Michael Wäschenbach
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen an diesen zwei Plenartagen bei vier Tagesordnungspunkten über Verbesserungen im Kinder- und Jugendschutz. Das ist gut, das ist richtig und auch notwendig. Es geht einmal nicht nur um Straßen, Digitalisierung, Landwirtschaft oder Klima. Es geht um das Wohl unserer Zukunft – unserer Kinder und Jugendlichen. Das Land Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen und sie zu schützen. Das Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 21. Dezember 1993, zuletzt geändert im letzten Oktober, trägt wesentlich zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes von 2021 bei. Im Oktober wurde erst § 14a eingefügt, die Bedarfsplanung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe. Nun wurde das Bundesgesetz umfassend überarbeitet und zum Schutz junger Menschen verbessert. Es stärkt Kinder in Pflegefamilien, fördert Hilfen aus einer Hand, setzt auf Prävention vor Ort und bezieht junge Menschen sowie Familien stärker ein. Es soll Hilfen für junge Menschen mit und ohne Behinderung geben. Das Landesgesetz muss nun entsprechend angepasst werden, um diese Neuerungen umzusetzen, aber auch inhaltliche Änderungen vorzunehmen und effizientere Verfahren zu ermöglichen, wobei auch die demogra fische Entwicklung berücksichtigt wird. Eine wesentliche Änderung ist die Schaffung von regionalen Ombudsstellen. Wir haben schon eine zentrale Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe bei der Bürgerbeauftragten. Das Gesetz lässt natürlich offen, wo und wie viele Ombudsstellen in welcher Trägerschaft errichtet werden sollen. Dies bedarf einer weiteren Klarstellung im Fachausschuss. Zu den Kosten: Im Gesetzentwurf wird davon ausgegangen, dass durch die geplanten Regelungen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben für Land oder Kommunen entstehen. Das zweifeln wir an. Es gibt neue Aufgaben für die örtlichen Jugendämter, und finanzielle Mehrbelastungen sind zu erwarten. Es gibt zusätzliche Aufgaben durch Prüfbereiche, Beschwerdestellen, Berichtspflichten und die Erstellung von Statistiken. In der Begründung zum Gesetz wird eine ministerielle Anhörung des Kommunalen Rates angeführt, die zu ähnlichen Feststellungen kommt. Es werden Mehrbelastungen für die Kommunen genannt und eine Gesetzesfolgenabschätzung gefordert. Aus unserer Sicht ist deshalb eine öffentliche Anhörung erforderlich, um diejenigen anzuhören, die das Gesetz nachher vor Ort umsetzen sollen. Auch die Teilhabe behinderter Kinder und Jugendlicher wird neu geregelt, und die Inklusion soll gestärkt werden. Das begrüßen wir ausdrücklich, aber in der praktischen Umsetzung sind Kommunen und Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe gefordert, die auch die Praktikabilität vor der Gesetzesverabschiedung prüfen sollten. Auch das erwarten wir in einer öffentlichen Anhörung. Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, eine gelingende und wirksame Kinderund Jugendhilfe liegt uns in der CDU-Fraktion sehr am Herzen. Wir sehen der weiteren Beratung erwartungsvoll entgegen und setzen auf ein Gesetz, das den Kindern und Jugendlichen wirksam und dauerhaft hilft. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
