Doppelstrukturen und eine saubere Anbindung an § 2b UStG. Das ist nachvollziehbar, begrenzt Risiken und macht Entscheidungen prüfbar. Frau Ministerin, insofern können wir mit diesem Entwurf gut leben. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13316 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 18 der Tagesordnung: Erstes Landesgesetz zur Änderung des Landeswindenergiegebietegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13333 – Erste Beratung Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten. Für die Landesregierung spricht der Innenminister. Staatsminister Ebling hat das Wort.

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Michael Ebling

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Selbstverständlich ist es nur ein kalendarischer Zufall, aber dass aktuell auch die Klimakonferenz vieler Staaten stattfindet, ist trotzdem ein geeigneter Merkpunkt, um deutlich zu machen, dass wir beim Ausbau erneuerbarer Energien nicht auf die Bremse treten, sondern ganz im Gegenteil. Wir haben in den vergangenen Jahren im Sinne des Windenergieausbaus eine Geschwindigkeit an den Tag gelegt, die mehr als nur beachtlich ist. Die Genehmigungsdauer bei Windenergieanlagen ist deutlich reduziert, und das hört insbesondere die Kollegin, die gerade auf der zuständigen Fachkonferenz ist, Katrin Eder, bestimmt sehr gerne; denn das ist alles auch eine anerkennende Leistung. Gleichzeitig wollen wir aber auch vorbereiten, dass wir im Rahmen einer geordneten Raumentwicklung die Flächen dafür natürlich auch künftig zur Verfügung stellen, um den Weg zur Energiewende weiter engagiert zu betreiben. Wir haben ein klares Ziel, wir haben ein ambitioniertes Ziel, was den Ausbau erneuerbarer Energien angeht. Deshalb bin ich froh, Ihnen den angekündigten Entwurf zur Änderung unseres Landeswindenergiegebietegesetzes vorzulegen, was dafür die flächenmäßigen Voraussetzungen schaffen wird. Kern sind verbindliche regionsspezifische Mindestziele für die Flächenausweisung. Damit legen wir erstmals fest, welchen Anteil jede Planungsregion mindestens leisten muss, um das Ziel von 2,2 % der Landesfläche für Windenergiegebiete bis 2030 zu erreichen. Diese Mindestvorgabe beruht auf einer Flächenpotenzialanalyse, die die Fachabteilung meines Hauses auf Basis des öffentlichen Flächenportals Erneuerbare Energien erarbeitet hat. Gegenüber den Kriterien des Flächenportals wurden dabei in sechs abgestuften Szenarien Modifizierungen vorgenommen. Aus planerischer Vorsorge haben wir uns dabei ganz bewusst für das konservativste Modell entschieden, um realistische und auch faire Ausbauquoten zu ermitteln. Wir schaffen damit, wie wir finden, ein gutes Gleichgewicht zwischen Machbarkeit und Ambition. Meine Damen und Herren Abgeordnete, wichtig ist, die in der Analyse vorgenommenen Gewichtungen einzelner Parameter dienen als Orientierung. Sie sind eben nicht bindende Vorgaben. Jede Planungsregion behält die Möglichkeit, eigene Abwägungen zu treffen und, sofern normativ möglich, von getroffenen Annahmen abzuweichen. Klar ist auch, die im Gesetz verankerten Zielwerte sind Mindestziele. Sie sind eben keine Obergrenzen. Wo die Voraussetzungen gegeben sind, können die Regionen darüber hinausgehen und zusätzliche Potenziale nutzen. Zugleich wollen wir aber verhindern, dass überzogene Vorgaben den breiten gesellschaftlichen Konsens gefährden oder im Fall einer Nichterreichung die Steuerungsmöglichkeiten des Landes durch die Eingriffsmechanismen des Bundes unterlaufen werden. Auch das sollte uns nicht passieren. Ich habe es eingangs gesagt, die bisherigen Planungen, aber auch die Ausbaugeschwindigkeit zeigen, dass wir auf einem sehr guten Weg sind. Schon heute sind große Teile der Zielvorgaben in den formellen Entwürfen der Regionalpläne abgebildet. Das belegt den hohen Einsatz unserer Planungsgemeinschaften, und das unterstreicht, dass auch die Kommunen engagiert mitwirken und im Übrigen auch Treiber einer solchen Entwicklung sind. Meine Damen und Herren, das Ganze folgt einem wichtigen Prinzip. Wir wollen eine geordnete Entwicklung. Wir wollen beim Ausbau steuern. Wir wollen auch unnötige Konkurrenzen im Raum, aber vor allen Dingen einen Wildwuchs verhindern. Dafür schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf die Voraussetzungen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Koch das Wort.

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Sven Koch CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit der heutigen Novelle des Landeswindenergiegebietegesetzes soll der zweite Schritt zur Umsetzung des WindBG des Bundes vollzogen werden, also die Ausweisung von 2,2 % der Landesfläche für die Windkraft bis zum Jahr 2030. Das ist richtig, und das ist vor allem notwendig. Ich will zu Beginn deutlich machen, wir als CDU-Fraktion hätten uns von Anfang an ein einstufiges Verfahren zur Umsetzung gewünscht, ein Verfahren, ein Ziel und für jede Planungsgemeinschaft einen Plan, wie es in anderen Ländern bereits erfolgreich vorgemacht wird. (Beifall bei der CDU) Unser damaliger Vorschlag wäre in der Praxis der bessere gewesen; denn heute zeigt sich, die Planungsgemeinschaften im Land warten nicht erst auf die zweite Stufe. Sie versuchen bereits heute, in ihren Raumordnungsplänen und damit im laufenden Verfahren die gesamten Vorgaben des Bundesgesetzes umzusetzen. Deshalb lässt sich feststellen, die Praxis hat diese Novelle des Gesetzes in Teilen schon überholt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts dessen ist es wenig nachvollziehbar, dass die Landesregierung bei der Festlegung der Teilflächenziele nicht auf die vorhandenen Flächenpotenziale der Planungsgemeinschaften zurückgegriffen hat. Diese haben nämlich im Zuge der Aufstellung ihrer regionalen Raumordnungspläne detaillierte Flächen für die Windkraft untersucht und ermittelt. Anstatt auf diese Analysen zurückzugreifen, stützt man sich auf eine eigene landesweite Potenzialanalyse und verschenkt damit die Chance, den Ausbau der Windkraft in unserem Land ganzheitlich zu denken. (Beifall bei der CDU) Ebenso wenig nachvollziehbar ist die Tatsache, dass die Stellungnahmen der Planungsgemeinschaften zu diesem Gesetzentwurf keine erkennbare Berücksichtigung gefunden haben, obwohl diese insbesondere bei der methodischen Herangehensweise zur Flächenpotenzialanalyse deutliche Kritik geübt haben. Meine Damen und Herren, damit werden Synergien verschenkt, und die wertvollen Hinweise der Planungsgemeinschaften, die für die Umsetzung der Landesziele beim Ausbau der Windenergie so entscheidend sind, bleiben unberücksichtigt. Noch viel schlimmer ist die Tatsache, dass diese Hinweise unberücksichtigt bleiben und Sie damit die Gefahr eingehen, den Windkraftausbau ohne die erforderliche Akzeptanz vor Ort voranzutreiben; denn gerade die Planungsgemeinschaften, in denen unsere Kommunen mit vertreten sind, sind entscheidend bei der Umsetzung der Landesziele und dafür, dass Rheinland-Pfalz die bundesrechtlichen Flächenziele erreicht. (Beifall der CDU) Dies gilt umso mehr – Herr Minister, Sie haben es gesagt –, wenn man bedenkt, dass die bundesrechtlichen Ersatzmechanismen greifen, die den Ländern und Kommunen Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten entziehen, wenn die Ziele des WindBG nicht erreicht werden. (Glocke der Präsidentin) Meine Damen und Herren, deshalb rufen wir Sie auf: Nehmen Sie die Hinweise ernst. Schaffen Sie verlässliche Rahmenbedingungen. Dann tragen wir diesen Gesetzentwurf gerne konstruktiv als Land gemeinsam mit den Planungsgemeinschaften mit.

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Sven Koch CDU

Deshalb werden wir eine Mitberatung im Klimaausschuss beantragen. Danke schön. (Beifall bei der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Das war großzügig, mit 3 Minuten und 50 Sekunden. Wir hatten 3 Minuten vereinbart. Ich behalte alles so großzügig im Blick. Der nächste Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Oster.

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Benedikt Oster SPD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach diesem Wortbeitrag möchte ich noch einmal auf die Ausführungen des Ministers zurückkommen; denn man hat fast den Eindruck gehabt, in Sachen Windkraft würde sehr wenig laufen, und es wäre Stillstand. Die Zahlen belegen etwas anderes. Die Ausbauzahlen sind extrem gut, und die genehmigten Windräder, die kommen, sind im Ländervergleich absolut positiv. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben im März 2024 an dieser Stelle darüber diskutiert und das Landesgesetz verabschiedet. Eigentlich waren wir uns relativ einig gewesen, auch Sie vonseiten der CDU. Es ging eigentlich nur darum, wie wir zum Ziel kommen. Der Weg war unterschiedlich. Sie wollten es in einem Schritt machen. Wir haben gesagt, wir machen es in zwei Schritten, wir machen erst die 1,4 %. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Unser Vorschlag war besser!) Wir machen das so, weil wir den Regionen Planungssicherheit geben wollen. Das war damals in der Anhörung einer der Gründe, die die Planungsregionen vorgetragen haben. Diese haben gesagt, wir brauchen verlässliche Zahlen, wir brauchen einen verlässlichen Horizont. Deshalb haben wir uns entschieden, erst auf 1,4 % zu gehen und in einem zweiten Schritt in aller Ruhe und Planbarkeit um 0,8 % auf 2,2 % der Landesflächen zu erhöhen. Wir halten das für einen machbaren und wirklichen Weg, der für die Planungsregionen zu gestalten ist. Deshalb halte ich heute fest, ich glaube, bei dem Ziel gibt es keine unterschiedliche Meinung. Sie haben eine unterschiedliche Auffassung, wie wir dahinkommen. Vergessen haben Sie, dass wir das Ganze zwei Jahre schneller machen als vom Bund vorgegeben. Bis ins Jahr 2030 werden wir verlässliche Zahlen dazu liefern. Sie haben die Planungsregion Mittelrhein-Westerwald genannt. Natürlich ist das dort ein Stück weit etwas komplizierter, das will ich gar nicht abstreiten. Ich glaube, wir werden eine gute Lösung finden, damit die Ziele erreicht werden. Ich nenne einen weiteren Punkt, der vergessen wurde zu sagen. Wenn eine Planungsregion deutlich Ziele überschreitet, kann ein sogenannter – ich mache es in meiner Wortwahl – Flächentausch stattfinden, und damit kann eine andere Region ein Stück weit etwas kompensieren. Von daher glaube ich, es ist nicht so dramatisch, wie Sie es darstellen. Es ist ein gutes Gesetz, das den Windausbau in Rheinland-Pfalz beschleunigen wird. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Abgeordneter Fabian Ehmann das Wort.

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Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Änderungsgesetz zum Landeswindenergiegebietegesetz setzen wir den erfolgreichen Ausbaukurs der Windenergie mit Tempo, Verantwortung, aber auch einem klaren Ziel fort: Wir wollen Rheinland-Pfalz zum Land der Reben, Rüben und Rotoren machen. Drei Punkte würde ich gerne bei diesem Gesetz herausarbeiten. Wir möchten die Zielmarke von 2,2 % der Landesfläche schon zwei Jahre früher erreichen, als es uns der Bund vorgegeben hat. Dafür sind die Grundlage, wie es der Minister angesprochen hat, das Flächenportal Erneuerbare Energien Rheinland-Pfalz und die Flächenpotenzialanalyse des Innenministeriums. Die zeigt klar, wir haben ausreichend Fläche für den Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Zweitens: Das Gesetz beschleunigt die Genehmigung und stärkt die regionale Verantwortung in den Planungsgemeinschaften. Es legt verbindliche regionale Mindestziele fest von mindestens 1,83 % in der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald bis zu mindestens 2,97 % in der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe. Jede Planungsgemeinschaft weiß mit diesem Gesetz, wenn wir es verabschieden, was sie leisten kann, aber auch, was sie leisten muss. Wir haben es schon vom Kollegen Oster gehört, der regionale Flächenüberhang kann durch andere Planungsgemeinschaften ausgeglichen werden, sodass wir eine Solidarität unter den Planungsgemeinschaften statt Konkurrenz auf dem Weg beim Ausbau der Windenergie ermöglichen. Drittens: Das Gesetz ist ein Beschleunigungsgesetz; denn es nennt klare Zuständigkeiten bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen, zu denen wir die Genehmigung verlagert und die wir damit beschleunigt haben. Wir haben digitale Meldepflichten für die Flächen und ein transparentes Datenmanagement über das Flächenportal eingeführt. Das heißt, wir digitalisieren den ganzen Weg, nicht nur der Genehmigung, sondern auch der Flächen und der Flächenausweisung, und modernisieren damit den Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz. So können Kommunen, Projektentwickler und Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, an welcher Stelle Windenergie bei ihnen konfliktarm möglich ist und welche Projekte in Planung sind. Ich habe es schon angesprochen: Die Wirkung der Hochzonung der Genehmigungsverfahren zu den SGD ist mess- und greifbar. Wir haben die Genehmigung von fast 38, 39 Monaten im Durchschnitt pro Windpark auf jetzt deutlich unter 20 Monaten zusammen mit den SGD und spezialisierten Teams reduziert, die für die Genehmigung zuständig sind. Das ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung und Beschleunigung in Rheinland-Pfalz. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, Windkraft ist das Rückgrat der Energiewende in Rheinland-Pfalz. Der Landesverband der Erneuerbaren Energien hat uns in einer Wertschöpfungsstudie ausgerechnet, dass die erneuerbaren Energien im Jahr 2030 bis zu 1 Milliarde Euro zur regionalen Wertschöpfung in Rheinland-Pfalz beitragen werden. (Glocke der Präsidentin) Das zeigt, mit diesem Gesetz leisten wir einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung in Rheinland-Pfalz. Schlussendlich möchte ich dem Innenministerium, aber auch dem Klimaschutzministerium für diesen tollen Gesetzentwurf danken, der sorgfältig, fundiert und abgewogen ist.

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Fabian Ehmann GRÜNE

Ich freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der nächste Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Rheinland-Pfalz hat wunderschöne Landschaften, ertragreiche Böden, erholsame Wälder für Mensch und Tier zu bieten, die es dringend zu schützen gilt. Die Ausführung von Bundesrecht, die mit diesem Gesetzentwurf festgezurrt werden soll, ist hingegen in erster Linie ein weiterer Angriff auf den Naturschutz. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Als würde Sie der Naturschutz interessieren!) Für uns als AfD-Fraktion ist es inakzeptabel, dass 2,2 % der Landesfläche für Windkraftanlagen geopfert werden sollen. Meine Damen und Herren, 2,2 % der Landesfläche hören sich erst einmal nach nicht viel an. Das sind mehr als 43.000 ha. Durch die vorgenommene Differenzierung ergeben sich sogar regionale Teilflächenziele von bis zu 3 %. Meine Damen und Herren, bezeichnend ist, dass ausgerechnet Rot-Grün diese Zerstörung unserer Heimat noch schneller forciert, als der Bund es tut. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist Tagebau besser?) Die Übersetzungen der Flächenausweisungen in Windindustrieprojekte bedeuten nicht nur massive Eingriffe in Habitate und den gesamten Naturhaushalt. Der schrankenlose Vorrang der Windkraft verletzt auch alle Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, sodass erhebliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit bestehen; (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ja, dazu gab es auch noch nie ein Urteil!) denn entgegen den Behauptungen im EEG trägt der Windkraftausbau weder signifikant zur Versorgungssicherheit noch zur öffentlichen Sicherheit bei. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist einfach gelogen!) Sie können 50, 70 oder 100 Windkraftwerke auf unserer Landesfläche bauen, und trotzdem würden wir ohne grundlastfähige Kraftwerke vollends vor dem Scherbenhaufen dieser gescheiterten Energiewende stehen. (Beifall der AfD) Das liegt darin begründet, dass der Leistungskredit, also der Beitrag zur gesicherten Leistung bei Windkraftanlagen, bei lediglich ca. 6 % liegt. Zum Vergleich – ich rufe es an dieser Seite auch gerne noch einmal in Erinnerung –: Bei Kernkraftwerken liegt er bei 95 %. Zudem ist dieser ungebremste Zubau der Netzstabilität alles andere als dienlich. Die Flächenausweisungen stellen letztlich den Beginn eines großen energiepolitischen Desasters dar. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Der Bund sucht gerade Endlager für Atomkraft, vielleicht können wir das bei Ihnen machen!) Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion spricht sich ganz klar gegen solche zentralistischen Vorgaben aus Berlin und Mainz und grundsätzlich für eine marktwirtschaftliche Energiepolitik aus, die ein Herz für unsere Umwelt und die Interessen unserer Heimat hat. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ihr Herz für Umwelt, ist klar!) Deswegen fordern wir die Ampelkoalition auf, diesen gefährlichen Weg an dieser Stelle zu verlassen und sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Windenergie oder das Windenergieflächenbedarfsgesetz abgeschafft wird. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Der Bund sucht gerade Endlager; das können wir bei Ihnen machen, in der Parteizentrale!) Das wäre ein Startschuss für die dringend benötigte Energiewende 2.0. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der nächste Redner in der Debatte ist für die FDP-Fraktion Abgeordneter Weber. (Unruhe im Hause) – Abgeordneter Weber hat das Wort.

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Marco Weber FDP

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Rheinland-Pfalz redet nicht nur über sichere und bezahlbare Energie. Wir machen sie auch. Wir machen sie auch, und wir machen es schneller, effizienter und realistischer, als der Bund es vorgibt. (Abg. Benedikt Oster, SPD: So ist es!) Während Berlin nach dem richtigen Weg in einer neuen Regierung sucht, der eine oder andere das Steuerrad in die Richtung und in die Richtung dreht, wird Rheinland-Pfalz, das sich an den Vorgaben des Bundes orientiert, diese abarbeiten, und wir werden – Kollege Oster hat es gesagt – nicht 2 032, sondern 2030 unserer Verantwortung gerecht. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Hört, hört!) Andere reden von utopischen Zielen. Wir liefern Ergebnisse. Rheinland-Pfalz erreicht die Windziele zwei Jahre früher, weil wir es den Menschen möglich machen und nicht zaudern, sondern handeln. Das ist Pragmatismus, und das ist für uns Freie Demokraten sehr wichtig. Dieses Gesetz legt die regionalen Flächenziele fest: realistisch, transparent und auch an den tatsächlichen Potenzialen ausgerichtet. Das ist eine solide Regierungsarbeit; denn Windkraft braucht Planung, braucht keine Planwirtschaft, braucht aber auch Akzeptanz. Wir setzen auf klare Zuständigkeiten und flexible Lösungen, etwa durch die Möglichkeit, Flächenüberhänge zwischen Regionen zu übertragen. So bleibt die Planung beweglich und effizient, und niemand wird durch die Vorgaben ausgebremst. Wir konzentrieren uns auf die Flächen und ermöglichen es, Flächen zu erschließen, auf denen die größtmöglichen Energieerträge möglich sind. Wir zeigen, dass der Ausbau von erneuerbaren Energien nicht im Widerspruch zum Bürokratieabbau steht. Für uns ist das keine Ideologie, sondern aktive Wirtschaftsförderung. Wir brauchen bezahlbare, sichere Energie für unsere Unternehmen und unsere Bürger. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte die Zeit nutzen, um zum wiederholten Mal das eine oder andere noch einmal anzusprechen, womit wir bundesweit und in Rheinland-Pfalz ein Thema haben. Das ist die Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur plant, aber die Bagger stehen still. Die Bagger stehen still, und während wir über weitere erneuerbare Energien reden, fehlen uns die Leitungen. Uns fehlen die Transportmöglichkeiten. Deshalb brauchen wir auch dabei einen Bau-Turbo, was den Netzausbau anbelangt. (Glocke der Präsidentin – Beifall der Abg. Steven Wink, FDP, und Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das wäre auch ein weiterer Schritt, der uns in Rheinland-Pfalz unabhängiger machen würde. Wie gesagt, ich wiederhole mich gerne.

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Kathrin Anklam-Trapp

Sie haben die Redezeit im Blick?

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Marco Weber FDP

Was den Netzausbau anbelangt, brauchen wir einen Turbo. Frau Präsidentin, vielen Dank für die Toleranz von 22 Sekunden. (Heiterkeit bei der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Sehr gerne. Bei einer Redezeit von 3 Minuten ist das doch erheblich. (Beifall des Abg. Stefan Thoma, FDP, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist keine Kür, sondern die zwingende Folge des Windenergieflächenbedarfsgesetzes des Bundes und vor allem seiner Umsetzung in Rheinland-Pfalz. Das ursprüngliche Landesgesetz regelte vor allem die erste Stufe. Jetzt müssen die 2,2 % bis 2030 regional festgelegt, terminiert und überprüfbar gemacht werden. Darum braucht es diese Nachsteuerung: klare Teilflächenziele, Genehmigungsmaßstäbe und einen Mechanismus bei regionalen Engpässen. Wir unterstützen die Umsetzung der Bundesvorgaben ohne Euphorie. So taten wir es im Übrigen auch bei der Verabschiedung des ursprünglichen Gesetzentwurfs im März 2024; denn Wind an Land bleibt wirkungslos, wenn Speicher und Netze nicht Schritt halten. Deshalb verlangen wir parallel einen verbindlichen Speicherplan und beschleunigte Verfahren. Sonst bleibt die Pflicht ohne Wirkung für alle. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Als nächster Redner in der Debatte hat der fraktionslose Abgeordnete Frisch das Wort. Auch Sie darf ich an die dreiminütige Redezeit erinnern. Wie für die vorhergehende Debatte gilt auch für Tagesordnungspunkt 18 eine Grundredezeit von 3 Minuten, so, wie der Präsident darauf hingewiesen hat. Bitte schön, Sie haben das Wort. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD)

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Michael Frisch fraktionslos

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unsere ablehnende Haltung zur Energiewende und dem damit verbundenen exzessiven natur- und menschenschädlichen Ausbau der Windenergie ist hinlänglich bekannt. Anstatt wie immer mehr Länder in Europa und weltweit technologieoffen zu agieren und auch die neue Generation von Kernreaktoren in eine sichere, klimafreundliche und bezahlbare Energieversorgung einzubeziehen, wird Deutschland und mit ihm Rheinland-Pfalz zunehmend zum energiepolitischen Geisterfahrer und suizidalen Zerstörer seiner eigenen Wirtschaft. Im Folgenden beschränke ich mich auf einige Anmerkungen zu den regionalen Flächenzielen in diesem Gesetz. Hier wurden jetzt völlig neue Werte festgesetzt. Das hat zur Folge, dass eine Region wie Trier, die die ursprünglich geltenden 2,2 % praktisch erreicht hatte, auf einmal wieder vor der Herausforderung steht, weitere Flächen in erheblichem Ausmaß auszuweisen. Andere Regionen dagegen haben ihr Soll plötzlich übererfüllt, weil die Vorgaben deutlich reduziert wurden. Es erschließt sich mir nicht, warum man hier nicht früher klare Verhältnisse geschaffen hat. Zudem wurden die regionalen Planungsgemeinschaften am Gesetzentwurf nicht wie üblich frühzeitig beteiligt – aus meiner Sicht ein inakzeptabler Vorgang, der eine grobe Missachtung der mit den regionalen Gegebenheiten bestens vertrauten unteren Ebene darstellt. Offensichtlich wollte die Landesregierung alles vermeiden, was ihre Pläne irgendwie hätte durchkreuzen oder auch nur verzögern können. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh! – Zuruf des Staatsministers Michael Ebling) Die Planungsgemeinschaft – hören Sie zu, Herr Innenminister – der Region Trier hat in einem am Dienstag verabschiedeten Schreiben dieses Vorgehen ungewöhnlich scharf kritisiert. Unter anderem heißt es dort, die unvermittelte Einleitung des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens sei entgegen der bisher üblichen Praxis ohne jede Vorankündigung und ohne jede fachliche Voraberörterung erfolgt. Zudem sei die Frist für eine Rückäußerung mit nur 14 Tagen deutlich zu knapp bemessen gewesen, um eine qualifizierte und abschließende Stellungnahme abgeben zu können. – Einstimmiger Beschluss der regionalen Planungsgemeinschaft Trier. (Staatsminister Michael Ebling: Macht es nicht richtiger!) So sieht die angebliche Stärkung der Planungsgemeinschaften aus, von denen Herr Ehmann hier gesprochen hat. Meine Damen und Herren, das ist eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Quatsch!) eine Ohrfeige, die vollkommen zu Recht erfolgt. In einer solchen Gutsherrenart kann man nicht mit einer engagierten und erfolgreichen Planungsbehörde umgehen. Einmal mehr zeigt sich, dass die Koalition ihre Windkraftpläne unbedingt noch vor Ende der Legislaturperiode durchsetzen will, koste es, was es wolle, und so schnell wie möglich. Für meine Heimatstadt Trier heißt das beispielsweise monströse Windräder an der Peripherie einer Weltkulturerbestadt, gigantische Windindustrieanlagen mitten im städtischen Wald und in Naturschutzgebieten. Als parteiloser Abgeordneter des Wahlkreises Trier protestiere ich entschieden gegen dieses Vorhaben (Glocke der Präsidentin) und versichere Ihnen, dass ich gemeinsam mit vielen engagierten Bürgern meiner Stadt alle demokratischen Hebel in Bewegung setzen werde, – –

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Michael Frisch fraktionslos

– – um dies zu verhindern. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. – Das waren jetzt 11 Sekunden. (Beifall der Abg. Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Kathrin Anklam-Trapp

Herr Frisch, wir haben die Tagesordnung mit der Redezeit festgesetzt. Wir halten uns alle daran, und darum bitte ich auch Sie. Wir kommen zum Überweisungsvorschlag, der lautet: Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/13333 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität und den Rechtsausschuss – mitberatend –. Erhebt sich dagegen Widerspruch? (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) – Dagegen erhebt sich ein Widerspruch. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Nein, nein, alles gut!) – Okay, dann ist das so beschlossen. Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns kurz, aber herzlich eine große Gruppe begrüßen, und zwar die Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Wörth am Rhein. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Wir machen direkt mit Punkt 19 der Tagesordnung weiter: Landesstiftungsgesetz (LStiftG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13331 – Erste Beratung Die verabredete Grundredezeit beträgt 3 Minuten. Die Landesregierung hat das Wort. Es spricht Innenminister Ebling.

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Michael Ebling

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Bundesgesetzgeber hat das materielle Stiftungsrecht abschließend im BGB geregelt und damit das bisher auf Bundes- und Landesrecht beruhende Stiftungszivilrecht vereinheitlicht. Das erfordert nunmehr Konsequenzen, nämlich in allen Bundesländern Änderungen oder auch gegebenenfalls Neufassungen der jeweiligen Landesstiftungsgesetze, die auf bundesrechtlichen Vorgaben beruhen. Dem wollen wir uns jetzt widmen. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt dem bundesgesetzgeberischen Willen nach einer klaren Trennung zwischen dem bundesgesetzlichen Zivilrecht bei der Stiftung und dem landesrechtlichen Stiftungsaufsichtsrecht Rechnung. Durch die Neufassung werden im Landesstiftungsgesetz Zuständigkeiten der Stiftungsbehörde verändert, geregelt sowie bereits bestehende Befugnisse der Stiftungsaufsicht unter den Rahmenbedingungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs konkretisiert und bezogen auf die Jahresrechnungsprüfung geringfügig erweitert. Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Regelungen zur Stiftungsaufsicht müssen so viel staatlichen Schutz wie nötig und so viel Autonomie und Eigenverantwortung der Stiftung wie möglich gewährleisten. Das bleibt auch unser Ziel. Deshalb einige wenige Punkte zu den wesentlichen Änderungen der bisherigen Rechtslage. Die Möglichkeiten zur Befreiung von der Vorlage der Jahresrechnung bei der Stiftungsbehörde sollen entfallen, da sich dies als wenig praktikabel erwiesen hat. Stattdessen kann eine stichprobenartige Prüfung erfolgen. Das macht es auch weniger aufwendig. Sofern eine betriebswirtschaftliche Prüfung der Jahresrechnung erfolgt, muss diese sich auch auf die Erhaltung des Stiftungsvermögens und die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel erstrecken. Die Stiftungsbehörde wird zudem die Möglichkeit bekommen, im Einzelfall von einer Stiftung zu verlangen, eine betriebswirtschaftliche Prüfung der Jahresrechnung auf eigene Kosten vornehmen zu lassen. Als letzter wesentlicher Punkt: Während bisher geregelt war, dass die Stiftungsbehörde die Abberufung von Organmitgliedern beispielsweise bei grober Pflichtverletzung nur verlangen konnte, wird ihr nunmehr die Möglichkeit gegeben, die Abberufung selbst vorzunehmen. Meine Damen und Herren, insgesamt werden durch den Gesetzentwurf die bundesgesetzlichen Vorgaben umgesetzt – das ist auch hier der Auftrag –, um im Rahmen der Stiftungsaufsicht den staatlichen Schutz für Stiftungen geringfügig zu erweitern, ohne dass damit eine Einschränkung der Eigenverantwortung einhergeht. Wir freuen uns auf die Beratungen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Steven Wink, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Rieger.

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Lars Rieger CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Reform des Stiftungsrechts hat der Bundesgesetzgeber im Jahr 2021 einen großen Schritt hin zu mehr Einheitlichkeit, Klarheit und Rechtssicherheit getan. Das war überfällig; denn das Nebeneinander von Bundes- und Landesrecht hat in der Vergangenheit zu Rechtsunsicherheiten, Doppelregelungen und unnötiger Bürokratie geführt. Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt deshalb grundsätzlich, dass RheinlandPfalz mit der vorliegenden Neufassung des Landesstiftungsgesetzes seiner Pflicht nachkommt, das Landesrecht an die neuen bundesrechtlichen Vorgaben anzupassen. Die Neuordnung des Stiftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch ist ein Ausdruck gelebten Föderalismus. Der Bund regelt das Zivilrecht, die Länder gestalten die Aufsicht. Zugleich erwarten wir von der Landesregierung, dass sie diese Gelegenheit nutzt, um das Stiftungswesen in Rheinland-Pfalz zukunftsfest, serviceorientiert und digital aufzustellen; denn Stiftungen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unser Gemeinwesen. Sie fördern Bildung, Kultur, Soziales, Wissenschaft und Umwelt überall dort, wo staatliche Strukturen an Grenzen stoßen. Dieses Engagement verdient Unterstützung, nicht weitere Hürden. (Beifall bei der CDU) Die Landesregierung verweist auf Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung. Das klingt gut, aber wir werden genau hinschauen, ob dieses Versprechen eingelöst wird. Die bloße Streichung von Zuständigkeiten ist noch keine Entbürokratisierung. Es braucht eine moderne und effiziente Stiftungsaufsicht, die beratend und partnerschaftlich agiert, nicht bevormundend. Darüber hinaus müssen wir die Chancen der Digitalisierung nutzen. Ein digitales Stiftungsregister ist ein richtiger und wichtiger Schritt, aber es darf nicht bei der Bundesebene stehen bleiben. Auch auf Landesebene brauchen wir digitale Verfahren, Transparenz und einfache Kommunikationswege zwischen Stiftungen und Behörden. (Beifall der Abg. Marion Schneid und Torsten Welling, CDU) Und schließlich: Die CDU-Landtagsfraktion steht für die Stärkung der Eigenverantwortung der Stiftungen. Die Stiftungen sollen selbstbestimmter handeln können, aber ohne, dass sich der Staat aus seiner Verantwortung zurückzieht. Aufsicht heißt nicht Kontrolle um der Kontrolle willen, sondern Sicherung von Vertrauen und Gemeinwohlorientierung. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Landtagsfraktion wird den Gesetzentwurf konstruktiv begleiten. Wir bekennen uns zu einem starken, modernen und unbürokratischen Stiftungswesen in Rheinland-Pfalz im Dienste der Menschen, die sich für andere einsetzen. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Klinkel.

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Nina Klinkel SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden hier über eine Anpassung an ein Bundesgesetz und darüber, dass die Unterschiede in den Landesgesetzen nivelliert werden. Wir reden nicht über eine grundlegende Novelle des Stiftungsgesetzes. Von daher sagen wir von der SPD, das machen wir so, wie der Innenminister das vorgeschlagen hat. Danke. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Nächster Redner in der Debatte ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Auch wir können es kurzhalten. Auf Landesebene bleibt nach der Bundeszuständigkeit noch die Aufsicht zu regeln. Sie wird an die ADD fallen. Zweitens wird es Ausnahmeregelungen für private und kirchliche Stiftungen geben. Das ist auch gut. Es ist ein guter Beitrag zur Entbürokratisierung. Deswegen werden wir als Grünen-Landtagsfraktion diesen Gesetzentwurf positiv begleiten. Das will ich noch nennen: Eine rheinland-pfälzische Stiftung möchte ich hier hervorheben, nämlich die Stiftung Lesen. Am 21. November ist wieder bundesweiter Vorlesetag. Er geht auf die Stiftung Lesen in Rheinland-Pfalz zurück. Da sieht man, dass Rheinland-Pfalz auch ein Stifterland ist. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Entwurf des neuen Landesstiftungsgesetzes führt im Wesentlichen die bisherigen Regelungen fort. Grundsätzlich ist der Gesetzentwurf unverdächtig. Eine Ausnahme davon bilden die erweiterten Rechte der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als zuständiger Stiftungsbehörde. Die ADD kann aus wichtigem Grund Mitglieder von Stiftungsorganen künftig abberufen oder ihnen die Ausübung ihrer Tätigkeit einstweilig untersagen. Das ist ein Eingriff, der in dieser Schärfe neu im Stiftungsgesetz ist. Beschrieben im Gesetzentwurf und seiner Begründung sind ausdrücklich solche Gründe, die unpolitisch und sachlich geboten scheinen. So weit sind die genannten Gründe nachvollziehbar, aber sie sind – auch das ist neu – ausdrücklich nicht abschließend genannt. Erst die Praxis wird zeigen, ob es bei diesen unpolitischen Gründen bleibt. Die Gesetzesänderungen der vergangenen Monate lassen jeden verschärften Staatseingriff als im Lichte des möglichen politischen Missbrauchs durch diese rot-grün-geführte Landesregierung stehend erscheinen. Ein Beispiel dafür ist die gestern gegen die Stimmen der AfD-Fraktion verschärfte disziplinarrechtliche Vorschrift, die politische Schlagseite und Missbrauchsmöglichkeiten erhalten hat. Wir werden im Ausschuss nachhorchen, wie es um den verschärften Staatseingriff durch die ADD als für Stiftungen zuständige obere Landesbehörde bestellt sein wird. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gehört, bundesrechtliche Änderungen werden ins Stiftungsrecht umgesetzt. Das Landesrecht muss angepasst werden, um Widersprüche zu beheben. Wir trennen das Stiftungszivilrecht und das Stiftungsaufsichtsrecht. Wir regeln klar die Aufsicht bei Wesentlichem und stärken die Eigenverantwortung der Stiftungen; es wurde erwähnt Bürokratische Doppelstrukturen werden abgebaut, Genehmigungspflicht en werden abgebaut, und die Stiftungen erhalten Handlungsspielraum, den sie brauchen; denn Stiftungen sind Stützen für die Kultur, für die soziale Infrastruktur, aber auch für das gesellschaftliche Leben und von daher essenziell in unserer Gesellschaft, gerade auch in schwierigen Zeiten, in denen wir teilweise heutzutage leben. Daher stärken wir die Stiftungen und deren Kontrolle, indirekt damit aber auch das bürgerliche Engagement und das Ehrenamt. Von daher stimmen wir als FDP zu. Danke. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es spricht für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordnete Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem neuen Landesstiftungsgesetz setzen wir eine bundesrechtliche Pflicht um – kein großer politischer Spielraum, aber eine notwendige Anpassung. Der Bund hat das materielle Stiftungsrecht vollständig vereinheitlicht. Die Länder sollen künftig nur noch die Aufsicht regeln. Wir FREIE WÄHLER begrüßen, dass damit Doppelstrukturen abgebaut und Verfahren vereinfacht werden. Weniger Bürokratie ist richtig. Stiftungen sollen ihr Engagement für das Gemeinwohl frei entfalten können, aber wenn das Land Zuständigkeiten verliert, müssen Transparenz und Bürgernähe gewahrt bleiben. Die Aufsicht darf nicht zur reinen Formsache werden. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13331 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf: Landesbildungszeitgesetz (LBZG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13330 – Erste Beratung Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart. Zur Einbringung des Gesetzes rufe ich Sozialministerin Dörte Schall auf.

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Dörte Schall

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Landesbildungszeitgesetz setzen wir ein wichtiges, ein gemeinsames Vorhaben der Landesregierung um. Wir erfüllen eine zentrale Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Wir modernisieren die Bildungsfreistellung, und wir stärken das Ehrenamt. In Rheinland-Pfalz engagieren sich Millionen von Bürgerinnen und Bürgern freiwillig, und sie stärken damit unsere Gesellschaft. Mit dem Landesbildungszeitgesetz schaffen wir jetzt die Möglichkeit, dieses Engagement gezielt durch Weiterbildungsangebote zu fördern. Ich freue mich sehr, dass ich Ihnen heute den Entwurf zum Landesbildungszeitgesetz zur ersten Beratung vorlegen kann. Bildungszeit für das Ehrenamt ist mehr als freie Tage. Es ist eine Wertschätzung für Menschen, die sich in ihrer Freizeit mit Herz und Leidenschaft für andere einsetzen. Der Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung mit Lohnfortzahlung besteht für die Beschäftigten in Rheinland-Pfalz bereits seit 1993. Mit der Novellierung und der Weiterführung der gesetzlichen Grundlage als Landesbildungszeitgesetz setzen wir die Ziele aus dem Koalitionsvertrag konsequent um und realisieren eine zukunftsfähige, eine moderne Weiterbildung. Mit der Erweiterung des sachlichen Geltungsbereichs auf Weiterbildungsangebote für Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeit und der Anerkennung hybrider und digitaler Veranstaltungsformate soll die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten in Rheinland-Pfalz erhöht werden. Die Inanspruchnahme bei Teilzeitbeschäftigten und auch die Vereinbarkeit von Bildungszeit mit Familie sollen erhöht werden. Es werden vielfältige und zeitlich flexible Veranstaltungsformate ermöglicht. Eine Klarstellung soll Beschäftigten in Schichtarbeit sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei der Inanspruchnahme der Freistellung mehr Sicherheit bieten. Ferner sollen zur Verbesserung der Planungssicherheit für die Beschäftigten die formulierten Fristen konkretisiert werden, und insgesamt werden die Regeln transparenter, präziser und verständlicher formuliert. Das betrifft insbesondere den Anspruch auf Freistellung, das Verfahren zur Inanspruchnahme von Bildungszeit und den Ausgleich für kleine und mittlere Betriebe. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich die berechtigten Interessen von Betrieben. Im Vergleich zu der bisherigen Regelung bleibt der Gesamtanspruch eines jeden Beschäftigten auf die Freistellung unverändert bei zehn Arbeitstagen auf zwei Kalenderjahre. Es werden keine neuen Informations- und Handlungspflichten für die Betriebe entstehen. Im Gegenteil, hier erfolgt durch den Wegfall der Nachweispflicht des Bildungsfreistellungsgesetzes eine bürokratische Entlastung für die Betriebe. Die Weiterbildung trägt zum Erhalt und zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit bei. Sie unterstützt Fachkräftesicherung, Wettbewerbsfähigkeit und die Wirtschaftsunternehmen. Die Landesregierung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen weiterhin finanziell, wenn sie die Beschäftigten bei Lohnfortzahlung für Bildungsmaßnahmen freistellen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

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Michael Hüttner SPD

Sehr gut!) Das ist ein Angebot aus Rheinland-Pfalz, das bundesweit Vorzeigecharakter hat. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Einbindung von ganz unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs war wichtig. Viele Anregungen konnten einfließen, und für diese konstruktive Zusammenarbeit möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Der Gesetzentwurf ist von der gemeinsamen Überzeugung getragen, dass Bildung und Engagement die Grundlage einer solidarischen Gemeinschaft sind. Wir werden die Umsetzung sorgfältig begleiten, um sicherzustellen, dass das Gesetz in der Praxis für Beschäftigte, für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und für Bildungsträgerinnen und Bildungsträger funktioniert. Lassen Sie uns gemeinsam Zeit für Bildung, für Engagement jedes Einzelnen und für die Sicherung eines gesellschaftlichen Zusammenhalts ermöglichen. Ich bitte Sie herzlich um eine konstruktive Beratung und am Ende um die Zustimmung zu einem Gesetz, das das Land stärker, solidarischer und zukunftsfähig macht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Durch die verlängerte Redezeit der Landesregierung steht den Fraktionen zusätzlich 1 Minute und 30 Sekunden zur Verfügung. Nächster Redner in der Debatte ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Dr. Martin.

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Dr. Helmut Martin CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem Punkt sind wir uns in diesem Hohen Haus sicherlich alle einig: Ehrenamt ist wichtig, ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar, und die ehrenamtlich Aktiven verdienen unseren herzlichen Dank und unsere höchste Wertschätzung. Gerade weil das Ehrenamt gesamtgesellschaftlich so bedeutsam ist, wäre es fair und richtig, auch die Förderung des Ehrenamts als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu definieren und wahrzunehmen. Vorteile und Lasten quasi spiegelbildlich zu regeln, wäre eigentlich das, was man erwarten müsste. Bei der SPD und der Ampelregierung wird diese berechtigte Erwartung jedoch enttäuscht, werden dagegen ohne jeden Skrupel die Lasten, die mit gesamtgesellschaftlich wünschenswerten Maßnahmen einhergehen, einseitig einer Gruppe aufgebürdet. Konkret soll in diesem Fall Bildungsurlaub künftig auch für Bildungsangebote im Bereich des ehrenamtlichen Engagements genommen werden können. Wenn es dabei um das Tragen der Kosten geht, müssen einmal mehr die rheinland-pfälzischen Unternehmerinnen und Unternehmer herhalten. Denen fordert die SPD ein neues Sonderopfer ab, und die FDP trägt das wie immer klaglos mit. Dieses Vorgehen, unsere Wirtschaft hier im Land weiter zu belasten in Zeiten, die wirklich schon schwierig genug sind, konterkariert auch die Reden des Ministerpräsidenten bei seiner Tour übers Land, wie wirtschaftsfreundlich er und seine Regierung wären. Das Gegenteil ist der Fall. Das haben wir erst kürzlich beim Klimaschutzgesetz gesehen. Dieses Bildungszeitgesetz ist ein weiteres Beispiel genau dafür, dass die Landesregierung ohne Zögern die ohnehin schon gebeutelte Wirtschaft weiter belastet. (Beifall der CDU) Die Regierung macht das vorsätzlich. Sie macht das vorsätzlich; denn sie führt unter dem Punkt Kosten selbst aus, dass den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern finanzielle Belastungen entstehen, da sie künftig Lohnfortzahlung auch bei Maßnahmen zur Weiterbildung für ehrenamtliche Tätigkeit leisten müssen. Der Regierung ist klar, dass mehr Möglichkeiten der Fortbildung zu einer höheren Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs führen werden. Dazu lesen wir im Gesetzentwurf, dass sich durch die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung die finanziellen Belastungen für die Wirtschaft insgesamt erhöhen. Sie wissen also genau, was passiert. Da hilft auch nicht, dass kleine und mittlere Unternehmen die Hälfte der Lohnkosten ersetzt bekommen. Zum einen hilft es schon nicht, weil größere Betriebe leer ausgehen, und zum anderen löst es auch nicht das Problem, dass es nur ein Teil der Lohnkosten ist und keine Allgemeinkosten und kein anteiliger Gewinnausfall erstattet werden. Es handelt sich also einmal wieder um einen typischen Fall, Wohltaten auf Kosten Dritter zu verteilen, meine Damen und Herren. Noch eine Regelung zeigt deutlich, wie ignorant die SPD bezogen auf die betrieblichen Bedürfnisse unserer Unternehmen agiert. Die SPD will, dass die Ausbildungsbetriebe künftig auch Azubis für den Bildungsurlaub freistellen müssen. Also die, die noch nicht einmal die Ausbildung abgeschlossen haben, sollen ihre Ausbildung unterbrechen, um sich weiterzubilden, meine Damen und Herren. Das ist schon sehr befremdlich. Die prompten Reaktionen der Arbeitgeberverbände auf dieses Ansinnen zeigen überdeutlich: So machen Sie den Standort Rheinland-Pfalz und die betriebliche Ausbildung nicht attraktiver. Der Entwurf bedarf also grundlegender Änderungen; denn wir wollen attraktive Weiterbildungsangebote und attraktive Bedingungen zur Inanspruchnahme, aber nicht gegen die Unternehmen und auch nicht auf Kosten des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Dr. Katrin Rehak-Nitsche.

