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Cornelia Willius-Senzer

FDP 13.11.2025 Sitzungen 18/97

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Rheinland-Pfalz war im Jahr 2006 das erste Bundesland, welches ein eigenes Landeskinderschutzgesetz eingeführt hat – ein wichtiger Schritt, der bis heute Maßstäbe im Kinderschutz setzt. Im Zentrum dieses Gesetzes steht der Wächterauftrag des Staates, wie er in Artikel 6 unseres Grundgesetzes verankert ist. Der Staat wacht über die Erziehungspflicht der Eltern und darf im Notfall eingreifen. Doch Elternverantwortung und staatlicher Kinderschutz sind keine Gegensätze, sie ergänzen sich. Wir Freie Demokraten sind überzeugt, Kinderschutz gelingt, wenn der Staat früh unterstützt, bevor er eingreifen muss. Dieser Leitgedanke findet sich auch in den zwei Säulen des Landeskinderschutzgesetzes wieder. Die erste Säule ist das Einladungs- und Erinnerungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen, und die zweite Säule baut auf die lokalen Netzwerke auf, um in den Kommunen die Fachkräfte miteinander zu vernetzen und so Familien niedrigschwellig zu helfen. Seit 2018 ergänzt auf Bundesebene die Bundesstiftung Frühe Hilfen dieses System, ein wichtiges Programm, das Familien in schwierigen Lebenslagen frühzeitig stärkt. Gemeinsam bilden diese drei Elemente das Rückgrat eines modernen präventiven Kinderschutzes in Rheinland-Pfalz. Meine Damen und Herren, die Erfolge der drei Säulen können sich sehen lassen. Das bestätigt auch der vorliegende Bericht. Das Einladungs- und Erinnerungswesen ist mit einer Teilnahmequote bei den Untersuchungen von rund 97 % ein echter Erfolg. So erreichen wir ohne gesetzliche Pflicht fast alle Kinder. Besonders will ich hervorheben, dass der Fokus auch auf Kindern mit psychisch oder suchtkranken Eltern liegt. Für uns als Freie Demokraten ist deswegen klar, wir brauchen einen digitalen und zukunftsfähigen Kinderschutz. Wir fordern, wie angekündigt, vom Bund, dass er seiner Verantwortung gerecht wird und die Mittel der Frühen Hilfen endlich erhöht. Rheinland-Pfalz unterstützt deshalb die Forderung aller Länder, den bisherigen Beitrag von 51 Millionen Euro deutlich aufzustocken. Zum Schluss, meine Damen und Herren, noch ein Punkt, der für uns als FDP besonders wichtig ist: Kinderschutz endet nicht im analogen, sondern muss auch im digitalen Raum stattfinden. Kinder und Jugendliche bewegen sich heute selbstverständlich online. Deshalb gehört der Schutz vor Cybermobbing, digitalen Übergriffen und Vereinsamung zur Prävention dazu. Kinderschutz darf kein statisches Element sein. Es muss mit der Gesellschaft wachsen und neue Herausforderungen früh erkennen. Daran werden wir in Rheinland-Pfalz zum Wohle unserer Kinder und Familien weiter engagiert arbeiten. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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