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Lars Rieger

CDU 13.11.2025 Sitzungen 18/97

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Reform des Stiftungsrechts hat der Bundesgesetzgeber im Jahr 2021 einen großen Schritt hin zu mehr Einheitlichkeit, Klarheit und Rechtssicherheit getan. Das war überfällig; denn das Nebeneinander von Bundes- und Landesrecht hat in der Vergangenheit zu Rechtsunsicherheiten, Doppelregelungen und unnötiger Bürokratie geführt. Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt deshalb grundsätzlich, dass RheinlandPfalz mit der vorliegenden Neufassung des Landesstiftungsgesetzes seiner Pflicht nachkommt, das Landesrecht an die neuen bundesrechtlichen Vorgaben anzupassen. Die Neuordnung des Stiftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch ist ein Ausdruck gelebten Föderalismus. Der Bund regelt das Zivilrecht, die Länder gestalten die Aufsicht. Zugleich erwarten wir von der Landesregierung, dass sie diese Gelegenheit nutzt, um das Stiftungswesen in Rheinland-Pfalz zukunftsfest, serviceorientiert und digital aufzustellen; denn Stiftungen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unser Gemeinwesen. Sie fördern Bildung, Kultur, Soziales, Wissenschaft und Umwelt überall dort, wo staatliche Strukturen an Grenzen stoßen. Dieses Engagement verdient Unterstützung, nicht weitere Hürden. (Beifall bei der CDU) Die Landesregierung verweist auf Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung. Das klingt gut, aber wir werden genau hinschauen, ob dieses Versprechen eingelöst wird. Die bloße Streichung von Zuständigkeiten ist noch keine Entbürokratisierung. Es braucht eine moderne und effiziente Stiftungsaufsicht, die beratend und partnerschaftlich agiert, nicht bevormundend. Darüber hinaus müssen wir die Chancen der Digitalisierung nutzen. Ein digitales Stiftungsregister ist ein richtiger und wichtiger Schritt, aber es darf nicht bei der Bundesebene stehen bleiben. Auch auf Landesebene brauchen wir digitale Verfahren, Transparenz und einfache Kommunikationswege zwischen Stiftungen und Behörden. (Beifall der Abg. Marion Schneid und Torsten Welling, CDU) Und schließlich: Die CDU-Landtagsfraktion steht für die Stärkung der Eigenverantwortung der Stiftungen. Die Stiftungen sollen selbstbestimmter handeln können, aber ohne, dass sich der Staat aus seiner Verantwortung zurückzieht. Aufsicht heißt nicht Kontrolle um der Kontrolle willen, sondern Sicherung von Vertrauen und Gemeinwohlorientierung. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Landtagsfraktion wird den Gesetzentwurf konstruktiv begleiten. Wir bekennen uns zu einem starken, modernen und unbürokratischen Stiftungswesen in Rheinland-Pfalz im Dienste der Menschen, die sich für andere einsetzen. (Beifall der CDU)

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