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Dr. Katrin Rehak-Nitsche SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wissen Sie, Herr Martin, egal was man tut, Sie rufen immer gleich den Untergang des Abendlands aus. Das ist nicht besonders innovativ. Denken Sie sich doch einmal etwas anderes aus. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Lea Heidbreder, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Michael Hüttner SPD

So ist es! – Zuruf des Abg. Markus Wolf, CDU) Ich nehme Sie jetzt mit in die Realität dieses Gesetzentwurfs. Wir gehen zu Lydia. Lydias Tage sind lang, nicht nur unter der Woche, sondern auch und gerade am Wochenende. Da steht sie meistens ziemlich früh auf und engagiert sich seit Jahren in der Kirche. Sie leitet den Kindergottesdienst, organisiert die Jugend, kümmert sich um die Seniorennachmittage. Alles ehrenamtlich, neben dem Beruf und mit Leidenschaft und Verantwortung. Oder wir gehen zu Tobias. Er steht an vielen Nachmittagen und am Wochenende auf dem Platz. Für seinen Sportverein gibt er alles, verantwortet die Kinder- und Jugendarbeit, organisiert Turniere, plant Trainingslager, coacht den Nachwuchs und hat gerade zusätzlich die Kasse übernommen. Beide stehen beispielhaft für Tausende Menschen in Rheinland-Pfalz, die ihre Zeit, ihr Wissen und ihr Herz für andere einsetzen, für Menschen, die unser Gemeinwesen tragen. Es braucht Qualifikationen; denn heute braucht es mehr als nur Idealismus. Es braucht Kommunikation, Konfliktmanagement , Teamführung, Wissen, kurz gesagt: Bildung. (Abg. Michael Ludwig, CDU: Ja, dann bezahlt es auch!) Genau hier setzt das neue Landesbildungszeitgesetz an. Bislang – das muss man sich noch einmal vergegenwärtigen – mussten diese Menschen dafür zusätzlich Urlaub nehmen. Das haben Sie wahrscheinlich irgendwie falsch verstanden. Wir überweisen das Ganze aber noch an den Ausschuss. Da können wir es Ihnen gerne noch einmal erklären. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Das versteht er doch nicht!) Seit 1993 gibt es in unserem Land einen Anspruch auf Bildungsfreistellung. Das war damals ein wichtiger Schritt. Die Welt hat sich aber verändert, und die Arbeit ist flexibler geworden, das Ehrenamt ist vielfältiger und die Bildung digitaler geworden, und wir ziehen jetzt nach. Wir schaffen moderne und praxisgerechte Rahmenbedingungen für lebenslanges Lernen und ehrenamtliches Engagement. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wir erweitern den Anspruch ausdrücklich auf Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten, damit Menschen wie Lydia und Tobias und Millionen andere Bildungszeit nutzen können, um sich für ihre verantwortungsvollen Aufgaben fit zu machen. Wir erfüllen damit ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, abgestimmt mit vielen Partnern, die das sehr wertschätzen, genauso wie wir. Versprochen, gehalten. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir ermöglichen zusätzlich die Anerkennung digitaler Formate. Das wurde schon ausgeführt. Zugleich sorgen wir für transparente Verfahren und klare Fristen. Die Flexibilität wächst damit. Auch für kleine und mittlere Betriebe bleibt es gerecht. Sie können wie bisher die Erstattung beantragen. Aktuell sind es 81 Euro pro Tag. Für Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten gilt weiter die bewährte Sollregelung. Das Gesetz ist somit ein Signal. Wir nehmen Bildung ernst, wir nehmen das Ehrenamt ernst, und wir sagen Danke, und zwar nicht nur mit Worten, sondern auch mit konkreten Möglichkeiten, sich weiterzuentwickeln, auch neben dem Beruf; denn Bildung ist die Grundlage von Teilhabe, von Verantwortung, von Demokratie und einem selbstbestimmten Leben. Wer sich bildet, kann mitgestalten – in Betrieb, Verein und Gesellschaft. Deswegen werden wir diese Beratungen gerne wohlwollend begleiten, damit Rheinland-Pfalz ein Land bleibt, in dem Engagement gefördert, Bildung ermöglicht und Verantwortung unterstützt wird. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf gut ist, gut für die Menschen in Rheinland-Pfalz und insbesondere auch gut für die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz; und zwar deswegen, weil die größte Herausforderung für unsere Wirtschaft das Thema Fachkräfte ist. Wenn sie die bisherigen Bildungsfreistellungsregeln um Möglichkeiten auch für junge Menschen, für Auszubildende ergänzen, wenn sie es an die heutige Zeit anpassen, was digitale Formate angeht, wenn sie auch das Thema Schichtarbeit mit aufnehmen, dann sind das genau die Bedürfnisse, die die Fachkräfte von heute, aber auch die Fachkräfte von morgen haben. Kollege Dr. Martin, das muss auch im Sinne unserer Unternehmerinnen und Unternehmen sein, weil gerade in einer Zeit, in der eine Transformation in fast allen Bereichen der Wirtschaft und des beruflichen Alltags stattfindet, diese Fort- und Weiterbildung ein Leben lang ganz existenziell ist, nicht nur für die Weiterentwicklung jedes Individuums, sondern auch für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz. Meine Damen und Herren, im Land des Ehrenamts ist es ein ganz besonderes Zeichen, hier eine Klarheit zu schaffen, dass auch Ehrenamtliches und gesellschaftspolitische Weiterbildung dazugehören. Glauben Sie mir, viele Betriebe wertschätzen es, wenn eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter zum Beispiel noch ehrenamtlich in einem Sportverein tätig ist, dort Teammanagement macht und plant und dann auch eine entsprechende Zufriedenheit an den Tag legt. Ich glaube, wir sollten von diesem alten Bild weggehen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders dann gut für die Wirtschaft sind, wenn sie möglichst ausgebeutet werden, (Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Was ein Geschwätz! Das ist unglaublich!) sondern eine nachhaltige Wirtschaftspolitik bedeutet auch einen nachhaltigen Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. (Abg. Joachim Paul, AfD: Völlige Realitätsverweigerung! Wir sind im freien Fall!) Es ist so, dass sich an dem Punkt, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch einen konkreten Antrag ablehnen können, wenn es dienstliche Nachteile bringt, überhaupt nichts ändert. Es wird keine Willkür sein, sondern es gibt ein geregeltes Verfahren wie bisher, was bisher, meiner Wahrnehmung nach, schon erfolgreich ist und jetzt auf zentrale Zukunftsfelder, Auszubildende, Fachkräfte, Digitalisierung und unser Ehrenamt ausgeweitet wird. Deswegen blicken wir den weiteren Beratungen positiv entgegen. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der 16. Bildungsfreistellungsbericht hat es einmal mehr aufgezeigt: Berufliche Weiterbildungen im Rahmen des bisherigen Bildungsfreistellungsgesetzes frönen einem Nischendasein, auch wenn die Freistellungsquote gegenüber dem letzten Berichtszeitraum gestiegen ist. 2023 und 2024 haben knapp 20.000 Anspruchsberechtigte die Bildungsfreistellung für eine berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildung genutzt. Sie haben sich jetzt als Titel – das ist eher etwas Kosmetisches – für „Bildungszeit“ entschieden. An dieser Stelle wäre es sicherlich sinnvoll, wenn man auf Bundesebene daran arbeitet, dass man vielleicht eine Homogenisierung schafft, also zwischen Bildungsurlaub, Freistellung und Bildungszeit. Da gibt es viele Begrifflichkeiten, und es wäre sicher förderlich, wenn wir eine einheitliche Begrifflichkeit hätten. Es wurde auch schon angesprochen, deutlich dürfte sich auswirken, dass der bestehende Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Weiterbildung nunmehr auch für Onlineformate genutzt werden kann. Das ist zeitgemäß und begrüßenswert. Allerdings würden wir uns spezifischere Vorgaben zur Sicherstellung der tatsächlichen Teilnahme wünschen. Es muss sichergestellt werden, dass nicht einfach nur ein Log-in für diesen Bildungsanspruch reicht. Der Mehrwert für die Arbeitgeber, die die Freistellung finanzieren müssen, dürfte sich allerdings in Grenzen halten. Dass in Rheinland-Pfalz zumindest kleine und mittlere Unternehmen durch das Land finanziell anteilig unterstützt werden, ist begrüßenswert. Gleichwohl sehen wir in der aktuellen Lage zusätzliche Belastungen für Unternehmen kritisch, auch wenn die Anspruchsberechtigten mit 77,8 % im Wesentlichen an beruflichen Fortbildungen teilnehmen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass zumindest der Titel einzelner Veranstaltungen auf den ersten Blick doch eher Fragen im Hinblick auf die Zweckdienlichkeit aufwirft. Die Liste ist öffentlich einsehbar. Ich nenne (Heiterkeit des Redners) ein paar Beispiele: „Ausbildung zum PilzCoach“, (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD) „Die Erde hat Fieber“ – wir sprechen über das Thema Klimawandel –, „Kräuter mit allen Sinnen“, (Anhaltend Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD) oder (Heiterkeit des Redners) „5 Tage Keramik – intensiv kreativ, aus dem Kopf, mit dem Herz, in die Hand“. (Abg. Dr. Katrin Rehak-Nitsche, SPD: Machen Sie sich gerade über Menschen lustig?) Meine Damen und Herren, solche Sachen muss man doch in seiner Freizeit machen. Damit kann man doch nicht die Unternehmen belasten. Man sieht wieder, darin ist Ihr Ideologiepaket. Sie gehen für solche Themen gegen die Wirtschaft. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Es kann jeder machen, was er will, aber Sie wollen wieder dafür sorgen, dass letztendlich der Arbeitgeber Ihre ideologischen Späße bezahlt. Wenn Sie das als Fortschritt für die Wirtschaft sehen, dann tut es mir wirklich leid. Die Arbeitgeber haben nicht die Kosten für solche Spaßprojekte zu tragen. (Heiterkeit des Redners – (Zuruf der Abg. Dr. Katrin Rehak-Nitsche, SPD) Sie wollen im Endeffekt, dass der Arbeitgeber Ihre Spaßmaßnahmen bezahlt. Ich würde Ihnen zugestehen, dass das wahrscheinlich nicht aus der Ecke der SPD kommt, aber sehr wahrscheinlich aus der Ecke der Grünen. (Zuruf der Abg. Dr. Katrin Rehak-Nitsche, SPD) Es gibt ein paar gute Aspekte an diesem Gesetzentwurf – ich habe es erwähnt –, aber bitte sorgen Sie doch dafür, dass die Unternehmen solche Sachen nicht bezahlen müssen. Danke schön. (Beifall des Abg. Ralf Schönborn, AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink. (Unruhe bei der AfD)

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Steven Wink FDP

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Prinzipiell muss man vorneweg sagen, auch wir Freie Demokraten stehen hinter der Idee des lebenslangen Lernens, des zweiten Bildungswegs, der Fort- und Weiterbildung (Anhaltend Unruhe bei der AfD) – für manche wäre es gut, sie würden weniger Pilze zu sich nehmen –, es haben viele auch gemacht. Wir wollen Weiterbildung, die die Menschen selbst, die die Menschen in ihrem Lebenslauf und somit indirekt das Unternehmen und die Gesellschaft weiterbringen. Das ist unser Ziel. Wir öffnen auch den Blick für neue Lernformen wie die stärkere digitale Weiterbildung, ohne betriebliche Realität zu verlieren; denn diese Kurse, die genannt wurden, findet man eigentlich gar nicht im Gesetz, aber man kann es auch zuspitzen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD – Unruhe bei der SPD) Letztendlich braucht das Engagement aber Struktur, und Unternehmen brauchen Planbarkeit. Nehmen wir einige Schwerpunkte. Digitale Weiterbildung wird standardisiert, also ortsunabhängig, flexibel, um moderne Weiterbildungsformen so zu gestalten, dass man auch den Kurs wahrnimmt. Völlig klar. Zweitens, ein Begleitgremium mit Vertretern aus Wirtschaft, Gewerkschaft und Weiterbildungseinrichtungen definiert Bildungsangebote, weil wir auch berufliche Aus- und Weiterbildung, vor allen Dingen Weiterbildung in diesem Bereich, ebenso stärken wollen. Die bringen die Perspektiven ein, und die debattieren auch letztendlich darüber, was sich als Weiterbildungsangebot qualifiziert. Damit stellen wir echte Weiterbildung sicher. Das ist wichtig in diesem Bereich, und das ist auch ein klarer Punkt. Drittens, wir machen eine Evaluierung für die Transparenz. Momentan haben wir ungefähr eine Inanspruchnahme von 1,4 %. Die Evaluierung wird aufzeigen, wie sich die Inanspruchnahme in Zukunft gestaltet, wie Bildungsfreistellung genutzt wird, ob das Ehrenamt damit gestärkt wurde. Diese Ergebnisse müssen nachher dann auch zeigen, ob Handlungsbedarf besteht, in welche Richtung auch immer. Viertens, betriebliche Belange werden dahin gehend berücksichtigt, dass wir Antragsfristen haben und betriebliche Belange berücksichtigt werden können. Wenn jemand in der Abteilung krank ist, kann das also berücksichtigt werden. Wir haben keine Genehmigungsfiktion etc. (Zuruf des Abg. Michael Ludwig, CDU) Das ist sehr wichtig. Damit hat man auch ein Stück weit Planungssicherheit im Unternehmen, wenn ich die Abteilung vorplane, die Arbeit vorplane, den Auftrag vorplane. Es ist also Zumutbarkeit beiderseits. Die Antragsfristen sind nicht zu lang, aber ich kann als Arbeitgeber natürlich meine Belange berücksichtigen. Das hält dann auch die Balance zwischen der individuellen Weiterbildung und der wirtschaftlichen Verantwortung. Es bleibt bei diesen fünf Tagen oder zehn Tagen in zwei Jahren. Daran hat sich auch nichts geändert. Das ist in der öffentlichen Debatte irgendwie komisch entstanden. Herr Dr. Martin, es gibt keine Erweiterung auf Azubis. Azubis durften vorher schon. Die durften das vorher schon beantragen, wenngleich für uns alle – da habe ich nichts Widersprüchliches gehört – die Lehre im Vordergrund steht, völlig klar. Das Recht, diesen Bildungszeitanspruch zu beantragen, gab es aber vorher schon. Das ist nicht neu. Das Gesetz hat auf der einen Seite natürlich dann den Vorteil, dass wir die Weiterbildung machen können, und dieses Gremium definiert, was echte Weiterbildung ist. Natürlich gibt es noch weitere Kurse, die man machen kann, die vielleicht aber nicht in dieses Paket fallen. Das ist völlig klar. Das kann passieren. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Dafür haben wir die Vertreter. Das kann den Bildungsweg stärken, es kann auch Chancen eröffnen, und es hat auch die Wirtschaft im Blick, weil wir diese anderen Punkte mit darin haben. Das ist völlig klar; denn Weiterbildung muss wirken, sie muss praktisch sein, sie muss sinnvoll sein, und sie muss qualitativ sein, auch für jeden Einzelnen. Da wir in Zeiten der Transformation leben, sind berufliche Weiterbildung und die einen oder anderen Seminare natürlich wichtig, weil ich weiterkommen will im Beruf. Wir werden neue Berufe sehen, wir werden sich verändernde Berufe sehen. Von daher ist Bildungsfreistellung ein wichtiger, praktikabler Punkt, von dem Unternehmen in gewisser Art und Weise profitieren könnten. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Nur wer sich weiterbildet, kann auf Dauer mithalten. Das gilt nicht nur in der Berufswelt, sondern auch in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Stillstand ist Rückschritt. Wer sich weiterbilden möchte, braucht aber Zeit, und diese Zeit wird gesetzlich garantiert. Wir als FREIE WÄHLER sind froh, dass es ein Bildungsfreistellungsgesetz gibt, und das bereits seit 1993. Mit ihrem Gesetzentwurf soll nun das umgesetzt werden, was die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hat, und sie will mit einer Erweiterung auch das Ehrenamt stärken. So weit, so gut. Wir geben allerdings zu bedenken, ob diese Erweiterung wirklich zur aktuellen Lage passt. Verstehen Sie uns nicht falsch. Wir FREIEN WÄHLER wollen das Rad nicht zurückdrehen, warnen aber davor, die Schraube zu überdrehen. Die geplante Erweiterung des Gesetzes, das nun in „Landesbildungszeitgesetz“ umgetauft werden soll, enthält auch die Anerkennung von Weiterbildungsangeboten für ehrenamtliche Tätigkeiten, die nicht dem Zivilschutz und der Daseinsvorsorge zuzurechnen sind. Aus unserer Sicht führt das an der Realität vorbei. Schon jetzt ist es beispielsweise so, dass manche Arbeitgeber die Einsätze von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr gezwungenermaßen tolerieren, diese aber ungern sehen. Fakt ist aber auch, dass manche Weiterbildungsangebote von Lydia und Tobias nicht so angenommen werden, wie es sein sollte. Es braucht Anreize, und zwar die richtigen. Wir sollten im Austausch die verschiedenen Gesichtspunkte sowie die unumstößlichen Positionen wohl gegeneinander abwägen, um keinen Schnellschuss zu produzieren. Gut gewollt ist nicht immer gut gemacht. Lassen Sie uns im Ausschuss den größtmöglichen Konsens finden; denn auch wir möchten attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten mit Unterstützung und dem Segen der Arbeitgeber, fair und nachhaltig. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Abgeordneter Dr. Martin, war das für eine Kurzintervention? (Abg. Dr. Helmut Martin, CDU: Nein, ich habe noch 20 Sekunden!) Sie haben 5 Minuten und 8 Sekunden geredet. Mit der erweiterten Redezeit der Landesregierung wäre das aufgebraucht. Eine KI war es nicht. Dann kommen wir bitte zum nächsten Redner in der Debatte. Der fraktionslose Abgeordnete Schmidt hat sich zu Wort gemeldet.

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Martin Louis Schmidt fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen! Ich stehe als Kulturpolitiker bestimmt nicht im Verdacht, nicht das Ehrenamt hoch zu schätzen, und ich glaube, wir sind uns alle in diesem Hohen Haus darüber einig, dass Weiterbildung ein Gebot der Stunde ist, äußerst wichtig. Aber wenn man Gesetze veranlasst, muss man sich immer überlegen – Kollege Schwab hat das schon angedeutet –: Macht man das Rechte zum richtigen Zeitpunkt? Ist der Zeitpunkt irgendwie passend? Das ist bei dieser Initiative aus meiner Sicht und aus der Sicht der Gruppe „Drei Farben – mehr Freiheit!“ in keiner Weise gegeben. Unsere Unternehmen leiden unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen. Es gibt hohe Krankenfehlzeiten. Die Unsicherheit ist enorm groß. Wenn man ihnen jetzt noch so etwas aufbürdet, wo dann Personal nicht verfügbar ist, sie dafür auch noch Finanzen aufwenden müssen, dann sind das Weichenstellungen zur Unzeit. Es kann ja wohl nicht die Begründung sein, dass, weil es im Koalitionsvertrag steht, man es kurz vor Ende der Legislaturperiode quasi noch abarbeiten muss. Das sind einfach die falschen Maßnahmen zur falschen Zeit. Man kann vieles davon diskutieren, aber nicht jetzt und nicht so. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall im Hause)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13330 – an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen weitere Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne. Das sind Schülerinnen und Schüler aus der 10. Jahrgangsstufe der Robert-Koch-Schule aus Linz. Willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf: Landesgesetz zur staatlichen Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in RheinlandPfalz (SoAnG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13335 – Erste Beratung Die Grundredezeit beträgt 3 Minuten. – Staatsministerin Binz, Sie haben das Wort.

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Katharina Binz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir eine moderne Grundlage für die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in Rheinland-Pfalz. Der Entwurf berücksichtigt die bundesweiten Anforderungen und behält das Harmonisierungsbedürfnis im Blick. So stellen wir sicher, dass die in anderen Bundesländern erteilten staatlichen Anerkennungen auch jenen in Rheinland-Pfalz gleichstehen, und vermeiden damit unnötige Bürokratie. Ferner verweist der Entwurf bei der Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Abschlüsse auch auf das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz RheinlandPfalz, welches im Wesentlichen die Regelungen des Bundes übernommen hat. Im Zuge der Überarbeitung wurde auch die Praxiszeit angepasst. Künftig wird sie von 200 auf 100 zusammenhängende Tage reduziert und am Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit ausgerichtet. Damit schaffen wir klare Strukturen, und wir stärken die Praxisnähe der Ausbildung. Wir eröffnen auch Universitäten die Möglichkeit, die staatliche Anerkennung zu verleihen, wenn ihre Studiengänge dementsprechend akkreditiert werden. Beides macht Rheinland-Pfalz als Studienort attraktiv und hilft, mehr Fachkräfte in Ausbildung zu bringen. Dieses Gesetz ist auch eine Umsetzung des Pakts gegen sexualisierte Gewalt; denn es war uns ein ganz besonderes Anliegen, dem Kinderschutz mehr Gewicht zu geben. Künftig müssen Rechtskenntnisse und Handlungskompetenzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vermittelt werden, um die staatliche Anerkennung zu erhalten. Die Tätigkeitsfelder der Sozialen Arbeit sind breit, und sie sind geprägt von der Arbeit mit vulnerablen Gruppen. Wir wissen, Absolvierende von Studiengängen der Sozialen Arbeit werden in allen Handlungsfeldern ihres Berufslebens mit Kindern, mit Jugendlichen und häufig auch mit erwachsenen Betroffenen von sexualisierter Gewalt in Kontakt kommen. Deshalb verankert der Gesetzentwurf die Vermittlung von Kenntnissen im Bereich Kinder- und Gewaltschutz als ein ganz zentrales Ausbildungselement, um die Fachkräfte besser auf ihre Aufgaben vorzubereiten und um Handlungssicherheit herzustellen; denn Soziale Arbeit bedeutet immer auch Verantwortung für schutzbedürftige Menschen, vor allen Dingen für Kinder. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Mit diesem Gesetz setzen wir also auch hier ein ganz deutliches Zeichen für gute Ausbildung, für Fachkräftesicherung in der Sozialen Arbeit und für wirksamen Kindesschutz in Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Münster.

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Jens Münster CDU

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach 25 Jahren ist es tatsächlich richtig und notwendig, das bestehende Gesetz zur staatlichen Anerkennung von Sozialarbeitern sowie Sozialpädagogen zu modernisieren und an die heutigen fachlichen, gesellschaftlichen und ein Stück weit auch an die europäischen Anforderungen anzupassen. Unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Land leisten tagtäglich Außergewöhnliches. Sie begleiten Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Lebenslagen. Sie helfen Menschen in Krisen, in der Suchtberatung, in der Straffälligenhilfe oder in der Inklusion. Diese Arbeit erfordert nicht nur Empathie, sondern auch fundiertes Wissen, rechtliche Kompetenz und persönliche Eignung. Deshalb ist es richtig, hohe Qualitätsstandards festzuschreiben und die staatliche Anerkennung als Gütesiegel für fachliche und persönliche Befähigungen beizubehalten. Wir begrüßen besonders, dass der Gesetzentwurf die Beschlüsse der Jugendund Familienministerkonferenz aufnimmt und die Anforderungen an Studium und Praxis zeitgemäß ausgestaltet. Damit wird nicht nur die Qualität der Ausbildung gesichert, sondern auch die Mobilität und die Anerkennung im europäischen Kontext werden gestärkt. Wichtig ist uns als CDU-Fraktion zugleich, dass die Umsetzung für Hochschulen und Studierende praktikabel bleibt und keine unnötige Bürokratie neu entsteht. (Beifall der CDU) Besonders essenziell ist auch die Einführung des Kinderschutzes als Baustein der staatlichen Anerkennung, eine Forderung, die wir als CDU-Landtagsfraktion schon lange erheben; denn alle Felder der Sozialen Arbeit mit jetzt kindlichen Betroffenen oder eben mit mittlerweile erwachsenen Betroffenen kommen auf die eine oder andere Weise in Berührung mit diesem besonders sensiblen Thema. Positive Rückmeldungen haben wir übrigens auch aus den Reihen der beruflich Betroffenen für die Dauer der 100 Tage Praxiszeit erhalten, da diese unerlässlich sind für einen gelingenden Transfer zwischen Theorie und Praxis. Insgesamt sehen wir als CDU-Landtagsfraktion in diesem Gesetz einen wichtigen Schritt, um den Beruf der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen zu stärken, die Fachkräftebasis zu sichern und den Schutz der Menschen in besonders sensiblen Lebenslagen zu gewährleisten. Die CDU-Fraktion wird den Gesetzentwurf daher in den Ausschussberatungen konstruktiv und positiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Nächster Redner ist Abgeordneter Simon für die SPD-Fraktion.

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Michael Simon SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Soziale Arbeit verdient Anerkennung, Respekt und Wertschätzung. Sie leistet einen ganz wichtigen Beitrag, ich würde sogar sagen, einen systemrelevanten Beitrag, wenn es um die Verwirklichung von sozialer Teilhabe geht, gerade in Zeiten zunehmender sozialer Polarisierung und sozialer Ungleichheiten. Heute geht es um einen Entwurf zur Sicherung fachlicher Standards in der Ausbildungsqualität in der Sozialen Arbeit in Rheinland-Pfalz. Ja, es geht um Tätigkeitsfelder, die von hoher sozialer Kompetenz der Mitarbeitenden, der Beschäftigten geprägt sind. Es braucht – soeben ist es angesprochen worden – eine hohe Empathie. Es geht nicht nur um eine rein technische Sache, sondern es geht um Menschen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Klare Qualifikations- und Anerkennungskriterien sichern ein hohes professionelles Niveau, verhindern Fehlentscheidungen und fördern qualitativ und fachlich fundierte Hilfsangebote. Hohe Standards stärken das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in soziale Einrichtungen und in soziale Dienste. Qualifizierte Fachkräfte können Probleme früh erkennen und passgenaue Hilfen einleiten. Auch ein wichtiger Aspekt, der soeben angesprochen wurde, ist die EU-weite Orientierung und auch die Angleichung innerhalb der Bundesländer. Ich glaube, dies ist ein Riesenfortschritt, was die Umsetzung von Qualitätsstandards betrifft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Fachkräfteaustausch, den ich gerade angesprochen habe, trägt dazu bei, die Qualität zu steigern. Es geht um die Resilienz des Versorgungssystems, konkret was die Beschäftigten betrifft, die hier arbeiten. Ich habe es angesprochen, diese sind oftmals mit hochkomplexen sozialen Problemlagen beschäftigt und konfrontiert, wo man morgens noch keine Antwort hat, aber vormittags um 10 Uhr schon eine Antwort braucht, weil es um existenzielle Notsituationen geht. Ich habe die Anerkennung als Sozialpädagoge selbst vor 25 Jahren machen dürfen und weiß aus der Praxis, wie wichtig es ist, dass wir möglichst wenige Fehlentscheidungen treffen. Der Kindesschutz ist erwähnt worden. Es gibt andere Bereiche, ob es die Wohnungslosenhilfe ist, ob es die Arbeit mit suchtkranken Menschen ist. Es geht immer um Menschen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und das bedarf, ähnlich wie bei einer technischen Qualitätsvorgabe, hoher menschlicher, empathischer und fachlicher Kompetenzen. Insofern bin ich sehr dankbar, dass wir hier reformieren und auch erneuern und anpassen. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Ich möchte es abschließend nochmals ausdrücklich betonen; denn das kann gar nicht oft genug betont werden: Hohe Standards müssen Verpflichtung für uns in der Sozialen Arbeit sein. Sie stärken das Vertrauen, verhindern Fehlentscheidungen und sichern die Qualität in der Prävention, in der Beratung und in der Hilfe. Eine solide Fachkräftebasis ist die Grundlage dafür, dass Menschen, die in Not geraten sind, zuverlässig und verbindlich Hilfe erhalten. Das Gesetz schärft dies. Das Gesetz trägt dazu bei, einen modernen, verbindlichen Rahmen für die staatliche Anerkennung sozialer Fachkräfte in Rheinland-Pfalz national, europäisch und auch regional ausgerichtet zu setzen; denn in den Kommunen wird Soziale Arbeit geleistet. Das Gesetz leistet dazu einen ganz wichtigen Beitrag. Es trägt somit maßgeblich zur Fachkräftesicherung bei, die gerade in der Sozialen Arbeit in einer Gesellschaft, die zunehmend soziale Spaltungen erfährt, so existenziell notwendig ist. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollegin Stuppy.

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Lisett Stuppy GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer im Jugendamt, in der Bewährungshilfe oder im Kinderschutz arbeitet, trägt eine enorme Verantwortung für Menschen in Krisen und herausfordernden Situationen. Soziale Arbeit hält unsere Gesellschaft zusammen, gerade dort, wo Menschen Unterstützung, Orientierung, Begleitung und Schutz brauchen. Mit der Neufassung des Gesetzes zur staatlichen Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen bringen wir die Rahmenbedingungen auf den Stand der Zeit. Unser Ziel ist klar; wir wollen dem Fachkräftemangel in der Sozialen Arbeit aktiv entgegenwirken und gleichzeitig hohe Qualitätsstandards sichern. (Abg. Joachim Paul, AfD: Fachkräftemangel?) Künftig können auch Absolventinnen und Absolventen von Universitäten die staatliche Anerkennung erhalten, wenn Studiengang und Inhalte den Anforderungen des Qualifikationsrahmens Soziale Arbeit entsprechen. Damit zählt nicht mehr die Hochschulform, sondern was und wie gelernt wird, sprich die Qualität des Studiums. Das ist gerecht und zeitgemäß, und es hilft, den Fachkräftemangel in einigen Bereichen zu lindern. Auch die Ausbildung selbst stärken und vereinheitlichen wir. Die Praxiszeit wird künftig einheitlich auf 100 Tage festgelegt. Die Begleitung und Anleitung in dieser Phase sorgen dafür, dass Theorie und Praxis sich optimal ergänzen. Das schafft vergleichbare Rahmenbedingungen für alle Studierenden. Zugleich machen wir verbindlich, dass Rechtskenntnisse und Handlungskompetenzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen fester Bestandteil des Studiums sind, Ministerin Katharina Binz hat es schon erwähnt. Das ist heute schon oft der Fall, aber wir machen es jetzt zur Pflicht und stärken die Ausbildungsinhalte in diesem Bereich. Damit setzen wir ein ganz klares Zeichen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, verwirklichen die Umsetzung unseres Pakts gegen sexualisierte Gewalt und setzen ihn ganz konkret und wirksam hier um. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Qualität und mehr Schutz. Wir öffnen Wege, und wir sichern Standards. Damit sorgen wir dafür, dass Menschen in den sozialen Berufen gut ausgebildet und rechtlich abgesichert arbeiten können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Novelle stärken wir die soziale Infrastruktur unseres Landes. Wir betonen, wie wichtig eine sozial gerechte und inklusive Gesellschaft ist und mit gut ausgebildetem Personal und vor allem der Wertschätzung erreicht werden kann. Wir haben die Menschen in schwierigen Lebenslagen im Blick. Chancengleichheit, Selbstbestimmung und Teilhabe sind hier unser Anspruch. Dafür braucht es immer personelle Ressourcen. Wir schaffen Zukunftschancen für Studierende, Rechtssicherheit für Träger und vor allem mehr Schutz und Unterstützung für die Menschen, die wirklich auf Sozialarbeit angewiesen sind. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Laut Statistischem Bundesamt studierten im Wintersemester 2023/2024 bundesweit 84.405 Personen Soziale Arbeit. Das waren mehr als im Maschinenbau/Maschinenwesen. Es gibt Nationen, die die ersten Schritte in den Weltraum unternommen haben. Wir setzen offenkundig andere Schwerpunkte, mit den entsprechenden Folgen. Zehn Jahre zuvor, im Wintersemester 2013/2014, waren gerade einmal 36.892 Personen im Studiengang Soziale Arbeit eingeschrieben. Es liegt hier also eine Verdoppelung vor, und Sie reden vom Fachkräftemangel auf dem Gebiet. Man kann nur noch den Kopf schütteln. Trotz dieses geradezu unglaublichen Aufwuchses wird im Zusammenhang mit der Sozialen Arbeit von einem Fachkräftemangel gesprochen, wie im Landesgesetz auf Seite 11 zu entnehmen, aber nicht nur dort. Im Juli 2025 wurden die aktuellen Arbeitsmarktprognosen des Instituts der deutschen Wirtschaft diskutiert. Laut dieser Prognose soll sich der Fachkräftemangel bis 2028 bundesweit noch größer darstellen als angenommen. Es wird von einer Lücke von über 21.000 Sozialarbeitern und Sozialpädagogen gesprochen. Das irritiert uns und provoziert Fragen. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Was ist mit unserem Land los, wenn wir immer mehr Sozialarbeiter benötigen? Eine sogenannte Wohlstandsgesellschaft, wenn selbst mehr als eine Verdoppelung innerhalb von nur zehn Jahren noch nicht einmal ausreicht? Wachsen uns tatsächlich die Probleme über den Kopf? Soll dieser Anstieg ewig so weitergehen? Hätte man einen Teil dieser Probleme mit einer besseren Politik vielleicht verhindern können? Gute Politik braucht vielleicht weniger Sozialarbeit, um sie abzufedern. „Sozialarbeiter sowie […] Sozialpädagogen […] tragen einen erheblichen Teil zu einer gesunden Gesellschaft bei.“ So ist es auf Seite 1 im Landesgesetz zu lesen. Wenn man so viele Sozialarbeiter benötigt, lässt das auf keinen guten Zustand des Landes in Summe schließen. Was passiert jetzt, um dem mutmaßlichen, behaupteten Fachkräftemangel zu begegnen? Werden die Anforderungen gesenkt? Linke Politik, linke Bildungspolitik ist wieder einmal mit den Händen zu greifen. Auf Seite 12 des Landesgesetzes steht geschrieben – ich zitiere –: „Bisher waren in Rheinland-Pfalz ca. 200 Tage Praxisausbildung zum Erhalt der staatlichen Anerkennung notwendig. Mit der Verringerung der Praxisausbildungszeit erfolgt eine Anpassung an die Voraussetzungen der Anerkennungsgesetze der übrigen Länder der Bundesrepublik Deutschland und dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 29./30.05.2008.“ Nun genügen also 100 Tage. Es findet eine Halbierung statt. Das halten wir für bedenklich. Das ist ein Abbau der Standards. Da sind wir grundsätzlich sehr, sehr kritisch. Das wird uns weiter beschäftigen. Man muss wirklich manchmal sagen: Ja, Sozialarbeit kann nutzen und kann helfen, gerade auch in der Schule, aber bei diesem Aufwuchs, bei diesen Zahlen von einem Fachkräftemangel zu sprechen und sich vielleicht gar nicht tiefere Ursachen vergegenwärtigen zu wollen, (Glocke des Präsidenten) halten wir für hochproblematisch. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Zu einer Kurzintervention hat Abgeordneter Simon das Wort.

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Michael Simon SPD

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Paul, (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja!) ich muss Ihnen leider aus der Praxis bescheinigen – ich weiß nicht, ob Sie Wahlkreisarbeit machen, ob Sie in sozialen Institutionen, in der Realität unterwegs sind; (Unruhe bei der SPD – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) ich weiß nicht, ob Sie das tun – und kann Ihnen sagen, ich habe mit meinen früheren Kolleginnen und Kollegen hin und wieder immer noch Kontakt, und ich maße mir an, dass sie es besser wissen als ich. Ich versuche, es gut zu wissen. Wenn die mir sagen, dass sie am Limit laufen, dass sie ganz viele Fachkräfte brauchen – das gilt nicht nur für die Jugendhilfe –, dann nehme ich das denen erst mal ab. Ihre erfundenen Behauptungen – ich muss es leider so zugespitzt sagen –, die haben wirklich – – – (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wenn Sie die Technik gegen die Sozialarbeit ausspielen: Wir brauchen beides; denn Technik und Fachkräfte im Ingenieurbereich müssen ausgebildet werden. Manche haben vielleicht einen schwierigen Schulweg davor gehabt und haben Sozialarbeit gebraucht; denn sonst hätten sie nie Bauingenieurwesen studieren können. Ich halte das wirklich für ziemlich absurd, was Sie hier vortragen, was mit der Realität nichts zu tun hat, und ich empfehle Ihnen, vielleicht einmal soziale Institutionen zu besuchen und mit konkreten Kolleginnen und Kollegen, die in der Sozialen Arbeit arbeiten, zu sprechen. Dann wüssten Sie nämlich, wie die Wirklichkeit ist und würden nicht Ihre Wirklichkeit hier von sich geben, die mit der Praxis nichts zu tun hat. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und vereinzelt bei der CDU – Zuruf aus dem Hause: Sehr gut!)

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Hendrik Hering

Zur Erwiderung spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Herr Kollege Simon, das war alles jetzt wirklich dünn. Natürlich mache ich Wahlkreisarbeit. Meine Wahlkreisarbeit wird vom Hause Ebling mit Aktenvermerken belohnt. Natürlich mache ich Wahlkreisarbeit. Natürlich spreche ich mit Jugendlichen. Natürlich organisiere ich auch Jugendliche, die politisch aktiv werden wollen. Das ist meine Arbeit, und die ist, denke ich, erfolgreich. Ich weiß nicht, vielleicht haben wir auch unterschiedliche Bilder der Sozialarbeit. Sie haben gesagt, Sie sind Sozialarbeiter. Sie haben diese Qualifik ation erworben. (Zuruf des Abg. Michael Simon, SPD) – Ja, ich sage ja nur. Das Problem ist nur, Sozialarbeit ja, aber eine Berufslinke nein. Sie sind für mich ein Berufslinker. Sie sind für mich ein Berufslinker. (Unruhe bei der SPD – Heiterkeit bei der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Sozialarbeit, die qualitativ hochwertig ist, (Glocke des Präsidenten –

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Benedikt Oster SPD

Berufsrechter sind Sie dann!) schätze ich durchaus hoch ein. Ich habe selbst gesagt, dass in der Schule, in der ich tätig war, gute Sozialarbeit geleistet worden ist. Bei Ihnen habe ich so meine Zweifel. (Zurufe der Abg. Andreas Rahm und Benedikt Oster, SPD) Worauf ich hinweisen muss und will, ist, dass Ihre linke Gesellschaftspolitik zu einer Fragmentierung geführt hat. Sie hat die Probleme größer und nicht kleiner gemacht. Ich glaube, dass ein konservativer gesellschaftlicher Ansatz, eine Stärkung der Familien, ein konservatives Weltbild und zurück zu einer Gesellschaft, (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) die auch einfordert statt fördert usw., eigentlich vorbeugend ist. Ich glaube, dass andere Gesellschaften, die sich andere Ziele gesetzt haben, als die Zahl der Sozialarbeiter dauernd zu erhöhen, einfach erfolgreicher sein können. Ich glaube, wir müssen uns mit ganz anderen Schwerpunkten auseinandersetzen, was nicht bedeutet, dass ich jede Sozialarbeit gering schätze, aber, wie gesagt, Sie als Sozialarbeiter, daran mache ich persönlich einfach ein Fragezeichen. (Beifall der AfD –

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Benedikt Oster SPD

Das ist ’ne Beleidigung, wenn man einen so sehr diffamiert!)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die FDP-Fraktion Kollegin Willius-Senzer.

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Cornelia Willius-Senzer FDP

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. – Herr Simon, lassen Sie sich hier nicht beleidigen. Wir reden hier von Sozialarbeit, und wir reden nicht von TikTok-Sozialarbeit. Das ist ein Riesenunterschied. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: So sieht’s aus!) Mit dem neuen Landesgesetz zur staatlichen Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen modernisieren wir ein Regelwerk aus dem Jahr 2000, und das war längst überfällig. Die staatliche Anerkennung ist mehr als eine Formalie und hat nichts mit einer Erhöhung der Zahlen zu tun, sondern mit einer Anerkennung der Arbeit, die geleistet wird. Sie stellt sicher, dass in einem sensiblen Berufsfeld, etwa im Kinderschutz oder in der Jugendhilfe, nur qualifizierte und geeignete Fachkräfte sind. Mit der Neufassung des Gesetzes wird jetzt die vollständige Umsetzung von Diplomstudium und Bachelorstudium und deren Anerkennung vollzogen. Darüber hinaus gehen wir weitere Schritte zur Harmonisierung zwischen den Ländern. Erstens: Die vorgeschriebene Praxiszeit wird von rund 200 auf mindestens 100 zusammenhängende Tage verkürzt. Damit orientieren wir uns an den Standards anderer Bundesländer und erleichtern Studierenden den Weg in den Beruf ohne Qualitätsverlust. Zweitens: Künftig können auch Universitätsabschlüsse anerkannt werden, wenn Studiengänge die fachlichen Anforderungen erfüllen. Das ist ein wichtiger Schritt, um mehr Fachkräfte zu gewinnen, auch aus dem Ausland. Bislang mussten Anerkennungen häufig pauschal abgelehnt werden, wenn der Abschluss nicht an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften erworben wurde. Das ändern wir jetzt. Drittens: Wir ändern den Kinderschutz. Rechtskenntnisse und Handlungskompetenzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen werden verbindlich Teil des Studiums. Das ist ein klarer Qualitätsgewinn. Meine Damen und Herren, dass diese Reform nun kommt, ist folgerichtig. Das alte Gesetz hatte die Umstellung von Diplom auf Bachelor bereits abgebildet. Jetzt schließen wir den Kreis und setzen den Bologna-Prozess vollständig um – gemeinsam mit den anderen Bundesländern. So entsteht Schritt für Schritt ein einheitliches Berufsfeld staatlich anerkannter Sozialarbeiter in Deutschland. Diese Harmonisierung bringt mehr Klarheit, Mobilität und Verlässlichkeit für Studierende, Hochschulen und Arbeitgeber. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf ist ein notwendiger Schritt. Rheinland-Pfalz ordnet die staatliche Anerkennung in der Sozialen Arbeit zeitgemäß und im Takt der Länder. Hochschulformneutral, mit Praxisanteil, Rechtskompetenz und Kinderschutz – das, meine Damen und Herren, geht in die richtige Richtung. Zugleich bleibt viel im Detail offen. Wenn Anerkennungen künftig primär an den Hochschulen entschieden werden, brauchen wir klare Leitplanken und ein verlässliches Monitoring, sonst entsteht ein Flickenteppich. Die angekündigte Verordnung muss zügig kommen und für Verständlichkeit sorgen, besonders bei Auslandsfällen und Übergängen. Wir begleiten das konstruktiv, achten aber darauf, dass Qualität überall gleich wahrgenommen wird. Durchlässigkeit ja, Beliebigkeit nein. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13335 – an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 22 der Tagesordnung: Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13336 – Erste Beratung Die Grundredezeit beträgt 3 Minuten. Zur Begründung trägt Ministerin Binz vor.

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Katharina Binz

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes basiert auf dem Schutzzweck des Achten Buches Sozialgesetzbuch. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes wurde vom Bundesgesetzgeber umfassend novelliert. Mit dem neuen Landesgesetz sollen nicht nur die Regelungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch umgesetzt und konkretisiert werden, sondern wir setzen auch eigene inhaltliche Schwerpunkte. Mit dem Gesetzentwurf werden zwei große Leitziele des Gesetzes weiter konkretisiert und vorangetrieben. Das ist einmal das Thema Inklusion, und das ist das Thema Beteiligung. Die Stärkung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe durch die Entwicklung inklusiver Angebote und Strukturen und der Berücksichtigung bei Planungsprozessen ist ein Schwerpunkt dieser Gesetzesreform. Das Gesetz versteht Inklusion in einem umfassenden intersektionalen Sinn. Es berücksichtigt, dass Benachteiligungen auf verschiedenen Ebenen bestehen und sich gegenseitig verstärken können. Bei der inklusiven Ausrichtung soll jeder Mensch an allen gesellschaftlichen Prozessen gleichberechtigt beteiligt werden, losgelöst von sozialer Herkunft, Behinderung, Geschlecht, Alter oder sonstigen Persönlichkeitsmerkmalen. Gestärkt werden mit dem Gesetzentwurf auch die Beteiligungsrechte von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe. Es werden klare Regelungen zur Einbindung von Kindern und Jugendlichen im Gesetz festgeschrieben, und es werden Beteiligungsstrukturen abgesichert und geschaffen. Mir ist es ein ganz großes persönliches Anliegen, dass wir den neu geschaffenen Landesjugendbeirat und den Landesjugendhilferat jetzt fest im Landesgesetz gesetzlich verankert haben. Damit setzen wir ein ganz klares Zeichen dafür, dass uns die Beteiligung von jungen Menschen an politischen Entscheidungen sehr wichtig ist und wir sie in den Mittelpunkt stellen. Auch die Erstellung des rheinland-pfälzischen Kinder- und Jugendberichts zur Ausführung des Gesetzes wird nun im Gesetz festgeschrieben. Diese Berichte leisten mit ihrer Analyse der Sozial- und Infrastrukturdaten für das Aufwachsen von jungen Menschen wichtige Grundlagenarbeit. Mit diesem Gesetz setzen wir also ein ganz starkes Zeichen für mehr Inklusion, für mehr Teilhabe, für Vertrauen und für Fortschritt. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Wäschenbach.

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Michael Wäschenbach CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen an diesen zwei Plenartagen bei vier Tagesordnungspunkten über Verbesserungen im Kinder- und Jugendschutz. Das ist gut, das ist richtig und auch notwendig. Es geht einmal nicht nur um Straßen, Digitalisierung, Landwirtschaft oder Klima. Es geht um das Wohl unserer Zukunft – unserer Kinder und Jugendlichen. Das Land Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen und sie zu schützen. Das Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 21. Dezember 1993, zuletzt geändert im letzten Oktober, trägt wesentlich zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes von 2021 bei. Im Oktober wurde erst § 14a eingefügt, die Bedarfsplanung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe. Nun wurde das Bundesgesetz umfassend überarbeitet und zum Schutz junger Menschen verbessert. Es stärkt Kinder in Pflegefamilien, fördert Hilfen aus einer Hand, setzt auf Prävention vor Ort und bezieht junge Menschen sowie Familien stärker ein. Es soll Hilfen für junge Menschen mit und ohne Behinderung geben. Das Landesgesetz muss nun entsprechend angepasst werden, um diese Neuerungen umzusetzen, aber auch inhaltliche Änderungen vorzunehmen und effizientere Verfahren zu ermöglichen, wobei auch die demogra fische Entwicklung berücksichtigt wird. Eine wesentliche Änderung ist die Schaffung von regionalen Ombudsstellen. Wir haben schon eine zentrale Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe bei der Bürgerbeauftragten. Das Gesetz lässt natürlich offen, wo und wie viele Ombudsstellen in welcher Trägerschaft errichtet werden sollen. Dies bedarf einer weiteren Klarstellung im Fachausschuss. Zu den Kosten: Im Gesetzentwurf wird davon ausgegangen, dass durch die geplanten Regelungen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben für Land oder Kommunen entstehen. Das zweifeln wir an. Es gibt neue Aufgaben für die örtlichen Jugendämter, und finanzielle Mehrbelastungen sind zu erwarten. Es gibt zusätzliche Aufgaben durch Prüfbereiche, Beschwerdestellen, Berichtspflichten und die Erstellung von Statistiken. In der Begründung zum Gesetz wird eine ministerielle Anhörung des Kommunalen Rates angeführt, die zu ähnlichen Feststellungen kommt. Es werden Mehrbelastungen für die Kommunen genannt und eine Gesetzesfolgenabschätzung gefordert. Aus unserer Sicht ist deshalb eine öffentliche Anhörung erforderlich, um diejenigen anzuhören, die das Gesetz nachher vor Ort umsetzen sollen. Auch die Teilhabe behinderter Kinder und Jugendlicher wird neu geregelt, und die Inklusion soll gestärkt werden. Das begrüßen wir ausdrücklich, aber in der praktischen Umsetzung sind Kommunen und Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe gefordert, die auch die Praktikabilität vor der Gesetzesverabschiedung prüfen sollten. Auch das erwarten wir in einer öffentlichen Anhörung. Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, eine gelingende und wirksame Kinderund Jugendhilfe liegt uns in der CDU-Fraktion sehr am Herzen. Wir sehen der weiteren Beratung erwartungsvoll entgegen und setzen auf ein Gesetz, das den Kindern und Jugendlichen wirksam und dauerhaft hilft. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Simon.

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Michael Simon SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich freue mich sehr – Herr Wäschenbach hat es angesprochen –, dass wir heute tatsächlich im Plenum den Kinderschutz und jugendpolitische Themen, die Jugendhilfe sehr breit und umfassend diskutieren. Ich denke, das würdigt ein Thema, was gesellschaftspolitisch sehr notwendig und wichtig ist. Ich freue mich sehr, dass wir heute zum Gesetzentwurf, zum geplanten Änderungsgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Rheinland-Pfalz hier im Haus debattieren und sprechen. So sperrig der Titel auch sein mag, dies ist ein hervorragender Gesetzentwurf – modern, fortschrittlich und auf der Höhe der Zeit. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Ziel ist dabei klar: eine inklusive, beteiligungsorientierte Kinder- und Jugendhilfe und Jugendpolitik, die allen jungen Menschen gerecht wird, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrer sexuellen Identität, ob sie beeinträchtigt sind oder unter einer Behinderung leiden. Die jüngste Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2021 hat den Grundstein gelegt, Kinder und Jugendliche stärker zu beteiligen, ihre Teilhabe zu sichern und Barrieren abzubauen. Dies verpflichte t uns, landesweit konkrete Schritte zu unternehmen, um den Transfer – das ist ganz wichtig – in die jugendpolitische Praxis zu leisten. Die Änderungen im Gesetz sind umfassend, Frau Ministerin hat es angesprochen. Wir entwickeln inklusive Angebote und Strukturen in der Jugendhilfeplanung, gewährleisten eine ganzheitliche Praxisbetrachtung und fördern eine weitere intersektionale und interdisziplinäre Sicht auf Teilhabe und wie wir diese organisieren können. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dabei berücksichtigen wir auch explizit Nicht-Binäre – auch wenn Ihr Weltbild von der AfD jetzt zusammenbricht – oder intergeschlechtliche Bezüge und Identitäten. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das zeigt, Ausgrenzung muss ein Ende haben. Die Jugendhilfe muss darauf eingehen, dass wir eine integrierte Jugendhilfepolitik machen. Dafür bietet das Gesetz eine hervorragende Grundlage. Wir stärken die Rechte von Kindern und Jugendlichen zur Mitbestimmung und fordern selbst organisierte Jugendvertretungen. Ziel ist es, die Stimmen der jungen Menschen, die wir für unsere Demokratie so dringend brauchen, nicht nur ritualisiert, sondern konkret einzubeziehen, damit sie eine Wirkungsmacht erzielen. Nicht, dass wir nach dem Motto verfahren „Hauptsache, wir haben mal darüber geredet“, was den Sozialarbeitern – Herr Paul ist jetzt gerade nicht da – so gerne unterstellt wird. Ganz wichtig, die regelmäßige Erstellung des rheinland-pfälzischen Kinderund Jugendberichts ist und bleibt gesetzlich verankert. Dieser Bericht und die Ergebnisse geben uns wichtige Hinweise für unsere Arbeit in der Jugendhilfe und wie wir den Kinderschutz gut organisieren können. Es geht darum – ich habe es gesagt –, Barrieren abzubauen, individuelle Bedürfnisse sichtbar zu machen und jungen Menschen echte und verbindliche Einflussmöglichkeiten zu geben, auf kommunaler Ebene, auf Landesebene – wir haben den Landesjugendbeirat angesprochen – und auf gesamtgesellschaftlicher Ebene. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte Sie ausdrücklich um Unterstützung, damit Rheinland-Pfalz seine fortschrittliche und progressive Vorreiterrolle im Rahmen der inklusiven, partizipativen Kinder- und Jugendhilfe und in der Jugendpolitik künftig fortsetzen kann. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Das sind Mitglieder vom Team Freiheit aus der Pfalz und Rheinhessen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht Kollegin Stuppy für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Lisett Stuppy GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wollen, dass Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz gut aufwachsen – sicher, selbstbestimmt und mit einer starken Stimme in unserer Gesellschaft. Mit der heutigen Gesetzesänderung machen wir dafür einen wichtigen Schritt. Wir setzen das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz der Bundesebene in Landesrecht um. Damit machen wir die Kinder- und Jugendhilfe in RheinlandPfalz inklusiver, gerechter und moderner. Inklusion heißt nämlich für uns, jedes Kind, jeder junge Mensch soll dazugehören, ganz unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sexualität, Behinderung oder Lebenslage. Damit machen wir ganz klar sichtbar, was längst Realität ist: Vielfalt ist normal, und sie verdient Schutz und Anerkennung auch im Gesetz. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beteiligung. Junge Menschen haben ein gutes Gespür dafür, was sie brauchen. Deshalb stärken wir auch ihre Stimme in Jugendhilfeausschüssen, im Landesjugendhilfeausschuss und über den neuen Landesjugendbeirat. So schaffen wir echte Mitbestimmung statt bloßer Symbolik. Kinder und Jugendliche sollen nicht länger nur Zielgruppe der Jugendhilfe sein, sondern echte Partnerinnen und Partner. Wichtig ist auch, das Gesetz verankert die regionalen Ombudsstellen dauerhaft. Dort können junge Menschen und ihre Familien unabhängige Unterstützung finden, wenn es Konflikte mit der Jugendhilfe gibt. Das stärkt Vertrauen und Transparenz. Auch in Zukunft wird der rheinland-pfälzische Kinder- und Jugendbericht regelmäßig ein Mal in der Legislatur erscheinen. Auch das haben wir im Gesetz festgeschrieben. Damit schaffen wir eine Grundlage, um Politik für junge Menschen datenbasiert und zugleich mit ihrer eigenen Stimme zu gestalten. Wir vereinfachen die Kostenerstattung für die Jugendämter, wenn sie unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufnehmen. Dadurch entlasten wir das Personal und setzen Ressourcen frei für andere Aufgaben. So zum Beispiel geht Bürokratieabbau, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Reform ist kein technisches Update. Sie ist ein Bekenntnis – ein Bekenntnis zu einer Kinder- und Jugendhilfe, die niemanden ausschließt. Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, die sich weiterentwickelt, zuhört, schützt und Chancen schafft; denn aus starken Kindern und Jugendlichen werden starke Erwachsene. Eine Zukunft mit echter Perspektive und Beteiligung – nichts weniger ist unser Ziel. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit der vorliegenden Initiative möchte die Landesregierung die Regeln zur Ausführung der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz überarbeiten. Viele der geplanten Änderungen ergeben sich aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz der Bundesregierung, das 2021 in Kraft getreten ist. Damit wurden im Achten Buch Sozialgesetzbuch unter anderem Landesvorbehalte zur Einrichtung von Ombudsstellen geschaffen. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, wurden gestärkt. Vor diesem Hintergrund sind viele Aspekte des vorliegenden Ausführungsgesetzes der Landesregierung logisch, nachvollziehbar und zustimmungsfähig, zum Beispiel die erwähnten regionalen Ombudsstellen oder die Ausgestaltung von Pflegeverhältnissen und Vormundschaften. Andere Neuerungen tragen dagegen eindeutig die Handschrift des grün-geführten Familienministeriums, das die Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz politisch und ideologisch zu kapern versucht. Unter dem Deckmantel von Teilhabe und Inklusion wollen Sie den linksaktivistischen Landesjugendbeirat stärken – das ist im Endeffekt grüne Jugend und Juso-Modell plus –, den Einfluss der umstrittenen Islamverbände auf Jugendliche erhöhen und den bizarren Genderbegriff des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes übernehmen. Die Begriffe „Vater“ und „Mutter“ sollen gestrichen und ersetzt werden. Die biologischen Kategorien Mann und Frau sollen um Diverse und Geschlechtslose ergänzt werden. Der neue Trendbegriff lautet „inklusiv“. Diese grüne Aneignung der Jugendhilfe durch woke Sprache wollen wir als AfD in Rheinland-Pfalz nicht. Über den Linksaktivismus des Landesjugendbeirats, der sich auch gezielt gegen uns als demokratische Opposition im Landtag richtet, (Zuruf der Abg. Pia Schellhammer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wie er auch von Ihnen vorgesehen ist, habe ich schon mehrfach gesprochen. So eine Einrichtung darf nicht in Gesetz gemeißelt und staatlich gefördert werden. Schade, dass die CDU bei diesen ideologischen Sachen einfach wegschaut und die grüne Deutungshoheit durchgehen lässt. Ich bin sehr skeptisch, was die Beratung angeht, und wir werden diesem Gesetzentwurf natürlich nicht zustimmen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Kollegin Willius-Senzer.

