Dörte Schall
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Landesbildungszeitgesetz setzen wir ein wichtiges, ein gemeinsames Vorhaben der Landesregierung um. Wir erfüllen eine zentrale Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Wir modernisieren die Bildungsfreistellung, und wir stärken das Ehrenamt. In Rheinland-Pfalz engagieren sich Millionen von Bürgerinnen und Bürgern freiwillig, und sie stärken damit unsere Gesellschaft. Mit dem Landesbildungszeitgesetz schaffen wir jetzt die Möglichkeit, dieses Engagement gezielt durch Weiterbildungsangebote zu fördern. Ich freue mich sehr, dass ich Ihnen heute den Entwurf zum Landesbildungszeitgesetz zur ersten Beratung vorlegen kann. Bildungszeit für das Ehrenamt ist mehr als freie Tage. Es ist eine Wertschätzung für Menschen, die sich in ihrer Freizeit mit Herz und Leidenschaft für andere einsetzen. Der Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung mit Lohnfortzahlung besteht für die Beschäftigten in Rheinland-Pfalz bereits seit 1993. Mit der Novellierung und der Weiterführung der gesetzlichen Grundlage als Landesbildungszeitgesetz setzen wir die Ziele aus dem Koalitionsvertrag konsequent um und realisieren eine zukunftsfähige, eine moderne Weiterbildung. Mit der Erweiterung des sachlichen Geltungsbereichs auf Weiterbildungsangebote für Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeit und der Anerkennung hybrider und digitaler Veranstaltungsformate soll die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten in Rheinland-Pfalz erhöht werden. Die Inanspruchnahme bei Teilzeitbeschäftigten und auch die Vereinbarkeit von Bildungszeit mit Familie sollen erhöht werden. Es werden vielfältige und zeitlich flexible Veranstaltungsformate ermöglicht. Eine Klarstellung soll Beschäftigten in Schichtarbeit sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei der Inanspruchnahme der Freistellung mehr Sicherheit bieten. Ferner sollen zur Verbesserung der Planungssicherheit für die Beschäftigten die formulierten Fristen konkretisiert werden, und insgesamt werden die Regeln transparenter, präziser und verständlicher formuliert. Das betrifft insbesondere den Anspruch auf Freistellung, das Verfahren zur Inanspruchnahme von Bildungszeit und den Ausgleich für kleine und mittlere Betriebe. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich die berechtigten Interessen von Betrieben. Im Vergleich zu der bisherigen Regelung bleibt der Gesamtanspruch eines jeden Beschäftigten auf die Freistellung unverändert bei zehn Arbeitstagen auf zwei Kalenderjahre. Es werden keine neuen Informations- und Handlungspflichten für die Betriebe entstehen. Im Gegenteil, hier erfolgt durch den Wegfall der Nachweispflicht des Bildungsfreistellungsgesetzes eine bürokratische Entlastung für die Betriebe. Die Weiterbildung trägt zum Erhalt und zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit bei. Sie unterstützt Fachkräftesicherung, Wettbewerbsfähigkeit und die Wirtschaftsunternehmen. Die Landesregierung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen weiterhin finanziell, wenn sie die Beschäftigten bei Lohnfortzahlung für Bildungsmaßnahmen freistellen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –