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Cornelia Willius-Senzer FDP

Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir bereits über § 2 des vorliegenden Landesgesetzes beraten haben, diskutieren wir heute über weitere Anpassungen. Diese sind notwendig, um die Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz modern, inklusiv und beteiligungsorientiert aufzustellen; denn der Bund hat 2021 noch unter der Großen Koalition mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz umfangreiche Reformen des Achten Buchs Sozialgesetzbuch beschlossen. Ziel war es, Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf zu stärken und die Zusammenarbeit aller Akteure im Kinderschutz zu verbessern. Das Gesetz schuf die Grundlage für Hilfen aus einer Hand, für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, in der alle jungen Menschen gemeinsam gedacht und unterstützt werden. Zugleich legt es besonderen Wert auf Beteiligung. Mit dem vorliegenden Landesgesetz setzen wir diese Vorgaben passgenau für Rheinland-Pfalz um, orientiert an unseren Strukturen und an unserem Verständnis moderner Jugendpolitik. Erstens: Wir stärken die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen, (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) ob im Landesjugendbeirat, im Landesjugendhilfebeirat oder in der Ombudsstelle. Junge Menschen sollen nicht nur gehört, sondern auch wirksam beteiligt werden; denn wir als Freie Demokraten glauben, junge Menschen sollen mitentscheiden, wenn es um ihre Zukunft geht. Deshalb setzen wir uns weiterhin konsequent für ein Wahlalter ab 16 Jahren ein, damit Beteiligung nicht nur im Gesetz steht, sondern auch an der Wahlurne gelebt wird. Zweitens: Wir verankern die Inklusion als Leitlinie in der Kinder- und Jugendhilfe. Angebote sollen so gestaltet sein, dass sie wirklich junge Menschen erreichen, unabhängig von Behinderung, Herkunft oder Geschlechteridentität. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu echter Chancengerechtigkeit. Drittens: Wir vereinfachen die Kostenerstattung der Jugendämter. Statt aufwendige Einzelfallprüfungen ermöglicht ein standardisiertes Verfahren künftig mehr Effizienz. Das spart Zeit, entlastet die Verwaltung und schafft Raum für die eigentliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist kein großer Systembruch, sondern ein konsequenter Schritt der Modernisierung. Es bringt unsere Kinderund Jugendhilfe auf den Stand einer modernen, inklusiven, beteiligungsorientierten Gesellschaft. Wir stärken die Rechte junger Menschen, fördern Vielfalt und schaffen klare Strukturen – das alles ohne zusätzliche Belastung des Landeshaushalts. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordnete Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mehr Beteiligung junger Menschen, inklusivere Angebote, Ombudsstellen, Jugendbeirat, Jugendhilferat, all das unterstützen auch wir FREIE WÄHLER grundsätzlich. Aber dieses Gesetz hat eine große Schwäche. Es bleibt in vielen Bereichen Symbolpolitik, ohne die Strukturen zu stärken, die die Änderungen tragen sollen. Die Landesregierung schreibt selbst, das Gesetz verursache keine zusätzlichen Haushaltsausgaben für Land oder Kommunen. Gleichzeitig weisen die kommunalen Spitzenverbände in ihrer gemeinsamen Stellungnahme klar auf mögliche Mehrbelastungen der Jugendämter hin. Gerade diese arbeiten heute schon an der Belastungsgrenze. Wer mehr Beteiligung, mehr Dokumentation, mehr Strukturen und mehr Inklusion verlangt, muss auch sagen, wie das geleistet werden soll. Alles andere ist Schönfärberei zulasten der kommunalen Ebene. Ein zweiter Punkt betrifft die Rolle des Landesjugendbeirats. Mehrere Institutionen haben im Anhörungsverfahren ausdrücklich gefordert, die Geschäftsstelle dieses Gremiums gesetzlich zu verankern; denn ohne gesetzliche Grundlage bleiben die Finanzierung wackelig und die Struktur unsicher. Damit wird die Unabhängigkeit des Jugendbeirats geschwächt; denn eine Einrichtung, die die Landesregierung kritisch beraten soll, darf nicht vom Wohlwollen dieser Landesregierung abhängig sein. Das Gesetz betont die Beteiligungsrechte junger Menschen. Das ist richtig, aber Beteiligung braucht Stabilität, Unabhängigkeit und Ressourcen, sonst bleibt sie ein politisches Versprechen ohne praktische Wirkung. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die erste Beratung beendet. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13336 – an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Punkt 23 der Tagesordnung auf: Gesetz über den Vollzug von Abschiebungshaft in Rheinland-Pfalz – Landesabschiebungshaftvollzugsgesetz (LAHaftVollzG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13334 – Erste Beratung Wir haben uns auf eine Grundredezeit von 3 Minuten verständigt, und zur Begründung spricht Ministerin Binz.

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Katharina Binz

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Diesmal sind es sogar zwei Gesetze in einem, die ich Ihnen vorstellen möchte. Mit dem rheinland-pfälzischen Abschiebungshaftvollzugsgesetz, das ein gänzlich neues Gesetz ist, das wir Ihnen heute vorlegen, schaffen wir mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für den Vollzug der Abschiebungshaft. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, die Abschiebehaft und die Strafhaft sind etwas grundsätzlich Unterschiedliches. Deswegen ist ein sensibler Umgang mit der Abschiebehaft absolut notwendig. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir eine ganz klare gesetzliche Grundlage über die Rechte der in der Abschiebungshaft untergebrachten Menschen. Im Gesetz werden eingangs die wesentlichen Grundsätze der Vollzugsgestaltung ausgeführt. Das Gesetz legt klare Regelungen für die Unterbringung fest. Es sorgt unter anderem dafür, dass die betroffenen Personen innerhalb der Einrichtung ein hohes Maß an Bewegungsfreiheit haben. Außerdem stärkt es ihre Rechte auf Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten. Wir stellen sicher, dass die Untergebrachten Zugang zu religiöser Betreuung, Freizeitangeboten und sinnvollen Beschäftigungsmöglichkeiten haben. Außerdem greift das Gesetz die Situation besonders schutzbedürftiger Personen im Sinne der EU-Rückführungsrichtlinie auf. Bei der Vollzugsgestaltung sind die Bedürfnisse dieser Personen besonders zu berücksichtigen. Darüber hinaus enthält das Gesetz klare Vorgaben zur medizinischen Versorgung und zur Sicherheit innerhalb der Einrichtung, ebenso zum Datenschutz. Mit dem Gesetz schaffen wir außerdem eine Grundlage für den Beirat, der den Vollzug der Abschiebungshaft begleitet und bei der Betreuung der untergebrachten Personen mitwirkt. Zudem enthält der Gesetzentwurf weitere Regelungen, nämlich zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes. In den Jahren 2025 und 2026 erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils Sonderzahlungen in Höhe von 18 Millionen Euro zusätzlich zu den Aufwendungen, die sich aus dem Landesaufnahmegesetz ergeben. Davon stehen ihnen jeweils 15 Millionen Euro zur Verfügung, um flucht -und vertreibungsbedingte Aufwendungen einschließlich Integrationsaufwendungen zu finanzieren. Noch einmal 3 Millionen Euro stehen jedes Jahr zur Verfügung als Ausgleich für die zusätzlichen Belastungen der Standortkommunen, in denen sich die Aufnahmeeinrichtungen des Landes befinden. Wir hatten ursprünglich in diesem Jahr eine Strukturreform der Aufwendungserstattung im Landesaufnahmegesetz geplant. Sie kann aber aufgrund der aktuellen Entwicklung im Bereich der Flucht- und Migrationspolitik nicht in diesem Jahr an den Start gehen. Das liegt insbesondere an der Ankündigung der neuen Bundesregierung, dass es einen Rechtskreiswechsel geben soll für die Geflüchteten aus der Ukraine in das Asylbewerberleistungsgesetz und damit in den Wirkungsraum des Landesaufnahmegesetzes. Hier herrscht bis dato noch große Unklarheit. Es ist ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht worden, der nächste Woche wohl durch das Bundeskabinett gehen soll. Es gibt insbesondere Unklarheit bei der Frage, welche Kompensation die Kommunen, bei denen dieser Rechtskreiswechsel sehr hohe Kosten verursachen soll, von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt wird. Aufgrund dieser Unklarheit ist es uns nicht möglich, unser Landesaufnahmegesetz so wie geplant in diesem Jahr zu reformieren. Damit aber die Kommunen nicht auf der Strecke bleiben, legen wir diese Änderungen mit den Sonderzahlungen über 18 Millionen Euro einmal für das Jahr 2025 und einmal für das Jahr 2026 vor, weil die Landesregierung bei ihrem Wort bleibt, wir geben das Geld, das wir vom Bund bekommen, an die Kommunen weiter. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Herber.

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Dirk Herber CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf für ein Landesabschiebungshaftvollzugsgesetz legt die Landesregierung endlich eine überfällige Grundlage für einen rechtssicheren und klar geregelten Vollzug der Abschiebungshaft vor. Sie sind also endlich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten bemüht, diesen Zustand zu beenden, in dem Rheinland-Pfalz Abschiebungshaft auf Basis des Strafvollzugsgesetzes des Bundes vollzieht. Das war eine Grundlage, die weder europarechtskonform noch migrationspolitisch verantwortbar war und ist. Abschiebungshaft ist kein Strafvollzug, aber sie muss ein elementares Instrument unseres Rechtsstaats sein, um geltendes Recht durchzusetzen. Wer ausreisepflichtig ist, wer keinen Schutzanspruch hat oder diesen verloren hat, muss unser Land wieder verlassen. Das ist nicht nur die Erwartung unserer Bürgerinnen und Bürger, es ist eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Recht muss nicht nur bestehen, es muss auch durchgesetzt werden. Genau daran scheitert Rheinland-Pfalz mit einem grün-geführten Ministerium seit Jahren. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD – Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Abschiebungen finden kaum statt. Rückführungen verlaufen schleppend, und gefährliche Personen, darunter auch mehrfach straffällig gewordene Ausreisepflichtige, bleiben weiter unter uns. Das untergräbt nicht nur das Vertrauen in den Staat, sondern gefährdet auch unsere öffentliche Sicherheit. Was wir brauchen, ist einen starken, durchsetzungsfähigen und vor allem durchsetzungswilligen Staat. Das bedeutet, dass eine Ausreisepflicht nicht nur politische Verhandlungsmasse wird, sondern eine bindende Vorgabe. Abschiebungshaft dient dem Ziel, Rückführungen ohne Wenn und Aber effektiv vorzubereiten. Dafür braucht es sichere, funktionale Hafteinrichtungen, eine konsequente Praxis. Vor allem braucht es den politischen Willen. Dieser Gesetzentwurf enthält ohne Zweifel richtige Ansätze. Die Trennung von Strafvollzug, klare Regelungen zu Sicherungsmaßnahmen und Möglichkeiten der technischen Überwachung bei Gefährdungslagen sind alles Schritte in die richtige Richtung, aber sie werden nur dann Wirkung entfalten, wenn die Landesregierung endlich aufhört, migrationspolitische Realitäten zu ignorieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erwarten von diesem Gesetz nicht nur rechtliche Klarheit, sondern auch eine politische Konsequenz. Wer unsere Schutzsysteme missbraucht, wer trotz vollziehbarer Ausreisepflicht hierbleiben will, obwohl kein Bleiberecht besteht, muss spüren, dass der Rechtsstaat wehrhaft ist. Nur so bekommen wir die Akzeptanz für eine Integrationspolitik für die Menschen, die unsere Hilfe tatsächlich brauchen und verdienen, und wir sind bereit, ihnen zu helfen. Frau Ministerin, dieses Gesetz darf also kein Feigenblatt sein. Es muss angewendet, mit Leben gefüllt und durch eine klare Vollzugspraxis begleitet werden. Sie können sich sicher sein, wir werden das parlamentarisch eng begleiten, mit einem klaren Kompass, den wir schon die ganze Zeit in der Migrationspolitik haben: Humanität, Ordnung und Rechtsstaatlichkeit. (Beifall der CDU –

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Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen. Das sind Schülerinnen und Schüler der Robert-Koch-Schule Linz am Rhein, 10. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Und das sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 49, Südliche Weinstraße. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Abgeordnete Susanne Müller.

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Susanne Müller SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es um ein wichtiges Gesetz im Bereich des Ausländer- und Migrationsrechts. Es geht um die Abschiebehaft und den Gesetzentwurf für das Landesabschiebungshaftvollzugsgesetz. Unsere Aufgabe ist es, eine rechtsstaatliche, humane und transparente Grundlage für die Abschiebungshaft in Rheinland-Pfalz zu schaffen. Das Recht auf Freiheit ist ein Grundrecht, und Freiheitsentziehungen dürfen nur letzte Möglichkeit, also Ultima Ratio sein, die nur dann angeordnet werden, wenn eine freiwillige Ausreise scheitert und eine Abschiebung erkennbar verhindert werden soll. Menschen in Abschiebungshaft sind weder verurteilte Straftäterinnen und -täter noch werden sie einer Straftat verdächtigt. Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig. Abschiebehaft dient daher niemals der Strafe, sondern der Durchsetzung der Abschiebung, meine Damen und Herren. Für die Ausgestaltung dieser Abschiebungshaft bedarf es einer eigenen gesetzlichen Grundlage, die die besonderen Anforderungen des Vollzugs schützt, die Rechte der inhaftierten Personen wahrt und die Sicherheit der Einrichtung garantiert. Mit diesem Gesetz regeln wir Organisationrechte wie Besuchs-, Kommunikations- und Freizeitmöglichkeiten, die medizinische Versorgung sowie Schutz für vulnerable Gruppen. Das Gesetz sieht dabei ein hohes Maß an Bewegungsfreiheit innerhalb der Einrichtung und umfangreiche Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten vor. Sicherheitsmaßnahmen wie Videoüberwachung oder Fesselungen sind streng geregelt, um Missbrauch zu verhindern und die Menschenwürde zu wahren. Außerdem stärken wir die Beteiligung der Inhaftierten durch einen Beirat. Der Schutz der Privatsphäre bleibt zentrale Vorgabe. So darf beispielsweise die Videotechnik nur unter strengen Datenschutzregeln benutzt werden. Darüber hinaus wurde der Gesetzentwurf um eine weitere Vorschrift zur Änderung des LAG ergänzt. Um bei den Landkreisen und Städten Planungssicherheit für 2025 und 2026 zu geben, behalten wir das geltende Mischsystem von Kopf- und Jahrespauschalen bei, ergänzt durch einmalige Sonderzahlungen von jeweils 18 Millionen Euro pro Jahr. Dadurch machen wir klar: Rheinland-Pfalz steht fest an der Seite der Kommunen, um eine stabile und faire Finanzierung zu gewährleisten, die den Herausforderungen bei der Fluchtaufnahme gerecht wird, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es muss unser Ziel sein, die Prinzipien des Rechtsstaats mit der Menschenwürde und der Sicherheit zu verbinden. Daher sollten auch rechtsstaatliche Prinzipien wie die Pflichtanwaltstellung beibehalten werden, um die Grundrechte der Menschen zu schützen und sicherzustellen, dass die Abschiebehaft nur als letztes Mittel eingesetzt wird. Damit kann das Gesetz zu einem fairen, transparenten und humaneren Abschiebungshaftvollzug in Rheinland-Pfalz beitragen. Ich danke Ihnen und blicke gespannt der weiteren Beratung entgegen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Winkler.

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Josef Winkler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde bereits darauf hingewiesen, Abschiebungshaft ist keine Strafhaft und deshalb auch keine Strafe, sondern eine Verwaltungsmaßnahme, um eine Rückführung vorzubereiten. Sie ist als Ultima Ratio nur dann zulässig, wenn andere Maßnahmen laut richterlicher Entscheidung nicht ausreichen, um die Durchführung einer Abschiebung sicherzustellen. Sie ist das letzte und dann schärfste Mittel, das wir haben. Deshalb muss sich die Abschiebungshaft deutlich vom Strafvollzug unterscheiden. Herr Kollege Herber, wo Sie eine so klare Richtung haben, will ich Sie einmal darauf hinweisen, die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung legt hier klare Kriterien fest. Die tatsächliche Möglichkeit der Ausreise muss im angemessenen zeitlichen Rahmen tatsächlich gegeben sein. Deswegen geht eine Unterbringung nicht ad ultimo, sondern sie muss in engem Rahmen bleiben. Ansonsten endet die Abschiebungshaft und muss neu beantragt werden. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Mit dem neuen Gesetz schaffen wir die dafür notwendige klare gesetzliche Grundlage. Das hatten wir bereits im Koalitionsvertrag festgehalten. Wir halten auch fest – das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit –, Menschenwürde und Rechtsstaat gelten auch in der Abschiebungshaft. Wir regeln Rechte und Pflichten und schaffen Verlässlichkeit, und zwar für die Untergebrachten genauso wie für die Beschäftigten in der Einrichtung. Es wurde bereits von der Kollegin Müller gesagt, weil Abschiebungshaft keine Strafhaft ist, muss das Leben im Vollzug dem Alltag draußen so weit wie möglich ähneln. Dazu gehören Bewegungsfreiheit innerhalb der Einrichtung, der tägliche, nach Wunsch auch mehrstündige Aufenthalt im Freien, Besuchsund Kontaktmöglichkeiten, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) die Nutzung des eigenen Mobiltelefons, seelsorgliche Angebote und Freizeitangebote. Die Ministerin hat schon einiges davon genannt. Neben der Seelsorge und den Freizeitangeboten zur Beschäftigung und Ablenkung ist gerade das eigene Mobiltelefon wichtig, um die Zeit in der Abschiebungshaft erträglicher zu gestalten. Für Menschen in einer solchen Ausnahmesituation kann es sicherlich entlastend wirken, zu jeder Zeit mit Familie und Freunden kommunizieren zu können. Deswegen ist es gut, dass es möglich sein wird, das eigene Handy zu nutzen, sofern die Kamerafunktion zum Schutz der Mituntergebrachten technisch deaktiviert ist; denn klar ist, auch die Persönlichkeitsrechte der anderen Menschen in der Abschiebungshafteinrichtung müssen gewahrt bleiben. Die Untergebrachten erhalten außerdem ein Beschwerderecht, und der Landesbeirat für den Vollzug der Abschiebungs- und Zurückweisungshaft wird gesetzlich festgeschrieben. All das macht deutlich, das Gesetz bildet einen Balanceakt zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechten. Es schafft die notwendige Rechtssicherheit für die Abschiebungshaft in Rheinland-Pfalz. Zum Landesaufnahmegesetz und den entsprechenden Mitteln für die Kommunen hat die Ministerin ausführlich vorgetragen. Das brauche ich nicht wiederholen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu Anlass, Inhalt und Zielen des vorliegenden Gesetzentwurfs über den Vollzug der Abschiebungshaft in Rheinland-Pfalz haben meine Vorredner bereits ausgeführt. Bei aller Anteilnahme mit den Betroffenen bleibt eine Frage weitgehend unbeantwortet, nämlich: Mit welcher Art von Personen haben wir es in einer Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige eigentlich zu tun? Dafür müssen wir einen Blick auf das Wesen der Abschiebungshaft werfen. In der Regel kommt sie erst zum Einsatz, wenn alle anderen Versuche einer kooperativen oder konfrontativen Durchsetzung der Ausreisepflicht gescheitert sind. Das heißt, die Betroffenen haben erstens Ausreiseaufforderungen bewusst ignoriert, zweitens Abschiebeandrohungen nicht ausgeräumt und drittens Rückführungsversuche aktiv boykottiert. Die Anordnung von Abschiebehaft ist in solchen Fällen eine Ultima Ratio, um dieses Katz-und-Maus-Spiel zu durchbrechen. Als AfD wollen wir ihre Anwendung deutlich vereinfachen und ihren Anwendungsbereich perspektivisch deutlich ausweiten. Die aktuelle Rechtslage zeigt aber, dass kein Ausländer unbescholten und ohne triftigen Grund in Ingelheim landet. In den meisten Fällen geht der Abschiebungshaft dort nämlich eine lange Geschichte des illegalen Aufenthalts in Deutschland voraus. Hinzu kommen Pflichtverletzungen, Leistungsmissbrauch und unkooperatives Verhalten, von Straftaten ganz zu schweigen. Wir reden hier also nicht von unbescholtenen Personen, sondern in der Regel von Problemmigranten, derer wir ohne das Instrument der Abschiebungshaft gar nicht beikommen würden. Die Landesregierung möchte hingegen, dass die Abschiebungshaft in Rheinland-Pfalz eher einer betreuten Wohnsituation nachempfunden wird, bei der das persönliche Wohlergehen der Ausreisepflichtigen im Mittelpunkt steht. Ich zitiere aus § 2 Ihres Gesetzentwurfs: „Das Leben im Vollzug ist dem allgemeinen Alltag soweit wie möglich anzugleichen […].“ (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was wollen Sie denn? Folter?) Im Abschnitt zur Unterbringung erfahren wir dann, was die Landesregierung damit meint. So sollen Abschiebehäftlinge weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, § 7, obwohl ihre Abschiebung unmittelbar bevorsteht. Von einer Arbeitspflicht sind sie ausgenommen, § 9, stattdessen haben sie das Recht auf Sport und Freizeitangebote, § 10, kostenlose Mediennutzung, § 15, und Besuche von Freunden und Angehörigen, § 12. (Abg. Joachim Paul, AfD: Dann kommen die auch garantiert zurück!) Für uns als AfD besteht kein Zweifel, mit diesem Gesetz in dieser Ausgestaltung wird der Charakter der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige endgültig ad absurdum geführt. Auch wenn Abschiebehäftlinge im Vollzug nicht wie Straftäter zu behandeln sind, gibt es keine Rechtfertigung dafür, sie mit Samthandschuhen anzufassen, wie es hier vorgesehen ist. (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sondern was denn?) Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordnete Willius-Senzer.

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Cornelia Willius-Senzer FDP

Nur ganz kurz zur Einordnung, Herr Kollege. Natürlich wird da keiner mit Samthandschuhen angefasst. Es gibt eine Arbeitspflicht. Es stimmt nicht, was Sie sagen. Die dort Untergebrachten helfen. Sie machen ihre Zimmer sauber, helfen in der Küche und arbeiten mit. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ich wusste, dass das jetzt kommt! Sie machen ihre Betten selbst!) Dafür bekommen sie ein kleines Taschengeld. Zu sagen, dass sie dort wie die Faulenzer den ganzen Tag herumliegen, stimmt nicht. Außerdem, wenn jetzt jemand eine Lehre drei Jahre gemacht hat, dann bekommt er kein Bürgergeld, zahlt zudem in die Rente ein, zahlt seine Steuern. Er hat eine dreijährige Ausbildung gemacht, die aber nicht anerkannt worden ist. Das ist auch kein böser Mensch. Man muss solche Einzelfälle in Betracht ziehen. Sie gehen darüber hinweg, als gäbe es so etwas nicht. Wir haben eine Härtefallkommission. Wenn Menschen alles tun, was wir uns als Integration erhoffen, dann geht die Härtefallkommission noch einmal darauf ein. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Es gibt Leute, die haben sich mehrfach der Abschiebung entzogen!) Ansonsten ist es schon so, dass wir nach Recht und Gesetz arbeiten. Ich bin immer mit dem Beirat in Ingelheim und schaue mir genau an, wie das geht und wie mit den Menschen umgegangen wird. Nun gehe ich aber auf das Gesetz ein. Wir beraten heute zwei wichtige Vorhaben, die auf den ersten Blick unterschiedlich scheinen, tatsächlich aber dasselbe Ziel verfolgen: Rechtsklarheit und vor allem Planungssicherheit. Zum einen schaffen wir mit dem Landesabschiebungshaftvollzugsgesetz erstmals eine eigenständige gesetzliche Grundlage für den Vollzug der Abschiebungshaft in Rheinland-Pfalz, zum anderen sichern wir mit der Übergangsregelung im Landesaufnahmegesetz die finanzielle Planungssicherheit unserer Kommunen für die kommenden zwei Jahre. Bislang war der Vollzug der Abschiebungshaft lediglich in § 5 des Landesaufnahmegesetzes geregelt, über einen Verweis auf das Strafvollzugsgesetz des Bundes. Mit dem neuen Gesetz stellen wir den Abschiebungshaftvollzug in Rheinland-Pfalz auf eine klare eigene Grundlage. Es hat ein bisschen gedauert, bis das Gesetz jetzt so weit war. Ich war ganz eng mit beteiligt. Das lag daran, dass wir eine große Beteiligung von den Kirchen und den Verbänden hatten. Wir haben lange darüber diskutiert und gesprochen, damit es ein gutes Gesetz wird; denn Abschiebungshaft ist keine Strafhaft – das muss man noch einmal ganz klar sagen –, sie dient ausschließlich zur Sicherung der Ausreise. Wir schaffen damit Rechtssicherheit für Betroffene ebenso wie für die Verwaltung. In Rheinland-Pfalz verfügen wir mit der Einrichtung in Ingelheim bereits über eine entsprechende Infrastruktur, die diesen Anforderungen gerecht wird. Der Grundsatz des Gesetzes lautet, so viel Sicherheit wie nötig, aber auch so viel Normalität wie möglich. Wir reden hier nicht von Verbrechern. Die werden natürlich nach dem Gesetz und anders behandelt. Die werden mit der normalen Haft belegt. Das hat jetzt mit dieser Anstalt nichts zu tun. Das sind keine Straftäter. Das sind nur Leute, die nicht das Recht haben, hierzubleiben. (Glocke des Präsidenten) Meine Damen und Herren, das zweite Vorhaben betrifft unmittelbar die Kommunen. Wir schaffen Planungssicherheit – ich kürze ab –, wir geben Sonderzahlungen von 18 Millionen Euro: 15 Millionen Euro für die kommunale Fluchtaufnahme und 3 Millionen Euro für Standortpauschalen für Aufnahmeeinrichtungen. (Glocke des Präsidenten) Rheinland-Pfalz steht fest an der Seite der Städte, der Landkreise und der Gemeinden. Doch wir brauchen nun schnell Klarheit vom Bund, wie die neuen Regelungen zum Rechtskreiswechsel konkret aussehen werden. Bis dahin handeln wir in Rheinland-Pfalz verantwortungsvoll, verlässlich und planbar. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Es spricht für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Abzuschiebenden sind keine Strafgefangenen. Herr Dr. Bollinger, wenn Sie wie ich nach Ingelheim gefahren wären – Sie hatten ein Mitglied im Beirat, das nur punktuell anwesend war –, hätten das gemacht wie ich und wären dort hingefahren, dann hätten Sie auch in die Augen verschiedener Einzelschicksale sehen können. Es sind nicht diese stereotypen Abzuschiebenden, die Sie hier skizziert haben, sondern es sind individuelle Schicksale mit doch heftigen emotionalen Lebenssituationen, mit denen man dort konfrontiert ist. Insofern gilt mein Dank hier auch Herrn Dr. Asche und Janosch Littig dafür, dass wir uns die Zeit genommen haben, dieses wichtige Gesetz, das Landesabschiebungshaftvollzugsgesetz, so detailliert auf den Weg zu bringen. Ich hatte immer auch ein juristisches Störgefühl bei meiner Arbeit, dass man in einem analogen Rechtsraum arbeiten muss und wir kein eigenes Gesetz hatten. Ich glaube, es war gut, dass wir uns die Zeit genommen haben. Wenn man sieht, zum Beispiel in § 14, dass aufgrund unserer Eingaben und Diskussionen die Möglichkeit besteht, dass Mobiltelefone ohne Kamerafunktion genutzt werden können – Sie wissen, wir haben darüber lange diskutiert und verhandelt –, dann, glaube ich, ist das wirklich ein gelungener Entwurf, den wir jetzt auf den Weg bringen und der den Menschen helfen kann. Herr Präsident, ich komme zum Abschluss.

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Hendrik Hering

Ich bin ganz gelassen, keine Angst. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Danke. – Dieser Punkt ist, glaube ich, bei dem ganzen Gesetz, das wir verabschieden, aus meiner Erfahrung zumindest ein zentraler Punkt: Die Abzuschiebenden sind abgeschnitten von Familie und Kontakt mit der Heimat. Ich habe es mehrfach erlebt, dass sie weinend vor einem sitzen, weil sie wissen, der Flieger geht, aber zu Hause ist niemand informiert. Sie kommen dann dort an, haben kein Geld und wissen überhaupt nicht, wie sie in ihr Heimatdorf oder wohin sie müssen, kommen sollen. Ein zentraler Wunsch auch der Abzuschiebenden war immer ein Mobiltelefon gewesen, mit dem man über Voice-over-IP, also über Internetmöglichkeiten, die das Gesetz auch vorsieht, mit der Heimat kommunizieren kann, damit zumindest vor Ort jemand am Flughafen ist und die Leute abholen kann. Ich glaube, das ist ein Anliegen gewesen, das jetzt umgesetzt wurde, wirklich im zentralen Interesse aller Abzuschiebenden ist und auch den Eingaben der Organisationen entspricht, die sich mit der Materie beschäftigen. Ich bin sehr froh, dass wir das in dieser Legislatur noch hinbekommen. Wir werden das weiter konstruktiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und vereinzelt bei der SPD)

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Hendrik Hering

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die erste Beratung beendet. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf – Drucksache 18/13334 – an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 24 der Tagesordnung: Erstes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13341 – Erste Beratung Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart. Für die Landesregierung wird Staatssekretär Hauer den Gesetzentwurf begründen.

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Michael Hauer

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Beseitigung tierischer Nebenprodukte, allgemein auch Tierkörperbeseitigung genannt, ist ein wichtiger Beitrag zur Seuchenprophylaxe und damit auch zur Gesunderhaltung von Menschen und Tieren im Land. Daher muss die Tierkörperbeseitigung zuverlässig und sicher erfolgen. Diese Leistung muss vor allem eines sein, sie muss auch für die Betroffenen bezahlbar bleiben. Die Tierkörperbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, die sich im Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest zusammengeschlossen haben. Leider war aber in den letzten Jahren ein stetiger Anstieg der Beseitigungskosten zu verzeichnen. Das liegt zum Ersten a) an den rückläufigen Mengen angedienter tierischer Nebenprodukte bei b) gleichzeitig steigenden allgemeinen Kosten für die Verarbeitung und Entsorgung. Vor diesem Hintergrund hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands beschlossen, ab dem 1. Januar 2026 mit dem Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken in Baden-Württemberg zusammenzuarbeiten. Die Entscheidung ist auf ein Gutachten einer renommierten Beratungsgesellschaft gestützt, und im Ergebnis hat sich die Zusammenarbeit mit einem anderen Zweckverband in einem anderen Bundesland, das heißt konkret dem Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken, als die wirtschaftlich vorteilhafteste und organisatorisch zu empfehlendste Lösung herausgestellt. Die geplante Neuorganisation der kommunal getragenen Tierkörperbeseitigung muss aber durch eine Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz auch rechtlich ermöglicht werden. Dazu muss im Gesetz insbesondere die Verpflichtung zur Vorhaltung und Nutzung einer Tierkörperbeseitigungsanlage in Rheinland-Pfalz gestrichen werden. Gleiches gilt für die Pflicht zur Vorhaltung einer Tierseuchenreserve in Rheinland-Pfalz. Die Streichung ist auch darin begründet, dass die Tierkörperbeseitigungsanlage in Hardheim über ausreichend Kapazitäten verfügt, um auch im Fall eines größeren Tierseuchenausbruchs Nebenprodukte beseitigen zu können. Weiterhin muss die reguläre Entsorgung tierischer Nebenprodukte außerhalb von Rheinland-Pfalz gesetzlich ermöglicht werden, was bisher nur im Einzelfall mit Erlaubnis meines Hauses entsprechend möglich war. Auf Anregung des Zweckverbands Tierische Nebenprodukte Südwest haben wir zudem Änderungen in § 4 vorgenommen, der die Förderung der Entsorgung von sogenannten Falltieren regelt. Hier sind Änderungen zu Abrechnungsmodalitäten und Zahlungsströmen vorgenommen worden, was der Verwaltungsvereinfachung dient. Falltiere sind dabei bestimmte, in der Tierhaltung verendete oder getötete landwirtschaftliche Nutztiere sowie Pferde. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetz ermöglichen wir den Kommunen die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken in Baden-Württemberg. Wir reduzieren die Kosten für die Landwirte und schaffen Planungssicherheit für unsere Tierhalter. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz und bedanke mich an dieser Stelle. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Es spricht für die CDU-Fraktion Abgeordneter Ludwig.

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Michael Ludwig CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über ein Gesetz – der Staatssekretär hat es gerade gesagt –, das einer geänderten Situation Rechnung trägt und der Anpassung an neue Gegebenheiten dient. Der elegante Name „Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes“ ist gewöhnungsbedürftig, aber letztendlich geht es um die Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung. Es gibt den Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest, zu dem man sich 2014 zusammengeschlossen hat. Aufgrund der sinkenden Zahlen von gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztieren und Schlachtbetrieben in Rheinland-Pfalz gingen die zu entsorgenden Mengen kontinuierlich zurück. Das führte bei sinkenden Mengen zu steigenden Preisen. Der folgende Schritt dient dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Landund Fleischwirtschaft. Ich freue mich, dass der Staatssekretär den Optimismus hat, dass die Kosten sinken. Wir wären schon zufrieden, wenn sie nicht steigen. Bei den Überlegungen hat sich als betriebswirtschaftlich sinnvollste Lösung die Kooperation mit dem Zweckverband aus dem Nachbarbundesland herausgestellt. Rivenich soll noch zur Zwischenbehandlung benutzt werden. Wir haben früher immer gesagt, das Fräck-Auto kommt. Unterm Strich haben wir hier eine gute Lösung, der wir auch zustimmen werden. Das Übel, das doch nochmals nicht unerwähnt bleiben darf, ist die sinkende Zahl von landwirtschaftlich gehaltenen Nutztieren und Schlachtbetrieben in Rheinland-Pfalz. Auch wenn der Selbstversorgungsgrad mit Lebensmitteln in Deutschland saldiert noch irgendwo bei 82 % liegt, so sehen wir hier ein weiteres Alarmsignal für die Branche, die Landwirtschaft mit den anhängenden Betrieben. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Es spricht für die SPD-Fraktion Abgeordneter Steinbach.

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Nico Steinbach SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über das erste Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes. Wir haben es gerade schon zweimal von meinen Vorrednern gehört. Mit dem heute zur Beratung vorliegenden Gesetz schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen, um die Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz ab dem 1. Januar 2026 neu zu organisieren: effizienter, wirtschaftlicher und zukunftsfähig. Die Entsorgung tierischer Nebenprodukte ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Seit 2015 wird diese Arbeit in unserem Land über den Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest erfüllt, in dem auch das Saarland Mitglied ist. Doch die Rahmenbedingungen haben sich seitdem deutlich verändert. Die Zahl der landwirtschaftlichen Nutztiere und Schlachtbetriebe ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen und damit auch die Menge der zu beseitigenden tierischen Nebenprodukte. Gleichzeitig sind die Kosten für Entsorgung und Betrieb gestiegen. Das Ergebnis sind steigende Entgelte für Landwirte, Betriebe und Kommunen. Um hier gegenzusteuern, hat der Zweckverband, unterstützt durch die Landesregierung, ein betriebswirtschaftliches Gutachten erstellen lassen. Das Ergebnis war klar: Eine Kooperation mit dem benachbarten Zweckverband, etwa dem in Baden-Württemberg, ist die wirtschaftlichste und sinnvollste Lösung. Zugleich wurde festgestellt, dass die Stilllegung der Anlage in Rivenich und deren gleichzeitige Umwandlung in einen Zwischenbehandlungsbetrieb unabhängig vom gewählten Modell das beste betriebswirtschaftliche Ergebnis bzw. die beste Entscheidung ist. Mit der heute vorgeschlagenen Gesetzesänderung setzen wir genau das um. Wir ermöglichen eine Kooperation über Landesgrenzen hinweg, senken langfristige Kostenrisiken und sichern die zuverlässige Beseitigung tierischer Nebenprodukte auch in Zukunft. Besonders wichtig dabei ist, für unsere Bürgerinnen und Bürger entstehen keine neuen Kosten. Auch die Kommunen werden nicht zusätzlich belastet. Im Gegenteil, nach den Prognosen des Gutachtens ist mit geringeren Kostensteigerungen oder sogar Kostensenkungen zu rechnen. Das ist ein gutes Signal für unser Land und unsere Fleischwirtschaft, für unsere Kreise und Städte und letztlich für den gesamten ländlichen Raum. Für die Beschäftigten wünschen wir uns einen möglichst nahtlosen Übergang und langfristige Beschäftigungsperspektiven auch in der neuen oder gerade in der neuen Anstellungskörperschaft. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz erfüllen wir den Wunsch der Kommunen, diese Pflichtaufgabe künftig gemeinsam mit Baden-Württemberg kosteneffizient und zuverlässig zu erfüllen. Es ist ein guter, gangbarer Weg, der heute zur Entscheidung steht. Ich bitte daher um Ihre Unterstützung. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollegin Blatzheim-Roegler.

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes schaffen wir die rechtliche Grundlage für eine effiziente und wirtschaftlich tragfähige Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung. Die sichere Entsorgung tierischer Nebenprodukte ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, und sie ist zentral für den Tierseuchen-, Umwelt- und Verbraucherschutz. Tierische Kadaver können Krankheitserreger verbreiten. Eine falsche Entsorgung schafft Seuchen sowie Risiken für Mensch, Tier und Umwelt. Eine leistungsfähige Tierkörperbeseitigung schützt somit, Landwirtschaft garantiert die Lebensmittelsicherheit und unsere Gesundheit, und es muss im Seuchenfall schnell und verlässlich greifen. Dafür brauchen wir eine klare Zuständigkeit sowie moderne wirtschaftliche Strukturen. Seit gut zehn Jahren erfüllen die Landkreise diese Aufgabe gemeinsam über den Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest. Dieses Modell hat sich bewährt, aber die Rahmenbedingungen haben sich verändert: weniger Nutztiere, weniger Schlachtbetriebe, geringere Mengen und damit auch steigende Kosten. Wir müssen unsere Strukturen anpassen, um die Entsorgung dauerhaft sicher und bezahlbar zu machen. Ein unabhängiges Gutachten zeigt, betriebswirtschaftlich sinnvoll ist eine Kooperation mit einem Zweckverband eines anderen Bundeslands, konkret dem Zweckverband Neckar-Franken. Dafür ist eine Änderung des Gesetzes erforderlich. Deswegen ermöglichen wir hiermit den Wegfall der Pflicht, in Rheinland-Pfalz eine eigene Tierkörperbeseitigungsanlage vorzuhalten. So kann die Anlage in Rivenich – die kenne ich im Übrigen ganz gut, sie liegt nämlich in unserem Landkreis – stillgelegt und als Zwischenbehandlungsbetrieb weiter genutzt werden. Wir schaffen außerdem die rechtliche Grundlage für eine länderübergreifende Zusammenarbeit. Die Beseitigungspflicht bleibt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, und sie erfüllen sie weiterhin über eine gemeinsame Einrichtung, flexibler, effizienter und zukunftssicher. Für Bürgerinnen und Bürger, Landwirtschaft und Gemeinden entstehen keine neuen Kosten. Nach der Prognose des Gutachtens werden künftige Kostensteigerungen geringer ausfallen. Möglicherweise – darauf hat auch der Staatssekretär hingewiesen – sind auch Kostensenkungen zu erreichen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dies ist kein technischer Randakt, sondern ein wichtiger Modernisierungsschritt unserer Daseinsvorsorge. Wir sichern eine Aufgabe, die selten im Rampenlicht steht, im Krisenfall, etwa bei Tierseuchen, aber entscheidend ist. Ich bitte um Unterstützung des Gesetzentwurfs. Er steht für Verantwortung, Wirtschaftlichkeit, Zukunftsfähigkeit und für eine starke kommunale Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch zu diesem Tagesordnungspunkt hat Staatssekretär Michael Hauer sehr umfangreich ausgeführt. Meine Kollegen haben sehr umfangreich ausgeführt, sodass ich mich in Anbetracht der doch umfangreichen Tagesordnung kurzfassen kann. Die Entscheidung, die Tierkörperbeseitigungsanlage aus wirtschaftlichen Gründen wieder zurück in kommunale Hand zu geben, halten wir als AfDFraktion unter den gegebenen Rahmenbedingungen für sinnvoll. Von unserer Seite gibt es dafür Zustimmung. Danke schön. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Vielen Dank. – Jetzt spricht für die FDP-Fraktion Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Schwierigkeit bei dem Tagesordnungspunkt liegt als Redner Nr. 5 darin, den Spannungsbogen auch für die Zuschauer zu erhöhen. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause –

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Martin Haller SPD

Das hast Du jetzt schon geschafft!)

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Hendrik Hering

Das ist nicht zwingend. (Heiterkeit und Beifall im Hause)

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Marco Weber FDP

Es ist nicht zwingend. Ich danke dem Landtagspräsidenten für den Hinweis. Daher versuche ich als Landwirt und ehemaliger Tierhalter vielleicht tatsächlich zwei Aspekte in die Diskussion einzubringen, die der eine oder andere erwähnt hat. Es sind leider die Auswirkungen des Strukturwandels in der Landwirtschaft, die uns dazu zwingen, für die Landwirte, die Tierhaltung betreiben, aber auch für unsere Schlachthöfe und Metzgereibetriebe zu handeln, indem wir die Kosten im Griff halten. Es ist leider die Auswirkung, dass durch den Strukturwandel weniger Tiere gehalten werden und somit die Anlage in Rivenich nicht mehr kostendeckend arbeiten kann und Kosten produziert. Es ist auch leider die Auswirkung, dass wir bei der Mitarbeiterschaft einen Strukturwandel haben zum 1. Januar mit einem neuen Arbeitgeber und dann auch diese Struktur verändern müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vonseiten der Landwirtschaft kam in den letzten Jahren immer mehr der Hinweis, helft uns in diesem Punkt, was die Entsorgungskosten anbelangt. Die Vorredner haben den Werdegang beschrieben. Ich sage aber auch, wir hätten die Möglichkeit gehabt, schon vor zehn Jahren vielleicht diesen Weg zu gehen. Wir sind jetzt nach neun Jahren an dem Punkt, dass wir diesen Weg gehen, dass wir den Standort in Rivenich nicht mehr aufrechterhalten. Ich kann an der Stelle nur noch einmal die Hoffnung vonseiten der Landwirtschaft bekräftigen, dass der Systemwechsel ab dem 2. Januar reibungslos funktioniert und die Effekte – Kollege Ludwig hat es ausgedrückt –, die Kostensteigerungen verhindert werden und wir es vielleicht sogar schaffen, mit der Effizienz auch den einen oder anderen Euro zu sparen, für den Landwirt, für den Schlachthof und für den Metzgereibetrieb. Das steckt dahinter, auch wohl wissend, dass die Spannung, die ich zu erzeugen versucht habe, bei dem Thema nicht eingetreten ist. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) Herr Präsident, ich habe es versucht. Vielleicht bei einem anderen Thema. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Torsten Welling, CDU)

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Hendrik Hering

Gut, vielen Dank. – Jetzt hat für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Schwab das Wort. Er hat nur 1 Minute. Daher ist das alles überschaubar. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Eine Minute Spannungsbogen!) Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich alles gesagt, nur nicht von jedem. Grundsätzlich befürworten wir, die FREIEN WÄHLER, diese Initiative der Landesregierung. Ich danke Herrn Hauer für die ausführliche Beschreibung, auch den Vorrednern. Dennoch regen wir an, negative Konsequenzen für unsere Landwirte möglichst abzumildern. Ansonsten sehen wir dem ganz gerne entgegen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER sowie Beifall und Zuruf des

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Hendrik Hering

Vielen Dank. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die erste Beratung beendet. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13341 – an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Dem stimmen alle zu. Es gibt keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen damit zu Punkt 25 der Tagesordnung: Vierter Bericht der Landesregierung über die Umsetzung, die Auswirkungen sowie den Weiterentwicklungsbedarf der im Landeskinderschutzgesetz (LKindSchuG) festgelegten Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 des Landeskinderjugendschutzgesetzes) Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 18/13145 -neu-) auf Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Spricht jemand für die antragstellenden Fraktionen? – Kollegin Stuppy hat sich als Erste gemeldet.

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Lisett Stuppy GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! RheinlandPfalz war 2008 das erste Bundesland mit einem eigenen Landeskinderschutzgesetz. Damit haben wir Geschichte geschrieben; denn wir haben damals erkannt, Kinderschutz darf nicht erst beginnen, wenn etwas passiert ist. Er muss früh ansetzen, dort, wo Familien Unterstützung brauchen. Heute, 17 Jahre später, können wir sagen: Dieses Gesetz wirkt, es schützt Kinder, es stärkt Eltern, und es verbindet Fachkräfte aus Jugendhilfe, Medizin und Bildung zu einem starken Netzwerk. Das zeigt der nun vorliegende vierte Bericht der Landesregierung. Ich bin sehr dankbar, dass wir heute hier im Plenum darüber sprechen können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ein zentrales Element ist das Einladungs- und Erinnerungswesen zu den Uund J-Untersuchungen. Die Eltern unter uns kennen die Termine und die U-Hefte sehr gut. Rund 97 % der Kinder in Rheinland-Pfalz nehmen an den Untersuchungen teil. Eine Quote, auf die wir richtig stolz sein können. Jede dieser Untersuchungen ist ein kleiner, entscheidender Beitrag zu einem gesunden Aufwachsen. Im Bericht wird nun vorgeschlagen, das Rückmeldeverfahren weiterzuentwickeln. Der Rückmeldeprozess sollte direkt in die Praxissoftware der Ärztinnen und Ärzte integriert werden. Das reduziert Fehler und entlastet die Gesundheitsämter. Digitalisierung macht an dieser Stelle wirklich Sinn. Genauso wichtig ist die zweite Säule des Gesetzes, die lokalen Netzwerke Kinderschutz und Frühe Hilfen. Ich persönlich bin ein sehr großer Fan der Frühen Hilfen; denn aufsuchende Arbeit und Hilfe wirkt gleich doppelt. In allen Jugendamtsbezirken arbeiten die Fachkräfte aus Gesundheitsämtern, Schulsozialarbeit, den Hilfen zur Erziehung, der Suchtberatung, aber auch Familienhebammen und andere Expertinnen aus dem Gesundheitsbereich Hand in Hand zusammen. Diese Zusammenarbeit ist ein Herzstück des präventiven Kinderschutzes. In diesen kommunalen Runden werden Fragestellungen zu aktuellen fachlichen, politischen und rechtlichen Entwicklungen diskutiert. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Servicestelle Kindesschutz beim Landesjugendamt. Sie berät, vernetzt und begleitet die Jugendämter und sorgt dafür, dass gute Praxis überall im Land Schule macht. Diese Arbeit verdient Anerkennung, und wir unterstützen sie weiterhin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ein Schwerpunkt des Berichts liegt auf Kindern von psychisch und suchterkrankten Eltern. Bis zu 170.000 Kinder sind in Rheinland-Pfalz betroffen, Kinder, die oft viel zu früh Verantwortung übernehmen müssen. Seit 2 020 stehen jährlich 750.000 Euro zur Verfügung, die die Jugendämter verwenden können, um diesen Kindern ganz gezielt Unterstützung zu bieten. Inzwischen gibt es in vielen Kommunen niedrigschwellige Angebote, von Gruppenangeboten für psychisch oder suchterkrankte Eltern und ihre Kinder oder Beratung bis hin zu Projekten, die das Thema enttabuisieren. Das ist wirklich gelebter Kinderschutz, konkret und vor Ort. Die Lebenshilfe Germersheim hat zum Beispiel für ihre Projekte gerade letzte Woche den Kinderschutzpreis bekommen. Diesen Ansatz müssen wir weiterverfolgen und perspektivisch noch andere Zielgruppen mitdenken, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP –

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Martin Haller SPD

Sehr gut!) zum Beispiel Kinder mit Behinderungen, die besonders gefährdet sind. Ein Detail aus dem Bericht möchte ich in diesem Zusammenhang noch betonen. Zum Kinderschutz gehört, dass Fachkräfte gut ausgebildet sind und werden. Familienhebammen und Gesundheitsfachkräfte leisten einen extrem wichtigen Beitrag zum Kinderschutz. Deshalb ist es richtig, dass das Curriculum für die Qualifizierung zur Familienhebamme und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin um Themen wie psychische Belastungen und seelische Gesundheit erweitert wurde; denn wer Belastungen schnell erkennt, kann Familien noch besser begleiten, wenn es schwierig ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kinderschutz ist keine abgeschlossene Aufgabe. Er verändert sich mit unserer Gesellschaft. Neue Risiken, von psychischer Belastung bis zur digitalen Welt, verlangen neue Antworten. Darum begrüßen wir ausdrücklich, dass der Bund in seinem Koalitionsvertrag die Ausweitung der Frühen Hilfen auf Kinder bis zu sechs Jahre angekündigt hat. Klar ist aber auch, diese Unterstützung muss jetzt wirklich zügig kommen. Kinderschutz in Rheinland-Pfalz ist heute stark, weil wir ihn gemeinsam tragen – Land, Kommunen und Fachkräfte. Vieles ist erreicht, aber nicht selbstverständlich. Wir werden weiter daran arbeiten; (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) denn jedes Kind in Rheinland-Pfalz soll sicher, gesund und geborgen aufwachsen können, heute und morgen. Das ist nämlich ihr Kinderrecht. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP –

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Simon.

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Michael Simon SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Im Jahr 2 008 führte Rheinland-Pfalz bekanntlich als erstes Bundesland das Landeskinderschutzgesetz ein. Ich glaube, darauf können wir stolz sein. Das war ein wirklicher Meilenstein im Kinderschutz, den wir in den letzten 17 Jahren auch weiterentwickelt haben. Heute blicken wir auf den vierten Bericht zum Landeskinderschutzgesetz zurück. Rheinland-Pfalz setzt hier echte Maßstäbe. Dessen Kern ist der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch, Misshandlung, seelischer und körperlicher Gewalt und vor Vernachlässigung, nicht zuletzt durch eine enge interdisziplinäre Verzahnung von Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und weiteren Hilfesystemen. Dieser – man kann es wirklich so sagen – Pionierweg hat sich bewährt und wurde richtungsweisend für andere bundesgesetzliche Entwicklungen im Kindesschutz. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Ein zentraler Erfolg besteht in der festen Zusammenarbeit aller Akteure in einer Verantwortungsgemeinschaft für Kinder und Jugendliche. Die frühzeitige Einbindung von Gesundheits- und Jugendämtern, die enge Vernetzung lokaler Netzwerke sowie die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen – meine Vorrednerin hat es betont – haben neben dem Interventionsansatz auch die Prävention gestärkt. Die Einführung eines verbindlichen Einladungs- und Erinnerungswesens zu den Früherkennungsuntersuchungen, was einen engen Draht, wenn Notfälle, Kindeswohlgefährdungen auftreten, zwischen den Jugendämtern und den Familien herstellt, wurde verbessert. Die landesweite Unterstützung durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung sowie die Servicestelle dort haben den Kindesschutz nachhaltig in seinen Strukturen gesichert und verbessert. Besonders positiv ist der Ausbau der Frühen Hilfen in Geburtskliniken und Kommunen, die Qualifizierung von Hebammen und Geburtskliniken, verbunden mit Hausbesuchen nach der Geburt. Dies ist ein ganz praktischer familiennaher Ansatz, den wir weiter stärken müssen. Die Bundesrahmenbedingungen durch das Bundeskinderschutzgesetz und die Bundesstiftung Frühe Hilfen haben diesen Weg weiter gestärkt und geebnet und letztlich auch erleichtert. Frühe Hilfen – ich habe es angesprochen – konsequent weiterzuentwickeln, weil sie präventiv wirken, darum muss es gehen, und das deckt auch unseren gesetzlichen Weg ab. Ich will sagen, dass auch die durchschnittliche Teilnehmerquote an den Früherkennungsuntersuchungen seit Jahren deutlich über 90 % liegt. Das heißt, wir erreichen schon einen großen Teil von Eltern mit Kindern. Das ist, glaube ich, eine ganz wichtige enge Struktur, die dem Kindesschutz eine nachhaltige Wirkung gibt. Gleichzeitig wissen wir aber auch, wir sind noch nicht am Ende des Weges. Der Kindesschutz im fachpolitischen Prozess muss immer wieder weiterentwickelt werden. Neue gesellschaftliche und auch technische Entwicklungen im Digitalbereich etwa, Stichwort „Digitale Gewalt“, nehmen zu. Auch dies müssen wir professionalisiert im Kindesschutz berücksichtigen. Eine besonders vulnerable Gruppe sind Kinder von psychisch und an Sucht erkrankten Eltern oder auch Kinder, die Pflegeverantwortung übernehmen. Wir sollten nicht unterschätzen, dass es vermutlich eine hohe Dunkelziffer von Kindern gibt, die jeden Tag – das fängt beim Einkaufen an – Verantwortung für Eltern übernehmen, und das ist nicht immer altersgerecht. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde der Schwerpunkt auf unterstützende Hilfen im Bereich der suchterkrankten und psychisch kranken Eltern gesetzt. Wir als SPD-Fraktion wollen aber bewusst noch diesen Aspekt der pflegenden minderjährigen Kinder und Jugendlichen ansprechen. Lassen Sie mich abschließend noch deutlich machen, dass der Bericht eindrucksvoll zeigt, wie gute Praxis auf kommunaler Ebene funktioniert und gelingt. Konkrete Beispiele zeigen, wie lokale Netzwerke im Kindesschutz und bei der Kindergesundheit funktionieren und wie sie Familien direkt zugutekommen. Dafür danke ich an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kolleginnen und Kollegen etwa in den Jugendämtern, die eine hohe Verantwortung tragen, die jeden Tag die Garantenstellung für den Kindesschutz wahrnehmen müssen. Ich bin sicher, dass die Landesregierung auch künftig den Dialog im Bereich des Kindesschutzes weiterführen wird, den Kindesschutz weiterentwickeln wird und die Erfolge und Weiterentwicklungsbedarfe immer wieder im Prozess prüft. Das sind wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Kindern und Jugendlichen schuldig. Das ist unsere gesamtgesellschaftliche Verantwortung, und das darf nie zu einer Floskel werden. Das ist unsere Pflicht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Die nächste Rednerin in der Debatte ist Abgeordnete Schneid für die CDUFraktion.

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Marion Schneid CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinderschutz geht uns alle an. Kinder sind das schwächste Glied in der Gesellschaft und müssen ganz besonders beschützt werden. Es ist eine kontinuierliche Aufgabe, die Situation der Kinder und Jugendlichen im Blick zu haben, sensibilisiert zu sein, wenn Kinder übermäßig blaue Flecken haben oder komplett in ihrer Welt versinken und sich zurückziehen. Wir brauchen in diesem wichtigen Bereich sowohl Präventionsangebote als auch Interventionsmöglichkeiten. Deswegen gehe ich sehr gerne auf den Vierten Bericht der Landesregierung zum Landeskinderschutzgesetz ein. Die Maßnahmen, die dort festgelegt sind, dienen natürlich dem Ziel, Kinder vor Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen. Das ist zum einen das zentrale Einladungs- und Erinnerungswesen zur Erhöhung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen. Die Teilnahmequote an der U4 bis U9 und J1 liegt relativ konstant bei rund 97 %. Das ist eine an und für sich sehr gute Quote. Allerdings liegt die Zahl der Nichtteilnehmenden abzüglich der Falschmeldungen bei 15.709 Fällen im Jahr 2023, und das bedeutet einen Anstieg von 1.400 Fällen seit 2019. Damit können wir nicht zufrieden sein. Es geht um jedes Kind, und deswegen müssen wir kontinuierlich daran arbeiten, dass das reduziert wird. Die strategische Weiterentwicklung des EEW ist sicherlich notwendig, gerade hinsichtlich Meldebogen sowie digitaler Verfahren, Fehlermeldungen, aber es darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir noch einmal eine bessere Ansprache für die Familien brauchen, dass sie tatsächlich mit ihren Kindern zu den Untersuchungen gehen, und dass wir letztendlich auch eine ausreichende Versorgung mit Kinderärzten haben. Der zweite Schwerpunkt des Bereichs liegt auf den lokalen Netzwerken und Frühen Hilfen. Im Rahmen dieser Netzwerkarbeit sind ein interdisziplinärer Austausch und verlässliche Kooperation zwischen Jugendämtern, Gesundheitsämtern, Kitas, Schulsozialarbeit, Erziehungs-, Lebens- und Familienberatungsstellen und vielem mehr unerlässlich, um die Familien in schwierigen Lagen und Situationen zu unterstützen. Der Einsatz von Familienhebammen ebenso wie das Projekt „Guter Start ins Kinderleben“ sind extrem wichtige Pfeiler zur Verbesserung der Entwicklungschancen unserer Kinder. Ein Schwerpunkt bei der Unterstützung von Kindern psychisch oder suchterkrankter Eltern zu setzen, ist notwendig. In Rheinland-Pfalz sind – es wurde schon gesagt – 170.000 Kinder davon betroffen. Kinder nehmen hierbei so viele Verpflichtungen an, dass es kaum mehr möglich ist, selbst Kind zu sein. Insofern braucht es hier Alltagsunterstützung für die Familien, aber eben auch Ausgleichsangebote für die Kinder, wie uns zum Beispiel die Lebenshilfe Germersheim bei der Preisverleihung des Kinderschutzbundes deutlich gezeigt hat. (Beifall bei der CDU) Natürlich muss es auch auf weitere vulnerable Gruppen ausgeweitet werden, und natürlich begrüßen wir es, wenn die Altersspanne bei den Frühen Hilfen von 0 auf 6 Jahre erhöht wird, wie der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung es vorsieht. Grundvoraussetzung für gelingende Unterstützung sind allerdings die verfügbaren Ressourcen, und Kinderschutz ist personalintensiv. Es braucht eine gute Versorgung, sowohl mit Fachlichkeit als auch mit geschultem Ehrenamt. Gerade hier muss man dem Wegbrechen von Hilfestrukturen vor Ort entgegenwirken. Kinderschutz ist eine kontinuierliche Aufgabe. Wir haben mit vielen Anträgen, wie zum Beispiel zu den Schutzkonzepten, den Kinderschutz immer wieder in den Fokus gehoben; denn Kinderschutz ist niemals ausreichend und niemals erledigt. Durch soziale und gesellschaftliche Veränderungen, aber eben auch durch die digitale Welt entstehen neue Gefahren für Kinder und Jugendliche, die frühzeitig erkannt und analysiert werden müssen und eine Weiterentwicklung bestehender Hilfs- und Unterstützungsstrukturen kontinuierlich notwendig machen. Die Fort- und Weiterbildung der Akteure im System ist genauso unerlässlich wie die Sensibilisierung in unserer Gesellschaft. Kinderschutz geht uns alle an. Danke. (Beifall der CDU und bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Kinder- und Jugendschutz ist nach wie vor eine wichtige Aufgabe in Rheinland-Pfalz; denn leider ist es nicht selbstverständlich, dass alle Kinder und Jugendlichen gewaltfrei, gesund und sozial abgesichert aufwachsen können, obwohl wir uns das alle wünschen. Aus dem vorliegenden Bericht der Landesregierung wird deutlich, dass in Rheinland-Pfalz bereits einiges versucht wird, um die Situation zu verbessern, darunter Maßnahmen wie das zentrale Einladungs- und Erinnerungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen, die lokalen Netzwerke und Frühen Hilfen in den Kommunen, die Familienhebammen und Krankenpfleg er sowie das Projekt „Guter Start ins Kinderleben“. Aktueller Schwerpunkt im präventiven Kinderschutz sind Kinder und Jugendliche mit einem psychisch oder suchterkrankten Elternteil. Seit 2020 erhalten die Jugendämter in Rheinland-Pfalz zusätzlich 750.000 Euro im Jahr für entsprechend niedrigschwellige, familienunterstützende Angebote auf kommunaler Ebene. Das ist eine sinnvolle Investition in lokalen Kinderschutz mit hoher Passgenauigkeit. Aufgrund der hohen Inflationsrate frage ich mich allerdings, warum diese Mittel seit 2020 nicht angepasst wurden. Ist der Landesregierung der lokale Kinderschutz nicht mehr so viel wert, oder setzt sie einfach die falschen Prioritäten? Im Bereich der Gesundheitsvorsorge hat sich das zentrale Einladungs- und Erinnerungswesen (EEW) zu den Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U 9 etabliert und bewährt. Zuletzt konnten 97 % aller Kinder und Eltern dadurch erreicht werden. Nach einem leichten Corona-Knick zeigt der Trend wieder aufwärts. Ziel muss es sein, diese Quote auf annähernd 100 % zu steigern. Auch die Versäumnisquote von 6 % bietet noch ein Verbesserungspotenzial. Insgesamt funktioniert das EEW in Rheinland-Pfalz aber sehr zuverlässig und gut. Die landesweite Vereinheitlichung von Verfahrensstandards ist ein sinnvoller Schritt, um regionale Qualitätsunterschiede abzubauen. Deshalb begrüßen wir die Einführung des neuen Meldebogens und die geplante Wiedereinführung regelmäßiger Fachkräftetreffen auf Ebene der Gesundheitsämter. Digitalisierung, Evaluation und Nachsteuerung bleiben wichtige Aufgaben zur Verbesserung des bestehenden Systems. Trotz aller Bemühungen um eine bessere Kinder- und Jugendschutzversorgung in Rheinland-Pfalz dürfen wir aber nicht übersehen, dass die Probleme und Gefahren nicht weniger geworden sind. Junge Menschen leiden vermehrt unter Perspektivlosigkeit, psychischem Druck und Suchterkrankungen. Auch die Risiken durch Cybermobbing, sexuellen Missbrauch und Pädokriminalität haben zugenommen. Umso wichtiger ist es, dass Kinder und Jugendliche nicht nur geschützt, sondern auch unterstützt werden. Die Landesregierung arbeitet sich mit ihren Maßnahmen leider viel zu h äufig nur an Symptomen ab. Die Problemursachen werden ignoriert oder ausgeblendet. Wenn eine ganze Jugendgeneration unter Perspektivlosigkeit und Depressionen leidet, ist das vor allem das Ergebnis einer falschen Politik. Junge Menschen brauchen Perspektiven und Chancen. Sie brauchen geordnete Strukturen und ein sicheres Umfeld, und sie brauchen den Rückhalt durch die Familie, Schule und Arbeit. Dafür stehen wir als AfD. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Freien Demokraten spricht Abgeordnete Willius-Senzer.

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Cornelia Willius-Senzer FDP

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Rheinland-Pfalz war im Jahr 2006 das erste Bundesland, welches ein eigenes Landeskinderschutzgesetz eingeführt hat – ein wichtiger Schritt, der bis heute Maßstäbe im Kinderschutz setzt. Im Zentrum dieses Gesetzes steht der Wächterauftrag des Staates, wie er in Artikel 6 unseres Grundgesetzes verankert ist. Der Staat wacht über die Erziehungspflicht der Eltern und darf im Notfall eingreifen. Doch Elternverantwortung und staatlicher Kinderschutz sind keine Gegensätze, sie ergänzen sich. Wir Freie Demokraten sind überzeugt, Kinderschutz gelingt, wenn der Staat früh unterstützt, bevor er eingreifen muss. Dieser Leitgedanke findet sich auch in den zwei Säulen des Landeskinderschutzgesetzes wieder. Die erste Säule ist das Einladungs- und Erinnerungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen, und die zweite Säule baut auf die lokalen Netzwerke auf, um in den Kommunen die Fachkräfte miteinander zu vernetzen und so Familien niedrigschwellig zu helfen. Seit 2018 ergänzt auf Bundesebene die Bundesstiftung Frühe Hilfen dieses System, ein wichtiges Programm, das Familien in schwierigen Lebenslagen frühzeitig stärkt. Gemeinsam bilden diese drei Elemente das Rückgrat eines modernen präventiven Kinderschutzes in Rheinland-Pfalz. Meine Damen und Herren, die Erfolge der drei Säulen können sich sehen lassen. Das bestätigt auch der vorliegende Bericht. Das Einladungs- und Erinnerungswesen ist mit einer Teilnahmequote bei den Untersuchungen von rund 97 % ein echter Erfolg. So erreichen wir ohne gesetzliche Pflicht fast alle Kinder. Besonders will ich hervorheben, dass der Fokus auch auf Kindern mit psychisch oder suchtkranken Eltern liegt. Für uns als Freie Demokraten ist deswegen klar, wir brauchen einen digitalen und zukunftsfähigen Kinderschutz. Wir fordern, wie angekündigt, vom Bund, dass er seiner Verantwortung gerecht wird und die Mittel der Frühen Hilfen endlich erhöht. Rheinland-Pfalz unterstützt deshalb die Forderung aller Länder, den bisherigen Beitrag von 51 Millionen Euro deutlich aufzustocken. Zum Schluss, meine Damen und Herren, noch ein Punkt, der für uns als FDP besonders wichtig ist: Kinderschutz endet nicht im analogen, sondern muss auch im digitalen Raum stattfinden. Kinder und Jugendliche bewegen sich heute selbstverständlich online. Deshalb gehört der Schutz vor Cybermobbing, digitalen Übergriffen und Vereinsamung zur Prävention dazu. Kinderschutz darf kein statisches Element sein. Es muss mit der Gesellschaft wachsen und neue Herausforderungen früh erkennen. Daran werden wir in Rheinland-Pfalz zum Wohle unserer Kinder und Familien weiter engagiert arbeiten. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir über diesen Bericht sprechen, dürfen wir nicht nur auf Zahlen, Quoten und Statistiken schauen. Wir müssen auf die Realität vor Ort blicken. Ja, Rheinland-Pfalz steht beim Kinderschutz bundesweit gut da. Über 97 % der Kinder nehmen an den Früherkennungsuntersuchungen teil, und die Netzwerke Früher Hilfen funktionieren vielerorts engagiert. Dafür gebührt den Jugendämtern, Ärzten, Hebammen, Ehrenamtlichen und Fachkräften unser aller Dank und unsere Anerkennung. Was wir aber heute Morgen erst beim DRK gehört haben: 58 % der Jugendlichen gaben an, dass Stress, Erschöpfung und Überforderung ein wesentlicher Aspekt in ihrem Alltag seien. Außerdem nimmt die Zahl der Gefährdungsmeldungen von Kindern seit 2010 kontinuierlich zu. Wir dürfen auch nicht übersehen, der Erfolg im Kinderschutz hängt am Limit. Die Gesundheitsämter und die Kriminalpolizei kämpfen mit zu vielen Fällen bei zu wenig Personal. Der Verwaltungsaufwand steigt, und viele Verfahren sind noch papierbasiert. Kinder brauchen Schutz in Echtzeit, nicht nach Aktenlage. Die Landesregierung lobt sich für zusätzliche Fördermittel – 750.000 Euro jährlich für Kinder psychisch erkrankter Eltern. Das ist gut gemeint, aber die Kommunen sagen uns, es fehlt an Personal, nicht an Projekten. Wir FREIE WÄHLER sagen, Schutz braucht Hände, nicht Formulare. Wir brauchen mehr Kinderpsychologen, mehr Kriminalisten, weniger Berichtspflichten, weniger Bürokratie. Was wir aber am dringendsten brauchen, ist Ehrlichkeit bei den Kosten. Wenn das Land Aufgaben überträgt, etwa die Koordination der Netzwerke oder die Evaluation, dann muss es auch die Mittel bereitstellen. Das nennt man Konnexität. Wir werden nicht müde, es immer und immer wieder für Sie zu wiederholen. Die Kommunen können Kinderschutz nicht aus der Portokasse stemmen. Kinderschutz darf auch keine Symbolpolitik sein. Es hilft kein noch so schöner Bericht, wenn Kinder im Alltag nicht erreicht werden. Wir brauchen verbindliche Standards für Rückmeldungen, schnellere Verfahren bei Verdachtsfällen und echte Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfen, Ärzteschaft und Schulen, und wir brauchen endlich ein Monitoring, das Wirkung misst, nicht Papierberge zählt. Wie viele Kinder werden tatsächlich besser geschützt? Wie viele Familien werden rechtzeitig erreicht? Das sind die Fragen, die zählen. Rheinland-Pfalz hat im Kinderschutz viel erreicht, aber wir dürfen uns nicht darauf ausruhen. Wir FREIE WÄHLER stehen an der Seite derer, die täglich Kinder schützen – in Jugendämtern, Praxen, Kitas und Familienzentren. Sie brauchen keine neuen Formulare, sie brauchen Rückhalt, Ausstattung und Vertrauen. Unser Ziel ist klar – Kinderschutz mit Herz und Verstand, digital, praxisnah und ehrlich finanziert. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Familienministerin Binz.

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Katharina Binz

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bereits heute Morgen habe ich bei der ersten Lesung zum Landesgesetz über die Beauftragte und den Beauftragten betont, dass der Schutz von Kindern vor Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung eine unserer wichtigsten Aufgaben ist. Mit der Verabschiedung des Landeskinderschutzgesetzes bereits 2008 – es ist in der Debatte schon zur Sprache gekommen – war Rheinland-Pfalz das erste Bundesland in Deutschland, das ein Landeskinderschutzgesetz einführte, und wurde damit zum Vorbild für alle anderen Bundesländer und am Ende sogar für den Bund, der 2012 dann das Bundeskinderschutzgesetz eingeführt hat. Seitdem legen wir regelmäßig dem Landtag einen Bericht über die Umsetzung dieses Landesgesetzes vor. Das ist wichtig, damit wir immer wieder sehen: Wo stehen wir an welcher Stelle? Wo müssen wir noch genauer hinschauen? Wo haben wir vielleicht Themen, die bislang unbearbeitet sind? Wo müssen wir unsere Anstrengungen weiter intensivieren? Das ist jetzt der vierte Bericht, den wir Ihnen zur Umsetzung vorlegen. Er bezieht sich auf die Jahre 2021 bis 2025, und – das ist in der Debatte schon angeklungen – in diesen Zeitraum fällt noch ein beträchtlicher Teil der Corona-Pandemie. Da bin ich dann schon bei der einen Säule, das ist das Einladungs- und Erinnerungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen. Im Berichtsjahr 2 023 wurden rund 263.000 Einladungsschreiben zu den Untersuchungen versendet, und – auch das ist schon gesagt worden – das führte am Ende zu einer Teilnahmequote an den U-Untersuchungen von rund 97 %. Das ist wirklich ein guter Wert, auch wenn ich es natürlich genauso sehe wie Sie, Frau Schneid – jedes Kind, das wir übersehen und bei dem wir potenziell vielleicht auch eine Gefährdung übersehen, ist eines zu viel. Deswegen müssen wir natürlich immer wieder daran arbeiten, dass diese Quote an die 100 % herankommt. Ich finde aber, 97 % zeigen uns vor allen Dingen, neben einer statistischen Unschärfe, die wir an dieser Stelle immer haben – Menschen ziehen um, und viele andere Gründe führen dazu, dass es nicht 100 % sind –, die U-Untersuchungen sind durch die gesamte Gesellschaft hindurch akzeptiert. In allen gesellschaftlichen Gruppen ist es für Eltern wichtig, und Eltern kommen dem nach, dass sie mit ihren Kindern zu den U-Untersuchungen kommen. Das ist wirklich eine schöne Nachricht, finde ich. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Die andere Säule: Das sind die Strukturen vor Ort. Das sind die lokalen Netzwerke. Das sind die Frühen Hilfen. Das ist der Kinderschutz in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Hier ist eben zum Beispiel das Projekt „Guter Start ins Kinderleben“ angesprochen worden. Über das haben wir schon im letzten Plenum gesprochen, aber ich finde, es ist ein so schönes und wichtiges Projekt. Man kann nicht oft genug darüber sprechen. Es bietet die Möglichkeit, dass schon in den Geburtskliniken Familien identifiziert werden, von denen man annehmen kann, dass sie einen besonderen Hilfe- und Unterstützungsbedarf haben und die schon in der Geburtsklinik Angebote bekommen, ohne dass sie erst einmal von zu Hause aus von Pontius zu Pilatus laufen müssen, um sich Hilfe zu organisieren, sondern es kommen die Familienhebammen in die Familie, die neben der Hebammenausbildung noch diese spezialisierte Ausbildung haben und Familien in besonders schwierigen Situationen helfen können. Frau Jeckel, Sie haben gesagt, das können die Kommunen nicht aus der Portokasse bezahlen. Das müssen sie nicht. Deswegen ist Geld zur Verfügung gestellt. Das ist gerade Sinn dieses Gesetzes. Das Geld stellen wir natürlich zur Verfügung, und das stellen wir sehr gut zur Verfügung. Es ist aber auch wichtig, dass wir bei den Frühen Hilfen, die insbesondere über die Bundesstiftung Frühe Hilfen finanziert werden, endlich nicht nur eine Erhöhung der Mittel bekommen, sondern auch eine Dynamisierung, weil natürlich die Kostenentwicklung dementsprechend ist. Dafür setzen wir uns ein. Nichtsdestotrotz gelingt es uns immer wieder, beim Projekt „Guter Start ins Kinderleben“ neue Standorte an den Start zu bringen – erst jetzt ein neuer Standort in Neuwied. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wir haben mit den Maßnahmen des Landeskinderschutzgesetzes die wichtige Arbeit der Jugendämter und der präventiven Angebote vor Ort. Damit haben wir ein umfassendes Kinderschutzsystem, aber wie gesagt, wir müssen immer wieder hinschauen, wo es noch Lücken gibt. Deshalb haben wir erst vor einigen Jahren das Gesetz noch einmal novelliert und als besondere Zielgruppe die Kinder von psychisch oder suchterkrankten Eltern ins Gesetz aufgenommen. Auch hier stellen wir Gelder zur Verfügung, nämlich 750.000 Euro. Dieser Bericht ist der erste Bericht, der uns Auskunft darüber gibt, was mit diesem Geld passiert. Auch hier sehen wir, dass diese Gelder dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Sie werden nämlich zu 85 % für ganz konkrete Projekte in den Kommunen eingesetzt, die dann unmittelbar den betroffenen Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Das zeigt, dieser Bericht ist wichtig, weil er uns immer wieder Einblicke in ein ganz, ganz wichtiges Hilfesystem verschafft. Dieses System funktioniert. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der Bericht ist mit seiner Besprechung erledigt. Das ist eine gute Gelegenheit, Besucherinnen und Besucher bei uns im Landtag begrüßen zu dürfen, und zwar sind es Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 15, Cochem/Zell, der CDU Stadtverband Cochem und der Kreismusikverband Cochem. Willkommen hier bei uns im Landtag! (Beifall im Hause) Es geht weiter im Rund, und zwar begrüßen wir auch ganz herzlich Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich. Willkommen in Mainz! (Beifall im Hause) Auch die Jusos der SPD Andernach schließen wir mit ein. Willkommen in Mainz im Landtag! (Beifall im Hause) Wir führen die Debatte fort mit Punkt 26 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Einführung des Ausbildungsberufs „Verwaltungsfachangestellte kommunaler Vollzugsdienst / Verwaltungsfachangestellter kommunaler Vollzugsdienst“ (Gesetz zur Zukunft des kommunalen Vollzugsdienstes – KomVollZukunftsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13373 – Erste Beratung Es ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Die CDU hat eine verlängerte Redezeit von 3 Minuten beantragt. Einbringen wird dieses Gesetz Abgeordneter Dirk Herber für die CDU-Fraktion. – Bitte schön. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Toll!)

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Dirk Herber CDU

– Ja, es wird toll. Freu dich, Carl-Bernhard. Freu dich. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Präsidentin! In unserem Gesetzentwurf geht es heute um etwas – Sie werden es sich alle denken –, das mir besonders am Herzen liegt und das uns besonders am Herzen liegen sollte – die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, und zwar nicht nur die Sicherheit vor schwerer Kriminalität, sondern die Sicherheit im Alltag, die Sicherheit in unseren Kommunen, in den Nachbarschaften, auf unseren Plätzen, in den Parks, also dort, wo Menschen leben, wo sie sich begegnen und ihren Alltag gestalten; denn auch dort entscheidet sich, ob unsere Bürgerinnen und Bürger Vertrauen haben, dass ihr Staat funktioniert. Genau dort setzt unser Gesetzentwurf an. (Beifall der CDU) Wir alle wissen, der kommunale Vollzugsdienst, der KVD, ist das Gesicht der Ordnungsbehörde vor Ort. Er ist oft erster Ansprechpartner, wenn es unruhig wird, wenn Regeln durchgesetzt werden müssen, wenn Ordnung in Konfliktsituationen wiederhergestellt werden soll. Was wir aber seit Jahren beobachten, ist ein System, das an seine Grenzen stößt. Die Anforderungen an die Kolleginnen und Kollegen im Vollzugsdienst steigen stetig, aber Ausbildung, Ausstattung und Rahmenbedingungen sind unten stehen geblieben. Ein Zehn-Wochen-Kurs, mit Verlaub, kann keine solide Grundlage für eine Aufgabe sein, die heute mehr denn je fundierte Rechtskenntnisse, kommunikative Kompetenz und physische Präsenz erfordert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KVD leisten heute schon Großartiges, aber wir lassen sie ein Stück weit im Stich. Sie werden ohne ausreichende Ausbildung, mit Ausrüstung und Uniform nach kommunaler Kassenlage und ohne ein klares Berufsbild ins Feld geschickt. Das können und wollen wir nicht länger leisten; (Beifall bei der CDU) denn eine Gesellschaft, die diejenigen nicht wertschätzt, die ihre Regeln durchsetzen sollen, gibt am Ende selbst ihre Ordnung preis. Machen wir also Schluss mit dieser Flickschusterei. Lassen Sie uns ein solides Fundament schaffen, auf dem die Säule des KVD in der Sicherheitsarchitektur unseres Landes stabil stehen kann. Wir wollen einen eigenständigen Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter kommunaler Vollzugsdienst schaffen. Das ist kein bürokratisches Placebo, das ist Ausdruck der Zeitenwende im Bereich der Inneren Sicherheit. (Unruhe im Hause –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Nein!) Mit unserem KomVollZukunftsgesetz führen wir eine einheitliche, fundierte Ausbildung ein, die den vielfältigen – – – (Glocke der Präsidentin)

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Kathrin Anklam-Trapp

Ich würde noch einmal um Ruhe bitten, sodass Abgeordneter Herber das Gesetz einbringen kann. – Danke schön. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Dirk Herber CDU

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Mit unserem KomVollZukunftsgesetz führen wir eine einheitliche, fundierte Ausbildung ein, die den vielfältigen Aufgaben des Vollzugsdienstes gerecht werden kann: vom allgemeinen Verwaltungsrecht über Gefahrenabwehr bis hin zu Deeskalation, Eigensicherung und Kommunikation in Konfliktsituationen. Wir binden diese Ausbildung an die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz an, damit Qualität, Standard und Praxisnähe gesichert sind. Wir schaffen Durchlässigkeit in andere Verwaltungsbereiche, damit Menschen, die später nicht mehr im Außendienst arbeiten können, neue Perspektiven in der Verwaltung finden können. So stellen wir uns moderne, so stellen wir uns eine verantwortungsvolle Personalpolitik vor. Damit stärken wir nicht nur den kommunalen Vollzugsdienst selbst, wir stärken die gesamte Sicherheitsarchitektur in unserem Land; denn eines ist klar: Sicherheit kann nur im klugen Zusammenspiel mit allen Ordnungskräften, mit allen Ebenen gelingen. Polizei, Ordnungsbehörde, Katastrophenschutz – alle greifen wie Zahnräder ineinander. Wenn in einem dieser Zahnräder die Zähne fehlen, dann läuft eben die ganze Maschine nicht rund. Wir stellen mit diesem Gesetzentwurf das Uhrwerk unserer Sicherheitsbehörden auf Zukunftszeit um. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh, was für Bilder!) Damit kein Missverständnis aufkommt: Wir wollen keine „Polizei light“ schaffen. Wir schaffen mit diesem Gesetz einen gestärkten Partner für unsere Polizei. (Beifall der CDU –

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Gordon Schnieder CDU

So ist das!) Wir stellen damit einen Vollzugsdienst auf, der qualifiziert, selbstbewusst, handlungs- und durchsetzungsfähig ist und dafür sorgt, dass sich unsere Polizistinnen und Polizisten auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Das entlastet die Polizei, stärkt die Kommunen und erhöht das Sicherheitsgefühl unserer Bürgerinnen und Bürger. (Beifall der CDU) Ja, das kostet Geld. Aber was kostet es denn, wenn wir es nicht tun? Was kostet es an Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, wenn sie das Gefühl haben, vor Ort gilt das Recht des Stärkeren? (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Wir investieren hier in die Handlungsfähigkeit unseres Staates, nicht in Strukturen um ihrer selbst willen, sondern in das Vertrauen auf Recht und Ordnung. (Beifall bei der CDU) Weil Sicherheit eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, sage ich, das Land muss die Kommunen bei den Mehrkosten unterstützen; denn die Entlastung der Polizei ist eine Landesaufgabe, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ei, ei, ei!) keine Resteverwaltung der Gemeinden. Da zitiere ich gerne Herrn Ministerpräsidenten: „Wer bestellt, bezahlt“. (Beifall bei der CDU – Heiterkeit und Zuruf des Staatsministers Michael Ebling) – Ich bestelle, Sie bezahlen, genau. (Heiterkeit des Redners) Wenn man das so machen kann, dann gerne. Die Ampelregierung in Mainz spricht gerne von Fortschritt, von Innovation, von Modernität, aber wir müssen immer wieder erleben, dass Sie sicherheitspolitisch wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen, während andere Länder längst innovative Wege gehen. Da schiebt man in Rheinland-Pfalz gern die Verantwortung hierhin, dorthin und hin und her. Man redet über Zuständigkeiten, statt dass man einfach einmal Verantwortung übernimmt. Das ist Verwaltung, aber keine Führung. (Beifall bei der CDU) Deswegen ist dieser Gesetzentwurf auch ein Signal an die amtierende Landesregierung. Wir machen Vorschläge, wir zeigen Wege, wir wollen Verantwortung übernehmen – nicht für Überschriften, sondern für die Menschen in unserem Land. Es geht uns nicht nur um Paragrafen. Es geht hier nicht nur um Verordnungen und Ausbildungsordnungen. Es geht um Glaubwürdigkeit. Die Menschen erwarten zu Recht, dass der Staat seine Regeln ernst nimmt, und sie erwarten zu Recht, dass er diejenigen ernst nimmt, die diese Regeln durchsetzen sollen. Sicherheit ist keine Frage der Ideologie. Sie ist ein Versprechen an unsere Bürgerinnen und Bürger. Dieses Versprechen muss eingelöst werden, egal, ob es in Mainz ist, in Mayen, in Ludwigshafen, in der Eifel oder in der Pfalz. Wir wollen, dass Rheinland-Pfalz ein Land bleibt, in dem die Menschen in Sicherheit und Freiheit leben können; denn beides gehört zusammen. (Beifall bei der CDU) Freiheit braucht eben diese Sicherheit als Fundament. Unser KomVollZukunftsgesetz ist ein Baustein dafür – ein modernes, ein praxisnahes, ein zukunftsfestes Konzept, das den kommunalen Vollzugsdienst aufwertet, die Polizei entlastet (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: ChatGPT!) – Es ist kein ChatGPT; ich weiß nicht, wo Sie es schreiben lassen, aber ich schreibe meine Reden selbst – und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat stärkt. Wir schaffen Qualität. Wir schaffen tatsächlich eine Perspektive mit diesem Gesetz, und wir schaffen damit Verlässlichkeit. (Beifall bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns damit gemeinsam ein Zeichen setzen – für die Ordnung, für Respekt und für unser starkes und sicheres Rheinland-Pfalz. Lassen Sie uns einfach einmal den Mut haben, die bestehenden Strukturen zu verändern, statt sie weiter nur zu verwalten. Lassen Sie uns doch einmal gestalten, statt immer nur zu zögern. Genau dafür ist unser Gesetzentwurf ein Angebot, und Sie können es gerne annehmen. Danke schön. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Oster.

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Benedikt Oster SPD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kollege Herber, ich wollte gerade dazwischenrufen, aber der Minister kam mir zuvor. Die Rechnung geht nicht ganz auf. Wer bestellt, der bezahlt. Der Unterschied ist aber, Sie bestellen hier, und wir sollen bezahlen. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!) Darin liegt der kleine Unterschied. Das vielleicht vorweg zu dieser Gesetzesinitiative. Wir sprechen heute über den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion über die Einführung eines komplett neuen Ausbildungsberufs für den kommunalen Vollzugsdienst. Lassen Sie mich eines vorweg sagen: Wir als SPD-Fraktion und die Koalition sehen, was der sogenannte KVD jeden Tag auf unseren Straßen und in der gesamten Öffentlichkeit leistet. Dafür gilt es, Danke zu sagen und vor allen Dingen Wertschätzung auszudrücken. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Sie tragen ein Stück zur Sicherheit in unserer Gesellschaft bei. Wir verschließen uns auch gar nicht Ihrer Initiative oder den Überlegungen, ob es Sinn ergibt, eventuell an dem Berufsstand etwas zu ändern oder ihn neu zu strukturieren. Jedoch stellen wir bei dieser Gesetzesinitiative fest, dass sie sehr oberflächlich über diese berufsspezifischen Themen hinweggeht. Das möchte ich an fünf Punkten deutlich machen. Sicherheit ist und bleibt immer ein subjektives Empfinden. In einer Zeit, in der gesellschaftliche Debatten ohnehin extrem aufgeheizt sind, sollten wir als Parlamentarier mit dieser Debatte über Innere Sicherheit sehr, sehr sorgfältig und ich finde auch sehr besonnen umgehen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN: Genau!) Wir brauchen einen kontinuierlichen Dialog. Wir brauchen keine schnelle Symbolpolitik. Diese Gesetzesinitiative erweckt den Eindruck, das soll sie bewirken. Weiter verkennt diese Initiative, dass wir in Rheinland-Pfalz ein funktionierendes System haben. Es ist nicht so, dass der KVD heutzutage einfach auf die Straßen geschickt wird. Er wird auf der Polizeihochschule auf dem Hahn ausgebildet. (Zurufe von der CDU: Zehn Wochen!) Deshalb stellen wir uns auch die Frage: Warum soll man etwas komplett Neues schaffen und nicht am Ende auf ein bestehendes System aufbauen? Dieser Gesetzentwurf ist ein Schnellschuss; denn – das ist, glaube ich, der wichtigste Passus, auf den ich eingehen will – wir müssen doch mit denen sprechen, die es am Ende betrifft, und das sind die kommunalen Spitzenverbände, das sind die Landkreise, das sind die Städte, und das sind die Gemeinden. Die müssen an einen Tisch, und die müssen uns sagen, was sie letztendlich beim KVD wollen. (Beifall des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf aus dem Hause) Sie sind die Träger, sie müssen es am Ende bezahlen, und deshalb sollen sie auch mitreden dürfen. Aus Ihrem Antrag geht auch gar nicht hervor – auch das gehört nämlich zu Rheinland-Pfalz –: Was meinen Sie denn? Meinen Sie jetzt, dass die großen Oberzentren eine dreijährige Ausbildung für den KVD machen, oder wollen Sie wirklich, dass die kleinste Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz denselben Apparat an KVD und Ausbildungsgängen bereithält? Das steht in keinem Verhältnis und wäre in Rheinland-Pfalz auch nicht abbildbar. (Beifall des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf von der CDU) Das gehört zur Wahrheit dazu, meine Damen und Herren. Ich habe es gesagt – der Entwurf ist inhaltlich ausgesprochen dünn. Er benennt kaum die konkreten Regelungen. Das jetzt auch noch einmal: Man kann ein Gesetz schreiben, aber dann muss man auch erklären, wie man das Gesetz am Ende des Tages umsetzen will, und man darf nicht einfach sagen, wir machen eine Rechtsverordnung, und in dieser Rechtsverordnung wird dann alles geregelt. Das ist kein Gesetz. Das ist eine sicherlich gut gemeinte Absichtserklärung, aber mit wenig Substanz. Zur Finanzierung des Gesetzes sagen Sie rein gar nichts. Das sind wir gewohnt, dass dort, wenn es heiß und konkret wird, dann wenig an Zahlen kommt. Deshalb, meine Damen und Herren, will ich abschließend noch einmal sagen, wir teilen Ihr Anliegen. Wir verstehen auch, in welche Richtung es gehen soll, den Vollzugsdienst an sich zu stärken; denn sie leisten einen wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft. Der Entwurf ist aber an dieser Stelle nicht ausgereift, nicht abgestimmt und am Ende nicht zielführend. Sie haben angekündigt, eine Anhörung zu beantragen und das im Ausschuss zu diskutieren. Da gehen wir mit. Dem wollen wir uns auch gar nicht verwehren, weil es, wie gesagt, in der Sache keine schlechte Initiative ist, aber hinsichtlich der Ausgestaltung gibt es gravierende Unterschiede. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Carl-Bernhard von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der kommunale Vollzugsdienst, kurz KVD, steht gleichberechtigt an der Seite unserer Polizei. Beide leisten Tag für Tag einen unverzichtbaren Beitrag für Sicherheit und Ordnung in unserem Land. Deswegen möchte auch ich allen Mitarbeitenden des KVD für ihren Einsatz auf unseren Straßen, bei Großveranstaltungen, Tag und Nacht und bei Wind und Wetter, Danke sagen. Danke für Ihren Einsatz. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Lieber Kollege Herber, weil Sie eben gesagt haben, wir sollten gestalten und nicht zuschauen: Wir, die Koalition, haben gestaltet und den KVD in den letzten Jahren bereits spürbar gestärkt. Im vergangenen Jahr haben wir das Blaulichtverbot aufgehoben und die Teilnahme am BOS-Digitalfunk ermöglicht. Anfang dieses Jahres haben wir den Einsatz von Bodycams erlaubt. Das sind doch keine symbolischen Gesten. Genau das ist Handlung und Gestaltung. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf wenigstens einen dieser Fortschritte erwähnt hätten. Die CDU schlägt mit ihrem Entwurf die Einführung eines eigenständigen Ausbildungsberufs für den kommunalen Vollzugsdienst vor. Zwar, so heißt es, solle es keine „Polizei light“ geben, aber die bisherige zehnwöchige Ausbildung solle umfassend reformiert werden, um den Beruf attraktiver zu machen. Klar ist eines, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Polizei und KVD haben unterschiedliche Aufgaben. Hier bin ich mit der CDU noch einig. Die Polizei hat weitreichende Eingriffsbefugnisse. Sie darf Personen in Gewahrsam nehmen, Zwang anwenden, und sie ermittelt in Strafsachen. Der KVD hingegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kümmert sich um Sicherheit bei Veranstaltungen, um Maßnahmen nach dem PsychKG, um Lärmschutz, Hundehaltung und viele weitere ordnungsrechtliche Aufgaben. Wenn es gefährlich wird, wenn Eigen- oder Fremdgefährdung droht, zieht der KVD die Polizei zur Amtshilfe hinzu. So ist das System gedacht. Das Gewaltmonopol liegt allein bei der Polizei, und das ist auch richtig so. Deshalb ergibt es Sinn, dass Polizei und KVD unterschiedlich ausgebildet werden. Das bleibt auch richtig. Beide, Polizei und KVD, müssen voneinander unterscheidbar sein, so wie es auch in der Landesverordnung über den KVD und die Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten festgeschrieben ist. Es ist aber klar – auch da gehe ich noch mit der CDU mit –, dass die Ausbildung des KVD immer wieder optimiert werden sollte. Genau das haben wir uns aber als Koalition auch auf die Fahnen geschrieben. Deswegen wird der Ausbildungsinhalt des KVD laufend, kontinuierlich angepasst. Ob das aber bedeutet, dass es einen eigenen Berufs- und Ausbildungszweig braucht, oder ob wir die bisherige zehnwöchige Grundausbildung um einige Zeit verlängern, muss noch sorgfältig geprüft werden, bevor Forderungen nach einer Fachausbildung gemacht werden. Und: Es gibt bislang kein landesweites Berufsbild für den KVD. Das müssen wir doch zuerst schaffen, meine Damen und Herren, abgestimmt mit den Kommunen; denn dort liegt die Personal- und Organisationshoheit, liebe CDU. Jede Kommune hat andere Aufgaben. (Abg. Dirk Herber, CDU: Der KVD hat festgeschriebene Aufgaben im POG! Nur mal reinlesen!) Koblenz tickt anders als Bingen, als Mainz, und Mainz tickt anders als Pirmasens. Es gibt aber Schnittmengen und gemeinsame Aufgabenfelder, und diese müssen wir zunächst identifizieren, bevor wir über Fachausbildung reden. Die CDU greift dem mit ihrem Gesetzentwurf einfach vor – ohne Konzept, ohne Berufsbild. Darum, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ja, wir schauen uns die Ausbildung des KVD an. Das steht bereits auf den Fahnen der Koalition. Nein, wir machen keinen Schnellschuss. Ich bin daher auf die anstehenden Ausschussberatungen gespannt. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sicherheitsgefühl hat sicherlich eine subjektive Komponente, aber es gibt immer auch einen objektiven Kern. Wir haben schon heute Morgen in der Diskussion festgestellt, dass die Kriminalität im öffentlichen Raum zugenommen hat – schwere Straftaten, Rohheitsdelikte, Sexualdelikte, Vergewaltigungen. Daher ist es gut, dass wir heute über einen Gesetzentwurf beraten, der die öffentliche Sicherheit in unseren Kommunen nachhaltig stärken kann. Mit dem Antrag legt die CDU den Vorschlag für einen eigenständigen Ausbildungsberuf im kommunalen Vollzugsdienst vor. Diesen Vorstoß begrüße ich ausdrücklich. Er ist aus unserer Sicht notwendig, sinnvoll und längst überfällig. Lassen Sie uns den politischen Weg zu diesem Punkt kurz in Erinnerung rufen. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir selbst einen vergleichbaren Antrag eingebracht, der eine stärkere Professionalisierung des kommunalen Vollzugsdienstes vorsah. Damals wurde er von der CDU mit dem Hinweis, er sei unnötig und finanziell nicht umsetzbar, klar abgelehnt. Heute liegt ein nahezu identisches Konzept derselben Fraktion auf dem Tisch. Offenbar hat sich die Bewertung der Realität verändert, oder es handelt sich um ein Wahlkampfmanöver, wie wir es von der CDU kennen. Wie dem auch sei – ich begrüße diesen Sinneswandel, nehme ihn positiv zur Kenntnis, aber wir sollten uns bewusst machen, dass bereits wertvolle Zeit verstrichen ist. Die allgemeinen Ordnungsbehörden in unseren Gemeinden und Städten tragen gemeinsam mit der Polizei die Verantwortung für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum. Der Vollzugsdienst ist im Alltag oft die erste Anlaufstelle für Bürger, wie etwa bei Ruhestörungen, Konflikten im öffentlichen Raum, der Durchsetzung kommunaler Satzungen oder der Abwehr von Gefahren. Nach § 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz wird die Polizei nur tätig, wenn keine andere Behörde rechtzeitig eingreift. Das macht den KVD zu einer tragenden Säule unserer Sicherheitsarchitektur, wie es auch die Deutsche Polizeigewerkschaft Rheinland-Pfalz betont. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau das ist der Punkt!) Gleichzeitig steigen die Anforderungen an diese Beschäftigten enorm. Sie brauchen fundierte Kenntnisse im Verwaltungs-, Kommunal-, Sozial- sowie Polizei- und Ordnungsrecht, ergänzt um kommunikative Fähigkeiten, Deeskalationskompetenzen und physische Handlungssicherheit. Die bisherigen Kurzqualifikationen von wenigen Wochen, oft nur modular an der Landespolizeischule Rheinland-Pfalz durchgeführt, reichen hierfür nicht aus, wie es mehrere Berichte der GdP hervorheben und wie mir immer wieder in Gesprächen mit Beamten des KVD bestätigt wurde. Das ist ein strukturelles Problem, das sich seit Jahren verschärft. Viele Kommunen haben nur knapp 380 Mitarbeiter im KVD, und die Ausrüstung variiert stark, was die Erkennbarkeit für die Bevölkerung erschwert, wie aus der Studie der Polizeigewerkschaft aus dem Jahr 2019 hervorging und woran sich bis heute wenig geändert hat. Der Gesetzentwurf schafft somit einen anerkannten Ausbildungsberuf, der diese Inhalte systematisch vermittelt. Die HdP übernimmt eine zentrale Rolle und muss dafür Kapazitäten ausbauen – nicht nur personell, sondern auch organisatorisch. Dieser Schritt ist konsequent und vernünftig, um eine hohe Einsatzfähigkeit zu gewährleisten, wie es an Fortbildungsangeboten der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz gefordert wird. Ein professionell ausgebildeter KVD stärkt die Sicherheit vor Ort, schafft Verlässlichkeit, entlastet die Polizei, verbessert das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und die objektive Sicherheit. Es geht nicht um Konkurrenz, sondern um Ergänzung und Kooperation. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Quatsch!) Der KVD ist keine „Polizei light“, sondern erfüllt spezifisch kommunale Aufgaben, ähnlich wie die Police municipale in Frankreich mit ihren 24.000 Kommunalbeamten, die unter Bürgermeisterführung die Police nationale und die Gendarmerie ergänzen. Zudem erhöht eine einheitliche Ausbildung die Attraktivität des Berufs und schafft Karrierewege, Perspektiven für Quereinsteiger und Durchlässigkeit in der Verwaltung, was in Zeiten des Fachkräftemangels entscheidend ist. Dabei sind zusätzliche Mittel erforderlich. Diese Investition entlastet aber das Land, stärkt kommunale Kompetenzen und schützt die Bürger. Die Gegenfinanzierung haben wir Ihnen bei jeder Haushaltsberatung vorgerechnet. Aus diesen Gründen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu – nicht aus parteipolitischen Erwägungen, sondern aus Verantwortung für die Sicherheit unseres Landes und unserer Bürger. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf greift ein wichtiges Thema auf – die Stärkung des kommunalen Vollzugsdienstes und die Verbesserung der Ausbildung im Ganzen. Der Vollzugsdienst ist weiter und mehr zu professionalisieren. Er braucht gesellschaftliche Anerkennung; denn die Menschen, die Mitarbeiter, die auf die Straße gehen, stehen oftmals herausfordernden Menschen und Situationen gegenüber, die sie meistern müssen. Ein guter KVD ist daher ein zentraler Baustein für Sicherheit, Ordnung und Vertrauen in den Rechtsstaat. Wir hatten das heute Morgen beim Thema der Stadtbilddebatte; da sind wir uns einig. Ein eigenständiger Ausbildungsberuf wäre ein tiefgreifender Eingriff in bestehende Strukturen. Wie sollen zum Beispiel Ausbildung oder Zuständigkeiten ausgestaltet sein? Es gibt verschiedene kommunale, individuelle Aufgaben. Der einen Gemeinde geht es mehr um Obdachlosigkeit. Hier geht es mehr um Ruhestörung oder die Überprüfung von Genehmigungen etc. Welche Auswirkungen haben wir auf kommunale Personalstrukturen? Es ist kein Mittel, um einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Oftmals reagierte die Kommune damit, dass sie interne Umschulungen damit anstößt. Das wird dadurch erschwert, wenn ich jetzt einen eigenen Beruf habe und einen anderen Mitarbeiter oder eine andere Mitarbeiterin in einen neuen Beruf abziehe und ihn oder sie völlig woanders eingesetzt habe, was vor allem auch länger dauert. Letztendlich gibt es die Frage, wie wir landesweite, einheitliche Standards aufstellen. Das sind Themen, über die wir sprechen müssen. Für uns Freie Demokraten ist wichtig, keine „Polizei light“ – das ist klar –, aber es ein Teil der Arbeit, ein Teil der kommunalen Sicherheitsarchitektur mit den definierten Aufgaben aus dem POG. Wir als FDP teilen das Anliegen, den Vollzugsdienst zu stärken. Er braucht eine gute Ausbildung, hohe Rechtskenntnisse, er braucht Deeskalationsfähigkeiten, physische Sicherheit, menschenorientiertes Handeln. All das muss man prüfen, auf gegebenen Infrastrukturen aufbauen und dort einbinden. Eine Reform muss daher genau abgestimmt werden und vor allen Dingen für die Kommunen finanziell abgesichert sein. Wir reden dann wahrscheinlich über andere Tarife und andere Tarifverhandlungen – all das, was die Kommunen bezahlen müssen. Deshalb müssen die Kommunen bei der Umsetzung eingebunden sein. Alles muss man sorgfältig planen. Keine weiteren Hürden darf man entstehen lassen, gerade wenn es um Kostenexplosion auf kommunaler Ebene gehen könnte. Deshalb freuen wir uns auf eine konstruktive Debatte im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Herber, Sie haben gesagt, wir zeigen Wege auf. Aus meiner Sicht sind das eher Irrwege, die gegangen werden sollen. Ich bin ganz bei Herrn Oster. Ich bin auf das Anhörverfahren gespannt, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass das so positiv ausfällt bezüglich Ihrer Thesen, die Sie aufgestellt haben. In dem Papier befinden sich drei Thesen, die meines Erachtens aus dem Papier zumindest als unbegründet anzusehen sind. Das eine ist auf Seite 1 . Dort heißt es: „Die vielfältigen Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Bewältigung der komplexen Aufgaben und Anforderungen im Bereich des kommunalen Ordnungsdienstes notwendig sind, können dauerhaft nicht in zehnwöchigen Kursen an der Hochschule der Polizei vermittelt werden.“ Wie kommen Sie darauf? Das deckt sich nicht mit meinen Erfahrungswerten und nicht mit denen, die ich bei meiner Frau, die bekanntermaßen Verbandsbürgermeisterin ist, mitbekomme. Sie sind mit den Schulungen, die sie dort bekommen, durchaus in der Lage, adäquat ihren Dienst verrichten zu können. Die zweite These, die Sie aufstellen, ist, wenn man das einführen würde, dann würde sich das positiv auf die Bewerberlage auswirken. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Andersherum!) Ich glaube nicht, dass das der Fall ist. Wo kommen die Leute her? Das sind häufig Quereinsteiger. Wer macht das, für Entgeltgruppe 8 und 9 arbeiten zu gehen? Das sind Leute, SaZ werden gern genommen, mittlerweile selten gesät, die aus der Bundeswehr kommen, und andere, die geschult in der Praxis flankiert durch die Kurse dort reinkommen. These drei, die Sie aufstellen, ist, dass ein gut ausgebildeter und durchsetzungsstarker kommunaler Vollzugsdienst die Polizei entlastet. Ich muss Ihnen sagen, ein Kurs in JPX2 ersetzt am Ende nicht einen gut ausgebildeten Polizisten. Andersherum wird doch eher ein Schuh draus. Woran liegt es, dass Sie diese Kurse anbieten wollen, um den kommunalen Vollzugsdienst aufzustufen? Es liegt häufig daran, dass sich die Polizei zeitlich ein Stück weit zurückgezogen hat. Jetzt kommt nicht das Beispiel aus Koblenz, sondern das mache ich aus der VG Rhein-Mosel. Da haben wir die Polizeistation Brodenbach. Die ist ab 19 Uhr zu. Wenn da etwas ist, muss der kommunale Vollzugsdienst schauen, wie er es geregelt bekommt, und warten, bis aus P 2 Metternich die Leute an die Mosel gefahren sind. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Am Wochenende ist Brodenbach gar nicht offen. Insofern würde an Ihrer Stelle als Oppositionskraft eigentlich ein Antrag einzubringen sein, mehr Polizei im Land zu fordern. Vielleicht ist es so, wie die Thesen schon aufgestellt wurden, dass Sie das im Hinblick auf die kommende Regierungsbeteiligung bei Ihnen nicht mehr in Erwägung ziehen. Wenn wir uns jetzt die Kosten ansehen – das haben Sie unten aufgeführt; Sie wollen das über den Landeshaushalt finanzieren, weil man die Polizei entlasten würde –, (Abg. Benedikt Oster, SPD: So weit sind wir noch nicht! – Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) dann frage ich mich ernsthaft, wie das im Nachlauf kommen soll. Wenn Sie ab nächstem Jahr regieren wollen, frage ich mich, ob Sie dann den Kommunen dieses Geld, das Sie in ihrem Haushalt einstellen müssen, zur Verfügung stellen. Also: Es ergeben sich Fragen über Fragen, mehr Fragen als Antworten. Insofern bin ich auf die Anhörung gespannt. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung hat Innenminister Ebling das Wort.

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Michael Ebling

Danke schön. – Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen, meine sehr geehrten Herren! Ich finde eines wichtig, und deshalb sage ich es gleich zu Beginn – es ist in den Reden deutlich geworden –: Ich finde, es ist wertvoll, dass man in diesem Haus über den kommunalen Vollzugsdienst redet. Wir haben keine Zuständigkeit, wie man merkt. Wir setzen bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen. Darauf will ich noch zu sprechen kommen. Vor Ort wird in den Ordnungsbehörden ein guter Job gemacht. Im Hinblick auf die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung ist dieser Job sehr anspruchsvoll. Er ist in einer Gesellschaft nicht einfacher geworden, die oft etwas überhitzter und in Teilen aggressiver unterwegs ist. Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten, verdient Anerkennung. Deshalb ist es gut, wenn wir uns darüber Gedanken machen, wie man Anerkennung vielleicht durch bessere Rahmenbedingungen verändern kann. Das ist, fi nde ich, der absolute Wert an dieser Debatte. Deshalb noch einmal ein herzliches Dankeschön an alle, die in unseren Kommunen für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung arbeiten. Die machen einen tollen Job. Das sollte auch als Unterstützungssignal kommen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER) Wir haben im Blick, dass die Rahmenbedingungen weiterhin gute sind, bleiben und gerne verbessert werden können. Es ist schon angesprochen worden, wir entwickeln unser Polizei- und Ordnungsbehördengesetz kontinuierlich weiter. Der letzte große Schritt war, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, beispielsweise – ich bleibe bei dem einen Beispiel, aber das macht es sehr eindrücklich – mit Bodycams im Bereich des öffentlichen Raums unterwegs zu sein. Das ist ein großer Fortschritt in Bezug auf Eigensicherung und macht deutlich – wir wissen um die deeskalierende Wirkung –, dass sie damit bei Ihrer Arbeit maßgeblich unterstützt werden. Es gehört dazu, dass die Ausbildungsschmiede landespolizeilich geprägt ist. Es ist nicht irgendein Ort, sondern man ist an der Hochschule der Polizei mit einem Lehrgang. Das schafft ein Stück weit die Augenhöhe, die sich in der Praxis bewährt hat. Polizei und Ordnungsbehörden, Ordnungsbehörden und Polizei sind oft gemeinsam unterwegs – erst recht dann, wenn es um die angesprochenen Festivitäten oder schwierigeren Dinge geht. Wenn wir im Rahmen der Rechtsverordnungen Änderungen bezüglich Messerverboten im öffentlichen Personennahverkehr oder anlasslosen Kontrollen, die wir durchführen werden, vornehmen, dann geht das Hand in Hand. Das ist vernünftig. Das ist gelebte Praxis in Rheinland-Pfalz. Herr Herber, wir waren gemeinsam – das darf man verraten – bei der Deutschen Polizeigewerkschaft, beim Landesverband in Rheinland-Pfalz bei einer Veranstaltung. Dort ging es um den kommunalen Vollzugsdienst. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, dem man gemeinhin unterstellt, dass er mit Lob nicht sehr – wie soll ich sagen – üppig arbeitet im Hinblick auf politische Verantwortungsträgerinnen und -träger, hat ausdrücklich Rheinland-Pfalz dafür anerkennende Worte gezollt, dass wir dieses Zusammenspiel im Vergleich mit den anderen Ländern so gut hinbekommen. Das ist der Rahmen, in dem wir uns bewegen. Ich finde, das ist eine mehr als ordentliche Grundlage, um festzustellen, das funktioniert. Das ist belastbar. Ich gehe an einer Stelle überhaupt nicht mit Ihnen, Herr Abgeordneter Herber. Das ist dann, wenn Sie sagen, bei der Ausstattung sei man stehen geblieben. Ich sage es ganz ehrlich, ich meine das nicht ironisch. Das ist eine 100-%-Kritik an den Kommunen. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Die verstehe ich nicht. Sie haben gesagt, bei der Ausstattung sei man stehen geblieben. Das haben wir letztens schon einmal gehabt, dass Sie Sachen sagen, und dann sage ich es Ihnen noch einmal, und dann sagen Sie, Sie haben es nicht gesagt. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Im Protokoll hatte ich schon das letzte Mal nachgelesen; da hatte ich recht. Ich vermute, ich habe jetzt auch recht. (Vereinzelt Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Sie haben gesagt, bei der Ausstattung sei man stehen geblieben. Ich sage noch einmal, das ist eine 100-%-Kritik an den Kommunen. Ich glaube nicht, dass die Ordnungsdezernentin in Koblenz, die Ordnungsdezernentin in Mainz, ich glaube auch nicht, dass der Ordnungsdezernent in Trier oder in Kaiserslautern – – – Warum habe ich mir die herausgesucht? Weil ich zumindest wahrnehme, dass das sicherlich welche sind, die Sie bei Ihrer nächsten Veranstaltung wieder treffen könnten. Vielleicht fragen Sie mal nach, was die engagiert für eine Ausstattung betreiben. Natürlich machen die etwas. Dort ist man nicht stehen geblieben. Insofern finde ich, ist das an der Stelle nicht sehr wertig, wenn man das in die Diskussion um die Ausbildungsqualität mit hineinwirft. Inwieweit die Kommunen ihrerseits im Übrigen Standards im Hinblick auf persönliche Weiterentwicklung oder Möglichkeiten, Menschen zu verbeamten, nutzen oder nicht nutzen, ist im Kern schon ein Stück kommunale Selbstverwaltung. Ich bleibe bei Koblenz, weil ich es anerkenne und aus der Zusammenarbeit heraus wichtig finde. Koblenz geht zum Beispiel den Weg und wirbt um Personen für Verwaltungsfachangestellte. Sie gehen damit in einen Ausbildungsberuf und kombinieren es dann anschließend mit der entsprechenden Weiterbildung oder, wenn man so will, Zusatzqualifikation mit fachspez ifischen Kenntnissen für Vollzugsbedienstete. Das zeigt, man kann vor Ort Dinge verändern, um sie anzupassen. Ich bin gespannt, wenn wir das alle miteinander auf die Waage legen, wohin es dann ausschlägt. Deswegen soll man die Diskussion gerne weiter fachlich führen. Ich wäre nur schon jetzt dafür, dass wir es nicht als Lufthängenummer betreiben, und man stößt es mal an. Am Ende ist es eine Frage, für die wir die Kommunen brauchen. Abgeordneter Oster hat darauf hingewiesen. Bei den kommunalen Spitzen wird diese Frage aus guten Gründen seit sehr vielen Jahren offen diskutiert – nicht, weil ich vermute, dass man nicht zu Entscheidungen kommen will, sondern weil es sehr wohl abzuwägende Fragen gibt. Wen grenzt man ein? Wen grenzt man am Ende wieder aus mit einem klaren Profil, wenn es um Qualifikation geht? Was heißt das? An wen adressieren wir in Zukunft den Beruf, in Zeiten, in denen um jeden Kopf gerungen werden muss? Da fand ich den Hinweis aus Koblenz hilfreich – das darf man an der Stelle sagen –, um, wenn wir mit den Personen sprechen, die davon betroffen sind, von ihnen aus der Praxis heraus Dinge mit auf den Weg zu bekommen. Je enger wir ein Berufsbild machen, umso schwieriger wird es am Ende, den berühmten Fisch wieder an die Angel zu bekommen. Das sollte man auch aus der Praxis mitnehmen. Insofern freuen wir uns auf die Anhörung, nehmen aber mit, nicht nur die Unterstützung ist wichtig, sondern auch die Anerkennung, aber wir haben dafür in Rheinland-Pfalz schon eine sehr, sehr gute Grundlage geschaffen. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der SPD, Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Durch die verlängerte Redezeit der Landesregierung steht den Fraktionen noch 1 Minute und 15 Sekunden zur Verfügung. – Ich sehe, deren Wahrnehmung wird nicht gewünscht. Ich darf den Überweisungsvorschlag noch einmal verlesen: Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13373 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 27 der Tagesordnung: Wald muss Wald bleiben – Kein weiterer Ausbau von Windkraftanlagen im Landeswald Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/13372 – Es besteht eine vereinbarte Grundredezeit von 5 Minuten. Die AfD hat 1 Minute mehr. Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn einmal tief Luft holen, weil das ein Thema ist, das mich sehr bewegt. Meine Damen und Herren, Industrieanlagen gehören nicht in Landschaften, Schutzgebiete und schon gar nicht in unsere Wälder. Deshalb bringen wir als AfD-Fraktion heute einen Antrag ein, der für Natur und Bürger von zentraler Bedeutung ist. Unser Ziel ist klar: Die Wälder unseres Landes sollen als stabile Ökosysteme, wirtschaftlich wertvolle Forstflächen, Erholungsraum für die Menschen und als Lebensraum für die Tiere geschützt bleiben. Dieser Schutz darf eben nicht nur gelten, wenn es politisch genehm ist, sondern immer aus Respekt vor der Natur und dem, was sie uns allen bietet. Es liegt doch auf der Hand, werte Kollegen, wer Wälder abholzt oder teilweise zerstört, um angeblich das Klima zu schützen, handelt widersprüchlich. Wer Waldflächen opfert, um ein abstraktes Weltklima zu beeinflussen, hat vor lauter Ideologie den Blick für das Wesentliche verloren: für echten Umweltschutz, für echten Naturschutz und Tierschutz. Meine Damen und Herren, der Wald erfüllt in Rheinland-Pfalz vielfältige Funktionen. Er speichert Wasser, bietet Lebensraum für unzählige Tierarten und ist für viele Regionen unseres Landes ein wirtschaftlich wertvoller Naturraum. Bevor aber überhaupt das erste Windrad im Wald steht, werden breite Schneisen in den Wald geschlagen, kilometerlange Zufahrtswege gebaut, Kranstellflächen angelegt und riesige Erdbewegungen durchgeführt. Tonnenweise Stahlbeton wird in den Waldboden gegossen – in einen Boden, der eigentlich Wasser speichert, Lebensräume trägt und Nährstoffkreisläufe ermöglicht. Ganze Waldstrukturen werden zerschnitten, verdichtet und dauerhaft geschädigt, Lebensräume verschwinden, Quellbereiche werden beeinträchtigt, und das fein abgestimmte Ökosystem Wald verliert seine Widerstandskraft. All das geschieht lange bevor sich auch nur ein einziges Rotorblatt gedreht hat. Meine Damen und Herren, dieses fein abgestimmte, sensible Ökosystem gerät aus dem Gleichgewicht, wenn wir es zur Industriefläche erklären. Jede Windkraftanlage im Wald ist ein schwerer Eingriff in dieses Ökosystem. Wo heute der Wind durch die Baumkronen weht, sollen morgen Rotorblätter kreisen. Sie machen mit Ihrer Klimapolitik aus einem Ort der Stille und gewachsener Natur einen Schauplatz technischer Zerstörung. Meine Damen und Herren, in Rheinland-Pfalz stehen bereits mehr als 500 Windkraftanlagen im Wald, Dutzende weitere sind geplant oder im Bau. Das bedeutet, fast jedes drittes Windrad in unserem Land steht mitten im Wald. Damit verschwinden mehr und mehr Lebensräume, Rückzugsorte für Vögel und Fledermäuse. Viele Tiere sterben an den Rotoren oder verlieren ihr Revier durch Lärm, Schattenwurf und Luftverwirbelungen. Auch für die Menschen verändert sich das Landschaftsbild massiv. Wo früher Naturerlebnis und Ruhe herrschten, dominieren heute Lärm, Blinken und Beton. Der gesamte Wald wird durch die Windindustrieanlagen in seiner Intaktheit zerstört. (Glocke der Präsidentin – Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Entschuldigen Sie, Herr Kollege Schönborn. Ich bitte bei diesem Tagesordnungspunkt noch um ein bisschen Ruhe. Bilaterale Gespräche gerne im Foyer, dann kommen wir zügig durch die Tagesordnung. Ich bedanke mich.

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Ralf Schönborn AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir als AfD-Fraktion sagen klar, damit muss Schluss sein. Unser Antrag fordert die Landesregierung auf, per Erlass sicherzustellen, dass im Landeswald keine neuen Windindustrieanlagen mehr errichtet werden. Das Land besitzt rund ein Viertel der gesamten Waldfläche und trägt damit eine besondere Verantwortung. Das Signal muss jetzt lauten: keine Windkraftanlagen im Landeswald. Zugleich soll die Landesregierung dafür sorgen, dass private und kommunale Waldbesitzer durch bessere forstwirtschaftliche Rahmenbedingungen und gezielte Förderprogramme überzeugt werden, ihre Flächen für nachhaltige Waldwirtschaft statt Windkraftprojekte zu nutzen. Seien Sie doch alle einmal ehrlich, und Hand aufs Herz: Es geht doch längst nicht mehr um Klimaschutz, sondern um Geld, Pacht, Beteiligungen und die Hoffnung, leere Kassen wieder zu füllen. Die Gemeinden machen das nicht aus Überzeugung, sondern aus purer finanzieller Not. Das sprechen viele Bürgermeister doch ganz offen aus. Das mag verständlich sein, meine Damen und Herren, aber es ist das Ergebnis einer verfehlten Landespolitik. Unser Wald soll nun wortwörtlich dafür die Rechnung bezahlen. Werte Kollegen, hier müssen wir aus ökologischen Gesichtspunkten effektiv gegensteuern. Zum Schluss wollen wir verhindern, dass die Flächenziele des Bundes zur Windenergie dazu führen, dass noch mehr Anlagen auf Nichtwaldflächen errichtet werden. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich für die Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes einzusetzen. Ein weiterer Ausbau der Windkraft ist nicht notwendig, jedenfalls nicht, solange kein schlüssiges realistisches Energiekonzept für Deutschland vorliegt. Unser Ziel ist klar: Der Wald muss Wald bleiben – als Lebensraum, als Ort verantwortungsvoller Nutzung und nicht als Industriegebiet. Wer den Wald liebt, der stimmt heute mit Ja für diesen Antrag; (Glocke der Präsidentin) denn der Wald braucht keine Windräder, er braucht Schutz. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Koalitionsfraktionen spricht Abgeordneter Ehmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier wurde gerade versucht, sich als vermeintlicher Retter des Waldes zu inszenieren. Doch wer die Klimakrise leugnet, wissenschaftliche Fakten verdreht und sogar behauptet, die Windkraftanlagen würden den Jetstream abschwächen und damit das Weltklima verändern, (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) der ist kein Freund des Waldes, sondern ein Gegner des Waldes. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP) Die AfD will hier Klimaschutz und die Energiewende bekämpfen und unsere hohe Emotionalität und Verbundenheit mit dem rheinland-pfälzischen Wald instrumentalisieren; denn uns allen ist doch klar: Wir lieben und brauchen unseren Wald. Er ist Lebensraum, Sauerstofflieferant und starker Klimaschützer. Deswegen müssen wir die Energiewende vorantreiben, um unsere Wälder zu schützen. Hinter Ihrer angeblichen Sorge um Bäume und Lebensraum steckt kein Interesse am Naturschutz, sondern blanker Nationalismus. (Heiterkeit des Abg. Ralf Schönborn, AfD) Sie behaupten, Windräder zerstören den Wald, aber das, was unsere Wälder wirklich zerstört, sind Dürre, Hitze, Borkenkäfer, die Folgen der Klimakrise, die Sie leugnen. Wenn man Ihrer Politik folgen würde, dann stünden die Wälder noch viel mehr in Flammen; denn das ist das Resultat der Klimawandelleugnung und Ihrer Blockade gegen die Energiewende. (Beifall der Abg. Dr. Bernhard Braun und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und vereinzelt bei der SPD –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Geisterfahrer!) Sie reden von Industrieanlagen im Wald. Dabei zeichnen Sie ein falsches Bild. Sie behaupten, man könnte einfach so wahllos in der Landschaft irgendwo eine Windkraftanlage hinpflanzen. Man würde den Wald vor lauter Windmühlen nicht mehr sehen. Diese Behauptung ist genauso realitätsfremd wie Ihre sonstigen Aussagen zur Klimakrise und zum Klimawandel. Sie wissen ganz genau, dass die Standortauswahl und Genehmigung von Windkraftanlagen nach genauester Prüfung für Mensch und Umwelt nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erfolgen. Es ist nun einmal so, dass unsere Wälder, unsere Mittelgebirgswälder windreiche Orte sind. Wir wollen die Windräder doch dort hinstellen, wo der Wind weht, und nicht dort, wo gar kein Wind weht und sie dann einfach nur still dastehen. Deswegen gehören auch Wälder zu erfolgreichen Standorten für die Energiewende. (Beifall der Abg. Dr. Bernhard Braun und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Vor allem macht es doch genau Sinn, auf den geschädigten Wald flächen Windenergie zu platzieren. Dort, wo einmal Monokulturen standen und jetzt durch Trockenheit und Käfer komplett abgestorben sind, erzeugen Windkraftanlagen saubere Energie – genau in den Regionen, in denen auch der saubere Strom gebraucht wird. Durch die Solidarpakte, die auch Landesforsten, die Sie kritisieren, voranbringen, sorgen wir außerdem dafür, dass Windparks in Landeswäldern die regionale Wertschöpfung mit in die Kommunen bringen und Pachteinnahmen und Erträge aus der Stromerzeugung an die Kommunen, die um die Wälder liegen, wandern. Somit stärken wir die regionale Wertschöpfung, und Kommunen partizipieren mit ihren kommunalen Kassen an der Energiewende. Mit dem Dialogprozess Windenergie und Artenvielfalt, den das Umweltministerium angestoßen hat, soll der naturverträgliche Windkraftausbau beschleunigt werden; denn gemeinsam mit den Umweltverbänden und der Erneuerbare-Energien-Branche wurde hier identifiziert, wo Windenergie besonders konfliktarm ausgebaut werden kann. Unser Ziel ist es, Klima- und Artenschutz gemeinsam zu denken. (Beifall der Abg. Dr. Bernhard Braun und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben heute Vormittag schon das Windenergiegebietegesetz diskutiert. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die 2,2 % der Landesfläche für Windkraft ausweisen und damit auch den bundesrechtlichen Vorgaben folgen. Sie versuchen einfach, mit rechten Narrativen Klimaschutz gegen Naturschutz auszuspielen. Da machen wir nicht mit. (Beifall der Abg. Dr. Bernhard Braun und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Weil das die Realität ist!) Sie sagen, wir hätten gar kein Herz für den Wald. Dabei sorgen wir dafür, dass mit dem Sondervermögen die Klimawaldoffensive gestartet wird. In den nächsten fünf Jahren gehen jeweils 10 Millionen Euro, also insgesamt 50 Millionen Euro, in ein großes Investitionsprogramm für unsere Landeswälder, mit dem wir in klimaresiliente Wälder, in den Wasserrückhalt, in den Aufwuchs von Mischwäldern und in den Holzbau investieren wollen. Das zeigt, wir als Koalition, wir als Landtag stehen hinter unseren rheinlandpfälzischen Wäldern und wollen hier auch in den Arten-, Natur- und den Waldschutz investieren; denn jeder Baum hilft, CO zu binden. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Schon jetzt kompensiert unser Wald in Rheinland-Pfalz über 6,5 % der jährlichen Emissionen. Das ist praktischer Klimaschutz, das ist natürlicher Klimaschutz für und mit dem Wald und keine populistische Schlagzeile, die Sie liefern wollen; (Beifall des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) denn wenn man Ihrer Politik folgt, dann ist das, als wenn man der Feuerwehr, die zum Brand fährt, noch den Schlauch klauen will; denn Sie wollen den Wald nicht schützen. Sie leugnen den Klimawandel (Glocke der Präsidentin) und wissenschaftliche Fakten und wollen deswegen unsere Wälder in Wahrheit brennen sehen. Danke schön. (Beifall der Abg. Dr. Bernhard Braun und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und vereinzelt bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen nach einem langen Plenartag noch einmal zahlreiche Gäste hier im Landtag begrüßen, und zwar ist das der Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach. Seien Sie uns alle herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Nächster Redner in der Debatte ist Abgeordneter Tobias Vogt für die CDUFraktion.

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Tobias Vogt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verbotspartei AfD schlägt mal wieder zu. Statt nach pragmatischen Lösungen zu suchen, kommen Sie jetzt mit der Keule. Dabei halte ich Ihnen zugute, dass Sie die Sorge um unseren Wald haben. Auch wir als CDU-Fraktion haben den Zustand unserer Wälder immer genau im Blick. Der Waldzustandsbericht gibt uns in jedem Jahr aufs Neue Grund zur Sorge. Daher müssen wir in diesem Parlament die Belange unseres Waldes intensiv in den Blick nehmen. Dies gilt selbstverständlich auch beim Windkraftausbau. Es wird genau abzuwägen sein, wo Windräder im Wald verträglich sind und wo gegebenenfalls auch nicht, aber da helfen keine pauschalen Verbote für Landesforsten. Vielmehr sollten wir die Standorte identifizieren – Kollege Ehmann hat es schon gesagt –, die für die Energiegewinnung den höchsten Nutzen bringen. Dazu sollten wir die Umweltverträglichkeit in den Blick nehmen und insbesondere auch die Akzeptanz in der Bevölkerung immer im Blick haben. (Beifall der CDU) Wie das geht, Herr Kollege Ralf Schönborn, machen wir im Rhein-HunsrückKreis doch einmalig vor. Zwei unserer Verbandsgemeinden im Kreis sind derzeit im Prozess einer isolierten Positivplanung. Ortsgemeinden planen mit Verbandsgemeinden unter Beteiligung der Bevölkerung und Interessengruppen wie den Landwirten den weiteren Ausbau. Die Akzeptanz in den Verbandsgemeinden ist sehr groß, auch wenn mal ein geplantes Windrad im Wald steht. Gleichzeitig gilt es zu akzeptieren, wenn Gebiete einen rechtlichen oder sinnbildlichen Schutzstatus haben. Dass zum Beispiel große Teile des Soonwalds von Windkraft freigehalten werden sollen, gilt es zu akzeptieren, natürlich auch von Landesforsten. (Beifall der CDU) Auch da helfen aber keine pauschalen Verbote, sondern das Vertrauen in die Entscheidungskompetenz und die Selbstverwaltung der Kommunen. Ist Ihr Misstrauen gegenüber den Kommunen so groß, dass Sie ihnen vorwerfen, ihre eigenen Wälder zu vernachlässigen, um aus monetären Gründen Windräder zu bauen? Wollen Sie von Landesseite auf die Entscheidungskompetenz der waldbesitzenden Kommunen einwirken, da Sie den Kommunen den Abwägungsprozess nicht zutrauen? Als Ortsbürgermeister kann ich nur sagen, ich finde diese Denkweise sehr befremdlich und weise den Vorwurf, wir würden nur aus monetären Gründen handeln, entschieden zurück. (Beifall der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Was sind eigentlich die Folgen Ihres Antrags, selbst wenn Sie sich durchsetzen und sich Rheinland-Pfalz für die Abschaffung des Wind-an-Land-Gesetzes und des WindBG einsetzen würde? Wir wissen hier im Raum doch alle, dass es keine Erfolgsaussichten hat. Bleiben die beiden Gesetze bestehen und Ihr Antrag wird aber angenommen, müssen für die Flächen, die Landesforsten und Kommunen im Wald nicht nutzen, Windräder in die Flur. Haben Sie eigentlich den Landwirten schon erklärt, dass die AfD für eine höhere Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für erneuerbare Energien steht? Ich finde das eine echt interessante Erkenntnis. Meine Damen und Herren, was wir brauchen, ist eine pragmatische Herangehensweise. Uns ist durchaus bewusst, dass es ein schwieriger Weg sein kann, die Interessen unseres Waldes, der Landwirtschaft und der Bevölkerung unter einen Hut zu bringen. Dieser Prozess wird aber geradezu unmöglich, wenn mit Verboten 43 % unserer Gesamtfläche grundsätzlich ausgeschlossen werden. Mit diesem Antrag steht die AfD für pauschale Verbote und eine Mehrbelastung für die Landwirte. Das können wir als CDU nur entschieden ablehnen. (Beifall der CDU, vereinzelt bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Nächster Redner in der Debatte ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Jede Art der Energieversorgung ist mit Risiken und Gefahren für unsere Umwelt verbunden. Dieser Grundsatz gilt auch für vermeintlich saubere Wind- und Photovoltaikanlagen. Wir müssen aber so ehrlich sein, dass wir in turbulenten Zeiten weite Teile unserer Energieversorgung neu denken müssen. Wir leben nun mal in einem rohstoffarmen Land und schon allein vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Realitäten bedarf es wohl einer weitgehenden Neuorientierung unserer Energieversorgung. Es kommt nicht von ungefähr, dass der Transformationsprozess an enormer Dynamik gewonnen hat, und nicht nur das – die Realitäten zwingen uns nicht selten zu unpopulären Entscheidungen. Das heißt aber nicht, dass die Akteure von ihrer Verantwortung für den Schutz der Umwelt entbunden sind. Wir bezweifeln, dass uns pauschale Gebote oder gar Verbote wirklich weiterbringen. Ganz im Gegenteil, es darf nicht sein, dass wir uns selbst die Wege zum flexiblen Handeln verbauen. Auch wir als FREIE WÄHLER setzen uns für die Energiewende ein. Aus unserer Sicht können Standortfragen nicht pauschal über Erlasse, sondern nur dezentral und flexibel beantwortet werden, und zwar vor Ort. Das gilt auch für Waldflächen, die sich im Eigentum des Landes befinden. Dennoch warnen auch wir vor einem zügellosen Ausbau und einem Ignorieren der Realitäten. Wir müssen Verteilnetze und Speicherkapazitäten nach vorne bringen. Hier haben wir in Rheinland-Pfalz einen großen Handlungsbedarf, auch wenn es Referenzprojekte wie zum Beispiel in Föhren gibt. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, was zu welchem Zeitpunkt gebraucht wird. Wir müssen Prioritäten setzen. Die pauschale Behinderung des weiteren Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom ist für uns der falsche Weg. Wir müssen vielmehr die Planungshoheit der Ortsgemeinden stärken. Da stimme ich meinem Vorredner zu; denn vor Ort ist genau die Kenntnis des Orts, frei nach Freiherr vom Stein. Die Praxis, die die Antragsteller derzeit diesbezüglich auf VG-Ebene in meinem Wahlkreis an den Tag legen, zeugt eher von Kadavergehorsam als von Ahnung. Wir lehnen den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Michael Hauer.

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Michael Hauer

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Klimawandel und die Klimakrise sind mit voller Wucht in unseren Wäldern angekommen. Trockenheit, zu wenig Niederschläge, extreme Temperaturen: Die Auswirkungen werden uns jeden Tag von unseren Wäldern vor Augen geführt. 87,5 % der Bäume in rheinland-pfälzischen Wäldern sind geschädigt. Das ist eine tieftraurige Nachricht. Verantwortlich dafür ist vor allem der Klimawandel durch die Nutzung fossiler Energien seit Beginn der Industrialisierung bzw. der zu späte Umstieg auf erneuerbare Energien. Zum Schutz des Klimas und zur Abmilderung der Klimawandelfolgen ist es daher von essenzieller Bedeutung, dass wir jetzt unsere Anstrengungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien verstärken und unserem Wald somit eine Chance geben, ihn auch langfristig erhalten zu können – ganz konkret. Der verstärkte Ausbau der erneuerbaren Energien dient jedoch nicht nur dem Klimaschutz, sondern er vermeidet auch geopolitische Abhängigkeiten, dient somit der Versorgungssicherheit und stärkt die regionale Wertschöpfung in den rheinland-pfälzischen Kommunen. Daher ist unser Ziel eine schnelle Energiewende. Die Windenergie ist eine der effizientesten und wirtschaftlichsten Möglichkeiten, grünen Strom zu erzeugen. Im waldreichsten Bundesland RheinlandPfalz kommen wir dabei nicht am Wald vorbei, zumal die Waldstandorte an topografischen Höhenlagen oftmals wirtschaftlich für die Windenergieanlagen besonders geeignet sind. Vor diesem Hintergrund muss auch der Staatswald seinen Beitrag zum naturverträglichen Ausbau der Windenergieanlagen leisten. Das tut er auch. Trockenheit, Schädlingsbefall und Erosion lösen wir vor allem mit Klimaschutz und den vielen Maßnahmen, die Landesforsten bereits im Wald im Sinne einer klimaresilienten Entwicklung unserer Wälder umgesetzt hat. Dazu gilt an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen bei Landesforsten ein dickes Dankeschön. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der FDP und bei der Gruppe FREIE WÄHLER sowie des Abg. Michael Wagner, CDU) Laut Windenergiegebietegesetz wird Rheinland-Pfalz bis Ende 2032 – wir haben es vorhin gehört – mindestens 2,2 % der Landesfläche für Windenergie umsetzen. Dafür gilt dem Innenministerium ein besonderes Dankeschön. Wir wollen dieses Ziel bereits zwei Jahre vor den Bundeszielen erreichen. Es ist erwähnt worden. Es ist auch grundsätzlich das Ziel von Landesforsten, die potenziellen Windenergiestandorte in Rheinland-Pfalz optimal, aber auch unabhängig von der Besitzform zu nutzen. Vor diesem Hintergrund arbeitet Landesforsten eng mit den Kommunen zusammen und entwickelt die Projekte oftmals gemeinsam. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die vielen Solidarpakte referenzieren, die wir bereits mit den Kommunen geschlossen haben. Das heißt, es funktioniert mit den Kommunen zusammen im Sinne der Kommunen, auch im Sinne der regionalen Wertschöpfung und der Solidarität vor Ort mit den Bürgern und mit den Nutznießern. Die bisherigen Anstrengungen können sich sehen lassen. Es ist kurz erwähnt worden. Bis Ende 2024 drehen sich bereits 527 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 1.500 MW im Land. Das heißt, damit stehen ca. 30 % aller Windenergieanlagen im Forst und sorgen für 35 % der installierten Gesamtleistung an Windenergie. Lassen Sie mich konkret ausführen, wie das bei Landesforsten vor Ort funktioniert. Unsere Förster achten dabei insbesondere auf eine naturverträgliche Umsetzung der Anlagen. Das heißt, die Kabeltrassen werden, wenn möglich, in den Wegekörper verlegt, die Kranaufstellflächen werden parallel zu den Wegen geplant, und wir lenken den Ausbau der Windenergie möglichst dorthin, wo bereits Wald geschädigt oder abgestorben ist. Naturschutzflächen – Stichwort Soonwald – werden ausgenommen. Sehr geehrter Herr Schönborn, worum geht es beim Thema – Hand aufs Herz –, was Sie gesagt haben? Es geht darum, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Klimaschutz im Sinne unserer Bürger und im Sinne unserer Kommunen machen. Das will ich noch einmal ausführen. Wir haben eine Forsa-Umfrage, eine repräsentative Umfrage, gemacht. Das heißt, über 80 %, fast 90 % unserer Bürger haben dazu ein positives Verständnis. Wenn wir sehen, dass insgesamt 1.800 Windenergieanlagen in RheinlandPfalz geplant worden sind, bevor wir das Windenergiegebietegesetz in diesen Landtag eingebracht haben, bevor der Bund tätig geworden ist, dann heißt das doch nichts anderes, als dass die Kommunen das mit ihren Flächennutzungsplänen selbst und in Eigeninitiative gestaltet haben. Dahinter ist doch kein Zwang gewesen. Deswegen ist es wichtig, dass man das darstellt, dass es im Sinne der Kommunen ist. Wenn es darum geht, dass wir uns diese Energie nicht zunutze machen, was sind die Alternativen? Atomkraft haben Sie noch nicht erwähnt – ich habe es vermisst – und auch das Thema Gasversorgung aus Russland. (Zuruf des Abg. Markus Wolf, CDU) Wo will man hingehen und ansonsten die Energie herbekommen? Es geht vor allem darum, dass man den Kommunen eine dezentrale Energieversorgung und eine regionale Wertschöpfung verweigert. Das ist doch nicht im Sinne unserer rheinland-pfälzischen Kommunen, die mit so vielen Solidarpakten, mit so vielen Beispielen und mit ganz konkreten Maßnahmen längst bewiesen haben, dass sie dort hinwollen. (Beifall des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist doch realitätsfremd, das hier zu äußern und vor allem solche Forderungen darzustellen. Ich bin an dieser Stelle auch als Naturwissenschaftler enttäuscht, dass man die Realitäten nicht abbildet. Das noch einmal ganz konkret – ich bitte die Herren und Damen Abgeordneten, sich das noch einmal auf der Zunge zergehen zu lassen –, (Unruhe bei der CDU) Herr Wolf, nur ganz kurz, weil es ein Aspekt beim Thema des Umsetzens ist: Wie viel Fläche wird beim Ausbau von Windenergie im Wald benötigt? Die Fachagentur Windenergie hat das bundesweit ermittelt. Pro Windenergieanlage sind es bis zum Rückbau durchschnittlich 0,5 ha an Fläche und in der Bauphase durchschnittlich 0,57 ha, die aber nach der Bauphase rückgebaut werden. Auch wurde das Thema in dem Antrag vorhin zum Windenergiegebietegesetz, das wir im Land umsetzen, angesprochen: Sie haben 2,2 % in Hektar dargelegt. Ich will nur darlegen, das ist nicht die Fläche, die gebaut wird, sondern das ist die Fläche, die überstrichen wird. Dazwischen gibt es noch massiv viel Platz. Es ist nicht redlich hinzugehen und diese Fläche als bebaute Fläche darzulegen. Das ist so bei einer Straße, das ist nicht so bei Windkraft. Das ist der Fuß, der da ist, und das ist nicht die überstrichene und ausgewiesene Fläche. Darin liegt ein Unterschied. Wir bauen auch nicht in Wasserschutzgebiete. In Quellgebiete wird nicht gebaut. Erzählen Sie doch bitte schön nicht solchen Mist in der Öffentlichkeit. Das geht nicht. Wir sind diejenigen, die darauf aufpassen, dass Wasserschutzgebiete geschützt werden. Das ist wichtig. Vor diesem Hintergrund möchte ich noch einmal Landesforsten für die verträgliche Realisierung der Windenergienutzung im Staatswald danken und hoffe, dass wir die Windenergiewende auch zügig umsetzen. Schaffen wir diese Energiewende nicht, werden wir unsere Klimaschutzziele nicht erreichen. Wir unterstützen dann auch unsere Wirtschaft nicht und die mögliche Wertschöpfung in den Kommunen im Sinne dessen, dass wir unsere Klimaschutzziele erreichen wollen und wir Naturschutz mit dem Erreichen der Klimaschutzziele unterstützen. Gehen wir diesen Weg konkret und konsequent weiter. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz)

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Hendrik Hering

Wir haben eine Kurzintervention des Kollegen Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär Hauer, ich will Ihnen ein Stück weit widersprechen. Sie haben gesagt, dass die Umsetzung der Windkraft mit Bedacht getan wird. Ich gebe Ihnen nur ein Beispiel. Fahren Sie mal in den Westerwald auf die Haiderbachhöhe und schauen Sie sich das an, was Sie Bedacht nennen. Ich habe heute auch noch ein Zitat von Klimaschutzstaatssekretär Dr. Manz auf Ihrer Seite, auf der Seite der Landesregierung gesehen. Wenn man sich das auf der Haiderbachhöhe anschaut, frage ich mich, wie das mit dem Zitat von Herrn Dr. Manz zusammenpasst, der schreibt: „Unser Wald ist ein kostbares Gut, das wir schützen und mit Bedacht nutzen müssen.“ Das passt nicht zusammen, Herr Staatssekretär. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch, das passt wohl zusammen!) Wenn, dann müssen Sie sich auch an Ihre eigenen Vorgaben, mit Bedacht mit unserer Natur umzugehen, halten. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Zur Erwiderung spricht Staatssekretär Hauer.

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Michael Hauer

Nur fürs Protokoll und ganz kurz: Windenergie ist Klimaschutz, ist Waldschutz. Ohne Klimaschutz kein Waldschutz, und ohne Klimaschutz Waldsterben. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das ist nicht das, was wir wollen. Wir arbeiten gegen das Waldsterben mit Klimaschutz. Das ist die Maßnahme der Wahl. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/13372 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 28 der Tagesordnung: Für ein modernes, gerechtes und leistungsfähiges Bildungssystem – Datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung voranbringen Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Entschließung – – Drucksache 18/13369 – Für die antragstellende Fraktion spricht Kollege Maier.

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Florian Maier SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kein Kind ist wie das andere, und keine Schule in unserem Bundesland ist wie die andere. Deshalb sagen wir, jede Schule und jedes Kind soll das bekommen, was gebraucht wird, um ihr vorhandenes Potenzial voll entfalten zu können; denn Bildungsgerechtigkeit entsteht nicht durch Vereinheitlichung, Bildungsgerechtigkeit entsteht durch passgenaue Förderung. Wir dürfen nicht unterschätzen, wir haben heute mehr Wissen über Lernen, Unterricht und Schule als jemals zuvor. Wir müssen dieses Wissen aber auch verstehen. Wir müssen es nutzen und in konkrete Verbesserungen umsetzen. Rheinland-Pfalz hat sich hier zum Beispiel mit dem Programm „Schule der Zukunft“ schon frühzeitig auf den Weg gemacht. Durch das Startchancen-Programm wurde uns gezeigt, dass es uns gelingen kann, Schulen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern ganz gezielt zu unterstützen. Wir wollen in Zukunft aber noch mehr passgenaue Unterstützung, die nicht durch Zufall oder Bauchgefühl entsteht. Schulen sollen die Werkzeuge an die Hand bekommen, die sie brauchen, um bestmöglich zu fördern, und zwar auf Grundlage von Wissen. Eine konsequente, datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung hilft uns, alle Ebenen des Bildungssystems zu stärken. Wir nutzen vorhandene Informationen über Lernstände, Fortschritte und Bedarfe zur Unterstützung und Weiterentwicklung. Für die Schülerinnen und Schüler heißt das, Unterricht kann viel individueller gestaltet werden. Sie bekommen Feedback, das ihnen zeigt, wie sie sich entwickeln, und nicht nur, welche Note sie am Ende erreicht haben. Das gibt Lernen Sinn und Richtung und macht Fortschritte für alle sichtbar. Auch unsere Lehrerinnen und Lehrer können davon stark profitieren. Sie können ihren Unterricht gezielter planen, können Lernstände leichter erfassen und dadurch Zeit sparen. Digitale Werkzeuge können Routinen übernehmen und geben damit mehr Raum für das, was am Ende an unseren Schulen wirklich zählt, pädagogische Arbeit und persönliche Begleitung. Auch die Schulleitungen erhalten durch datengestützte Lernentwicklungen einen klareren Überblick über die Leistungsentwicklung an ihrer Schule. Sie können dadurch Ressourcen gezielter einsetzen und Entwicklungen frühzeitig steuern. Das ist moderne Schulentwicklung, die Verantwortung stärkt. Die Schulaufsichten haben ebenfalls ganz neue Möglichkeiten. Mit besseren Daten können sie deutlich zielgerichteter frühzeitig unterstützen. Für die Eltern entsteht mehr Transparenz über die Lernfortschritte ihrer Kinder, und sie können stärker in den Lernprozess eingebunden werden. Das schafft Vertrauen, und Vertrauen ist am Ende die Basis für gute Bildung. Mit diesem Antrag schaffen wir die Grundlage dafür, dass alle Beteiligten im Bildungssystem besser zusammenarbeiten können – zum Wohl unserer Kinder und zum Wohl unserer Schulen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Groß.

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Jennifer Groß CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ist gut!) klingt auf den ersten Blick modern, ambitioniert, wissenschaftlich fundiert. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Top! Sehr gut!) Doch wer ihn liest, erkennt sehr schnell, vieles bleibt vage, vieles bleibt Ankündigung, und das meiste davon hätte in den bisherigen 34 Jahren SPDRegierung schon umgesetzt werden können. (Beifall bei der CDU) Eines aber wird bei genauerem Hinsehen deutlich. Das ist ein mit einer sehr heißen Nadel, vielleicht aus dem Flugzeug von Kanada heraus, gestrickter Antrag, ein Sammelsurium von verschiedenen Aspekten, die man teils ohne längere Redaktion zusammengeschustert hat. Man spürt förmlich, dass unser Minister seine Eindrücke aus Kanada quasi in diesen Antrag eingebaut hat, ohne sie aber – das ist das Wichtige – auf rheinland-pfälzische Realitäten geprüft zu haben. Wenn das aber alles ist, was Sie aus Kanada mitgenommen haben, dann hätten Sie die Zeit lieber investiert und wären nach Ludwigshafen gefahren, Herr Minister. (Vereinzelt Beifall bei der CDU –

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Benedikt Oster SPD

Oi, oi, oi! – Staatsminister Sven Teuber: Im Gegensatz zu Ihnen war ich schon in Ludwigshafen!) Kommen wir aber zu unserem Antrag. Grundsätzlich – das will ich sagen – ist eine datengestützte Schulentwicklung möglich und auch nicht per se zurückzuweisen. Meine Damen und Herren, es hilft beim Arzt aber auch nicht, wenn es bei der Diagnose bleibt und die Therapie und die therapeutischen Mittel fehlen. Genau das erleben wir hier. Eine Politik der Diagnoseritis, eine Politik, die Daten sammelt, Tabellen erstellt, Analysen anfertigt, aber keine konkreten Lösungen liefert. Eine Diagnose, das wissen Sie, ersetzt keine Therapie. Wenn Sie von Transparenz sprechen, dann müssen Sie auch sagen, wer eigentlich welche Daten einsehen darf. Transparente Systemdaten klingt schön, ist aber völlig unklar. Wir warnen ausdrücklich davor, Schulrankings, Fehlinterpretation und öffentlichen Druck auf Lehrkräfte und Schulleitungen auszuüben. Transparenz darf nicht in Kontrolle oder gar Misstrauen umschlagen. (Abg. Joachim Paul, AfD: So ist es!) Wenn Sie von einer neuen Lehr- und Lernkultur sprechen, dann sage ich Ihnen, es bleibt ein Schlagwort, solange kein tragfähiges Konzept dahintersteht. Lernkultur entsteht nicht durch politische Parolen, sondern durch gute Didaktik, durch Beziehung und Verlässlichkeit im Schulalltag. Sie entsteht, indem Lehrkräfte miteinander sprechen und ihre Ideen umsetzen können, ohne den Mainzer Druck. Wenn Sie neue Zeugnisformen ankündigen, dann braucht es Rechtsklarheit, und es braucht die Vergleichbarkeit. Kompetenzen müssen sichtbar bleiben, aber bitte ohne Beliebigkeit. Ein Zeugnis ist kein Kreativprodukt, sondern ein rechtlich relevantes Dokument für Schüler und Eltern. Das Spannendste: Sie schreiben von der Rolle der Schulaufsicht, die ihre beratende und unterstützende Rolle weiterentwickeln soll. In Anlehnung an die Aktuelle Debatte von heute Morgen wissen wir doch, wo die Herausforderungen einer Schulaufsicht liegen. Diese muss zuerst einmal ihren Pflicht en gegenüber ihren Mitarbeitern nachkommen und unmittelbar handeln. Völlig realitätsfern sind zudem die weiteren Ideen in Ihrem Antrag. Eine datenbasierte Steuerung auf allen Ebenen: Daten können pädagogische Entscheidungen unterstützen, aber sie dürfen sie niemals ersetzen und nie zu einer Routine werden. Feedback von Eltern und Schülern als Steuerungsinstrument: Das schafft mehr Bürokratie, aber es schafft keinen Mehrwert. Feedback ja, aber bitte pädagogisch eingebettet, nicht als Datensatz. Gleichwertige Klausurersatzleistungen in der Oberstufe: Das verwässert das Leistungsprinzip. Leistung muss transparent, überprüfbar und anschlussfähig bleiben. Schließlich, internationale Vorbilder wie Kanada: Ja, sie sind schön und gut, aber strukturell überhaupt nicht übertragbar. Rheinland-Pfalz braucht eigene, passgenaue Lösungen und keine Symbolpolitik. (Beifall bei der CDU) Wir brauchen keine Schlagworte, sondern eine moderne Schulpolitik mit Augenmaß. Wir wollen als CDU keine Beliebigkeit. Was bedeutet das konkret? Erstens: Daten mit Augenmaß. Erheben, was tatsächlich den Unterricht verbessert, nicht, was Statistiken füttert. Zweitens: KI als Werkzeug und nicht als Modewort benutzen. Lehrpläne wahrlich entschlacken, aber gezielt mit KI-Kompetenzen ergänzen. Medienbildung, Ethik und Anwendung gehören für uns zusammen. Drittens: Lehrkräfte entlasten. Keine neue Datenbürokratie, sondern intelligente digitale Unterstützung. Viertens: Leistung und Verantwortung sichern. Vertrauenskultur statt Kontrolle, Verbindlichkeit statt Beliebigkeit. Fünftens: Digitalisierung. Sie ist eine Infrastrukturaufgabe. Sicherheit, Einheitlichkeit, nicht Projektitis. Meine Damen und Herren, das ist moderne Bildungspolitik, keine Datensammlung ohne Sinn und Ziel. (Beifall bei der CDU – Glocke des Präsidenten) Deshalb sagen wir: Digitalisierung ja, aber mit Maß, mit klaren Zielen. Daten ja, aber im Dienst des Menschen, und Bildungspolitik mit Verantwortung statt mit Symbolpolitik. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall bei der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei jeder Unterschiedlichkeit der Diskussion im Einzelfall stellen wir doch gemeinsam fest, die Ergebnisse, die wir bei vielen Bildungsstudien sehen, können uns überhaupt nicht zufrieden machen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ändern Sie was an der Politik!) Die Vorstellung, die wir im deutschen Bildungssystem viel zu oft haben, dass alle zu jeder Zeit immer das Gleiche machen und dann zu einem bestimmten Zeitpunkt das vorher Erlernte gleichzeitig wieder abspulen und dann dafür eine Ziffernnote zwischen 1 und 6 bekommen, ist offensichtlich nicht erfolgreich. (Abg. Joachim Paul, AfD: Wie bitte?) Deswegen müssen wir hier, statt nur den Zustand zu bejammern, auch darüber reden, wie wir Lösungen finden, um unser Bildungssystem besser zu machen, unsere Schulen besser zu machen und vor allem auch unseren Kindern und Jugendlichen besser gerecht zu werden in einer sich wandelnden Zeit und einer sich wandelnden Gesellschaft. Da gibt es gute Ansätze, die auch jetzt schon in Kollegien von Lehrerinnen und Lehrern mit viel Engagement vorangetrieben werden. Diese guten Ansätze wollen wir zum Standard machen. Wenn Sie sich ein Grundschulkind vorstellen, das, nehmen wir an, in der dritten Klasse vorlesen soll und dafür benotet wird, dann liest es zehn Minuten etwas vor, und dann bekommt es eine 3. Und jetzt? Dann sagt es vielleicht: Oh, vor einem halben Jahr hatte ich noch eine 2, bin ich jetzt so viel schlechter im Lesen geworden? Eigentlich kann das Kind damit aber doch gar nichts anfangen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Moderne Unterrichtsmethoden und entsprechende Tools – die Digitalisierung macht da übrigens vieles einfacher möglich –, die sagen „Schau mal, Deine Lesegeschwindigkeit hat sich im letzten halben Jahr um 10 % gesteigert, der Durchschnitt in Deiner Klasse hat sich aber vielleicht um 15 % gesteigert, Dein Textverständnis ist dafür aber vielleicht wesentlich besser geworden“ – damit kann ein Kind doch viel mehr anfangen. Damit können dann auch Lehrkräfte und Eltern individuell wesentlich mehr anfangen und zielgesteuert Stärken stärken und an Schwächen arbeiten. So kommen wir dann zu dem, was in der heutigen modernen Gesellschaft später – sei es in der Ausbildung, im Studium, aber vor allem auch im Berufsleben – auch gebraucht wird. Es kommt nirgends im Berufsleben darauf an, dass alle zur gleichen Zeit immer das Gleiche machen und dann irgendetwas abspulen, sondern es kommt darauf an, auch individuell zu managen, sich Kompetenzen selbst anzueignen und sich selbst reflektieren zu können. Das muss ein moderner, qualitativ hochwertiger und sozial gerechter Unterricht heutzutage abbilden. Liebe Frau Groß, dazu können wir natürlich auch mal über den Tellerrand hinausschauen. Oh, wie schön ist Kanada! (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Kanada ist beim Thema datengestützte Unterrichtsentwicklung weltweit sehr weit vorne, und es ist doch gut, dass wir schauen, was wir von anderen lernen können. Andere schauen auch immer, was sie bei uns lernen können. Wir waren auch schon in vielen anderen Ländern, in Estland zum Thema Digitalisierung. Das gehört zu einer verantwortlichen modernen Bildungspolitik ganz genau dazu. Deswegen haben wir diesen Antrag formuliert, um das, was auch in Kanada schon gemacht wird, was wir sehr zielführend finden, was auch die Ergebnisse von Bildungsstudien für Kanada zeigen und was manche Schulen, viele Lehrerinnen und Lehrer schon tun, zur Regel zu machen und das Ministerium aufzufordern, genau diese Punkte zu unterstützen, indem man den Lehrerinnen und Lehrern und Kollegien die entsprechenden Möglichkeiten zur Verfügung stellt und natürlich auch Qualitätsentwicklung an Schulen betreibt. Ich verstehe gar nicht, was Ihre Vorbehalte gegen Qualitätsentwicklung an Schulen sind. Es muss doch unser Anspruch sein, dass Schulen sich immer auch selbst hinterfragen und weiterentwickeln – alles im Sinne der Zukunftschancen unserer Kinder. Deswegen werbe ich um Zustimmung für unseren Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Ja, offenkundig ist die Landesregierung bzw. sind die Fraktionen, die die Landesregierung unterstützen, in den Tests IQB 2024 und den ganzen Bildungstests, wo wir immer schlechter abschneiden und insgesamt im unteren Drittel liegen, bzw. bei einer Rahmenbedingung, wo Deutschland auf dem abschüssigen Weg ist, was Leistung angeht, nicht einmal bereit zu sagen, dass enormer Handlungsbedarf besteht. Sie sind noch nicht einmal bereit, Ihre Politik, die seit 35 Jahren linke Bildungspolitik ist, muss man sagen, in irgendeiner Weise kritisch zu reflektieren. Wenn man das natürlich nicht kritisch reflektieren will, dann will man auch nicht umkehren, sondern man will auf dem Weg nur noch schneller laufen, und das halten wir für falsch. Wenn ich mir dieses datengestützte System anschaue, die Sachen, die Sie jetzt vorschlagen, wirkt das ungefähr auf mich so, als hätte man einen Wasserrohrbruch, und dann tut man nicht das, um das Wasser aus der Wohnung herauszubekommen, sondern macht stattdessen Bilder von dem Wasser und legt sie auf dem Desktop in einem Ordner ab und sagt „Wir dokumentieren das jetzt; wir wollen Daten sammeln“, statt einfach die Dinge zu tun, die nachweislich richtig sind. Zum Beispiel einige Dinge wie Schulverwaltungsassistenten, mehrgliedriges Schulsystem, Leistungskultur, Notenwahrheit, Schulkindergärten, Deutsch vor Regelunterricht. Das sind alles Dinge, die gar nicht viel kosten, aber eine Kurskorrektur beinhalten. Deswegen können wir diesen Antrag nur ablehnen. Er geht an der Situation, die wir haben, vollkommen vorbei. Wir haben eine Bildungskrise. Wir haben eine schwerwiegende Bildungskrise. Wir haben eine Bildungskrise, die meines Erachtens sogar das Geschäftsmodell der Bundesrepublik Deutschland infrage stellt, ein Land ohne Rohstoffe. Wenn Sie jetzt immer von Kanada sprechen, möchte ich nur einen Punkt ansprechen. Auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind bedeutend dafür, ob Schulen erfolgreich sein können oder nicht. Schauen Sie sich bei Kanada nur die Einwanderungspolitik an. Dann werden Sie einen Vergleich zur Bundesrepublik – – – (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Weitere Zurufe von der SPD) – Ja, aber ein Vergleich zur Bundesrepublik lohnt da. Es kann nicht einfach so jeder nach Kanada reisen und sagen „Ich lasse mich hier nieder“. Da müssen Sprachkenntnisse vorgezeigt werden. Da müssen finanzielle Ressourcen vorgezeigt werden. Eine gewisse Altersspanne darf nicht überstiegen werden, usw. usf. Was in Kanada nicht möglich ist, ist, einfach über die Grenze zu laufen und zu sagen „Hier bin ich, ich kann mich jetzt hier ansiedeln“. Das ist ein klassisches Einwanderungsland, das natürlich Einwanderung nach eigenen Interessen steuern möchte. Daher ist das schon mal ein ganz großer Unterschied, und deswegen sind gewisse Dinge gar nicht auf die Bundesrepublik und vor allen Dingen nicht auf Rheinland-Pfalz übertragbar. Also: Wir lehnen den Antrag natürlich ab. Ich will noch eine Sache sagen. Wenn man diesen Antrag durchschaut, bedeutet es letztendlich langfristig, dass Anforderungen wieder gesenkt werden sollen. Wir wollen das Gegenteil. Wir wollen Anforderungen erhöhen, um die Leistungsbereitschaft zu stärken. Wir wollen eine ehrliche Feedbackkultur und Notenwahrheit. Um Notenwahrheit herzustellen, muss der Drittelparagraf abgeschafft werden, usw. usf. Wir wollen in der Bildungspolitik eine standardisierte Abschlussprüfung für den Erwerb der Mittleren Reife, so wie es in anderen Bundesländern üblich ist, usw., usf. Das sind unsere Maßnahmen. Dazu braucht man gar keine Datenbürokratie einzuführen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ein Stück weit muss man Ihnen auch misstrauen. Schüler-ID: Wenn man sich das genau überlegt, und ich glaube, ich male den Teufel nicht an die Wand, wenn man sagt: Nicht, dass nachher leistungsfremde Kriterien bei der Notenvergabe eine Rolle spielen, zum Beispiel Anpassungsfähigkeit an gewisse politische Ziele usw. usf. Das ist ein großes Misstrauen, was wir an dieser Schüler-ID festmachen müssen. Ich glaube, wir brauchen nicht mehr Daten. Ich glaube, die Erkenntnisse sind klar. Diese Bildungspolitik ist gescheitert. Sie ist gescheitert. Die Bildungstests sagen das ganz klar aus. Was wir jetzt brauchen, sind eigentlich ganz probate, einfach umzusetzende Kurswechselmaßnahmen. Wir brauchen nicht mehr Daten, sondern wir brauchen eine andere Bildungspolitik. Sie glauben, dass der falsche Weg so zu bewältigen sei, dass man jetzt noch schneller in die eine Richtung läuft. Ich glaube, nein, das ist falsch. Wir müssen umkehren. Wir lehnen den Antrag ab. Ich hoffe nur sehnlich – ich weiß, da sind die Ministersessel wahrscheinlich schon verteilt –: Wenn Sie wirklich eine andere Bildungspolitik wollen, dann müssen Sie anderes Personal haben, und dann müssen Sie wirklich einen Kurswechsel vollbringen. Tun Sie diesem Land nicht weiter eine Bildungspolitik an, die wirklich restlos gescheitert ist. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Manchmal ist es schwer erträglich, Vorrednern zuzuhören, weil man gar nicht weiß, wo man anfangen sollte, das zu kritisieren oder überhaupt zurechtzurücken. Deswegen lassen wir das jetzt an der Stelle. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das müssen Sie ja nicht mehr lange!) – Ich hoffe auch, dass die Zwischenrufe unterbleiben. Die stören nur. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wir sollten über die Sache reden. Darüber müssen wir sprechen. Ich habe heute Morgen übrigens schon einmal an der passenden Stelle die passenden Dinge gesagt. Es geht darum, dass wir ein leistungsfähiges Schulsystem schaffen. Dieses leistungsfähige Schulsystem muss sich entsprechend bewerten lassen. Wenn wir Leistungen bewerten – das können wir ganz einfach an der Notengebung festmachen –, dann gibt es in der Regel drei Standardkriterien, nach denen bewertet wird. Es gibt eine individuelle, eine absolute und eine sozial vergleichbare Komponente. Wenn wir die individuelle Entwicklung an einer Schule sehen, also zum Beispiel wie Leistung gemessen wird, können wir sehen, wie sich das innerhalb der Schulgemeinschaft entwickelt. Wir können das im Absoluten sehen: Wie hoch ist der Anteil von richtigen Antworten auf Fragen, die gestellt werden? Die soziale Komponente aber, das, was wir vielleicht innerhalb einer Klassenarbeit einfach mit einem Notenspiegel darstellen können, ist bei einer gesamten Schule relativ schwierig, weil wir nur unter den Klassen direkt vergleichen können, aber oft nicht mit Nachbarschaftsschulen, mit Schulen im Ausland oder einfach im anderen Bundesland, damit wir sinnvoll beurteilen können und nicht einfach so Pi mal Daumen oder aus dem Bauch heraus sagen, was eigentlich erfolgreich ist oder was nicht. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wenn wir vernünftig arbeiten wollen und wenn wir nicht herumraten wollen, was erfolgreich ist und was nicht erfolgreich ist, brauchen wir konkrete Daten, die funktionieren. Dazu braucht es beispielsweise Vergleichsarbeiten. Dafür braucht man die Möglichkeit, zu vergleichen: Was ist erfolgreich an der einen Schule, was ist erfolgreich an der anderen? Wir brauchen die freie Entscheidung der Schulen und der Lehrkräfte, die etwas ausprobieren, die didaktisch sinnvoll überlegte Dinge machen. Man muss aber am Ende auch schauen: Was davon war denn nun richtig? Was davon war jetzt erfolgreich? Ja, dazu muss man sich den Vergleich dann gefallen lassen, wenn man etwas macht, was leider nicht so erfolgreich war, dass man dann selbstr eflektiert sagen kann: Wir schauen mal an die Nachbarschule, an der es besser läuft. Was machen die denn besser? Dafür brauche ich aber ganz konkrete Daten. Diese Daten schaffe ich durch Vergleichsarbeiten. Ich schaffe sie dadurch, dass ich mir anschaue, wie sich die Schülerschaft entwickelt, und dann kann ich daraus Schlüsse ziehen. Wir haben aber auch andere Daten, die wir sinnvoll nutzen können. Wir haben eben schon einmal das Thema Schüler-ID gehört. Die Schüler-ID ist aus unserer Sicht sogar noch ein Schritt zu wenig. Wir könnten sogar noch weitergehen in eine Bildungs-ID. Das könnte man nicht nur auf die Schulzeit, sondern am besten auf das ganze Leben ausdehnen. Wenn wir sagen, wir machen alles, was den Schüler betrifft: Zum Beispiel stellen wir fest, jemand hat Förderbedarf. Das machen wir im Kindergarten. Momentan ist es so, dann gehen wir in die Grundschule und müssen das noch einmal feststellen. Dann gehen wir in die weiterführende Schule und müssen es noch mal feststellen. Es kostet Zeit, statt in dieser Zeit zu fördern. Einmal festgestellt und natürlich mit Zustimmung der Eltern, da werden keine Daten einfach so weitergegeben; das muss natürlich mit Zustimmung der Eltern passieren. Dann kann man aber konsequent weiterarbeiten, und zwar so, dass man keine Zeit verliert. Wenn man Erfolge hat – stellen wir uns mal vor, man macht Weiter- und Ausbildungen später –, dann haben wir die Möglichkeit, das fest einzuplanen. Das kann ich dann ganz einfach abrufen. Wir haben eine Entbürokratisierung ganz pragmatisch an der Stelle und lagern nicht mehr 40, 50, 60 Jahre lang alte Akten im Keller, weil wir alles digital haben. Wenn wir dahinkommen, vernünftig zu arbeiten, das Ganze entsprechend zu vereinfachen, dann spart uns das Zeit und Geld an der Stelle. Es erspart uns Bürokratie, und wir sind vor allem dazu in der Lage, das effektiv zu nutzen. Wir haben auch jetzt schon einen Teil datenbasierte Analyse, wenn wir zum Beispiel daran denken, welche Schulen wir mit dem Startchancen-Programm unterstützen. Da schauen wir auch darauf: Wo gibt es bestimmte Einflussfaktoren, die mehr Unterstützung brauchen? Dafür brauche ich Daten. Das kann ich mir nicht irgendwo aus der Nase ziehen. Deswegen ist es wichtig, dass wir diesen Kurs fortsetzen und in ein leistungsstarkes System kommen. Wir müssen vergleichen. Wir müssen uns selbst bewerten, und wir müssen uns diesen Vergleich gefallen lassen – für ein leistungsstarkes und ein leistungsbereites System, wo wir hinwollen. Dann können wir darüber diskutieren, was wir heute Morgen hatten, nämlich über die Frage, wie wir unser Schulsystem leistungsfähiger machen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Jetzt hat Abgeordneter Paul für eine Kurzintervention das Wort.

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Joachim Paul AfD

Herr Kollege, man merkt wirklich, dass Sie vom Schulalltag eigentlich wenig Ahnung haben. Ein guter Lehrer hat solch eine Vielfalt an Noten erhoben, dass der Schüler in einer der letzten Stunden seine Note bis auf die Kommazahl ausrechnen kann. Das ist alles nachvollziehbar und transparent – von den mündlichen Leistungen, von den sonstigen Leistungen, den schriftlichen Leistungen. Zu glauben, die Noten würden jetzt irgendwie nebulös in der Dunkelkammer gegeben: Das ist total praxisfern, was Sie hier erzählen. (Abg. David Guthier, SPD: Das hat er doch gar nicht gesagt!) – Natürlich. Genau das hat er erzählt. Ich muss das noch mal auf den Stand bringen. Noch eine Sache: Wissen Sie, was ganz einfach ist, was einfacher ist, als jetzt wieder Daten zu erheben? Ich meine, ich bin auch für die Digitalisierung. Was ganz einfach wäre, wäre den Lehrern mehr Zeit zu verschaffen, sich um die Schüler zu kümmern. Die Lehrer ersticken – Pläne machen, wieder dokumentieren, wieder Daten sammeln. (Zurufe von der SPD) Geben Sie dem Lehrer die Freiheit zu sagen, da ist ein Schulverwaltungsassistent, der ihnen hilft, und in der Zeit, die dadurch freigeschaufelt wird: Kümmere Dich endlich um Deine Schüler. Das können viele Lehrer nicht mehr, und dazu muss man sich auf die Schüler einlassen. Dazu brauche ich nicht mehr Daten, sondern ich brauche gut ausgebildete Lehrer, die sehen, wo der Schuh drückt, was man jetzt machen kann, wo man fördern muss usw. Einfacher, banaler geht es gar nicht mehr. Wir brauchen keine Datenerhebung bis Ultimo. Wir brauchen mehr Zeit für Lehrer, die gut ausgebildet sind, und dann brauchen wir sogar weniger Sozialarbeiter, weil der Lehrer sagen kann: Gib mal acht, hier haben wir ein Problem. Da müssen wir weiterentwickeln; Rechtschreibung oder Mathematik oder andere Dinge oder einfach Arbeitshaltung oder Selbstorganisation. Das allein reicht. Dafür muss ich nicht nach Kanada fliegen. Dazu brauche ich keine Schüler-ID und Daten, die bis Ultimo erhoben werden. Es sind ganz einfache Handgriffe, die man machen kann, um hier schon Veränderungen zu erzielen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Zur Erwiderung hat Abgeordneter Thoma das Wort.

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Stefan Thoma FDP

Es ist ein bisschen erschreckend, wenn ich mir diesen Vorwurf eines ehemaligen Kollegen anhören muss, wenn ich mir überlege, wie lange er schon hier sitzt. Ich bin erst ein halbes Jahr hier. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir über datengestützte Unterrichtsbewertung sprechen, dann sprechen wir nicht darüber, eine einzelne Note an einen einzelnen Schüler zu vergeben; denn da ist es durchaus richtig, da muss man entsprechend gut begründen und erklären, wie es dazu kommt, dass jemand seine Bewertung bekommt. Übrigens an der Stelle passend zum Antrag: Ein transparenteres Zeugnis, in dem ich die Kompetenzen gezielter ausweise, aus dem das dann auch beispielsweise Eltern oder Arbeitgeber deutlich besser herauslesen könnten – nicht nur das, was ich dem Schüler mündlich mitteile –, würde das effizienter machen. Auch das ist datenbasierte Arbeit. Wir reden hier aber darüber, dass Schulen vergleichbar miteinander sind, und das hat nichts damit zu tun, was der einzelne Lehrer dem einzelnen Schüler für eine Note gibt, sondern damit – – – (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) – Es reicht mit Ihrer Zwischenlaberei hier an der Stelle. Sie haben eben interveniert. Jetzt lassen Sie mich antworten. Wir sind an der Stelle dabei, dass Schulen im Gesamtsystem miteinander vergleichbar sind. Das funktioniert nicht am individuellen Fall eines einzelnen Schülers mit einem einzelnen Lehrer, sondern nur im Gesamtsystem mit dem Gesamtsystem. Wenn Sie an der Stelle keine Daten haben wollen, dann können Sie weiter herumraten oder aus dem Bauch heraus raten, welche pädagogischen Systeme gut sein sollen. (Zuruf von der SPD) Dann sind wir bei dem Punkt, dass das vielleicht politisch beeinflusst ist, wie Sie sich das vorstellen, nämlich das, was gerade sozusagen opportun ist. Nein, wir wollen eine wissenschaftliche, datenbasierte Analyse, und dann kann man sehen, was objektiv am besten funktioniert. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht Abgeordneter Schwab für die Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen. Liebe Ampelfraktion, ja, beim ersten Durchlesen Ihres Antrags habe ich mir gedacht, das hört sich alles richtig gut an. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich wollen auch wir FREIE WÄHLER eine Verbesserung und eine moderne Anpassung unseres Bildungssystems. Als ich dann Ihre Ausführungen und Forderungen im Detail durchgegangen bin, habe ich mich gefragt: Was sollen unsere Lehrer noch alles leisten? Wir können in der Theorie viel über Digitalisierung, Transformation und Standardisierung sprechen, doch zeigt die Praxis, dass der Alltag sehr oft vom Prinzip der Improvisation geprägt ist. Vielleicht sollten wir mehr Landeskunde unterrichten, gerne auch in der Erwachsenenbildung. Wer Deutschland bei 236 Einwohnern/km² mit Ländern wie Finnland bei 1 8 und Kanada bei gerade einmal vier Einwohnern vergleicht, hat grundsätzlich wichtige Dinge nicht verinnerlicht. Dort gibt es ganz andere Voraussetzungen. Wir müssen uns dagegen mit den Folgen eines aus mancher Sicht ganz gezielt betriebenen Umbaus der Gesellschaft und dessen nachteiligen Auswirkungen auseinandersetzen, dessen Folgen in der Konsequenz tief in unsere Schulen hineinwirken. Es ist schon abenteuerlich zu denken, die bisher erkannten nachteiligen Folgen über mehr Digitalisierung und mehr Kontrolle bewältigen zu können. Wir brauchen mehr Lehrer, und wir brauchen ein höheres Leistungsniveau. Wir müssen fördern und fordern, nicht gleichschalten und Niveau senken. Ihr Antrag trägt den Geist, Schülern den Druck zu nehmen und stattdessen den Druck auf Lehrerinnen und Lehrer zu erhöhen. Wie sich das wohl auf Motivation und Krankenstände auswirken wird? Die Umsetzung von hehren Zielen scheitert in vielen Bereichen oft am fehlenden Praxisbezug. Bevor wir an die Detailarbeit gehen, müssen wir unseren Pädagoginnen und Pädagogen durchgängig gleiche und leicht anwendbare Standards zur Verfügung stellen. Es kann nicht sein, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer zu Erfüllungsgehilfen von Digitalisierungsexperten werden. Sie brauchen die Zeit in ihrem Arbeitszimmer für ihre Nach- und Vorbereitungen auf den nächsten Unterrichtstag und nicht zur Erfüllung zusätzlicher Dokumentationspflichten. Blumige Worte wie „individuelle Förderung“, „Bildungsgerechtigkeit“ und „Feedbackkultur“ lassen Schlimmes befürchten. Als ich dann noch Begriffe wie „Wahl der Lern- und Prüfungsformate“ und „Klausurersatzleistungen“ gelesen habe, war ich wirklich endgültig raus. Ihre wirklich sozialistische Idee: individuelle Förderung durch Senkung des Standards. Eine weitere Senkung des Leistungsniveaus ist mit uns FREIEN WÄHLERN definitiv nicht zu machen. Für alle, die zu dieser Zeit noch im Urlaub waren, empfehle ich, den IW-Bildungsmonitor vom 23. August 2025 nachzulesen. Bilden Sie sich wirklich ein, Sie könnten alle Probleme durch Einrichtung einer Insel der Glückseligkeit der Digitalisierung lösen? Fakt ist doch, dass immer weniger Schülerinnen und Schüler der deutschen Sprache mächtig sind und im Schnitt weniger lesen, schreiben und rechnen können. Kümmern Sie sich erst einmal darum, bevor Sie abgehobene Anträge wie diesen auf den Weg bringen. Selbstverständlich lehnen wir diesen Antrag ab, auch wenn Sie diesen mit Ihrer Hausmacht durchsetzen werden. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die Landesregierung Bildungsminister Teuber. (Präsident Hendrik Hering blickt zur Regierungsbank) Bildungsminister Teuber spricht jetzt für die Landesregierung. (Staatsminister Sven Teuber: Ich war noch in Trance! – Beifall und Heiterkeit bei der SPD sowie Heiterkeit bei der AfD)

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Sven Teuber

Ich war noch in Trance. – Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Datengestützte Schulentwicklung – – – Ich muss tatsächlich überlegen, in welchen Bereichen wir jetzt anfangen, um ein bisschen Aufklärung zu leisten. Erstens: Datengestützte Schulentwicklung hat das Ziel, in den Bereichen, in denen es notwendig ist, Kernkompetenzorientierung zu ermöglichen, die individuelle Förderung zu unterstützen und dann die Kernkompetenzen weiter ausbilden zu können. Daher werden natürlich so wenige Daten wie nötig gesammelt, um so viele Aussagen wie möglich daraus abzuleiten. Heute gibt es mindestens ein Ihnen bekanntes Mittel dazu. Das nennt sich VERA. Das findet in der 3. Klasse und in der 8. Klasse statt. In der 3. Klasse und der 8. Klasse werden Vergleichsarbeiten geschrieben. Die werden dann ausgewertet und im besten Fall, wie bei dem Klassenlehrer meiner Tochter, genutzt, um an einem Elternabend und auch mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen: Kompetenzbereiche sind in unserer Klasse so und so ausgebildet; im Verhältnis zu den anderen Schulen ist das so und so; wir haben das Ziel, dort und dorthin zu kommen, um Kompetenzen auszubauen. Das ist heute schon das Ziel von VERA. So wollen wir das im Lesen, Schreiben und Rechnen strukturiert Jahr für Jahr immer wieder miteinander halten. Warum? Weil wir dann Ziele vergeben können. Wenn wir in Zielorientierung arbeiten, können wir auch Maßnahmen hinter die Ziele setzen. Wenn ich sehe, dass das Ziel verfehlt wird, oder wenn ich erkenne, ich bin nicht auf dem Dampfer, dass ich das Ziel erreichen kann, um Kompetenzen auszubauen, dann brauche ich folgende Maßnahmen, die mir an die Hand gegeben werden. Damit unterstützen wir also einen Unterricht, der viel zielorientierter, kompetenzorientierter und kindorientierter sein kann, weil ich die sehr Guten noch besser mache, die Guten sehr gut mache und noch viel mehr Möglichkeiten habe, die Kompetenzentwicklung abzubilden. Das ist das Ziel. Deswegen haben die Fraktion einen Antrag eingebracht, der genau dieses Ziel unterstützt; denn er wird dazu beitragen, dass nicht nur Kanada oder auch andere Länder, die das sehr erfolgreich machen, alleine bleiben, sondern auch Rheinland-Pfalz sich auf diesen erfolgreichen Weg begibt, damit wir Lehrerinnen und Lehrer entlasten, Schülerinnen und Schülern ein transparentes Bild geben und Eltern einbinden, dieses Bild immer wieder mitzuvollziehen und mit unterstützend entwickeln zu können. Wir können hier nicht immer nur stehen bleiben und sagen, „Die Kompetenzbereiche sind nicht gut genug; die können das nicht, und die können das nicht“, aber nie eine Maßnahme einleiten. Wenn ich Ihnen jetzt gerade zugehört habe, Frau Groß, dann bleibt die Überschrift „Die CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz hat nichts mit Bundesbildungsministerin Karin Prien zu tun“; (Zuruf der Abg. Jennifer Groß, CDU) denn Karin Prien und alle Bundesländer, alle Kultusminister dieser Bundesrepublik haben sich genau auf diesen Weg schon verständigt. Wo hier der eine Sozialismus erwartet, ist auf der anderen Seite dieser Medaille Karin Prien zu sehen. Die Sozialistin Karin Prien hat in diesem Sinne also vorgeschlagen, dass wir in eine datengestützte Schulentwicklung investieren, damit wir nicht mehr im Nebel stochern, sondern damit wir Kompetenzbereiche, die wir immer wieder beklagenswerterweise nicht erreichen, wirklich mal zielorientiert erreichen können. Heute ist es so, dass Sie sich mit Freude auf jede IQB-Bildungsstudie wälzen und sagen: Mensch, die können das immer noch nicht. Mann, seid Ihr doof. – In diesem Zusammenhang muss man ganz klar sagen, datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung erleichtert uns allen, Ziele auszugeben, Ziele miteinander zu verständigen und dann in einem Zieldialog zu schauen: Wie kann ich meine Schülerinnen und Schüler zu diesem Ziel bringen, um zu fördern, zu fordern und Leistungen zu ermöglichen, und es nicht von der Herkunft oder sonstigen Dingen sozusagen abhängig machen? (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das ist im Endeffekt etwas, wo wir aber mit VERA 3 und VERA 8 schon auf dem Weg sind, aber noch längst nicht dort, wo wir hin müssen. Wir könnten noch StarS nennen. Ich könnte Ihnen noch viele andere Module nennen. Ich sage Ihnen, Sie müssen nicht immer nur schauen, wer so gut ist, sondern dann auch sagen „Was machen die, um so gut zu sein?“. Da sagen wir, wir brauchen diese Elemente datengestützter Unterrichts- und Schulentwicklung, weil sie den Druck herausnehmen und Beziehungs- und Bindungsarbeit für Lehrerinnen und Lehrer ermöglichen. Da liegt zu viel Druck bei Lehrerinnen und Lehrern, die das nicht noch zusätzlich machen, sondern wir müssen sagen: Was kommt dafür weg? Das ist der nächste Prozess. Wir müssen den Mut haben zu sagen: Wir entschlacken an einigen Stellen. Wir machen dafür eine datengestützte Unterrichtsentwicklung. Wir geben Euch Maßnahmen, die helfen, diese Ziele zu erreichen, und dann können wir in Kompetenzbereichen nachweislich zielorientiert wissenschaftlich fundiert arbeiten. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) In dem Zusammenhang vielleicht noch ein Satz, Frau Groß, weil Sie hier so gegen Statistiken gewettert haben. (Staatsminister Sven Teuber hält Unterlagen hoch) Das ist Ihre Auswahl an Kleinen Anfragen nur von heute. Das heißt, wenn es nach Ihnen geht, dass wir angeblich keine Daten und Statistiken sammeln sollen, dann hören Sie doch vielleicht auf, jedes Mal dieselben Kleinen Anfragen zu stellen und jedes Mal alle fünf Tage neue einzureichen. Wenn Sie nicht wollen, dass man Statistiken aufbläht, dürfen Sie nicht laufend nach Zahlen fragen, die mühsam in Schulen erhoben werden müssen, weil wir sie nicht zentral erheben – genau aus dem Grund, weil wir keine Statistiken einfach nur aufblähen wollen, (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) sondern weil wir zielorientiert sind und nicht Arbeitsbelastung brauchen, nur um Ihre Selbstbeschäftigung oder ein Fleißbienchen zu haben. (Staatsminister Sven Teuber hält die Unterlagen erneut hoch) Diese bekommen Sie dann zurück, aber Statistiken werden wir trotzdem zielorientiert brauchen, und nicht, um an einigen immer noch weiteren Stellen immer dieselbe Frage neu stellen zu müssen. Ich freue mich und danke für den Antrag. Wir sind auf dem Weg, den Karin Prien, den unsere Bundesministerin und Kollegin sozusagen mit begonnen hat und den wir gemeinsam mitgehen wollen, und wir wollen Rheinland-Pfalz an die Spitze der Bewegung stellen und nicht ans Ende. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Zu einer Kurzintervention hat Abgeordnete Groß das Wort.

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Jennifer Groß CDU

Daten ja, aber im Sinne der Schüler, im Sinne der Menschen, im Sinne der wahren und echten Entlastung – genau das ist es, was ich hier vor, sagen wir, 20, 25 Minuten gesagt habe. (Staatsminister Sven Teuber: Nicht ganz!) Punkt 1: Ich weiß, Zuhören ist eine Kompetenz, die Sie nicht besitzen. (Zurufe aus dem Hause: Ui! Oh! – Unruhe im Hause) Das andere: Wenn man sich vorne hinstellt und jammert, dass man Antworten liefern muss – über die Qualität könnte ich jetzt auch sehr lange berichten, ob das gut ist, was die Antworten der Kleinen Anfragen sind –, finde ich das amüsant. Fangen Sie doch einfach einmal damit an, dass wir alle gar keinen Grund mehr haben, Kleine Anfragen zu stellen. Das nennt sich dann gute Bildungspolitik, und dann bedarf es gar keiner weiteren Fragen mehr. Das ist es aber, was Sie in 34 Jahren nicht gelernt haben. Ich freue mich auf das 35. Jahr; denn da wird das Ende sein. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

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Sven Teuber

In dem Zusammenhang muss man einfach deutlich sagen, es ist schön, wenn Sie jetzt doch dafür sind, Daten zu sammeln. Da müssen Sie sich einfach nur entscheiden; das heißt also, eine datengestützte Unterrichtsentwicklung. Was Sie fragen, können Sie alles fragen. Ich will Ihnen nur sagen, Sie haben gerade das Hohelied von weniger Daten und weniger Statistiken gesprochen. Sie tragen nicht dazu bei, dass Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen mehr Zeit haben, wenn Sie immer mehr und mehr wollen. Wir müssen auch Mut haben, uns dann auf Daten zu konzentrieren. Sie können sich hier in dem Sinne nicht einfach immer wieder selbst widersprechen. Wir brauchen eine datengestützte Unterrichtsentwicklung, um in Kernkompetenzbereichen voranzukommen. Wir wollen das erreichen. Wir müssen das erreichen. Wir müssen die Potenziale der Kinder mehr heben und ihnen gerechter werden, um bessere Ergebnisse zu erzielen. Das ist offensichtlich das Ziel dieser Koalition. Das zu kritisieren, ist doch offensichtlich wohlfeil, wenn Sie in der letzten Sitzung gesagt haben, wir haben immer noch nicht die Kompetenzbereiche erreicht, die wir wollen. Wir müssen sie miteinander definieren, und wir müssen dann auch Maßnahmen haben. Darauf haben wir Antworten. Gleichzeitig muss ich Ihnen sagen, die Prüfungskultur und diese Weiterentwicklung hat die BMK schon 2021 beschlossen. Hier dann so zu tun, als hätten wir uns irgendetwas aus dem Wolkenkuckucksheim ausgedacht: Nein. Wir sind auf einem Weg, und ich möchte, wir möchten Rheinland-Pfalz an die Speerspitze von Bildungspolitik in diesen Bereichen bringen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP) Das muss der Anspruch sein, weil unsere Kinder nichts anderes verdient haben. Deswegen arbeiten wir beharrlich daran. Wir haben Lösungsvorschläge, wir haben Ideen. In dem Sinne unterscheidet sich das von manchen in diesem Saal durchaus, weil die bei Problembeschreibung stehen bleiben und nicht den Teil mitliefern, wie man das Problem lösen kann. Für Problembeschreibung sind wir nicht gewählt, werden wir nicht bezahlt und haben wir tatsächlich auch keine Aufgabe. Wir sind für die Lösung von Problemen da. Daran arbeiten wir. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP)

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Hendrik Hering

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13369 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Wir kommen damit zu Punkt 29 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe, LWTG, und Einführung eines „Pflegeplatzfinders“ (Pflegeplatzfindergesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13374 – Erste Beratung Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Für die antragstellende Fraktion spricht Kollegin Moesta.

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Anette Moesta CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Einführung einer digitalen Pflegeplatzfinderplattform für Rheinland-Pfalz. Sicher haben sich schon einige von uns auf die Suche nach einem Pflegepla tz gemacht und festgestellt, dass dies eine große Herausforderung ist; denn stationäre Pflegeplätze sind rar, und es werden nicht mehr. Menschen werden plötzlich pflegebedürftig, sei es dauerhaft oder vorübergehend nach einem Krankenhausaufenthalt. Es ist regelmäßig nicht planbar. Die Suche nach einem der knappen Pflegeplätze ist herausfordernd, zeitaufwendig und nervlich belastend. Der Suchradius wird immer mehr erweitert. Es geht oft nur noch darum, überhaupt unterzukommen. Sozialdienste der Krankenhäuser tätigen 30, 40 Anrufe, um für eine Person einen Heimplatz zu finden. Genauso ist dies bei Angehörigen und Pflegestützpunkten. In meiner Heimat übernimmt der Pflegestützpunkt diese Aufgabe schon gar nicht mehr, da es zeitlich nicht machbar ist. Genau von hier, aus der Praxis, kommt auch die Überlegung: Warum geht das nicht digital? Warum gibt es für Rheinland-Pfalz keine unterstützende Plattform? Die Anrufe von Angehörigen, Sozialdiensten und Pflegestützpunkten, kommen die auch irgendwo an in den Pflegeheimen? Deshalb frage ich in den Heimen bei den Besuchen regelmäßig: Wie viele Anrufe nach einem Pflegeplatz hatten Sie heute schon? Und: Wie viele Personen, Ehepartner standen heute schon vor der Tür? Die Träger berichten von verzweifelten, weinenden Angehörigen, die einen Platz für ihren Partner oder ihr Elternteil suchen. Genau hier setzt der Pflegeplatzfinder Rheinland-Pfalz an. Der digitale Pflegeplatzfinder soll Betroffene und Heime unterstützen, indem er verfügbare stationäre Pflegeplätze und Kurzzeitpflegeplätze tagesaktuell und flächendeckend anzeigt. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir mit dem digitalen Pflegeplatzfinder auch erstmals einen Überblick über die tatsächliche Versorgungssituation in Rheinland-Pfalz bekommen werden. Gibt es nie oder selten freie Plätze, dann braucht es neue Angebote in der Region, und deshalb braucht es auch eine gesetzliche Verpflichtung, freie Plätze tagesaktuell einzugeben. Davon profitieren die Pflegeplatzsuchenden und auch die Pflegeheime. Es schafft deshalb nicht mehr Bürokratie, sondern entlastet die Einrichtungen. Natürlich habe ich, wenn eine Einrichtung grün ist, also einen freien Platz hat, keinen Platz; denn dazu gehört viel mehr. Da sind viele weitere Abstimmungen nötig. Er gibt aber Orientierung, Unterstützung und erspart zahlreiche Anrufe. (Beifall der CDU) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, so wichtig eine solche Plattform und App als Ergänzung ist, ist sie natürlich kein Ersatz für echte Versorgungspolitik. Sie ist kein Allheilmittel und löst nicht die Probleme, die unser Pflegesyste m heute belasten; denn – das wissen wir alle – die App schafft keinen einzigen zusätzlichen Pflegeplatz. Sie löst keinen Fachkräftemangel. Wir haben zu wenige Plätze. Wir haben Einrichtungen, die am Limit arbeiten. Wir haben Pflegekräfte, die die Pflege verlassen, und Auszubildende, die abbrechen oder nie in der Pflege arbeiten wollen. Wir haben pflege nde Angehörige, die dringend Unterstützung und Entlastung brauchen, auch bei der Pflege jüngerer Menschen. Wir haben eine überbordende Dokumentationspflicht, und die Digitalisierung in Heimen ist mehr als dürftig, weil das Geld fehlt. Das sind die großen strukturellen Fragen. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Noch ein Punkt, der ganz Rheinland-Pfalz betrifft. Pflegeentscheidungen sind hochkomplex, emotional und individuell. Viele Familien benötigen Pflegestützpunkte. Eine App kann Pflegegrad, Demenz, Mobilität, individuelle Bedürfnisse nicht adäquat erfassen. Betroffene brauchen persönliche Beratung. Die rheinland-pfälzische Landesregierung nimmt derzeit bewusst in Kauf, dass die Beratungsstrukturen der Pflegestützpunkte, der Beratungs- und Koordinierungsstellen zusammenbrechen. Vielerorts sind die Stellen nicht mehr besetzt. Kündigungen sind ausgesprochen, weil die Träger die Finanzierung nicht mehr stemmen können. Qualifizierte Mitarbeiter scheiden aus. Unsere Ministerin schaut zu und spricht von einem jahrzehntelangen Konsens in Rheinland-Pfalz, dass Eigenanteile zu leisten sind. Die Lösung unserer Ministerin ist auch, es gibt gute Modelle in Trägerschaft der Kommunen. Frau Ministerin, Sie wissen ganz genau, dass die Kommunen am Limit sind, und dann packen Sie noch von hinten durch die Brust den Eigenanteil drauf. Wir erwarten von einer Sozialministerin Impulse. Bisher kommt Funkstille. (Beifall der CDU) Die Aufgabe unserer Ministerin ist es, im ersten Schritt das System zu stabilisieren und dann im System gemeinsam mit Trägern und Kommunen das Konzept Pflegestützpunkt endlich weiterzuentwickeln und die heutigen Fragestellungen, die heutigen Lebenssituationen der Betroffenen zu berücksichtigen. Frau Ministerin Schall, wachen Sie endlich auf, und kümmern Sie sich um den Erhalt der Pflegestützpunktstrukturen, den Erhalt der Beratungs- und Koordinierungsstellen. Unterstützen Sie aber auch alle die Einführung eines digitalen Pflegeplatzfinders als ein hilfreicher, pragmatischer digitaler Baustein, der Orientierung, schnelle Hilfe und Verlässlichkeit bietet – (Beifall der CDU) tagesaktuell, flächendeckend und ausbaufähig. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Horstmann.

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Lana Horstmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Etwa 270.000 Menschen in Rheinland-Pfalz sind pflegebedürftig. Aus unserer politischen Arbeit, aber oft natürlich auch aus persönlicher Betroffenheit im eigenen Umfeld, ist uns allen bewusst, Pflegebedürftigkeit kann sowohl für die Betroffenen als auch für die Angehörigen eine große Belastung werden, umso mehr, wenn sich die Suche nach Unterstützung herausfordernd gestaltet. In Rheinland-Pfalz sind wir mit unseren vielfältigen Unterstützungsangeboten insgesamt gut aufgestellt. Dazu zählt die Beratung durch unsere insgesamt 135 Pflegestützpunkte, genauso wie die Bandbreite an niedrigschwelligen Angeboten vor Ort, eingebettet in den Sozialraum vor Ort. Dazu zählen aber auch präventive Unterstützungsangebote wie die Gemeindeschwesterplus, ebenso wie besondere Wohnformen, die Wohnen im vertrauten Umfeld selbst dann ermöglichen, wenn Unterstützung gebraucht wird, Stichwort „WohnPunkt RLP“. Und: Wir nutzen die Möglichkeit der Digitalisierung, um Abläufe für alle Beteiligten zu vereinfachen, für Pflegekräfte und Einrichtungen genauso wie für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Diese Ausgangssituation gilt es zu berücksichtigen, wenn wir über den im Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vorgelegten Vorschlag eines Pflegeplatzfinders sprechen. In Ihrem Gesetzentwurf verweisen Sie auch darauf, welche Angebote zur Pflegeplatzsuche es bereits gibt. Diese weiterzuentwickeln und zusammenzuführen, hört sich zunächst einmal nachvollziehbar an. Es stellen sich allerdings aus unserer Sicht auch einige Fragen. Beispielsweise: Ist der Aufwand für die Einrichtungsträger tatsächlich so gering, wie Sie das in Ihrem Gesetzentwurf beschreiben? Wäre es tatsächlich praktikabel und sinnvoll, sie zur regelmäßigen Übermittlung der Daten zu verpflichten? Was bedeutet überhaupt „regelmäßig“? Gerade konnte ich Ihrem Vortrag entnehmen, tagesaktuell – ein ganz enormer Aufwand. Und zuletzt: Ist es eigentlich zielführend, die bestehende Vielfalt an Plattformen komplett aufzugeben? Kurzum: Würden die Betroffenen am Ende tatsächlich erkennbar von Ihrem Gesetzentwurf profitieren, oder stoßen wir hier schnell auf allerlei praktische Probleme und Fallstricke? Wenn man Ihre doch recht vagen Ausführungen im Gesetzentwurf zugrunde legt, dann bleiben diese und andere Fragen unseres Erachtens weitestgehend offen. Im Ziel sind wir uns hingegen einig. Das möchte ich an der Stelle noch einmal ausdrücklich betonen. Die Pflegeplatzsuche sollte für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen möglichst einfach und wenig belastend sein. Ob wir diesem Ziel mit dem vorliegenden Gesetz jedoch wirklich näherkommen, dahinter würde ich zumindest ein Fragezeichen setzen; denn zwischen „Klingt gut“ und „Ist gut“ gibt es, wie dieses Beispiel zeigt, oft große Unterschiede. Dennoch: Das Thema ist zweifelsohne von großer Bedeutung. Daher freue ich mich auf weitere Beratungen und bin gespannt, ob Sie die Leerstellen und Schwächen in Ihrem Gesetzentwurf noch bereinigen. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollege Winkler.

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Josef Winkler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Moesta, wer hier aufgeweckt werden muss, das ist schon die Frage, die zulässig ist, meine ich, wenn man wenige Monate vor der Wahl mit solch einem Gesetzentwurf um die Ecke kommt, der im eigentlichen Gesetzestext nur wenige Zeilen umfasst, (Zuruf von der CDU) und sagt, alle Details, die noch zu klären sind, soll bitte die Regierung per Verordnungsermächtigung selbst auf den Weg bringen. Außerdem soll das Ganze am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Dafür sind wir ein bisschen spät dran, muss ich sagen, mit der ersten Lesung. Wenn wir das im Ausschuss noch ausführlich besprechen wollen – das sollte man wohl –, dann finde ich den Vorwurf, dass irgendwer geschlafen hat, völlig in die Irre gehend. Trotzdem: Das Problem, das Sie geschildert haben, kennen wir natürlich alle. Meine Mutter war über Jahrzehnte Pflegedienstleitung in einem sehr großen Altenheim in Koblenz, und es ist immer wieder genau der Fall eingetreten, dass es schwer ist, den Überblick zu behalten, insbesondere in den jetzigen Zeiten, wenn die Leute sehr viel später als früher in solche Einrichtungen kommen und die Verweildauer oft nur kurz ist, weil der Tod eintritt, weil sie sehr multimorbid sind, wenn sie aufgenommen werden. Was früher eher die Ausnahme war, ist heute eigentlich der Regelfall. Insofern wäre es tatsächlich sinnvoll, möglichst häufig diese Daten zu übermitteln, aber dass das keine Bürokratie wäre, die vor Ort für eine Belastung sorgt, kann man so nicht stehen lassen. Was kann man sich denn noch Bürokratischeres vorstellen, als womöglich mehrmals am Tag immer wieder für jeden einzelnen Platz, der in einer solchen Einrichtung vorgehalten wird, nachzuhalten, ob er belegt ist oder freigeworden ist? Insofern muss man sich schon ehrlich machen. Es gibt auch Bürokratiesachen, die sinnvoll sein können. Man sollte hier nur nicht mit Nebelkerzen werfen und sagen, diese ganze Datenerhebung und Datenübermittlung macht keinerlei Mehrarbeit und wird nebenbei gemacht. So wird es nicht laufen. Wenn das mehrfach am Tag sein muss und nicht automatisiert sein kann, bindet das natürlich Arbeitskraft, die bisher für anderes verwendet wird. Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf in der Begründung festgehalten, was regierungsseitig in der Verordnung zu regeln wäre, nämlich die Art der zu übermittelnden Daten, die Fristen und Verfahren der Datenaktualisierung, die Schnittstellenstandards für die elektronische Datenübermittlung – darauf komme ich gleich noch einmal kurz zurück –, die Form der Veröffentlichung und Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Das ist schon eine ganze Menge, vor allem, wenn man sich vor Augen hält, dass diese Einrichtungen, um die es hier geht, (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) nur teilweise große Ketten sind, die einheitliche IT-Systeme haben. Es gibt sehr viele Einrichtungsträger, die nur einzelne Einrichtungen betreiben, ob das kommunale Träger sind, ob das kirchliche Träger sind, die von einzelnen Orden betrieben werden, oder ob das kirchliche Träger sind, die von Bistümern oder Landeskirchen getragen werden. All diese Einrichtungen müssten dann auf die gleichen Datenschnittstellen zugreifen können und die entsprechende Ausstattung haben. Für jedes Programm müsste eine Datenschnittstelle auf die Einrichtung bezogen programmiert werden. Alles in allem wird das bis zum 1. Januar nicht möglich sein. Es spricht nichts dagegen, dass das als mittelfristiges Projekt geprüft wird. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Ich habe nicht den Eindruck erweckt, dass es eine grundsätzlich schlechte Idee ist. Ich finde nur, man sollte sich ehrlich machen. Das wird einen erheblichen Aufwand verursachen. Die Einrichtung wird viel Geld kosten. Das wird unter der Voraussetzung viel Personal binden. Es ist noch nicht klar, ob es wirklich das bringen wird, was in Ihrem Entwurf als Gesetzeszweck dargestellt ist. Das muss man ganz offen diskutieren dürfen. Ich bin bereit dazu. Es ist selbstverständlich, dass wir das im Ausschuss miteinander diskutieren. Es gibt bereits viele Dutzend Plattformen, die sich mit diesem Thema befassen. Ich meine, es wäre sinnvoller, eine bundesweite Regelung zu finden. Darüber kann man diskutieren. Insofern lassen Sie uns ohne Schaum vor dem Mund miteinander umgehen. Niemand musste in dieser Frage aufgeweckt werden, sondern manchmal ist die Sache komplizierter, als man es sich auf den ersten Blick vorstellt. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Zu einer Kurzintervention hat Abgeordnete Moesta das Wort.

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Anette Moesta CDU

Lieber Herr Winkler, ich möchte nur auf einen Punkt eingehen, weil Sie sagten, jetzt, kurz vor der Wahl kommen wir damit raus. Ich möchte auf unseren Antrag „Menschenwürdigere Pflege in RheinlandPfalz“ – Drucksache 18/8979 – vom 8. März 2024 verweisen. Da haben wir ein Gesamtpaket vorgelegt. Darin stand: Entwicklung einer digitalen Plattform, „die Betroffenen und Suchenden Angebote der Pflegeversorgung anzeigt, wo insbesondere stationäre Pflegeplätze aktuell zur Verfügung stehen“. (Beifall der CDU –

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Josef Winkler GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dann nehme ich den Vorwurf zurück, dass Sie in dieser Frage geschlafen haben, und beschränke das aber auch darauf. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FPD sowie Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht Abgeordneter Lohr für die AfD.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben große Schwierigkeiten, einen passenden Pflegeplatz zu finden, insbesondere dann, wenn sie sich zum ersten Mal mit stationärer oder teilstationärer Pflege beschäftigen. Oft fühlen sie sich überfordert, weil es schwer ist, sich einen Überblick über die bestehenden Angebote zu verschaffen und die richtigen Ansprechpartner zu finden. Ein Pflegeplatzfinder kann eine wertvolle Unterstützung sein. Er hilft den Menschen, schnell und einfach Informationen über Einrichtungen und freie Plätze zu bekommen. Gleichzeitig entlastet er die Pflegeeinrichtungen, da sich die Zahl der Anfragen reduziert, wenn schon online ersichtlich ist, dass aktuell keine freien Plätze verfügbar sind. Ähnliche Plattformen gibt es bereits in anderen Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen wurde der Heimfinder NRW schon vor einigen Jahren eingeführt. Er bietet über Website und App eine vollständige Übersicht über Pflegeeinrichtungen und tagesaktuelle Angaben zu freien Plätzen. Die Meldung freier Plätze ist dort verpflichtend und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. In Bayern existiert mit dem Pflegefinder eine ähnliche Plattform, dort allerdings auf freiwilliger Basis. Dennoch nutzt rund die Hälfte der Einrichtungen diese Möglichkeit. Diese Beispiele zeigen, das Interesse bei Pflegebedürftigen und Angehörigen ist groß. Auch die Sozialverbände bewerten solche Plattformen überwiegend positiv, selbst wenn sie natürlich die zentralen Probleme in der Pflege wie den Fachkräftemangel oder den Mangel an Pflegeplätzen nicht lösen können. Trotzdem bieten sie einen spürbaren Mehrwert für pflegebedürftige Angehörige und für die Einrichtungen selbst. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Verpflichtung zur Nutzung tun wir uns allerdings etwas schwer. Grundsätzlich bevorzugen wir freiwillige Lösungen, die aus Überzeugung genutzt werden. Andererseits hat eine verpflichtende Nutzung auch Vorteile. Das will ich nicht verschweigen. Nur so kann beispielsweise gewährleistet werden, dass die Übersicht vollständig und stets aktuell bleibt. Das ist entscheidend für den Nutzen eines solchen Instruments. Klar ablehnen möchten wir jedoch übermäßig hohe Bußgelder für Einrichtungen, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen. Solche Regelungen, wie sie in Nordrhein-Westfalen bestehen, halten wir für unangemessen. Problematisch finden wir außerdem, dass der vorliegende Gesetzentwurf viele wichtige Punkte einer späteren Rechtsverordnung überlässt. Gerade Fragen wie der Umfang der zu übermittelnden Daten oder die Fristen für die Aktualisierung sollten bereits im Gesetz selbst klar geregelt sein. Zudem muss sichergestellt werden, dass der Verwaltungsaufwand für die Einrichtungen in einem vertretbaren Rahmen bleibt; denn das Personal ist ohnehin stark belastet und seine Arbeitszeit sollte nicht zusätzlich durch Bürokratie gebunden werden. Wichtig wäre aus unserer Sicht eine begleitende Evaluierung des Projekts. So kann überprüft werden, wie die Plattform angenommen wird, welche Erfahrungen andere Bundesländer gemacht haben und an welcher Stelle eventuell nachgebessert werden sollte. Insgesamt stehen wir dem Gesetzesentwurf grundsätzlich positiv gegenüber. Die Kritikpunkte habe ich angesprochen. Ich muss noch einen anderen Punkt ansprechen, wenn es hier um das Thema Geschwindigkeit geht, wenn das die Landesregierung einer Oppositionspartei vorwirft. Da wurden schon ganz andere Gesetze im Hauruckverfahren durchgebracht. Wenn der Wille wirklich da ist, die Situation zu verbessern, dann würde man das gegebenenfalls auch schaffen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Manche Leute, die einen Pflegeplatz suchen, wissen von dem Problem, dass es nicht einfach nur ein Formular ist, das man ausfüllt, sondern an manchen Orten kann es ein Spießrutenlauf sein. Man bekommt auch mal widersprüchliche Aussagen oder kommt auf Wartelisten. Das ist natürlich eine Situation, die man gerade dann nicht möchte, wenn man unter Druck steht, um einen Platz zu finden. Deshalb sind Ideen, Debatten oder Anstöße, die zu einer Vereinfachung, einer Verbesserung der Situation führen, willkommen. Die Situation muss letztendlich gelöst sein. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) In diesem Bereich zählt die Digitalisierung als Oberbegriff. Zur Unterstützung der Pflegekräfte kann das dienlich sein. Es kann in einer Heimverwaltung dienlich sein. Aber nicht jede Idee, die nur auf dem Papier steht, ist gleich gut; denn es gibt Mehraufwand für die Pflegeeinrichtungen. Wie kommen die Daten ins System? Wer aktualisiert sie? Wer finanziert sie? Wer kontrolliert die Datenqualität? Das sind praktische Fragen, die man klären muss und die nicht zu Mehrbelastungen führen dürfen. Pflichtaufgaben per se wären das Gegenteil. Das muss bei jeder neuen Idee debattiert werden. Eigentlich gibt es ein Kompetenzzentrum, das die Pflege digitalisieren bzw. in diesem Bereich die Vermittlung umsetzen soll, das wissenschaftlich begleitet wird. Eigentlich soll das Doppelstrukturen abbauen und ist momentan noch im Gange. Es gibt etliche Portale in diesem Bereich. Also würde ich sagen, wir haben vielleicht mehr eine Vernetzungsthematik, um die Schnittstellen zu verbessern und Standards intelligenter zu integrieren. Im letzten Haushalt haben wir Mittel für innovative, digitale oder auch KI-unterstützte Projekte in der Pflege und für deren Umsetzung zur Verfügung gestellt. Deshalb kann man sagen, wir müssen darüber debattieren. Wir brauchen Vereinfachungen und Lösungen, gerne auch Ideen. Wir wollen aber keine Doppelstrukturen und noch mehr Portale und Seiten. Das nutzt den Betroffenen nichts. Wir wollen keine weiteren bürokratischen Hürden, Mehrbelastungen oder irgendwelche Verpflichtungen. Wir brauchen die Akzeptanz und eine hohe Teilnahme der Heime, der Heimleitungen, wie man es auch immer gestalten möchte, der ganze Pflegedienste, also Akzeptanz und eine hohe Teilnahme. Frau Kollegin Moesta, daher können wir gerne eine weitere Debatte im Ausschuss machen. Ich freue mich darauf. Danke. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielleicht noch kurz zur Einleitung, zu dem, was mein Vorredner gesagt hat, Herr Kollege Wink. Ich wäre sehr froh gewesen, wir hätten einen Pflegeplatzfinder gehabt. Dann hätte ich nicht 6 0 Heime für 1,5 Zusagen abtelefonieren müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Suche nach einem freien Pflegeplatz ist für viele Familien eine belastende Odyssee. Wir brauchen Transparenz, Tempo und Verlässlichkeit. Der Vorschlag, einen landesweiten Pflegeplatzfinder einzuführen, macht Sinn – betrieben vom Land, technisch offen für Schnittstellen und lokal unterstützt durch Pflegestützpunkte. Wir können dabei auf das bayerische Modell zurückgreifen, eine nutzerfreundliche Suchoberfläche, klare Verfügbarkeitszeiten, API-Anbindung an Heimsoftware und die Einbindung von Beratungsstellen. Das spart Zeit und schafft Wahlfreiheit. Die Finanzierung ist machbar. Bundes- und kassenfinanzierte Förderungen unterstützen die digitale Ausstattung der Heime. Die Einrichtung kann einmalig bis zu 12.000 Euro erhalten, um Schnittstellen und Technik zu schaffen. Mein Fazit deshalb: Starten wir mit einem Pilot. Nutzen wir vorhandene Fördermittel und übernehmen erprobte Bayern-Bausteine. Verankern wir die Meldepflicht rechtlich, damit die Plattform dauerhaft zuverlässig funktioniert. Eine haushaltsseitige Ergänzung ermöglicht einen schnellen Start. Mittelfristig ist eine gesetzliche Regelung von Meldepflichten, Datenqualität und Rechtssicherheit der nächste Schritt. Dieser schafft Verbindlichkeit. Auch wenn im Entwurf der CDU noch einiges offen ist, wie die Meldeintervalle und ob Pflegestützpunkte integriert werden, stehen wir dem Entwurf positiv gegenüber. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Pflegeministerin Schall.

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Dörte Schall

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der heutigen Welt ist die digitale Suche nach unterschiedlichen Angeboten für viele Menschen eine Selbstverständlichkeit. Warum also nicht auch die Suche nach einem freien Platz für ein Wohnangebot in der Pflege, wie es die CDU vorschlägt? Sie haben recht, es ist schwierig, einen passenden Pflegeplatz und eine gute Pflegeeinrichtung oder eine ambulant betreute Wohngruppe zu finden. Die Frage nach einem digitalen Pflegeplatzfinder ist jedoch zu kurz gegriffen. In der aktuellen Situation bräuchten wir nicht nur einen Finder für Pflegeplätze, es bräuchte auch eine Form, Wohnformen zu finden. Eine solche Suche müsste umfassender sein und weitere Komponenten beinhalten. Die meisten Menschen wollen, solange es geht – wir sehen es auch an den Zahlen –, in der gewohnten Umgebung bleiben. Sie wollen dort Unterstützung, Hilfsangebote und passende Angebote. Das heißt, wir bräuchten eine Plattform der dortigen Informationen mit ambulanten Angeboten, um die Menschen zu Hause zu stabilisieren. Dem Bundesgesetzgeber war die Notwendigkeit, Menschen mit Pflegebedarf, pflegenden Angehörigen und Beratungsinstitutionen unter anderem digital gestützte Such- und Vermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, bewusst, damit sie eine Planung vorsehen können. Daher hat der Bundesgesetzgeber dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beim GKV-Spitzenverband den Auftrag gegeben, die aktuellen Angebote zu prüfen. Tatsächlich hat dieses Kompetenzzentrum in diesem Jahr die Studie vorgelegt. Insgesamt wurden 75 Portale geprüft, die kosten- und zugangsfrei Informationen pflegerischer Angebote, Angebote und Leistungen von gemeinnützigen Trägern oder von Kassen bereitstellen. Die Prüfung der Datenlage hat allerdings ergeben, dass es sowohl bei den freiwilligen Meldungen als auch bei den verpflichtenden nicht regelmäßige Aktualisierungen gibt. Die Anbieter und Erbringer von Leistungen lehnen die Verpflichtung ab, und der Aufwand für die Dateneingabe ist extrem hoch. Ihr Vorschlag, den Sie machen, eine landeseigene Behörde sollte die Daten sammeln und einpflegen, ist für mich ein hoher Aufwand an Bürokratie, der zusätzlich noch Stellen auf der Landesebene schafft. Dagegen habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden, aber nur, wenn es sinnvoll ist und nicht, wenn wir Menschen aus anderen wichtigen Tätigkeiten abziehen. (Vereinzelt Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Stefan Thoma und Marco Weber, FDP) Eine Meldepflicht lehnen die Anbieter ab. Tatsächlich wird sie auch in den Ländern, in denen sie besteht, nur formal als Pflicht gemacht. Das Fazit in der Studie zeigt, dass die Suchportale eine Vielzahl von Anforderungen erfüllen und die Suche passgenaue Ergebnisse liefern müsste. Es wird darauf hingewiesen, dass eine solche Darstellung sehr komplex und sehr schwierig ist. Was nicht umfasst ist und die vielen Anrufe nicht erspart, ist die Frage: Gibt es einen Platz, der auch für meine Angehörigen das Richtige ist? Ist der Pflegegrad berücksichtigt? Ist eine demenzielle Erkrankung berücksichtigt? Geht es um Männer und Frauen? Welche Bedarfe sind es? Das heißt, es entlastet einen nicht. Das Einzige, was tatsächlich in RheinlandPfalz entlastet, ist eine gute Beratung, und die findet statt. Jedenfalls kenne ich die positiven Fälle durch die Pflegestützpunkte, die Netzwerke haben und die besser wissen als die eine oder andere Behörde, wo welche Stellen für welche Personen frei sind. Die Frustration eines Angehörigen, anzurufen, wenn man sieht, dass ein Platz frei ist, dieser aber dann doch schon belegt ist, weil er eine halbe Stunde vorher vergeben wurde, ist ungleich größer, übrigens auch für die Einrichtungen, die das dann den Angehörigen mitteilen müssen. Ich teile Ihr Ziel, dass Pflegebedürftige und Angehörige gerade in dieser schweren Zeit Unterstützung brauchen, aber eine Behörde, die Apps pflegt , brauchen wir nicht. Die Einrichtungen brauchen Zeit für Pflege und eine zusätzliche Entlastung. Die persönliche Beratung, die wir heute haben, müssen wir ausbauen. Auch da stimme ich Ihnen zu, und das werden wir auch im nächsten Jahr tun. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der Überweisungsvorschlag lautet: Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation. (Zurufe von der CDU) – Oh, Entschuldigung, Frau Moesta, aber natürlich. Die CDU-Fraktion hat das Wort, und Abgeordnete Moesta spricht.

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Anette Moesta CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich über die Diskussion, die wir hier zu später Stunde geführt haben. Ich weiß, dass alle müde sind, aber auch die Angehörigen sind müde, wenn sie sich die Finger wund wählen. (Beifall der CDU) Ich bin bei Ihnen, Frau Ministerin, dass wir sicherlich noch andere Themen, andere Angebotsstrukturen aufnehmen müssen. Das kann ich nur unterstützen. Deswegen hatte ich ganz am Schluss genannt, dass diese Plattform ausbaufähig sein muss und das ein Weg ist, den man gehen sollte. Ich würde mich freuen, wenn wir in den Diskussionen im Ausschuss zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Ich möchte auch ein Stück weit, Frau Ministerin und auch liebe Regierungsfraktionen, SPD, Grüne und FDP, einfach aus Ihrem Koalitionsvertrag zitieren: „Die Suche nach einem freien Platz für Pflegebedürftige wollen wir erheblich erleichtern. Zur Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen setzen wir insbesondere auch auf digitale Lösungen, wie beispielsweise Apps.“ (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Ach was! Nein? Das ist ja Wahnsinn!) Insofern hoffe ich, dass wir gemeinsam eine gute Lösung finden. (Beifall und Zurufe von der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Gehe ich recht in der Annahme, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen? – Dann würde ich die Ausschussüberweisung noch einmal antexten: Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13374 – an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 30 der Tagesordnung: Meinungsfreiheit schützen, Rechtsstaatlichkeit stärken: Keine politisierten Meldestellen und tendenziösen Anti-Extremismus-Netzwerke in RheinlandPfalz fördern Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/13371 – Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Die AfD hat eine erweiterte Redezeit von 1 Minute. Abgeordneter Ralf Schönborn hat das Wort.

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Ralf Schönborn AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In den letzten Jahren haben Bund und Länder riesige Strukturen zur sogenannten Demokratieförderung und zum selbsternannten Kampf gegen Hass und Hetze aufgebaut. Mit seinem Programm „Demokratie leben!“ gibt der Bund jedes Jahr ein 182 Millionen Euro an NGO und Aktivisten, die sich angeblich für unsere Demokratie einsetzen. In Wahrheit handelt es sich aber meistens um linke Gruppierungen, die sich dem Kampf gegen rechts verschrieben haben. Gemeint ist damit natürlich alles, was nicht links ist. Dafür erhalten sie von der Regierung Steuergeld in Millionenhöhe. Die CDU hat am eigenen Leib erfahren, was es heißt, in das Visier dieser Linksautonomen zu geraten. Als ihre Bundestagsfraktion eine Anfrage zu den Begünstigten stellte, wurden ihre Parteizentralen beschmiert und gestürmt und Morddrohungen gegen ihre Mitarbeiter ausgesprochen. Das erleben wir als AfD seit Jahren und jeden Tag aufs Neue. Politischer Hass und Gewaltbereitschaft gehen in diesem Land vor allem von einer Seite aus, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von rechts! –

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Benedikt Oster SPD

Von rechts! Von Ihnen! und die sitzt nicht hier rechts, meine Damen und Herren. Leider hat die CDU weder im Bund noch im Land den Mumm, diesen Sumpf aus Linkswoken und Antifa trockenzulegen. (Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh, Herr Schönborn!) Deshalb müssen wir als AfD diesen Kampf alleine führen, und das tun wir mit Mut und Entschlossenheit, meine Damen und Herren. (Beifall der Abg. Dr. Jan Bollinger und Peter Stuhlfauth, AfD – Zurufe von der SPD: Im Leben nit! Im Leben nit! Das tun Sie, indem Sie Menschen bedrohen!) Mittlerweile sind nicht nur Parteien und Mandatsträger von linker Hetze und Meinungsverfolgung betroffen, sondern immer häufiger auch ganz normale, unbescholtene Bürger. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ei, ei, ei!) Ein Grund sind die sogenannten Meldestellen, die dank Regierungsgeld überall wie Pilze aus dem Boden schießen. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN: Was für ein Unsinn!) Offiziell sind das keine Strafverfolgungsbehörden. Trotzdem registrieren und verfolgen sie tatsächliche und angebliche Hassverbrechen, auch wenn diese unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stimmt nicht! Da wird überhaupt nicht verfolgt!) Spätestens seit der Hausdurchsuchung beim liberalen Publizisten und Professor Norbert Bolz wissen wir, dass diese Meldestellen ihre Macht missbrauchen, um nicht linke Oppositionelle einzuschüchtern und zu zerstören. Auch die US-TV-Reportage „60 Minutes“ hat gezeigt, dass unsere Demokratie durch die Machenschaften woker Aktivisten und politischer Staatsanwälte in großer Gefahr ist. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD – Zuruf der Abg. Susanne Müller, SPD) In Rheinland-Pfalz existiert mit der Melde- und Dokumentationsstelle für menschenfeindliche Vorfälle eine ähnliche Einrichtung, (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) die jedes Jahr mehr als 185.000 Euro Steuergeld von der Landesregierung erhält. Trägerin ist die Evangelische Kirche Hessen-Nassau. Meine Damen und Herren, ich dachte eigentlich, dass die Zeit der Kirchengerichte vorbei ist. Für die AfD gehört die Erfassung und Verfolgung politischer Delikte ausschließlich in die Hände der staatlichen Strafverfolgungsbehörden. (Staatsministerin Katharina Binz: Ja!) Politisierte Meldestellen müssen zum Schutz unserer Bürger abgeschafft und verhindert werden. Weitreichende Hilfsangebote wie SoliNet müssen strenger kontrolliert werden, wenn sie in diesem Bereich unterwegs sind. Bei dieser Gelegenheit sollten wir die gesamte Anti-Extremismus-Strategie der Landesregierung unter die Lupe nehmen. Beim Forum Innere Sicherheit warnte der Innenminister erst vor wenigen Tagen vor der islamistischen Radikalisierung junger Menschen als große Gefahr. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Natürlich!) Gleichzeitig ist der Linksextremismus in Rheinland-Pfalz auf dem Vormarsch. Israelhass und wachsender Antisemitismus sind das Ergebnis dieser gefährlichen Melange. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Gleichermaßen! – Zuruf des Abg. Daniel Schäffner, SPD) Während die Landesregierung ein riesiges Netzwerk gegen Rechtsextremismus betreibt und unzählige NGO bei ihrem Kampf gegen rechts unterstützt, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut!) ist sie auf dem linken Auge blind und unterschätzt die Bedrohung durch den Islamismus. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die größte Gefahr in diesem Land geht von rechts aus! –

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Dr. Oliver Kusch SPD

Immer!) Deshalb fordern wir mit unserem Antrag nicht nur ein Ende politisierter Melde- und Beratungsstellen, wir wollen darüber hinaus, dass die Landesregierung allen Extremismusformen gleichermaßen Beachtung schenkt: rechts, links, religiös. (Beifall der AfD –

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Dr. Oliver Kusch SPD

Lesen Sie jetzt Ihren eigenen Verbotsantrag?) Richten Sie Ihr Augenmerk endlich auf die wahren Bedrohungen unserer Bürger, und hören Sie auf, die demokratisch gewählte Opposition im Land zu verfolgen. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Koalitionsfraktionen spricht Abgeordneter Carl-Bernhard von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer verstehen will, warum es in Rheinland-Pfalz eine Meldestelle für menschenfeindliche Vorfälle braucht, muss nur einen Blick in die dort dokumentierten Fälle werfen: Übergriffe in Bussen und Bahnen, auf Schulhöfen, in Betrieben, auf offener Straße. Betroffene werden beleidigt, bedroht, erniedrigt wegen ihres Aussehens, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer sexuellen Identität. Ich zitiere mit Erlaubnis aus den letzten beiden Jahresberichten der Meldestelle. Ich lasse absichtlich Worte weg, die hier Menschen triggern könnten: „Im Bus wurde mir gesagt, dass alle Muslime […] werden müssen.“ „Ich bin eine Kopftuch tragende Muslimin und wurde, während ich ausstieg, von einem anderen Fahrgast als scheiß […] beleidigt.“ „Meine Frau hat sich [bei einer Firma] beworben. Als keine Reaktion erfolgte, habe ich nachgefragt. Meine Frau kommt aus Thailand, spricht kein Deutsch. Die Personalberaterin hat mich aufs Übelste beschimpft und rassistische Aussagen […] zu meiner Frau getätigt.“ Das sind keine anonymen Kommentare aus dunklen Internetforen. Das sind dokumentierte Vorfälle aus dem Alltag in unserem Leben, und sie sind ein Angriff auf Menschen, auf unsere Mitbürgerinnen, auf das demokratische, vielfältige Miteinander, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) das uns ausmacht. Gerade deshalb brauchen wir Meldestellen. Sie hören zu, sie nehmen ernst, und sie machen sichtbar, was jenseits der Polizeistatistiken oft übersehen wird. Sie ersetzen keine Strafverfolgung, sie ergänzen sie mit niedrigschwelligen Angeboten für Betroffene, mit Fachberatung, mit einer fundierten Lageeinschätzung für die Politik. Wer diese Strukturen diffamiert, greift nicht linke Netzwerke an, er greift Menschen an, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Falsch!) die sich gegen Hass und Hetze einsetzen. Er schützt nicht Meinungsfreiheit. Er will jede Form von Widerspruch zum Schweigen bringen. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Ganz genauso ist es!) Was die AfD mit diesem Antrag betreibt, ist kein Einsatz für den Rechtsstaat. Es ist ein gezielter Angriff auf seine Verteidigerin, und das ist kein Zufall. Da stellt eine Partei, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Hat er zurückgenommen! – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) einen Antrag gegen genau jene, die unsere Demokratie gegen Extremismus verteidigen. Das ist so dreist wie durchschaubar. Wir erleben gerade, wie Vertreter dieser Partei in Rheinland-Pfalz Demokratietreffen stören, wie zuletzt in Gauersheim (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) und dann auch noch die Polizei der Lüge bezichtigen. Wer sich so verhält, hat jedes Recht verwirkt, hier über Rechtsstaatlichkeit zu sprechen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Ja, es gibt auch islamistische Radikalisierung. Ja, es gibt auch linke Gewalt. Beides wird verfolgt. Beides taucht in den Statistiken auf, aber der größte Teil der politisch motivierten Gewalt in Rheinland-Pfalz kommt aus dem rechtsextremen Spektrum, Jahr für Jahr. Das ist keine Erzählung, das ist belegt. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP –

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Michael Hüttner SPD

So ist es!) Die AfD blendet das aus, weil sie nicht gegen rechte Gewalt vorgehen will, sondern Teil ihres Problems ist. Wer Aussteigerberatung oder SoliNet angreift, sagt jungen Menschen: „Steigt nicht aus.“ Wer Meldestellen abschaffen will, sagt Betroffenen: „Melde Dich nicht. Wer Demokratinnen und Demokraten diskreditiert, sagt: „Halt den Mund.“ (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie diskreditieren uns!) Initiativen aus der Zivilgesellschaft sind kein Sicherheitsrisiko. Sie sind das Sicherheitsnetz der Demokratie. Wer sie angreift, will die Gesellschaft spalten, nicht schützen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Ich sage ganz deutlich, wir lassen das nicht zu – nicht hier, nicht auf der Straße und nicht im Netz. Wir stehen an der Seite der Opfer von menschenfeindlichen und rassistischen Angriffen, und wir stehen an der Seite derer, die täglich für Respekt, Gleichwertigkeit und Menschenwürde kämpfen, ob in der Meldestelle, in der Distanzierungsberatung, im Ehrenamt oder als Bürgerinnen und Bürger: Ihr seid nicht allein. Wir sehen Euren Mut, und wir lassen uns nicht einschüchtern. Wir lehnen den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP –

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Herber.

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Dirk Herber CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die im Antrag pauschal angegriffenen Meldestellen und Beratungsnetzwerke sind tatsächlich Sensoren im Kampf gegen alle Formen des Extremismus. Die pauschalen Unterstellungen, die Sie gegen die gesamte Zivilgesellschaft erheben, werden auch durch Fakten nicht gedeckt, weil der Verfassungsschutz auf Bundesebene im Rahmen des Förderprogramms „Demokratie leben!“ zum Beispiel erst kürzlich insgesamt 1.250 Förderanträge von Nichtregierungsorganisationen geprüft hat. Das Ergebnis hat eine klare Sprache gesprochen. Nur bei 14 dieser Anträge, also bei rund einem Prozent, sah der Verfassungsschutz Anhaltspunkte, die gegen eine Förderung sprachen. Diese Zahlen belegen zweierlei: Erstens funktionieren die staatlichen Kontrollmechanismen, und zweitens ist die Mehrheit der geförderten Organisationen verfassungstreuer Partner im Kampf für unsere Demokratie. Natürlich bekennen wir uns als CDU zu einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik und zur effizienten Verwendung von Steuergeldern. In diesem Sinne halten wir anlassbezogene Überprüfungen dort für notwendig und richtig, wo sich konkrete Hinweise auf eine Ineffizienz oder eine Fehlentwicklung aufzeigen. Das ist aber etwas grundlegend anderes als die von der AfD geforderte pauschale und anlasslose Überprüfung aller Demokratieförderprojekte, die nichts anderes ist als der Versuch, die gesamte demokratische Zivilgesellschaft unter Generalverdacht zu stellen. Die Behauptung, der Kampf gegen Rechtsextremismus werde übermäßig betont, ist nicht nur falsch, sondern auch brandgefährlich. Rechtsextremismus ist nun mal derzeit die größte Bedrohung für unsere freiheitliche Demokratie. Das zeigen die Statistiken des Verfassungsschutzes, und das zeigen auch die Zahlen der PKS. (Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Natürlich müssen wir auch den Linksextremismus und den Islamismus mit aller Härte des Rechtsstaats bekämpfen. Das tun wir auch. Wir haben schon immer eine Nulltoleranzpolitik gegenüber jedem Extremismus vertreten. Das war immer unabhängig von der jeweils politischen Färbung. Was wir wollen, ist eine solide und eine verlässliche Finanzierung der zivilgesellschaftlichen Arbeit, verbunden mit einem wachsamen Auge für die effektive Mittelverwendung. Wir wollen stärken, was sich bewährt hat. Wir wollen korrigieren, wo Korrekturbedarf besteht, aber immer auf der Grundlage von Fakten und nicht von pauschalen Ideologien. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es spricht Abgeordneter Helge Schwab für die Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass die Stimmung im Land zunehmend gereizt ist. Auch wir als FREIE WÄHLER stellen mit großer Sorge fest, dass angesichts der unruhigen innen- und außenpolitischen Lage die Radikalisierung nicht nur subjektiv zunimmt. Die Ränder des politischen Spektrums sind nicht nur rechts, sondern auch links erstarkt. Aus unserer Sicht ist alarmierend, dass auch unheilige Allianzen offenbar kein Problem mehr sind. So scheinen Akteure der Partei Die Linke keine Schwierigkeiten damit zu haben, sich mit Radikalen aus der islamistischen Welt zu verbünden. Treu nach dem Motto „Auf dem Weg zur sozialistischen Weltrevolution“ ist wohl jedes Mittel recht. Darüber, was uns perspektivisch vom rechten Rand drohen könnte, haben wir in diesem Hohen Haus schon mehrfach intensiv debattiert. Die Distanzierung seitens der AfD war halbherzig bzw. nicht zu erkennen. Genau deshalb bereitet der Antrag der selbsternannten Alternative uns FREIEN WÄHLERN Bauchschmerzen. Wir vermissen eine scharfe Abgrenzung gegenüber der extremen Rechten, die auch in Rheinland-Pfalz ihr Unwesen treibt. Das lässt sich objektiv nicht abstreiten. (Beifall des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU, von den Plätzen der Gruppe FREIE WÄHLER aus –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Das ist die extreme Rechte!) Angesichts des zunehmenden Drucks der Kräfte, die eine andere Republik wollen, brauchen wir eine wehrhafte Demokratie. Darüber, ob Meldestellen ein adäquates Instrument zur Gegenwehr sind, lässt sich trefflich streiten. Aus unserer Sicht ist die Gefahr gegeben, dass diese Einrichtungen auch von Denunzianten, denen es nicht nur um den Schutz der Demokratie geht, missbraucht werden. Wir denken, dass eine bürgernahe Politik und weniger Arroganz der vermeintlich guten Akteure ein Hauptschlüssel zur erfolgreichen Prävention sind. Dass wir in unsicheren Zeiten leben und das Halten des Status quo immer schwieriger wird und vielleicht perspektivisch nicht mehr möglich sein wird, ist unbestritten. Die Politik muss deshalb erklären können, warum manchmal unpopuläre Entscheidungen nötig sind. Dennoch sind wir dagegen, vorhandene Kontrollstrukturen zu beseitigen, worauf der vorliegende Antrag aus unserer Lesart abzielt. Was wir dagegen brauchen, ist das Ablegen von Scheuklappen. Wir müssen alle Varianten der Radikalisierung im Blick haben. Einseitig den Kampf gegen rechts zu befeuern, hilft da wenig weiter. (Zurufe des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen einen neutralen Blick auf unsere Probleme. Diesen neutralen Blick sehe ich nicht, was auch die heutige Diskussion über den Antrag zeigt. Unser Fazit: Wir müssen reden und dürfen Angebote nicht einfach deshalb zusammenstreichen, weil es eine Partei so will. Genau deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. Danke schön. (Beifall des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU, von den Plätzen der Gruppe FREIE WÄHLER aus)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Binz.

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Katharina Binz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Beim vorliegenden Antrag weiß man gar nicht so richtig, wo man anfangen soll, Dinge klarzustellen. Ich fange vielleicht beim Programm „Demokratie leben!“ an und erzähle eine Anekdote von unserer Reise nach Washington vor einem Monat. Wir waren im Holocaust Memorial Museum in Washington, D.C, einer global bedeutenden Einrichtung, die sich dem verschrieben hat, weltweit Bildung über den Holocaust und über die Geschichte zu betreiben. Der Direktor, der uns dort begrüßt hat, kannte Rheinland-Pfalz. Warum kannte er Rheinland-Pfalz? Weil er schon oft in Osthofen war, weil das Holocaust Memorial Museum gemeinsam mit der Gedenkstätte in Osthofen ein gemeinsames Projekt macht, nämlich eine Wanderausstellung mit dem Titel „Einige waren Nachbarn“. Warum kann es diese Wanderausstellung und dieses Projekt nur geben? Weil es durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert wird. Ich finde , dagegen kann man wirklich nichts haben, außer man gehört der AfD an. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So geht es in Ihrem Antrag weiter. Sie stellen falsche Behauptungen auf. Sie reißen Informationen aus dem Zusammenhang, oder Sie lassen wichtige Informationen einfach weg. Es wird in Ihrem Antrag ein geradezu bizarres Bild gezeichnet. Bei der Meldestelle sprechen Sie, wie in Ihrer Rede, von Autonomen. Einige Zeit später kommen Sie dahinter, dass die Trägerschaft der Meldestelle bei der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau liegt. Es ist geradezu absurd, welches Bild Sie versuchen zu malen. Es erinnert ein bisschen an die Anfrage Ihrer Kolleginnen und Kollegen – Kollegen, Entschuldigung – aus dem Stadtrat in Mainz, mit der eine lange Liste an Organisationen vorgelegt wird, die Sie als linksradikal bezeichnet haben, unter anderem das Bistum Mainz. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) In Ihrem Antrag finden sich zahlreiche Falschbehauptungen. Ich will hier nur einige wenige herausgreifen. Sie behaupten, dass es einen Gegensatz zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Meldestellen gibt. Das Gegenteil ist der Fall. Die Melde- und Dokumentationsstelle steht in einem regelmäßigen Austausch mit dem LKA. Weder das geltende Straf- noch das Verfassungsrecht stehen einem zivilgesellschaftlichen Engagement bei der Dokumentation von menschenfeindlichen Vorfällen entgegen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Meldestelle trägt mit ihrer Arbeit dazu bei, das Dunkelfeld, gerade auch im Bereich der Hasskriminalität, aufzudecken. Es ist Ziel und Zweck der Meldestelle, ein Angebot für Menschen zu bieten, die Vorfälle aufgrund fehlender Strafbarkeit oder auch aus persönlichen Gründen, die es immer geben kann, bei der Polizei nicht anzeigen können oder möchten. Es gibt in einer Demokratie neben den Vorgaben des Strafgesetzbuchs andere wichtige Rechtsgüter, die es zu schützen gilt. Der Schutz der Menschenwürde, der Einsatz für Gleichberechtigung und der Schutz vor Diskriminierung – zu all dem trägt die Meldestelle mit ihren Aktivitäten bei. Wenn bei dieser Dokumentation herauskommt, dass die meisten Vorfälle aus einem rechtsextremen Spektrum kommen, ist das nicht in der Ausrichtung der Meldestelle begründet, sondern in der gesellschaftlichen Realität. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Dass Sie sich daran stören, ist sehr vielsagend. Das sagt nicht nur das Lagebild, das sagt auch der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz, der breit aufgestellt ist (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) – da sind anscheinend auch die Autonomen unterwegs – (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und sich gleichzeitig an dem gegebenen extremistischen Bedrohungspotenzial orientiert. Auch hier zeigen die Erkenntnisse ganz eindeutig, dass es der Rechtsextremismus ist, der derzeit die größte Bedrohung für die freiheitlichdemokratische Grundordnung darstellt. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das bedeutet nicht, dass wir in Rheinland-Pfalz andere Bedrohungen nicht auch ernst nehmen. Das tut der Verfassungsschutz. Das tun die Strafverfolgungsbehörden, aber das tun wir auch mit anderen Strukturen. Sie lassen beispielsweise komplett außen vor, dass wir beim Land eine eigene Beratungsstelle gegen islamistische Radikalisierung eingerichtet haben. Die Beratungsstelle Salam verfügt ebenfalls über sechs Stellen und ist langfristig und ausschließlich aus Landesmitteln finanziert. Wir tun also auch gegen andere Bedrohungen sehr, sehr, sehr, sehr viel. Sie fordern in Ihrem Antrag, dass geförderte Beratungsstellen politisch neutral agieren. Ja, Neutralität im Sinne der Verfassung bedeutet parteipolitische Neutralität, Überparteilichkeit, aber nicht Wertefreiheit oder Positionslosigkeit. Aktiver Einsatz für die Gleichheitsgrundsätze unseres Grundgesetzes ist selbstverständlich davon gedeckt. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Die Landesregierung steht hinter der Zivilgesellschaft, die sich aktiv für unsere Demokratie und gegen Extremistinnen und Extremisten einsetzt. Das wird sie auch in Zukunft tun. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/13371 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 31 der Tagesordnung: Bürokratieabbau Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 18/13375 – Die CDU-Fraktion hat eine verlängerte Redezeit und damit 8 Minuten. Es spricht für die CDU-Fraktion Abgeordneter Dr. Martin.

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Dr. Helmut Martin CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe Verständnis für die Vorfreude, die schon über diesen Tagesordnungspunkt geäußert wurde. Einige von Ihnen waren gestern bei der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern zum Festakt und haben dort erleben können, dass Bürokratie und Bürokratieentlastung zentrale Themen waren, die dort auf dem Podium behandelt werden sollten und wurden. Es hätte aber auch jede andere beliebige Veranstaltung mit Unternehmerinnen und Unternehmern sein können. Es wäre ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit über kurz oder lang zum Thema Bürokratie gesprochen worden. Das ist auch nicht verwunderlich; denn vielen Unternehmen geht es schlecht. Der Wirtschaftsstandort Deutschland und auch Rheinland-Pfalz werden deutlich kritischer als noch vor ein paar Jahren gesehen. Eine der Ursachen dafür ist die Belastung mit bürokratischen Aufgaben. Entsprechend ist der Abbau von Bürokratie eines der Topthemen auf allen Ebenen. Allerdings gilt das schon länger und bisher mit mäßigem Erfolg, wenn wir ehrlich sind. So ist in Deutschland während vier Bürokratieentlastungsgesetzen der jährliche Erfüllungsaufwand um 25 Milliarden Euro angestiegen. Das heißt also, alle Rückbaubemühungen in dem Bereich sind faktisch ohne durchgreifenden Erfolg geblieben. (Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum?) Als CDU-Fraktion haben wir für Rheinland-Pfalz daher ein Gesamtkonzept erarbeitet und vor einem Jahr vorgestellt, das über das reine Sammeln und Ändern belastender Regelungen hinausgeht. Auch die Landesregierung hat erste Schritte in Richtung Bürokratieabbau unternommen, was wir ausdrücklich begrüßen. Allerdings könnten die Bemühungen ambitionierter sein. Baden-Württemberg mit 170, Hessen mit etwa 120 Maßnahmen in der gleichen Zeit betreffend den Bürokratieabbau sind deutlich weiter als die Landesregierung. Zudem vermissen wir einen konzeptionellen Gesamtansatz. So bleiben die beiden Vorschlagslisten, die die Landesregierung eingebracht hat, bisher eher Stückwerk. (Beifall der CDU) Wir setzen dagegen auf eine nachhaltige Entbürokratisierung schon bei der Gesetzgebung. Schon beim Entwurf eines Gesetzes muss nach unserem Konzept immer bedacht und begründet werden, warum es nicht mit weniger Bürokratie umgesetzt werden kann. Wenn bürokratische Lasten unvermeidbar sind, dann muss an anderer Stelle etwas zur Entlastung geregelt werden, also dieses „One in, more out“. Außerdem ist dann immer eine Evaluierungsklausel vorzusehen, damit nicht bürokratische Lasten einfach weiter gelten, obwohl sie vielleicht verzichtbar geworden sind. Entbürokratisierung muss Chefsache werden. (Beifall der CDU) Genauso wichtig ist es aber, auch den Vollzug zu berücksichtigen, wenn man über Entbürokratisierung spricht. Der Grundsatz muss lauten: Mehr Vertrauen wagen, also Anträge und Anfragen mit weniger Misstrauen und mehr Vertrauen bearbeiten. Dazu müssen die Entscheiderinnen und Entscheider zu einem bürger- und wirtschaftsfreundlichen Vollzug motiviert werden. Dabei helfen passende Incentives, die Berücksichtigung solch positiven Verhaltens bei Beurteilungen und eine Privilegierung im Disziplinarrecht für den Fall, dass etwas schiefgeht. Auch Verwaltungsvorschriften bzw. Richtlinien sind immer mit dem Filter „Geht’s nicht auch weniger bürokratisch?“ zu erstellen und entsprechend zu begründen. Als Daueraufgabe gilt, bestehende Gesetze zusammen mit Verwaltungspraktikern, Kammern, Verbänden und anderen Institutionen auf Entlastungspotenzial hin zu überprüfen und anzupassen. Außerdem haben wir schon letztes Jahr ein Gesetz vorgeschlagen, das eine Vereinfachung auf Probe ermöglicht. Gemeint ist damit, dass Kommunen Vereinfachungsvorschläge machen können und sie versuchsweise auf Funktionalität testen dürfen. Wenn sich das Experiment einer Kommune bewährt, dann kann die Rechtslage entsprechend abgeändert werden. Wir freuen uns – so verstehen wir einen der Vorschläge im zweiten Paket –, dass diese Idee doch mehr oder weniger von der Landesregierung aufgegriffen wird. (Beifall der CDU) Ich denke bei der Digitalisierung sind wir uns einig. Ich will deswegen nur noch einige wenige Beispiele aus unserem Antrag bringen, der zeigt, wo noch Luft ist, zum Beispiel bei der Vorlage der Geburtsurkunde. Wenn man nach Hessen schaut, haben sie das ziemlich rigoros zusammengestrichen. Jeder kennt doch die Situation: Da willst Du einen Antrag stellen und suchst auf einmal eine Geburtsurkunde. Genau das Gleiche: Brauchen wir wirklich heutzutage noch in dem Umfang wie bisher beglaubigte Kopien, oder reichen nicht auch einfache Kopien? Auch hier gilt wieder: Mehr Vertrauen wagen. Wo ist der Mehrwert, ob das jetzt eine beglaubigte oder eine einfache Kopie ist? (Beifall bei der CDU) Die Ersetzung der Schriftform ist auch so ein Thema. Das hatten wir hier 2 024 schon mal mit 291 Regelungen gemacht. Wenn man aber bedenkt, dass das Saarland schon zwei Jahre zuvor über 1.000 Schriftformregelungen entschärft hat, dann zeigt das, da ist noch Luft nach oben. Weitere Vorschläge finden Sie in dem Antrag. Ich denke, er ist ein wichtiger Beitrag, um den Wirtschaftsstandort nach vorne zu bringen. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung. Danke. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Dr. Köbberling.

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Dr. Anna Köbberling SPD

Danke schön, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürokratieabbau ist natürlich eine Daueraufgabe. Deswegen widmen wir ihr im Plenum so viel Aufmerksamkeit. Niemand hier im Haus möchte, dass Unternehmen, Kommunen oder Bürgerinnen und Bürger unnötig belastet werden. Liebe CDU, lieber Helmut Martin, Ihr Antrag trifft aber nicht ins Ziel – weder inhaltlich noch konzeptionell. Kurz zu den Fakten. Die Landesregierung handelt bereits. Mit zwei umfassenden Maßnahmenpaketen – das erste mit inzwischen 68 Maßnahmen, das zweite mit 34 – hat sie konkrete Entlastungen auf den Weg gebracht. Bereits 26 Maßnahmen davon sind vollständig umgesetzt, und weitere folgen bis Ende des Jahres. Es wurden bereits Berichtspflichten reduziert, die GU-Vergabe bei Schulund Hochschulbauten ermöglicht und zentrale staatliche Leistungen von der Handwerksgründung über Wohngeld bis zur Kfz-Ummeldung weitgehend digitalisiert. Ihr Antrag hingegen fordert vieles, was entweder längst umgesetzt ist oder gar kontraproduktiv wirkt. Sie wollen zum Beispiel ein „One in, more out“- Prinzip bei der Gesetzgebung einführen. Das klingt griffig, ist aber in der Praxis untauglich. Gesetzgebung ist nun mal kein Basar oder ein bloßes Zahlenspiel. Entscheidend ist nicht, wie viele Normen wir schaffen oder streichen, sondern wie sinnvoll sie sind. Die GGO des Landes verpflichtet uns schon heute, Aufwand und Nutzen jeder Regelung abzuwägen und Alternativen zu prüfen. Mehr braucht es nicht. Dann fordern Sie eine zentrale Stabsstelle für Entbürokratisierung in der Staatskanzlei. Genau dieses Gremium schafft aber nicht weniger, sondern mehr Bürokratie. Die Fachkompetenz liegt bei den Ressorts – dort, wo die konkreten Prozesse benannt sind und täglich daran gearbeitet wird, Verfahren zu verschlanken. Zentralisierung wäre hier kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt. Sie wollen außerdem Evaluierungsklauseln für jedes Gesetz mit bürokratischer Relevanz. Das klingt zunächst vernünftig, würde aber bedeuten, dass nahezu jedes Gesetz mit entsprechendem Mehraufwand evaluiert werden müsste. Auch das schafft Bürokratie, statt sie abzubauen. Ein weiterer Punkt ist, Sie fordern, Ermessensspielräume in der Verwaltung stärker zu nutzen und das Disziplinarrecht zu ändern, damit gut gemeinte Entscheidungen nicht sanktioniert werden. Genau das ist aber bereits geltendes Recht. Das Disziplinarrecht sieht nach § 11 Landesdisziplinargesetz ausdrücklich Ermessensentscheidungen vor. Wer im Sinne der Bürgerinnen und Bürger handelt, riskiert kein Dienstvergehen. Das Gegenteil ist der Fall. Lassen Sie mich noch kurz etwas zum Thema Digitalisierung sagen. Rheinland-Pfalz ist hier gut unterwegs. Ein Drittel aller Verwaltungsleistungen ist bereits digital umgesetzt, und bei den Fokusleistungen des Bundes liegen wir mit fast 50 % Umsetzungsstand vorne. Der eigentliche Schlüssel zum weiteren Abbau bürokratischer Hürden liegt aber im Once-Only-Prinzip, also darin, dass Bürgerinnen und Bürger Daten nur einmal angeben müssen. Daran arbeitet das Land aktiv mit. Das ist echte Verwaltungsmodernisierung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht jede Forderung, die auf den ersten Blick sympathisch klingt, ist auch sinnvoll. Die Abschaffung von Beglaubigungen ist gefährlich, weil sie Missbrauch erleichtert, gerade in Zeiten von KI, in denen es so leicht ist, ein Dokument herzustellen. Der Ersatz der Schriftform durch Textform ist schon längst hier im Plenum gesetzlich umgesetzt – mit Zustimmung aller Fraktionen. Ein Bürokratiemeldeportal für alle klingt bürgernah, würde aber in der Praxis selbst wieder zu einem bürokratischen Monster. Es muss auch jemand die Meldungen lesen und beantworten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bürokratieabbau funktioniert nicht durch Schlagworte oder den reflexhaften Ruf nach weniger Vorschriften. Er funktioniert durch konsequente, sachorientierte Arbeit. Genau das tut die Landesregierung gemeinsam mit der Ampelkoalition. Ihr Antrag, liebe CDU, wiederholt bekannte Forderungen, ignoriert bestehende Fortschritte und würde an mehreren Stellen nicht zu weniger, sondern zu mehr Bürokratie führen. Deswegen lehnen wir ihn ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Dr. Bernhard Braun.

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zum Bürokratieabbau gehört vielleicht auch, dass man nicht immer in verschiedenen Formen den gleichen Antrag stellt. (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wäre ein Vorschlag, wie wir vorankommen könnten. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Herr Dr. Martin, ich will den Antrag aber gar nicht in einem Bausch diskreditieren, (Abg. Marcus Klein, CDU: Das würde Dir niemals einfallen!) sondern es ist tatsächlich so, dass Sie Dinge zusammenstellen, die Sie bisher einzeln gefordert haben. Insofern sprechen Sie von einem Gesamtkonzept. Wenn man aber erfolgreich sein will, einen Antrag stellt und dann eventuell hofft, dass er etwas voranbringt, sollte man doch nicht Elemente aufnehmen, die hier schon abgelehnt wurden, beispielsweise das Gaststättenrecht. Das haben wir jetzt mit Anhörung und allem diskutiert. Dann schreiben Sie das dort hinein, dass das ein toller neuer Vorschlag und Bürokratieabbau wäre, und in der Anhörung hieß es: Na ja, von den Gemeinden wissen wir, es könnte auch schwieriger werden, wenn es nur eine Meldung und keine Genehmigung gibt; da ist es vielleicht besser, wir haben gleich eine Genehmigung. Dann haben wir hier diskutiert und gesagt, das wollen wir in der Mehrheit so nicht. Jetzt schreiben Sie das dort wieder hinein. Vielleicht wollen Sie es auch zurücknehmen – das kann sein – im Laufe der heutigen Verhandlung. Wenn Sie es aber nicht zurücknehmen wollen, dann ist das kein Weg, wie man erfolgreich sein wird. Ich glaube, zum Bürokratieabbau gehört vor allem eines: Flexibilität und Kommunikationsfähigkeit, und nicht stures Beharren darauf, dass man das schon immer so gesagt hat und dann auch weiterhin so sagt. Meine Damen und Herren, ansonsten sind wir alle für Bürokratieabbau – das ist schon gesagt worden –, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) und wir sind vor allem dafür, dass wir das hinbekommen – das haben Sie in Ihrem Antrag drin; das will ich gar nicht bestreiten – mit der Digitalisierung, mit den Möglichkeiten, eventuell dann die Firmen, die darunter leiden, besser zu begleiten. Aus unserer eigenen Erfahrung kennen wir das. Sie bekommen einen Antrag und müssen dann diesen Antrag beantragen, damit der Antrag als Antrag gilt. Das ist zum Teil im Landtag auch so. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Daher müssen wir doch klar sehen, dass jemand begleitet wird, damit er den Antrag versteht, dass man ihn – ich bin jemand, der das mit den Anträgen leider nicht so gut kann – auch bei der Steuer begleitet – auch da haben wir Vereinfachungsvorschläge –, dass er oder sie sozusagen an die Hand genommen wird, damit man durch den Bürokratiedschungel kommt. Das wäre ein erstes Angebot, und dass man nicht sagt, „Wir streichen jetzt etwas und ändern ganz viel“, und dann sind Sie stolz darauf – da muss ich sagen, das hat gar keinen Erkenntniswert –, dass Baden-Württemberg irgendwie 120 und Hessen 150 Initiativen macht. Vielleicht haben die noch mehr Vorschriften als Rheinland-Pfalz, das weiß man nicht. Erfolgreich ist doch nicht, wie viele Vorschriften man angeht und wie viele Initiativen man macht, sondern welche Vorschriften man tatsächlich streichen kann, und wie man Menschen dann helfen kann, Dinge zu beschleunigen. Darum geht es auch. Ich kenne von uns – ich will es noch mal sagen; ich habe das hier auch schon gesagt – Genehmigungsverfahren. In Ludwigshafen weiß man es von der BASF. Außerdem war ich dafür mal bei der Stadtverwaltung zuständig. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Da gibt es dann einen Antrag der BASF, ein sehr kompliziertes Verfahren, meine Damen und Herren, mit allem, Wasserrecht, BImSch, dann Gewerberecht usw. Wie macht man das dort? Mit einem Sternverfahren. Das heißt, alle Genehmigungsbehörden kommen zusammen, und manchmal – ich will das jetzt nicht in den Vordergrund stellen, aber manchmal – war die Genehmigung so schnell, dass der Antragsteller selbst überrascht war, dass die Genehmigung schon vorliegt. Meine Damen und Herren, das ist Bürokratieabbau, das ist Rheinland-Pfalz, und das ist Rheinland-Pfalz auch in den Jahren der Regierung der Ampel und vor allem in den Jahren der Regierung der Ampel. Damit können wir zufrieden sein. Den zusätzlichen Bürokratieabbau, den Sie beantragen, machen wir Stück für Stück weiter. Ich will hier auch nicht sagen, dass alles in Butter und alles bestens ist. Da gibt es Handlungsbedarf, und dem müssen wir uns widmen. Vielen Dank, aber den Antrag lehnen wir ab, weil er uns schon solche Stolpersteine in den Weg legt, dass wir ihm gar nicht zustimmen können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Die CDU beginnt ihren Antrag mit einem Lob auf die neue Bundesregierung, die tatsächlich vor ein paar Tagen ein Bürokratieabbaupaket beschlossen hat. Beispielsweise ist die Abschaffung des Heizungslabels mit 10 Millionen Euro Bürokratieersparnis Bestandteil dieses Pakets. Kein Bestandteil des Pakets ist dagegen die Abschaffung des Heizungsgesetzes, offiziell Gebäudeenergiegesetz, mit einem Erfüllungsaufwand von mehreren Hundert Milliarden Euro. Es bleibt unverändert in Kraft, diese Chimäre. Selbst eine Reform ist trotz gegenteiliger Versprechen nicht in Sicht. Liebe CDU, verstehen Sie langsam, warum diese Bundesregierung in Berlin binnen kürzester Zeit so unbeliebt geworden ist? Im Gegensatz zum Lob für die Bundesregierung ist die Kritik der CDU an der Landesregierung berechtigt, auch wenn sie nach meinen Quellen inzwischen rund 91 und nicht nur 57 Einzelmaßnahmen zum Bürokratieabbau beschlossen hat. Es sind aber nur Einzelmaßnahmen. Es fehlt eine Systematik. Außerdem krankt der gesamte Ansatz der Landesregierung daran, dass man weitgehend darauf wartet, dass Vorschläge aus den Ministerien kommen, also Vorschläge von den Bürokraten selbst. Beim zweiten Bürokratieabbaupaket bezieht man nun wenigstens die kommunalen Spitzenverbände mit ein. Auch das reicht aber nicht. Wir brauchen ein unabhängiges Gremium, das mit dem Blick von Bürgern und Unternehmern auf die Bürokratie schaut, eine Art Normenkontrollrat wie in Baden-Württemberg oder eine Art DOGE wie in den USA. Ein Antrag unserer Fraktion, ein solches Gremium zu schaffen, liegt dem Landtag seit 2023 vor. Leider hat auch die CDU diesen Antrag abgelehnt. Stattdessen präsentiert die CDU nun einen Antrag, der in seinen Handlungsteilen neun weitere Einzelmaßnahmen und lediglich zwei weiterführende, umfassendere Maßnahmen vorschlägt. Damit Sie mich nicht missverstehen: Wir gehen bei acht der neun Einzelmaßnahmen vollständig mit. Das sind: der Verzicht auf Geburtsurkunden, die Reduzierung von Beglaubigungen – übrigens, versuchen Sie mal, einen Verein zu gründen, das ist wirklich Bürokratie pur –, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ja, vor allem rechtsextreme Vereine!) die Ersetzung der Schriftform durch die Textform über das bisher Beschlossene hinaus, die Herstellung des Benehmens mit einer beteiligten Behörde statt die des formellen Einvernehmens, die Ersetzung von Genehmigungspflichten durch ein bloßes Anzeigeverfahren, die Vermeidung von Mehrfachabfragen, die Hemmung der Verfallsfrist bei Gutachten bis zum Abschluss eines Verfahrens und die Einführung eines kommunalen Vergabeverfahrens. Die Forderung, anlassbezogene statt regelmäßige Prüfungen durchzuführen, würde ich etwas anders formulieren. Regelmäßige Prüfungen, also Prüfungen alle ein, zwei oder x Jahre sind tatsächlich selten sinnvoll. Umgekehrt sollte, wenn ein sachlicher Anlass besteht, natürlich immer geprüft werden. Das muss Priorität haben. Wenn darüber hinaus noch Prüfungskapazitäten bestehen, sollten Prüfungen dann nach einer Zufallsauswahl erfolgen; denn leider ist die menschliche Psyche so gebaut, dass derjenige, der sich sicher wähnt, nie geprüft zu werden, dazu neigt, nachlässig zu werden – Schule, Bildung. Zwei Maßnahmen aus dem CDU-Katalog sind grundsätzlicher. Da ist zum einen die Einrichtung einer Bürokratiemeldestelle für Unternehmen und Bürger. Da ist zum anderen die Forderung nach systematischer Auswertung von Bürokratieabbaumaßnahmen anderer Bundesländer. Beide Maßnahmen wären aber sehr viel wirksamer, wenn sie mit unserer Forderung eines unabhängigen Normenkontrollrats verknüpft würden. Damit wäre erst gesichert, dass wichtige Anliegen nicht untergehen. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Also, liebe CDU, insgesamt ist für uns der CDU-Antrag trotz einiger – – – (Abg. Sven Teuber, SPD: Vorlesewettbewerb!) – Ja, ich würde mir eine 1 minus geben, Herr Bildungsminister. (Zurufe von der SPD: Oh! Hey!) Das ist eine „Sehr gut minus“. (Weitere Zurufe von der SPD) Das ist eine „Sehr gut minus“. Ja, würde ich schon sagen. Das größte Defizit des Antrags habe ich allerdings noch gar nicht erwähnt. 80 % der neuen Bürokratie in Deutschland kommt inzwischen aus Brüssel. Wann wird das endlich von der CDU thematisiert? Wann fließt dies endlich in die europapolitischen Überlegungen der CDU ein? Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD –

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Joachim Paul AfD

Ja, auch das kenne ich aus der Klasse. Es hören wenige zu! Das ist zu Ihrem Nachteil! – Zurufe von der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Marco Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bürokratieabbau ist immer ein spannendes Thema, auch hier in der Landtagsdebatte, und auch ein berechtigtes Thema. Herr Dr. Martin, wie Sie sagen, ich glaube, alle Fraktionen waren gestern Abend vertreten, da gerade diejenigen betroffen sind – neben dem normalen Bürger –, die dafür sorgen, dass Einkommensteuer, Umsatzsteuer und diese Dinge dazu beitragen, dass uns als Politik das Geld zur Verfügung steht, um die Infrastruktur und viele andere Dinge auf den Weg zu bringen. Herr Dr. Martin, ich bin Ihnen dankbar, zu Beginn Ihrer Rede eine gewisse Zurückhaltung und Selbsteinschätzung über die Politik des Bundes – ich sage jetzt einfach einmal, ich habe es so verstanden – der letzten Jahrzehnte, aber auch gerade in den letzten Monaten selbstkritisch hier am Redepult damit umgegangen zu sein und daraus schlussfolgernd in Ihrer Rede zu sagen, wir müssen uns in Rheinland-Pfalz auf den Weg machen und daraus erklärend Ihren Antrag über die CDU-Fraktion hier – ich sage, in vielen Themenbereichen wiederholt – eingebracht haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann auch nur wiederholen, dass diese Landesregierung schon zwei Maßnahmenpakete auf den Weg gebracht hat, und wir, glaube ich, noch lange nicht am Ende sind. Ich glaube, wir werden auch in der nächsten Legislaturperiode ernsthaft über diese Themen reden müssen. Ich glaube aber, diese beiden Maßnahmenpakete – ich denke, die zuständige Ministerin wird nachher noch näher darauf eingehen – sind schon mal die richtigen Signale, dass wir begonnen haben, und ich glaube, ich könnte auch aus meinem Umfeld mit vielen, vielen Beispielen aufwarten, in denen man sagt: Da könnte Bürokratie abgebaut werden. Wenn wir dann aber in die Details hineingehen, wie wir letztendlich Bürokratie abbauen können, dann wird es schon ein bisschen schwieriger. Ich selbst und die FDP-Fraktion vertrauen immer noch darauf, dass jeder Einzelne mit sehr viel Selbstverantwortung in seinem Leben und in seinem Umfeld sehr vieles erreichen kann und der Staat nur die Leitplanken vorgibt. Ich glaube, wir müssen uns über die Fraktionsgrenzen hinaus darauf committen, was die grundsätzlichen Aufgaben des Staates sind und was die Herausforderung eines jeden Einzelnen ist, für sich selbst, in Selbstverantwortung, Eigenverantwortung, Verantwortung zu übernehmen. Daher sage ich noch einmal, wir können trefflich darüber diskutieren. Wie gesagt, mir fallen viele Beispiele ein. Einen Wunsch habe ich an der Stelle, und den erlaube ich mir um die Uhrzeit einfach mal mitzugeben, weil, ich glaube, der Bundeskanzler diese Woche nach Rheinland-Pfalz kommt. Ich weiß, dass im Bereich Landwirtschaft über die Bundesländer über 190 Anliegen zum Bürokratieabbau der Bundesregierung und dem zuständigen Ministerium vorgelegt wurden. Ich würde mir wünschen – ich nehme mir die Exklusivität hier heraus –, an diesem Beispiel, dass von diesen 190 Vorschlägen das eine oder andere umgesetzt wird, zum Beispiel in einem Wirtschaftsbereich, der Rheinland-Pfalz massiv betrifft – Landwirtschaft und Weinbau, Tierhaltung, ländlicher Raum. Daher, wie gesagt, können wir Ihren Antrag verstehen, aber mir fehlt auch der Glaube, dass mit Ihren neun Punkten – – – Wir können gern über die Beglaubigung diskutieren. Darüber können wir gerne diskutieren. Das sind aber nicht die großen Würfe, die wir in der heutigen Zeit benötigen, um gerade auch das Signal in Richtung Wirtschaftswachstum, in Richtung Arbeitsplätze, in Richtung Marktführerschaft zu setzen, um in Deutschland und in Rheinland-Pfalz wieder in die Situation hineinzukommen, in der wir uns Freiräume, Spielräume aus der Wirtschaftskraft erarbeitet haben. Daher können wir gerne auch in der nächsten Legislatur mit der FDP im rheinland-pfälzischen Landtag konkret über Bürokratieabbau reden. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich ist schon ganz viel ausgeführt worden, warum das Papier in sich ein wenig dünn ist. Es lohnt sich zwar immer, über Bürokratieabbau zu sprechen, aber auch mir ging es so, als ich den Katalog gelesen habe, dass sich der Eindruck aufdrängt, dass alter Wein in neuen Schläuchen verkauft wird. Herr Braun hat es soeben ausgeführt. Wir haben lange detailliert darüber gesprochen, ob es Sinn macht, vom Anzeigeverfahren auf Genehmigung spflicht umzustellen. Ich habe auch hierzu ausgeführt, warum ich das nicht für sinnvoll erachte, und letztlich hat der Landtag das auch abgelehnt. Das fi ndet sich jetzt hier in Nr. 6 wieder. Bei Nr. 7 „Vermeidung von Mehrfachabfragungen“: Ich verstehe das System, dass man wie in Estland – das haben wir uns angeschaut – dazu übergehen möchte, dass man eine Personalnummer bekommt und der Staat letztlich die Dinge so zuordnet, aber ich glaube, es wird schwierig, wenn wir versuchen, auf Landesebene oder tiefer noch, kommunal, Systeme aufzubauen, dass man also keine Dopplungen bei Abfragen mehr hinbekommt. Das wird wahrscheinlich auf der Ebene nicht zu lösen sein und eher zu mehr Bürokratie führen, als dass es entlasten würde. Ja, und was ich besonders spannend fand, war, einfach einmal abzugleichen, ob die CDU sich selbst an die Regeln hält, nämlich bei ihren Ausführungen, dass für jede neue Regelung mit bürokratischer Wirkung andere gestrichen werden sollen. Da schreiben Sie so schön: „Alle neuen Gesetze mit bürokratischer Relevanz sollen zudem mit einer Evaluierungsklausel ausgestattet werden, um eine ungewollte Verstetigung von Belastungen zu vermeiden.“ Ich habe einmal nachgeschaut. Das Landesgesetz zur Einführung des Ausbildungsberufs „Verwaltungsfachangestellte kommunaler Vollzugsdienst / Verwaltungsfachangestellter kommunaler Vollzugsdienst“ haben wir heute vor eineinhalb Stunden oder so gehabt. Das Gesetz hat zwei Artikel, Regelungsbereiche, in denen geändert wird. Ich habe aber keinen Artikel 3 gefunden, in dem die Evaluierungsklausel ist, um die ungewollte Verstetigung von Belastungen zu vermeiden, und es ist auch nicht geregelt, welche anderen Vorschriften entfallen sollten, dafür, dass hier Rechtsverordnungen erlassen werden sollen, wie die Kleidung zu regeln ist, wie Ausweise zu regeln sind usw. Deswegen, wenn man solch ein Ding hier einbringt, solche Sachen hier aufstellt, hätte ich erwartet, dass man es dann selbst auch in das Gesetz aufnimmt. (Abg. Florian Maier, SPD: Ich auch!) Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Staatssekretärin Heike Raab.

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Heike Raab

Einen schönen guten Abend, Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bürokratieabbau ist bei uns in der Landesregierung ressortübergreifend geregelt. Während wir im rheinland-pfälzischen Landtag darüber sprechen, hat heute auch die Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien in Berlin getagt. Es ging auch um das Thema Bürokratieabbau, aber unter der großen Überschrift der Staatsmodernisierung. Wir haben im Bundesrat einen Ausschuss „Digitalisierung und Staatsmodernisierung“ gebildet. Frau Ministerin Schall als Vorsitzende der Digitalisierungsminister:innenkonferenz ist daran intensiv beteiligt. Wir begleiten alle diese ganzen Prozesse auf vielen Ebenen. Das sage ich ganz bewusst; denn hier klang eben die Abkürzung DOGE an, oder man hatte Erinnerungen an die Kettensäge oder so etwas. Bürokratieabbau geht im Miteinander. Ebenenübergreifend führen wir diese Gespräche; denn Bürokratieabbau muss auf EU-, auf Bundes-, auf Länderebene und auf kommunaler Ebene gedacht werden, und es muss am Ende auch Rechtssicherheit gewährleistet werden; denn alle diese Verfahren sind dazu geeignet, in einem Rechtsstaat Rechtssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger aufzulegen. Die Landesregierung bleibt dabei nicht untätig; im Gegenteil. Frau Köbberling hat es eben auch noch einmal gesagt, Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe, die wir aber nicht erst in diesem Jahr gestartet haben. Wir haben zwar in diesem Jahr im Juni schon einmal über unsere Pakete diskutiert, wir haben nämlich mehr als 100 Einzelmaßnahmen in zwei Maßnahmenpaketen auf den Weg gebracht. Ich darf schon ein wenig länger im Landtag oder auch in dieser Landesregierung mitwirken. Deshalb kann ich sagen, dass seit 1991 die Zahl der Verwaltungsvorschriften von 900 auf 415 mehr als halbiert wurde. Das zeigt, dass es bei uns mehr als one in, one out ist. Sie haben noch in Ihrem Antrag „One in, more out“ geschrieben. Das wird begleitet von den Dingen, dass Verwaltung in Rheinland-Pfalz bürgerfreundlich bleibt, dass sie Rechtssicherheit bietet, dass sie auch in einem Verfahren digitaler wird und von überall erreichbar ist; denn den Bürgerinnen und Bürgern müssen alle Leistungen zur Verfügung stehen, egal, ob sie in einer Stadt oder im ländlichen Raum unterwegs sind. Wir führen überall mit den Kommunen und mit allen, auch den Kammern, einen ständigen konstruktiven Austausch, und das ist ganz wichtig; denn das Thema der Gesetzesfolgenabschätzung, das auch Herr Wefelscheid soeben angesprochen hat, ist ein ganz entscheidendes, dass man bei jedem Gesetz die Kostenfolgen abschätzt, aber natürlich auch den bürokratischen Aufwand abklopft. Deshalb spricht der Ministerrat mit externen Partnern, mit den Industrieund Handelskammern, den kommunalen Spitzenverbänden auf Landes- und auf Bundesebene und auch ressortübergreifend. Das geht alles ohne eine Meldestelle; denn Bürokratieabbau ist ein Themenkomplex, den wir angehen. Ich möchte ein paar Beispiele nennen, die digitale Prozess- und Verfahrensketten angehen. Ein Beispiel ist der digitale Antragsdienst bei der Wohnsitzummeldung, der zwischenzeitlich in allen 170 kommunalen Meldebehörden medienbruchfrei ausgerollt worden ist. Handwerksgründungen, Wohngeld, Kfz-An- und -Ummeldungen, Unterhaltsvorschuss – das ist alles nahezu flächendeckend verfügbar. Es ist ein echter Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger, und ganz besonders legen wir großen Wert darauf, das Förderwesen grundlegend zu vereinfachen. Dafür haben wir etliche Beispiele auf den Weg gebracht. Vor diesem Hintergrund halten wir diesen Antrag in der vorliegenden Form für nicht erforderlich. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Der CDU-Fraktion stehen noch 2 Minuten und 30 Sekunden Redezeit zur Verfügung. Herr Dr. Martin, Sie haben das Wort.

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Dr. Helmut Martin CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fange mal mit den letzten Beiträgen an. Wenn ich mir anhören muss, was hier alles an Digitalisierung geschaffen wurde, dann sind das alles Sachen nach dem OZG, und in unserem Antrag stand von Anfang an immer, das OZG umzusetzen steht im Fokus. Das ist aber jetzt keine Leistung der Landesregierung, sondern Sie wissen so gut wie wir, das sind Bund und alle Länder zusammen. Das also hier als besonderen Beleg anzubringen, ist ein bisschen einfallslos. Lustig ist schon fast, wenn Sie sagen, das Förderwesen werde in RheinlandPfalz besonders vereinfacht. Sprechen Sie mit irgendeinem Unternehmen über die Förderantragsgestaltung in diesem Land. Sie werden das Gegenteil hören. Ich habe nur den Eindruck, Sie reden nicht mit so vielen Unternehmern. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Außerdem schien mir der Unterschied zwischen Verwaltungsvorschriften, die Sie angeblich abgebaut haben, und Gesetzen nicht so ganz klar zu sein, aber das nur am Rande. Dann hat Frau Köbberling sich ausgelassen, wie toll das hier alles wäre und unter anderem zum Thema Schriftform darauf hingewiesen, dass – habe ich selbst gesagt – 291 Schriftformerfordernisse abgeschafft wurden. Sich aber damit zufrieden zu geben, wenn das Saarland über 1.000 abschafft, ist schon eine niedrige Benchmark, muss ich mal sagen. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Wer so simpel gestrickt ist und sagt „Alles toll; denn wir haben ein Drittel von dem, was andere haben“, dann kann man auch nicht helfen. Wir haben da einen etwas höheren Anspruch. Bei Herrn Braun hat mich gefreut, dass er immerhin inzwischen gemerkt hat, wir haben ein Konzept, und wir bringen es öfter ein. (Heiterkeit des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist deswegen wichtig, weil Kollege von Heusinger neulich noch gemeint hat, er hätte noch nie so richtig etwas von unserem Konzept gehört. Immerhin das scheint jetzt transportiert worden zu sein. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Was aber noch nicht ganz verinnerlicht wurde, ist, dass wir in dem Antrag sehr wohl einen Zweiklang haben; einmal das Grundsätzliche und dann das Exemplarische. Das ist eine gewisse Transferleistung – gebe ich zu –, (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ziehen Sie jetzt zurück, das Exemplarische!) aber dieses Exemplarische dann wieder mit dem Gaststättengesetz niedermachen zu wollen, obwohl das ein Beispiel dafür ist, dass man von einer Genehmigungspflicht zu einem Anzeigeverfahren überschwenken kann, ist ein bisschen einfallslos. Da hätte ich Ihnen mehr zugetraut. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Herrn Weber möchte ich nur noch mitgeben – ich fand das sehr zurückhaltend –, diese neue Bundesregierung hat in den wenigen Monaten dank einer Zentralstelle schon über 3 Milliarden Euro Bürokratieentlastung gebracht. (Glocke der Präsidentin) Wenn das der Maßstab für Rheinland-Pfalz ist, dann freue ich mich. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Verehrte Damen und Herren, damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13375 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir kommen zu Punkt 32 der Tagesordnung: Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Automobil- und Zulieferindustrie in Deutschland und Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13376 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Das Wort hat Abgeordneter Dr. Martin.

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Dr. Helmut Martin CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der letzte Tagesordnungspunkt für heute zum Abschluss eines doch zumindest phasenweise sehr intensiven Plenums bietet immerhin die Chance auf einen sehr versöhnlichen Ausklang; (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) denn unser Antrag orientiert sich bewusst ganz eng an einem Beschluss der letzten Konferenz der Landesregierungschefinnen und -chefs, kurz MPK. Das bedeutet, der Beschluss kam zustande unter Vorsitz von Ministerpräsident Schweitzer und unter Mitwirkung von Vertreterinnen und Vertretern sowohl der Ampelparteien als auch der Union und anderer Parteien. (Zuruf von der SPD) Nun ist die Perspektive auf einen versöhnlichen Ausklang nur ein willkommener Begleiteffekt, nicht aber der Grund dafür, dass wir diesen Antrag eingebracht haben; nein. (Zuruf des Abg. Steven Wink, FDP) Natürlich geht es uns um den Inhalt des Beschlusses und das Ziel, diesen Inhalt durch dieses hohe Haus breit parlamentarisch zu unterstützen und auf eine konsequente Umsetzung zu drängen. (Beifall der CDU) Beides – breite politische Unterstützung und konsequente Umsetzung – ist notwendig; denn die Bedeutung der Automobilindustrie einschließlich der Zulieferindustrie ist überragend für den Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland und insbesondere auch für den Standort Rheinland-Pfalz. Bundesweit hat diese Industrie einen bedeutenden Anteil am BIP, und das gilt auch für das Land. Daimler in Wörth mit 10.000 Mitarbeitern, aber auch ZF, Michelin, BorgWarner, Musashi und andere Firmen, die in dieser Branche tätig sind, generieren Umsätze, die seit Jahrzehnten Wohlstand für uns hier im Land schaffen. (Beifall der CDU) Hinzu kommen aber auch die Industriearbeitsplätze in der Automobil- und Zulieferindustrie im Saarland; denn in der Westpfalz leben viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Saarland arbeiten und betroffen sind durch die schlechten Nachrichten, etwa zum Stellenabbau von Bosch. Das wirkt sich massiv auch hier in Rheinland-Pfalz aus. Da müssen wir konsequent über die Landesgrenzen hinaus denken. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Verantwortungsvolle Wirtschafts- und Standortpolitik muss somit zwei Aufgaben miteinander verknüpfen. Zum einen müssen wir hartnäckig und wirksam für die Erreichung der Klimaziele, also an der Transformation auch im Verkehr- und Automobilbereich arbeiten. Zum anderen müssen wir sicherstellen, dass die daraus notwendig werdende Transformation nicht zum Ende unserer starken Automobilindustrie führt, sondern unseren Technologievorsprung in die Zukunft führt und auch künftig weltweite Erfolge als Automobilanbieter sicherstellt. Daraus folgt: Die Politik muss die passenden Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Netz- und Ladeinfrastruktur schaffen und Anschubförderung für die Ausweitung der Elektromobilität bereitstellen. Sie darf aber nicht andere Antriebstechniken, die die Ziele auch erreichen können, ausschließen. Vielmehr gilt das Gebot der Technologieoffenheit. Dazu hat die MPK richtige Forderungen adressiert, zum Beispiel, dass künftig CO nicht mehr am Auspuff reguliert wird, wie es da heißt, sondern der ganze Lebenszyklus und die ganze Wertschöpfungskette in den Blick genommen werden sollen; denn – um es zu exemplifizieren – ein batterieelektrisch betriebenes Kfz aus herkömmlich hergestelltem Stahl muss nicht immer klimafreundlicher sein als ein Verbrenner, der CO -arme Kraftstoffe nutzt und aus grünem Stahl gefertigt wurde. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Deshalb ist es konsequent, das starre Verbot der Verbrennertechnologie ab dem Jahr 2035 so anzupassen und zu flexibilisieren (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ei, ei, ei!) – hören Sie zu –, dass es dem Gesamtziel dient. (Beifall der CDU) Auch die anderen Standpunkte der MPK verdienen Zustimmung, etwa wenn es darum geht, bidirektionales Laden schneller marktfähig zu machen und staatlich induzierte Preisbestandteile des Ladestroms zu senken. Auch ganz wichtig ist, dass wir die europäische Batteriezellproduktion inklusive Kreislaufwirtschaft aufbauen müssen, um nur einige Beispiele zu nennen. (Zurufe der Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Steven Wink, FDP) Wenn jetzt dieser Beschluss der MPK und damit auch unser Antrag so gute Inhalte hat, dann ist es doch umso befremdlicher, wenn man bei dpa lesen muss, dass Ministerin Eder beim Parteitag davon spricht, „das fossile Imperium“ würde „zurückschlagen“, und das dürfe man nicht hinnehmen, und dann in dem Zusammenhang die Ministerpräsidenten einschließlich Alexander Schweitzer und deren Haltung zum Verbrennerauto nennt. Hier ist also eine Klarstellung dringend geboten. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Dazu dient unser Antrag, und ich bitte um Ihre Zustimmung. Danke schön. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Dr. Anna Köbberling.

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Dr. Anna Köbberling SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier einen umfangreichen Antrag zum Thema Stärkung der Automobil- und Automobilzulieferindustrie in Deutschland und Rheinland-Pfalz vorliegen: sechs eng beschriebene Seiten, 15 solide Vorschläge, sprachlich geschliffen. Das wirklich Faszinierende aber ist nicht der Inhalt – der ist zweifellos wichtig –, sondern die Herkunft; denn dieser Antrag ist eine wörtliche Abschrift des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 24. Oktober hier in Mainz. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Peinlich! –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Ja!) Chapeau, liebe CDU. Sie bitten die Landesregierung ernsthaft, sich noch einmal für einen Beschluss einzusetzen, den sie selbst formuliert, verhandelt und beschlossen hat? (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Ich sehe förmlich die Szene in Ihrem Fraktionsbüro vor mir: (Zuruf von der SPD) Mist, wir brauchen noch einen Antrag fürs Plenum. Ah, da liegt noch dieser MPK-Beschluss. (Abg. Marcus Klein, CDU: Nein! – Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Copy and Paste und fertig. Super. – Effektiv schon, innovativ aber kein bisschen. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Reden wir aber über das Thema selbst. Der MPK-Beschluss hat starke Inhalte, und genau deshalb stehen wir als SPD-Fraktion auch voll dahinter: (Abg. Marcus Klein, CDU: Sehr gut!) ein klares Bekenntnis zum Automobilstandort Deutschland, das Bekenntnis zur Elektromobilität, der massive Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Einführung eines günstigen Ladestroms, die Förderung einer europäischen Batteriezellproduktion inklusive Kreislaufwirtschaft, die Förderung des bidirektionalen Ladens und kein Festhalten an starren Regelungen, wenn andere Wege zielführender sind. Ich sage es deutlich: Diese Punkte sind richtig und wichtig. Deshalb, wie gesagt, steht die SPD hinter dem MPK-Beschluss, der hier heute vollständig abgeschrieben vor uns liegt. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Keine Fleißarbeit!) Aber dass wir jetzt noch einmal aufgefordert werden, uns beim Bund dafür einzusetzen, ist ungefähr so, als würden Sie uns nach dem Frühstück anrufen und fragen: Habt Ihr eigentlich gefrühstückt? – Ja, haben wir, und wir arbeiten schon wieder weiter. Was wir uns von einer konstruktiven Opposition wünschen, wäre ein eigener Impuls, ein eigener Vorschlag, eine Ergänzung, eine regionale Perspektive, irgendetwas. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Stattdessen liegt hier der Antrag, der inhaltlich genau das wiederholt, was längst beschlossen wurde – ein Antrag wie ein Echo im leeren Flur; laut, aber ohne neuen Inhalt. Dabei ist die Automobil- und die Zulieferindustrie für Rheinland-Pfalz zentral. In Wörth, Kaiserslautern, im Raum Koblenz und entlang der A 61 haben wir Unternehmen, die innovativ sind, die forschen, die weltweit vernetzt sind. Diese Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Sie brauchen verlässliche Energiepreise, moderne Infrastruktur, gute Fachkräfte und eine klare Transformationsstrategie. Die gute Nachricht: Genau daran arbeitet die Landesregierung längst; mit Forschungs- und Entwicklungsverbünden, mit Innovationsförderung, Transformationsberatung und Umsetzung und Unterstützung beim Technologietransfer. Trotz der Absurdität Ihres Antrags – das ist das Schöne an unserem Parlament – sprechen wir heute darüber. Wir zeigen den Menschen, dass wir die Zukunft der Automobil- und der Zulieferindustrie ernst nehmen, im Blick haben und eigene Konzepte haben. Das ist letztlich das, worauf es ankommt. Ein kleiner Tipp für das nächste Mal: Wenn Sie wieder irgendwo abschreiben, dann nennen Sie doch von vornherein die Quelle, und gerne dann auch mit einem eigenen Gedanken. Dann freuen wir uns auch auf eine ernsthafte Debatte. (Abg. Marcus Klein, CDU: Ja, ja!) Vielen Dank. (Beifall der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Dr. Bernhard Braun.

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das ist ein sehr schöner Antrag, den Sie hier eingebracht haben. Der basiert zum Teil auf Papieren der Automobilindustrie. Das ist sehr schön. Sie wollen die auch unterstützen; vollkommen klar. Es ist ein wunderschöner Antrag. Wenn man ein Seminar machen würde, könnte man erläutern, wie man einen Antrag macht, der zum Inhalt hat: Ja, aber nein. (Heiterkeit der Abg. Pia Schellhammer und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau das fordern Sie jetzt. Sie fordern eigentlich die Innovation, und Sie fordern zu Recht – völlig zu Recht – E-Autos. Sie fordern bidirektionales Laden. Sie fordern eine Ladeinfrastruktur – dazu habe ich übrigens heute, glaube ich, eine Anfrage gestellt –, die dann tatsächlich günstig genug ist, damit man nicht abgezockt wird, wenn man mit dem E-Auto irgendwo lädt. Sie haben sich sogar die Fußabdruckrechnung der Automobilindustrie angeschaut, in der steht, dass es mit grünem Stahl tatsächlich – kommt auf die Tonnage an – vielleicht günstiger wäre. Es ist schon dazwischengerufen worden, wenn Sie das Auto stehen lassen, sind Sie noch günstiger. Am günstigsten sind Sie, wenn Sie gar keines kaufen, aber das hilft der Automobilindustrie nicht. Daher haben Sie jetzt ein ganzes Spektrum dort hineingemacht und ein bisschen gemischt. Inzwischen nennt man das dann eine Technologieoffenheit. Sie müssen aber bei der Technologieoffenheit, die Sie fordern, immer sehen, dass das doppelte Investitionskosten sind, dass das doppelte Forschungskosten sind, dass das doppelte Herstellungsstraßenkosten sind. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Wir sind auch nicht ganz hinterm Mond. Wir waren auch schon bei Daimler und haben uns das angeschaut. Was haben die Leute dort gesagt bei Daimler? Wir waren beim Betriebsrat. Sie waren wahrscheinlich bei der Leitung. Da waren wir auch schon. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Der Betriebsrat sagt, wenn wir Wasserstoff, Verbrenner und noch E-Autos machen sollen, haben wir mehr Entwicklungskosten, dann haben wir mehr Herstellungskosten, dann sind wir international gar nicht leistungs- und konkurrenzfähig. Sie schreiben doch darüber, das soll konkurrenzfähig sein, was dann kommt. Dann sind da die Chinesen, und die haben sich entschieden und sagen, sie machen das eben mal elektrisch, und dann sind die konkurrenzfähig, und wir schauen zu, wie die Chinesen bei uns – ich will nichts dagegen sagen; das ist ein offener Prozess – (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) ihren BYD, Build Your Dreams, hier verkaufen, und dann schauen wir zu und sagen: Mein Gott, die sind schon viel weiter. Jetzt will ich nicht angeben, aber das habe ich vor fünf Jahren schon einmal einem Lobbyisten gesagt: (Vereinzelt Heiterkeit und Zurufe von der CDU) Leute, das entscheiden wir hier nicht mehr, das haben die schon entschieden, wo die Zukunft des Autos liegt. Wenn man Auto fahren will – wir haben gar nichts dagegen, Auto zu fahren –, dann ist es doch gut, wenn man sich für eine Richtung entscheidet. Also, beim Autofahren ist Richtung immer gut, (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) aber dass man sich auch bei der Herstellung des Autos für eine Richtung entscheidet und sagt, da wollen wir jetzt konkurrenzfähig werden, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) und man nicht mit dem alten Gepäckwagen hintendran noch einmal auf die neue Spur kommen will. Meine Damen und Herren, wir hatten es eben schon kurz, als Sie das vorgestellt haben, bei uns diskutiert, wie das so ist. Es ist ein wunderschönes Bild. Herr Dr. Martin, Sie haben sich total elegant hinter das abgefahrene E-Auto geworfen und wollen jetzt mit aufspringen – was schon beschlossen wurde und was eben nicht innovativ ist. Sondern: Sie kommen, haben jetzt gemerkt – darum sind die zwei Wirtschaftsanträge heute Abend noch drauf –: Hui, es ist demnächst Wahl, und wir haben noch gar keine Wirtschaftsanträge eingebracht, (Heiterkeit und Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD: Hui! Hui!) und dann müssen wir Wirtschaftsanträge einbringen. Dann waren Sie aber so spät, dass sie der Ältestenrat ganz hinten draufsetzen musste. Deswegen reden wir heute Abend um die Uhrzeit über Wirtschaftsanträge der CDU. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Sie haben die Chance, beim nächsten Mal noch welche einzubringen. Dann haben wir vielleicht auch eine bessere Zeit, um darüber zu reden. Dann hätten wir aber gern etwas Innovatives. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Joachim Paul. (Abg. Florian Maier, SPD: Macht der jetzt auch noch Wirtschaft?)

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Joachim Paul AfD

Verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Es war ein historischer Fehler, das Verbrenner-Aus in Brüssel durchdrücken zu lassen – ein historischer Fehler, auch gerade aus Deutschland angetrieben von Leuten, die wirtschaftsfremd, teilweise wirtschaftsfeindlich sind, die Ideologen sind. Ich will Ihnen kurz erklären, warum. Wir sind führend in der Dieseltechnologie. Verbrenner werden zum Beispiel bei Nutzfahrzeugen, bei Kraftfahrzeugen noch lange Zeit eine Rolle spielen. Es ist also keine tote Technologie. Statt zu sagen, wir können uns vorstellen, auch die E-Antriebsmobilität in den Blick zu nehmen, das dem Markt zu überlassen und natürlich klarzumachen, dass damit auch Vorteile verbunden sind, hätte man auch einfach sagen können, der Verbrenner hat eine Ökobilanz, wenn man alles mit in den Blick nimmt, und das E-Auto hat eine Ökobilanz, und wenn man die in den Blick nimmt, sind auch dort Naturschutz-, ökologische Fragestellungen damit verbunden, die man im Blick haben muss. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Hätte man diese Rechnung aufgemacht, hätte die deutsche Automobilindustrie Zeit gehabt (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) – ja, Sie haben die zerstört, die Grünen haben die mit zerstört – zu entwickeln. (Zurufe der Abg. Pia Schellhammer und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben China die Leiter hingestellt, weil Sie der deutschen Automobilindustrie das beste Butter-und-Brot-Produkt durch einen Markteingriff kaputtgemacht haben, verboten haben. Die Chinesen hätten diese Chance gar nicht nutzen können. Sie wollten keine Transformation, Sie wollten eine Disruption. Sie haben eine Disruption herbeigeführt, und deswegen musste die deutsche – Herr Dr. Braun, Sie haben uns angesprochen – Industrie, was die Entwicklung angeht, zweigleisig fahren. Man hätte das alles viel sinnvoller, viel mehr aus der Sicht der nationalen Wirtschaft besser regeln können. Sie wollten das Verbrenner-Aus als ideologisches Projekt. Jetzt haben wir den Antrag von Herrn Martin, der noch nicht einmal sagt, er will das Verbrenner-Aus abschaffen, er will das kippen, sondern Sie kommen mit Schwurbeleien. Sie kommen mit Schwurbeleien und damit, dass man irgendwie mit Flottengrenzwerten usw. – – – Nein, das ist alles falsch. Das war alles falsch, und dafür werden wir wirklich einen bitteren Preis bezahlen, dass wir es Ideologen ermöglicht haben, in Brüssel nicht deutsche Interessen zu vertreten und die deutsche Industrie, die deutsche Automobilindustrie für ein ideologisches Projekt zu beeinträchtigen, zu beschädigen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mein Gott! Mein Gott!) In China ist das natürlich gut angekommen; denn die Chinesen haben ihre Chance gewittert und sie auch genutzt. Ich sage Ihnen eines. Wenn man überlegt, dass auf der Brüsseler Ebene Kommissare darüber abgestimmt haben, die Staaten vertreten, die von deutschen Zahlungen abhängig sind: Also, so eine mangelhafte Interessenvertretung. Anstatt zu sagen, wir wollen das alles nicht, wir haben die Automobilindustrie, die braucht Zeit, um umzusteigen. Da haben sich natürlich viele gefreut. Wir sind Nettozahler und haben uns auf der Brüsseler Ebene unser Geschäftsmodell kaputtmachen lassen. Jetzt haben wir ein Problem in der Automobilindustrie. Wir als AfD sind gar nicht gegen die E-Mobilität im Allgemeinen, auch nicht bei Autos, aber diese Art von Politik war schädlich. Sie kommen jetzt mit Sorgen usw. Sie wollen das irgendwie aufweichen. Nein, das war alles falsch. Das Verbrennerverbot muss weg. Der Verbrenner hat in manchen Branchen und in manchen Geschäftsfeldern seine Berechtigung. Er wird auch nicht aussterben. Es ist ein gutes Produkt. Wir müssen die Ökobilanz aufmachen. Wenn Sie sich die Ökobilanz der E-Autos genauer anschauen, werden Sie viele Pferdefüße entdecken. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, gerade nicht!) Sie brauchen nur über Seltene Erden zu sprechen, über den Abbau usw. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, das ist schon wieder Verschwörungstheorie!) – Das ist keine Verschwörungstheorie. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch, das ist es!) – Herr Kollege, Sie werden als Grüne Gott sei Dank nur noch eine Fußnote in der politischen Landschaft sein. (Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Sie haben aber solch massiven Schaden angerichtet, dass man wirklich sagen muss, in diesem Punkt war die grüne Partei wirklich historisch. Sie sind Ideologen, Sie sind automobilfeindlich, Sie sind wirtschaftsfeindlich, Sie sind eine Partei der institutionalisierten Inkompetenz. (Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das wird Deutschland bitter bezahlen müssen. (Beifall der AfD – Zuruf der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Marco Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe mir den Antrag durchgelesen. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ernsthaft?) Ich kannte ihn aber schon vorher. Wie gesagt, wenn man ihn durchliest: Man ist sehr schnell im Thema, wenn man die MPK ein bisschen inhaltlich aufgearbeitet hat. Ich habe zwei, drei Aspekte. Ich habe mir vorhin noch einmal die Frage gestellt: Wir haben jetzt November, und in vier Monaten ist Landtagswahl. Heute haben wir zum Abschluss den Antrag. Das kann man so machen, (Zuruf von der CDU: Sehr gut!) einen MPK-Beschluss kopieren und als Antrag einbringen. Ich habe das 2 016 schon einmal erlebt. Damals hat man einen Parteitagsbeschluss der FDP kopiert, selbst mit dem falsch gesetzten Komma, aus dem Wahlprogramm der FDP, und das wurde damals im Plenarsaal in der Steinhalle eingebracht. Damals war Adi Weiland noch mit in der Verantwortung. Ich habe mir aber die Frage gestellt, Herr Dr. Martin: Was soll das? (Beifall des Abg. Steven Wink, FDP, der SPD sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER –

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Ja!) Ich wünsche mir wirklich einen Wahlkampf, in dem wir die Möglichkeit haben, unsere politischen Positionen dem Volk, dem Bürger zu vermitteln. Aber etwas zu kopieren, ist schwach. Ich sage es jetzt einfach einmal so. Es ist schwach. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Zweiter Aspekt: Inhaltlich können wir Punkt für Punkt auseinanderklamüsern. Das können wir gerne machen. Wir werden viele Übereinstimmungen in den Punkten, die dort drinstehen, mit der FDP finden. Aber die Parteizugehörigkeit des Ministerpräsidenten ist bekannt, und es ist ein einstimmiger MPKBeschluss, auch mit den CDU-Ministerpräsidenten. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Was? – Zuruf von der CDU: Und einem grünen!) – Ah ja. Also, einen grünen haben wir noch, ja. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Ich habe den Eindruck, Sie versuchen, das Parlament zu missbrauchen, um der Bundesregierung, die farblich dominierend wie bekannt zusammengesetzt ist, mitzuteilen – vielleicht am Samstag dem Bundeskanzler zu sagen –: (Vereinzelt Unruhe bei der CDU) Wir haben es tatsächlich geschafft, Ihnen weitere Argumente zu geben. Der Landtag von Rheinland-Pfalz steht hinter dem MPK-Beschluss. Lieber Friedrich Merz, setze die Dinge um, die Du alleine nicht fertig bekommst. Dafür lassen wir uns hier im Parlament nicht missbrauchen, wenn die CDU es innerparteilich nicht schafft, wie zum Beispiel bei der Stromsteuer – ein Wahlversprechen – im Wahlkampf zu sagen, dass wir bei der Stromsteuer das und das machen, und nach der Wahl sieht die Welt, zwar zugunsten der Landwirtschaft, aber für viele andere ganz anders aus. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Lügerei nach der Wahl, diese Lügen, die vor der Wahl kommuniziert worden sind, und die Nichteinhaltung von Wahlversprechen, die man in vielen Bereichen vorantreiben kann – die Dinge machen wir nicht mit. Jetzt kommt der dritte Aspekt, Herr Dr. Martin. Ich bin selbst betroffen in der Familie – zwei Arbeitsplätze. Zwei meiner Geschwister sind in der Autoindustrie, einer nicht mehr. Der andere, in Köln arbeitend, in einer mittleren Position, wird es in seinem Arbeitsleben – er ist ein paar Jahre älter als ich – wahrscheinlich noch erleben, dass sein Arbeitsplatz in Köln nicht mehr vorhanden sein wird. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Von solchen Familienangehörigen werden wir mehr bekommen. (Zuruf von der CDU: Deswegen ist der Antrag so wichtig!) Daher auch noch einmal zum Vorredner, bei der Ernsthaftigkeit des Themas: Wir sind technologieoffen. Wenn ich mit einem E-Auto fahren will, wie ich es seit zwei Jahren mache, fahre ich mit einem E-Auto. Wenn ich mir einen Verbrenner kaufen will, mit aller Konsequenz, die dahintersteckt, dann tue ich das. Die FDP steht für Technologieoffenheit. Sie steht für Selbstbestimmung. Sie steht aber auch für die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz mit ihren Fachkräften, mit ihren Unternehmen in der Autozulieferindustrie und alles, was daran hängt mit den Unternehmen, ob es die Lkw-Branche oder die Pkw-Branche ist. Das hier und heute aber, Herr Dr. Martin, war keine 1 minus. Ich würde sagen, es war eine 5. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Warum tragt Ihr dann diesen rotgrünen Unsinn mit?) Und das hier ist nicht viel besser. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist schon eine harte Nummer, die heute zum Abschluss zum Aufruf kommt. Ich habe mir diesen Antrag vorgenommen und angefangen, das zu lesen. Irgendwann habe ich mir gedacht, den Text kennst du irgendwoher. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Das ist wie bei den Kleinen Anfragen der FREIEN WÄHLER!) Dann bin ich auf die Suche gegangen und fündig geworden: TOP 5 der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in Mainz – wortgleich. Wortgleich. (Abg. Florian Maier, SPD: Echt jetzt?) Ich kann das nebeneinanderlegen. Jetzt hören wir hier, das sei Absicht gewesen, weil man dahinter eine Strategie hat. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Ich sage Ihnen ehrlich: Sie haben einen Abschluss an der Universität gemacht. Zitieren lernt man dort, Quellenangabe und diese Dinge. Es hätte es für alle leichter gemacht, letztlich zu verstehen, (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) welcher Trick dahinterstehen soll. So richtig verstanden habe ich es aber ehrlich gesagt nicht; denn wenn unter II. der Landtag jetzt wirklich die Regierung auffordern soll, auszuführen – – – 15 Punkte sind das, die der Ministerpräsident selbst schon beschlossen hat. (Abg. Marcus Klein, CDU: Der braucht Rückendeckung, der Mann!) Da muss ich Ihnen ehrlich sagen, das müssen Sie mir noch einmal erklären, welche Sinnhaftigkeit hinter einem solchen Beschluss stecken soll. Meine Damen und Herren, wenn man Juristen ausbildet, kommt man manchmal nicht umhin, auch noch einmal den Unterschied zwischen deklaratorisch und konstitutiv zu erklären. Deklaratorisch: erklärend. Konstitutiv: gestaltend. Hier haben Sie für die Zukunft ein gutes Beispiel. Was Sie gemacht haben, ist rein erklärend, deklaratorisch. Der Beschluss ist konstitutiv. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER, bei der SPD und bei der FDP – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Jetzt hat für die Landesregierung Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt das Wort. (Abg. Florian Maier, SPD: Ich hätte jetzt eine Kurzintervention erwartet!) – Jetzt spricht Ministerin Daniela Schmitt.

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Daniela Schmitt

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir zu später Stunde über einen wichtigen Sektor für Rheinland-Pfalz sprechen, nämlich die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Automobil- und der Automobilzulieferindustrie. Ja, es ist ein wichtiger Industriezweig. Es ist nicht nur die Automobilindustrie, sondern auch die Zulieferindustrie für ganz Deutschland, aber eben auch für Rheinland-Pfalz. Dieser Zweig ist entscheidend für Wertschöpfung. Er ist entscheidend für Innovation, gerade auch als Impulsgeber für die Innovation. Ich glaube, uns ist auch klar, dass dieser Industriezweig entscheidend für Arbeits- und Ausbildungsplätze ist. Deswegen ist es wichtig, dass wir darüber sprechen. Wir sind in einer schwierigen Lage. Wir sind im dritten Jahr einer Rezession. Das heißt, konjunkturelle und strukturelle Herausforderungen treffen aufeinander. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu bestehen politische Rahmenbedingungen, die insbesondere in Berlin und Brüssel gemacht werden. Deswegen ist es wichtig, das Thema internationale Wettbewerbsfähigkeit in den Blick zu nehmen. Wenn wir uns Kostenstrukturen und die aktuelle Zoll- und Handelspolitik auf internationaler Ebene anschauen, dann wissen wir, genau diese internationale Wettbewerbsfähigkeit ist gefährdet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich appelliere, dass wir uns in diesem Hohen Haus mal damit beschäftigen, was wir landespolitisch tun können, dass wir landespolitische Themen in den Blick nehmen. Innovationsförderung, Bürokratieabbau – das haben wir hier diskutiert – und Verfügbarkeit von Arbeitsund Fachkräften sind die Themen, die in dieses Haus gehören, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Als Landesregierung verstehen wir uns klar als Interessenvertretung für diese Branche und den Sektor in Berlin und Brüssel. Was aber in Ihrem Antrag völlig zu kurz kommt, ist die Bedeutung der Nutzfahrzeugindustrie für uns in Rheinland-Pfalz. Ich will klar sagen, Herausforderungen und Rahmenbedingungen für Nutzfahrzeuge sind etwas völlig anderes als für Pkw. Deswegen meine Empfehlung: Wenn wir klarmachen, uns geht es um diese Branche und alles, was dranhängt, dann müssen wir noch ein Stück weit differenzierter arbeiten. Wir haben in Rheinland-Pfalz ein sehr erfolgreiches Commercial Vehicle Cluster, bei dem wir die ganze Wertschöpfungskette in den Blick nehmen und schauen, was es braucht. Genau mit diesem Cluster sind wir regelmäßig in Berlin und Brüssel und haben kürzlich mit dem ersten Commercial Vehicle Summit klargemacht, man muss immer wieder die Regulatorik überprüfen und schauen: Passt das noch zur Realität? Meine Damen und Herren, ich war in der letzten Woche bei Daimler in Wörth. Da sind ernste Gesichter. Das ist eine ernste Lage. Umso wichtiger ist es aber doch, dass wir die Themen aufnehmen und schauen. Ich will sagen, ich begrüße die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz, weil sie noch einmal aufgreifen, mit einer technologiefreundlichen, technologieoffenen Herangehensweise zu schauen: Was braucht es im Verkehrssektor, und was brauchen wir, dass in Zukunft Wertschöpfung stattfindet und Investitionen nicht abwandern? Liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen wir zurück nach Rheinland-Pfalz. Ich habe das Commercial Vehicle Cluster angesprochen. Ich glaube, was wir tun können, ist, Wirtschaft und Wissenschaft stärker zusammenzubringen, in der ganzen Wertschöpfungskette zu forschen, zu entwickeln, Stichwort autonomes Fahren. Wir sind wahnsinnig weit, wenn ich an die RPTU in Kaiserslautern denke, gemeinsam mit Baumaschinen, mit Landmaschinen, die jetzt schon auf dem Acker fahren. Dieses Know-how müssen wir nutzen, um es in die Automobilindustrie zu bringen. Das ist das, was wir machen können, die Außenwirtschaft in den Blick zu nehmen, die resiliente Lieferkette anzuschauen, mittelständische Unternehmen auf den Weltmärkten zu begleiten, die Kreislaufwirtschaft in den Blick zu nehmen, hier zu schauen, wie wir mit den Wissenschaftspartnern Dinge voranbringen. Mein Appell ist zu schauen, was wir tun können, und alles andere ein Stück weit mit Realitätssinn zu diskutieren. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13376 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU abgelehnt. Meine Damen und Herren, ich darf Sie noch zur nächsten Plenarsitzung am Mittwoch, den 10. Dezember einladen. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Ende der Sitzung: 20.21 Uhr

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